Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 785331 mal)

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Müllmann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #315 am: 20. Mai 2015, 14:27:44 »
Ein Kino-Werbespot, sehr geil

https://www.youtube.com/watch?v=DMEE5XjvwPE
 
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Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #316 am: 22. Mai 2015, 08:56:19 »
M-IRRE-GIDA: Gegen den Hass - USA

https://www.youtube.com/watch?v=F6Z4sUiX6DA


 

Müllmann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #317 am: 23. Mai 2015, 11:59:09 »
Hoertel macht etwas Propaganda für den Iran und gegen die Saudis

https://www.youtube.com/watch?v=LD9OG-5Ztl0

Und weil der Iran eine so tolle Demokratie ist kann Christoph H leider keine Facebook-Artikel vom Schiff aus einstellen sondern muss die erst an jemanden in Deutschland schicken, der das dann für ihn macht.
 

Offline Alois

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Re: YT-Ablage
« Antwort #318 am: 24. Mai 2015, 19:45:16 »
Ich habe da mal eine generelle YouTube Frage. Mir ist beim Streifzug durch YT in den letzten Monaten aufgefallen, dass unter anderem Reichsdeppen-Videos von anderen Nutzern erneut hochgeladen werden. Die Hochlader tragen dann so ominöse Namen wie vid001, vid002 etc. oder bests001 ... bests008. Diese ominösen Nutzer schaffen es, so zwischen 250 und 600 Videos innerhalb einer Stunde hochzuladen. Es scheinen auch immer die gleichen Videos zu sein, die die verschiedenen Nutzer hochladen. Da finden sich Videos aus aller Welt und in allen Sprachen, die deutschsprachigen sind meistens VT- und Reichsdeppen-Videos.

Hat jemand eine Ahnung, was dieser oder diese Leute bezwecken wollen?
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: YT-Ablage
« Antwort #319 am: 27. Mai 2015, 00:34:36 »
"Benedetto aus GE" ist ein schlabbermäulchentreuer Reisdepp, der schandbarerweise einen SSL-Troll als solchen -also als Troll- bezeichnet.


https://www.youtube.com/watch?v=fwypQzxy4p0


"NWO Joystick" ist auch so eine Knalltüte. Nur gut, daß der noch nicht mitbekommen hat, daß den hier dokumentierten Wetterkrieg das @Sonnenstaatland vom Zaun gebrochen hat:

https://www.youtube.com/watch?v=-pYB9Eio7G8

« Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 00:40:22 von A.R.Schkrampe »
 

Offline Fottzilla

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Re: YT-Ablage
« Antwort #320 am: 27. Mai 2015, 13:38:19 »
"NWO Joystick" weiß, woran man Schemmdreehls erkennt:

https://www.youtube.com/watch?v=-XaX2gJ5XPc
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #321 am: 29. Mai 2015, 17:50:00 »
Über Jörg Bergstedt kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich finde vieles von ihm äußerst amüsant, das war es dann aber auch schon. Eine Message suche ich bei ihm verzweifelt. In seinen Vorträgen erzählt er immer wieder von Tipps zur Akteneinsicht. Als nicht-Jurist habe ich zwar eine Vermutung, aber ich würde mich sehr freuen wenn mir das nochmal jemand in Einfachdeutsch erklären könnte, was Bergstedt mit diesen Sätzen sagen will...

-Hat er 3 Tage Einsicht und kann während dieser Tage einen Termin vereinbaren?
-Bekommt er die Akte ausgehändigt?
-Was darf er mit der Akte machen?
-Labert er kompletten Stuss?

Hier die Szene als kurzer Ausschnitt:

https://youtu.be/F1yYxgYdoK4

Videoquelle: (ca. Min 47)
https://www.youtube.com/watch?v=LTiZF3K46EU

Danke für Erklärung im voraus!
« Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 17:51:52 von Ramadan Rantanplan »
 

Müllmann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #322 am: 29. Mai 2015, 19:15:38 »
So richtig blicke ich da auch noch nicht durch, aber ich habe mir auch nicht den kompletten Stuß vorher angetan.

Nach § 406e StPO hat der Verletzte Anspruch auf Akteneinsicht, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 406e Abs.1 Satz 1 StPO). Das berechtigte Interesse wird angenommen, wenn der Verletzte nach § 395 StPO berechtigt wäre, sich dem Verfahren als Nebenkläge anzuschließen. Dazu ist aber ein Klageerzwingungsverfahren nicht notwendig, daher verstehe ich den Teil nicht.

Akteneinsicht bekommt normalerweise der Anwalt (der kriegt die Akten auch mit, üblicherweise für 3 Tage), aber nach § 406e Abs. 5 können dem Verletzten auch Ablichtungen der Akte zur Verfügung gestellt werden (die er natürlich bezahlen muss). Die Akte selbst kriegt der normale Bürger nicht in die Finger, höchstens unter Aufsicht.

Ich verstehe das so, dass es in dem Fall um einen Unterbindungsgewahrsam geht, somit eine Maßnahme nach Polizeirecht und nicht nach StPO. Der Clou besteht also darin, den Vorgang aus dem präventiven Bereich des Polizeirechts in den repressiven Bereich der StPO zu bringen. Und dort gibt es dann das Akteneinsichtsrecht.

Er ist kein Reichsbürger, aber er benutzt ähnliche Methoden.

Insgesamt eine sehr wirre Geschichte.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #323 am: 29. Mai 2015, 20:17:16 »
So richtig blicke ich da auch noch nicht durch, aber ich habe mir auch nicht den kompletten Stuß vorher angetan.

