Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2016  (Gelesen 99119 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #645 am: 12. Mai 2016, 20:00:44 »
Ist uns Matthias P. zufälligerweise bekannt?

Spontan kommen mir zwei mögliche Spender in den Sinn. Einer wollte mal Bürgermeister von Bonn werden, der andere macht gerne Mangosmoothies.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #646 am: 12. Mai 2016, 20:15:04 »
Ist uns Matthias P. zufälligerweise bekannt?

Spontan kommen mir zwei mögliche Spender in den Sinn. Einer wollte mal Bürgermeister von Bonn werden, der andere macht gerne Mangosmoothies.

Ist das Pauquemon nicht auch auf den aktuellen Wahn-wird-Pfusch-Bildern zu sehen? Die letzten Male war es dabei.
 

Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #647 am: 12. Mai 2016, 20:44:10 »
Nach der Höhe des Betrages hätte ich jetzt spontan auf den Studenten mit dem einer Biersorte ähnlichen Namen getippt. Oder ist der Möchtegern-Bürgermeister etwa noch blanker?
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Offline dillgurke

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #648 am: 12. Mai 2016, 21:12:37 »
Wenn Peter der Größte immer in den Interviews und Reden sein breites Grinsen aufsetzte, musste ich immer auch anfangen heftig zu grinsen, das aber wegen dem Gedanken, dass er hunderttausende Euro von Richard Ganz einfach verbrannt hat und dennoch so ungerührt da sitzt.

Nun muss ich noch heftiger grinsen, weil nun einer seiner größten Propagandisten, ein junger mittelloser Bachelor-Absolvent sich einer horrenden Strafzahlung gegenübersieht, weil er völlig unnötige Werbung für eine längst gescheitertes Projekt gemacht hat. Und Fitzek rührt keinen Finger, er hinterlässt einfach eine Fettspur der Zerstörung.

Selbst verurteilt zu fast 2 Jahren Gefängnis wird er dennoch wieder ungerührt bei Jo Conrad sitzen und über die fehlende Ethik der Welt klagen.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #649 am: 12. Mai 2016, 21:46:23 »
Man kann natürlich fragen, was einen B. sc., der sich nach eigenen Angaben noch im Masterstudium befindet, dazu bringt, einen Blog zu eröffnen, um sich öffentlich für ein Gebilde wie das KRD einzusetzen, was ihn weiter dazu treibt, Warnungen der BaFin einfach zu übersehen und weiterzumachen, sich sogar mit Schreiben in belehrendem Ton an diese zu wenden und nicht einmal nach Eingang einer kostenpflichtigen Verfügung, die seine finanziellen Mittel übersteigt, nicht wirklich aufzuhören.
Letztlich bleiben die Antworten spekulativ. Aber irgendeinen Hau wird man vermuten müssen.
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Offline NDR

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #650 am: 13. Mai 2016, 16:47:11 »
Marco Ginzels Vlog No 6
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Offline Tuska

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #651 am: 13. Mai 2016, 17:04:25 »
Über Subsidiarität: "Faktisch gesehen ist es aber so, dass die größeren Einheiten wie der Bund zum Beispiel die kleinen Einheiten in Abhängigkeit halten. (...)"

Ja, das nennt sich Föderalismus, dessen Standbein Subsidiarität ist. Die mit ihrer pseudoparlamentarischen Diktatur Monarchie kreiden der bösen BRD also genau das an, was Fitzek immer fälschlicherweise dem KRD zuschreibt?
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Offline Sandmännchen

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #652 am: 15. Mai 2016, 09:57:58 »
Dennis hat seinen Widerspruch begründet, damit hat sich ein Hinweis der BaFin überkreuzt, daß der Widerspruch Gebühren verursachen könne.

