Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 138784 mal)

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Offline AblageP

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #855 am: 11. Dezember 2022, 19:27:59 »
Wer genauer recherchiert, wird schnell feststellen, dass eine zentrale und umfassende Verfassung wie das deutsche Grundgesetz eher die Ausnahme als die Regel ist.
Sicher beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen auf meine oben angeführte "Buchstabensoße"... ich kann Dir das darum nur so ebenso zurück anempfehlen: "Recheriere selbst, und Du wirst festellen, dass der Text garnicht von mir ist." Er ist aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 [StenBer. S. 70ff]
Abg. Dr. SCHMID (SPD)... Deinen anderen Anmerkungen kann ich leider nicht (logisch) folgen. *sry*


Grundgesetz und Verfassung sind Synonyme
Und? Aus meiner Sicht hat das nichts mit dem Thema zu tun... für mich liest sich das daher eher wie eine sprachwissenschaftliche oder philosophische Betrachtung und Herangehensweise. Da ist auch nichts gegen einzuwenden - im geeigneten Kontext. Wir disputieren hier jedoch ums Thema UWÄS VV. Und das ist nunmal streng in der Juisterei verortet. Also Staatsrecht, bzw. Völkerrecht...

 
Wie soll „das Volk“ denn eine Nationalversammlung einberufen. Per Brief oder als Aufruf bei Telegramm? Und wo ist dann festgelegt, wer mitstimmen darf -
Das finde ich jetzt sehr interessant... und sicher haben Sie "unser" GG schon komplett gelesen. Wie oft finden Sie dort insofern den Begriff "Volk" oder "Bürger"? Ich finde dort stets nur das Wort "Bewohner", mal abgesehen vom 146er Art. Und von einem "Deutschen Volk" erst recht einmal ganz abgesehen. Hierzu hat vor wenigen Monaten der Grünen Minister Habeck Klarheit geschaffen. Er sprach ganz offen im TV, "(...) es gibt kein deutsches Volk." Und ich stimme ihm da völlig zu! Denn solange sich die Mehrheit der Abstammungsdeutschen derzeit im bundesrepublikanishen Rechtskreis bewegen, können sie ohne einen völkerrechtlich verbindlichen Akt, tatsächlich keine VV ausrufen und machen. Nötig ist hierzu der Abstammungsnachweis, um so erst wieder Rechteträger am Deutschen Staatsgebiet zu sein. Das wiederum legte die Potsdammer Konferenz damals fest. Und genau daran hält sich UWÄS VV, soweit ich das verstanden habe. Ergo: Für mich "klingt" die Sache überhaupt nicht nach "Quatschjuristerei". Bislang jedenfalls nicht...

 
Ja nun. Erst irgendwelchen Unsinn behaupten und dann behaupten das man keine Ahnung hat, ist wenig zielführend. Ein wenig nachlesen hilft da schon.
Darling... Bitte versetze Dich mal in meine Lage: Ich bemühe mich hier allen gerecht zu werden. Ich antworte jedem, so gut ich kann... aber Du überforderst mich, wenn Du von mir hier völker- und staatsrechtlich-perfekte Promotionsarbeit verlangst. Auch noch gesondert für jeden! Ich habe insofern nich behauptet, ich sei allwissend. Jedoch - Unsinn schreibe ich hier nicht... ich beziehe mein (meinetwegen, Halb-) Wissen aus den von mir bereits genannten Quellen, sowie von ddbRadio und den Rechtstexten auf "UWÄs Deutschland276, oder sonstigen VV-Seiten. Und da steht zu lesen, "268.673!" nehmen am Referendum teil. Wenn der also bald zum TV-Interview geladen wird/würde, kannst Du Dich dann gerne dazusetzen... ich tupf´ Dir dann auch gerne Deine Stirn trocken. Frag´ also besser Ihn, bevor Du von mir hier enttäuschst wirst *sry* ...

