Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264372 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1800 am: 19. Mai 2017, 02:16:40 »
Kurzer Fernsehbericht über Reichsbürger in Brandenburg

http://www.ardmediathek.de/tv/rbb-AKTUELL/Ph%C3%A4nomen-Reichsb%C3%BCrger/rbb-Fernsehen/Video?bcastId=3907840&documentId=42938576

Und noch ein Bericht über einen Prozess von einem der auszog um mit der Malta-Masche richtig Geld zu machen. Rechtsanwalt Böttcher argumentiert, dass man in Sachsen (wo sich Fatzekas und Frühwald ja niedergelassen haben) in solchen Fällen einstellen würde.

Da kann man nur hoffen, dass nicht nur der Reichsbürger-Anwalt, sondern auch die Staatsanwaltschaft "bist ganz Oben durchentscheiden" lassen will.


Spoiler
Uli Hoeneß‘ Schatten im Gericht: Reichsbürger aus Triptis verurteilt
Aus dem Gerichtssaal Sogenannter Reichsbürger aus Triptis wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 8000 Euro verurteilt
19. Mai 2017 / 02:20 Uhr

Pößneck. Ein 41-jähriger Triptiser ist am Amtsgericht Pößneck wegen Verleumdung in vier und versuchter Nötigung in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 8000 Euro (200 Tagessätze) verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was am Ende des Prozesses kein Wunder war. Denn schon in seinem Plädoyer hatte Rechtsanwalt Steffen Böttcher als Verteidiger des Angeklagten erklärt: "Wir werden uns bis ganz Oben durchentscheiden müssen." Für seinen Mandanten, der als sogenannter Reichsbürger eingeschätzt wird, hatte Böttcher Freispruch beantragt.

Dabei war Strafrichter Thilo Kurz beim Strafmaß noch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Gera geblieben. Die wurde von keinem Geringeren als dem Behördenleiter, vom Leitenden Oberstaatsanwalt Thomas Villwock, vertreten, welcher eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ausgesetzt zur zweijährigen Bewährung als Tat und Schuld angemessen betrachtet hatte.

Ein Haftbefehl gegen den 41-Jährigen wurde aufgehoben. Dieser war ergangen, um den Mann zu bewegen, sich dem Verfahren zu stellen.
Angefangen hat alles mit 1000 Euro

Der 41-Jährige hat vor einigen Jahren wohl sein Haus durch eine Zwangsvollstreckung verloren und war der Meinung, dass Vertreter der Justiz dafür ver­antwortlich seien. So forderte er vor zwei Jahren einen Rechts­anwalt aus Gera, der als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter tätig ist, auf, angebliche Schulden binnen einer Frist in ein öffentliches Schuldnerregister einzutragen, ansonsten würde er das selbst veranlassen. Zuerst wollte der Triptiser 1000 Euro von dem Rechtsanwalt, dann 16 800, weiter 24 000 Euro, dann mal nur 12 200 US-Dollar, schließlich 24 600 Euro. Der Geraer ließ sich davon nicht beeindrucken, worauf der Triptiser die angeblich fälligen Beträge in das amerikanische Schulden­register UCC eintragen ließ. Da kann jedermann online ungeprüft Forderungen registrieren lassen, führte Villwock aus.

Als sich im vergangenen Jahr das Amtsgericht Pößneck mit dem Treiben zu beschäftigen begann, schickte der 41-Jährige dem Gerichtsdirektor Georg Götz eine Rechnung über – kein Scherz! – 51 Millionen US-Dollar. Das Papier war wiederum mit der Aufforderung an den Empfänger verbunden, sich binnen einer Frist bei der Schufa oder so einzutragen, sonst würde das der Triptiser selbst ver­anlassen. Dem setzte der Angeklagte noch gewaltig einen drauf – und ließ dem Gerichtsdirektor einen Pfandbrief mit amtlichem Anschein über 2,261 Milliarden US-Dollar zukommen.

