Ich würde in so einem Fall wohl zum "Kalten Entzug", also der harten Tour tendieren und äußerst direkt, ja womöglich handgreiflich oder mit anderer physischer Gewalt, dafür sorgen, daß keinerlei Kontaktaufnahme mehr möglich ist, auch daß der "Guru" und seine Adeppen es nicht mehr wagen würden, in die Nähe zu kommen.
Ja, ich würde auch mit meiner eigenen Mutter hart umspringen und massiv dafür sorgen, daß ihr diese Wahnideen ausgetrieben werden, zur Not per Zwangseinweisung o.ä. Ob und wie sowas in der Art möglich ist, weiß ich mangels eigener Erfahrungen nicht, ich würde aber alles versuchen.
Leider muss ich dir kategorisch widersprechen. Sicher hast du gute Absichten, aber so geht es nicht. Den Mangel an eigener Erfahrung merkt man dir deutlich an.
Auch wenn jemand total abwegige Ansichten vertritt oder entsprechend handelt, besitzt er nach wie vor seine Grundrechte auf Freiheit der Person und der Meinungsäußerung. Auch des Kontaktes mit wem immer man will. Mit "physischer Gewalt" setzt du dich ins Unrecht, auch strafrechtlich.
Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit und der Grundrechte (sprich Zwangseinweisung und -behandlung) sind nur möglich bei Eigen- oder Fremdgefährdung. Das muss von einem Amtsarzt festgestellt werden und danach auch noch von einem Richter. Die daraufhin gegebenenfalls angeordneten Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und müssen regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.
Leider ist das ein etwas länglicher Prozess. Es ist nicht so einfach, jemandem die Freiheit wegzunehmen. Und das ist gut so - auch wenn es aus der Perspektive eines Betroffenen ein wenig anders aussehen mag. Aber Wahnideen heilt man nicht, indem man mit jemandem "hart umspringt". Bei einem gebrochenen Bein hilft das ja auch nicht, und Wahn ist eine Krankheit (oder zumindest ein Symptom von gewissen Krankheiten).