Autor Thema: Werner Peters - "wempes"  (Gelesen 38045 mal)

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Offline teobald.tiger

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #180 am: 13. Februar 2017, 17:56:03 »
Das "Rechtsverständnis" vom Peters ist schon putzig: Er höchstpersönlich möchte entscheiden, ob die Forderungen gegen seine Gläubiger rechtens sind (da stören natürlich nur lästige Gebühren).  :facepalm:
Ankläger und Richter in einem: Schliesslich will er ja niemanden etwas Böses und weil mal Polizist gewesen, hat er natürlich auch immer Recht!

Da sagt mir mein "Rechtsverständnis" zu Peters, dass es vollkommen ok wäre, wenn er da noch - sagen wir mal - 6 Monate extra aufgebrummt bekommt!  :dance:
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline Noldor

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #181 am: 13. Februar 2017, 18:21:37 »
Tja das mit seinem Aufruf und der Erinnerung an seine Mandanten war super erfolgreich:

Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich habe schon zweimal daran erinnert, dass betroffene Mandanten der Aktion „Mahnverfahren“ mir helfen Aufklärung
zu leisten. Bitte lesen Sie nochmal meinen Aufruf vom 31.12.2016. Geben Sie einfach das Wort -Mahnbescheid- oben rechts ins Suchfeld ein.
Mich wundert es schon und macht mich traurig, dass viele ehemalige Mandanten meinen mich verklagen zu wollen, da ich angeblich keine Vollmacht dazu gehabt hätte. Das ist falsch! Prüfen Sie es mal nach.
Da will man helfen und man wird dann noch dafür bestraft!
Es ist doch ein Unding, dass Menschen berechtigte Forderungen nur dann eintreiben können, wenn sie nur gegen Vorkasse
bei Mahngerichten landen können! Zu ihrem Schaden kommen dann weitere Kosten hinzu ohne Garantie, dass ihre berechtigten Forderungen auch beglichen werden…
Zudem werden bei allen betroffenen Mandanten die Gebühren für die Mahnverfahren mit aller Willkür und Folgen eingezogen, ohne dass jemals eine Dienstleistung der Gegenseite, sprich Einleitung eines ordentlichen Mahngerichtsverfahren, eingeleitet wird! Hier werden Sie von der BRD-Justiz doch betrogen!
Also ich bitte nochmals um Ihre Mithilfe!

So langsam bedauere ich den Peters. Aber nur ganz kurz, verdammt kurz.

Wenn ich auf "Schreiben" geklickt habe ist es mit dem Bedauern auch schon vorbei. >:D
 

Offline klingsor3

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #182 am: 13. Februar 2017, 18:34:26 »
Tja das mit seinem Aufruf und der Erinnerung an seine Mandanten war super erfolgreich:

Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich habe schon zweimal daran erinnert, dass betroffene Mandanten der Aktion „Mahnverfahren“ mir helfen Aufklärung
zu leisten. Bitte lesen Sie nochmal meinen Aufruf vom 31.12.2016. Geben Sie einfach das Wort -Mahnbescheid- oben rechts ins Suchfeld ein.
Mich wundert es schon und macht mich traurig, dass viele ehemalige Mandanten meinen mich verklagen zu wollen, da ich angeblich keine Vollmacht dazu gehabt hätte. Das ist falsch! Prüfen Sie es mal nach.
Da will man helfen und man wird dann noch dafür bestraft!
Es ist doch ein Unding, dass Menschen berechtigte Forderungen nur dann eintreiben können, wenn sie nur gegen Vorkasse
bei Mahngerichten landen können! Zu ihrem Schaden kommen dann weitere Kosten hinzu ohne Garantie, dass ihre berechtigten Forderungen auch beglichen werden…
Zudem werden bei allen betroffenen Mandanten die Gebühren für die Mahnverfahren mit aller Willkür und Folgen eingezogen, ohne dass jemals eine Dienstleistung der Gegenseite, sprich Einleitung eines ordentlichen Mahngerichtsverfahren, eingeleitet wird! Hier werden Sie von der BRD-Justiz doch betrogen!
Also ich bitte nochmals um Ihre Mithilfe!

So langsam bedauere ich den Peters. Aber nur ganz kurz, verdammt kurz.

Wenn ich auf "Schreiben" geklickt habe ist es mit dem Bedauern auch schon vorbei. >:D

Naja den kann man nur noch bedauern. Sein eigener Anwalt hat in der letzten Verhandlung eingestanden, dass er die Gedankenwelt des WP nicht mehr durchblickt. Er ist inzwischen mehr Patient als depp.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Gutemine

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #183 am: 16. März 2017, 09:12:30 »
Peters ist wieder auf der "Jagd nach Geld".

