Autor Thema: Ferdinand Karnath sagt...  (Gelesen 157739 mal)

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Offline Lalilu

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #540 am: 29. April 2015, 22:06:24 »
Die wird er schon selber da platziert haben und ich weiß schon wer da ermittelt




„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
 
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Offline hair mess

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #541 am: 29. April 2015, 23:13:01 »
Ja, wenn schon auf den König geschossen wurde, dann muss er sich doch auch mal in dieser Richtung wichtig machen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #542 am: 29. April 2015, 23:31:01 »
Attentate kann man inszenieren, wenn keiner Lust hat, wirklich eins zu unternehmen. Meine Wenigkeit wüsste auch nicht, welchen Grund es gäbe, F. K. zu erschießen, denn er ist so unwichtig, dass der Aufwand nicht lohnt.

Welchen Wert ein derartiger Vorfall für ein laufendes Verfahren in Sachen Wahlbeschwerde haben soll, entzieht sich meinem Verständnis überdies. Weil jemand außerhalb jeglichen Wahlkampfs eine Patrone in seinem Briefkasten gefunden hat, ist ja die letzte Wahl nicht ungültig, verfassungswidrig oder sonst anfechtbar. Dazu bedarf es schon anderer Gründe.

Wenn die viel geschmähten etablierten Parteien Lust auf eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages hätten, dann gäbe es problemlos Möglichkeiten, eine solche herbeizuführen bzw. zu erzwingen. Wie dies mittels absichtlich verpatzter Vertrauensfrage geht, wurde uns ja bereits zwei Male vorgeführt. Weiter wäre es auch möglich, etwa einen Rücktritt der Kanzlerin zu inszenieren und die Ersatzwahl ins Leere laufen zu lassen o. dgl. Das kann man eben alles machen, wenn man an der Macht ist.
Dagegen ist F. K. einfach nur lautstark, sonst nichts.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #543 am: 30. April 2015, 00:50:01 »
Attentate kann man inszenieren, wenn keiner Lust hat, wirklich eins zu unternehmen. Meine Wenigkeit wüsste auch nicht, welchen Grund es gäbe, F. K. zu erschießen, denn er ist so unwichtig, dass der Aufwand nicht lohnt.

Welchen Wert ein derartiger Vorfall für ein laufendes Verfahren in Sachen Wahlbeschwerde haben soll, entzieht sich meinem Verständnis überdies. Weil jemand außerhalb jeglichen Wahlkampfs eine Patrone in seinem Briefkasten gefunden hat, ist ja die letzte Wahl nicht ungültig, verfassungswidrig oder sonst anfechtbar. Dazu bedarf es schon anderer Gründe.

Wenn die viel geschmähten etablierten Parteien Lust auf eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages hätten, dann gäbe es problemlos Möglichkeiten, eine solche herbeizuführen bzw. zu erzwingen. Wie dies mittels absichtlich verpatzter Vertrauensfrage geht, wurde uns ja bereits zwei Male vorgeführt. Weiter wäre es auch möglich, etwa einen Rücktritt der Kanzlerin zu inszenieren und die Ersatzwahl ins Leere laufen zu lassen o. dgl. Das kann man eben alles machen, wenn man an der Macht ist.
Dagegen ist F. K. einfach nur lautstark, sonst nichts.

Nein, auch das nicht.
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #544 am: 30. April 2015, 17:00:39 »
Ich frage mich, was das für eine Patrone sein soll. Hat er so geschickt fotografiert, dass man nix erkennen kann.

Naja sieht ein wenig aus wie eine 9mm Patrone, aber man hat keinen Bezugspunkt um die Größe korrekt schätzen zu können.
Sie sieht auch ein wenig verwittert aus, das Zündplättchen sieht echt aus. Vorne die Patrone an sich könnte aber Kunststoff sein, also ich tendiere Richtung Platzpatrone.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Offline teobald.tiger

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #545 am: 1. Mai 2015, 00:42:03 »
Attentate kann man inszenieren, wenn keiner Lust hat, wirklich eins zu unternehmen. Meine Wenigkeit wüsste auch nicht, welchen Grund es gäbe, F. K. zu erschießen, denn er ist so unwichtig, dass der Aufwand nicht lohnt...