(Gelle, UWÄ? :D)
Na, Du bist aber süüüüß... Wie alt bist Du denn? Kooomm, sag´s der lieben Tante, ja!? Dann schenk´ ich Dir auch was zu Weihnachten... vielleicht ein paar Buren, 1:72 von Revell? Oder Napoleons alte Garde? Oder möchtest Du direkt Bomben auf Berlin (spielen)? *sry* ...aber wie ich das sehe, kann das wirklich wahr werden. Selbst hast Du von "Gewehrmündung" gesprochen. Und die "Bewohner" im Ländle sind ja kaum in der Lage mir zu folgen - außer meinen Mädels. Aber Du willst ernsthaft so (ausschweifend) argumentieren? Erwartest Du wirklich, die verstehen das, wenn Fritzchen, Lieschen Müller, und, Ja, auch "Ali mit Aische" bald zusammen sich nicht mehr damit begnügen werden, bloß auf der Straße im Kreis zu laufen? Ich denke nicht. Das kann zum Bürgerkrieg kommen... und vorher ist schon jetzt Frieren angesagt, Hungern. Krieg ist immer mehr das Thema... das interessiert die Massen. Und bevor es ein letztes mal knallt, bleibt die VV ein Ausweg, so denke ich weiter. Und knapp 250000 sehen darin schon den einzigen Weg! Und glaubst Du insofern weiter, "Dein" Bundeskanzler Steinmeier, versteht auch wie jene und ich alles falsch? Dann lade ihn doch einfach mal hierher ein! "Du" irrst, wird er Dir sagen. Denn GERADE ER hat längst bestätigt, das die VV hier möglich ist! Das war 2019 auf telegram (glaub´ ich...). Den Screenshot kann ich hochladen - oder ich geb´ Dir den link, wo ich das erste mal davon erfuhr.

So! Und wegen Dir, fang´ ich gleich an zu heulen - Du kaltes, fieses Gegenich... ICH BIN NICHT UWE.
Alicja

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #856 am: 11. Dezember 2022, 19:41:29 »
Vielleicht können wir uns aber schon jetzt hierzu einig sein: Wir wollen einander verstehen...

Nein.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #857 am: 11. Dezember 2022, 20:04:29 »
Warum heißt Thüringen dann FreiSTAAT und nicht Land? Und erklärt seine staatliche Souveränität in seiner Verfassung?

Na, rate mal. Alles Lüge und Volksverdummung. Sowie Verunglimpfung von Hoheitszeichen.
 
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Offline Die BRD ist Deutschland

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #858 am: 11. Dezember 2022, 20:09:17 »
"Die VV ist tot!"
Zitat von Uwe von Leonhard, 1. Vorsitzender der VV im Spätsommer 2022


UWÄ und sein Team machen erst einmal Pause, um sich neu zu orientieren und neue Kraft zu tanken für 2023.
Am 20.12. gibt es dann nur noch eine kleine Sondersendung.

UWÄ überlegt sogar - aufgrund des Personalmangels und stagnierender Abo-Zahlen - den Telegram-Kanal einzustellen. (siehe Bild 1)

Das Referendum hat bis jetzt unglaubliche 273 Neuanmeldungen erhalten.  :clap:


UWÄ steckt anscheinend seine ganze Energie in sein zweites Hirngespenst: "Geschäftsmodell NIVEA"

Die Mitglieder dürfen sich zudem über ein neues Attest zur Gesundheit und Pflege erfreuen.  :dance:

Justiziar UWÄ (als Christian Behrendt) hat dieses sensationelle Schreiben mit Stempel und Unterschrift versehen. (Bild 2)

Na denn, gutes Gelingen im Land der beseelten Wesen.  :doh:

Bilder: https://pixhost.to/gallery/Sri7y
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2022, 20:11:11 von Die BRD ist Deutschland »
Sebastian Hauk, Heinrich Göttsche, René Otto, Alex Goldi - Lautgedacht fürs Heimathland | https://youtu.be/CjiyJ6R0hZk | Playlist für Reichsdeppen: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRkssJfpwVFtwhbiScXKNImepvVTLNeP1
 
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #859 am: 11. Dezember 2022, 20:15:57 »
Unser lieber Freund weiß bisher noch nicht, dass man Potsdam mit einem m schreibt und dichtet der Abschlusserklärung von Potsdam Sachen zu, die dort gar nicht drinstehen. Falls doch, habe ich das verpasst und bitte um Hilfe, wo das war.

