Autor Thema: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens  (Gelesen 110032 mal)

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #375 am: 3. Juni 2017, 12:43:43 »
Ich finde die Damen nur furchtbar. Und ich denke auch, dass sich da Dummheit und Bösartigkeit durchaus die Waage halten. Nazi-Plantschi wird natürlich jeden vergiftet-verlogenen Strohhalm verbreiten, um das Märchen zu propagieren, dass der Holocaust nicht stattgefunden hätte. Aber selbst wenn man ihr die Märchen so widerlegen würde, dass sie keine Ausrede mehr findet, würde sie dann nur mit triefendem Hohn grinsen, dass der Holocaust doch eine sehr gute Sache gewesen sei...

Deswegen lohnt eine inhaltliche Debatte mit den ideologisch verblendeten Dummbratzen selbst wohl kaum. Aber gegen die von ihnen verbreiteten Inhalte zu argumentieren ist für mich eine Frage der mentalen Hygiene. Ich benenne die Lügen als Lügen und belege das, um deren Verbreitung zu behindern. Das soll aber keinesfalls bedeuten, dass ich die "Reichsschwestern des Grauens" für arme irregeführte Hascherl halte.
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #376 am: 3. Juni 2017, 17:34:49 »
Aber selbst wenn man ihr die Märchen so widerlegen würde, dass sie keine Ausrede mehr findet, würde sie dann nur mit triefendem Hohn grinsen, dass der Holocaust doch eine sehr gute Sache gewesen sei...

Deswegen lohnt eine inhaltliche Debatte mit den ideologisch verblendeten Dummbratzen selbst wohl kaum. Aber gegen die von ihnen verbreiteten Inhalte zu argumentieren ist für mich eine Frage der mentalen Hygiene. Ich benenne die Lügen als Lügen und belege das, um deren Verbreitung zu behindern. Das soll aber keinesfalls bedeuten, dass ich die "Reichsschwestern des Grauens" für arme irregeführte Hascherl halte.

Und selbst das akzeptieren sie ja nicht, denn die Geschichte wird ja von den Siegern geschrieben, und dabei spielen Tatsachen ja per se keine Rolle
 

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #377 am: 5. Juni 2017, 17:24:52 »
Facebook reagiert langsam, aber immerhin haben sie das Gaskammernfoto gelöscht.
Ob die Horrortante auch gesperrt wurde werden wir sehen...... ;-)
 
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #378 am: 5. Juni 2017, 17:30:25 »
Facebook reagiert langsam, aber immerhin haben sie das Gaskammernfoto gelöscht.
Ob die Horrortante auch gesperrt wurde werden wir sehen...... ;-)
Laut Deinem Screenshot haben sie es nicht gelöscht sondern nur dafür gesorgt, dass es in Deutschland nicht mehr angezeigt wird.
 
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #379 am: 5. Juni 2017, 19:32:15 »
So mal was widerliches zum Wochenanfang  :pukeright::pukeleft:

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #380 am: 5. Juni 2017, 19:37:01 »
Stimmt leider. Hier in Schweden ist das Bild noch zu sehen.
Vielleicht versucht man es doch über gelbe Briefe!

Zum Thema Holocaustleugnung.
Wir müssen den Leugnern gar nichts beweisen. Die Geschichtsforschung verfügt über eindeutige Beweise, dass der Holocaust in den bekannten Ausmaßen  ( ca. 6 Millionen Tote ) stattgefunden hat. Das ist hinreichend bewiesen und eine historische Tatsache. Wenn dieses Dumm-Dumm Geschoss von Schwesternpaar da anderer Ansicht ist, dann müssen die beiden Hohlkörper dieses in irgendeiner Form beweisen. Das können die nicht. Ihre supranasale Oligosynapsie steht dem entgegen.
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #381 am: 5. Juni 2017, 21:42:11 »
So mal was widerliches zum Wochenanfang  :pukeright::pukeleft:

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Wieso rennen diese hochgebildeten Jurakoniferen immer mit dem BGB unterm Arm zur Staatsanwaltschaft? Was ist so schwer daran zu begreifen, dass Straf- und Zivilrecht zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind?
 

