Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264369 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1740 am: 22. April 2017, 16:37:34 »
HNA vom 22.04. Mit Überblick der Reichsbürger in Hessen laut Innenministerium. Gibt ja mehr in meiner Gegend als ich gedacht habe.
Wer im Kreis denkt, spart sich den Durchblick.  (Stoppok)
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1741 am: 22. April 2017, 16:48:47 »
Weshalb hast Du das Bild auf den Kopf gestellt?
 

Offline Letterman

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1742 am: 22. April 2017, 16:52:29 »
Mal ne andere Sichtweise. Keine Ahnung was passiert ist.
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Offline nomenklatur

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1743 am: 22. April 2017, 19:15:09 »
Und wenn man dem hier glauben darf (und ich richtig gerechnet habe)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizei_(Deutschland)
gibt es in Sachsen etwa je 270 Einwohner einen Polizeibediensteten, in Baden-Württemberg (Ausländeranteil über 13%, in keinem Landkreis unter 7%) etwa je 370 Einwohner einen Polizeibediensteten.
In meiner Heimat gab es früher 1 Komma etwas Polizisten auf 1000 Einwohner, heute sind es etwas mehr (zwischen 1,2 und 1,5 auf 1000). Trotzdem gab es solche Hetzjagden nicht.

Das liegt ja auch nicht primär an der Angst vor Strafverfolgung sondern am sozialen Druck sich anständig zu benehmen.
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Offline Bundespolizei

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1744 am: 22. April 2017, 20:46:21 »
HNA vom 22.04. Mit Überblick der Reichsbürger in Hessen laut Innenministerium. Gibt ja mehr in meiner Gegend als ich gedacht habe.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Reichsb%C3%BCrger_Statistik#Hessen
 

Offline vollstrecker

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1745 am: 22. April 2017, 21:38:55 »
HNA vom 22.04. Mit Überblick der Reichsbürger in Hessen laut Innenministerium. Gibt ja mehr in meiner Gegend als ich gedacht habe.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Reichsb%C3%BCrger_Statistik#Hessen
Rheinland-Pfalz kann noch erweitert werden
Zitat
So gab Rheinland-Pfalz auf eine Anfrage der Grünen bekannt, dass rund 400 Reichsbürger in dem Land lebten. Zu Beginn des Jahres waren nur 264 Reichsbürger polizeibekannt gewesen.

http://m.fr.de/rhein-main/extremismus-in-hessen-bewaffnete-reichsbuerger-a-1264647
 

Offline Tuska

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« Letzte Änderung: 22. April 2017, 21:46:12 von Tuska »
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Offline vollstrecker

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1747 am: 24. April 2017, 21:15:19 »
Zitat
Sie werden vom Staat bezahlt, um diesen zu schützen - doch zwei hessische Polizisten glauben offenbar gar nicht, dass es die Bundesrepublik Deutschland überhaupt gibt. Sie stehen im Verdacht, der "Reichsbürger"-Ideologie anzuhängen.

Gegen einen der beiden läuft bereits ein Disziplinarverfahren, gegen den zweiten wird es gerade vorbereitet, schreibt Innenminister Peter Beuth (CDU). Angefragt hatte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl.

Wo die beiden verdächtigen Beamten Dienst tun, teilt das Ministerium nicht mit. "Dass 
auch unter Polizisten 'Reichsbürger' sein sollen ist besonders erschreckend, da Beamte besonders häufig Ziel der Angriffe von 'Reichsbürgern' sind", findet Gnadl.

Das Land überprüft seine Bediensteten

Für die beiden Beamten könnten die Ermittlungen ihrer eigenen Kollegen  bedeuten, dass sie ihre Polizeiuniformen für immer ausziehen müssen. Das Innenministerium hat nach den tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen bayerischen Polizisten 2016 eine Überprüfung aller Landesbediensteten veranlasst. Bei der noch nicht abgeschlossenen Überprüfung könnten also noch weitere "Reichsbürger" unter Hessens Beamten entdeckt werden.