Und die bekannte Rede von Carlo Schmid (den Text kennen wir übrigens gut) war ganz zu Anfang der Arbeit des Parlamentarischen Rates, als er noch auf dem Stand der Rittersturzkonferenz war. Im Mai 1949 sah er das ganz anders. Und auch danach als Mitglied des Bundestages, Mitglied der Bundesregierung und Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten. Irgendwie muss das GG wohl doch was mit Verfassung zu tun gehabt haben.

Zitat
Wie oft finden Sie ... [im GG] insofern den Begriff "Volk" oder "Bürger"?

"Volk" als solches oder Teil zusammengesetzter Substantive 61x.
"Bürger" (ebenso) 12x
"Bewohner" 1x

Zähl nochmal. Versuchs wenigstens.
 
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Offline Heinz Baron Kraus v. Espy

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #860 am: 11. Dezember 2022, 21:52:08 »
Zitat
@Heinz Baron Kraus v. Espy, Sie haben mich zwar nicht angesprochen, aber ich finde Ihren Beitrag sehrst interessant, "jeder sollte sich an der Auffassung der Staatsgewalt orientieren:".  Ich denke, genau das geschieht gerade. Jeder tut das. Und besonders diejenigen, welche sich durch diese Orientierung eine neue Auffassung angeeignet haben. Und sie gehen dafür auf die Straße - und beziehen nicht selten Prügel von der "Staatsgewalt". Soweit mir bekannt, ist schon eine alte Dame jüngst genau an dieser Staatsgewalt verstorben...

Guten Tag,

aufgrund der Art und Weise, wie Sie Ihre Anliegen vortragen, gehe ich davon aus, dass Sie die Staatsgewalt, wie sie derzeit in Deutschland existiert ablehnen, bzw. oppositionelle Standpunkte einnehmen. Die Staatsgewalt interessiert sich aber nicht für Ihre (oder meine) Auffassung, sondern letztlich für das jeweilige Handeln. 99,9% aus der Alternativen Richtung, wiederkäuen letztlich das, was sie im Internet konsumiert haben, anstatt die aufgenommenen Informationen, selbst sachlich zu überprüfen. Ganz im Gegenteil, die meisten halten sich nach dem Konsum für "Experten" oder noch besser "Aufgewachte". Als würde jemand 100 Armwrestling Videos anschauen und danach losziehen mit dem Motto..... Jetzt zeig ich Devon Larratt (ehemaliger Weltmeister) wo der Hammer hängt!!!!

Wenn eine ältere Frau auf einer Demonstration zu schaden kommt und sogar stirbt, ist das dramatisch und nur schwer in Worte zu fassen. Ich kenne den Vorfall nicht. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Polizisten auf Demonstrationen, einfach aus dem nichts, Gewalt anwenden.

 
 
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Offline Anmaron

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #861 am: 11. Dezember 2022, 22:37:53 »
Wir brauchen unbedingt ein klebendes Thema, das die Begriffe Verfassung, Grundgesetz, etc. erklärt, inklusive Unterschieden. Es wurde hier schon oft erklärt.

Die Verfassung Deutschlands heißt "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und dieses Grundgesetz ist unsere Verfassung. Die Verfassung muss nicht Verfassung heißen. Sie könnte auch Gemeinschaftsstandardsbulle heißen oder Zimtrolle der Deutschen. Es ist nicht wichtig, wie die Zimtrolle heißt, sondern, was sie tut, und unsere Zimtrolle tut genau das, was eine Zimtrolle zu tun hat, nämlich den Bürgern Sicherheit gegenüber Staatswillkür garantieren, nebst anderem.

