Autor Thema: Daniel S. Berlin  (Gelesen 16195 mal)

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Offline Noldor

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #60 am: 13. Mai 2014, 20:33:45 »
Wo wir gerade beim Thema sind: wie halten es die Reichdeppen mit dem Aus/Aufbau des Bildungssystems?

Vielleicht so?






 

Offline Olopax

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #61 am: 13. Mai 2014, 20:38:46 »
Nene Noldor (liebe Grüsse in die Schweiz)
Hier fehlt noch ne Eiche, Imperator Baumifizar
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Offline chrisamar.kashanian

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #62 am: 13. Mai 2014, 21:41:43 »
Jura für Dummies:

§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.


Von sich selbst zu behaupten, man könne kein Unrecht in den eigenen Taten erkennen, scheint ja für manche "Fachleute" hier, wie auch im Gericht in O-Deutschland, ein glaubwürdiges Argument sein. Ein Beweis für die Schuldunfähigkeit ist es nicht.

Noch einmal, für all diejenigen, welche hilflos Paragrafen posten, einen Sinn allerdings in Gesetzestexten nicht erkennen können:

Ein Beweis kann nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren von einem Richter gefunden werden.


Der Beklagte Daniel S. ist voll schuldfähig. Dafür spricht auch, dass er eigene Entscheidungen trifft und seine Interessen konsequent verfolgt.

Die Zwangseinweisung war illegal und ist Ausdruck des Demokratiedefizits und des mangelhaftem Rechtsverständnis des Gerichts.



 
 

Offline kairo

Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #63 am: 13. Mai 2014, 21:46:14 »
Der Beklagte Daniel S. ist voll schuldfähig. Dafür spricht auch, dass er eigene Entscheidungen trifft und seine Interessen konsequent verfolgt.

Die Zwangseinweisung ... ist Ausdruck des Demokratiedefizits ... des Gerichts.

Du scheinst nicht für einen Sechser Ahnung von der Natur eines Wahnsystems zu haben. Viele Leute, die an so etwas leiden, treffen durchaus eigene Entscheidungen und verfolgen ihre Interessen (oder was sie dafür halten) mit außergewöhnlicher Konsequenz.

Im Übrigen treffen Richter ihre Entscheidungen nicht auf demokratischer Grundlage.
 

Offline Das Chaos

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #64 am: 13. Mai 2014, 22:40:57 »

Von sich selbst zu behaupten, man könne kein Unrecht in den eigenen Taten erkennen, scheint ja für manche "Fachleute" hier, wie auch im Gericht in O-Deutschland, ein glaubwürdiges Argument sein. Ein Beweis für die Schuldunfähigkeit ist es nicht.
Das hat hier auch niemand behauptet. Die Einsichtsfähigkeit wird ja gerade nach objektiven Kriterien vom forensischen Sachverständigen festgestellt.

Zitat
Ein Beweis kann nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren von einem Richter gefunden werden.
Du hast es immer noch nicht verstanden. Ein Richter findet keine Beweise und er "definiert" sie auch nicht, sondern er würdigt Beweise die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgelegt werden.

Zitat
Der Beklagte Daniel S. ist voll schuldfähig. Dafür spricht auch, dass er eigene Entscheidungen trifft und seine Interessen konsequent verfolgt.
Von begründungsloser Wiederholung wird der Mist nicht besser. Ein Wirrkopf wie Du (siehe Deine blogs)sollte sich nicht zum gerichtlichen Sachverständigen aufspielen.

Zitat
Die Zwangseinweisung war illegal und ist Ausdruck des Demokratiedefizits und des mangelhaftem Rechtsverständnis des Gerichts.

Solltest Dir das Urteil durchlesen, bevor Du Deine Stammtischparolen schwurbelst.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #65 am: 13. Mai 2014, 23:16:53 »
Ich habe schon an andere Stelle bewiesen, dass ich nicht wirklich Ahnung vom Psychologie habe. Aber trifft nicht grade:

Zitat
dass er eigene Entscheidungen trifft und seine Interessen konsequent verfolgt.

auf  "Wahn" zu?

Da du die Wikipedia wahrscheinlich nicht als echte Quelle akzeptieren wirst mache ich mir jetzt extra die Mühe aus dem "Wörterbuch der Psychiatrie und medizinischen Psychologie" (ISBN: 3-541-04964-2) zu zitieren:

Zitat
Wahn (m) Phänomenologie: Objektiv falsche, aus krankhafter Ursache entstehende Überzeugung, die ohne entsprechende Anregung von außen entsteht und trotz vernünftiger Gegengründe aufrechterhalten wird.