Er hat aus keiner einzigen Pleite der von ihm bis jetzt beworbenen Schneeballsysteme gelernt und bewirbt daher wieder so ziemlich alles was der Markt aktuell an "Neuigkeiten" hergibt.

Er hat für seine Leser aber jetzt auch den Tipp, wie man mit dem "Strohmannkonto" bezahlt.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline vollstrecker

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #184 am: 16. März 2017, 16:52:35 »
Wird nicht viel Nutzen, da ja nur für "ungerechtfertigte Forderungen"...
 

Offline dieda

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #185 am: 16. März 2017, 17:15:35 »

Zitat
Ich habe es getan und bislang nichts mehr gehört.

...heißt aber in der etwas bräsigen BRiD- Firmenverwaltung mit dem leicht müßigen Gang der Dinge aber nicht unbedingt gleich was Gutes...
 :facepalm:
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Igor Strawinski

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #186 am: 16. März 2017, 20:08:14 »
Wenn ich mich nicht irre, hat er ja ganz massiv für die WERE BANK geworben.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #187 am: 25. Juli 2017, 16:40:54 »
Zitat
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema.
Ja ich möchte. Es gibt Neuigkeiten zu Werner Peters:
Seine "Revision" in seinem Strafverfahren wegen Computerbetrug ist gescheitert. Peters muss endlich für 27 Monate in den Knast.

Zitat
Hallo Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
 Nun habe ich den „Bescheid“ des Revisionsantrages bekommen, der da in etwa lautet:
„Alles wird als unbegründet zurückgewiesen!“
Natürlichohne Begründung warum und ohne jegliche Unterschriften im Original!
 Der sog. CO-Anwalt hat mir geschrieben, dass diese Sache für ihn erledigt ist!

Fazit: Ich muss jetzt jederzeit damit rechnen, die 27 monatige Haftstrafe,
 wegen angeblichen Computerbetrugs(wegen der Mahnsachen) anzutreten.
 Da keine Lobby vorhanden ist und auch einige meiner Mitstreiter gegen mich Anzeige
 erstattet haben ist das nicht verwunderlich.
 Auch hat man mich mit eine Pfändung von über 350.000,-€ belegt egal, ob dies
 meine oder die meiner Mandaten Mahnbescheide waren. Hier wird versucht eben
 doppelt zu kassieren.

Ich bin nervlich am Ende!
 Keiner von Ihnen ist bzw war bereit hier mitzugehen, obwohl anfänglich alle von
 dieser Aktion „Mahnbescheid“ begeistert waren. Manche haben sogar bezahlt, aber es
 erfolgte keine Dienstleistung(Gerichtsverfahren, indem gelärt werden sollte, ob diese
 Forderungen berechtigt sind oder nicht!).
 Laut Staatsanwaltschaft werden keinerlei Gerichtsverfahren in dieser Sache geführt werden,
 da die Forderung angeblch nicht rechtens gewesen waren. Dabei lief alles nach den geltenden
 Regeln dieser BRD ab!
 Akzeptanz — Rechnung — 2 Mahnungen — Mahnbescheid
 Mir ging es nie um das Geld, sondern um die Tatsache, dass hier Geld für eine Dienstleistung im
 Voraus von der Justiz verlangt wird, obwohl diese Dienstleistung(Gerichtsverfahren) nie stattgefunden
 hat! Wie würden Sie das nennen?
 Eigentlich müsste jetzt Jedermann wegen Computerbetrug in Haft der es wagt einen Mahnbescheid
 zu erstellen und sich weigert die Kosten vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren(Dienstleistung) zu
 zahlen? Aber es trifft wiedermal nur einen „Reichsbürger“. Ein Wort das diskriminierend
 und beleidigend für mich ist. Aber in dieser BRD scheint das völlig normal zu sein!

Es ist unglaublich wie hier die Willkür greift.
 
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Gutemine, Mr. Devious, Staatstragender, Aughra

Offline Gutemine

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #188 am: 25. Juli 2017, 16:55:15 »
350.000 Euronen? Das muss für Peters doch eigentlich ein Klacks sein. Immerhin verdient er doch bei "Securitas Aurum" (ich spare mit da jetzt weitere Ausführungen) mindestens 1 kg Gold im Monat. Von den vielen vielen "Bitcoins" bei "Vizionary" gar nicht zu reden.

