Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 75406 mal)

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Offline mork77

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #540 am: 31. Oktober 2020, 16:13:14 »
Ich finde das lustig.

Mitten im Lockdown kommt Ursi frei.

1. Von Fans umringt steht sie vor der Haftanstalt

2. Von Luftnot bedrängt steht sie einige Tage später vor dem Krankenhaus

3. Von Schläuchen umringt liegt sie einige Tage später auf Intensiv.

Wenn das der Leere mitkriegt...
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2020, 16:14:51 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #541 am: 31. Oktober 2020, 20:21:05 »
Ich wünsche ihr auch, dass sie viele gesellige Kontakte mit Küsschen-Küsschen hat.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #542 am: 1. November 2020, 14:25:16 »
Du denkst zu eng. Es geht ja nicht um Rechtsmittel.

...

Beim "sich an die Staatsanwaltschaft wenden" eigentlich schon. Wenn man, wie @Gelehrsamer vorschlägt, bei seinem Abgeordneten oder bei der Regierung auf konsequente Verfolgung von Hetzereien insistiert, ist das zwar eine andere Sache, bringt aber bestenfalls den eigenen Hormonspiegel in Ordnung. "Große Dinge im Hintergrund" würden, das läge in der Natur der Sache, nicht an die Glocke gehangen. Das hat selbst das Erdowahn lernen müssen, als er sich bei Mutti über seinen "Biografen" beklagte.

 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #543 am: 1. November 2020, 19:32:31 »
Ich werde morgen an die Justizsenatorin in Hamburg schreiben und sie fragen, ob sie eine Erklärung dafür hat, dass das Hamburger Gericht nicht in die Pötte kommt. Natürlich formuliere ich das freundlicher.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #544 am: 1. November 2020, 20:14:32 »
oder weil die Dame inzwischen den reservierten Platz in der Hölle eingenommen hat.
Moanst, dass de da Deife mog?
Moanst ebba, dass a no a baar bei eam hod, de no ned gnua quäid han?

Meinst Du, dass der Teufel diese Dame mag?
Oder meinst Du, dass er noch einige Leute bei sich hat, die noch nicht genug gequält sind?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Agrippa

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #545 am: 3. November 2020, 10:35:35 »
@Reichskasper Adulf Titler Ich habe nochmal bei der Pressestelle des OLG nachgefragt. Anbei die Antwort, falls du sie in deine Anfrage an die Justizsenatorin einbinden willst.
Bielefeld hat eine 7-Tages-Inzidenz von 141/100.000. Ich sag ja nichts, ich mein ja nur...
Zitat
angesichts der Corona-Entwicklung gibt es noch immer keinen Termin in dem angefragten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Stabel
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« Letzte Änderung: 3. November 2020, 10:37:21 von Agrippa »
Tertius gaudens!
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #546 am: 3. November 2020, 10:50:53 »
Ihr seht alle nicht den Plan der NWO. Oma Hetz ist Riskiogruppe und wird genau zum Höhepunkt der Inzidenz aus der "Quarantäne" entlassen.  :whistle: So kann man Probleme auch lösen. Dauerhaft. Biologisch.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #547 am: 3. November 2020, 12:17:49 »
@Reichskasper Adulf Titler Ich habe nochmal bei der Pressestelle des OLG nachgefragt. Anbei die Antwort, falls du sie in deine Anfrage an die Justizsenatorin einbinden willst.
Bielefeld hat eine 7-Tages-Inzidenz von 141/100.000. Ich sag ja nichts, ich mein ja nur...
Zitat
angesichts der Corona-Entwicklung gibt es noch immer keinen Termin in dem angefragten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

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Danke, ich sehe es jetzt erst. Meine Mail an die Justizsenatorin hatte ich am Sonntag geschickt, aber natürlich (noch) keine Antwort erhalten.
Mal schauen, was draus wird.

Ich denke, ich war höflich:

Spoiler
Sehr geehrte Frau Justizsenatorin Gallina,

Sie kennen vermutlich den Fall Ursula Haverbeck, die wegen notorischen Leugnens des Holocaust mehrfach vor Gerichten stand und verurteilt wurde. Derzeit sitzt sie in der JVA Bielefeld-Brackwede eine 14-monatige Haftstrafe ab und soll im November entlassen werden.