Dass Daniel S. vor Gericht Aussagen in Richtung: "nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand existiert die BRD" (ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr) tätigt spricht ja auch nicht wirklich dafür, dass er seine alten Überzeugungen abgelegt hat.

Allerdings sollte ich mir nicht anmaßen Theorien auf zu stellen. Anderseits ist deine Qualifikation für die Diagnose des Herren S. auch sehr fragwürdig.
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #66 am: 14. Mai 2014, 07:55:58 »
Die Zwangseinweisung war illegal und ist Ausdruck des Demokratiedefizits und des mangelhaftem Rechtsverständnis des Gerichts.

1. Der Unterbringungsbeschluss gegen Daniel S. wurde aufgehoben, da nach Auffassung des Gerichts keine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht. Kann man im Beitrag vom 'Müllmann' nachlesen.
Zitat
Allerdings sind diese Taten nicht so schwerwiegend, dass dadurch der Rechtsfrieden bedroht sei, daher war auch der Unterbringungsbeschuss im Maßregelvolzug aufzuheben
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php/topic,488.msg7819.html#msg7819

2. Wenn das Gericht nicht von der Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausgegangen wäre, wäre er in der JVA gelandet.

Nur mal aus Neugier: Was studierst du eigentlich so?
« Letzte Änderung: 14. Mai 2014, 08:01:11 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Müllmann

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« Antwort #67 am: 14. Mai 2014, 08:49:26 »
Man, man, man (oder vielmehr Frau in dem Fall),

da gönnt man sich mal einen vorgezogenen Feierabend und muss dann am nächsten Morgen so viel Unfug lesen.

Zitat
Zum Glück ist EU-Recht dem Deutschen Recht übergeordnet.

Das ist Unfug. EU-Recht besitzt höchstens Anwendungsvorrang, aber keinen Geltungsvorrang und das auch nur in den Gebieten, auf denen die EU eine Rechtsetzungskompetenz hat. Dazu gehört das Strafrecht nicht.

Zitat
Von sich selbst zu behaupten, man könne kein Unrecht in den eigenen Taten erkennen, scheint ja für manche "Fachleute" hier, wie auch im Gericht in O-Deutschland, ein glaubwürdiges Argument sein. Ein Beweis für die Schuldunfähigkeit ist es nicht.

Das wäre auch eher ein Argument für die fehlende Rechtswidrigkeit. § 16 StGB mal so als Stichwort, das sollte Dir "Rechtsexperten" doch was sagen. Das ganze Thema hat mit Schuldfähigkeit null zu tun. Außerdem hat Daniel S. die ganze Zeit bestritten, schuldunfähig zu sein. Weil ihm schon klar ist, dass er dann die Wiedererteilung seiner Genehmigungen knicken kann.

Aber zum Glück für ihn hatte Daniel S. einen fähigen Anwalt, der das optimale Urteil für seinen Mandanten erreicht hat. Freispruch und Aufhebung der Unterbringung.

Zitat
Die Zwangseinweisung war illegal und ist Ausdruck des Demokratiedefizits und des mangelhaftem Rechtsverständnis des Gerichts.

Da hat das Gericht in seinem Urteil was anderes festgestellt, deswegen gab es ja auch keine Haftentschädigung (§ 6 I Nr. 2 StrEG).

Zitat
Hier im Allgaeu  hat man nicht die Chance, bei sowas wie eine Beobachterposition zu spielen.

Olopax, kannst ja Mike Heerlein, den Aquisescout oder Peter Putzhammer bei ihren Prozessen in München/Rosenheim besuchen. Oder der Reckzeh ist in Stuttgart sicher auch mal wieder dran.
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #68 am: 14. Mai 2014, 12:40:18 »
Zitat
Hier im Allgaeu  hat man nicht die Chance, bei sowas wie eine Beobachterposition zu spielen.

Das Zitat war mir ja noch gar nicht aufgefallen.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wo Studierst du den bitte im Allgäu (ich gehe mal davon aus du gehst von der modernen Definition des Allgäus aus) ? Da bleibt ja eigentlich nur die FH in KE. Was Jura als Studienfach ausschließen dürfte.

Apropos KE, am dortigen Amtsgericht fand vor kurzem die Verhandlung gegen die "Tänzelfestschläger" von letztem Jahr statt (die Reichsdeppenrundschau berichtete), dass hättest du ja beobachten können.

http://www.br.de/nachrichten/schwaben/taenzelfest-mordvorwurf-prozessauftakt-100.html
« Letzte Änderung: 14. Mai 2014, 13:01:22 von GeneralKapitalo »
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Offline Olopax

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #69 am: 14. Mai 2014, 17:13:13 »
Richtigstellung,
ich bin Olopax und Chrisamar ist der Blogschreiber.

