Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264391 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2071 am: 7. August 2017, 17:24:18 »
Nicht schade drum.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2072 am: 8. August 2017, 10:04:59 »
Im "Königreich" von Matthias Reckzeh wurden jetzt auch die Mitarbeiter geschult....

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Regional Baden-Württemberg

    Nachrichten Regional Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis: Landratsamt reagiert auf Herausforderungen durch Reichsbürger

Dieser Inhalt wurde erstellt von Landratsamts Rems-Murr-Kreis
Rems-Murr-KreisLandratsamt reagiert auf Herausforderungen durch Reichsbürger

Dienstag, 08.08.2017, 09:37
Seminar für Mitarbeiter / Kreisverwaltung stellt keine Staatsangehörigkeitsausweise mehr aus.

Sogenannte Reichsbürger stellen eine besondere Herausforderung für Behörden dar. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis reagiert darauf mit zwei Maßnahmen: Unter dem Titel „Reichsbürger: Phänomen – Umgang – Risikoeinschätzung“ fand jüngst auf Initiative der Fachstelle für Demokratieförderung und Rechtsextremismusprävention eine Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter des Landratsamts statt. Die Teilnehmer kamen insbesondere aus den Bereichen Ordnung und Soziales, vertreten waren allerdings auch alle anderen Dezernate. Die Rechtsgebiete der betroffenen Bereiche sind also unterschiedliche, gemeinsam ist allen jedoch, dass die „Reichsbürger“ das Landratsamt Ressourcen kosten. Neben der Arbeitszeit und der Mühe, die für diese Kunden eingesetzt wird, kommt es bundesweit auch immer wieder zu Übergriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Behörden.

Während dieser ganztägigen Veranstaltung wurden den Mitarbeitenden Verhaltensstrategien, Handlungssicherheit und die Kompetenz zur genaueren Einschätzung des Gewaltrisikos vermittelt. Im Vordergrund stand dabei, wie man sich als Mitarbeiter gegenüber den Reichsbürgern in Konfliktsituationen bestenfalls verhalten sollte. Anhand von Videobeispielen wurden verschiedenen Situationen mit Reichsbürgern analysiert und diskutiert. Die Referentin Dipl.-Psych. Beatrice Wypych vom Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, Systemische Therapeutin und Mediatorin, griff dabei auch konkrete Fälle der Mitarbeitenden auf.

Außerdem hat sich die Kreisverwaltung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung dazu entschlossen, künftig Staatsangehörigkeitsausweise nur noch bei Nachweis eines berechtigten Interesses auszustellen. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Dieser Ausweis wird von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Ausweis kann beispielsweise erforderlich sein im Falle der Adoption eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen. „Reichsbürger“ beantragen in zahlreichen Fällen ohne erkennbaren Anlass die Ausstellung solcher Ausweise und verursachen hierdurch unnötigen Aufwand für die Kreisverwaltung.

„Das Ziel der Schulungsaktion war es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rücken zu stärken und sie besser auf die Herausforderung durch Reichsbürger vorzubereiten“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Gleiches gilt für die Neuerung, dass wir Staatsangehörigkeitsausweise nur noch dann ausstellen, wenn der Wunsch berechtigt ist. Auf diese Weise streichen wir einen unnötigen Verwaltungsaufwand.“

[close]
http://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/rems-murr-kreis-landratsamt-reagiert-auf-herausforderungen-durch-reichsbuerger_id_7447198.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2073 am: 9. August 2017, 12:50:49 »
"Reichsbürger" oder nicht? Auf jeden Fall gab es ein Urteil wegen illegalem Waffenbesitz.


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Vermeintlicher Reichsbürger zu Geldstrafe verurteilt

65-Jähriger stand wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht

. Gestern Morgen musste sich vor dem Pirmasenser Amtsgericht ein vermeintlicher Reichsbürger wegen diverser Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten. Der Mann widersprach vehement, dieser verfassungsfeindlichen Bewegung anzugehören.