Das Schreiben wird der BaFin und dann auch Fitzek viel Freude bereiten, weil darin eingeräumt wird, daß es schon wieder jede Menge "Anleger" gibt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #653 am: 15. Mai 2016, 11:42:58 »
Was soll man zu diesem "begründeten Widerspruch" schon sagen?
Manche Leute scheinen einfach lernresistent zu sein.
Der B. Sc. Dennis G. kann schon mal nicht schreiben. Sätze wie
Zitat
Das Verfahren der zweiten Instanz lässt sich seit über einem Jahr und vier Monaten auf sich warten.
oder
Zitat
Ein Erst- Zweitstimmensystem in Verbindung mit einer 5% Hürde ist meines Erachtens nach weiterhin seit Einführung, seit 1956 verfassungswidrig.
beweisen, dass er kein Deutsch kann.
Doch dazu kommt noch der Mangel an Logik und Einsicht. Dennis G. schreibt mehrmals, was seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei, als ob dies jemanden interessierte. Man kann ein Wahlverfahren mit Erst- und Zweitstimme gewiss mit guten Gründen für problematisch halten, doch weil jemand dies tut, ist es nicht verfassungswidrig. Ein Gesetz ist erst dann verfassungswidrig, wenn das Bundesverfassungsgericht dies verbindlich festgestellt hat. Bis dahin ist ein Gesetz erst einmal anwendbar und gültig.
Davon abgesehen wird sich die BaFin schwerlich dafür interessieren, was Dennis G. über Verfassungsfragen denkt, sondern nur dafür, was er in Sachen Reichsbank, Gesundheitskasse usw. tut. Es geht in diesen Angelegenheiten einfach nicht um die Verfassung, sondern schlicht und einfach um die Anwendung alltäglicher Gesetzesbestimmungen.
Dass Dennis G. ein Problem mit logischem Denken hat, zeigt sich auch hier:
Zitat
Bereits im Juli 2008 hatten die Karlsruher Richter das Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Wobei ich mich frage, wie man bisschen schwanger sein kann. Entweder verfassungswidrig oder nicht verfassungswidrig.
Es leuchtet zwar unmittelbar ein, dass eine Frau nicht ein bisschen schwanger sein kann, doch folgt daraus nicht, dass alle anderen Sachverhalte ebenfalls dichotomisch sein müssten. Ein Gesetz zum Beispiel enthält viele verschiedene Bestimmungen. Davon können gut und gerne die meisten verfassungsrechtlich unbedenklich sein und nur wenige oder sogar nur eine einzige Bestimmung verfassungswidrig. Das BVerfG hat denn auch 2008 nicht das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, sondern - und das ist hier eine Besonderheit - das Zusammenspiel verschiedener Regelungen, die dazu führen konnten, dass durch sehr viele Überhangmandate die Erfolgswertgleichheit der Stimmen ausgehebelt wurde. Da dies ein relativ komplexer Vorgang ist, der sich durch das Zusammenspiel mehrerer einzelner Bestimmungen bei bestimmten Wahlergebnissen ergeben kann, hat das Gericht auch nicht eine einzelne Bestimmung für nichtig erklärt, sondern dem Gesetzgeber aufgetragen, binnen gesetzter Frist eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen.
Aber damit ist der Gipfel der Verständnislosigkeit noch nicht erreicht. Uns wird auch noch zugemutet zu erfahren, dass die "Reichsbank" nur "Kunstgegenstände" annehme. Bei diesen handelt es sich um Euro.

An dieser Stelle breche ich ab, sonst platze ich noch vor Entsetzen.
Vor Jahren hatte ich einmal einen Lehrer getroffen, der folgenden Satz von sich gab: "Unterrichte ein Jahr lang, und du bist so dumm wie deine Schüler." Zum Glück für ihn und für alle Schüler habe ich später erfahren, dass dieser Mann das Unterrichten aufgegeben und einen anderen Beruf ergriffen hat.
Doch in Anlehnung an seinen Ausspruch könnte man sagen: "Lies ein paar Schreiben von Dennis G., und du wirst so dumm wie er."
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Peter I.

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #654 am: 15. Mai 2016, 16:06:48 »
Zitat
Was soll man zu diesem "begründeten Widerspruch" schon sagen?

Daß er den Verwaltungsakt, gegen den sich der Widerspruch richtet, ganz passabel begründet? Siehe Seite 4:

Zitat
In jedem Kapitalüberlassungsvertrag ist eine besondere Klausel (qualifizierte Nachrangabrede) eingebaut, die das KWG legal umgeht. Eine (intelligente) Rechtsumgehung ist nicht mit Rechtsbruch gleichzusetzen, auch wenn es gerne impliziert wird.

(Hervorhebung wie im Original)
Ein Gesetz kann nicht legal umgangen werden. Es kann höchstens nicht einschlägig sein, dann wären Bemühungen es zu umgehen schlichtweg Blödsinn. Eine simple Nachrangabrede macht aus einer Kapitalüberlassung noch kein Geldgeschenk. Der Mann mußte nicht explizit beweisen, daß viele der Bachelorstudien überbewertet werden. Das ist allgemein bekannnt.

Scheinbar hat Dennis die im Schreiben von Opperman angegebenen Seiten mit Werbung zur NGK gelöscht. Zumindestens wenn man auf die Links klickt kommt man auf eine Fehlermeldung!
Ja hat er, komisch, ist doch angeblich alles legal!

Im Blog wurde geschrieben

Zitat
Die BaFin will erkennen, daß die NDGK keine „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ ist und damit keine Alternative zu den bestehenden Krankenkassen und Krankenversicherungen ist und sein kann. Gerichtlich konnte dies jedoch noch nicht abschließend geklärt werden. Die BaFin vermeidet diesen Schritt, wie der Teufel das Weihwasser.

Vermutlich fehlt da das Wort "nicht".

https://www.youtube.com/watch?v=Le_yYhWpnDQ
Ab Minute 7:20 - zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Videos war man offensichtlich auch im KRD der Meinung, daß sich Kunden mit der NDGK "absichern" könnten. Die BaFin ist zwar langsam, aber nicht so d..f, wie man das im KRD gerne hätte.

