Autor Thema: Zwangsversteigerung des Walknerhofes  (Gelesen 15191 mal)

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Offline Happy Hater

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #45 am: 14. Juni 2016, 20:01:18 »
Zitat
[...] Internationale zivilrechtliche Strafanzeige [...]

Bestes!  ;D
 


Offline echt?

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #47 am: 2. Juli 2016, 19:21:48 »
Gehabt!
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Offline dillgurke

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #48 am: 2. Juli 2016, 19:30:45 »
Na dann hat ja alles noch ein gutes Ende gefunden, auch wenn es bei der Unterzeichnung der Urkunde sicherlich ne riesige Sauerei gab.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Offline Happy Hater

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #49 am: 2. Juli 2016, 21:01:38 »
Da hat jemand die Bedeutung der Phrase "in Besitz nehmen" wohl nicht so ganz verstanden.  :))
 

Offline Gutemine

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #50 am: 15. März 2017, 12:26:31 »
Ich packe es jetzt mal hier rein, das es thematisch am ehesten passt.

Jetzt werden die Vorfälle aus 2014 juristisch aufgearbeitet. Terry O'Conner wurde ja letzthin schon abgeschoben, seitdem ist es da wieder absolut ruhig geworden.

Man hatte ja vermutet, dass der Prozess platzen würde weil keiner der ANgeklagten erscheint, ein paar waren wohl auf jeden Fall mutig.

Bericht mit Audio-Datei:
Spoiler
Prozess
Acht Staatsverweigerer und ein "Haftbefehl gegen Erwin Pröll"

In Krems begann Mittwochmorgen der Prozess gegen acht Personen, die 2014 vor einer selbst veranstalteten „Gerichtsverhandlung“ eine Sachwalterin bedroht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft vermutet Amtsanmaßung und gefährliche Drohung.

Unter großem öffentlichen Interesse hat am Mittwoch der Prozess gegen sogenannte Staatsverweigerer am Landesgericht Krems begonnen. Die Angeklagten sollen im Juli 2014 vor einer geplanten "Gerichtsverhandlung" in Hollenbach im Waldviertel eine Sachwalterin bedroht haben. Zur Einzelrichterverhandlung erschienen nur drei der acht Beschuldigten, Männer im Alter von 29, 53 und 57 Jahren.

Für die Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Das Gelände rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor dem und im Gebäude postiert. Auch Beamte des Verfassungsschutzes standen im Einsatz.

"Ist der Mensch oder die Person aufgerufen?", wollte einer der Angeklagten mehrmals wissen. Der 53-Jährige wollte sich nicht auf dem für ihn vorgesehenen Platz setzen, sondern blieb während der Verhandlung nahe der Eingangstür. "Hier im Saal spreche ich. Sie dürfen reden, wenn Sie das Wort von mir erteilt bekommen", wies die Richterin ihn zurecht. Wenn er weiterhin störe, werde in seiner Abwesenheit verhandelt, warnte sie den 53-Jährigen.

Mehreren Angeklagten konnte die Ladung nicht zugestellt werden, das Verfahren gegen die fünf Abwesenden wurde daher ausgeschieden. Einige Verteidiger gaben an, keinen Kontakt mit ihren Mandanten gehabt zu haben bzw. auch deren Aufenthaltsort nicht zu kennen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines sogenannten "International Common Law Court of Justice" ausgegeben und im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" gegen die Sachverwalterin sowie eine "Vorladung" wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" für die von ihnen für den 28. Juli geplante "Gerichtsverhandlung" ausgestellt haben.

Die Angeklagten "haben eine Sachwalterin gefährlich bedroht und ihr eine Entführung und die Entziehung der Freiheit angedroht", führte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag aus. "Sie haben Haftbefehle erlassen und sie dazu gebracht, die Sachwalterschaft rückgängig zu machen", sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

 
Die Polizei sperrte das Gerichtsgebäude großräumig ab, um Aktionismus aus dem Bereich der Staatsverweigerer vorzubeugen.
Die Polizei sperrte das Gerichtsgebäude großräumig ab, um Aktionismus aus dem Bereich der Staatsverweigerer vorzubeugen. – (c) APA/Helmut Fohringer

Der Haftbefehl wurde demnach im Internet veröffentlicht. Außerdem sollen die mutmaßlichen Mitglieder der staatsfeindlichen Bewegung OPPT (One People's Public Trust) den Haftbefehl Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen an der Thaya übergeben und um Unterstützung bei der Vollziehung gebeten haben.