Bei einer Hausdurchsuchung in einer Gemeinde im Landkreis im letzten Jahr wurden bei dem nicht vorbestraften Rentner ein Schalldämpfer, ein Laserzielgerät sowie eine Präzisionsschleuder sichergestellt, für welche der Mann keinerlei Erlaubnis hatte. Auf der Anklagebank gab sich der ansonsten wortkarge Mann zwar prinzipiell geständig, machte aber keine persönlichen Angaben zur Sache.
Auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Reichsbürger-Bewegung anzugehören, wies er von sich. Am Ende wurde er von Richterin Jessica Kohl zu einer Geldstrafe von 2 700 Euro verurteilt.
Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass die Sachlage keine Kleinigkeit war. Der Besitz der sichergestellten und eingezogenen Waffen sei verboten. Der Angeklagte sei außerdem der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen, dies sei im Vorfeld ermittelt worden. „Es muss eine fühlbare Geldstrafe geben“, so der Anklagevertreter, der 120 Tagessätze zu 50 Euro als Bestrafung forderte.
Die Verteidigerin des Mannes zeigte sich angesichts der Höhe der geforderten Geldstrafe von 6 000 Euro überrascht. Die Forderung im Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei deutlich zu hoch, ihr Mandant sei strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und habe ein Geständnis abgelegt, sodass keine weiteren Zeugen geladen werden müssten. Die Rechtsanwältin plädierte für eine Herabsetzung der Geldstrafe, diese legte sie ins Ermessen des Gerichts.
„Mein Mandant gehört nicht der Reichsbürger-Bewegung an, ich weiß nicht wo das Gerücht herkommt“, betonte auch die Verteidigerin des Angeklagten. Er sei lange Jahre ehrenamtlich als Richter am Arbeitsgericht tätig gewesen, sei mit einer ausländischen Frau verheiratet und würde sich auch um die Einbürgerung seines Schwiegersohnes kümmern.
Vor dem Urteil äußerte sich auch der Angeklagte zum ersten und letzten Mal: „Mir tut alles schrecklich leid!“ Auch er stritt den Vorwurf ab, ein Reichsbürger zu sein: „Ich habe erst einmal googeln müssen, was das ist. Mit solchen Deppen habe ich nichts am Hut!“ Als Beweis führte er unter anderem an, dass er im Gegensatz zu den Reichsbürgern Steuererklärungen abgebe. Zu den Beweggründen, warum ein Privatmann einen Schalldämpfer, ein Laser-Zielgerät und eine Präzisionsschleuder in seinem Besitz hat, schwieg der Angeklagte aber. (sb)
zurück
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http://www.pirmasenser-zeitung.de/nachrichten/detail/vermeintlicher-reichsbuerger-zu-geldstrafe-verurteilt/
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Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2075 am: 9. August 2017, 17:32:30 »
Vermutlich nicht. Manche Quellen sprechen auch von 2000.

Siehe: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Reichsb%C3%BCrger_Statistik#Baden-W.C3.BCrttemberg
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2076 am: 9. August 2017, 17:53:56 »
In den Kommentaren bei den diversen Berichten über den Tag, sowie in diversen AfD- bzw. "Reichsbürger"-Gruppen auf FB kommt immer wieder zur Sprache, dass es sich um einen "Reichsbürger" handelt.

In diesem Bericht gibt es jetzt auch einen kleinen Hinweis ganz am Ende.

Zitat
Dazu gehört sicher auch die Frage nach den gesellschaftlichen Gruppierungen, in denen er sich möglicherweise bewegt.


Spoiler
Illegaler Waffenbesitz
SEK-Zugriff: Oldenburger festgenommen

Marc Geschonke   

Siebenstündiger Einsatz in Eversten: Am Morgen wollten Beamte ein Haus im Lerigauweg durchsuchen, eine bewaffnete Person bedeutete ihnen aber, zu verschwinden. Spezialkräfte rückten an.

OldenburgSEK-Zugriff am Lerigauweg in Eversten: Ein bewaffneter 50-jähriger Mann wurde am frühen Mittwochnachmittag in seiner Wohnung von der Spezialeinheit aus Hannover festgenommen – nach mehr als siebenstündiger ungewisser Lage.

Scheiben klirren, dann ein lauter Knall, wenig später ein dumpfer zweiter: Um 14.02 Uhr wird das Einfamilienhaus einer 77-jährigen Oldenburgerin und des bei ihr wohnenden 50-jährigen Sohnes von SEK-Einsatzkräften aus Hannover gestürmt. Im Haus werden mehrere illegal erworbene Waffen gefunden. „Unter anderem“, wie sich die Polizei am Nachmittag entlocken lässt.