Landläufig galten bis 2016 "Reichsbürger" vorwiegend als nervige, aber letztlich eher harmlose Spinner. Seit aber die Sicherheitsbehörden das Dunkelfeld ausleuchten, werden immer mehr Auffälligkeiten bekannt. 

Kriminalstatistik abgeglichen

Für den Berichtsantrag hat das Wiesbadener Innenministerium die Kriminalstatistik der vergangenen zehn Jahre mit den Namen der aktenkundigen Reichsbürger abgeglichen. Heraus gekommen sind hunderte Kriminaldelikte, an denen "Reichsbürger" beteiligt waren. Die meisten Delikte fallen in die Bereiche Diebstahl, Betrug und Nötigung. "Es hat sich gezeigt, dass ein hohes kriminelles Potential bei 'Reichsbürgern' vorhanden ist. Dies zeigt, dass sie keineswegs harmlose Spinner sind, sondern von ihnen eine Gefahr ausgeht", kommentiert Gnadl.

Das wird besonders heikel, wenn es um Waffen geht. Etwa jeder zehnte "Reichsbürger" hat eine Waffenbesitzkarte. Laut  Innenminister Peter Beuth (CDU) besitzen sie in Hessen legal insgesamt 217 Gewehre und 130 Pistolen. Die Behörden sind dabei, die Besitzkarten zu entziehen.

Auch illegale Waffen gefunden

Beispielsweise hatte die Polizei im November 2016 bei einem offenbar psychisch labilen Anhänger der Ideologie eine Reihe von Schusswaffen, Messern und Munitionsichergestellt, der einen Jagdschein besaß. Zudem wurden in den vergangenen zehn Jahren in Hessen über 40 illegale Waffen bei "Reichsbürgern" gefunden, darunter Schusswaffen, Schlagringe oder Würgehölzer.

Und offensichtlich gehören auch Schießübungen zu der Szene. Das Ministerium hat die entsprechende Frage der Opposition mit Verweis auf "nicht offen verwertbare Erkenntnisse" nicht beantwortet. Dies soll in der zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz geschehen.

700 "Reichsbürger" in Hessen

Nach aktuellen Angaben des Innenministeriums leben in Hessen 700 Menschen, die sich selbst als "Reichsbürger" sehen, davon die meisten in Frankfurt sowie den Kreisen Marburg-Biedenkopf und Fulda. Diese Zahl steigt rasant: Anfang des Jahres 2016 waren es noch 500, im November dann schon etwa 600. Bund und Länder lassen sie über den jeweiligen Verfassungsschutz beobachten.


http://hessenschau.de/panorama/zwei-polizisten-unter-reichsbuerger-verdacht,reichsbuerger-polizisten-100.html
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1748 am: 25. April 2017, 12:35:57 »
ZEIT-Artikel über die Ösi-Combo, geilerweise mit Kommentarfunktion

http://www.zeit.de/politik/2017-04/staatsverweigerer-oesterreich-staatsleugner-gesetz-verbot
 

Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1749 am: 25. April 2017, 12:47:50 »
Den hatten wir, wenn ich das richtig sehe, auch noch nicht:

Seit Jahren ohne Führerschein: Reichsbürger muss in Haft
http://www.nordbayern.de/region/seit-jahren-ohne-fuhrerschein-reichsburger-muss-in-haft-1.5993863?searched=true

Spoiler
Seit Jahren ohne Führerschein: Reichsbürger muss in Haft

Verwaltungsbehörde hegte Zweifel am Realitätssinn des Angeklagten - 11.04.2017 19:06 Uhr

NÜRNBERG - Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, doch ein 59-Jähriger setzt sich immer wieder hinters Steuer – und er wurde immer wieder erwischt. Nun muss er acht Monate hinter Gitter.
Im Frühjahr 2016 stoppte ihn die Polizei bei einer Routinekontrolle in Roth, im Januar 2017 verhängte das Amtsgericht Schwabach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis acht Monate Freiheitsstrafe.

