**************HEY UNBEKANNTE PERSON******************** ---------------------------------------------------------------------------------------------- Das Schreiben geht morgen so raus.
Karsten Ihe 18.03.2016
Schlannau 2a
29459 Clenze
Amtsgericht Dannenberg
Amtsberg 2-3
29451 Dannenberg (Elbe)
31 C 392/15
Sehr geehrte Frau Dr. Staiger,
am 29.02.2016 führten Sie schriftlich aus, das wir gegen das Urteil Berufung einlegen hätten können. Da wir bis heute nur einen Beschluss vorliegen haben und kein Urteil ist es somit gar nicht möglich gewesen in Berufung gegen ein „Urteil“ einzulegen, was es gar nicht gibt.
Uns liegt nur das von „Ihnen“ ausgestellte Beschluss vor, welches mit Ihrer Anordnung mit dem Datum 26.01.2016 ausgestellt und verschickt wurde. Da dieser Beschluss mit keiner Unterschrift von einer Richterin oder Richter versehen ist, ist dieser Beschluss nicht gültig. In der ganzen Zeit haben wir nur Schriften erhalten aus Ihrem Hause was nie mit einer vollem Unterschrift versehen wurde. Auch ist ein Beschluss kein Urteil was uns in einem Berufungsverfahren Nachteile geschaffen hätte, da wir in Berufung gegangen wären gegen einen Urteil.
Die eigenhändige Unterschrift der Richter ist zwingend vorgeschrieben( z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) . Besonders wenn etwas per normaler Post oder auch Fax geschickt wird, muss der Richter eigenhändig unterschreiben. (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a a. O.)
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 we a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) Getippte Namen sind kein Kennzeichen der ureigenen Meinungsbildung und kein Beweis der wahren Urteilsbildung der Richter.
Um das ganze in einer rechtlichen Bahn zu bringen, schlage ich Ihnen vor, den sogenannten Beschluss uns als Urteil zukommen zu lassen und diesen dann auch als Richterin des Amtsgericht Dannenberg (Dr. Staiger) mit Ihrem vollem Namen zu unterschreiben. Bis dahin erkenne ich den von Ihnen ausgestellten Beschluss vom 26.01.2016 nicht als Urteil an und werde diesen nicht fügen, denn ein Urteil habe ich bis heute nicht von einem Richter/in unterschrieben erhalten. Da nicht mal Frau Grebien als Justizangestellte mit vollem Namen unterschreibt, sondern nur mit einem „G“, gehe ich davon aus, das niemand aus Ihrem Hause mit vollem Namen diesen Beschluss unterschreiben will. Daher gehe ich von Betrug oder Schwindel aus, was ich bei der hiesigen POLIZEI zur Anzeige bringen werde. Es gibts keinerlei Gründe ausser das man fahrlässige Täuchung vornehmen will indem man diese Schriften nicht unterschrieben verschickt, stattdessen beauftragen Sie als „Richterin“ Ihre Angestellten diese Schriftstücke zu unterzeichnen. Aber auch Ihre Justizangestellte Frau Grebien will diese Verantwortung verständlicher Weise nicht tragen und unterzeichnet auch jedes mal auch nur mit einem „G“. Würde ich rechtliche Schritte gegen den „Beschluss“ einleiten, bis hin zum europäischen Menschengerichtshof, hätte ich somit keine zu verantwortbare Person die ich dort belasten kann. Sie als „Richterin“ könnten dann immer behaupten das Sie ja nichts unterschrieben haben. Aus diesem alleinigen Grund müssen Urteile von Richter/in immer unterschrieben sein. Ich kenne meine Rechte gut und habe in den letzten Jahren mehrere Siminare besucht und habe dort das Wissen geschenkt bekommen.
Ich werde Ihren ausgestellten Beschluss vom 26.01.2016 und das Schreiben vom 29.02.2016 der Russischen Botschaft und der englischen Botschaft zukommen lassen um aufmerksam zu machen das hier seitens unserer Justiz nicht mit Recht und Ordnung und auf gesetzlicher Ebene verfahren wird. Zugleich werde ich diese Botschaften bitten deren Regierungen davon zu berichten. Die Russische Regierung unter Wladimir Wladimirowitsch Putin als bemächtigter Befehlshaber aller militärischen Truppen in seinem Land wird im Zuge dann, eine Legimität bekommen, Deutschland im vollem Umfang zu besetzen um Recht und Ordnung wieder herzustellen. Es sind schon tausende solcher Schriftstücke bei den Russischen Botschaften eingegangen, worauf die russischen Verantwortlichen dort mitteilten das man nur 4 % der solcher Beschwerden der deutschen Bevölkerung braucht um agieren zu können, um so Völkerrechtlich und Legal Deutschland aus der Unordnung, zur Not auch militärisch, zu befreien. Bedienstete die Amtshoheiten in Vergangenheit vorgetäuscht haben werden dann vom russischen Militär in Haft genommen. Da Sie auf unserer Bitte sich nicht legemetiert haben uns nicht den Beweis vorlegten das Sie eine AMTSHOHEIT besitzen oder einen Amtsausweis bei sich tragen, gehe ich davon aus das auch Sie keinen Amtsausweis besitzen sondern nur einen Dienstausweis. Es ist Ihnen wohl bewusst das beide Wörter gravierend verschiedene Bedeutungen beinhalten.
Dieses Schreiben geht mehrfach als Kopie an verschiedenen Einrichtungen raus:
- POLIZEI
- LANDKREIS (Landrat)
- Justizministerium
- russische und englische Botschaft
- Amnety International
- evangelische Kirche
- Vatikan in Rom
Auch werde ich an Schwarzen Brettern diese Ausführung von mir aushängen.
Mit freundlichen Gruß
Karsten Ihe