Dabei waren die Beamten zunächst nur von einem Routine-Einsatz ausgegangen, als sie morgens um 7 Uhr an der Haustür klingelten. Das Amtsgericht hatte bei den bislang nicht auffällig gewordenen Bewohnern eine Hausdurchsuchung angeordnet, um dort lediglich eine unrechtmäßig besorgte funktionstüchtige Waffe zu finden.

Den Polizisten wurde der Zugang allerdings deutlichst verwehrt, mehrere Versuche der Kontaktaufnahme schlugen fehl. Als sich eine Person dann schließlich mit einer Schusswaffe am Fenster zeigte, nahm der Einsatz seinen Lauf. Verstärkung wurde angefordert, der Lerigauweg vom Staakenweg bis zum Osterkampsweg derweil abgeriegelt.

Ab 7.30 Uhr sind zahlreiche Polizeikräfte und Rettungsdienste vor Ort. Eine Verhandlungsgruppe müht sich nach Kräften, die bis dato unbekannte und aufgrund ihrer Gestalt zunächst für eine Frau gehaltene Person zu sprechen, Zutritt zum Haus zu erlangen. Ohne Erfolg. Da die Situation unübersichtlich ist – augenscheinlich auch nicht ungefährlich –, werden schließlich die Profis des Spezialeinsatzkommandos aus Hannover angefordert. Während auf dem Lerigauweg hektische Ruhe herrscht, sammeln sich an den

Absperrungen immer mehr Schaulustige – vor allem ältere Bürger, aber auch einige mit kleinen Kindern. Autofahrer stoppen interessiert an den Zufahrten, Passanten erhoffen sich bessere Einblicke aus der anliegenden Bäckerei. Und als wäre das alles nicht genug, stellt sich ein im Auftrag der Stadt agierendes Vermessungsunternehmen stumpf an den polizeilich abgesperrten Bereich, baut dort direkt an der Straße seine Messgeräte mit den Worten „Wir sind auch eine Behörde“ auf.

Um 11.50 Uhr treffen dann die ersten SEK-Beamten vor Ort ein, rüsten sich mit schusssicheren Westen und allerlei schwerem Gerät ein, verschaffen sich einen weiteren Überblick – und entscheiden: Gasleitung abklemmen! Offenbar gibt es Anzeichen, mindestens aber eine Bedrohungslage, dass ein etwaiger Zugriff eine Gas-Explosion auslösen könnte. Also wird die EWE verständigt, die Gasleitung unter der Auffahrt wird freigelegt. Alternativ hätte die Gaszufuhr für den gesamten Stadtteil abgestellt werden müssen. Wieder ziehen endlos lange Minuten ins Land, unruhig werden da vor allem die Zaungäste. „Die Polizei tut ja nix“, heißt es hier, „Ich muss jetzt zu meinem Haus“ dort.

Plötzlich verlassen die Techniker den Einzugsbereich, die Schaulustigen werden auf die andere Straßenseite gelotst. Dann klirren irgendwo auf dem Hintergrundstück die Scheiben.Um 14.23 Uhr dann die Entwarnung. Das SEK kann den Einsatz unblutig beenden, ein Mann wird festgenommen. Wie sich später herausstellt, handelt es sich um den hier auch gemeldeten 50-jährigen Deutschen.Der besitzt weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte – dafür jedoch eine größere Anzahl an (auch illegalen) Waffen „und weiteren möglicherweise gefährlichen Gegenständen“, so Polizeisprecher Stephan Klatte. Zahlreiche Beweismittel werden bei der Hausdurchsuchung gesichert, alles wird in den nächsten Tagen genau geprüft, der 50-Jährige wohl nicht nur einmal vernommen.

„Warum der Mann den Polizeibeamten keinen Zutritt ermöglicht hat und er jegliche Kontaktaufnahme verweigerte, ist Gegenstand laufender Ermittlungen“, heißt es dazu aus der Behörde. Dazu gehört sicher auch die Frage nach den gesellschaftlichen Gruppierungen, in denen er sich möglicherweise bewegt.
[close]
https://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/oldenburg-illegaler-waffenbesitz-sek-zugriff-oldenburger-festgenommen_a_32,0,1834551995.html

https://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/oldenburg-mehrere-waffen-gefunden-sek-zugriff-in-oldenburg-mann-festgenommen_a_32,0,1834551995.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2077 am: 10. August 2017, 07:28:05 »
Wer ist das?