Im Frühjahr 2016 stoppte ihn die Polizei bei einer Routinekontrolle in Roth, im Januar 2017 verhängte das Amtsgericht Schwabach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis acht Monate Freiheitsstrafe.

Es ist eine faszinierende Vorstellung: Man darf sich alles nehmen - und ist plötzlich auch noch auf der legalen Seite. Folgt man der Argumentation von Hans W. (Name geändert) muss man ihn genau so verstehen: Sein Strafregister weist zwölf Einträge aus, seit 1977 wurde der Oberpfälzer immer wieder verurteilt - es ging um Veruntreuung und Betrug, falsche Verdächtigung und verweigerte Unterhaltszahlungen. 2013 befand ihn das Amtsgericht Neumarkt für ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Damals wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre verhängt. Vor Ablauf dieser Sperre hätte ihm die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfen. Doch W. bemühte sich darum nicht, er sieht sich ohnehin im Recht.

Im Frühjahr 2016 stoppte ihn die Polizei bei einer Routinekontrolle in Roth, im Januar 2017 verhängte das Amtsgericht Schwabach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis acht Monate Freiheitsstrafe – vor der Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wehrte sich Hans W. gerade gegen dieses Urteil.

Er trägt vor, dass er nach der Kontrolle sofort freiwillig aus dem Wagen gestiegen sei und seinen Weg zu Fuß fortsetzte. Als Autofahrer habe er nie jemanden gefährdet oder gar verletzt. Überdies sei er "Grundrechtsträger", Mitglied des "Bundesstaats Bayern Deutsches Reich". Der Staat sei überhaupt "nicht legitimiert", ihm den Schein zu nehmen, ergo halte er sich auch nicht daran.
Zweifel am Realitätssinn

Vor Gericht erinnert er an den früheren CSU-Politiker Otto Wiesheu, der unter Alkoholeinfluss einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte und zum Staatsminister berufen wurde – dass sieben Jahre zwischen Unfall und Dienstantritt lagen, erwähnt er nicht. Aus seiner Sicht zeige dies, ebenso wie die "pauschale Verunglimpfung" kritischer Geister als "Reichsbürger", nur, dass mit der Presse und dem Rechtssystem etwas nicht stimme, und überhaupt, so wie die Richter im Fernsehen seien "die Richter in der Realität auch nicht".

All dies sind Stichworte, die bei der Verwaltungsbehörde für Zweifel am Realitätssinn des W. sorgten, und daran, ob er zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sei, eine medizinisch-psychologische Untersuchung wurde verlangt. Diese kam nicht, ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Aber ist ein "Reichsbürger", pauschal betrachtet, verrückt genug, um nicht mehr Auto fahren zu dürfen? Fakt ist: Hans W. hätte dies von dem Rechtssystem, das er ablehnt, verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen können, Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis erheben können. All dies hat er nicht getan, glaubte er doch, gegen ihn dürfte nicht einmal verhandelt werden. Nun hat das Landgericht die Freiheitsstrafe von acht Monaten bestätigt.
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Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1750 am: 26. April 2017, 06:41:13 »
Die arme Richterin, die hatte ja wohl das volle Programm, "Reichsbürger", "RuStAGler" und ein keltischer Druide...


Spoiler
Justiz
Reichsbürger muss ins Gefängnis

Die Nördlinger Amtsrichterin Andrea Eisenbarth spricht drei Männer schuldig, die die Bundesrepublik inklusive ihrer Rechtsordnung nicht anerkennen. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen im Gericht. Von Verena Mörzl

Von Verena Mörzl

„Mensch Martin“, das klingt nach Fernseh-Comedy mit Lachern aus dem Off. Für einen Mann, der am Dienstag vor dem Nördlinger Amtsgericht stand, ist diese Namensbezeichnung aber offenbar sehr ernst. Er wollte erst dann vor der Richterin Platz nehmen, nachdem er als „Mensch Martin“ aufgerufen wurde.