Zwischendurch belegte der Triptiser auch Peter Granderath, den Präsidenten des Landgerichtes Gera, eine Richterin am Landgericht und Volker Kurze, Direktor des Amtsgerichtes Rudolstadt, mit Pfandbriefen Marke Eigenbau über 50 Millionen, zehn Millionen und 10 477 090 US-Dollar, jeweils mit den schon erwähnten Aufforderungen und Drohungen. Die zwei zuletzt genannten Richter trug der Triptiser ebenfalls ins UCC ein. Auch andere Leute wollte der Angeklagte für sein Schicksal haftbar machen.

Diese angeklagten Taten ließ der 41-Jährige über seinen Verteidiger unumwunden bestätigen. Der Angeklagte habe aus Frust gehandelt, sagte der Rechtsanwalt. Um den Betroffenen dann vorzuhalten, keinen Widerspruch gegen die unberechtigten Forderungen eingelegt zu haben. So sehr er die verquere Gedankenwelt des Angeklagten zu erklären und rechtfertigen versuchte – zwischendurch lachte Rechtsanwalt Böttcher selbst darüber. Zeitweise schien es, dass es Strategie der Verteidigung ist, den Triptiser als wirr hinzustellen. Der Rechtsanwalt brachte auch vor, dass in Sachsen ähnliche Verfahren eingestellt werden.

"Wir sind noch nicht Sachsen", beschied da Strafrichter Kurz. Oberstaatsanwalt Villwock arbeitete indes heraus, dass sich der 41-Jährige auch von der Schuldnerberatung oder über eine Privatinsolvenz hätte helfen lassen können. Schließlich wurde festgestellt, dass der Triptiser einschlägig vorbestraft ist – wegen versuchter Nötigung war im vergangenen Jahr ein Strafbefehl über 5400 Euro (180 Tagessätze) gegen ihn ergangen.
Für den einen Täter und den anderen Opfer

In seinem längeren Schlussvortrag stellte Oberstaatsanwalt Villwock fest, dass es kein Jux sei, Justizbeamte mit fingierten Forderungen zu belegen und sie in ein Schuldenregister einzutragen, sondern eine Straftat. Was der Triptiser getan habe, seien Angriffe auf Amtsträger gewesen, die geeignet seien, diese Personen durch die Gefährdung ihrer Kreditwürdigkeit unmittelbar privat zu schaden. Amtsträger müssten nicht "unergiebigen Schriftverkehr" lesen, um etwa kleingedruckte Widerspruchsmodalitäten falscher Rechnungen zu entdecken, weil: "Die Ressourcen des Staates sind endlich." Dem Triptiser wurde beschieden, ein Individualist zu sein, der jegliche staatliche Autorität ablehne. Um seine Probleme zu lösen, hätten ihm nachvollziehbarere Wege offen gestanden als jenen, sich ein eigenes Rechtssystem zu basteln.

In seinem Plädoyer stellte Rechtsanwalt Böttcher seinen Mandanten als Opfer dar. Der 41-Jährige sei "zur Zwangsvollstreckung seines Hauses getrieben" worden. Der Triptiser habe keine Gesetze gebrochen, sondern nur das gemacht, was zulässig sei, nämlich Rechnungen verschickt. Diese habe doch niemand ernst nehmen können, demnach sei keinem ein Schaden entstanden. Der Staat möge lieber Gesetzes­lücken schließen, statt "den kleinen Bürger" zu verfolgen, der sie mal nutzt, während verurteilte Millionen-Steuerhinterzieher Präsident des FC Bayern werden können. In einem Exkurs zum Justiz­wesen stellte der Rechtsanwalt schließlich den "Untergang der Rechtspflege" fest.