Spoiler
Landgericht "Reichsbürger" wollte 30.000 Dollar von Finanzamtschef eintreiben

    Von Thomas Steinberg 10.08.17, 08:00 Uhr

Dessau -

Das Landgericht Dessau hat einen Mann aus Leipzig zu einer Geldstrafe von 2 000 Euro verurteilt, weil er vom Leiter des Dessauer Finanzamtes 30 000 Dollar verlangt hatte, nachdem dessen Behörde ihm einen Mahnbescheid hatte zukommen lassen. Das Gericht sah das als Nötigung. Der 67-jährige Angeklagte, ein Mann, den man den so genannten Reichsbürgern zuordnen kann, hatte sich vor Gericht selber verteidigt.
Rentner reagierte nicht

Ursprünglich war es in dem Verfahren um Kleinkram gegangen, der dennoch Heerscharen von Juristen ernährt. Der Leipziger war in Merseburg in eine Radarfalle gefahren. Ein Bußgeldbescheid flatterte ihm ins Haus. Doch weder zahlte der Rentner, noch ging er selbst dagegen vor oder nahm sich einen Anwalt. Was dann, wie in solchen Fällen üblich, die Bürokratie auf den Plan rief. Und weil er in Sachsen-Anhalt zu schnell unterwegs und irgendwie das Finanzamt Dessau zuständig war, schickte dies ihm einen Mahnbescheid.

Der 67-Jährige, der sich ein eigenes Wappen hat entwerfen lassen, setzte sich hin und verfasste am „vierzehnten Tag des neunten Monats im Jahr 2015“ ein mit pseudojuristischen Formulierungen gespickten Brief. Den schickte er an den Chef des Dessauer Finanzamtes: Der solle gefälligst die Zahlungsaufforderung seiner „Firma“ zurücknehmen, ansonsten müsse er mit einer Schadensersatzforderung gemäß der von dem Leipziger aufgesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechnen. Das Finanzamt reagierte nicht, weshalb der Leipziger in einen zweiten Brief für eine „Verletzung durch Entehrung“ 30 000 Dollar nebst einer Gebühr verlangte. Nun reagierte das Finanzamt - mit einer Anzeige.
Landgericht Dessau ist die zweite Instanz

Das Landgericht Dessau ist die zweite Instanz, die sich mit dem Fall befasst. Am Amtsgericht war der Leipziger mit einer Verwarnung davon gekommen. Sollte er während der Bewährungszeit versagen, wäre eine Geldstrafe von 1 000 Euro fällig gewesen. Der Staatsanwaltschaft schien das allzu billig, sie wollte mehr, legte Berufung ein.

Am Landgericht hatte der Richter zunächst seine Mühe, dem Angeklagten zu erklären, dass die Tat selbst rechtskräftig festgestellt sei, man nur über die Höhe der Strafe verhandeln dürfe. Dennoch versuchte der Rentner, seine Sicht der Dinge darzulegen. Vor allem eines war ihm wichtig: Seine Briefe an den Finanzamtschef seien privat und streng vertraulich gewesen. „Die hatten nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.“ Außerdem: Was solle das mit dem Reichsbürger im Urteil? Richter: „Das wissen Sie genau.“ - „Nein.“ Doch das Finanzamt als Firma zu bezeichnen und der Verweis auf „deutsches Recht“ in den Briefen – all das ist Reichsbürger-Duktus.
Revision ist weiter möglich

Am Ende der Dessauer Verhandlung stand ein neues Urteil - und ein härteres: Keine bloße Verwarnung, sondern eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro, mithin 2 000 Euro. Der 67-Jährige könnte dagegen in Revision gehen. Seine Gesetzesbücher werden ihm dann nicht weiterhelfen - ein Anwalt ist zwingend vorgeschrieben.
[close]
– Quelle: http://www.mz-web.de/28143558 ©2017
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2078 am: 10. August 2017, 08:57:02 »
30 k$ wollte er nur haben? Ein Fall von ungewöhnlicher Bescheidenheit. Na gut, bei einem Tagessatz von 25 € ist man wohl keinen Luxus gewöhnt.
 