Zwei der anwesenden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 53-Jährige äußerte sich vorerst nicht zu den Vorwürfen.

Zugetragen hat sich die Tat laut Staatsanwaltschaft so: Am 24. Juli 2014 sollen mehrere Angeklagte der Rechtsanwältin die "gerichtliche Vorladung", einen "Amtsaushang" mit der Ankündigung der Verhandlung und eine Informationsschrift über "Allgemeine Vorgehensweise und Protokolle, die beim Verlauf eines Allgemeingültigen Gerichtshofverfahren befolgt werden müssen" ausgehändigt haben. Eine Person soll dabei sichtbar ein Messer mit sich getragen haben.

Polizei räumte den "Walknerhof"

Ebenfalls übergeben wurde der Sachwalterin eine "Unterlassungsanweisung und Handlungsaufforderung". In dieser wurde ihr laut Anklage eine weitere Kontaktaufnahme zu ihrer Klientin und deren Kindern untersagt und die sofortige Freigabe aller Konten sowie Rückgabe und Freigabe aller Postsendungen gefordert. Am Tag der "Gerichtsverhandlung" wurde die Liegenschaft in Hollenbach, einer Katastralgemeinde von Waidhofen an der Thaya, von der Polizei geräumt und durchsucht.

"Haftbefehl" für Erwin Pröll

Auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sollen laut Anklage zwei der acht Beschuldigten im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" ausgestellt haben, mit dem - so die Staatsanwaltschaft - "dessen sofortige Festnahme angeordnet wurde".

Die Beschuldigten sollen den Befehl als "ausstellender Richter bzw. Gerichtsbeamter" bzw. "Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts" unterzeichnet haben (siehe Faksimile).
[close]
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5183847/Prozess_Acht-Staatsverweigerer-und-ein-Haftbefehl-gegen-Erwin-Proell

weiterer Bericht:
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/strenge-sicherheitsvorkehrungen-bei-oppt-prozess-in-krems/251.895.037
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Igor Strawinski

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #51 am: 15. März 2017, 12:29:12 »
Die VOL schreibt auch darüber


Spoiler
Für die Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor dem und im Gebäude postiert. Verfassungsschutz-Beamte standen im Einsatz.

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“Ist der Mensch oder die Person aufgerufen?”, wollte einer der Angeklagten mehrmals wissen. Der 53-Jährige wollte sich nicht auf dem für ihn vorgesehenen Platz setzen, sondern blieb während der Verhandlung nahe der Eingangstür. “Hier im Saal spreche ich. Sie dürfen reden, wenn Sie das Wort von mir erteilt bekommen”, wies die Richterin ihn zurecht. Wenn er weiterhin störe, werde in seiner Abwesenheit verhandelt, warnte sie den 53-Jährigen.

Mehreren Angeklagten konnte die Ladung nicht zugestellt werden, das Verfahren gegen die fünf Abwesenden wurde daher ausgeschieden. Einige Verteidiger gaben an, keinen Kontakt mit ihren Mandanten gehabt zu haben bzw. auch deren Aufenthaltsort nicht zu kennen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines sogenannten “International Common Law Court of Justice” ausgegeben und im Juli 2014 einen “Internationalen Haftbefehl” gegen die Sachverwalterin sowie eine “Vorladung” wegen “Verbrechen gegen die Menschheit” für die von ihnen für den 28. Juli geplante “Gerichtsverhandlung” ausgestellt haben.

Die Angeklagten “haben eine Sachwalterin gefährlich bedroht und ihr eine Entführung und die Entziehung der Freiheit angedroht”, führte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag aus. “Sie haben Haftbefehle erlassen und sie dazu gebracht, die Sachwalterschaft rückgängig zu machen”, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Der Haftbefehl wurde demnach im Internet veröffentlicht. Außerdem sollen die mutmaßlichen Mitglieder der staatsfeindlichen Bewegung OPPT (One People’s Public Trust) den Haftbefehl Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen an der Thaya übergeben und um Unterstützung bei der Vollziehung gebeten haben.