"Uli Hoeneß darf natürlich nicht fehlen", stellte Strafrichter Kurz in seiner mündlichen Begründung des Urteiles fest. Die zentrale Frage lautete für ihn: "Kann, darf und muss der Staat ein Verhalten wie jenes des Angeklagten dulden?" Seine Antwort: "Nein, muss er nicht." Der Triptiser habe keine Gesetzeslücke genutzt, vielmehr sei es sein Ziel gewesen, Justizbeamte einzuschüchtern. "Deutschland ist eine Gesellschaft, die auf Kredit aufbaut", so Strafrichter Kurz. Daher würden Menschen, deren Kreditwürdigkeit etwa durch die Eintragung in das UCC in Frage gestellt werde, einen empfindlichen Schaden erfahren.

Der Triptiser war noch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Als er verhaftet wurde, wurde in einer Schublade ein verbotenes Butterfly-Messer gefunden. Rechtsanwalt Böttcher hielt polizeiliches Öffnen von Schubladen ohne Durchsuchungsbeschluss für unrechtmäßig. Oberstaatsanwalt Villwock verzichtete ohne großen Kommentar auf diesen Punkt. Der Triptiser verzichtete im Gegenzug auf das Messer.
Marius Koity / 19.05.17
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http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Uli-Hoeness-Schatten-im-Gericht-Reichsbuerger-aus-Triptis-verurteilt-1229116649
« Letzte Änderung: 19. Mai 2017, 03:34:21 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Helvetia

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1801 am: 19. Mai 2017, 19:20:51 »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1802 am: 19. Mai 2017, 20:13:02 »
Hatten wir das hier schon? Stürmung des Justizministeriums und so...  :cyclops:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article164737542/Dramatische-Szenen-als-50-Identitaere-das-Ministerium-stuermen-wollen.html

Video mit Bildern von heute und Demoankündigung 17.Juni 2017


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Offline Nestor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1803 am: 19. Mai 2017, 22:25:02 »
Reichsbürger aus Thüringen zu Geldstrafe über 8.000 Euro verurteilt:

http://www.belltower.news/dokument/presseschau-19052017-11907#news-10

Spoiler
Reichsbürger aus Thüringen zu Geldstrafe über 8.000 Euro verurteilt

Ein 41-jähriger Triptiser ist am Amtsgericht Pößneck wegen Verleumdung in vier und versuchter Nötigung in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 8000 Euro (200 Tagessätze) verurteilt worden. Der 41-Jährige hat vor einigen Jahren wohl sein Haus durch eine Zwangsvollstreckung verloren und war der Meinung, dass Vertreter der Justiz dafür verantwortlich seien. Seinen Zwangasverwalter trug er in ein amerikanisches Schuldenregister ein. Als sich im vergangenen Jahr das Amtsgericht Pößneck mit dem Treiben zu beschäftigen begann, schickte der 41-Jährige dem Gerichtsdirektor Georg Götz eine Rechnung über 51 Millionen US-Dollar. Später ließ er ihm einen Pfandbrief mit amtlichem Anschein über 2,261 Milliarden US-Dollar zukommen. Zwischendurch belegte er weitere Richter aus der Region mit Pfandbriefen Marke Eigenbau über 50 Millionen, zehn Millionen und 10 477 090 US-Dollar, jeweils mit den schon erwähnten Aufforderungen und Drohungen.

http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Uli-Hoeness-Schatten-im-Gericht-Reichsbuerger-aus-Triptis-verurteilt-1229116649
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« Letzte Änderung: 19. Mai 2017, 22:27:30 von Nestor »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1804 am: 20. Mai 2017, 14:07:20 »
@Schnabelgroß Gestern um 20:13

Das sind ja alles noch Kinder. Arsch versohlen und ab zu Mutti.
 

Offline Aloysius

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1805 am: 20. Mai 2017, 15:46:41 »
Hatten wir das hier schon? Stürmung des Justizministeriums und so...  :cyclops:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article164737542/Dramatische-Szenen-als-50-Identitaere-das-Ministerium-stuermen-wollen.html

Video mit Bildern von heute und Demoankündigung 17.Juni 2017
https://www.youtube.com/watch?v=O8hpE6H_ghQ


Stürmung? Da liegt die Mehrheit auf dem Rücken.