Offline R. Kimble

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2079 am: 10. August 2017, 09:05:48 »
Sachsen-Anhalt holt auf. Bei der Rankingliste für Reichsdeutsche konnten wir bisher nur einen der hinteren Plätze belegen. Aber wir arbeiten daran:

Beleidigung, Beschädigung, Provokation Reichsbürger randaliert am Bahnhof –

Aschersleben - Ein 39-jähriger Mann aus Berlin hat sich am Montagnachmittag gegen 15.45 Uhr im Bahnhof in Aschersleben mit einer Angestellten am Fahrkartenschalter gestritten, dort eine Scheibe beschädigt und randaliert. Das teilte die Bundespolizei am Dienstag mit.
Den ebenfalls alarmierten Beamten einer Streife der Landespolizei habe der polizeibekannte Mann mitgeteilt, dass er ein Reichsbürger sei. Die Anhänger dieser Bewegung erkennen die Rechtsordnung und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Mehrere Zeugen erklärten, dass der 39-Jährige zuvor einen Reisenden belästigt habe.
Nach der Klärung seines Wohnsitzes in Berlin, bei der sich der Randalierer aggressiv und provokant verhalten habe, fuhr der Mann mit einem Bus weiter. Den 39-Jährigen erwarte nun eine Strafanzeige wegen der beschädigten Scheibe, teilte Pressesprecherin Romy Gürtler von der Bundespolizeiinspektion Magdeburg mit. Reichsbürger“ werden seit 2016 vom Verfassungsschutz beobachtet, weil ihnen teilweise extremistische Bestrebungen nachgesagt werden. (mz/wsl)
 

 Seite 2 der MZ vom 09.08.2017 und Regionalteil Aschersleben
 Quelle: http://www.mz-web.de/28134994 ©2017
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2080 am: 10. August 2017, 15:03:44 »
Sachsen-Anhalt holt auf. Bei der Rankingliste für Reichsdeutsche konnten wir bisher nur einen der hinteren Plätze belegen. Aber wir arbeiten daran:

Beleidigung, Beschädigung, Provokation Reichsbürger randaliert am Bahnhof –

 Reichsbürger“ werden seit 2016 vom Verfassungsschutz beobachtet, weil ihnen teilweise extremistische Bestrebungen nachgesagt werden. (mz/wsl)

 Seite 2 der MZ vom 09.08.2017 und Regionalteil Aschersleben
 Quelle: http://www.mz-web.de/28134994 ©2017
Wie ich solche Formulierungen hasse: ... weil teilweise ...... nachgesagt werden.   
Fehlinterpretationsmöglichkeiten im Unendlichkeitsbereich.

Bevorzugt dieses:
teilweise nachgesagt?

Bei den Anderen stimmt ´s dann wohl?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2081 am: 10. August 2017, 15:05:47 »
Das "Imperium" schlägt (endlich) zurück:

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article167561346/Reichsbuerger-muessen-fuenf-Euro-fuer-Passabgabe-zahlen-pro-Tag.html

Spoiler
Reichsbürger müssen fünf Euro für Passabgabe zahlen – pro Tag

Reichsbürger, die ihre Ausweisdokumente abgeben, werden zur Kasse gebeten. Die erfolgreich erprobte Verordnung aus Schleswig-Holstein könnte bald im gesamten Bundesgebiet Schule machen.

Ein neuer Gebühren-Tarif aus Schleswig-Holstein weckt vor dem Hintergrund der Reichsbürger-Bewegung das Interesse anderer Bundesländer. Wer im nördlichsten Bundesland einen noch gültigen Pass oder Ausweis bei den Behörden abgeben will, muss dafür seit Oktober fünf Euro pro Tag zahlen. „Wer unsere Verfassung und unsere Gesetze nicht akzeptiert, wer unsere Behördenmitarbeiter aufs unflätigste beschimpft, dem müssen wir zeigen, dass unsere Rechtsordnung wehrhaft ist“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Donnerstag. Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ [und auch die SHZ] https://www.shz.de/deutschland-welt/politik/idee-aus-sh-fuenf-euro-gebuehr-fuer-jeden-tag-ohne-ausweis-id17526216.html darüber berichtet.

