Autor Thema: Die Staatendoofen sind wieder da  (Gelesen 225993 mal)

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dtx

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #735 am: 17. Februar 2018, 11:33:34 »
Beim Landkreis weiß man, daß die Staatendoofen bei erstbester Gelegenheit vors Verwaltungsgericht ziehen. Da ist so eine Erklärung nicht unbedingt ein Zeichen dafür, daß das auch in einer förmlichen Ablehnung gestanden hätte.
 

Offline Staatenlord

Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #736 am: 17. Februar 2018, 14:55:15 »
Wenn ich mir die letzten 2 Seiten hier so durchlese werde ich das Gefühl nicht los, dass die Beschäftigung mit Enten nicht die Enten verändert sondern euch. Sich ellenlang Getzestexte gegenseitig vorlesen und diese deuten halte ich eigentlich für ein maßlos überschätztes Hobby.
Gerade in diesem speziellen Fall ist es doch vollkommen sinnlos. Behördenmann und Wachtmeister sagen den versammelten Verpeilten sinngemäß dass das heute so nicht geht mit ihrer wichtigen Versammlung und dem ganzen Trara drumrum. Wegen Nichterfüllen der Auflagen. Nach kurzem Aufbegehren, (aber, aber, aber, uns hat das niemand gesagt, können Sie sich überhaupt ausweisen?, wurde das überhaupt unterschrieben?,  welche Farbe hatte die Tinte?, Menschenrechte, Grundrechte, dies das...) geben sich die Dorftrottel folgsam und machen keinen Krach. Sich miteinander auf dem Marktplatz zu unterhalten kann man denen ja wohl kaum verbieten. Warum sollte man das auch?
Alles andere wäre doch sowieso erst nachträglich zu klären. Weder der Bulle noch der Amtsmann und schon gar nicht das Entenrudel haben doch irgendwelche Getzestexte auswendig parat und argumentieren auf dem Marktplatz von Wittenburg als wären sie vor dem Gerichtshof für Menschenrechte. So etwas passiert zum Glück vor ordentlichen Gerichten.
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #737 am: 17. Februar 2018, 15:55:09 »
Wenn ich mir die letzten 2 Seiten hier so durchlese werde ich das Gefühl nicht los, dass die Beschäftigung mit Enten nicht die Enten verändert sondern euch. Sich ellenlang Getzestexte gegenseitig vorlesen und diese deuten halte ich eigentlich für ein maßlos überschätztes Hobby.
Das würde ich nicht so sehen, nur weil Fortgeschrittene und Profis (zu denen ich mich nicht zähle) mal ins Detail gehen. Die Beschäftigung mit dem Thema und den Enten verändert mich tatsächlich, und? Ich finde das für mich sehr vorteilhaft, was ich jetzt und hier nicht näher ausführe, weil das mehr was Persönliches ist. Mir ist das die Zeit wert und richtig einschätzen kann das nur ich oder jemand der micht gut kennt. ;)
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Offline Gelehrsamer

Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #738 am: 18. Februar 2018, 00:00:09 »
- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig),
Der § 15 Abs. 3 VersammlG ist eine Kann-Vorschrift und sieht daher ein Ermessen der Behörde vor. So wie sich der Herr von der Versammlungsbehörde ausdrückte, schien er von einer zwingenden Auflösung bei nicht Beachtung der Auflagen auszugehen. Dann läge ein Ermessensnichtgebrauch und somit eine ermessensfehlerhafte Entscheidung vor. Jedoch kann nur eine Spontanversammlung ohne Leiter stattfinden. Die Enten haben sich aber nicht "spontan" versammelt. Eine geplante Versammlung ohne Versammlungsleiter ist aber ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, somit eine Gefährdung mindestens der öffentlichen Ordnung und daher nach § 15 Abs.1 VersammlG zu untersagen. 

In der Situation hätten Polizei und Versammlungsbehörde vielleicht noch mit sich reden lassen, wenn einer der Enten die Versammlungsleitung übernommen hätte, hat sich aber keine dazu bereit erklärt.

Zitat
- Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?

Adressat der Auflagen ist der Anmelder. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet. Bei versammlungsrechtlichen Auflagen handelt es sich übrigens nicht um Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG sondern um einen beschränkenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfg.

Eine Versammlung braucht nicht genehmigt werden, daher ist die Bestätigung einer Versammlungsanmeldung kein Verwaltungsakt. Allerdings kann die Behörde Versammlungen nach § 15 Abs. 1 Var. 2 VersammlG von Auflagen abhängig machen. Jede solche Auflage stellt dann einen eigenen Verwaltungsakt dar, der sich gegen den Versammlungsanmelder richtet. Im Vorfeld einer Versammlung ist der Anmelder verantwortlich, mit Beginn der Versammlung der Leiter.