Aber schon ironisch, wenn Mitglieder einer Jugend-Organisation, die versucht, unseren demokratischen Rechtsstaat zu zerstören, mit Nazi- oder Totalitärstaat-Symbolik arbeitet.

Das kann man gar nicht oft genug herausstreichen.

"Identitäre Bewegung" = Hitlerjugend
 

dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1806 am: 20. Mai 2017, 16:11:25 »
Neue Kundschaft:

« Letzte Änderung: 20. Mai 2017, 16:14:34 von dtx »
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1807 am: 21. Mai 2017, 04:33:21 »
Ich vermute, der gehört zu Erhard Lorenz. Ob der Rechtsanwalt Kühn mit Lorenz zusammenarbeitet? Vielleicht auch auf Provisionsbasis? Eventuell sogar auf der "Universität" von Lorenz ein "Zusatzstudium" abgeschlossen hat=


Spoiler
Mit Dokumenten aus dem Deutschen Reich
Micky Maus und Reichsauweis

Amberg in der Oberpfalz
18.05.2017

Er wollte provozieren. Doch das endete für einen 60-Jährigen mit einer Bauchlandung. Der mutmaßliche Reichsbürger, dessen bei der Polizei vorgelegte Papiere aus einem braun angehauchten Fantasiestaat stammten, verließ mit einer hohen Geldstrafe den Gerichtssaal.
Amberg. (hwo) Wenn einer kommt, der im Verdacht steht, Reichsbürger zu sein, trifft die Justiz umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Das macht man in Amberg auch. So marschierten also Polizisten in Lederjacken und Einsatzanzügen auf, gab es doppelte Sicherheitskontrollen.

Doch der, den sie erwarteten, kam ohne Unterstützung - sieht man einmal von seinem Bruder und dem Berliner Anwalt Frank-Ulrich Kühn ab. Tatort Autobahn: Der 60-Jährige, siebenfach vorbestraft und das auch wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Organisationen, steuerte einen Transport, der Zivilfahndern auffiel. Bei Illschwang stoppten sie den Mann aus dem Raum Nabburg an der A6. Er saß am Steuer eines Kleinbusses, auf dessen Anhänger ein schwerer Jeep festgezurrt war.
"Deutsches Reich"

Die beiden Beamten setzten zur Kontrolle an. "Papiere, bitte!", verlangten sie. Was von dem Sozialhilfeempfänger präsentiert wurde, waren zwei angebliche Dokumente, die sofort auffielen: Ein Führerschein des Deutschen Reichs und ein gleichgearteter Personalausweis. Beides mit Bayernwappen und im Format von Bankkarten. "Unakzeptabel", hörte der Mann. Erst nach längerer Debatte bequemte er sich, aus seinem Kleinbus originale Dokumente bundesdeutscher Behörden zu holen.
Schweigen vor Gericht

Der Arbeitslose schwieg. Er sagte auch nichts dazu, dass er nach der Kontrolle die Polizisten abziehen ließ und dann seine Tour fortsetzte. Ein paar Kilometer weiter, beim Rastplatz Taubenschlag nahe Kümmersbruck, war dann Endstation. Dort ging er abermals in Netz der beiden wartenden Zivilfahnder. Schon beim ersten Halt hatten sie ihm gesagt: "Ihr Führerschein reicht für den Transport nicht aus." Verteidiger Kühn warf sich vehement für seinem schweigsamen Mandanten in die Bresche. Er zitierte aus Urteilen deutscher Gerichte und resümierte, "dass sie das Vorzeigen von Ausweisen des Deutschen Reichs noch nicht einmal als Ordnungswidrigkeit eingestuft haben". Das sei auch vor einigen Jahren in Regensburg so geschehen. "Dort wurde das Verfahren eingestellt", hörte Richterin Julia Taubmann und vernahm außerdem von Kühn: "Mein Mandant war damals Zuhörer. Er konnte also von der Straflosigkeit ausgehen." Nach zweieinhalbstündiger Prozessdauer gaben Staatsanwalt Oliver Wagner und wenig später Richterin Taubmann eine Antwort. Sie lautete kurz und bündig: "Nein, das konnte er nicht!" Denn da gebe es eine Rechtsprechung des Nürnberger Oberlandesgerichts mit eindeutigen Vorgaben in Richtung einer Verurteilung. Im Fall des bis zum Schluss wortkargen Angeklagten machte die Ahndung 150 Tagessätze zu je 15 Euro aus. Er bekam zudem drei Monate Fahrverbot.
Kein Freispruch