Gleich drei Fälle musste Richterin Andrea Eisenbarth gestern verhandeln, bei denen sich Männer strafbar gemacht haben, die die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung nicht anerkennen. Einer von ihnen war ein sogenannter Reichsbürger, die anderen distanzierten sich von der Bezeichnung. Auch wenn im Gerichtssaal die wirren Ansichten sowie Fantasie-Rechtsordnungen der Angeklagten an etlichen Stellen wie ein Scherz aus einer Comedy-Serie wirkten, so verdeutlichte die Richterin, dass hierzulande nur eine Rechtsordnung gelte und die Auffassungen der Männer keinesfalls belächelt werden sollten. Zuhörer, Zeugen und die Angeklagten wurden stärker als sonst durchsucht und die Polizei zeigte mehr Präsenz.

„Mensch Martin“ ist ein eher unscheinbarer, älterer Mann aus dem Allgäu. Unauffällig bis zu dem Zeitpunkt, als er sich auf „Alliiertengesetze“ beruft und einen Militärstaatsanwalt fordert. Er wolle deutlich machen, dass das Nördlinger Amtsgericht ihn nicht belangen könne. Wie kürzlich bei einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung vor dem Augsburger Amtsgericht: „Mensch Martin“ forderte 10000 Feinunzen Silber Schadenssumme, weil er wegen versuchten Betrugs und Beleidigung angeklagt war, argumentierte mit der päpstlichen Bulle von 1540 und berief sich auf den Staatenbund Bayern. Am Ende der Verhandlung verhängte Eisenbarth eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung. Sie verurteilte ihn bereits 2016 wegen Schuldscheinen (wir berichteten). „Mensch Martin“ forderte unter anderem in einem absurden, nicht rechtskräftigen Schadensersatzvertrag von einem Rechtspfleger des Nördlinger Amtsgerichts 300000 Euro plus Zinsen. Dieser ging nicht darauf ein. Es folgte ein Strafverfahren. „Mensch Martin“ wollte mit seinem Schreiben die Zwangsversteigerung seiner Grundstücke im Kreis Dillingen verhindern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Fax mit der geforderten Summe an den Rechtspfleger geschickt hat.

„Der Staat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen“, sagte Staatsanwalt Michael Nißl. Er forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der Angeklagte sei ein „Bewährungsversager“. Er wurde bereits wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, kam gegen Ende auf Bewährung frei. Man müsse „generalpräventiv“ gegen das Verweigern der Rechtsordnung vorgehen.

Genau diese Prävention sollte auch in den beiden anderen Fällen gelten. In einem weiteren Prozess ging es um versuchte Nötigung. Der Mann, den die Richterin immer wieder zähmen musste, weigerte sich, Rundfunkgebühren zu zahlen. Er glaubte, die Forderung wäre nicht rechtens. Mahnungen folgten. Dem Zwangsvollstrecker ließ er nach dessen Arbeit einen Vertrag zukommen, der bekannt klingt, weil ein Geldbetrag auch hier in Feinunzen ausbezahlt werden sollte. Für den Angeklagten sollte das eine Art Entschädigung sein, weil der Gerichtsvollzieher seine Forderung vor dem Arbeitgeber überreicht hat – die Suspendierung folgte. Er wurde zu 60 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Der Angeklagte aus dem Landkreis wehrte sich gegen die Bezeichnung „Reichsbürger“. Er sagte, er forsche noch nach seiner Staatszugehörigkeit...

Bei einer weiteren Verhandlung hob Richterin Eisenbarth ihre Stimme noch häufiger. Der Angeklagte aus dem Donauwörther Raum, der als Droide oder Kelte gesehen werden wollte, versuchte ständig seine Ansicht einer Rechtsordnung kund- zutun. Er war wegen Verstößen gegen das Bundesstatistik-, das Agrarstruktur- und das Ordnungswidrigkeitengesetz angeklagt und wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Seine Frau war wegen desselben Delikts angeklagt, wurde aber freigesprochen, weil sie nach eigenen Angaben keine Bußgeldbescheide des Bayerischen Landesamt für Statistik erhalten hatte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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...
Reichsbürger muss ins Gefängnis - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Reichsbuerger-muss-ins-Gefaengnis-id41289257.html
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1751 am: 27. April 2017, 00:12:27 »
Staatsanwalt im Arnsdorfprozess, der offensichtlich unter LKA- Polizeischutz zum Prozess in Kamenz kam und ging, wurde kurz zuvor massiv bedroht:
http://www.sz-online.de/sachsen/staatsanwalt-massiv-bedroht-3668611.html