Vom Amtsgericht Hamburg war sie 2015 zu zehn Monaten Haft verurteilt worden weil sie zuvor im NDR-Fernsehen wieder den Holocaust geleugnet hatte. Gegen das Urteil ging Haverbeck in Berufung, wie sie das in eigentlich allen Fällen auch tat.

Seit dem hat sich wohl nichts getan. Daher erlaube ich mir die Frage, warum es ein Hamburger Gericht in nunmehr FÜNF Jahren nicht schafft, ein Verfahren gegen eine nortorische Holocaustleugnerin fortzuführen.
Soweit ich als Nichtjurist informiert bin kann sich eine überlange Verfahrensdauer für einen Beklagten positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken.

Ich persönlich hielte angesichts der fortwährenden Rechtsbrüche der Ursula Haverbeck und insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Frau sich eines recht stabilen Fankreises erfreuen kann, der ihre Verlautbarungen weiter in die Öffentlichkeit trägt, einerseits für unverantwortlich, andererseits für unerträglich, wenn dieser Frau ein geringeres Strafmaß zuteil würde weil ein Prozess zu lange dauert.

Wir wissen alle, dass Rechtsextremisten in Deutschland derzeit wieder äußerst ungeniert auftreten und rechte Straftaten zugenommen haben. Da ist es nach meinem Empfinden schwer mit dem Grundsatz, den Ihre Behörde prominent auf der Webseite verkündet, vereinbar, wenn Verfahren gegen notorische Holocaustleugner quasi vor sich hindümpeln und zu keinem Abschluss kommen.

„Den Rechtsstaat stärken – das ist die zentrale Aufgabe unserer Behörde“ So steht es da. Ich glaube, dem Rechtsstaat wird kein guter Dienst erwiesen, wenn Verfahren gegen rechte Extremisten und Holocaustleugner zu lange dauern. Das Signal, das man damit ungewollt liefert, ist kein gutes.

Mit freundlichen Grüßen
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« Letzte Änderung: 3. November 2020, 12:24:51 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #548 am: 3. November 2020, 12:46:16 »
Die Justizsenatorin wird da nur auf die richterliche Unabhängigkeit hinweisen.  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #549 am: 3. November 2020, 13:51:21 »
Sie ist aber politisch dafür verantwortlich, dass die Justiz funktionieren kann. Etwa für personelle und materielle Ausstattung. Insofern ist meckern immer sinnvoll.

Ich habe in Sachen Mollath mal den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes angeschrieben und angeboten, dass ich im Falle einer nicht ausreichenden Ausstattung gerne meinen Abgeordneten bitten könnte, sich für mehr Zufluss einzusetzen. Da kam sogar eine höfliche Antwort, dass die Ausstattung ausreichend sei. Da fehlt ihm jetzt immerhin in Zukunft eine Ausrede.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #550 am: 3. November 2020, 13:52:15 »
Die Justizsenatorin wird da nur auf die richterliche Unabhängigkeit hinweisen.  ::)


Ja, das wird sie wohl. Ist ja auch richtig so. Aber meine Hoffnung ist, dass sie bei den Verantwortlichen mal nachhakt, warum die nicht in die Puschen kommen. Sie ist ja Politikerin von Die Grünen. Ich gehe mal davon aus, dass sie gerade bei Holocaustleugnern etwas mehr sensibilisiert ist.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #551 am: 4. November 2020, 09:11:37 »
Das wäre schon ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Sie könnte allenfalls bei der StA Druck machen, daß die wiederum beim Gericht nachfragt. Bringt auch nichts.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #552 am: 4. November 2020, 11:42:38 »
Nachfragen, warum sich das Verfahren so lange hinzieht, ist doch wohl kein Eingriff in richterliche Unabhängigkeit. Das Gericht soll ja lediglich die Gründe erklären. Wenn die Justizministerin Druck machen würde, das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen, könnte man das als Eingriff sehen.

