Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 138838 mal)

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #825 am: 6. Dezember 2022, 02:40:53 »
Die VV-Referendum-Dullis sprechen wieder vor dem VOLK!  ;D

Untermalt mit UWÄs lustigen Radio-Täfelchen. ChAmtrails vergiften uns.  :facepalm:

Im neuesten Video laufen sie dann u. a. zusammen mit den Corona-Rebellen Düdo (AMI GO HOME / Demo am "Amerikanischen Konsulat" --> https://youtu.be/-qT8uoP1lVY


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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #826 am: 6. Dezember 2022, 13:46:46 »
lässt sich in acht Sekunden zusammenfassen.

Sind Sie bereit, Herr Kinski?

Na, dann.

« Letzte Änderung: 6. Dezember 2022, 13:50:01 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #827 am: 6. Dezember 2022, 19:50:55 »
UWÄ erklärt in der heutigen Sendung, dass die VV so gut wie beendet sei.  :clap:

Es sei alles vorbereitet und geregelt: das neue Staatswesen wird in den nächsten Monaten erscheinen und wird dann auch nicht mehr weggehen!


Der IK ist fassungslos und schreibt:

"Der Rat hat den völkerrechtlichen Tod faktisch ausgeführt ...
oder, wie bitte soll folgender Satz verstanden werden?

.. die bereits am 7. November 2022 angekündigten Verhandlungen haben zu einem ersten Ergebnis geführt. Die Rechte und der Rechtstitel dieser Verfassunggebenden Versammlung bezüglich der Gebiete und der Staatsangehörigkeiten, sind an ein Rechtssubjekt übergeben worden, welches diese Rechte sofort oder später nutzen kann. Über den Zeitpunkt entscheidet die dortige Administration.

Bis alle offenen Positionen abgearbeitet sind, wurde von beiden Seiten über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung Stillschweigen vereinbart. Es gibt eine vorläufige vertragliche Regelung und die beinhaltet grundsätzliche Abläufe und den Übergang selbst [...]

Wie war immer der groß posaunte Satz?
"Das Volk ist die VV!", "Ihr seid die VV!"

Die Kanalinhaber/Innen haben schon einiges zu diesem Thema zusammengetragen, doch es fehlen bisher die Worte, noch sprachloser kann man gar nicht mehr sein. Sobald Freizeit und Nerven stark genug vorhanden sind, um diesen Irrsinn in Worte und Sätze zu bringen, werden weitere Folgebeiträge zu diesem Thema erfolgen.

Bitte schüttelt nicht den Kopf!
Denn in diesem Fall wird das Schleudertrauma dermaßen brutal, dass alle Hirnzellen bzgl. jeglichem Rechtsverständnis zu Mus geschleudert werden."  :))
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #828 am: 8. Dezember 2022, 20:17:24 »
"(...) sind an ein Rechtssubjekt übergeben worden (...)", @Die BRD ist Deutschland, das bedeutet doch nur, dieser Rechtstitel ist weder übertragen noch verschenkt worden. Ist sowas eine Hetz-Observation hier wert? Wir wissen ja nicht einmal, ob diese Info authentisch und echt ist. Die VV spielt sicher auch falsch... und der IK ist pot. nur einer ihrer Honigtöpfe. Was wenn VV u. IK nur als Zersetzung gedacht sind? Doof sind die sicher auch nicht... Ich denke also, "Schade" um die Zeit. Wenigstens!
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #829 am: 8. Dezember 2022, 20:24:30 »
Sorry, habe nur ich grad ein Verständnisproblem? Oder um ausführlicher zu fragen: HÄ? :scratch:
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #830 am: 8. Dezember 2022, 21:09:50 »
Mir erschließt sich der Sinn des Beitrags von @AblageP nicht so ganz..    :scratch: :help: :helpsos:
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #831 am: 8. Dezember 2022, 22:23:06 »
Der IK ist fassungslos und schreibt:

"(...) Der Rat hat den völkerrechtlichen Tod faktisch ausgeführt (...)
Der Sinn meines Beitrags bezog sich darauf.