Spoiler
Mittwoch, 26.04.2017
Staatsanwalt massiv bedroht

Vor diesem Netto-Markt in Arnsdorf ist der Flüchtling im Mai 2016 an einen Baum gefesselt worden.

© Thorsten Eckert

Dresden. Kurz vor Beginn des Prozesses vor dem Kamenzer Amtsgericht gegen Mitglieder der Arnsdorfer „Bürgerwehr“ ist der zuständige Staatsanwalt offenbar massiv bedroht worden. Nach MDR-Recherchen wurde er wenige Tage vor dem Gerichtsprozess am vergangenen Montag von einer Gruppe unbekannter Männer abends auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht. Zudem soll es auch eine schriftliche Morddrohung gegen den Juristen gegeben haben, wenn er zum Prozess vor dem Kamenzer Amtsgericht erscheine.

In dem Verfahren ging es um eine „Bürgerwehr“, die einen 21-jährigen Flüchtling aus dem Irak im Mai 2016 nach einem Zwischenfall in einem Netto-Einkaufsmarkt in Arnsdorf mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt hatte. Das Verfahren wurde am Montag, am ersten Verhandlungstag, „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern im Alter von 29 bis 56 Jahren Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie hatten den psychisch kranken 21 Jahre alten Flüchtling im Mai 2016 gewaltsam aus dem Supermarkt gezerrt und mit Kabelbindern fixiert.

Auf SZ-Nachfrage bestätigte das Innenministerium lediglich, dass es „eine Bedrohungslage gegen Prozessbeteiligte“ gebe. Um wen es dabei geht, wollte die Behörde aber nicht sagen. Das „Operative Abwehrzentrum“ (OAZ) habe die strafrechtlichen Ermittlungen in diesem Fall übernommen, hieß es. Im Interesse der Sicherheit der betroffenen Person werde es keine weiteren Auskünfte dazu geben.
Links zum Thema

    Fessel-Prozess nach Auftakt eingestellt
    Toter Flüchtling wurde schon seit Wochen vermisst

„Bedrohungen und Angriffe auf Bedienstete des Staates sind in jeder Form inakzeptabel“, sagte Justizminister Sebastian Gemkow. Sie bedrohten die Grundlagen unseres Rechtsstaates, der auf der Akzeptanz der staatlichen Ordnung beruhe. Der Staat werde sein Gewaltmonopol verteidigen, so Gemkow. „Jedem, der es infrage stellt, muss klar sein, dass er keine Nachsicht zu erwarten hat.“

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Klaus Bartl, sprach indes von einer fatalen Signalwirkung der Gerichtsentscheidung, das Strafverfahren einzustellen. „Diese Verfahrenseinstellung ohne Tataufklärung erteilt de facto dem im Raum stehenden Vorgehen der Selbstjustiz einen Freibrief“, erklärte Bartl. Die nun bekanntgewordene Bedrohung des Staatsanwalts, ohne dessen Zustimmung ein Ende des Prozesses gesetzlich unmöglich gewesen wäre, nährt umso mehr den Eindruck, dass der Rechtsstaat vor dem Wutbürgertum kapituliert hat.“ Die Linke will die Angelegenheit nun im Landtag zur Sprache bringen.