Am 24. Juli 2014 sollen mehrere Angeklagte der Rechtsanwältin die “gerichtliche Vorladung”, einen “Amtsaushang” mit der Ankündigung der Verhandlung und eine Informationsschrift über “Allgemeine Vorgehensweise und Protokolle, die beim Verlauf eines Allgemeingültigen Gerichtshofverfahren befolgt werden müssen” ausgehändigt haben. Eine Person soll dabei sichtbar ein Messer mit sich getragen haben.

Ebenfalls übergeben wurde der Sachwalterin eine “Unterlassungsanweisung und Handlungsaufforderung”. In dieser wurde ihr laut Anklage eine weitere Kontaktaufnahme zu ihrer Klientin und deren Kindern untersagt und die sofortige Freigabe aller Konten sowie Rückgabe und Freigabe aller Postsendungen gefordert. Am Tag der “Gerichtsverhandlung” wurde die Liegenschaft in Hollenbach, einer Katastralgemeinde von Waidhofen an der Thaya, von der Polizei geräumt und durchsucht.

Auch gegen den damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sollen laut Anklage zwei der acht Beschuldigten im Juli 2014 einen “Internationalen Haftbefehl” ausgestellt haben, mit dem laut Staatsanwaltschaft “dessen sofortige Festnahme angeordnet wurde”. Die Beschuldigten sollen den Befehl als “ausstellender Richter bzw. Gerichtsbeamter” bzw. “Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts” unterzeichnet haben.

Zwei der anwesenden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 53-Jährige äußerte sich vorerst nicht zu den Vorwürfen.
“Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an”, betonte ein Angeklagter nun im Prozess. Der 29-Jährige distanzierte sich von staatsfeindlichen Bewegungen. Er sei von einem Bekannten um Unterstützung gebeten worden und daher auf den Hof einer besachwalteten Frau im Waldviertel gefahren.

Angesprochen auf das Gedankengut staatsfeindlicher Bewegungen wie Freeman und OPPT erklärte der Mann, er habe damals geglaubt, dass es einen Unterschied zwischen Rechtsperson und Mensch gebe. “Die Menschen sind verrückt, die haben einen Knaller, das verstehe ich jetzt auch. Mir tut das auch wirklich leid. Jetzt kann ich auch sagen, das war ein Riesen-Schwachsinn und eine Dummheit”, meinte der 29-Jährige auf Fragen der Richterin rund um Naturrecht und den auf die Sachwalterin ausgeübten Druck. “Ich habe die Tragweite des Ganzen damals nicht erkannt, das war wie ein Riesenfilm”, beteuerte er.

Der Bekannte habe ihm gesagt, dass die Frau in Hollenbach enteignet worden sei – “ich wollte sie unterstützen”, sagte der 29-Jährige. Er habe immer wieder für den englischsprachigen Mann übersetzt. “Ich habe ihm vertraut. Ich habe so lange übersetzt, dass ich irgendwann gedacht habe, das ist Wahrheit. Ich erkenne jetzt, dass das nicht stimmt”, meinte der Angeklagte in seiner fast zweistündigen Befragung.

Der Mann, der von der Bewegung als “Hilfssheriff” geführt wurde, war bei der Übergabe des “Internationalen Haftbefehls” an Polizisten an Waidhofen an der Thaya dabei. Die Richterin hielt ihm vor, dass er auch eine Information über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung, in der u.a. über die Möglichkeit einer Gefängniseinlieferung aufgeklärt wurde, übersetzt habe. An den Inhalt könne er sich nicht mehr erinnern, war die Antwort.

Er habe gekocht und mit seinem Geld Lebensmittel gekauft, schilderte der 29-Jährige seine Tätigkeiten am Hof der Waldviertlerin in Hollenbach. Die Frau ist ebenfalls angeklagt, erschien aber nicht zum Prozess am Mittwoch. “Es war wie ein Riesencamp und auch eine ‘Riesenhacken’, dort drei Mahlzeiten pro Tag am offenen Feuer zu kochen”, sagte der Mann, der sich nun zum Lebens- und Sozialberater ausbilden lässt. “Es geht nicht darum, ob Sie Tomatensuppe über dem Lagerfeuer gekocht oder Bratwürstel gebraten haben, sondern darum, ob eine Person abgeholt werden soll. So etwa vergisst man dann nicht so einfach”, betonte die Richterin.