Das Ringen um einen Freispruch durch den aus Berlin angereisten Anwalt Kühn prallte an der Richterin ab. Der Jurist hielt nicht nur das Vorzeigen der Papiere aus dem Fantasiestaat "Deutsches Reich" für legal und gestattet. Er war auch der Ansicht, der vorhandene Führerschein seines Mandanten habe durchaus ausgereicht. Im Ohr blieb dabei, was Staatsanwalt Wagner vorher in seinem Plädoyer formuliert hatte: "Solche angeblichen Dokumente sind etwas ganz anderes als der Detektivausweis aus dem Micky-Maus-Heft."
____
Ablehnen und Hand aufhalten - Angemerkt von Wolfgang Houschka
Der Mann lebt von der Wohlfahrt eines Staates, den er so recht nicht leiden mag. Er gönnt sich einen Jeep und hat einen Anwalt, der eigens aus Berlin anreist.

Dabei ist ihm bewusst: Wer das finanziert, kann ihn keiner fragen. Denn solches Insistieren ist nach geltendem Recht nicht gestattet. Über den Wagen des mutmaßlichen Reichsbürgers zeigte sich die Richterin zwar verwundert, doch mehr zu erfahren kam ihr nicht zu.

Wer Ausweispapiere eines fiktiven Staats namens Deutsches Reich vorlegt und damit offen bekundet, dass er unser Land und hier geltendes Gesetz ablehnt, der müsste andererseits sofort die Konsequenzen ziehen und Unterstützung von der Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Denn von jemandem, dem hartnäckig die Stirn gezeigt wird, sollte nach logischer Denkweise auch keine monatliche Finanzzuweisung erwartet werden.

Da aber hält der scheinbar Bedürftige gerne die Hand auf. Und wetten: Er würde laut aufjaulen und alle juristischen Register ziehen, wenn ihm der ungeliebte Staat auch nur einen Euro schuldig bliebe. Die Bundesrepublik möge ihm dann bei Beschwerden wissen lassen, er habe sich gefälligst zwecks Lebensunterhalt an das Deutsche Reich zu wenden. Doch auch dies lässt das Gesetz eines Rechtsstaats nicht zu.


   
Zitat
Solche angeblichen Dokumente sind etwas ganz anderes als der Detektivausweis aus dem Micky-Maus-Heft.
    Staatsanwalt Oliver Wagner

____
Erklärungsversuche eines Rechtsanwalts
Manche Argumente, die vor Gericht in die Waagschale geworfen werden, sind schier unglaublich. Warum, lautete die Frage, verwendet jemand einen gefälschten Personalausweis des Deutschen Reichs und hat Probleme mit einem echten Dokument, das durch Behörden der Bundesrepublik ausgestellt wurde?

Die Antwort ist nach Ansicht des Berliner Rechtsanwalts Frank-Ulrich Kühn relativ plausibel. Im offiziellen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland, so ließ Kühn beim Prozess gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger vernehmen, stehe "Vorname" und dann "Name".