Der Iraker befand sich in psychiatrischer Behandlung. Er war vor kurzem tot in einem Wald bei Dresden gefunden worden. Laut Obduktion starb er wohl schon im Januar an Unterkühlung. (SZ/dpa)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1752 am: 27. April 2017, 14:46:13 »
Ist zwar nicht ganz unser Thema, aber trotzdem im Kontext wichtig. So also geht False- Flag- Terrorismus:

http://www.sz-online.de/nachrichten/soldat-unter-terrorverdacht-3669106.html

Spoiler
Donnerstag, 27.04.2017
Soldat unter Terrorverdacht

Der Fall ist selbst für erfahrene Ermittler völlig ungewöhnlich. Ein Bundeswehrsoldat soll sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen Anschlag geplant haben. War Fremdenhass das Motiv?

Ein Bundeswehrsoldat ist wegen Terrorverdachts festgenommen worden.

© Symbolfoto: dpa

Frankfurt/Main. Ein Bundeswehrsoldat soll sich als syrischer Kriegsflüchtling ausgegeben und einen Anschlag geplant haben. Der deutsche Oberleutnant habe unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt und deshalb auch Geld bekommen, berichtete die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Donnerstag - einen Tag nach der Festnahme des 28-Jährigen.

Die Ermittler gehen in diesem äußerst ungewöhnlichen Fall von einem fremdenfeindlichen Motiv aus. „Wir wissen aus verschiedenen Sprachnachrichten, dass beide Beschuldigte eine entsprechende fremdenfeindliche Gesinnung haben. Das ging aus den Gesprächen hervor“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Konkrete Anschlagsziele seien noch nicht bekannt.

Aufgefallen war der in Frankreich stationierte Soldat bereits vor fast drei Monaten, weil er eine scharfe Waffe in einer Toilette auf dem Flughafen in Wien versteckt hatte. Als er die Pistole aus ihrem Versteck in einem Putzschacht holen wollte, war er am 3. Februar von den österreichischen Behörden vorübergehend festgenommen worden. Für die Waffe besaß der Soldat keine Erlaubnis. Die Pistole hatte er nach dpa-Informationen nicht von der Bundeswehr.

Die anschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes (BKA) ergaben, dass sich der Mann Ende Dezember 2015 bei der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen unter falschem Namen als syrischer Flüchtling ausgab. Anfang Januar 2016 stellte er bei der Erstaufnahmeeinrichtung im bayerischen Zirndorf einen Asylantrag. Die Behörden schöpften dem Anschein nach bei der Registrierung keinen Verdacht. Anschließend soll er eine Unterkunft in einem Flüchtlingsheim erhalten und seit Januar 2016 auch deshalb Geld unter falschen Namen bezogen haben.

„Nur weil er in Frankreich stationiert war, heißt es nicht, dass er sich täglich dort aufgehalten haben muss. Er konnte sich in der Freizeit frei bewegen“, sagte eine Sprecherin des Bundeskriminalamts.

Bei dem Bundeswehrsoldaten seien Anhaltspunkte für ein fremdenfeindliches Motiv gefunden worden. Daher bestehe der Verdacht, dass er mit der zuvor am Wiener Flughafen hinterlegten Waffe eine schwere staatsgefährdende Straftat geplant habe, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Einzelheiten waren zunächst nicht bekannt.

In die möglichen Anschlagsplanungen soll ein 24 Jahre alter Student einbezogen gewesen sein. Er wurde ebenfalls festgenommen. Auch bei ihm fanden die Ermittler Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund. Beide Männer stammen aus Offenbach und standen in Mail-Kontakt. In der Wohnung des Studenten entdeckten die Ermittler unter anderem Gegenstände, die unter das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz fallen.

90 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes, der hessischen und bayerischen Landespolizeibehörden sowie österreichische und französische Sicherheitsbehörden hatten am Mittwoch 16 Wohnungen und Diensträume der Bundeswehr in Deutschland, Österreich und Frankreich durchsucht. Außer den Wohnungen der beiden Beschuldigten nahmen die Ermittler auch Wohnungen von Menschen aus deren Umfeld unter die Lupe. Sie stellten zahlreiche Mobiltelefone, Laptops und schriftliche Unterlagen sicher.