Von Zurechnung kann keine Rede sein. Das Durchführen einer Versammlung unter Mißachtung von Auflagen wäre eine Straftat nach § 25 Nr. 2 VersammlG. Die Polizei hat aber keine Anstalten gemacht, gegen die Enten deswegen vorzugehen. Die Versammlung wurde lediglich nach § 15 Abs. 3 Var. 3 VersammlG analog untersagt. Wenn eine Versammlung wegen Verstoßes gegen Auflagen aufgelöst werden kann, dann kann ihre Durchführung erst recht untersagt werden.

Zitat
- Kann Erfüllung der Auflage im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden aus "wichtigem Grund" verlangt werden?
Eine Versammlung ohne Leiter kann nicht stattfinden. Wenn der Leiter verhindert ist, dann kann der Anmelder einen anderen Leiter benennen. Vorliegend waren aber Anmelder und Leiter die gleiche Person. Bei einer Anmeldung durch den Verein hätte eine andere, für den Verein vertretungsberechtigte Person, einen Versammlungsleiter benennen können.

Vertreten wird auch die Ansicht, dass eine Änderung des Versammlungsleiters eine so wesentliche Änderung ist, dass dies einer Neuanmeldung gleichkommen würde. (siehe Handbuch Versammlungsrecht Seite 57).

Die Zumutbarkeit steht und fällt mit dem Zeitpunkt der Verhaftung der Ober-Ente. Nach vorliegenden Informationen erfolgte diese gegen Dienstag Mittag. Die 48 Stundenfrist zur Änderung des Versammlungsleiters war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Eine Änderung wäre noch möglich gewesen. Auf Unmöglichkeit können sich die restlichen Enten somit nicht berufen.

Zitat
- Versammlung nicht des Vereins, sondern mehrerer Privatpersonen (müsste in der Tat als Spontanversammlung deklariert werden, wäre aber wohl möglich) ...
Zu beachten ist der Unterschied zwischen Eil- und Spontanversammlung. Bei Eilversammlungen muss noch eine Anmeldung erfolgen, jedoch die 48 Stundenfrist nicht eingehalten werden. Bei einer Spontanversammlung gibt s keine Leiter und folglich auch keine Anmeldung, da strömen Menschen einfach "spontan" zusammen. Da die Enten jedoch mit Demoutensilien versehen waren, scheidet eine Spontanversammlung aus, eine Eilversammlung mit verkürzter Anmeldefrist wäre aber möglich. Dazu müsste sich aber ein Leiter finden, keiner der Enten wollte aber den Leiter geben. Somit war auch eine Eilversammlung nicht möglich.

Zitat
... und dann nachträglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage raushauen.
Klagen geht immer, nützt aber in der Situation nicht viel. Außerdem wäre es fraglich, ob die Enten überhaupt aktivlegitimiert wären. In einer Klage kann nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden. Da aber keiner der Enten Versammlungsanmelder war, fehlt es möglicherweise an der Klagebefugnis. Rüdi andererseits hat an der Versammlung gar nicht teilnehmen können, daher steht ihm auch keine Klagebefugnis zu, da er ja nicht in einem eigenen Recht verletzt wurde (er hätte auch nicht teilnehmen können, wenn die Versammlung stattgefunden hätte).

Zitat
Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?


Selbstverständlich der Verein, was sollte eine Versammlung des Rüdiger : Person Hoffmann bedeuten?  Selbstverständlich muss sich der Verein das Verschulden des Vorstands anrechnen lassen. Was hätte gesetzlich geregelte  Außenvertretung sonst für einen Sinn.
§ 31 BGB regelt die Verantwortlichkeit des Vereins für Handlungen seiner Organe.

Das ist ziemlich ausführlich, aber mE nicht alles richtig:

Das erste Problem: Behörden neigen nach meiner Erfahrung gegenüber Querulanten gelegentlich zu nicht ganz sauberer Arbeitsweise, die einem dann vor dem VG auf die Füße fallen kann. Viele Reichsbürger sind zwar schon zu blöd, um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, für diese(n) Kandidaten gilt das aber nicht. Es is dann immer doof, wenn die gewinnen und das als Erfolg über das "System" feiern können.

Die Klagebefugnis des Teilnehmers einer Demonstration ist sodann nicht zweifelhaft, wenn diese aufgelöst wird, da dies eine Beeinträchtigung des Grundrechts auch der Teilnehmer aus Art. 8 GG ist. Offenbar liegt hier eine Art "Daueranmeldung" mit "Dauerauflagen", wenn dann eine Versammlung untersagt wird, ist der anmeldende Verein auf jeden Fall klagebefugt.

