Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 138805 mal)

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #495 am: 4. August 2021, 15:57:08 »
Also ich hoffe in 11 Jahren nicht so zerknittert auszusehen. Ansonsten schlimm anzuhören. Ich gehe schon in Gedanken meine Straße durch, wer zu den "Auserwählten" zählt. Und sie hat mich auch zu den Nazis und Reichsbürgern, weil wir das ALLE sind.

Schön ist der Hinweis, dass eine Firma nur mit maximal 25.000 € für Schulden geradestehen muss. Den Rest bürden wir dem rest auf  :o
 
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Offline Heinz Baron Kraus v. Espy

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #496 am: 4. August 2021, 16:21:56 »
Sendung vom 03.08.2021: https://www.ddbradio.de/sendungsarchiv/august.html

Es geht hauptsächlich um die bevorstehende "Einmischung" in die Belange der BRD.

Schliesslich müssen Menschen gerettet werden. Und da Füllmich und Konsorten die aufgetragenen Pflichten, zur juristischen Aufarbeitung von Covid, innerhalb der BRD, nicht nachkommen wollen, zumindest nicht so, wie sich Uwä das vorstellt, muss er halt selber ran. Dafür will er ein Mandat der UVV, um für die Versammlung juristisch, vor BRD Gerichten, zu klagen.

Ab ca. Minute 30 wird ein kritischer Anrufer erstmal zusammengefalltet, weil er den Sinn solcher Klagen hinterfragt. Schliesslich erklärt Uwä regelmäßig das innerhalb der BRD nix geht und jetzt dann so?.... Naja der Anrufer erhält eine Standpauke von Uwä und seinen Eliten. So sieht echte Meinungsfreiheit aus!!!!  >:D

Das eine derartige Klage überhaupt angenommen wird, wage ich stark zu bezweifeln. Die Tatsache, dass es sich um eine nicht anerkannte Vereinigung, mit erdichteten Personen handelt, die zudem von Verfassungsschutz beobachtet wird, ist ein ziemlich wackeliges Fundament für jede Art von Klage, egal vor welchem Gericht auf diesem Planeten.

Aber Starjurist "Denny Crane" Uwä wird das schon wuppen...wie üblich.....

 
« Letzte Änderung: 4. August 2021, 16:46:38 von Heinz Baron Kraus v. Espy »
 
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Offline Heinz Baron Kraus v. Espy

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #497 am: 4. August 2021, 20:33:21 »
 
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Offline Rabenaas

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #498 am: 4. August 2021, 21:09:50 »
Gut, wirklich gut gemacht. Quatschjura vom Feinsten. Nur ein wirklich wichtiges Detail ist nicht in Ordnung:

Zitat
Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift


(wie im Personalausweis)

So geht das aber nun wirklich nicht! Es muß nach See- und Handelsrecht unterfertigt werden mit

"Dummbratz aus der Familie Voll♥♥♥en"

und mit einem blutigen Daumenabdruck gesiegelt werden.

Und überhaupt!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline klingsor3

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #499 am: 4. August 2021, 22:11:21 »
Die VVler kriechen momentan aus allen möglichen Löchern. In der WAZ scheint etwas über die gestanden zu haben.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #500 am: 5. August 2021, 11:34:25 »
Die "Volksabstimmung" läuft wieder, selber gebaut haben die aber natürlich wieder nichts dafür fehlt sicherlich die Kompetenz.
Die neuen Formulare liegen bei ekiwi.de (https://ekiwi.de/index.php/impressum/) falls noch jemand die Herren informieren möchten wem sie da eine Plattform bieten.
 
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #501 am: 5. August 2021, 12:56:07 »
Und was sehen meine müden Augen im Impressum?

Zitat
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Das geht aber überhaupt nicht, denn am 27. Oktober 1918 gab es noch keine Europäische Kommission. Internet übrigens auch nicht. Das haben erst die Satanisten am CERN erfunden.
 
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Offline LordBlau

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #502 am: 5. August 2021, 13:29:26 »
Dazu muss man aber sagen das die Leute von ekiwi höchstwahrscheinlich nichts mit den VV ♥♥♥en zu tun haben sondern die VV Hirnies nur deren Tools nutzen.
 