Zitat
Published on May 6, 2016

Marco Ginzel hat im Rahmen der großen Gesundheitswoche im Königreich Deutschland einen der Heilungsuchenden interviewt.
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▶ Marco Ginzel von KRD-TV hat im Rahmen der großen Gesundheitswoche im Königreich Deutschland einen der Heilungsuchenden interviewt. Gerhard spricht über seine Leidensgeschichte in der Schulmedizin und seine Erfahrungen im Gesundheitswesen im Königreich Deutschland. Denn: "Wer heilt, hat Recht"!

... was in Anbetracht der Anamnese dieses "Referenzkunden" schon gar nicht mehr kommentiert werden kann.
« Letzte Änderung: 15. Mai 2016, 16:51:46 von Peter I. »
 

Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #655 am: 15. Mai 2016, 17:04:09 »
Der "Trick" des KRD mit der NDGK ist ja der, dass die NDGK keine Krankenkasse oder Versicherung sein soll, die der Aufsicht der BaFin unterliegt, aber dennoch eine sonstige Absicherung im Sinne der Krankenversicherungspflicht sein soll.
Im Grunde läuft das auf den Versuch hinaus, etwas Bestimmtes gleichzeitig zu sein und nicht zu sein.
Eine sonstige Absicherung im Sinne der Versicherungspflicht muss eben gerade einen Rechtsanspruch auf Leistungen bei Krankheit einräumen. Tut das eine wie auch immer benannte Kasse, dann untersteht sie eben dadurch auch der BaFin. Tut sie das nicht, dann reicht sich als Absicherung nicht aus, die Versicherungspflicht ist dann nicht erfüllt.
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Peter I.

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #656 am: 15. Mai 2016, 17:22:29 »
Stimmt zwar. Aber zum einen werden aus der Vorstellungswelt eines Bc-Studenten alle diejenigen Dinge und Vorgänge gestrichen, die der Prof in der Vorlesung als "nicht prüfungsrelevant" erklärt hat. Zum anderen dürften solch schwierige Zusammenhänge dem Masterstudium vorbehalten sein.
 

Offline Tonto

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #657 am: 15. Mai 2016, 18:11:41 »
Doch dazu kommt noch der Mangel an Logik und Einsicht. Dennis G. schreibt mehrmals, was seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei, als ob dies jemanden interessierte. Man kann ein Wahlverfahren mit Erst- und Zweitstimme gewiss mit guten Gründen für problematisch halten, doch weil jemand dies tut, ist es nicht verfassungswidrig. Ein Gesetz ist erst dann verfassungswidrig, wenn das Bundesverfassungsgericht dies verbindlich festgestellt hat. Bis dahin ist ein Gesetz erst einmal anwendbar und gültig.

Möglicherweise hat B. Sc. Dennis B. ja von der "Richtervorlage" gehört, geregelt in Art. 100 Abs. 1 GG. Ein Gericht ist nicht verpflichtet, jede Norm anzuwenden. Es kann ein Verfahren auch ausgesetzt werden und eine entscheidungserhebliche Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit vorgelegt werden, wenn das Gericht diese Norm für verfassungswidrig hält.

Da auch Imperator Fiduziar Peter der 1. nichts von der ersten Instanz hält könnte ja auch hier schon antizipiert werden, dass einem Widerspruch nicht abgeholfen wird und die Sache auf jeden Fall vor Gericht zu klären ist. Dann schadet es sicher nicht, wenn diese (staats-)tragenden Argumente bereits aktenkundig sind.

Davon abgesehen, dass die Ausführungen des B. Sc. Dennis B. neben der Sache liegen, könnte dem Vorgehen doch System zugrunde liegen, wenn man dem Widerspruchsführer denn zubilligt, mindestens bis drei zählen zu können.  :dance:   
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Tuska

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #658 am: 15. Mai 2016, 18:19:54 »
Da auch Imperator Fiduziar Peter der 1. nichts von der ersten Instanz hält

Fitzeks Pudel plärren ja immer, dass alle Prozesse mit Absicht verloren werden um einen Sieg an einem OLG erstreiten zu können. Daher legt man bei Verurteilungen des Strafrichters ja auch Berufung ein, damit man das LG noch mit ins Boot holen kann...
« Letzte Änderung: 15. Mai 2016, 18:21:56 von Tuska »
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« Antwort #659 am: 15. Mai 2016, 18:40:51 »
Es ist schon eine Beleidigung und Mißachtung Seiner Majestät, daß seine Eskapaden stets in erster Instanz an irgendwelchen Amtsgerichten der Gegenseite verhandelt werden.
Stellt Euch mal vor, Obama und Merkel bekämen sich in die Wolle, die Geschichte würde am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge verhandelt und die beiden würden sogar erscheinen ...