Der 28 Jahre alte Soldat wurde bei einem Lehrgang im unterfränkischen Hammelburg festgenommen. Er war im französischen Illkirch stationiert. (dpa)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1753 am: 27. April 2017, 17:14:38 »
Bedrohung des StA im Arnsdorfprozess erfolgte offensichtlich und nach offizieller behördlicher Erklärung doch nur schriftlich, trotzdem schlimm genug. Bedrohungen gegen mehrere Prozessbeteiligte und den Leiter des AG Meißen mit Millionenforderungen und viel mimimi, UCC und OPPT gab es ja dem Vernehmen nach aber auch schon zum DPHW- Verfahren. Teile der "Liebesbriefe" der Beschuldigten an das Gericht wurden z.B. dort ja auch noch im Verfahren verlesen. Dazu braucht es aber sicher auch einen sehr couragierten Richter.

Was mich aber im Fall in Arnsdorf verwundert, warum dort nicht von Anfang an auch die im Video gut dokumentierten Schläge und die Beleidigung "Du Schwein!" angeklagt waren, sondern nur die Freiheitsberaubung viel später und vor dem Netto. Das hatte mit "Zivilcourage", als das dieser Fall nun von den Falschen befeiert wird, ja wahrlich nichts zu tun, auch nicht mit Nothilfe.

Die Anklageschrift selbst war m.E. also schon ein Desaster und das Video ist hier wohl Beweis genug. Und dann wäre auch die alleinige Rolle des verstorbenen Geschädigten als Hauptzeuge in dem Verfahren nicht mehr so entscheidungserheblich gewesen. Fragen über Fragen.

Das Verfahren wird aber noch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Hoffentlich dann mit den richtigen Fragen.

http://www.sz-online.de/sachsen/behoerden-widersprechen-mdr-bericht-3669330.html

Spoiler
Donnerstag, 27.04.2017
Behörden widersprechen MDR-Bericht
Im Fall des Prozesses um einen gefesselten Flüchtling in einem Supermarkt in Arnsdorf gibt es weitere Ungereimtheiten. Der Staatsanwalt sei nur schriftlich bedroht worden, so sächsische Behörden.

Vor diesem Netto-Markt in Arnsdorf ist der Flüchtling im Mai 2016 an einen Baum gefesselt worden.

© Thorsten Eckert

Leipzig/Dresden. Sächsische Behörden widersprechen in Teilen einem MDR-Bericht zur Einstellung des Verfahrens wegen der Fesslung eines Flüchtlings in Arnsdorf (Kreis Bautzen). Es sei nicht richtig, dass der zuständige Staatsanwalt, wie in dem Bericht des MDR-Magazins «Exakt» vom Mittwoch behauptet, vor dem Prozess von Unbekannten verfolgt, beleidigt und bedroht worden sei, teilten die Staatsanwaltschaft Görlitz und das Operative Abwehrzentrum (OAZ) der sächsischen Polizei am Donnerstag mit.
Zugleich bestätigten die Behörden Ermittlungen zu schriftlichen Bedrohungen gegen die Staatsanwaltschaft vor dem Prozess.

Die Behörden betonten, das Verfahren vor dem Amtsgericht Kamenz (Kreis Bautzen) sei «allein aus sachlichen Erwägungen» eingestellt worden. Es bestehe kein Zusammenhang zu den Ermittlungen wegen Bedrohung. Ein Richter hatte das Verfahren wegen Freiheitsberaubung gegen vier Männer am Montag überraschend wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zur Begründung hieß es unter anderem, es habe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestanden. Kritiker werteten die Entscheidung als Aufruf zur Selbstjustiz.

Der Fall soll auch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Die Linke werde am kommenden Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages eine detaillierte und vollständige Auskunft der Staatsregierung über die Abläufe im Vor- und Umfeld des Prozesses gegen die vier Arnsdorfer fordern, sagte der Rechtsexperte der Fraktion, Klaus Bartl, am Donnerstag in Dresden.