Hintergrund der noch von Grotes Vorgänger Stefan Studt (SPD) erlassenen Verordnung ist die Abgabe gültiger Papiere bei Behörden. Deren Mitarbeiter müssen die Ausweise und Pässe aber sicher verwahren. Häufig geben sogenannte Reichsbürger ihre Papiere ab, weil sie die Existenz der Bundesrepublik und deren Rechtssystem ablehnen.

Nach Ministeriumsangaben werden im Norden 178 Menschen zu dieser Bewegung gezählt, 90 weitere würden überprüft. „Diese so genannten Reichsbürger sind alles andere als harmlose Spinner“, sagte Grote.

Laut Ministerium nehmen seit der Gebühreneinführung knapp 70 Prozent der „Abgabewilligen“ ihre Papiere wieder mit. Andere Länder hätten bereits Interesse an der Regelung bekundet. Bei der kommenden Bund-Länder-Besprechung soll Schleswig-Holstein deshalb über seine bisher gesammelten Erfahrungen damit berichten.
[close]

Oder doch nur ein verspäteter Aprilscherz!  :scratch:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2082 am: 11. August 2017, 09:41:09 »
Günzburg: 73-jähriger "Reichsbürger" bekommt 2 Jahre ohne Bewährung


Spoiler
Kreis Günzburg
Erneute Haftstrafe für Reichsbürger

Weil er wiederholt Polizisten angegriffen hat, wird der 73-Jährige zum zweiten Mal in diesem Jahr verurteilt. Von Alexander Sing

Noch kein Jahr ist es her, dass ein Rentner aus dem Landkreis Günzburg sich vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten musste. Er hatte unter anderem Polizeibeamte mit Pfefferspray angegriffen, die einem Gerichtsvollzieher Zutritt zu seinem Haus verschaffen wollten. Das Urteil im Januar 2017: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Dieses Urteil ist noch gar nicht rechtskräftig, da sitzt der 73-Jährige schon wieder auf der Anklagebank, dieses Mal vor dem Amtsgericht Memmingen.

Erneut hat er Polizisten angegriffen, die vor seinem Haus standen. Aus Notwehr gegen einen unberechtigten Angriff, wie er selbst sagt. Denn der Mann identifiziert sich mit den sogenannten Reichsbürgern. In Häftlingskleidung wird der Rentner vorgeführt, direkt aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen bei Augsburg. Acht Polizeibeamte überwachen den Sitzungssaal nahe des Memminger Flughafens, Zuschauer müssen ihre Handys vor dem Betreten abgeben. Seit eine Gruppe von Reichsbürgern im Januar 2016 in Kaufbeuren für Tumulte bei einer Verhandlung sorgte und die Akte stahl, haben die Gerichte die Sicherheitsmaßnahmen bei solchen Prozessen verschärft.

Ähnliche Vorfälle sind in Memmingen aber nicht zu befürchten. Der Mann ist allein, hat keine Unterstützer im Zuschauerraum. Überhaupt zähle er sich gar nicht zu den Reichsbürgern, stellt sein Verteidiger Peter Schreiner gleich zu Beginn klar. Er sympathisiere nur mit deren Gedankengut.

Über 70000 Euro will das Finanzamt von ihm

Der Vorfall, der den Mann erneut vor Gericht bringt, passiert im Dezember 2016. Eine Delegation aus Günzburger Finanzbeamten und acht Polizisten kommt zu dem Haus des 73-Jährigen, um dessen Eigentum zu pfänden. Über 70000 Euro will das Finanzamt von ihm, es sind Steuerschulden, die bis in die 90er Jahre zurückreichen. Auch dem Landratsamt Günzburg schuldet er diverse Gebühren, etwa für den Kaminkehrer und die Kfz-Steuer. Bezeichnend ist, dass der Mann an diesem Tag eigentlich zu seiner Verhandlung wegen des ersten Angriffs hätte kommen sollen. Absichtlich hatten die Beamten den Pfändungstermin auf den Verhandlungstag gelegt, damit es nicht wieder zur Konfrontation kommt. Aber vergebens.

