Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264338 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1290 am: 28. Oktober 2016, 07:53:47 »
Die Kopie eines Artikels von Tuska: https://www.psiram.com/ge/index.php/Wolfgang_Plan
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1291 am: 28. Oktober 2016, 12:31:30 »
Noch einer, diesmal Augsburg


Spoiler
Nach den justizüblichen 15 Minuten Karenzzeit erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 69-Jährigen. Fünf Minuten später klickten bereits die Handschellen. Der Angeklagte hatte nämlich offenbar seelenruhig vor dem Eingang zum Strafjustizzentrum auf die Reaktion der Justiz auf sein unentschuldigtes Fernbleiben gewartet. Mehrere Justizbeamte führten ihn ab.
[close]
...
Beamte verhaften "Reichsbürger" vor Augsburger Gericht - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Beamte-verhaften-Reichsbuerger-vor-Augsburger-Gericht-id39562197.html

Jetzt wird man schon in Fesseln gelegt und vor den Richter geschleift, weil man vor einem Gerichtsgebäude steht. Das System liegt in den letzten Eisenbahnen.
 

Offline Scrub

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1292 am: 28. Oktober 2016, 13:43:31 »
Das ist das eigentliche Problem!  :))
 
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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1293 am: 29. Oktober 2016, 10:02:11 »
Die Angeklagte dürfte zum "Staatenbund Deutschland" oder den Chiemgauern gehören - letztendlich also zu Sürmeli (der ja als Krake dahinter sitzt und kassiert :D)

Auf jeden Fall hat sich der Richter erstklassig verhalten! So mut dat!

Spoiler
Achern
»Nazi-Gericht«: Reichsbürgerin spottet über Acherner Richter
Amtsgericht Achern: Angeklagte beleidigt Gericht / Prozess um Fahrerflucht nach wenigen Minuten vertagt

Eine sogenannte Reichsbürgerin stand am Dienstag vor dem Acherner Amtsgericht. Eigentlich sollte die Unfallflucht der Angeklagten behandelt werden – doch weil die Frau das Gericht nicht akzeptierte, kam es erst gar nicht zur Verhandlung.

Keine zehn Minuten dauerte am frühen Dienstagnachmittag der Prozess gegen eine 51-jährige Frau, die aus der Untersuchungshaft ins Amtsgericht Achern gebracht wurde. Da sie sich weigerte, Platz zu nehmen und offensichtlich nicht bereit war, ordnungsgemäß an der Verhandlung teilzunehmen, verurteilte sie Richter Michael Tröndle zunächst zu einem Ordnungsgeld und nach entsprechender Ankündigung zu einer Ordnungshaft von einer Woche. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird noch während der Verbüßung dieser Haftstrafe fortgesetzt.

Verstärkte Sicherheit, sechs Polizeibeamte

Nach den jüngsten Vorkommnissen im Zusammenhang mit sogenannten »Reichsbürgern«, zu denen sich auch die Angeklagte bekennt, waren Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden: Eine Personenkontrolle sicherte den Gerichtseingang, sechs Beamte waren im Sitzungssaal. Angezeigt war die Frau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, aber es kam erst gar nicht zur Verlesung der Klageschrift. Zunächst wollte sie erst in den Gerichtssaal, wenn Richter Tröndle darin Platz genommen hätte, dann verlangte sie von ihm, dass dieser seinen Dienstausweis vorzeigt, schließlich weigerte sie sich hartnäckig, Platz zu nehmen.

Auf die Aufforderung, ihren Namen zu nennen, behauptete sie, nicht die Angeklagte zu sein, sondern die »Begünstigte«. Angeklagt sei »ihre Geburtsurkunde« und der Richter lediglich der »Treuhänder« dafür. Als Name gab sie zunächst ihren Vornamen an, nach der Formulierung »als lebendigem Fleisch und Blut aus der Familie....« folgte der Nachname.

Angeklagte droht dem Richter

Auf weitere Fragen des Gerichts ging es auf Englisch weiter: »I do not recognize you«  (»Ich erkenne Sie nicht an«). Als sie dann noch das Gericht als »Nazi-Gericht« beschimpfte, verurteilte sie Tröndle wegen Missachtung und Beleidigung des Gerichts zu einer Ordnungsstrafe von 500 Euro, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft.

