Nur mal dumm gefragt:
Reicht man in Russland Strafanträge unmittelbar beim Obersten Gerichtshof ein, nicht bei Staatsanwaltschaft oder Polizei? Welche Gerichtsbarkeit sollte ein russisches Gericht über Leute haben, die in Deutschland Delikte begehen? Davon abgesehen: Selbst wenn die russische Justiz gegen klein Uwe vorginge, wie soll sie seiner habhaft werden?
Dann fragt sich auch noch, welches so schwerwiegende Delikt begangen worden sein könnte, das einen Strafantrag benötigt und zu einer langjährigen Haftstrafe führt. Im Allgemeinen sind Delikte, die einen Strafantrag zur Verfolgung voraussetzen, eher leicht und führen in der Regel eben gerade nicht zu einer Haftstrafe.
Mich beschleicht der Verdacht, dass uns da jemand trollt. Und zwar vielleicht aus einer uns gut bekannten Truppe, die alles und jeden in Russland anzuzeigen pflegt.