Trotz Durchsuchungsbeschluss lassen der Rentner und sein 37-jähriger Sohn die Beamten nicht ins Haus. Die Stimmung ist aggressiv. Ein Schlosser öffnet schließlich gewaltsam die Tür, während drei Polizisten über den Balkon einsteigen. Wie beim ersten Vorfall ist der Rentner mit einem Pfefferspray bewaffnet. Die Beamten sprühen zurück, sechs von ihnen erleiden leichte Verletzungen.

Er sagt, er sei von der Polizei überfallen und ausgeraubt worden

Von seinen kruden Vorstellungen, das wird vor Gericht schnell klar, rückt der 73-Jährige nicht ab. Aus seiner Sicht sei er von den Polizisten ohne Berechtigung überfallen und ausgeraubt worden. Dass er sowohl davor als auch danach Briefe an verschiedene Behörden schickte, in denen er ihnen die Legitimation absprach und in absonderlichen Worten Strafen androhte, passt ebenfalls ins Bild. Den Günzburger Amtsgerichtsdirektor Walter Henle forderte er etwa auf, das erste Verfahren gegen ihn aufzugeben. Der letzte Brief kam im Juli aus der Untersuchungshaft.

Es war ein schleichendes Abgleiten in die abstruse Gedankenwelt der Reichsbürger. 1999 starb überraschend die Frau des Angeklagten. Keiner, so der Mann, sagte ihm die Ursache, er fühlte sich zunehmend von den Behörden im Stich gelassen. Jahre später stieß er im Netz auf das radikale Gedankengut, auffällig wurde er aber erst 2015, als er Gebühren nicht mehr zahlte.

Der Angeklagte gibt die Taten zu, zwei Polizisten bekommen Schmerzensgeld von ihm, über seinen Anwalt entschuldigt er sich auch. Das Schöffengericht um Richter Nicolai Braun verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Eine solche Missachtung des Rechtsstaats sei nicht hinnehmbar, sagt Braun. Staatsanwalt Raphael Ruisinger hatte acht Monate mehr gefordert, Verteidiger Schreiner dafür plädiert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Wiederholungsgefahr ist dem Gericht aber zu groß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Erneute Haftstrafe für Reichsbürger - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Erneute-Haftstrafe-fuer-Reichsbuerger-id42357451.html

@Evil Dude
Da gibt es einen eigenen "Faden" zu
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4605.msg134695#msg134695
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Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2083 am: 11. August 2017, 10:36:58 »
Ja, hatte ich auch schon gesehen. Zu meiner Verteidigung muss ich aber anbringen, dass ich meinen Beitrag schon vorher geschrieben und wegen einiger Anrufe erst später gepostet hatte.
Ich habe vorher extra noch mit mehreren Kombinationen gesucht. So wahr ich nicht auf See verschollen bin!  :-[
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2084 am: 12. August 2017, 08:53:16 »
Bei so engagierten Bearbeitern macht das "Demokratiezentrum BaWü" wirklich richtig Sinn.  :o

Spoiler
Internet
„Kein rechtsfreier Raum“

Eine öffentlich finanzierte Meldestelle geht gegen Hass im Internet vor. Ist das staatliches Denunziantentum oder notwendige Netzhygiene?
12.08.2017

    AXEL HABERMEHL

Sersheim. Das hier wurde zum Beispiel heute gemeldet“, sagt Stephan Ruhmannseder und klickt einen Screenshot an. Auf dem Monitor erscheint ein Facebook-Post von „Focus-Online“, im Artikel geht es um Hilfsorganisationen, die im Mittelmeer Migranten retten. Unter dem Beitrag hat jemand einen Kommentar hinterlassen: Er fände es besser, steht da in holpriger Sprache, wenn man Schlepper und Seenot-Retter im Meer versenkte. Das Profil des Kommentators zeigt das Porträtfoto eines älteren Mannes und einen vollen Namen, Vorname Wilfried.

„Das bewegt sich wohl im Bereich der Meinungsfreiheit“, sagt Ruhmannseder. „In solchen Fällen antworte ich dem Melder, dass das nicht justiziabel ist, und mache ihn auf andere Angebote am Demokratiezentrum aufmerksam.“ Er schließt die Datei. „Aber natürlich ist das eine schlimme Aussage: wehrlose Leute im Meer versenken“, sagt der 35-Jährige kopfschüttelnd. Dann klickt er auf den nächsten Screenshot.