Ihr Mandant, der früher als Krankenpfleger gearbeitet hatte, habe eine Depression und ein Burn Out aufgebaut, meinte die Verteidigerin. Der 29-Jährige habe ein “überdurchschnittliches Hilfssyndrom”. Eigenen Angaben zufolge befindet er sich in psychiatrischer bzw. psychologischer Behandlung. “Ich habe damals nicht 100 Prozent geistig funktioniert”, meinte er.
Sein Bekannter, der zuvor in der Armee gedient habe, sei öfters alkoholisiert gewesen und habe immer ein Messer mit sich getragen, sagte der 29-Jährige. Der Mann saß in Österreich in Haft und befindet sich mittlerweile in den USA, hieß es am Mittwoch.
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Offline Helvetia

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #52 am: 15. März 2017, 12:47:45 »
In Müllheim ist man empört, bei der juristischen Aufarbeitung nicht federführend sein zu dürfen:

Zitat
Recommendation of the ICCJV to the ICC International Criminal Court and to the UN Security Council

Due to the listed serious violations of law, which are described in detail in the appended International complaints against the REPUBLIC OF AUSTRIA in the extensive files supplied to the ICC, the ICCJV recommends that the ICC and the UN Security Council impose international sanctions against the REPUBLIC OF AUSTRIA because of serious human rights violations (ECHR, UN resolutions, as well as in the Austrian Constitution) as extensively explained.

Quelle
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

dtx

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #53 am: 15. März 2017, 14:09:51 »
Off-Topic:
P.S. Wie es sich mit Führerscheinen aus Österreich von 1938 bis 1945 sowie dem Sudetenland verhält, weiß ich allerdings nicht.

Gute Frage. Wenn Fitzek einen solchen Führerschein auf dem Flohmarkt erhascht hätte, würde er den sicher bei Gericht vorgelegt haben. Und dann gäbe es jetzt ein Gutachten dazu.
 

Igor Strawinski

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #54 am: 15. März 2017, 17:36:22 »
Spoiler
Staatsverweigerer-Prozess in Krems: "Die haben einen Knaller"

Nur drei der acht Angeklagten erschienen zur Verhandlung. Die Männer hatten unter anderem einen "Haftbefehl" gegen Erwin Pröll ausgestellt

Krems – Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch der Prozess gegen mutmaßliche Staatsverweigerer am Landesgericht Krems begonnen. Zur Einzelrichterverhandlung erschienen nur drei der acht Beschuldigten – drei Männer im Alter von 29, 53 und 57 Jahren.

Für die Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor und in dem Gebäude postiert. Verfassungsschutzbeamte standen im Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines "International Common Law Court of Justice" ausgegeben und im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" gegen eine Sachwalterin sowie eine "Vorladung" wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" für die von ihnen für den 28. Juli geplante "Gerichtsverhandlung" ausgestellt haben.

"Eine Dummheit"

Auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sollen laut Anklage zwei der acht Beschuldigten im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" ausgestellt haben, mit dem laut Staatsanwaltschaft "dessen sofortige Festnahme angeordnet wurde".

Zwei der anwesenden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. "Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an", betonte der 29-Jährige Angeklagte. Er distanzierte sich in seiner Aussage von staatsfeindlichen Bewegungen. Er sei von einem Bekannten um Unterstützung gebeten worden und daher auf den Hof einer besachwalteten Frau im Waldviertel gefahren.

"Das war wie ein Riesenfilm"

Angesprochen auf das Gedankengut staatsfeindlicher Bewegungen wie Freeman und OPPT erklärte der Mann, er habe damals geglaubt, dass es einen Unterschied zwischen Rechtsperson und Mensch gebe. "Die Menschen sind verrückt, die haben einen Knaller, das verstehe ich jetzt auch. Mir tut das auch wirklich leid. Jetzt kann ich auch sagen, das war ein Riesenschwachsinn und eine Dummheit", meinte der 29-Jährige auf Fragen der Richterin über Naturrecht und den auf die Sachwalterin ausgeübten Druck. "Ich habe die Tragweite des Ganzen damals nicht erkannt, das war wie ein Riesenfilm."