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #382 am: 6. Juni 2017, 00:19:26 »
Weil sie eben Koniferen sind. Sie basteln sich ihr Weltbild aus dem zusammen was sie finden oder sich leisten können und was zu ihrem "großen Ziel" passt. Alles andere wird für nichtig und aufgehoben (meistens von James Baker, obwohl sich außer den Reichies niemand mehr an seine 3 Jahre als Außenminister George Bush Senior erinnert) erklärt. Uns so rennen sie eben mit dem BGB zum Staatsanwalt den sie haben ja die wirkliche Wahrheit bis zu erbrechen gefressen und so soll sich der "blöde, unwissende und verbildete" Staatsanwalt gefälligst ihren Argumenten beugen. Staatsanwalt kann man hier aber auch beliebig mit jedem anderen juristischen Beruf ersetzen. Hat auch imo was damit zutun, das im Strafrecht oft steht "du darfst nicht", die Reichies aber immer eher "du darfst" wollen und so können sie mit dem StGB z.B. nicht soviel anfangen.   ::)
« Letzte Änderung: 6. Juni 2017, 00:21:23 von Brüllaffe »
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #383 am: 6. Juni 2017, 00:29:42 »
Wieso rennen diese hochgebildeten Jurakoniferen immer mit dem BGB unterm Arm zur Staatsanwaltschaft? Was ist so schwer daran zu begreifen, dass Straf- und Zivilrecht zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind?
Vor allem unterliegt doch alles in der BRD dem Handelsrecht. Kein Staat, also kein StGB. Keine Staatsbürger, also kein BGB. Nur Unternehmen ("Firmen") und Kaufleute.
Als anerkannter juristischer Volllaie behaupte ich, einzig gültig ist das HGB. So.

Hauptfeldwebel Futterknecht würde jetzt sagen: "Ihr Jura lässt noch zu wünschen offen. Da müssen sie noch mehr an sich merken!"  :geek:
 
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #384 am: 7. Juni 2017, 13:39:48 »
Ohje, Herr lass Hirn regnen!
Für §2 Abs. 1 PAuswG hat die Lesekompetenz schon nicht mehr gereicht:
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis.

« Letzte Änderung: 7. Juni 2017, 13:47:47 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #385 am: 7. Juni 2017, 13:53:54 »
Zitat @Anti Reisdepp "Ohje, Herr lass Hirn regnen!"

Warum denn? Bringt den öffentlichen Kassen bis zu 5000 Euronen, pro Reisdeppennase. Läuft!  :shhh:
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #386 am: 7. Juni 2017, 13:57:43 »
Die Grauensschwestern sind mMn absolut perfekt was "selektive Wahrnehmung" betrifft, da brauche ich nichtmal Experten wie @AlexxTV um den Großteil des Geschwafels als Mist zu erkennen. Oft muss man im Gesetz nur einen Satz, Absatz oder Paragraphen weitern vor oder zurück gehen um die gut recherchierten juristischen "Argumente" zu widerlegen.
Weil eben da dann genau das steht was ihre Interpretation widerlegt oder worüber sie sich aufregt weil es fehlt oder nicht konkret ist steht dann genau dort. Mein persönlicher Favorit ist das Video wo sie der Polizei vorwirft sie hätten keine Ahnung vom Handelgesetz und ich mich nur gefragt hab "warum sollten sie auch".

btw: Weiß jemand von euch eigentlich ob eine der zwei Planschkühe inzwischen ihren unnötigen heiligen gelben Schein bekommen hat?
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Müll Mann

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #387 am: 7. Juni 2017, 14:30:23 »
Was an der YouTube-Uni im Gegensatz zu einem "richtigen" Studium der Rechtswissenschaften nicht gelehrt  wird ist der Auslegungskanon nach Savigny:

  • Grammatische Auslegung
  • Systematische Auslegung
  • Historische Auslegung
  • Teleologische Auslegung

Grammatische Auslegung betrachtet den Wortlaut der Norm. Hier sind oft mehrere Auslegungsmöglichkeiten gegeben, die Auslegung nach dem Wortsinn bildet sozusagen die Umschließung aller Auslegungsmöglichkeiten. Eine Auslegung entgegen dem Wortsinn ist nicht vertretbar. Hier machen die Reichis aber schon meist Schluss. Wenn ihr Verständnis zum Wortsinn passt, dann ist für sie die Sache klar. Die alternativen Verständnismöglichkeiten werden einfach ausgeblendet, obwohl sie doch sonst so auf alternative Fakten stehen.
Vorliegen kann der Staatsangehörigkeitsausweis noch als unter den Begriff ausweis fallend gesehen werden.

