Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2016  (Gelesen 99086 mal)

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Offline Flo

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #885 am: 11. August 2016, 17:19:54 »

Sprich: 4 Quadratmeter freier Platz sind also 3 Monate lang zumutbar; findet jedenfalls das höchste Schweizer Gericht.


Aber mit Menschenwürde hat eine solche Entscheidung nicht mehr viel zu tun.

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/strafvollstreckungsrecht/bamberger-haftbedingungen-frage-3112854 
 

dtx

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #886 am: 11. August 2016, 21:40:53 »
Dabei hat er doch lange genug fähige (!) Anwälte gesucht, die kostenlos für ihn arbeiten...

Kostenlos ist nicht, da passen die Jungs schon untereinander auf und lassen den Dumpinglöhnern von der Kammer die Ohren lang ziehen. Das Problem der Pudel ist jetzt, daß sich der Strafverteidiger nicht als Geldwäscher bzw. Hehler betätigen und gestohlenes, veruntreutes oder Geld aus Steuerhinterziehungen annehmen kann.
 

Offline hair mess

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #887 am: 11. August 2016, 21:56:24 »

Sprich: 4 Quadratmeter freier Platz sind also 3 Monate lang zumutbar; findet jedenfalls das höchste Schweizer Gericht.


Aber mit Menschenwürde hat eine solche Entscheidung nicht mehr viel zu tun.

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/strafvollstreckungsrecht/bamberger-haftbedingungen-frage-3112854
Zum Meditieren reicht´s.
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Sport ist nicht viel drin. Für was auch.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Wittenberger

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #888 am: 11. August 2016, 22:22:41 »
Diese Meldung aus der Schweiz sollte man irgendwie den KRDlern zukommen lassen:
Zitat
Genfer Gefängniss Champ-Dollon: Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Das Bundesgericht hat erneut eine Beschwerde eines Häftlings des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon gutgeheissen. Er kritisierte seine Haftbedingungen als unzureichend. Ihm standen in der Zelle während fast 600 Tagen weniger als 4 Quadratmeter zur Verfügung.
...

Sprich: 4 Quadratmeter freier Platz sind also 3 Monate lang zumutbar; findet jedenfalls das höchste Schweizer Gericht.

Zwar scheint in der aktuellen politischen Hysterie alles den Bach herunter zu gehen.

Dem schließe ich mich ausdrücklich nicht an.

Egal wie verachtenswert die Taten des Herrn Fitzek auch immer sein mögen, er verliert seine Menschenwürde nie. Nie und unter keinen Umständen! Sie ist ihm von Geburt an für sein ganzes Leben gegeben - eine der ganz großen Errungenschaften der Zivilisation!
Zitat
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Generalversammlung der UNO)

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Den folgenden Karma-Abzügen sehe ich gelassen entgegen.
 
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Offline Leela Sunkiller

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #889 am: 12. August 2016, 00:06:55 »
Natürlich wünschen wir Fitzek keine Folter. Wir amüsieren uns nur daran, was er als Folter empfindet. Also bitte.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline KarlKlammer

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #890 am: 12. August 2016, 08:53:42 »

Sprich: 4 Quadratmeter freier Platz sind also 3 Monate lang zumutbar; findet jedenfalls das höchste Schweizer Gericht.


Aber mit Menschenwürde hat eine solche Entscheidung nicht mehr viel zu tun.

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/strafvollstreckungsrecht/bamberger-haftbedingungen-frage-3112854

Der Begriff der "Würde" ist nicht klar definiert, auch Verfassungsrechtler tun sich naturgemäß sehr schwer damit. Dementsprechend finde ich die Aussage, die Entscheidung des Schweizer Gerichts hätte nicht viel mit Menschenwürde zu tun, schwierig. Zumal das Schweizer Gericht kleine Zellen offenbar nicht dauerhaft für zumutbar hält, sondern diese lediglich für einen gewissen Zeitraum akzeptiert.
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Offline Flo

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #891 am: 12. August 2016, 09:37:09 »

Der Begriff der "Würde" ist nicht klar definiert, auch Verfassungsrechtler tun sich naturgemäß sehr schwer damit. Dementsprechend finde ich die Aussage, die Entscheidung des Schweizer Gerichts hätte nicht viel mit Menschenwürde zu tun, schwierig. Zumal das Schweizer Gericht kleine Zellen offenbar nicht dauerhaft für zumutbar hält, sondern diese lediglich für einen gewissen Zeitraum akzeptiert.


Mit Verlaub, wir reden hier von 4² und da sind selbst 5 Minuten zuviel. Ein Staat welcher solche Haftbedingungen duldet, stellt sich auf mittlere Sicht selbst in Frage, er macht sich angreifbar; Vielleicht ist es hilfreich, sich bei solchen Fragen den kategorischen Imperativ in Erinnerung zu rufen.
 

Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #892 am: 12. August 2016, 10:24:01 »
Es geht hier nicht um die Fläche der Zelle, sondern um den "freien Platz" in der Zelle, also offenbar die Fläche, die frei bleibt, nachdem Bett, Tisch, Schrank/Ablage und WC/Waschtisch abgezogen wurden.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Noldor

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #893 am: 12. August 2016, 10:43:44 »
Es geht hier nicht um die Fläche der Zelle, sondern um den "freien Platz" in der Zelle, also offenbar die Fläche, die frei bleibt, nachdem Bett, Tisch, Schrank/Ablage und WC/Waschtisch abgezogen wurden.

Es könnte auch um Gesamtfläche der den Gefangenen zur Verfügung steht geteilt durch Anzahl der Gefangenen. Beispiel: In einer Zelle von 24qm leben 4 Häftlinge. Und einige Häftlinge wenden sich an Gerichte um ihren Zustand zu beenden. DerChamp Dollon ist total überbelegt. Doppelt soviele Häftlinge wie geplant. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Und das sich etwas ändern muss ist wohl auch allen involvierten Behörden klar.
Dazu gehört wohl auch eine Änderung des Strafgesetzes oder eine Unmenge an Geld um neue Gefängnisse zu bauen. Wobei ich für Ersteres bin.
 

Offline Flo

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #894 am: 12. August 2016, 10:51:10 »
Es geht hier nicht um die Fläche der Zelle, sondern um den "freien Platz" in der Zelle, also offenbar die Fläche, die frei bleibt, nachdem Bett, Tisch, Schrank/Ablage und WC/Waschtisch abgezogen wurden.

Ist schon klar und darauf hast Du ja auch hingewiesen.

"... Sprich: 4 Quadratmeter freier Platz sind also 3 Monate lang zumutbar; findet jedenfalls das höchste Schweizer Gericht."

Meine Anmerkungen beziehen sich ausdrücklich darauf.
 

Offline KarlKlammer

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #895 am: 12. August 2016, 15:07:02 »

Der Begriff der "Würde" ist nicht klar definiert, auch Verfassungsrechtler tun sich naturgemäß sehr schwer damit. Dementsprechend finde ich die Aussage, die Entscheidung des Schweizer Gerichts hätte nicht viel mit Menschenwürde zu tun, schwierig. Zumal das Schweizer Gericht kleine Zellen offenbar nicht dauerhaft für zumutbar hält, sondern diese lediglich für einen gewissen Zeitraum akzeptiert.


Mit Verlaub, wir reden hier von 4² und da sind selbst 5 Minuten zuviel. Ein Staat welcher solche Haftbedingungen duldet, stellt sich auf mittlere Sicht selbst in Frage, er macht sich angreifbar; Vielleicht ist es hilfreich, sich bei solchen Fragen den kategorischen Imperativ in Erinnerung zu rufen.

Wir können auch streng dogmatisch vorgehen: Um festzustellen, dass die Unterbringung in einer Zelle von 4 m² (zzgl. zugestellter Flächen) klar gegen die Menschenwürde verstößt, muss die Menschenwürde erst einmal definiert werden. Was soll das überhaupt sein?
Weder die Aussage, schon fünf Minuten seien in so einer Zelle zuviel, noch der Hinweis auf den Kategorischen Imperativ führen irgendwie weiter. Natürlich will ich auch nicht längere Zeit in so einer Zelle leben. Ich will allerdings in überhaupt keiner Zelle leben, auch sechs, zehn oder zwanzig Quadratmeter über mehrere Monate fände ich äußerst unangenehm. Letztendlich kann man als Jurist eigentlich nur feststellen: Kleine Zellen sind äußerst problematisch, da auch Verurteilten Straftätern oder - in weitaus größerem Maße, da der Freiheitsentzug lediglich der Absicherung des Prozesses dient und keineswegs der vorweggenommenen Bestrafung dienen darf - Untersuchungshäftlingen gewisse Bewegungsfreiräume verbleiben müssen. Ab wann Zellen aber so klein sind, dass eine Unterbringung eindeutig gegen die Menschenwürde verstößt, kann man pauschal nicht sagen, eine klare, unproblematische Grenze lässt sich da nicht ziehen.
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Offline Gerntroll

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #896 am: 12. August 2016, 15:30:13 »
Wozu die Diskussion? Menschenrechte können für Peterle nicht gelten. Ist er nicht gottgesand, quasi gottesgleich? Für solche Wesen gibt es keine Gesetzesgrundlage. Also reicht eine Mauernische mit Tür.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 

Syssi

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #897 am: 12. August 2016, 16:52:25 »
Also für Data (TNG) gelten die Menschenrechte, wie Prof. Alexy herausgefunden hat.
 

Offline Sandmännchen

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #898 am: 13. August 2016, 01:42:52 »
Das ist doch mal wieder typisch Juristerei. Was ist denn das für eine krude Frage? Wichtig ist das Volumen und nicht die Grundfläche!

Auf 4 qm Grundfläche kann man ganz wunderbar leben, wenn die Höhe nur ausreichend ist und die Schwerkraft von der Seite kommt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #899 am: 14. August 2016, 07:52:57 »
Schwerkraft von der Seite?
Du bist wohl auch schon auf dem Weg ins Licht.
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