Der 53-Jährige, der den Haftbefehl gegen Pröll mit Unterschrift und Fingerabdruck "bestätigt" hatte, stellte die "Haftbefehle" laut Anklage als "Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts" aus. "Haben Sie nicht gewusst, was Sie da unterschreiben?", wollte die Richterin wissen. Daraufhin schüttelte der 53-Jährige nur den Kopf und verwies auf seine nicht ausreichenden Englischkenntnisse. Außerdem verschickte der Steirer im Mai 2016 Schreiben des "Amtes der Menschen auf Erden", das er seinen Angaben zufolge mitgründete. Den Empfängern, darunter Mitarbeiter der Wirtschaftskammer, stellte er darin mehr als 6,6 Millionen Euro in Rechnung.

"Es war verführerisch, dass es auch andere Rechtsordnungen gibt. Ich habe versucht auszuloten, um was es sich hier handelt", meinte der 57-Jährige. Er wurde wie die beiden anderen am Mittwoch anwesenden Angeklagten als "Hilfssheriff" geführt – ohne seine Einwilligung, sagt der Arzt aus Wien. Der Prozess wurde mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.
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Zitat
"Es war verführerisch, dass es auch andere Rechtsordnungen gibt. Ich habe versucht auszuloten, um was es sich hier handelt", meinte der 57-Jährige. Er wurde wie die beiden anderen am Mittwoch anwesenden Angeklagten als "Hilfssheriff" geführt – ohne seine Einwilligung, sagt der Arzt aus Wien. Der Prozess wurde mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Quelle: http://derstandard.at/2000054233345/Staatsverweigerer-Prozess-in-Krems-Die-haben-einen-Knaller

Es wurde vertagt.

Spoiler
Staatsverweigerer: "Strafprozess" in Heustadel

Ein "Internationaler Gerichtshof nach Naturrecht", gegründet von der "Gemeinschaft der freien Menschen" war eingerichtet in einem verwahrlosten Heustadel. Fehlte nur noch ein Prozess vor selbst ernannten Richtern. Amtsanmaßung und Nötigung nennt die (echte) Anklägerin diese Aktivitäten von "Staatsverweigerern".

Das Verfahren im Landesgericht Krems in Niederösterreich begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Aktivitäten von derartigen Gruppierungen, egal ob sie "freeman", "OPPT" oder Staatsverweigerer heißen, haben im Ausland bereits bedenkliche Ausmaße angenommen. Und erst Ende Februar war ein weiterer der Querdenker in Niederösterreich festgenommen worden.

"Haftbefehl" von selbst ernannten Richtern

Im Prozess geht es um eine geplante Gerichtsverhandlung, die in einem Bauernhof im Waldviertel stattfinden sollte. In einem Schuppen, wo eine Sachwalterin auf der "Anklagebank" sitzen sollte. Sie hatte eine psychisch kranke Frau, die zu der Gruppe gehörte, zu betreuen. Einen selbst ausgestellten Haftbefehl hatten die Sektierer bei der Polizei bereits abgegeben. Weil der nicht exekutiert wurde, wollte die Gruppe selbst Prozess halten. Dieser wurde von einem Großaufgebot der Polizei verhindert.

"War Opfer einer Gehirnwäsche"

Sechs Männer und zwei Frauen waren nun angeklagt, nur drei kamen. Um das zu verstehen, muss man sich auf die krause Denkweise der Sonderlinge einlassen. Die drei, die kamen, waren allesamt reuig. Ein Pfleger, der auf dem Bauernhof tätig war, betonte heute: "Ich erkenne den österreichischen Staat an. Ich war Opfer einer Gehirnwäsche."

Anführer der Gruppe geisteskrank

Ausgegangen sein soll diese vom Anführer der Gruppe, einem amerikanischen Marinesoldat, der gerne mit Messer bewaffnet unterwegs war: "In den USA ist das üblich". Er wurde, weil er geisteskrank ist, nach der Festnahme in die USA abgeschoben. Ebenfalls reuig gab sich nun ein angeklagter praktischer Arzt, der als einer der "Richter" fungieren sollte.