...aber das ginge nur, wenn der Rechtstitel rechtskräftig übertragen, übereignet, verkauft oder verschenkt worden ist. "Übergeben" bedeutet etwas anderes. Vielleicht, in dieser juristischen Form: "Ich leihe dir solange meinen Wohnungsschlüssel, bis du deinen Müll von der letzten Party dort entsorgt hast." Das Haus z.B. mit meinen Kindern darin, bleibt dann dennoch mein Eigentum (Rechtstitel). Und der, welchem so durch meine befristete Übergabe die "Gewalt oder Hoheit" über mein Rechtssubjekt obliegt (Haus, Grundstück, Kinder), entscheidet selbst, wann er mir wieder den Schlüssel gibt. Von völkerrechtlichem Tod, bezogen auf Staatsgebiete oder Völkern, kann somit keine rede sein... und soweit ich weiß, kennt das Völkerrecht diesen Begriff überhaupt nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass es eine solche Übereinkunft möglicherweise überhaupt nicht gibt (Fake/Honigtopf)...

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #832 am: 8. Dezember 2022, 23:03:33 »
sorry, ich verstehe immernoch nur Bahnhof, ich packs nicht

Worauf bitte willst du hinaus?
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #833 am: 8. Dezember 2022, 23:38:13 »
@AblageP : versuchst Du ernsthaft hinter dem Quatsch der Kundschaft einen Sinn zu sehen und möchtest Du darauf dann eingehen? Die Ansätze von UWÄ sind doch bereits Hirngespinste. Wir leben hier in einem Staat, dessen Ordnung durch das Grundgesetz beschrieben ist. Nur auf dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung können alle weiteren Gesetze aufbauen, alle Rechte, alle Pflichten, alle Verträge, alles was wir tun und auch was wir nicht tun dürfen.
Unsere Kundschaft sieht das gerne anderes und möchte sich ihre eigenen Regeln schreiben.
Wir zeigen hier diesen Irrsin auf, aber den machen wir uns doch nicht zu eigen. Außer, wir haben uns ja auch der Satire verschrieben, wir machen uns mal wieder so richtig schön lustig drüber, dann gerne auch mal im Reichsbürgersprech.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #834 am: 9. Dezember 2022, 11:14:17 »
@AblageP : versuchst Du ernsthaft hinter dem Quatsch der Kundschaft einen Sinn zu sehen und möchtest Du darauf dann eingehen? (...)
Ich bin nicht die Urheberin dieses Themas - ja, ich gehe darauf ein... im Übrigen bin ich zu der Überzeugung gelangt; jeglich-relevante Kundschaft hier, wird instruiert werden müssen, SOFORT positiv über die VV zu berichten... auf allen Kanälen. Auch im TV.

P.S.
Blicken wir zunächst nach Afghanistan: Ein Grundgesetz ist ein (rechts-) Mittel, um die Ordnung in einem besiegt-besetzten Land wieder herzustellen (Mann möge dies prüfen...) - und zwar solange, bis sich entweder das jeweilige Verfassungsvolk entschließt, sich eine Verfassung zu geben, oder der/die Sieger beschließen, es möge - dann und dann, eine Verfassunggebende Versammlung durchgeführt werden. Bis heute hat das afghanische Volk jedoch eine Marionetten-Regierung - mit - und jetzt kommts: einem Grundgesetz! Wer hieraus dorten eine freiheitlich-demokratische Gesetzgebung ableitet, ist somit entweder ein juristischer Dilettant*Innen*Div, oder vom Feind des afghanischen Volkes gekauft u. bezahlt. Ein Grundgesetz ist eine Übergangsordnung. Nichts weiter. Wer dem Volk das jeweilige GG als Verfassung verkauft, ist ein Vorteilsnehmer dieser "Ordnung", oder schlicht dumm. Ergo: Wer hierin weiterhin vom Sieger*Innen*Div installierte Parteien wählt (auch gründet), bleibt in "Wohnhaft" und somit Sklave des Siegers - er wählt stets nur eine andere Gefängnisleitung "für" sich...