Thüringen ist ein Staat unter der Aufsicht Deutschlands, aber keine eigenständige Nation. Übrigens ist Deutschland unter der Aufsicht der EU und trotzdem souverän.

Über irgendwelche Verfassungen in Deutschland habe ich ebenfalls nicht abgestimmt, auch nicht über solche von irgendwelchen "wir müssen über Verfassungen abstimmen"-Verfassungsverfassern. Aber ich habe über Verfassungen und Verfassungsteile abgestimmt, nämlich über einzelne Initiativen und bisher eine Bundesverfassungstotalrevision in der Schweiz.

Den anderen Krempel habe ich vergessen. Wenn ich Lust habe, kommentierte ich morgen. Ist aber sowieso ins Leere.
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2022, 22:52:47 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Neubuerger

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #862 am: 11. Dezember 2022, 22:58:29 »
 
Wie soll „das Volk“ denn eine Nationalversammlung einberufen. Per Brief oder als Aufruf bei Telegramm? Und wo ist dann festgelegt, wer mitstimmen darf -
Das finde ich jetzt sehr interessant... und sicher haben Sie "unser" GG schon komplett gelesen. Wie oft finden Sie dort insofern den Begriff "Volk" oder "Bürger"? Ich finde dort stets nur das Wort "Bewohner", mal abgesehen vom 146er Art.

Art. 146 GG legt nur fest, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben kann, wenn es das möchte. Da steht weder drin, dass die aktuelle Verfassung (das Grundgesetz) ungültig ist (was dann natürlich auch dazu führen würde das Art. 146 GG ungültig wäre und nicht ausgeführt werden könnte, das aber nur am Rande), noch das eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung erfolgen müsste. Das kann auch repräsentativ, d.h. über gewählte Vertreter passieren.

 
Ja nun. Erst irgendwelchen Unsinn behaupten und dann behaupten das man keine Ahnung hat, ist wenig zielführend. Ein wenig nachlesen hilft da schon.
Darling... Bitte versetze Dich mal in meine Lage: Ich bemühe mich hier allen gerecht zu werden. Ich antworte jedem, so gut ich kann... aber Du überforderst mich, wenn Du von mir hier völker- und staatsrechtlich-perfekte Promotionsarbeit verlangst. Auch noch gesondert für jeden! Ich habe insofern nich behauptet, ich sei allwissend.

Niemand fordert eine Promotion. Aber vielleicht mal ein paar Hintergründe googlen und ein wenig in der Wikipedia nachlesen sollte schon drin sein. Und wenn man sich am Namen hochzieht, kann man ja vielleicht mal rausfinden, ob das häufiger vorkommt. Nur so als Idee.

Jedoch - Unsinn schreibe ich hier nicht... ich beziehe mein (meinetwegen, Halb-) Wissen aus den von mir bereits genannten Quellen, sowie von ddbRadio und den Rechtstexten auf "UWÄs Deutschland276, oder sonstigen VV-Seiten. Und da steht zu lesen, "268.673!" nehmen am Referendum teil. Wenn der also bald zum TV-Interview geladen wird/würde, kannst Du Dich dann gerne dazusetzen... ich tupf´ Dir dann auch gerne Deine Stirn trocken. Frag´ also besser Ihn, bevor Du von mir hier enttäuschst wirst *sry* ...

Ich sage dir: Mehr oder weniger alles, was die VV behauptet ist Unsinn. (Und die Rechtsexperten hier im Forum werden vermutlich darauf bestehen, das es alles ist).

(ausschweifend) argumentieren? Erwartest Du wirklich, die verstehen das, wenn Fritzchen, Lieschen Müller, und, Ja, auch "Ali mit Aische" bald zusammen sich nicht mehr damit begnügen werden, bloß auf der Straße im Kreis zu laufen? Ich denke nicht. Das kann zum Bürgerkrieg kommen... und vorher ist schon jetzt Frieren angesagt, Hungern. Krieg ist immer mehr das Thema... das interessiert die Massen. Und bevor es ein letztes mal knallt, bleibt die VV ein Ausweg, so denke ich weiter.