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Offline klingsor3

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #503 am: 9. August 2021, 10:30:00 »
Irgendeine VV-Truppe hatte wohl Besuch von der Polizei. Ein gewisser Wolfgang wurde als "Gefährder" eingestuft...  ;D

« Letzte Änderung: 9. August 2021, 10:31:32 von klingsor3 »
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Heinz Baron Kraus v. Espy

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #504 am: 30. August 2021, 20:43:45 »
Sendung vom 29.08.2021: https://www.ddbradio.de/sendungsarchiv/august.html

In der UVV wird umstrukturiert. Fachbereiche werden neu aufgestellt und besetzt und es gibt jetzt Staatssekretäre.... :facepalm:

Das ist eigentlich die Essenz der letzten 2 Wochen. Es erscheint so, dass viele Leute beschäftigt werden wollen und daher erdichten sich Uwä und seine Eliten neue Pöstchen, damit auch jeder in der UVV Bubble beschäftigt ist und keine dummen fragen stellt.

Apropos Fragen: Uwe erklärt das Kritiker durchaus erwünscht sind nur sich keine finden lassen. Ahja.... Ich kenne persönlich einen der da mal angerufen hat. Der wurde dann als "Ratte" beschimpft und in einer folgenden Sendung unterschwellig bedroht, dass mann ihn nach dem Umsturz finden und richten werde.....

Weiterhin gibt es keine Demokratie in Deutschland. Eine parlamentarische Demokratie sei keine und ist absolut unzulässig. In seinen Augen muss die Demokratie dem "Verfassungsvolk" dienen was soviel bedeutet wie ihm und seinen Eliten. Es ist wahrlich absurd was Uwä teilweise wieder schwadroniert.




 
 
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Offline klingsor3

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #505 am: 31. August 2021, 21:40:38 »
Deppensprechstunde bei der VV. Reichsdeppin hat den ÖR-Intendanten geschrieben, dass sie verpflichtet sind, über die "Verfassunggebende Versammlung" zu berichten ...  :facepalm:

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #506 am: 4. September 2021, 13:04:32 »
Sendung vom 02.09.2021: https://www.ddbradio.de/sendungsarchiv/september.html

"Voßbruchische Dialektik" par excellence!!!    >:D

1,5 Stunden Demagogie wie groß & böse der Vatikan doch ist und das letztlich, logischerweise, die VV die Heilung darstellt.

Der Mann ist so gut, der zerlegt Dir in 5 Minuten auch das Konzept eines Schnullers und enttarnt es als Werk des Teufels. Nach diesen 5 Minuten Brainwash, befiehlt er Dir dann, alle Schnuller einzusammeln und die Kinder durch Verbrennung zu läutern...und du tust es!!!!    ;D

Unterhaltsamer Uwä Klamauk. Auf der 3 Augen Skala für Aufgewachte gebe ich: 2,25 Augen!


Achja: Zum Schluss ruft nochmal eine VVlerin an und erklärt....dass sie das alles ganz toll findet, sie aber null versteht! Hut ab für soviel Ehrlichkeit!!!! (ca ab 1:20:00)




 
« Letzte Änderung: 4. September 2021, 13:15:29 von Heinz Baron Kraus v. Espy »
 