Oder davon, dass ja immer noch der Imperia-Adler (und ein paar andere) landen sollte.  :o :o

Wobei die Werbung, die er für Sürmeli macht ja irgendwie niedlich ist.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 25. Juli 2017, 17:03:43 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Sitzen_machen

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #189 am: 25. Juli 2017, 19:09:07 »
Offtopic: Grundgütiger, da ist ja endlich mal ein Prototyp von "meinen Patienten".
Gibt es hier im Board eigentlich einen Platz, um sich vorzustellen und sich nutz- und hilfloserweise dafür zu rechtfertigen, warum einen das Thema interessiert?
« Letzte Änderung: 25. Juli 2017, 19:13:18 von Sitzen_machen »
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #190 am: 25. Juli 2017, 19:16:44 »
Es gibt die Abteilung Vorstellung
Hier gehts lang
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?board=3.0
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #191 am: 25. Juli 2017, 22:16:04 »
Zitat
Mir ging es nie um das Geld, sondern um die Tatsache, dass hier Geld für eine Dienstleistung im
 Voraus von der Justiz verlangt wird, obwohl diese Dienstleistung(Gerichtsverfahren) nie stattgefunden
 hat! Wie würden Sie das nennen?

 :scratch:
Was ist an "im Voraus" eigentlich so schwer zu verstehen? Die Justiz hat halt (nicht nur mit Reichsbürgern) die Erfahrung gemacht, dass, wenn es dann mal ums Zahlen geht, plötzlich keiner mehr da ist. Also wird halt ein angemessener Anteil an den Kosten im Voraus verlangt. Kann man sich beim Mahnbescheid ja im Erfolgsfall von der Gegenseite holen. Und wenn nicht: Pech gehabt.
Dachte er allen Ernstes, er könnte die Justiz mit irgendwelchen Fake-Mahnbescheiden auf Trab halten für Lau?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #192 am: 25. Juli 2017, 23:37:31 »
Offtopic: Grundgütiger, da ist ja endlich mal ein Prototyp von "meinen Patienten".
Gibt es hier im Board eigentlich einen Platz, um sich vorzustellen und sich nutz- und hilfloserweise dafür zu rechtfertigen, warum einen das Thema interessiert?

@Sitzen_machen: erst einmal Haare schneiden lassen. Wenn ich könnte, würde ich sie selber schneiden - mit Hammer und Sichel.
 

Offline DesasterMaster

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #193 am: 26. Juli 2017, 00:22:42 »
Nur das ich das richtig verstanden habe:
Es wurden Mahnverfahren angeregt ohne die jeweilige Forderung belegen zu können, korrekt?
Diese Verfahren wurden dann (aus nachvollziehbaren Gründen) eingestellt?
Auf den entstandenen Kosten bleibt man nun sitzen?
Hab ich das so richtig verstanden?
 

Offline Rima882

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #194 am: 26. Juli 2017, 05:18:21 »
Nur das ich das richtig verstanden habe:
Es wurden Mahnverfahren angeregt ohne die jeweilige Forderung belegen zu können, korrekt?
Diese Verfahren wurden dann (aus nachvollziehbaren Gründen) eingestellt?
Auf den entstandenen Kosten bleibt man nun sitzen?
Hab ich das so richtig verstanden?

Reichsbetrüger Herr Peters hat, teilweise wohl für seine "Mandanten"  bei dem für ganz Baden-Württemberg zentral zuständigen Mahngericht, dem Amtsgericht Stuttgart, im elektronischen Mahnverfahren Mahnbescheide gegen Beamte und Richter beantragt. Angeklagt waren 38 Fälle, in denen jeweils eine - tatsächlich nicht bestehende - Forderung von 950.000,00 EUR verfolgt wurde, insgesamt also eine Summe von 36,1 Mio. EUR. Den Betrügern kommt nun erstmal der Umstand zugute, dass im elektronischen Mahnverfahren kein Kostenvorschuss eingezahlt werden muss, damit der Mahnbescheid erlassen wird. Die Mahnbescheide werden also rausgeschickt und die Empfänger haben dann einen Mahnbescheid über jeweils 950.000,00 EUR im Briefkasten - auch für eher abgeklärte und professionell mit Rechtssachen beschäftigte Menschen sicherlich kein besonders angenehmer Augenblick.

Mal ein Einschub zum Strafverfahren: Bei insgesamt 36,1 Mio. EUR möglichem Schaden, der erfreulicherweise nicht eingetreten ist, und angesichts der Dreistigkeit, mit der vorgegangen wurde, ist Betrüger Peters mit 27 Monaten Haft noch erstaunlich - ich würde fast sagen: ungerechtfertigt gut - weggekommen. Zugegeben: Bei vielen Wirtschaftsstrafkammern im Bundesgebiet wäre da locker noch Raum für "zwei Jahre mit Bewährung" und in Berlin könnte man zusätzlich noch ein paar Justizbedienstete verprügeln, um auf die Strafe zu kommen.