Wo ist denn die VV da ein Ausweg? Rechte Irrläufer wollen einen authoritären Staat, der nichts mit Demokratie zu tun hat. Dafür sind sie bereit Gewalt anzuwenden.

Und knapp 250000 sehen darin schon den einzigen Weg! Und glaubst Du insofern weiter,

Es sind 2015 auch einige Zehntausend im Rahmen von Pegida auf die Strassen gegangen und in den 80ern Hunderttausende gegen die Nachrüstung. Solange sie das nicht zu Wahlen tun und da die Mehrheit erreichen, wird da nichts passieren.

"Dein" Bundeskanzler Steinmeier, versteht auch wie jene und ich alles falsch? Dann lade ihn doch einfach mal hierher ein! "Du" irrst, wird er Dir sagen. Denn GERADE ER hat längst bestätigt, das die VV hier möglich ist! Das war 2019 auf telegram (glaub´ ich...). Den Screenshot kann ich hochladen - oder ich geb´ Dir den link, wo ich das erste mal davon erfuhr.

Steinmeier ist übrigens Bundespräsident. Ansonsten lade doch bitte mal Screenshot und Link hier hoch.

So! Und wegen Dir, fang´ ich gleich an zu heulen - Du kaltes, fieses Gegenich... ICH BIN NICHT UWE.

Du warst gewarnt. Wir sind die Guten, nicht die Netten, was wörtlich gemeint ist.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #863 am: 11. Dezember 2022, 23:03:36 »
Wer genauer recherchiert, wird schnell feststellen, dass eine zentrale und umfassende Verfassung wie das deutsche Grundgesetz eher die Ausnahme als die Regel ist.
Sicher beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen auf meine oben angeführte "Buchstabensoße"... ich kann Dir das darum nur so ebenso zurück anempfehlen: "Recheriere selbst, und Du wirst festellen, dass der Text garnicht von mir ist." Er ist aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 [StenBer. S. 70ff]
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(...)

Gleich mal an den Anfang gestellt, ich hätte gerne von dir folgendes beantwortet, die du wohlwissend umgangen hast:
  • Wo steht, dass eine Verfassung auch "Verfassung" heißen muss?
  • Wo steht, dass eine Verfassung vom Volk oder sonst wem ratifiziert werden muss?
  • Wo steht, dass eine Verfassung ein einzelnes und umfassendes Dokument sein muss?
Es ist völlig egal was deine Quelle hier ist, denn nach kurzer Überprüfung ist klar, dass was du sagst da nicht drin steht und der andere Rest ist völlig aus dem Kontext gezogen - die Quelle ist daher für deine Argumentation nutzlos und widerlegt.
Du musst schon beachten was davor und danach gesagt und geschrieben wurde.
Ich empfehle dir mal gründlicher und deutlich umfassender zu recherchieren anstatt genau die zwei Sätze, aus einer veralteten Quelle, rauszuklauben die dir gefallen - dann hast du dich schnell selbst widerlegt.

Sofern du meinen Ausführungen nicht folgen kannst, solltest du vielleicht deinen Intellekt in Frage stellen - die Einsicht hier Defizite zu haben könnte ein wichtiger erster Schritt sein.
Denn Alles was da steht ist Stoff den bereits Kinder in der 7ten Klasse im Gemeinschaftsunterricht lernen und den auch (logisch) folgen können.
Außer dir scheint hier auch sonst niemand damit Probleme zu haben, daher ist gemäß Ockhams Rasiermesser (=Sparsamkeitsprinzip) die naheliegendste Erklärung, dass das primäre Problem im Sinne von lesen und verstehen wohl bei dir liegt.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #864 am: 12. Dezember 2022, 09:12:46 »
Über irgendwelche Verfassungen in Deutschland habe ich ebenfalls nicht abgestimmt, ...