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Offline Imbricus

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #507 am: 6. September 2021, 10:28:50 »
Vor ein paar Tagen besuchte ich einen alten Freund. Ich hatte ihn lange Zeit nicht getroffen. Es war er der mich damals auf die „verfassungsgebende Versammlung“ aufmerksam gemacht hatte. Mein Kumpel war damals sehr angetan von den Ideen des Uwe Voßbruch und seiner Anhänger. Sie gingen ihm damals aber nicht einmal weit genug, mein Freund hielt damals sogar eine hohle Erdkugel und dort überlebende Nazis für möglich.
Jedenfalls hörte ich dann ebenfalls ein paar Sendungen der VV zu. Ich empfand es als intellektuelle Herausforderungen die Bruchstellen und Logikfehler in deren Überzeugungen herauszuarbeiteten. Und ich wunderte mich dass diese den Voßbruch-Anhängern anscheinend nie aufzufallen schienen. Also nutze ich die Gelegenheit und zum ende unseres Wiedersehens riskierte ich es das heiße Thema aufzugreifen.
In Uwe Voßbruchs Sendungen wird oft behauptet das niemand in der BRD Eigentum besäße. Als Beweis und Beleg zitiert Voßbruch dann das BGB: „Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates“ Und seinen Jüngern genügte diese Aussage anscheinend.
„Warum?“ fragte ich meinen Kumpel, nach meinem Verständnis gab  dieser Satz doch nur vor das der Staat die Regeln aufstellt wie ein Mensch seinen Namen führen darf, Doppelnamen Regeln und so…
„Ganz falsch“ erklärte mir mein Freund. „der Name der Person“ müßte ich mir in Klammern vorstellen, als Bezeichnung für eine juristische Person.
Dazu sollte ich kurz anmerken: In der Denkweise der VV-Anhänger passiert folgendes nach der Geburt eines Menschen: Kind wird geboren – der Vater geht zum Standesamt und erhält Geburtsurkunde. Was er nicht weiß: Sein Kind wird damit als „natürliche Person“ verstorben gemeldet und eine juristische Person entsteht. Und unter dieser künstlichen Person handelt dann der neugeborene Mensch den Rest des Leben. Das Kind mag zB. Hans gerufen zu werden, aber als Hans Meier, der Name in seiner Geburtsurkunde handelt er zukünftig als virtuelle Person. Und nur diese virtuelle Person unterliegt den Gesetzen der BRD. Daher streiten so viele Reichsdeutsche vor Gerichten ab die geladene Person zu sein. Sie wären nur als der Mensch dort. Es gibt in ihrer Gedankenwelt einen rechtlichen Unterschied zwischen Mensch und Person. Unterschreibe ich etwas mit dem Namen in der Geburtsurkunde tue ich dieses in Vertretung dieser juristischen Person. Ein Kaufvertrag unterschriebe ich also als juristische Person und nur diese erwirbt damit das Eigentum.
Und nun zurück zu dem Satz:
Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates. „Der Name der Person“ damit ist die juristische Person gemeint „erklärte mir mein Kumpel und in der Aussage das diese dem Recht des Staates „unterliegt“ – nun damit ist gemeint das der Staat mit dieser Person machen kann was er will – also ihn auch vollkommen enteignen könnte.
Tja und was soll ich sagen. Er hat Recht. Im Hintergrund es vorhergehenden Schwurlerwissens -  hat er Recht.
Okay, dachte ich, da gibt es ja noch mehr.
Angeblich hat James Baker ja damals in Paris die BRD aufgelöst indem er die Gebietsbezeichnung gestrichen haben soll. Am nächsten Tag setzte er sich aber nachweißlich wieder mit BRD Politiker zusammen um die 2+ vier Verträge auszuhandeln. Dazu gab es für mich folgende Fragen:
Durfte er das? Antwort d. Freundes: „Geheimverträge“ (Was soll ich dazu schon sagen – möglicherweise hat Herr Voßbruch ja Insiderinformationen?)
Dann: Wieso sollte er dies tun-die Leute um ihren Job bringen und sich später dann mit diesen zusammensetzen?
Antwort: „Die mussten dies tun – der Druck wurde zu stark (lass ich mal so stehen) -aber sie wollten die Melkkuh Deutschland nicht verlieren und nun bestand ja die Möglichkeit ein vereintes Deutschland auszunehmen. Daher dieses Vorgehen: Erst auflösen und dann ein neues (zwar illegal aber was solls) größeres vereintes Deutschland auszuplündern.
Nächster Versuch: Die Länder stehen doch jetzt im Vorwort (wegen dem Gebietswegfall im Grundgesetz) und laut Handelsrecht wäre doch das Vorwort Vertragsbestandteil. Wieso also sollte das GG ungültig sein?
Mein Freund antwortete „Im Völkerrecht ist das anders“ und schon aus der Bezeichnung „Vorwort“ könnte man doch sehen – es steht nur davor – nicht dabei, gehört also nicht dazu.
Puh, er war wirklich schwer zu packen. Ein letzter Versuch: Warum wollen sie uns fast alle töten mit der Impfung? Da bleiben ja nur die Widerspenstigen übrig. Und die ganzen Schlafschafe sind verstorben. Sollte es nicht umgekehrt sein, damit die folgende Diktatur gelingen kann?
Seine Antwort: „Das ist denen egal. Das Ziel ist der große Plan, die Bevölkerungsreduktion. Wer da übrig ist sei denen egal, Hauptsache wenig“.
Mein Fazit: Spart euch die Diskussionen. Wenn man erst richtig in deren Gedankenwelt versponnen ist ergibt selbst der größte Stuss einen Sinn. Ich wollte nur einmal meine Erfahrung weitergeben.

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #508 am: 6. September 2021, 13:26:07 »
@Imbricus Danke für deinen Erfahrungsbericht. Er zeigt mal wieder, dass dort gehöriges Halbwissen, Verkürzung und "Cherrypicking" betrieben wird.

"Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört" ist Art. 10, Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum BGB, erste Ausfertigung 18.08.1896! Da ich auf die Schnelle keinen "historischen" Verlauf gefunden habe, kann ich nicht sagen, ob dass so schon in der ersten Ausfertigung stand. Letztendlich ist es aber egal, weil der Artikel nicht das aussagt, was die Reisdeppen gern hätten. Es geht in dem Artikel nur darum zu definieren, nach welchem Recht Namenswahl bei Eheschließung und für Kindesnamen vorgenommen werden kann. Konträr zu der Reisdeppen-Meinung gibt es sogar explizit die Möglichkeit, bei mehreren Staatsangehörigkeiten auf die Anwendung des (eigentlich) vorrangingen deutschen Rechtes zu verzichten.