Allerdings wird das nichts werden, wenn kein Versammlungsleiter benannt wird. Insofern hat die Behörde Glück gehabt, dass sich keiner fand, der das machen wollte. Anderenfalls wäre die Auflösung sicher unverhältnismäßig und auch vom Ermessen nicht mehr gedeckt gewesen.

Die Auflage hinsichtlich der Ersatz-Versammlungsleiter dürfte iÜ rechtswidrig sein, weil eine solche Auflage bei ordnungsgemäßer Anmeldung nicht möglich ist und § 15 eine solche Auflage nicht vorsieht. Das trägt nichts aus, wenn der Auflagen-VA bestandskräftig ist. Eine Straftat liegt dann aber nicht vor.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 00:18:31 von Gelehrsamer »
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #739 am: 18. Februar 2018, 11:49:44 »
Wo bleibt eigentlich die Jubelmeldung des Käptns, dass die Rote Armee kommt, um den Präsidenten zu befreien. Ich vermute jedoch, dass die Russen ihn achtkantig aus der Botschaft geworfen haben. Das wird er uns aber kaum auf die Nase binden.
 

Offline Luzifer

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #740 am: 19. Februar 2018, 00:51:33 »
Wo hat der Go-Gorilla das denn abgeschrieben? Das ist doch nie und nimmer auf seinem Mist gewachsen.

Was Rüdes Gorilla da verzapft, spottet jeder Beschreibung. Die Loyalitätserklärung wird von Menschen verlangt, die sich einbürgern lassen wollen. Deshalb dachte ich im ersten Moment, die Staatendoofen wollten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Dann dachte ich, er wollte für sich oder alle Staatendoofen eine Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben.

Und am Ende kommt heraus, dass öffentlich Bedienstete, Beamte, Richter und was weiss ich noch, den Wisch unterschreiben sollen.

Ach ja ... habe ich das richtig mitbekommen? Würmeli sabbelt eine Stunde sinnlos vor sich hin, bringt aber kein Wort darüber, wie er dem Rüden nun konkret helfen will. Es sollen alle anrufen. Toll, wenn nur genug Leute anrufen, wird man aus dem Knast entlassen. Leider hat er nicht gesagt, wo die magische Grenze verläuft. :)
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #741 am: 19. Februar 2018, 08:50:40 »
Es sollen alle anrufen. Toll, wenn nur genug Leute anrufen, wird man aus dem Knast entlassen. Leider hat er nicht gesagt, wo die magische Grenze verläuft. :)

Ich werde mal Bauchi anschreiben.
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #742 am: 19. Februar 2018, 09:47:40 »
Es sollen alle anrufen. Toll, wenn nur genug Leute anrufen, wird man aus dem Knast entlassen. Leider hat er nicht gesagt, wo die magische Grenze verläuft. :)
Ich werde mal Bauchi anschreiben.
Hat ja bei Cassandraund ihrer Tochter auch super geklappt mit dem anrufen (NICHT)  ;D
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #743 am: 19. Februar 2018, 10:03:42 »
Ach ja ... habe ich das richtig mitbekommen? Würmeli sabbelt eine Stunde sinnlos vor sich hin, bringt aber kein Wort darüber, wie er dem Rüden nun konkret helfen will. Es sollen alle anrufen. Toll, wenn nur genug Leute anrufen, wird man aus dem Knast entlassen.

Da hast Du Dir die Antwort doch schon gegeben. Im Übrigen wird Sürmeli dem Rüden helfen, in dem er dessen Geld vor dem Zugriff mecklenburgischer Vollstrecker bewahrt ...
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #744 am: 19. Februar 2018, 10:30:43 »
Was will Sürmeli schon tun? Er kann Wind machen, gar Stunk, aber damit bekommt er Rüdi eher in den Knast hinein als aus diesem heraus.
Was all die RD und sonstigen Querulanten geflissentlich übersehen, vergessen oder ausblenden, ist dies: In einem Rechtsstaat - und das ist die BRD entgegen anders lautenden Behauptungen nach wie vor - sind Behörden und besonders Gerichte nicht verpflichtet, Krethi und Plethi über Alles und Jedes Auskunft zu erteilen oder gar Rechenschaft abzulegen. Schon allein aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Informationen über Häftlinge nicht einfach so hinausgeworfen.
Schon gar nicht wirken Eingaben Dritter zu Gunsten oder Ungunsten eines Prozessbeteiligten. Es bedarf jeweils einer Legitimation, d. h. eines Grundes, der die Beteiligung am jeweiligen Verfahren rechtfertigt. Das sind durchweg zwei Arten von Gründen, nämlich einerseits eigene Nähe zum Gegenstand eines Verfahrens oder zu einem anderen Verfahrensbeteiligten oder aber die Hinzuziehung als Verfahrens- bzw. Rechtsbeistand eines Verfahrensbeteiligten.
Sürmeli hat mit dem Gegenstand des Verfahrens nichts zu tun. Er steht Rüdi auch nicht in einer Weise nahe, die von der Strafprozessordnung als hinreichend für eine Teilnahme am Verfahren vorgesehen ist. Rüdi könnte z. B. Unterstützung seiner Ehefrau erhalten, aber eben nicht von Sürmeli.
Entgegen ihrer eigenen Überzeugungen sind Sürmeli und Konsorten auch keine zugelassenen Verfahrens- oder Rechtsbeistände. Das sind in der Regel nur zugelassene Rechtsanwälte, von einigen Ausnahmen in manchen Prozessordnungen abgesehen.