Die Angeklagte warf dann dem Richter »Verstoß gegen die eigenen Vorschriften« vor und begann zu drohen: »Das hat noch Folgen«, betonte sie. »Sie haften mit Ihrem Vermögen«, meinte sie zum Richter und zur Vertreterin der Staatsanwaltschaft. »Ich bin fürchterlich ängstlich«, kommentierte das Tröndle ironisch und wies darauf hin, dass weitere Störungen des Ablaufs der Verhandlung eine Ordnungshaft zur Folge haben könnten. Die Angeklagte wiederholte ihre Weigerung, sich hinzusetzen und sprach weiter vom Richter als »Treuhänder« der Geburtsurkunde.

Wenig beeindruckt

»Wir machen später weiter, weil die Angeklagte offensichtlich erst noch einmal in Untersuchungshaft möchte«, betonte Tröndle und beschloss, die Angeklagte für eine Woche in Ordnungshaft zu nehmen, da sie keine Bereitschaft erkennen ließ, an der Verhandlung teilzunehmen. Wie schon bei der ersten Ordnungsstrafe wurde die Frau über ihr Recht belehrt, gegen diese Entscheidung sofort oder binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin Beschwerde einzulegen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, der Fortsetzungstermin auf Freitag, 28. Oktober, um 7.45 Uhr festgesetzt.

All das kommentierte die Angeklagte mit den Worten »Mafia«, »unschuldige Leute in den Knast stecken« und »ich habe niemandem Schaden zugefügt, niemanden verletzt«. Bis zur Ausfertigung der Dokumente wurde sie von den Polizisten in Gewahrsam genommen und dann in die JVA zurückgebracht.
Autor:
Peter Meier
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http://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/auf-ordnungsgeld-folgt-ordnungshaft-fuer-reichsbuergerin

Und so ging die Geschichte aus:

Spoiler
Relativ unspektakulär verlief die Fortsetzung der Verhandlung, die am Dienstag unterbrochen worden war, weil die Angeklagte das Gericht beleidigt hatte und nicht bereit war, sich zu setzen und ordnungsgemäß an dem Verfahren teilzunehmen (wir berichteten). Als Folge hatte sie Richter Michael Tröndle zunächst zu 500 Euro Ordnungsgeld und nach weiteren Verstößen zu einer Woche Ordnungshaft verurteilt

Direkt aus der Justizvollzugsanstalt wurde die Angeklagte am Freitag in Handschellen zur Verhandlung verbracht, zu der sich gut 30 Zuhörer eingefunden hatten. Als Richter Tröndle seine Absicht deutlich machte, die Angeklagte bei weiter fehlender Kooperationsbereitschaft vom Prozess auszuschließen, gab sie nach, forderte einen »fairen Prozess«, nahm Platz und bekam die Handschellen abgenommen. Sie habe keine Gelegenheit gehabt, ihren Anwalt anzurufen, beklagte sie sich und wurde dann informiert, dass dieser sein Mandat schon länger niedergelegt hatte.

Zur ihrer Person nannte die Angeklagte auch diesmal ihren Vornamen, »aus lebendigem Fleisch und Blut aus der Familie...« Richter Tröndle sprach sie weiter mit ihrem standesamtlichen Namen an. Sie habe mehrere Wohnsitze, in Italien, Bayern und in Mittelbaden. Dort hatte sie auch eine Fahrerflucht begangen, weshalb in Achern gegen sie verhandelt wurde. Richter Tröndle rief in Erinnerung, dass sie bereits Mitte 2014 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden war, hinzu kam ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist, die noch vier Monate andauert.

Eine Revision war Ende 2014 als unbegründet verworfen worden, ebenso eine Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht. Und als noch das Bundesverfassungsgericht per Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden sollte, wurde diese zurückgewiesen, allerdings sollten zur Höhe des Tagessatzes Ermittlungen stattfinden. »Die Verurteilung wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist rechtskräftig«, fasste Richter Tröndle zusammen, es gehe jetzt nur noch um den Tagessatz.

Die Angeklagte habe keinerlei Einkünfte, vermiete zwar Zimmer, die Miete ginge aber auf das Konto des Vermieters, sie habe nur ein Zimmer und ein Bett und lebe von Lebensmittelspenden. Sie habe zwar zwei Konten, da sei aber kaum was drauf, sagte sie.