Juristische Person: Totaler Bullsh*t.

Geheimverträge: Sind auch Bullsh*t. Mit dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) von 1969 wurde festgelegt, wie internationale Verträge und vor allem ihre Gültigkeit (und damit zumindest eine theoretische Einklagbarkeit) zustandekommen. Deutschland (die BRD) ist seit 1987 dabei. Schon in Art. 2 des WÜRV werden grundlegende Begriffe wie Vertrag, Ratifizierung etc. definiert. weiter heisst es in Art 8: Eine sich auf den Abschluß eines Vertrages beziehende Handlung, die von einer Person vorgenommen wird, welche nicht nach Art. 7 als zur Vertretung eines Staates zu diesem Zweck ermächtigt angesehen werden kann, ist ohne Rechtswirkung, sofern sie nicht nachträglich von dem Staat bestätigt wird. Damit kann es keine völkerrechtlich verbindlichen Geheimverträge geben, wenn es laut Aussage der Reisdeppen keinen Staat Deutschland gab. Dann war niemand berechtigt, Verträge zu schließen und eine Ratifizierung dieser Geheimverträge durch D oder einen anderen Staat ist auch nicht bekannt. Damit sind sie völkerrechtlich nicht wirksam.

Vorwort/Präambel von völkerrechtlichen Verträgen: Hier liegt Reisdepp auch wieder falsch. Vorwörter/Präambeln sind Teil der Verträge (Art. 10 WÜRV), wenn sie Teil des paraphierten Vertragstextes sind. Ausgenommen sind sie nur, wenn dies im paraphierten Vertragstext explizit bestimmt wird. Mir ist kein völkerrechtlicher Vertrag bekannt, bei dem es diese explizite Ausnahme gibt, in der Regel werden Dinge, die man nicht will gar nicht erst reingenommen.

Bevölkerungsreduzierung: Ist nie logisch. Das Hauptargument "Ressourcenverbrauch" ist in so fern naheliegend, als dass der Ressourcenverbrauch der Industrieländer ein immer mehr diskutiertes Problem ist... was aber nicht dazu passt ist die Zusprechung des grenzenlosen Luxus für die "geheimen Eliten". Ohne Fussvolk kein Luxus, je weniger Fussvolk, desdo weniger Luxusproduktion. Darüber hinaus ist eine "Impfung/PLandemie" nun wirklich nicht die unauffälligste Art, so etwas durchzuziehen... und eine allmächtige "geheime Elite" hätte ganz andere Mittel und Wege.

Offline Heinz Baron Kraus v. Espy

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #509 am: 6. September 2021, 20:10:30 »
Bei den VVlern ist die Sachlage recht simpel.

Die sogenannte VV existiert ungefähr 6 Jahre. Sie hat es in dieser Zeit nicht geschafft eine breite Zustimmung innerhalb der Bevölkerung zu finden dies insbesondere übergreifend auf alle Bevölkerungsschichten. Also sowohl Arme wie Reiche. Gebildete und Ungebildete.

Die regelmäßig postulierten Zahlen sind fragwürdig und unmöglich zu verifizieren. Nicht selten wird von hunderttausenden von Unterstützern gesprochen. In der Realität mobilisieren sie aber bestenfalls ein paar Dutzend Leute.

Mann kann also zu dem Ergebnis kommen, dass das "Volk" sich klar gegen die/eine VV entschieden hat......durch ignorieren.
Uwä will das halt nicht einsehen, was ich nachvollziehen kann. 6 Jahre Arbeit für die Katz? Wer will das schon.

Würde bspw. Dieter Bohlen auf die Idee kommen, eine VV ins Leben zu rufen, und "das Volk" rennt ihm die Bude ein, könnte Uwä einpacken. Dann wird Dieter der I. gekrönt, ob Uwä nun seit 6 oder 50 Jahren früher da war. 

Grundsätzlich sind Diskussionen mit diesen Gruppierungen eh sinnlos. Alleine schon WEIL mann mit Ihnen diskutiert, fühlen sie sich bestätigt und aufgewertet. Wenn sie dich nicht überzeugen können bist Du Gatekeeper, Verfassungsschutz, Presse oder gleich alles zusammen.


« Letzte Änderung: 6. September 2021, 21:33:24 von Heinz Baron Kraus v. Espy »
 
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