Unter dieser Rubrik aber müsste, nach Kühns Darlegungen, der Begriff "Familienname" stehen. Nachvollziehbar? Wohl kaum. So komme es nicht selten vor, so der Anwalt, dass manche Leute in Befragungen erst ihren Vornamen nennen und dann "aus der Familie der ..." hinzufügen. Mutmaßlich brachte Verteidiger Kühn dieses Argument auch in die Debatte, als hinter verschlossenen Türen ein Rechtsgespräch zwischen ihm, dem Staatsanwalt und der Richterin geführt wurde.

Dort warf er ferner in die Waagschale, dass viele deutsche Gerichte unterdessen das Vorzeigen von Papieren des Deutschen Reichs für keineswegs strafbar hielten. In Amberg war man allerdings anderer Ansicht. Das Rechtsgespräch endete in dieser Sache übrigens ergebnislos. (hwo)
[close]
http://www.onetz.de/amberg-in-der-oberpfalz/vermischtes/mit-dokumenten-aus-dem-deutschen-reich-micky-maus-und-reichsauweis-d1753354.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1808 am: 21. Mai 2017, 15:27:14 »
Kühn ist DER Reichsbürger-Anwalt. Der Vertritt auch Leute aus der Schlowak-Knappe-Exil-Regierung...
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1809 am: 21. Mai 2017, 22:42:09 »
Ich bin nicht sicher wo genau das hin gehört und hoffe, dass es nicht schon 20x irgendwo hin getan wurde

-Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung  Ausschuss für Verfassungsschutz (auch pdf unten)
  im spoiler ist nur der Teil Reichsbürger; im pdf ist auch ein Teil zu: "Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz zu
  neuesten Entwicklungen bei Anschlägen gegen Einrichtungen und Personen in Neukölln, die sich
  gegen Rechtsextremismus engagieren?"