PPS.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #835 am: 9. Dezember 2022, 12:34:55 »
Ein Grundgesetz ist ein (rechts-) Mittel, um die Ordnung in einem besiegt-besetzten Land wieder herzustellen (Mann möge dies prüfen...)

Freue dich, es ist geprüft worden. Das kursierte mal als angebliches Zitat aus einem angesehenen juristischen Wörterbuch. Leider war es frei erlogen. "Grundgesetz" ist ein Synonym für "Verfassung". (Wie man in dem als angebliche Quelle zitierten Wörterbuch auch tatsächlich lesen konnte.)

Es gibt auch kein Erfordernis, dass die in der Verfassung (sie mag "Grundgesetz" heißen oder nicht) definierte staatliche Ordnung unbedingt freiheitlich-demokratisch sein muss oder dass sie durch freie Entscheidung des Volkes entstehen muss. Die preußische Verfassung von 1848/50 wurde vom König oktroyiert und fertig. Entscheidend ist, dass der Staat danach funktioniert.

Und dein Verständnis von "Wohnhaft" ist gleich total irre. Das mit dem Unterschied zwischen Adjektiven und Substantiven hast du in der Schule wohl verpasst.

Sollte ich irren, so bitte ich um den Gegenbeweis - ich bleibe gern´ lernfähig.

Das ehrt dich. Da gibt es ein nettes Buch unter dem Titel "Vorwärts in die Vergangenheit". Es wäre eine Zierde auch für deinen Nachttisch. Oder Gabentisch, je nachdem.

Ich bin wirklich erstaunt, dass jemand heute noch mit diesen urururalten Kamellen kommt.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #836 am: 9. Dezember 2022, 21:04:23 »
Guten Abend,

jeder sollte sich an der Auffassung der Staatsgewalt orientieren:

Zitat
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-454028

Ich lasse mich gerne durch wissenschaftlich anerkannte Expertisen vom Gegenteil überzeugen. Zumindest ist mir eine solche nicht bekannt.

Weiterhin herrscht in Afghanistan das Taliban Regime. Das mag dem einen gefallen oder auch nicht, entspricht aber der Realität.
Auch hier lasse ich mich gerne durch eine wissenschaftlich anerkannte Expertise davon überzeugen, dass es sich hierbei um eine eingesetzte "Marionetten-Regierung" handelt.

P.S.
In der UVV/Nivea Sendung vom 01.12.2022 gab es zum Schluss wieder die Chance für Telefonanrufer. Von der Möglichkeit, den göttlichen Uwä persönlich zu sprechen, machte genau ein Anrufer Gebrauch. Die Stimme des Anrufers ähnelte frappierend König Peter Fitzek.....Ich wollte die Sendung, in der sich der vermeintliche König für den Bereich "Recht" bewerben wollte, nochmal nachhören, finde aber leider keine Aufzeichnung.  ??? Hat jemand einen Tipp für mich?
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2022, 22:09:48 von Heinz Baron Kraus v. Espy »
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #837 am: 10. Dezember 2022, 09:10:49 »

PPS.
Sollte ich irren, so bitte ich um den Gegenbeweis - ich bleibe gern´ lernfähig.

Nice try, ich denke die Lernbereitschaft zielt eher darauf ab mehr vom gleichen Blödsinn zu erfahren oder sich in seinem Blödsinn bestätigt zu fühlen, weil der „Gegenbeweis“ in einem in-sich-geschlossen Gedankenkonstrukt keine Gültigkeit entfaltet.

Daher halte ich es wie @kairo und verweise auf die angesprochene Literatur, an der du dich gerne abarbeiten kannst. Dafür muss man nicht mal nach Afghanistan schauen.