Im nächsten Schritt der systematischen Auslegung geht es um die Stellung der auszulegenden Norm. Zunächst kann hier die Position in der Normenhierarchie (Verfassung - Gesetz im formalen Sinne - Verordnung) herangezogen werden. Weiterhin greift hier die Vorschrift nach Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht". Dies gilt unabhängig von der Einordnung in der Normenhierarchie. Selbt eine Verordnung auf Bundesebene würde einer Norm in einer Länderverfassung gegenüber Vorrang haben. Daher ist es völlig belanglos, dass einzelne Länderverfassungen die Todesstrafe noch zulassen, da diese in Art 103 GG abgeschafft wurde.
Als Kollisionsregel gilt weiterhin, dass die speziellere Norm die allgemeinere Norm verdrängt. Auch ein beliebter Denkfehler von Reichsdeppen, die gerne die allgemeinere Norm als "übergeordnet" bezeichnen.

Hier befinden wir uns im Personalausweisgesetz. Es liegt daher nahe, dass ein Ausweis im Sinne des PAuswG ein Personalausweis ist. Dies wird auch bestätigt, da in § 2 Abs. 1 PAuswG die Defintion des Begriffes "Ausweis" folgt. Diese ist somit bei der Auslegung des Wortsinns zu verwenden. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist daher kein Ausweis im Sinne des PAuswG.

Bei der historischen Auslegung geht es darum, den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers zu ergründen. Dies kann zum Beispiel anhand von Gesetzesbegründungen oder den Plenarprotokollen der Debatte über das Gesetz entnommen werden. Problematisch dabei ist, dass sich im Zeitverlauf Moral und Werte ändern können. Daher darf nicht auf den mutmaßlichen Willen zum Zeitpunkt der Gesetzgebung sondern es muss auf den mutmaßlichen Willen des historischen Gesetzgebers in der heutigen Situation abgestellt werden. Wegen dieser Schwierigkeiten hat die historische Auslegung nur eine untergeordnete Bedeutung. Eine Kollisionsregel besagt, dass die neuere Vorschrift die ältere Vorschrift verdrängt. Auch wieder ein Punkt den Reichsdeppen gerne umgekehrt sehen.

Der letzte Punkt ist die teleologische Auslegung. Hier geht es um den Sinn und Zweck einer Norm. Was soll die Norm erreichen? Dieser Punkt wird als das wesentliche Auslegungselement angesehen. Die teleologische Auslegung darf jedoch nicht über den Wortsinn hinaus gehen. Dieser Fall gehört dann nicht mehr zur Auslegung sondern zur Rechtsfortbildung. Diese ist ausschließlich den Gerichten vorbehalten und erfordert eine planwidrige Regelungslücke, also dass der Gesetzgeber vergessen hat einen Punkt zu regeln.
Was ist also der Sinn und Zweck des PAuswG? Dieser liegt darin, die Identifikation der Staatsbürger einfach durchführen zu können. Dazu ist ein Ausweisdokument mit Lichtbild und Beschreibung körperlicher Merkmale sinnvoll. In einem Staatsangehörigkeitsausweis finden sich solche Merkmale nicht. Er ist folglich nicht geeignet, eine Identifikation durchzuführen. Somit ist der Staatsangehörigkeitsausweis auch unter teleologischen Gesichtspunkten kein Ausweis im Sinne des PAuswG.

Lange Rede, kurzer Sinn: Fresse Waserplanschi.
« Letzte Änderung: 7. Juni 2017, 14:44:00 von Müll Mann »
 

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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #388 am: 7. Juni 2017, 16:50:48 »
Laut Wasserplantschi würde dann auch Micky Mouse AgentAUSWEIS ausreichen!
« Letzte Änderung: 7. Juni 2017, 16:52:48 von Mark US P »
 
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Re: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens
« Antwort #389 am: 7. Juni 2017, 17:47:40 »
Weil angeblich die jüdischen Facebook-Nazis auf Weisung von dem sogenannten "Justizminister" Heiko Maas (oder umgekehrt) den Account von der BDM-Bine gelöscht haben und die Bilder nur noch bei Zugriffen von Aldebaran aus verfügbar sind, habe ich mir ihre Replik auf die Ausführungen von dem Müllmann channeln lassen:

Was an der YouTube-Uni im Gegensatz zu einem "richtigen" Studium der Rechtswissenschaften nicht gelehrt  wird ist der Auslegungskanon nach Savigny:

Iss mir völlig Wurscht, was dieser frei mauernde Pollacke quatscht! Juckt es etwa das Kamel wenn sich die Karawanne an ihm kratzt?