Ein Polizist aus ihrem Wohnort berichtete von seinen Ermittlungen hierzu. Einer Arbeit gehe die Angeklagte nicht nach, sondern soll von einem Erbe leben. Zumindest zwei Zimmer werden für je 300 Euro im Monat vermietet. Auch Kräuterwanderungen biete sie an. Die Gewerbe existieren, die habe sie mal angemeldet, aber nie etwas gemacht, so die Angeklagte. Zu den Kräuterwanderungen sei es nicht gekommen. Ein Erbe gebe es noch nicht, da werde seit sechs Jahren gestritten.

Richter Tröndle zitierte daraufhin aus den Auszügen zu drei Konten, auf zwei von ihnen waren jeweils über 20 000 Euro Guthaben, die als Spenden deklariert waren. Auf ein drittes Konto, von dem die Angeklagte behauptete es gekündigt zu haben, liefen Mieteinnahmen. Die Staatsanwältin ging im Hinblick auf die Einnahmen von den niedrigsten Werten aus und plädierte dafür, die Höhe des Tagessatzes auf 25 Euro zu reduzieren. Dem widersprach die Angeklagte: von der Miete habe sie nichts, die Beträge gingen direkt an den Vermieter.

Geringere Geldbuße

Richter Tröndle schloss sich im Urteil der Forderung an und setzte den Tagessatz auf 25 Euro fest. Zurzeit der Ermittlung ihrer Finanzen habe sie die Miteinnahmen gehabt, dazu kommen die genannten Spenden, von den Sparguthaben könnten allenfalls Zinseinnahmen einbezogen werden. Ihr Einkommen liege demnach in der Höhe von Hartz IV, das sie nicht beantragt habe, bei 750 Euro Einkommen errechne sich der Tagessatz auf 25 Euro.

Mit diesem Urteil verringert sich die ursprüngliche Geldbuße der Angeklagten von 3600 auf 1125 Euro, hinzu kommen jetzt aber noch die Kosten des Verfahrens.
Autor:
Peter Meier
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http://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/gerichtsmarathon-hat-nun-in-achern-ein-ende-gefunden
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1294 am: 29. Oktober 2016, 11:08:27 »
Reichsbürger in der HEUTE SHOW ab Min 13.20:
https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-vom-28-oktober-100.html

Mit dabei sind Schittke und Rüdiger von staatendoof.info. Der Wackeldackel nickt nur.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1295 am: 29. Oktober 2016, 13:35:05 »
Na, endlich lassen sie die Katze aus dem Sack: ZDF bedeutet "Zionistisches Deutsches Fernsehen" (17:00).
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1296 am: 29. Oktober 2016, 13:37:08 »
Heute wurde mal wieder in Bayreuth verhandelt.


Spoiler
Amtsgericht Bayreuth
Prozess gegen Reichsbürger

Am Amtsgericht Bayreuth hat der Prozess gegen einen polizeibekannten mutmaßlichen Reichsbürger begonnen. Der 49-Jährige muss sich wegen Urkundenfälschung, Beleidigung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Sachbeschädigung verantworten.

Stand: 27.10.2016

Alles begann im Dezember 2015: Kurz vor Weihnachten wollte der Angeklagte laut Anklage vier brasilianische Schecks über umgerechnet rund  80.000 Euro bei der Bank einlösen. Dabei habe sich allerdings herausgestellt, dass er auf den Schecks zwar als Begünstigter stand, die Dokumente aber selbst unterschrieben und damit gefälscht hatte. Laut Anklage wollte er sich damit nicht nur rechtswidrig Geld beschaffen, sondern auch die Bank schädigen.
Festnahme provoziert?

Der Angeklagte wird außerdem beschuldigt, mit Gewalt Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und sie zudem beleidigt zu haben. Der Hintergrund: An Heilig Abend 2015 soll er bei der Bayreuther Polizeiinspektion angerufen und sich erkundigt haben, ob ein Haftbefehl gegen ihn vorliege. Da das verneint wurde und er das nach der Staatsanwalschaft offenbar ändern wollte, soll er eine Straftat angedroht haben. Als die Polizeibeamten ausrückten, um ihn zu kontrollieren, soll er sich zunächst geweigert haben, sich auszuweisen.  Als er daraufhin durchsucht werden sollte, habe er kurzerhand ein Blatt Papier angezündet und damit wild vor den Beamten herumgefuchtelt haben. Letztlich wurde er von den Beamten in Gewahrsam genommen.
Mit Kot um sich geworfen