Ich hätte es zumindest gekonnt. 1995 gab es in Berlin eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Nur habe ich nicht daran teilgenommen. Also ist die neue Verfassung ungültig. Was schert es mich, dass 75 % der gültigen Stimmen dafür abgegeben wurden. Das Volk bin ich.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #865 am: 12. Dezember 2022, 14:17:05 »
Maaalzeit, @all...(!). Ich bin wieder frisch (ausgeheult)  :headbang:.

Nein.
Wirklich? Gut. Es ist Dein Leben...

Justiziar UWÄ (als Christian Behrendt) hat dieses sensationelle Schreiben mit Stempel und Unterschrift versehen. (Bild 2)

Na denn, gutes Gelingen im Land der beseelten Wesen.  :doh:

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...ich denke nicht, dass "man" sich das auch noch reinziehen muss.


Art. 146 GG legt nur fest, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben kann, wenn es das möchte. Da steht weder drin, dass die aktuelle Verfassung (das Grundgesetz) ungültig ist
Na, also! Und schon bin ich etwas klarer... ich habe aber nie gesagt/geschrieben, dass das GG ungültig ist.


googlen und ein wenig in der Wikipedia nachlesen
Leider traue ich "Wiki" nicht...


Ich sage dir: Mehr oder weniger alles, was die VV behauptet ist Unsinn.
Ist doch auch gut (!)... dann ist es doch leicht zu beweisen, wie sehr die VV irrt. Und das kann doch öffentlich geschehen - immerhin wurde so doch schon längst ein Mitbewerber im Reisburger-Milieu, ein gewisser Herr "Staatenlos-Info", im TV in die Mangel genommen (habs selbst gesehen...). Und der hat noch viel viel weniger Anhängerschaft als UWE´s VV.


"Volk" als solches oder Teil zusammengesetzter Substantive 61x.
"Bürger" (ebenso) 12x
"Bewohner" 1x

Zähl nochmal. Versuchs wenigstens.
Welche Ausgabe hast Du?


Wo ist denn die VV da ein Ausweg? Rechte Irrläufer wollen einen authoritären Staat, der nichts mit Demokratie zu tun hat.
Sobald Bedarf für die VV bekundet ist, ist das der Ausweg - wovon auch immer. Selbst wenn sich sodann die teilnehmenden Rechteträger nur dafür entscheiden, die alte Beflaggung mit einem neuen, ungewaschenen Slip auszutauschen... die Regierung hat hierbei nichts mehr zu melden. Alles bestimmt so der Staat neu - denn nur das Verfassungsvolk ist der Staat. Soweit die sehr verbreitete Theorie. Woraus entnimmst Du aber bitteschön, die VV will einen authoritären Staat - Du hast die VVseiten doch garnicht gelesen, wie es mir scheint...


Ansonsten lade doch bitte mal Screenshot und Link hier hoch.
Hilfst Du? Ich komme mit der Navigation hier noch nicht so recht klar...

Wo steht, dass eine Verfassung vom Volk oder sonst wem ratifiziert werden muss?
Das ist Völkerrecht. Die BRD hat das selbst ratifiziert und anerkannt... ich kram´s für Dich (auch) raus, wenn Du magst.




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Offline Tuska

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #866 am: 12. Dezember 2022, 16:39:51 »
Leider traue ich "Wiki" nicht...
Dann ganz alte Schule Brockhaus oder Encyclopædia Britannica? Allerdings wurde Wikipedia bereits 2005 als annährend gleich gut beschrieben.
(Kwelle: Jim Giles: Internet encyclopedias go head to head. In: Nature 438 (2005), S. 900 f.; ders.: Wikipedia rival calls in the experts. In: Nature 443 (2006), S. 493.)

Das ist Völkerrecht. Die BRD hat das selbst ratifiziert und anerkannt.
Wo kann ich DaS VöLkErReChT nachlesen?!