Nach § 406e StPO hat der Verletzte Anspruch auf Akteneinsicht, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 406e Abs.1 Satz 1 StPO). Das berechtigte Interesse wird angenommen, wenn der Verletzte nach § 395 StPO berechtigt wäre, sich dem Verfahren als Nebenkläge anzuschließen. Dazu ist aber ein Klageerzwingungsverfahren nicht notwendig, daher verstehe ich den Teil nicht.

Akteneinsicht bekommt normalerweise der Anwalt (der kriegt die Akten auch mit, üblicherweise für 3 Tage), aber nach § 406e Abs. 5 können dem Verletzten auch Ablichtungen der Akte zur Verfügung gestellt werden (die er natürlich bezahlen muss). Die Akte selbst kriegt der normale Bürger nicht in die Finger, höchstens unter Aufsicht.

Ich verstehe das so, dass es in dem Fall um einen Unterbindungsgewahrsam geht, somit eine Maßnahme nach Polizeirecht und nicht nach StPO. Der Clou besteht also darin, den Vorgang aus dem präventiven Bereich des Polizeirechts in den repressiven Bereich der StPO zu bringen. Und dort gibt es dann das Akteneinsichtsrecht.

Er ist kein Reichsbürger, aber er benutzt ähnliche Methoden.

Insgesamt eine sehr wirre Geschichte.

Danke.

Bergstedt ist Polit-Aktivist. Er provoziert auf diverse Arten eine Reaktion oder Kommunikation. Er führt einige Menschen doch immer mal wieder ganz gut an der Nase herum. Für ihn ist der Umgang mit der Polizei zu einem regelrechten Spiel geworden. Er selber steht bei seinen Aktionen öfter im Fokus und ist den regionalen Beamten und Politikern kein Unbekannter.

Teilweise ist sein Treiben wirklich sehr amüsant. Er ist definitiv kein Reichi und hat im Vergleich zu den Reichis auch wirkliche "Methoden". Wie erwähnt kann man über ihn geteilter Meinung sein. Hier wird er als Verbündeter gelistet. Es kann ganz spannend sein ihm zuzuhören.

Hat nicht Herr Staatendoof auf gleichem Wege Akteneinsicht bekommen? Wir erinnern uns...

https://www.youtube.com/watch?v=yU94QzDcjyU

Sonst hätte Rüdiger doch nie raus bekommen können, dass Sonnenstaatland involviert ist. Ein Glück das er keinen Anwalt hat, sonst hätte er wahrscheinlich wirklich hinter die Kulissen unserer Arbeit gucken können. Der kurze Termin hat einfach nicht gereicht.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 20:19:54 von Ramadan Rantanplan »
 

Müllmann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #324 am: 29. Mai 2015, 20:27:28 »
Zitat
Hat nicht Herr Staatendoof auf gleichem Wege Akteneinsicht bekommen?

Nein, er ist ja Angeklagter in einem Strafverfahren bzw. in dem konkreten Fall war es wohl nur ein Bußgeldverfahren wegen Störung einer Versammlung. Da hat er Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 7 StPO,da braucht er die Nummer mit dem Klageerzwingungsverfahren nicht drehen.
 

Offline Der Plöngler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #325 am: 30. Mai 2015, 01:02:06 »
Ein Glück das er keinen Anwalt hat, sonst hätte er wahrscheinlich wirklich hinter die Kulissen unserer Arbeit gucken können. ....

Da lacht der Plöngler: Wie soll das gehen? Hinter die Kulissen der Arbeit des Sonnenstaatlandes blicken nicht mal Eingeweihte.
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Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #326 am: 30. Mai 2015, 01:31:13 »
 

Offline Der Plöngler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #327 am: 30. Mai 2015, 02:10:05 »
Hier ist das ganze Konzept:

http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/akteneinsicht.html

Was heißt hier 'Konzept'? Das ist juristisches Handwerkszeug.
Die andere Frage: was bringt  jemandem, dem man erst erklären muss, wie man AE erhält, dieselbe?
Schon mal versucht, im  Betrieb einer Geschäftsstelle eine auch nur wenig umfangreiche Strafakte auszuwerten? Wenn er dann tatsächlich den Namen des Anzeigenerstatters erfährt - na und? Den bekommt er in der mündlichen Verhandlung sowieso mit. (Privat-) Anschriften von Beamten werden ohnehin niemals aktenkundig.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #328 am: 30. Mai 2015, 02:26:03 »
Mein Fehler.

http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/rechtsschutz.html

Zitat
Vorweg: Anzeigen gegen PolizistInnen, Ordnungsbehörden usw. zu machen, ist meist erfolglos, weil Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Kumpels nicht verurteilen, ja in der Regel nicht einmal ermitteln und anklagen wollen. Dennoch kann es Sinn machen, z.B. kann nach Ablehnung zum Zwecke des Widerspruchs Akteneinsicht beantragt werden (in diesem Fall nur über eineN AnwältIn, aber immerhin). Das bringt dann oft immerhin mehr Wissen über die Hintergründe bei den Repressionsorganen.

Für einen "Polit"-Aktivisten der eine Verschwörung der grüne Männchen sucht - mag das wohl Sinn ergeben.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #329 am: 30. Mai 2015, 10:44:49 »
Nachdem Gysi sich bei unserer Kundschaft erst beliebt machte, so sorgt er jetzt mit Nachdruck dafür, dass das nicht so bleibt:

https://youtu.be/0o-XkbwIZdk

Ganzer Beitrag:
https://www.facebook.com/gregor.gysi/videos/10152718375047693/