„Wir dürfen es nicht zulassen, dass Vertreter des Rechtsstaates eingeschüchtert werden und die Strafverfolgung dadurch beeinträchtigt wird“, sagte Bartl, der auch Vorsitzender des Rechtsausschusses ist. Er fordere Aufklärung, aus welchen sachlichen und rechtlichen Erwägungen die Staatsanwalt einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt habe. „Wir wollen auch in Erfahrung bringen, welche weiteren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Arnsdorf geführt worden sind und was sie ergeben haben.“

Die Bedrohung des Staatsanwalts, ohne dessen Zustimmung ein Ende des Prozesses gesetzlich unmöglich gewesen wäre, nähre den Eindruck, „dass der Rechtsstaat vor dem Wutbürgertum kapituliert hat“. Hinter dem Fall „Arnsdorf“ stecke offensichtlich mehr als bisher bekannt ist, sagte Bartl.

Die Angeklagten hatten im Mai 2016 einen 21-jährigen Iraker gewaltsam aus einem Arnsdorfer Supermarkt gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Der Vorwurf der Männer, der Asylbewerber habe zuvor eine Kassiererin bedroht, erhärtete sich nicht.

Der Iraker war vor gut einer Woche tot in einem Wald in Dorfhain (Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass er vermutlich im Januar erfroren ist. Gewalteinwirkung von außen schlossen die Ermittler aus. Der Iraker hätte in dem Prozess als Zeuge gehört werden sollen. (epd/dpa)
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« Letzte Änderung: 27. April 2017, 17:27:35 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1754 am: 28. April 2017, 12:01:17 »
Urteil gegen falschen Polizisten aufgehoben             OLG Dresden entscheidet:            Die Anklage gegen den Anführer des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerks Volker Schöne muss neu verhandelt werden.

www.sz-online.de/sachsen/urteil-gegen-falschen-polizisten-aufgehoben-3670263.html

Spoiler
Freitag, 28.04.2017
Urteil gegen falschen Polizisten aufgehoben

Die Anklage gegen den Anführer des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerks Volker Schöne muss neu verhandelt werden.


Das Oberlandesgericht Dresden hat den Fall des Reichsbürgers und Chefs des Deutschen Polizeihilfswerks Volker Schöne wegen rechtlicher Fehler an das Landgericht Dresden zurückverwiesen.

© Archiv/René Meinig

Dresden/Meißen. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Freitagvormittag den Fall des Reichsbürgers und Chefs des Deutschen Polizeihilfswerks (DPHW) Volker Schöne wegen rechtlicher Fehler an das Landgericht Dresden zurückverwiesen. Dort muss sich nun eine Kammer, die noch nicht mit der Sache befasst war, erneut mit Schöne beschäftigten.

Das Verfahren gegen ihn hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Ex-Mitarbeiter einer Polizeigewerkschaft hatte 2012 versucht, mit bis zu 20 Mittätern in Bärwalde bei Radeburg eine Zwangsvollstreckung auf einem Grundstück zu verhindern. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Meißen wurde dort vom DPHW an seiner Arbeit gehindert und festgehalten. Der Versuch, ihn zu fesseln, scheiterte. 40 Minuten dauerte es, bis die echte Polizei eintraf. Der Gerichtsvollzieher wurde erheblich traumatisiert.

Als Anführer dieser Aktion hatte das Amtsgericht Meißen Schöne zunächst im Januar 2016 wegen Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteil. Im Juni 2016 erhielt er im Berufungsprozess am Landgericht Dresden eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Revision. Dem wurde nun stattgegeben. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass vom Landgericht versäumt wurde, durch ein Gutachten die gesundheitlichen Folgen des Überfalls für den Gerichtsvollzieher festzustellen. Ebenso sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass mit dem Angriff an den Vollstreckungsbeamten ein Tabubruch verübt wurde. Der Staat müsse hier ein Zeichen setzen.

Schöne bleibt damit zunächst auf freiem Fuß. Das nun anstehende Verfahren gegen ihn vor dem Landgericht Dresden ist auch deshalb von Bedeutung, weil hiervon eine Signalwirkung für die Verfahren gegen die anderen falschen Polizisten zu erwarten ist. (SZ/pa/jm)
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