Langsam wird es ermüdent, dass du jeden - alleine in diesem Forum tausendfach widerlegten - Unsinn der Reichsbürgerschaft wieder hochwürgst und wiederkäust. Spiel mal ein bisschen mit der Suchfunktion des Forums.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2022, 16:43:14 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Neubuerger

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #867 am: 12. Dezember 2022, 17:16:21 »
Wo ist denn die VV da ein Ausweg? Rechte Irrläufer wollen einen authoritären Staat, der nichts mit Demokratie zu tun hat.
Sobald Bedarf für die VV bekundet ist, ist das der Ausweg - wovon auch immer. Selbst wenn sich sodann die teilnehmenden Rechteträger nur dafür entscheiden, die alte Beflaggung mit einem neuen, ungewaschenen Slip auszutauschen... die Regierung hat hierbei nichts mehr zu melden. Alles bestimmt so der Staat neu - denn nur das Verfassungsvolk ist der Staat. Soweit die sehr verbreitete Theorie. Woraus entnimmst Du aber bitteschön, die VV will einen authoritären Staat - Du hast die VVseiten doch garnicht gelesen, wie es mir scheint...

Ausreichend häufig, glaub es mir. Ein Präsident, der über Regierung und Parlament bestimmt? Volkstribunale?

Ansonsten lade doch bitte mal Screenshot und Link hier hoch.
Hilfst Du? Ich komme mit der Navigation hier noch nicht so recht klar...

Fotos einfügen? Oben in der Symbolleiste am Anfang der zweiten Zeile auf "Bild einfügen" klicken. Dafür muss das Bild aber irgendwo hochgeladen sein, beispielsweise auf Picr.de.
Ansonsten kann es auch in den Anhang, darf dafür aber nicht größer als 2MB sein.

Wo steht, dass eine Verfassung vom Volk oder sonst wem ratifiziert werden muss?
Das ist Völkerrecht. Die BRD hat das selbst ratifiziert und anerkannt... ich kram´s für Dich (auch) raus, wenn Du magst.

Na dann mal los.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #868 am: 12. Dezember 2022, 17:22:19 »
Ich verstehe ja das es einfach ist hier Fragen zu stellen anstatt via SuFu hier nach Antworten zu stöbern. Dann darf man sich aber auch über den Ton der Antworten nicht beschweren! (Das mal rein präventiv geschrieben)

Was ich nicht verstehe ist, wie man von Reichsbürgerseiten, wie der der VV oder von Rüdi auf Zweifel kommt? Allein das in der breiten Öffentlichkeit nicht über Artikel 146 diskutiert wird sollte doch schon ein Hinweis auf die Seriosität solcher Seiten sein - oder wird das wieder totgeschwiegen? Wieso dürfen solche Schundseiten denn dann noch online sein? Wieso wird Rüdiger nicht Woche für Woche abgeführt, wenn er wieder auf dem Marktplatz rumplärrt?

Und vorallem, wie kann man sich auf solchen Seiten informieren und dann Wikipedia ablehnen, nicht trauen? Und selbst wenn, warum nicht mal die allwissende Müllhalde Google befragen? Dort werden einem Erläuterungen auf Seiten des Staates, von Juristen, etc angeboten. Auch wenn gleichlautende Erklärungen von vielen Seiten kein Beweis für deren Richtigkeit sind, wenn sich die meisten Erklärungen einig sind ist das schon ein Hinweis auf die Seriosität einer Seite (nur mein Bauchgefühl und so). Und wieso lesen die (wahrscheinlich) meisten Menschen eigentlich fast immer nur den Artikel bei Wikipedia? Normal sind in jedem Artikel Quellen angegeben, anhand derer man den Inhalt eines Artikels selber prüfen kann! Ist mühseliger als einen Artikel nur zu lesen und ihn dann anzunehmen/abzulehnen, gelle? Wikipedia kann eigentlich immer nur ein Einstieg sein, selten das Ende einer Informationskette. Aber das ist in Zeiten des Internet wohl zuviel verlangt, da müssen Informationen immer "mundgerecht" und einfach zur Verfügung stehen, das war früher mMn wirklich besser. Um einschätzen zu können ob bspw Albert Speer in seinen "Erinnerungen" korrekte, oder auch nur realistische Zahlen zur Rüstung genannt hat musste man in die Bücherei und entsprechende Bücher zur Verifizierung lesen. Heute werden Artikel verfasst und obwohl es wesentlich einfacher ist, Angaben zu verifizieren wird der Inhalt oftmals ungeprüft als Fakt übernommen.