Zurück zum Mahnverfahren: Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt (oder später Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, der beim Ausbleiben eines Widerspruches ergeht), wird das Mahnverfahren vom Mahngericht an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht abgegeben. Der im Mahnverfahren geltend gemachte Anspruch muss nun begründet werden. Und hier ergeben sich erfahrungsgemäß die ersten Probleme für die Reichsdeppen:

1. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn der Gerichtskostenvorschuss für das gesamte Verfahren, also nicht nur für das Mahnverfahren, eingezahlt wird. Bei einer Forderung von 950.000,00 EUR müssten das ca. 15.500,00 EUR sein. Da die meisten Reichsdeppen chronisch klamm sind, endet das Verfahren in der Regel an dieser Stelle, zumal die system- und SSL-gesteuerten Gerichte einfach nicht begreifen wollen, dass sie keine Staatsgerichte mehr sind und daher für Reichsdeppen gefälligst kostenlos zu arbeiten haben.
2. Da es um Forderungen in Höhe von 950.000,00 EUR geht, sind dafür die Landgerichte zuständig. Dort aber herrscht Anwaltszwang. Rechtsanwälte, die solche frei erfundenen und mehr oder weniger offenkundig betrügerischen Forderungen geltend machen, dürften sich schon mal nicht so ohne weiteres finden lassen, da die meisten deutschen Rechtsanwälte (leider gibt es da auch Ausnahmen) ihren Beruf korrekt ausüben und dabei ein ziemlich gut ausgeprägtes Berufsethos respektieren.
3. Klar gibt es auch in Deutschland Rechtsanwälte, für die dieses Berufsethos, das ja ohnehin nur ein Überbleibsel des freimaurerisch-jesuitischen Kammersystems in der alliierten Staatssimulation BRiD ist, nicht so wichtig ist. Für die ist aber jedenfalls etwas anderes wichtig: der an sie von dem Mandanten zu zahlende Gebührenvorschuss, ohne den sie nicht tätig werden. Und spätestens dort sind wir wieder bei dem schon unter Ziffer 1. bezeichneten Problem angelangt, der bei Reichsdeppen verbreiteten chronischen Klammheit, juristisch spricht man hier zuweilen von der Einrede "pecunia non habeo", die freilich nicht dem römischen Recht entstammt und in der Praxis auch meist nicht viel bringt.

Keines der von Herrn Peters eingeleiteten Mahnverfahren wurde daher im streitigen Verfahren fortgeführt. Gleichwohl sind für die Mahnverfahren Gerichtskosten angefallen, die letztlich der Antragsteller zu bezahlen hat, also unser Herr Peters. Wird nicht gezahlt, werden die Kosten nach der Justizbeitreibungsordnung zwangsvollstreckt. Und genau in dieser Phase des Verfahrens ist Herr Peters offenbar angelangt.

Was mich etwas irritiert, ist die Höhe der gegen Herrn Peters beigetriebenen Forderung von angeblich mehr als 350.000,00 EUR. Die Gebühr für ein Mahnverfahren beträgt bei einem Streitwert von 950.000,00 EUR gerade einmal ca. 2.600,00 EUR, bei 38 Mahnbescheiden also insgesamt schlappe 98.800,00 EUR. Für die - doch nicht unerhebliche - Differenz zum Betrag von 350.000 EUR fallen mir folgende Erklärungen ein:

1. Es gab noch viel mehr als die 38 Mahnverfahren, die Gegenstand der Anklage waren. in einem der Zeitungsberichte über den Prozess war mal davon die Rede, dass selbst diese 38 angeklagten Fälle bei dem Mahngericht mühsam manuell aus dem umfangreichen Datenbestand herausgesucht werden mussten.
2. In dem Betrag von 350.000 EUR sind noch weitere Gerichtskosten enthalten, z.B. für das inzwischen abgeschlossene Strafverfahren, das ja inklusive notwendiger Verteidigung und Sachverständigengutachten auch einiges gekostet haben dürfte, wenn auch geschätzt insgesamt kaum mehr als vielleicht 10 bis 15 Kilo-Euro.
3. Betrüger Peters hat bei seiner Angabe wieder mal maßlos übertrieben, um bei seinen verbliebenen Anhängern Mitleid zu erregen und vielleicht noch ein paar Spenden zu erbetteln. Würde mich nicht überraschen.

An die Veteranen hier unter uns  :oldtimer:: Früher war doch bekanntlich alles besser. Was waren das noch für herrliche Zeiten, als es das elektronische Mahnverfahren noch nicht gab ! Da konnte man im Schreibwarenladen Vordrucksätze für das Mahnverfahren erwerben. Die Vordrucksätze bestanden aus verschiedenfarbigen Blättern und waren mit Kohlepapier auszufüllen. Wenn die Akten beim Gericht der Hauptsache ankamen, konnte man an Hand der Farben gleich erkennen, ob schon ein Vollstreckungsbescheid erlassen war oder nicht. Und ohne eingezahlten Kostenvorschuss (dafür waren Kostenmarken auf den Mahnantrag zu kleben) lief da schon im Mahnverfahren gar nichts, Betrüger Peters wäre damals also nicht weit gekommen. Ja, früher halt...
« Letzte Änderung: 26. Juli 2017, 05:54:04 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)