Der dritte Anklagepunkt lautet auf Sachbeschädigung und Beleidigung. Denn in der Arrestzelle hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zunächst die Beamten verbal beleidigt und dann die Toilette mutwillig verstopft und seinen Kot auf die Beamten geworfen. Er wollte damit offenbar seine Missachtung der Polizei gegenüber zum Ausdruck bringen und sie am Betreten der Zelle hindern, so die Anklage. Der Kot verfehlte die Beamten, verursachte aber einen Sachschaden von 200 Euro an einer Wand.


Der Prozess ist nicht der erste Fall in diesem Jahr, bei dem sich das Bayreuther Amtsgericht mit Reichsbürgern beschäftigen muss. Zwei oder drei Fälle, in denen Personen Forderungen des Staates nicht nachkommen wollten, habe es schon gegeben, so ein Sprecher des Gerichts im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Die Angeklagten würden ihr Verhalten damit begründen, dass sie sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland sähen, so der Sprecher weiter.

Wie viele vermeintliche Reichsbürger es in Oberfranken genau gibt, ist nicht bekannt. Die oberfränkische Polizei und Justiz registriere keine Gesinnungen, sondern verfolge nur Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, so eine Polizeisprecherin auf Nachfrage des BR.
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http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/reichsbuerger-gericht-bayreuth-100.html

Erkennt jemand anhand des Bildes um wen es sich handeln könnte?

Nachtrag:
Reportage auf BR. Es handelt sich um einen "Oliver N."


Das Urteil:

Spoiler
Urteil am Amtsgericht Bayreuth
Reichsbürger muss für sechs Monate ins Gefängnis

Vor dem Bayreuther Amtsgericht ist ein sogenannter Reichsbürger wegen einer ganzen Serie von Straftaten zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 49-Jährige akzeptierte das Urteil.

Von: Anja Bischof

Stand: 28.10.2016 |Bildnachweis


Die Höhe der Strafe und der Verzicht darauf, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, ergaben sich aus der Vielzahl der Vergehen. Das Gericht sprach ihn wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchter Körperverletzung, Urkundenfälschung, versuchten Betrugs und versuchter Erpressung schuldig.
Schecks gefälscht

Alles begann im Dezember 2015: Kurz vor Weihnachten wollte der Mann laut Anklage vier brasilianische Schecks über umgerechnet rund 80.000 Euro bei der Bank einlösen. Dabei habe sich allerdings herausgestellt, dass er auf den Schecks zwar als Begünstigter stand, die Dokumente aber selbst unterschrieben und damit gefälscht hatte. Damit habe er sich nach Ansicht des Gerichts nicht nur rechtswidrig Geld beschaffen, sondern auch die Bank schädigen wollen.

Polizisten mit Kot beworfen

An Heiligabend letzten Jahres hatte der Mann dann bei der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt angerufen und eine Straftat angekündigt. Als ihn eine Polizeistreife daraufhin kontrollieren wollte, beschimpfte er die Beamten, beleidigte sie und ging sie mit einem brennenden Papier an, so das Gericht. Da zu befürchten war, dass er weitere Straftaten begehen würde, nahmen ihn die Polizisten vorläufig fest. Im Haftraum brachte er laut Anklage die Toilette zum Überlaufen und warf mit Kot nach einem Polizisten.

Bei einer weiteren Festnahme weigerte er sich zunächst, sich auszuweisen. Dann wurde er aggressiv, sodass er von den Polizeibeamten fixiert werden musste. Trotz Handfesseln versuchte er dann, die Beamten zu verletzen, was ihm eine Anklage wegen versuchter Körperverletzung einbrachte.

Versuchter Betrug und Erpressung

In einem weiteren Fall versuchte er laut Gericht, bei einer Bank mit gefälschten Unterlagen einen Kredit zu bekommen. Die Täuschung flog jedoch auf, ebenso wie die Fälschung eines Schreibens an einen Bekannten, den er im Namen der Staatsanwaltschaft aufforderte, eine einjährige Freiheitsstrafe anzutreten. Ersatzweise könne er rund 31.000 Euro überweisen. Ein weiteres Schreiben an die Privatadresse des Bekannten beinhaltete laut Beweisaufnahme die Androhung, die Strafanzeige gegen ihn und damit eine Haftstrafe weiter zu verfolgen. Der Mann erstattete schließlich Anzeige.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 49-jährige Bayreuther betrachtet sich selbst offenbar als Reichsbürger, nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. So habe er laut Gericht beispielsweise einem Gerichtsvollzieher gegenüber die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Staatsorgane geleugnet und ihm mit einer Strafanzeige gedroht.