Artikel 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet:
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

Die Nachfrage, warum sich ein Verfahren so lange hinzieht, ist nach meinem Verständnis kein Eingriff in die Rechtsprechung, da hier nicht auf das Ergebnis des Verfahrens Einfluss geübt wird. Genau das soll ja durch die richterliche Unabhängigkeit gewährleistet sein.
Hinzu kommt, dass der Fall Haverbeck kein besonders schwierig gelagerter Fall ist. Sie hat wiederholt den Holocaust öffentlich geleugnet. So eine Sache dürfte bei dieser Klarheit innerhalb eines oder zwei Jahren abgeschlossen werden können, selbst, wenn Haverbeck Rechtsmittel ausschöpft. Mit einer wie auch immer gelagerten Kompliziertheit des Falls lässt es sich also kaum rechtfertigen, dass das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren vor sich hindümpelt.

Laut Abendblatt gibt das Gericht sogar zu, dass sich das Verfahren zu lange hinzieht, verweist aber auf Umstände wie die Belastungssituation oder, dass andere Verfahren vorgezogen werden müssten.

Da könnte ich dem Gericht zugute halten, dass ein Verfahren auch mal drei Jahre dauert. Aber doch nicht fünf. Und es ist ja noch nicht mal terminiert worden.
Spoiler
Hamburg.  In rechtsextremen Kreisen gilt sie schon als Ikone: Immer wieder hat Ursula Haverbeck den Holocaust geleugnet, spricht öffentlich von der Auschwitz-Lüge. Mehrfach ist die mittlerweile 88-Jährige bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Doch in Hamburg lässt eine rechtskräftige Verurteilung auf sich warten. Nachdem vom Amtsgericht Mitte gegen Haverbeck bereits im November 2015 eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verhängt wurde und sie gegen die Verurteilung in Berufung ging, gab es noch immer keine Verhandlung in der zweiten Instanz. Bislang wurde der Prozess nicht einmal terminiert. Wegen einer überlangen Verfahrensdauer könnte es für die Angeklagte zu einem Strafnachlass kommen.

Haftsachen nehmen insgesamt zu

„Keine Frage, das Berufungsverfahren dauert zu lange. Das würden wir uns wirklich anders wünschen“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen dazu. „Tatsächlich kommt es aber leider vor, dass einzelne Verfahren wie dieses immer wieder zurückgestellt werden müssen, weil andere Verfahren Vorrang haben.“ Das seien vor allem jene Verfahren, in denen sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befänden. Solche Haftsachen nähmen insgesamt zu, und die Belastungssituation in den Berufungskammern sei seit geraumer Zeit sehr angespannt. Wantzen: „Das Landgericht hat jetzt reagieren können und zum 1. Februar eine Kleine Strafkammer zusätzlich besetzt. Von daher können wir damit rechnen, dass auch dieses Verfahren bald verhandelt werden kann.“ Der NDR hatte als Erstes über die lange Verfahrensdauer berichtet.

Haverbeck stand in Hamburg vor Gericht, weil sie am Rande des Prozesses gegen den mittlerweile verstorbenen SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg den Holocaust geleugnet hatte. Später hatte das NDR-Magazin „Panorama“ ein Interview mit Haverbeck geführt, in dem diese wiederholte, es habe sich bei Auschwitz um ein „Arbeits- und kein Vernichtungslager“ gehandelt. Im Prozess hatte die Unbelehrbare ihre Thesen wiederholt, gefeiert von etlichen Bewunderern.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #553 am: 5. November 2020, 11:16:31 »
Eine Nachfrage seitens der Justizsenatorin macht schon Druck auf ein Gericht - und damit haben wir schon den Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Deshalb gehen solche Anfragen auch dann an die Staatsanwaltschaften, wenn die Verfahren bereits beim Gericht anhängig sind.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #554 am: 5. November 2020, 11:25:01 »
Jeder Zeitungsartikel über einen Prozess oder auch jeder Antrag einer Prozesspartei macht ebenso "Druck". Das kann wohl kaum das Kriterium sein.

Weder eine Prozesspartei, noch eine Zeitung, noch die Justizsenatorin kann den Richter irgendwie belohnen oder bestrafen. Das ist das Entscheidende.
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