Richter wird mit einem Kapitän verglichen

Fünf Beschuldigte sind nicht erschienen. "Das muss man verstehen", erklärt jetzt der Pfleger: Anhänger der OPPT ("One People's Public Trust") würden einen Richter mit einem Kapitän auf einem Frachtschiff vergleichen. Jeder, der quasi an Bord geht oder sich - das soll das Schlimmste sein - auch noch vor dem Herrn Rat hinsetzt, erkennt seine Autorität an und wird damit zum "Frachtpaket". Es wurde vertagt.
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« Letzte Änderung: 15. März 2017, 18:04:11 von Igor Strawinski »
 

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #55 am: 15. März 2017, 19:02:54 »
Tja, von einem Arzt hätte man vielleicht etwas mehr Verstand erwartet.
Aber die Ärzte sind auch nicht mehr, was sie mal waren, seit sei kein Latein mehr lernen müssen.
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Offline Helvetia

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #56 am: 15. März 2017, 20:57:39 »
Zitat
Der 53-Jährige, der den Haftbefehl gegen Pröll mit Unterschrift und Fingerabdruck "bestätigt" hatte, stellte die "Haftbefehle" laut Anklage als "Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts" aus. "Haben Sie nicht gewusst, was Sie da unterschreiben?", wollte die Richterin wissen. Daraufhin schüttelte der 53-Jährige nur den Kopf und verwies auf seine nicht ausreichenden Englischkenntnisse. - derstandard.at/2000054233345/Staatsverweigerer-Prozess-in-Krems-Die-haben-einen-Knaller

Erst Gericht spielen und dann das. Man ist allerdings direkt geneigt, ihm diese Ausflucht zu glauben - ist doch auch das Englisch dessen, der diese ICCJV-Spassdokumente jeweils verfasst, unter aller Sau. Vom Deutschen mal ganz zu schweigen. Dass die Sprache das wichtigste Instrument eines Juristen ist, haben diese Pfosten in all den Jahren nicht mal ansatzweise mitbekommen...
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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #57 am: 15. März 2017, 21:11:52 »
Es sind eben zwei verschiedene Sachen: Gericht spielen und Richter sein.
Manche Leute scheinen zu meinen, ein Jurist sei jemand, der irgendwelche Tricks kenne, mit denen man den Gegner vor Gericht überrumpeln und überwältigen könne, und der ferner mit rein rhetorischen Mitteln zu überzeugen vermöge.
Unglücklicherweise ist dies ein Zerrbild eines Berufsstands und trifft vielleicht noch auf sog. "Winkeladvokaten" teilweise zu.
Vielmehr ist das juristische Geschäft geprägt von Methode. Erst einmal muss verstanden werden, worum es geht. Dies erfordert z. B. Sprachbeherrschung, die Fähigkeit zu verstehendem Lesen. Sodann müssen die wesentlichen Punkte herausgefiltert werden, was Analysefähigkeit voraussetzt. Auch Kenntnisse etwa der geltenden Gesetze, des Standes der Rechtsprechung usw. sind erforderlich. (Ich kann eine juristisch ausgefeilte Theorie verfechten, die mir aber nichts nutzt, falls sie höchstrichterlich bereits verworfen wurde.) Danach muss eine entsprechende Antwort, meist in Form eines Schriftsatzes (Klage, Klageantwort, Gegenklage, Beschwerde usw.), gefunden, sauber formuliert und sachlogisch strukturiert werden. Auch dies verlangt wiederum nach Sprachbeherrschung und weiteren Fähigkeiten, etwa einer grundlegenden Kenntnis der Logik.

Daher erstaunt es nicht, dass Jurisprudenz neben Medizin und Theologie zu den drei Ur-Fächern gehört, die ursprünglich auf Universitäten gelehrt wurden. Heute scheint aber jeder Hanswurst zu glauben, er könne sich als Jurist aufspielen, nachdem er in einer Schnellbleiche etwas gelernt hat, was er für "juristischen Jargon" hält.
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Igor Strawinski

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« Letzte Änderung: 15. März 2017, 23:29:34 von Igor Strawinski »
 

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Re: Zwangsversteigerung des Walknerhofes
« Antwort #59 am: 17. März 2017, 04:51:17 »
Erst Gericht spielen und dann das. Man ist allerdings direkt geneigt, ihm diese Ausflucht zu glauben - ...

Wenn der Mann in irgendeiner Sprache des verstehenden Lesens mächtig wäre, hätte ihm irgendwann auffallen müssen, daß er kein Englisch kann. Dann unterschreibt man eben nur eine ordentliche Übersetzung.