Warum macht man sich das Leben mit solchen Fragen unnötig schwer? Unabhängig das solche Fragen den Einstieg in eben diesen "Wahn" darstellen können, denn Gesetze verstehend lesen ist für Laien zugegebenermaßen nicht immer einfach. Da kann einen die eigene Interpretation eines "hört sich an wie" schon in Abgründe führen und siehe da, man meint eine Verschwörung/Vertuschung aufgedeckt zu haben.

Mein Eindruck ist das du deine "Quellen" entdeckt hast, in einer weiteren Suche den einfachen Weg gewählt hast und bei uns gelandet bist. Das mag bequem sein, richtiger wäre aber selbstständiges Quellenstudium gewesen. Danach wäre es sinnvoll und auch berechtigt, noch offene Fragen zu stellen. Und dafür wärst du bei den Schreibern hier tatsächlich sehr gut aufgehoben und würdest auch Antworten ohne Ironie oder Sarkasmus erhalten.

Aber andere die Arbeit machen lassen? Wissen ist keine Bringschuld!

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Offline Schattendiplomat

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #869 am: 12. Dezember 2022, 17:52:30 »
(...)
Wo steht, dass eine Verfassung vom Volk oder sonst wem ratifiziert werden muss?
Das ist Völkerrecht. Die BRD hat das selbst ratifiziert und anerkannt... ich kram´s für Dich (auch) raus, wenn Du magst.
(...)
Wo kann ich DaS VöLkErReChT nachlesen?!
(...)

Wow! Ich schwer bin beeindruckt genau eine meiner drei Kernfragen wurde mit einem allgemein Bulkword ohne jede Quelle beantwortet!
Auch wurden die restlichen Ausführungen vollständig ignoriert, Rosinenpicken in Reinform.

Aber gehen wir mal zu Spaß darauf ein (ist im Grunde dieselbe Frage wie von Tuska): Von welchem Regelwerk sprichst du, wenn du dich auf das "Völkerrecht" beziehst? und auf welche Absätze darin genau?
(kleine Bitte: Im unwahrscheinlichen Falle einer brauchbaren Quellennennung lies was davor und danach geschrieben steht, das könnte so mancher Peinlichkeit vorbeugen)

Würde ich wetten, dann würde ich so ziemlich jede Wette eingehen, dass es keine seriösen und anerkannten Quellen im "Völkerrecht" gibt welche aussagt wie eine Verfassung benannt werden muss, dass diese ein Gesamtwerk sein muss (wie bei der deutschen Verfassung, also dem Grundgesetz) und dass diese vom Volk (oder sonst wem) ratifiziert werden muss.
Warum seriös und anerkannt, weil Betrüger wie Rüdi und Uwe gerne mal ihre Lügen zu Papier bringen, aber nur weil es geschrieben steht muss es noch nicht der Wahrheit entsprechen. Daher erwarte ich eine Quelle die irgendwie (z.B. akademisch oder besser durch eine internationale Ratifizierung) anerkannt ist.

In der Hoffnung der für üblich nun kommenden Argumentation (=Mimimi) vorzubeugen:
Du stellst hier eine These abseits des Anerkannten und Logischen auf und daher hast du eine Bringschuld deine These zu belegen und was anerkannt ist zu widerlegen.
Nicht wir müssen deine kruden Ideen widerlegen, du musst diese belegen. Daher stellen wir dir Fragen zu deinen Thesen - so läuft das in einer Debatte.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2022, 18:02:29 von Schattendiplomat »
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