Autor Thema: Reichsbürger in Brandenburg - Kein Reich am Gericht  (Gelesen 2190 mal)

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Offline Mr. Devious

Reichsbürger in Brandenburg - Kein Reich am Gericht
« am: 10. November 2015, 17:49:38 »
Reichsbürger in Brandenburg
Kein Reich am Gericht

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1011273/

Inzwischen hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg den Dreh raus, wie man solche Kläger schnell abfertigt. Klageeingang am 05. Mai, Gerichtsbescheid am 26. Mai. Übung macht den Meister!

Zitat
Tatbestand

1

    Der Beklagte hat die Besteuerungsgrundlagen für 2012 und 2013 geschätzt, nachdem der Kläger keine Steuererklärungen eingereicht hat. Der Einspruch gegen die Bescheide hatte keinen Erfolg. Die Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

2

    Der Kläger hat am 05. Mai 2015 Klage erhoben und begründet die Klage mit der fehlenden Existenz der Bundesrepublik Deutschland unter der Überschrift „Zurückweisung aller Steuern“.

3

    Der Kläger beantragt sinngemäß,

4
    ·      die Feststellung der Unwirksamkeit der Einkommensteuerbescheide für 2012 und 2013 sowie der Kirchensteuerbescheide für 2012 und 2013,

5
    ·      den Nachweis der zutreffenden Unterschrift auf richterlichen Urteilen oder Beschlüssen,

6
    ·      den Nachweis der Rechtsfähigkeit des Beklagten sowie

7
    ·      die Rückzahlung sämtlicher seit 1990 beim Beklagten gezahlter Steuern.

8

    Der Beklagte hat mitgeteilt, dass der Kläger seit 1990 Einkommensteuer in Höhe von € 4.397,62 an den Beklagten gezahlt habe.

9

    Der Berichterstatter hat die Klage mit Gerichtsbescheid vom 26. Mai 2015 abgewiesen. Hiergegen hat der Kläger fristgerecht eine mündliche Verhandlung beantragt.

Entscheidungsgründe

10

    Die Klage hat keinen Erfolg, da sie weitgehend unzulässig und im Übrigen unbegründet ist.

11

    1. Für den auf Feststellung der Unwirksamkeit der Steuerbescheide gerichteten Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Denn dem Kläger geht es allein  darum, seine Ansichten als sog. Reichsbürger kundzutun und die Legitimation und Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gewalten anzuzweifeln. Er verwendet daher in seiner Klageschrift abwegige und in sich nicht nachvollziehbare Rechtsausführungen zur vermeintlichen Nichtexistenz der „BRD“, insbesondere unter Verwendung folgender Begriffe: „Stören des Rechtsfriedens“, „Wahlfälscher und Wahlbetrug“, „Kollaborateure für eine Besatzungsdiktatur“, „Haager Landkriegsordnung“, „Kriegszustand“, „Ausnutzung von Machtstrukturen“, „sieben Lügen“, „Reichsgebiet“, „Selbstkontrahierung der Siegermächte“, „BRDvD“, „Schreckensherrschaft“, „Rechtsbeugung“, „OMF-BRD“ bzw. „OMF-BRDvD“, „Zitiergebot“, „Nichtigkeit“, „§ 27b UStG“, „so genannte „gesetzliche Finanzrichter“, „Besatzungsabgabenordnung“, „Besatzungskonstrukt“, „Steuerstreikrecht“, „Mikrokosmos“, „Makrokosmos“, „Notwehr- und unbegrenztes Widerstandsrecht“, „Feinde des Deutschen Volkes“, „Völkermord“, „Weltherrschaft“, „Deutsches Reich“, „gelogene Präambel“, „Zonenvertrag“, „sogenanntes Finanzamt“, „BRD-Besatzung-Organisation“, „Willkür und Täuschung im Rechtsverkehr“, „Scheinverfassung“, „Zonenvertrag“, „Störer des Rechtsfriedens“, „Rechtsbeugung und Amtsanmaßung“, „Steuerräuber“, „Perfidität“ sowie „sieben Lügen“ in der Präambel des Grundgesetzes. Mit einer möglichen Unwirksamkeit der Bescheide lassen sich diese Begriffe nicht in einen – vernünftigen – Zusammenhang bringen. Selbst die weiteren vom Kläger verwendeten Begriffe wie „gesetzliche Schriftform“ und „Bestimmtheit“ werden ausschließlich in den Zusammenhang der vermeintlich fehlenden Existenz der Bundesrepublik und ihrer Institutionen gestellt, nicht aber auf den konkreten Einzelfall angewendet.