Ruhmannseder – Turnschuhe, Jeans, T-Shirt, Kurzhaarschnitt – betreut beim „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ die „Meldestelle Respect“. Ihr Kern ist eine Eingabemaske im Internet, über die man Fälle von „Hatespeech“ (Hassrede) melden kann. Das Zentrum will damit „zu einer besseren, respektvolleren Kommunikation im Internet beitragen“.

Vorige Woche ging die Seite online, seitdem landen jeden Tag Hass und Hetze auf Ruhmannseders Monitor im beschaulichen Sersheim bei Ludwigsburg. Bisher kamen 65 Meldungen an, ein düsterbunter Mix aus Holocaust-Leugnungen, Hakenkreuz-Bildchen, sexualisierten Beleidigungen, Schmähungen gegen Juden, Moslems oder „südländische Untermenschen“, dazu der eine oder andere „♥♥♥“.

Die Debatte um den Ton im Internet ist nicht neu, doch nun hat sie ein Bundesgesetz geboren: Im Juni beschloss der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Unter anderem verpflichtet es große Social-Media-Betreiber, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ 24 Stunden nach Beschwerde zu löschen oder zu sperren. In schwierigen Fällen beträgt die Frist eine Woche. Geschieht das nicht, droht Bußgeld, im Extremfall bis zu 50 Millionen Euro.

„Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt“, schrieb Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Begründung in den Gesetzentwurf. Das Gesetz sei nötig, denn: „Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“

Stephan Ruhmannseder lässt den Blick durch sein kleines, helles Büro schweifen. Auf seinem Schreibtisch, neben dem Laptop und einem Kommentar zum Strafgesetzbuch mit vielen Lesezeichen, steht ein ausgedrucktes Comic-Bildchen. Es zeigt einen fröhlichen Fuchs, den „Demokratiefuchs“, der sagt: „Ich habe deinen Kommentar zur Kenntnis genommen und für ♥♥♥ befunden.“

Missbilligend hinnehmen reicht den Leuten vom Demokratiezentrum nicht. Äußerungen, die gemeldet werden und die sie für strafbar halten, bringen sie zur Anzeige. Außerdem fordern sie Seitenbetreiber – oft Facebook, Youtube, Twitter – auf, die Posts zu löschen. Beraten wird die Meldestelle von einem bekannten Anwalt für IT-Recht.

Die AfD wirft dem Zentrum vor, eine „Anlaufstelle für Denunzianten“ zu bieten. Das „selbsternannte Demokratiezentrum“, klagt der Landtagsabgeordnete Emil Sänze, sei ein „willfähriger, staatlich finanzierter Helfer auf dem Weg in den Überwachungsstaat“ und zudem „auf dem linken Auge blind“. Sänze findet: „Eine Demokratie braucht keine zusätzliche Institution, die den Bürgern Strafverfolgung garantiert.“

Ruhmannseder sagt: „Wenn man gegen ,Hatespeech‘ im Netz vorgeht, ist es klar, dass man Kritik von Rechtspopulisten erntet.“ Den Denunziations-Vorwurf könne er „nur sehr begrenzt nachvollziehen. Das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum“, sagt er. „Es geht nicht um Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit auch im Netz eingehalten werden.“

Zweimal hat er bisher Anzeige erstattet, wegen Volksverhetzung. Ein Nutzer hatte den Holocaust als Lüge bezeichnet, ein anderer schrieb, er „♥♥♥ auf Allah“ und garnierte das Ganze mit einem Hakenkreuz. Die meisten Beschwerden aber gibt Ruhmannseder weiter an die entsprechenden Seitenbetreiber und fordert sie zum Löschen auf. Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht er als „Schritt in die richtige Richtung“. Denn: „Die Verantwortung von Facebook beruht jetzt nicht mehr auf irgendwelchen eigenen Community-Standards, sondern auf deutschem Recht.“

Die Seite: demokratiezentrum-bw.de/meldestelle-respect
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http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Kein-rechtsfreier-Raum-342492.html
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