Letztlich käme noch in Betracht, dass jemand sich als Zeuge meldet, um etwas zu Gunsten eines Angeklagten auszusagen. Es soll ja hin und wieder vorkommen, dass ein möglicher Zeuge übersehen wird. Allerdings sind Aussagen der Art: "Ich kann bezeugen, dass Rüdi unschuldig ist, von wegen HLKO und weil Deutschland ist gar kein Staat und Nazigesetze, Völkerrecht und Menschenrechte bla bla blubb blubb", keine entlastenden Zeugenaussagen, eigentlich überhaupt keine Zeugenaussagen, da Zeugen über Tatsachen aussagen sollen und nicht ihre persönlichen Rechtsauffassungen darlegen.

Wie immer man es also dreht: Wirklich etwas ausrichten kann Sürmeli gar nicht. Er ist nur lästig. 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #745 am: 19. Februar 2018, 10:39:46 »
Beim ersten Anlauf zur NDGK in dessau hatte der Schwurbelmeister ja auch seine Auftritt. Aber außer, dass er versucht hat, bei Sklaven Gohr eine Vorladung vor seien Internationalen Gerichtshof für die damalige Präsidentin der BaFin lozuwerden, hat sich der Auftritt in Grenzen gehalten.

In Moabit bleibt er vermutlich schon an der Ausweiskontrolle im Eingang hängen.

Ich sehe das bildlich vor m ir, wie er an der Pforte rumqueruliert, weil die ihn mit seinem Ausweis als internationaler Menschenrechtskommissar nicht reinlassen und im Hintergrund wird gerade sein Mercedes abgeschleppt, den er ins Halteverbot vor dem Gebäude gestellt hat.
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #746 am: 19. Februar 2018, 11:07:10 »
...
Sürmeli hat mit dem Gegenstand des Verfahrens nichts zu tun. Er steht Rüdi auch nicht in einer Weise nahe, die von der Strafprozessordnung als hinreichend für eine Teilnahme am Verfahren vorgesehen ist. Rüdi könnte z. B. Unterstützung seiner Ehefrau erhalten, aber eben nicht von Sürmeli.

Da hat Rüdi also etwas falsch gemacht.  ::)

Wie immer man es also dreht: Wirklich etwas ausrichten kann Sürmeli gar nicht.

Doch, doch. Darauf hatte ich vorhin bereits hingewiesen.

Ich sehe das bildlich vor m ir, wie er an der Pforte rumqueruliert, weil die ihn mit seinem Ausweis als internationaler Menschenrechtskommissar nicht reinlassen und im Hintergrund wird gerade sein Mercedes abgeschleppt, den er ins Halteverbot vor dem Gebäude gestellt hat.

Fährt denn Sürmeli mit seinem 20er inzwischen auch offiziell selber?
« Letzte Änderung: 19. Februar 2018, 11:10:37 von dtx »
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #747 am: 19. Februar 2018, 11:08:30 »
Zitat
Er ist nur lästig.
-> Lustig!
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #748 am: 20. Februar 2018, 16:31:58 »
Hieß es nicht mal die staatenirre dürften vorm Reichstag ihren Pavillon nicht mehr aufbauen?

[facebook]https://www.facebook.com/behrens.kurt/posts/186575412106318[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #749 am: 20. Februar 2018, 17:51:52 »
Hallo miteinander, ich bin der Neue (Poststelle, Abt. Briefe aufdampfen).

Ich verfolge seit einiger Zeit mit einer Mischung aus Amusement und Entsetzen das Treiben der Staatendoofen. Nun frage ich mich mittlerweile, was der "Käpt'n" eigentlich für ein Typ ist; heißt er nur so wegen seiner lustigen Mütze oder hat er doch eine maritime Vergangenheit?
Dass er, wie szeneüblich, keiner geregelten Beschäftigung nachgeht, scheint ja angesichts seines werktäglichen Herumlungerns vor dem Reichstag recht wahrscheinlich. Aber sonst liest man ja nix über seinen Hintergrund. Und Helmuth nebenan redet ja mit keinem.