12

    2. Der Nachweis richterlicher Unterschriften ist in einer gegen eine Finanzbehörde gerichteten Klage nicht einklagbar.

13

    3. Ebenso wenig besteht ein Rechtsschutzinteresse an der Nachweispflicht für die Rechtsfähigkeit des Beklagten. Bei dem Beklagten handelt es sich um das Finanzamt B…, das als Finanzbehörde nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 FGO passivlegitimiert und nach § 57 Nr. 2 FGO Beteiligter des hier anhängigen Rechtsstreits ist. Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte tatsächlich oder rechtlich nicht existent ist, bestehen nicht und wurden auch nicht in substantiierter Weise vorgetragen. Allein die Länge der Klageschrift und die oben unter 1. verwendeten Begriffe stellen keine Substantiierung dar, sondern sind als absurde rechtspolitische Ausführungen eines sog. Reichsbürgers zu qualifizieren.

14

    4.  Zulässig ist die Klage hingegen hinsichtlich der Rückzahlung sämtlicher seit 1990 gezahlter Steuern. Die Klage ist jedoch unbegründet, da der Steuerschuld jeweils wirksame Steuerbescheide bzw. der Einbehalt von Lohnsteuer zu Grunde liegen.

15

    5. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/uuy/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=STRE201571004&documentnumber=7&numberofresults=711&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint
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Offline DC71

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Re: Reichsbürger in Brandenburg - Kein Reich am Gericht
« Antwort #1 am: 10. November 2015, 21:07:37 »
Wobei es nach meinem Dafürhalten von Vornherein ein untauglicher Versuch war, die Sache per Gerichtsbescheid beenden zu wollen. Dass ein Reichsbürger eine mündliche Verhandlung haben will, in der er im Stehen nach Geschäftsverteilungsplan und Legitimation des Richters fragen darf, ist doch klar wie Reichsbrühe.

Die Begründung gefällt mir aber. Sie lässt sich auch zusammenfassen mit "der Kläger hat zur Begründung der Klage nur gequirlte ♥♥♥ verzapft."

Aufgefallen ist mir auch das:
Zitat
Der Beklagte hat mitgeteilt, dass der Kläger seit 1990 Einkommensteuer in Höhe von € 4.397,62 an den Beklagten gezahlt habe.
Das lässt vermuten, dass der Kläger über diesen Zeitraum weitgehend gar keine Einkommenssteuer gezahlt hat. Ein Großverdiener war er jedenfalls nicht, wenn in 14 Jahren das bisschen Steuern zusammenkommen.

P.S.: Magst Du das Urteil ggf. auch in Reaktionen der Behörden posten? Hier in den Presseschnipseln geht es ja doch eher unter...
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Offline Mr. Devious

Re: Reichsbürger in Brandenburg - Kein Reich am Gericht
« Antwort #2 am: 11. November 2015, 19:30:14 »

P.S.: Magst Du das Urteil ggf. auch in Reaktionen der Behörden posten? Hier in den Presseschnipseln geht es ja doch eher unter...

Darf man das denn? Ich habe schon mal eine Verwarnung wegen vermeintlichen Crosspostings bekommen. Vielleicht kann das ja die geliebte Staatsführung erledigen, die besitzt sicher Immunität?!
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Offline DC71

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Re: Reichsbürger in Brandenburg - Kein Reich am Gericht
« Antwort #3 am: 12. November 2015, 00:23:36 »
Darf man das denn? Ich habe schon mal eine Verwarnung wegen vermeintlichen Crosspostings bekommen.
Solange du das Crossposting nicht auf hoher See oder im Luftraum durchführst, dürfte es ungefährlich sein  ;D

Danke an die Firma SSL fürs Verschieben  ;)
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