Nachtrag:
Ich finde es absolut begrüßenswert, dass du den Austausch suchst.
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2022, 09:15:25 von Prahlhans »
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #838 am: 10. Dezember 2022, 09:29:37 »
Was hat der UWÄ denn jetzt mit Afghanistan zu tun?
Wir leben hier und der UWÄ würde unsere Gesellschaftsordnung gerne auf den Kopf stellen und seinen Wirrsinn verbreiten.
Die Probleme Afghanistans sind ein völlig anderes Thema.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #839 am: 10. Dezember 2022, 12:37:52 »
Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, welche geantwortet haben... daraus lerne ich schlicht: "Mann" nimmt mich ernst. Herzlichen Dank also dafür! Und bevor ich jetzt so gut ich kann auf die Kritik gegen mich (meine Anmerkungen hier) eingehe, sei folgendes zu meinem Einstieg ins "Reichsburger"-Thema gesagt/geschrieben: Das Studium des Buches "Das Deutschland Protokoll von Ralf U. Hill", war mein Einstieg. Und meine daraus resultierend-unbeantworteten Fragen haben mich somit (über viele Umwege) hierher geführt...

@califix, UWÄ nimmt (u.a.) das GG zum Gegenstand seiner Betrachtung. Daraus leitet er seine Argumentationskette/n ab. Deswegen mein Afghanistan-Beispiel. Ich habe mich nur nicht getraut, direkt von "seiner" Bundesrepublik in diesem Zusammenhang hier zu schreiben... *sry*. Ich will schlicht (auch) hier prüfen, ob er tatsächlich nur "Wirrsinn" verbreitet, oder ob da nicht doch was dran ist.

@Prahlhans, und ich finde es begrüßenswert, dass Du mich nicht vorverurteilst... das ehrt Dich. Nun zu Deiner Äußerung: Mit Deinem "in-sich-geschlossenem Gedankenkontrukt" meintest Du sicher meinen "Karton" im Kopf - ja, es ist möglich, dass ich ihn habe. Und wie bei jedem Zweibeinerwesen, ist dort das Überlebenssystem geparkt - da kommt so schnell keiner ran. Daher wette ich; Du hast auch einen Karton im Kopf... und Du beschützt ihn mit allem was Du hast. Denn wer leichtfertig andere in dieses "System" hereinlässt, kann aus dem Gleichgewicht geraten - und das Welt- und Wertesystem steht dann kopf. JA, so ist das auch bei mir. Einzig meine eigene (neue, bessere) Einsicht kann meinen "Kartoninhalt" dann ergänzen, oder bestimmte Segmente darin überschreiben/löschen... und zur Literatur kann ich sagen - würde ich alles diesbezügliche lesen, würde sich jeder "Disput" erübrigen. Ich wüsste dann alles. Und somit wäre mein SSL-Besuch hier nur reine Zeitverschwendung. Ich denke aber nicht, dass ich hier meine Zeit verschwende. Darum antworte und frage ich gerne...

@Heinz Baron Kraus v. Espy, Sie haben mich zwar nicht angesprochen, aber ich finde Ihren Beitrag sehrst interessant, "jeder sollte sich an der Auffassung der Staatsgewalt orientieren:".  Ich denke, genau das geschieht gerade. Jeder tut das. Und besonders diejenigen, welche sich durch diese Orientierung eine neue Auffassung angeeignet haben. Und sie gehen dafür auf die Straße - und beziehen nicht selten Prügel von der "Staatsgewalt". Soweit mir bekannt, ist schon eine alte Dame jüngst genau an dieser Staatsgewalt verstorben...

@kairo, ich denke, es ist besser, wir kommen jetzt bald wieder zur VV zurück... bis es soweit ist, antworte ich kurz: der Begriff "Grundgesetz" ist Tatsache. Der Begriff "Verfassung" ebenso. Tatsache ist ebenso, die Bundesrepublik hat ein "Grundgesetz". Tatsache ist ferner der darin enthaltene Art. 146. Wat nu? Denn (zumindest) ich habe zu keiner Zeit über eine Verfassung abgestimmt. Bis heute nicht. Auch das ist Tatsache...   


 
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