Spoiler
June Tomiak (GRÜNE) erkundigt sich nach neuen Erkenntnissen im Hinblick auf die
Reichsbürgerszene in Berlin. Vor einigen Wochen und erneut vor zwei Tagen hätten Hausdurchsuchungen
in Berlin und anderen Bundesländern stattgefunden. Gebe es neue Entwicklungen
in der Berliner Szene? Sei eine bundesweite Vernetzung zu beobachten?
Bernd Palenda (SenInnDS) antwortet, eine neue Entwicklung habe sich nicht abgezeichnet,
jedoch eine Verfestigung der Entwicklung im Bereich der rechtsextremistischen Szene und
auch im Bereich des Gesamtpotenzials der Reichsbürger. Die Reichsbürger und sogenannten
Selbstverwalter seien Gruppen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und
Abgeordnetenhaus von Berlin
18. Wahlperiode
Seite 15 Inhaltsprotokoll VerfSch 18/1
8. Februar 2017
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mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf die deutsche Geschichte,
mit verschwörungstheoretischen Argumentationsmustern oder mit einem selbst definierten
Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem
ablehnten und den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprächen. Die
Reichsbürger seien zwar Extremisten, passten jedoch nicht vollständig in das traditionelle
Bild des Rechtsextremismus. Es lasse sich eine personelle Entwicklung im Bereich der sehr
amorphen Reichsbürger-Szene feststellen. Die tragischen Fälle in Sachsen-Anhalt und in
Bayern im vergangenen Jahr hätten gezeigt, dass Reichsbürger unter Umständen auch bereit
seien, ihre Vorstellungen nicht nur mit einfachen Widerstandshandlungen, sondern auch mit
Gewalt umzusetzen.
Aus ihrer Vorstellungswelt heraus begründeten die Reichsbürger kommissarische Reichsregierungen,
provisorische Regierungssitze und alle möglichen Konstruktionen in der Republik.
Sie träten aber auch an übernationale Organisationen, wie zum Beispiel die UNO, heran, um
sich bestätigen zu lassen, dass die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben
sei. Das Merkmal der Szene sei die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland
sowie die Annahme, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe und demzufolge
die verfassungsmäßige Ordnung, die Organe und die Institutionen der Bundesrepublik
Deutschland keine Legitimation besäßen. Die Anhänger der Reichsbürgerszene verträten die
Vorstellung, Deutschland werde von einer sogenannten BRD GmbH verwaltet, und die Bundesrepublik
sei weiterhin von den Alliierten besetzt.
Die Reichsbürger seien in der Masse keiner Gruppierung zuzurechnen. Sie hielten in sozialen
Netzwerken, mit eigenen Videokanälen oder Homepages Kontakt. Darüber hinaus gebe es
jedoch eigene Strukturen, die sich immer wieder bildeten. Dazu gehörten in der Öffentlichkeit
auftretende Gruppierungen wie das „Deutsche Polizei Hilfswerk“, der „Freistaat Preußen“
sowie das „Amt für Menschenrechte“. In der Vergangenheit sei auch der Internetdomainname
„staatenlos.info“ verwendet worden.
Die Gewaltorientierung gehe mit einer gewissen Waffenaffinität einher. Viele der Reichsbürger
glaubten, sich verteidigen zu müssen, und versuchten entsprechend, sich mit Waffen auszustatten.
Insofern seien die Reichsbürger für den Verfassungsschutz eine relevante Struktur.
Zu den auch in Berlin vorgenommenen Hausdurchsuchungen, die eine neue Abspaltung der
Reichsbürgerszene, die sogenannten Druiden, betroffen hätten, könne er bis auf die Tatsache,
dass Personen verhaftet worden seien, keine Einzelheiten mitteilen, weil das Verfahren vom
Generalbundesanwalt geführt werde. Die Berliner Polizei habe nur Amtshilfe geleistet.
Zu der Reichsbürgerszene in Berlin würden ungefähr 400 extremistische Personen gerechnet,
von denen rund 100 als rechtsextremistisch eingestuft würden. Bundesweit gehe man von
rund 10 000 extremistischen Reichsbürgern aus, darunter ca. 500 bis 600 Rechtsextremisten.
Das Personenpotenzial sei permanenten Änderungen unterworfen. So werde das Reichsbürgertum
z. B. manchmal nur angeführt, um einem Bußgeld zu entgehen.
Berlin habe sich als eines der ersten Länder von der Verfassungsschutzseite aus mit der Frage
der Reichsbürger auseinandergesetzt und die Szene beobachtet. Vor allem in Hinblick auf die
Waffenaffinität reagierten die Sicherheitsbehörden in Berlin sehr sensibel auf die Aktivitäten
Abgeordnetenhaus von Berlin
18. Wahlperiode
Seite 16 Inhaltsprotokoll VerfSch 18/1
8. Februar 2017
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der Reichsbürger. Sie hätten geprüft, wer von den Personen, die der rechtsextremistischen
aber auch allgemein der extremistischen Reichsbürgerszene zugerechnet werden könnten,
über einen Waffenschein verfüge. Es seien sechs Personen mit Waffenbesitzkarten festgestellt
worden, von denen drei über reguläre Waffenbesitzkarten und drei über den „kleinen Waffenschein“
verfügt hätten. Die Behörden ergriffen die notwendigen Maßnahmen, um zu verhindern,
dass diese Personen weiterhin im Besitz der Schusswaffen blieben oder andere Schusswaffen
erwerben könnten.
June Tomiak (GRÜNE) berichtet, in der Antwort auf ihre Schriftliche Anfrage zur Gewaltbereitschaft
der Reichsbürgerszene in Berlin sei die Gefahr nicht als drastisch dargestellt worden.
Bleibe Herr Palenda der bei dieser Aussage?
Bernd Palenda (SenInnDS) antwortet, er bleibe dabei. Die Reichsbürger in Berlin unterschieden
sich von denen in anderen Teilen der Bundesrepublik. In Berlin seien, gemessen an
der Anzahl in der gesamten Bundesrepublik, Waffen relativ gering vertreten. Reichsbürgeraktivitäten
hätten eher in ländlichen Regionen stattgefunden. Allerdings müsse auch hier zunehmend
mit Widerstandshandlungen gerechnet werden, wenn der Staat in die vermeintlich
geschützten Felder der Reichsbürger – Stichworte: Entziehung von Waffenbesitzkarten, Einziehung
von Schusswaffen – eingreife.
[close]

-Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
  Kleine Anfrage 5269 des Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos) „Reichsbürger in Nordrhein-Westfalen ,
  (auch pdf unten)

Spoiler
"Reichsbürger" wird polizeiliches Schlagwort

22. NOV 2016
Schlagworte:
Verschwörungstheorien Rechtspopulismus Polizei Innere Sicherheit
Kommentare: 2
Anhänge: 1

Eine kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten im Nordrhein-Westfälischen Landtages, Daniel Schwerd, brachte zu Tage, dass zwei Tage nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten "Reichsbürgers" auf Polizeibeamte in Bayern im polizeilichen Vorgangsbearbeitungs­system IGVP das Schlagwort "Reichsbürger" erstmalig eingeführt wurde. Zuvor waren "Reichsbürger" in den polizeilichen Systemen unbekannt.

Daniel Schwerd dazu: "Trotz der seit Jahren dokumentierten Straftaten dieser rechten Verschwörungstheoretiker und deren Schnittmenge mit Rechtsextremen bewegen sich die Polizeibehörden in NRW in dieser Angelegenheit auf dem Stand von 1937. Die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme in NRW sind unfassbar veraltet."

Die Anfrage ergab, dass seit 2012 bis September 2016 gegen sogenannte "Reichsbürger" in mehr als 65 Delikten allein in NRW ermittelt wurde. Diese reichten von Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamten und Verstößen gegen das Waffengesetz über Volksverhetzung bis hin zu Fällen von Nötigung und Erpressung.

Gleichwohl gab es bislang in NRW weder eine einheitliche Erfassung noch werden "Reichsbürger" im Kriminalpolizeilichen Meldedienst "Politisch motivierter Kriminalität" (KPMD-PMK) oder im staatsanwaltlichen Registrierungssystem MESTA mit einem eigenen Schlagwort erfasst. Selbst in den Justizstatistiken kommen "Reichsbürger" in NRW überhaupt nicht vor, bemängelt Schwerd. Eine frühere Anfrage des Landtagsabgeordneten belegte hingegen die Speicherung von Personen als HIV- oder hepatitisinfiziert.

"Die Gefahren durch 'Reichsbürger' sind seit Jahren bekannt. Trotz zahlreicher Straftaten hat die Landesregierung auf deren Erfassung verzichtet. Stattdessen speichert man HIV- und Hepatitisinfizierte. Anstatt die eigene Verwaltung zu aktualisieren, setzt man auf immer neue esoterische Überwachungstechnologie. Diese vollkommen falsche Prioritätensetzung muss enden."
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1810 am: 22. Mai 2017, 10:15:39 »
Auch nicht unbedingt ein Presseschnipsel aber denoch lustig. Ob das Rüdi ist?  ;D

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1812 am: 22. Mai 2017, 16:41:53 »
Zitat
Der Szene würden derzeit 12.600 Menschen zugerechnet, erklärte der Bundesverfassungsschutz am Montag. Bei etwa 700 von ihnen handele es sich um Rechtsextremisten. Bislang waren die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern von etwa 10.000 Reichsbürgern ausgegangen.

Da sollten sie wohl besser nochmal zählen! Ich hätte da mindestens mit 7.000 gerechnet! :scratch:
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 16:44:12 von Evil Dude »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1813 am: 22. Mai 2017, 17:44:36 »
Ich wäre davon ausgegangen, dass alle 12600 ♥♥♥en sind.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1814 am: 22. Mai 2017, 17:47:45 »
Zu diesen Zahlenspielereien: Ham wir schon Sommerloch?
 
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