Olopax wohnt im Allgäu und ist schon seit Hebinho dabei.

Sobald ich mal die Gelegenheit habe, werd ich solch einem Prozess beiwohnen.
Da ohne Auto ist es im Allgäu etwas schwierig :)
Studiert hab ich nicht, aber eine Fachausbildung und stehe in Lohn und Brot.

 So long, wie der Allgaeuer sagt

Der sogenannte Tänzelfestprozess war kein Rechtradikalenprozess., zur Info

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #70 am: 14. Mai 2014, 17:41:34 »
Solltest Dir das Urteil durchlesen, bevor Du Deine Stammtischparolen schwurbelst.

Das sind keine Stammtischparolen in dem Blog, Verschwörungstheorien auch nicht - sondern reiner Wahn. Schizophrenie, Verfolgungswahn o.ä., wahnhaft auf jeden Fall. Versucht doch mal, die Texte zu lesen und zu verstehen, worum es da gehen soll. Das ist nicht möglich, absolut nicht.

Das meine ich jetzt nicht mit dem sonst spöttischen Unterton, sondern völlig ironiefrei bitterernst. @Chrisamar Kashanian: Du hast Probleme. Sehr ernste Probleme.

 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #71 am: 14. Mai 2014, 17:42:02 »
Ohh, mein Fehler hatte die Kommentar bis zum letzten Beitrag von Chrisamar nur überfolgen und dachte ich hab was übersehen. Sorry an dich Chrisamar.

Zitat
Studiert hab ich nicht, aber eine Fachausbildung und stehe in Lohn und Brot.

Die Frage hätte sich dann sowieso erübrigt.  ;D

Zitat
Der sogenannte Tänzelfestprozess war kein Rechtradikalenprozess., zur Info

Naja, ob seine sogenannten rassistischen Äußerungen nur besoffenes Gelaber waren oder doch auf eine Zugehörigkeit zur rechten Szene schließen lassen kann ich nicht sagen. Das Gericht mein aber nein, da hast du recht. Hier wird das ganze aber durchaus anderes gesehen:

https://linksunten.indymedia.org/de/node/112009
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Offline Richard Sharpe

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #72 am: 14. Mai 2014, 18:21:19 »
Zitat
Studiert hab ich nicht, aber eine Fachausbildung und stehe in Lohn und Brot.

Zitat
Mein Doktorvater hat keinerlei Probleme mir gedanklich zu folgen.

Aha. Kann man neuerdings promovieren, ohne studiert zu haben?

http://de.wikipedia.org/wiki/Doktorvater
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #73 am: 14. Mai 2014, 18:28:57 »
Ich habe hier wohl etwas verwirrung gestiftet.  :-[

Die Aussage:

Zitat
Studiert hab ich nicht, aber eine Fachausbildung und stehe in Lohn und Brot.

stammt vom User Olopax.

Während:

Zitat
Mein Doktorvater hat keinerlei Probleme mir gedanklich zu folgen.

vom User chrisamar.kashanian kommt.
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline kairo

Re: Bericht vom ersten Prozesstag gegen Daniel S.
« Antwort #74 am: 14. Mai 2014, 18:32:49 »
Zitat
Mein Doktorvater hat keinerlei Probleme mir gedanklich zu folgen.

Aha. Kann man neuerdings promovieren, ohne studiert zu haben?

Ja, unter Umständen schon. Es kommt aufs Fach und die Uni an. Annette Schavan hatte ja auch so promoviert. Als ihr der zweite Vorname aberkannt wurde, hatte sie überhaupt keinen akademischen Abschluss mehr.

Aber hier liegt der Fall vermutlich anders. An der Uni erlebt man zuweilen bemitleidenswerte Existenzen, die laufend verkünden, demnächst ihre Promotion in Angriff nehmen zu wollen, aber nicht mal schlau genug für den Hauptschulabschluss sind. So etwas habe ich selbst erlebt. Man behandelt sie meist mit freundlichem Mitleid, so lange sie nicht lästig werden. Durchaus möglich, dass ein freundlicher Professor sich für unseren Freund gelegentlich mal ein wenig Zeit nimmt, aus therapeutischen Gründen. Vielleicht teilt er uns mit, an welcher Uni und bei welcher Fakultät er sein Promotionsvorhaben angemeldet hat.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2014, 18:37:10 von kairo »