Zitat
  • Grammatische Auslegung
  • Systematische Auslegung
  • Historische Auslegung
  • Teleologische Auslegung

Hähh??? Das hat doch wohl absolut nix mit Füs phüe Pfühsik zu tun. Und System ist sowieso immer Betruch! Bissu nich sauber inne Birne? Ich leg dich gleich aus...

Zitat
Grammatische Auslegung betrachtet den Wortlaut der Norm. Hier sind oft mehrere Auslegungsmöglichkeiten gegeben, die Auslegung nach dem Wortsinn bildet sozusagen die Umschließung aller Auslegungsmöglichkeiten. Eine Auslegung entgegen dem Wortsinn ist nicht vertretbar. Hier machen die Reichis aber schon meist Schluss. Wenn ihr Verständnis zum Wortsinn passt, dann ist für sie die Sache klar. Die alternativen Verständnismöglichkeiten werden einfach ausgeblendet, obwohl sie doch sonst so auf alternative Fakten stehen.
Vorliegen kann der Staatsangehörigkeitsausweis noch als unter den Begriff ausweis fallend gesehen werden.

So ein Gequatsche! Du wills uns nur mit deinm Hochstuhlstudium beiind beieindruck beindrücken wichtig machen. Ein Ausweis ist ein Ausweiß ist ein aus Weis. Was gibt es denn da blosz nachzudenken oder herum zu legen? HÄ???

Zitat
Im nächsten Schritt der systematischen Auslegung geht es um die Stellung der auszulegenden Norm. Zunächst kann hier die Position in der Normenhierarchie (Verfassung - Gesetz im formalen Sinne - Verordnung) herangezogen werden. Weiterhin greift hier die Vorschrift nach Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht". Dies gilt unabhängig von der Einordnung in der Normenhierarchie. Selbt eine Verordnung auf Bundesebene würde einer Norm in einer Länderverfassung gegenüber Vorrang haben. Daher ist es völlig belanglos, dass einzelne Länderverfassungen die Todesstrafe noch zulassen, da diese in Art 103 GG abgeschafft wurde.

Die Todesstrafe ist also belanglos? Belanglos, ja? Wenn ich so etwas lese! So sind die Systemlinge! Da kann man doch gar nicht anders als Reinhold Heidrich zu zitieren: Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich Erbrochenes von mir gebe.

Zitat
Hier befinden wir uns im Personalausweisgesetz. Es liegt daher nahe, dass ein Ausweis im Sinne des PAuswG ein Personalausweis ist. Dies wird auch bestätigt, da in § 2 Abs. 1 PAuswG die Defintion des Begriffes "Ausweis" folgt. Diese ist somit bei der Auslegung des Wortsinns zu verwenden. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist daher kein Ausweis im Sinne des PAuswG.

Völliger Quatsch! Ein Ausweis ist doch wohl ein Ausweis. Da steht nicht Klavier oder Vogel oder Gaskammer. Da steht Ausweis. A U S W E I S. Wie kann man das nicht verstehen?

Zitat
Bei der historischen Auslegung geht es ... mutmaßlichen Willen ... neuere Vorschrift ... Sinn und Zweck ... teleologische Auslegung ... Wortsinn hinaus ... zur Auslegung sondern zur ... planwidrige Regelungslücke ... der Gesetzgeber vergessen ... Identifikation der Staatsbürger ... Staatsangehörigkeitsausweis ... solche Merkmale nicht. Somit ist der Staatsangehörigkeitsausweis auch unter teleologischen Gesichtspunkten kein Ausweis im Sinne des PAuswG.

Das kannst du mir nich erzähln! Und tu nich immer so übergelegt ausgelegen besser! Mit tele-logischen Argumenten kenne ich mich ganz bestimmt besser aus! Unsu tolle Sprüche kannich auch. Sogar aus Latein: Ein gesunder Körper isst in der Mensa von Sanaa.

Zitat
Lange Rede, kurzer Sinn: Fresse Waserplanschi.

Mülmann, lern mal Detusch: Ich heise Waßerplatnschi.
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