Überraschend hat der Mann das Urteil dennoch akzeptiert und auf Rechtmittel verzichtet. Die Staatsanwaltschaft kann aber innerhalb von einer Woche noch Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/reichsbuerger-bayreuth-prozess-urteil-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1297 am: 29. Oktober 2016, 15:43:40 »
Was da wohl noch alles nachkommen wird?

Spoiler
Donauwörth/Nördlingen
Widerstand auf der Anklagebank

Eine Reichsbürgerin steht in Nördlingen vor Gericht. Sie hatte eine Justizmitarbeiterin genötigt. Bei der Verhandlung weigert sie sich unter anderem auf der Anklagebank zu sitzen. Von Franziska Wolfinger
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Seit ein „Reichsbürger“ in Mittelfranken einen Polizisten mit einer Schusswaffe tödlich verletzt hat, stehen die Bewegung und ihre Rechtsauffassung besonders im Fokus. Auch am Amtsgericht Nördlingen werden immer wieder Fälle verhandelt, die die sogenannten Reichsbürger betreffen. So auch diese Woche.

Im Gerichtssaal ist neben dem Fall an sich vor allem das Verhalten der Angeklagten auffällig. Die Frau war wegen Nötigung einer Amtsgerichtsmitarbeiterin geladen. Doch schon während der Verhandlung zeigte sie deutlich ihre Ablehnung gegen das Gericht. Sie weigerte sich zum Beispiel, auf der Anklagebank zu sitzen. Mit ihren beiden Begleitern, die jedes gesagte Wort mitschrieben, nahm sie auf den Zuschauerbänken Platz. Vor Beginn der Verhandlung übergab sie Richterin Andrea Eisenbarth noch eine von ihr geschriebene Verfassungsbeschwerde. Durch das durchgeführte Verfahren sehe sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt. Außerdem wollte sie der Richterin das Recht absprechen, über sie zu urteilen, mit der Begründung: „Ich bin nicht Person der Bundesrepublik, über die sie verfügen können.“ Erst als Eisenbarth darauf hinwies, dass bei weiteren Störungen des Prozesses ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, unterlies die Angeklagte weitere Kommentare. Sie änderte ihr Verhalten und ignorierte die Richterin, wenn diese ihr direkt Fragen stellte oder blockte diese mit Aussagen wie „Die Person kann sich nicht zu der Sache äußern und der Mensch wird es nicht tun“ ab.

Nun zum Fall. Ein Mann aus dem Landkreis hatte die Angeklagte eingeschaltet, um gegen einen Pfändungsbescheid vorzugehen, den er wegen verzögerter Unterhaltszahlungen erhalten hatte. Die Frau schickte ein Schreiben an die Rechtspflegeinspektorin, aus dem hervorging, dass der Mann die Zahlungsaufforderung nicht akzeptiere. Angefügt waren selbst geschriebene AGBs, also allgemeine Geschäftsbedingungen, die die „Geschäfte“ zwischen dem Mann und der Rechtspflegeinspektorin regeln sollten. Mit geltendem Recht hatten diese Bedingungen jedoch nur stilistische Gemeinsamkeiten. Inhaltlich waren sie eine Aneinanderreihung von Paragrafen, die unter anderem auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 und das Alliierten Vorbehaltsrecht Bezug nahmen. In den Bedingungen steht auch, dass bei Nichteinhaltung eben dieser „Geschäftsbedingungen“ Schadensersatzzahlungen in Höhe von 30000 bis fünf Millionen Euro fällig werden können, wobei die Richterin darauf hinwies, dass die Währungsbezeichnung „Euro“ in dem Dokument stets in Anführungszeichen steht. Als Zahlungsmittel würden aber auch „physische Edelmetalle wie Gold oder Kupfer“ akzeptiert. Da man aus den „Geschäftsbedingungen“ die Androhung von Schadenersatzforderungen ableiten kann, musste sich die Verfasserin dieses Schreibens wegen Nötigung vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten

In der Verhandlung deutete die Angeklagte an, dass diese ihrer Auffassung nach nicht rechtens ablaufe. Sie sei ja nicht einmal mit der korrekten Formel eröffnet worden. Noch während der Urteilsverkündung verlies die Angeklagte mit ihren Begleitern den Sitzungssaal. Richterin Eisenbarth verhängte 60 Tagessätze zu 40 Euro. Allerdings gehe sie davon aus, dass die Angeklagte Rechtsmittel einlegen werde, sagte sie. In der Urteilsbegründung bezeichnete sie die Rechtsauffassung der Angeklagten als „abstrus“. Die Angeklagte habe außerdem keine Anzeichen von Reue oder Einsicht gezeigt. Zugunsten der Angeklagten spreche lediglich, dass sie noch keine Vorstrafen habe. Dafür laufen noch eine Reihe weiterer Ermittlungen gegen sie.
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www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Widerstand-auf-der-Anklagebank-id39571997.html
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Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1298 am: 30. Oktober 2016, 07:53:12 »
Land lässt Verwaltungen mit Reichsbürgern allein

Zitat
Die Thüringer Kommunen fordern vom Land mehr Unterstützung in der Auseinandersetzung mit sogenannten Reichsbürgern.

(...)

"Malta-Masche" probieren Reichsbürger auch in Thüringen
"Wann schnallt Ihr Vollpfosten es, dass ihr 2017 allesamt vor Gericht landet & ab in den Bau??? Wie blöde seid ihr eigentlich???" - staatenloser Rüdiger
 

Offline Reallife

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1299 am: 31. Oktober 2016, 04:52:43 »
Hier ein Video-Bericht vom Gedenkgottestdienst des SEK-Beamten, der auf so feige Art von Wolfgang Plan ermordet wurde.
Es gab eine große Anteilnahme und der örtliche Polizeipräsident (von Mittelfranken) konnte in seiner Rede die Tränen nicht zurück halten.  :'(
Auf dem aufgestellten Bild, sieht Daniel Ernst genauso alt aus wie ich. Er wurde gerade mal 32 Jahre alt...
http://web.de/magazine/panorama/trauer-reichsbuerger-erschossenen-polizisten-nuernberg-31986882

Nochmal mein Beileid an die Familie, Freunde und Kollegen von ihm.
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Offline rtk

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1300 am: 31. Oktober 2016, 14:06:48 »
Süddeutsche: Polizei geht gegen «Reichsbürger» in eigenen Reihen vor

Zitat
Die Zahl der Disziplinarverfahren gegen Polizisten, die im Verdacht stehen, der Szene nahezustehen, hat sich bundesweit in kurzer Zeit vervielfacht. Sie liegt aktuell bei 15, wie eine Umfrage der "Süddeutschen Zeitung" bei den Innenministerien der Länder ergab.

Diverse andere Zeitungen haben den Bericht mehr oder weniger übernommen.
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1301 am: 31. Oktober 2016, 14:22:58 »
Mir braucht jetzt auch keiner mehr zu sagen:
Zitat
Ich glaube, dass sehen Sie zu eng, das ist doch nur eine harmlose Spinnerei.

Da hat sich jetzt die Sichtweise endlich gewaltig geändert.
Jetzt wird es als der Wahn gesehen, der er ist.
Und Wahn ist gefährlich.

Wo leben wir aktuell? In welcher Zeit?
Wir leben in der Post-realistischen Zeit.
Weltweit wird die Realität negiert.
Gewählt wird nach Gefühl, nicht nach Informationslage.
Eine Zeit, in der man als Demokrat an der Demokratie verzweifeln muss.
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Offline vollstrecker

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1302 am: 31. Oktober 2016, 15:17:52 »
Schön gesagt!
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1303 am: 31. Oktober 2016, 15:19:58 »
In den Zeiten, in der die Realität noch was galt, bekam man statt Lob Karma.
Fitze sei Dank hab ich es ja nicht so notwendig.
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Offline aargks

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1304 am: 31. Oktober 2016, 17:17:46 »
In den Zeiten, in der die Realität noch was galt, bekam man statt Lob Karma.
Fitze sei Dank hab ich es ja nicht so notwendig.

Orr, Du Armer. Hier haste +1  ;)
 
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