Immerhin: Ferdi in allerbester "Gesellschaft"! Seine Wenigkeit Fitzek behauptet ja auch, ein Anhänger die Bafin irgendwer hätte auf ihn geschossen:

https://youtu.be/KIrNO2hboas (ab 22:23)

Immerhin hätten die Kolegen vom VS jetzt ja einen prima "Grund", Ferdi rund um die Uhr zu bewachen  >:D >:D
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Offline Pantotheus

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #546 am: 1. Mai 2015, 10:48:02 »
Was dem Zopfkönig recht ist, ist dem Pferdchen billig ...
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Offline teobald.tiger

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #547 am: 2. Mai 2015, 20:03:53 »
anstatt ständig neues Zeugs zu schwurbeln, mit dem das BVerfG eh nichts anfangen kann - schliesslich haben die keine Befugnisse für strafrechtliche Ermittlungen - sollte er langsam mal hiermit in die Pötte kommen:

Zitat
Bezugnehmend auf unsere bei Ihnen fuer Ende April 2015 angekuendigte Ergaenzungsbegruendung
zur Wahlpruefungsbeschwerde 2 BvC 21/14...

weil sonst könnte es ja passieren, das die Karlsruher langsam die Geduld (und Nerven) verlieren...  >:D

Aber bestimmt hat sich Ferdi nur vertippt und meint eigentlich 2016!
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Müllmann

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #548 am: 2. Mai 2015, 20:57:27 »
sollte er langsam mal hiermit in die Pötte kommen:

Zitat
Bezugnehmend auf unsere bei Ihnen fuer Ende April 2015 angekuendigte Ergaenzungsbegruendung
zur Wahlpruefungsbeschwerde 2 BvC 21/14...

weil sonst könnte es ja passieren, das die Karlsruher langsam die Geduld (und Nerven) verlieren...  >:D

Die Nerven verlieren die deswegen nicht, die beachten das einfach nicht weiter. Die Begründungsfrist für Wahlprüfungsbeschwerden nach § 13 Nr. 3 BVerfGG ist 2 Monate gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG.

Zitat
§ 48
(1) Die Beschwerde gegen den Beschluß des Bundestages über die Gültigkeit einer Wahl, die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, oder den Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Bundestag verworfen worden ist, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfaßt, binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen.
 

Offline Noldor

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #549 am: 3. Mai 2015, 01:34:20 »
Zitat
binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben;

Und wann war die Beschlußfassung?

Muss ich als Schweizer doch fragen. ;D
 

Müllmann

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #550 am: 3. Mai 2015, 09:54:56 »
Zitat
binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben;

Und wann war die Beschlußfassung?

Muss ich als Schweizer doch fragen. ;D
Die Beschlußempfehlung der Wahlprüfungskommission ist vom 26.6.2014 und hier zu finden http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/018/1801810.pdf

Da ist Pferdchens Einspruch aber gar nicht bei.

Es gibt auch noch einene weitere Beschlußempfehlung vom 6.5.2014, zu finden hier http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801160.pdf

Da findet sich Pferdchens Einspruch auf Seite 23:

Zitat
Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

Tatbestand

Mit einem Schreiben vom 23. September und zwei Faxen vom 26. September 2013, die mit „Vorausmeldung“
überschrieben waren, hatte der jetzige Einspruchsführer angekündigt, als Bundesvorsitzender „namens
und im Auftrag“ der Vereinigung „Deutsche Nationalversammlung“ einen Wahleinspruch einlegen zu wollen.
Nachdem ihm das Ausschusssekretariat den Hinweis gegeben hatte, dass Parteien im Wahlprüfungsverfahren
– nach erfolglosem Einspruch beim Deutschen Bundestag – keine Wahlprüfungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht einlegen können, hat er nunmehr durch ein Fax vom 22. November 2013 selbst
und als Vertreter der Vereinigung Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
am 22. September 2013 eingelegt. Der Vortrag wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2014 erweitert.
Die Einspruchsführer tragen vor, der Bundeswahlausschuss habe am 4. Juli 2013 den Antrag der Einspruchsführerin
zu 2. abgelehnt, an der angegriffenen Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen. Erst durch eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2013 sei die Zulassung erfolgt. Hätte (bereits) der
Bundeswahlausschuss die Einspruchsführerin zu 2. und den Einspruchsführer zu 1. als Kandidaten ordnungsgemäß
zugelassen, wären sie für ihre „besondere Wählerschaft“ wählbar gewesen. In jedem Fall hätte die
Einspruchsführerin zu 2. die Fünf-Prozent-Hürde „mit ca. 18,13 Prozent bis 20,13 Prozent“ überschritten und
so wesentlich die Sitzverteilung des neuen Deutschen Bundestages mitbestimmt. Der Einspruchsführer zu 1.
wäre somit in den Bundestag eingezogen und hätte „als Einzelner der DNV“ ebenfalls zu einer geänderten
Sitzverteilung beigetragen.
Wegen der Einzelheiten des Vortrages der Einspruchsführer wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. Dem Vortrag der Einspruchsführer lässt sich kein Verstoß gegen
Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler entnehmen.
Die Einspruchsführer hätten nachvollziehbar darlegen müssen, aus welchem Geschehen sich ihrer Ansicht
nach ein die Gültigkeit der Wahl berührender Wahlfehler ergibt (vgl. etwa Bundestagsdrucksachen 15/1150,
Anlage 5; 17/1000, Anlagen 13 und 19; 17/2250, Anlage 11; BVerfGE 40, 11 [30]). Ihre Behauptungen, die
Einspruchsführerin zu 2. wäre nur bei einer Zulassung durch den Bundeswahlausschuss am 4. Juli 2013 für
ihre „besondere Wählerschaft“ wählbar gewesen und hätte zwischen 18,13 und 20,13 Prozent der Stimmen
erreicht, wird aber durch nichts untermauert. Belegbare Tatsachen fehlen. Dabei wären sie im vorliegenden
Fall besonders vonnöten gewesen. Denn schon die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass eine Verzögerung
der Zulassung zur Bundestagswahl um gerade einmal 19 Tage (zwischen der Entscheidung des Bundeswahlausschusses
und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) für eine erfolgreiche Wahlteilnahme keine Rolle spielen kann. Für eine Wahlteilnahme ist rechtlich die Zulassung erforderlich. Rein tatsächlich ist ein
langer zeitlicher Vorlauf nötig: Ein Partei- bzw. Wahlprogramm ist zu diskutieren und zu beschließen, Kandidaten
müssen nominiert und Wahlvorschläge erstellt werden. Zumindest muss eine Landesliste in einem
Bundesland aufgestellt und eingereicht werden. Eine solche Planung muss bereits abgeschlossen sein, bevor
der eigentliche Wahlkampf beginnt, also jedenfalls bevor der Bundeswahlausschuss über die Wahlzulassung
befindet.
Nicht ohne Grund hat der Bundeswahlausschuss über die Wahlzulassung gemäß § 18 Absatz 4 Satz
1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes spätestens am 79. Tage vor der Wahl für alle Wahlorgane verbindlich festzustellen,
welche Vereinigungen für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Damit wird zum einen rechtzeitig
vor der Wahl für Wahlorgane und Vereinigungen/Parteien Klarheit geschaffen. Zum anderen besteht
die Möglichkeit für die Vereinigungen, die Ernsthaftigkeit ihrer politischen Absichten und Bemühungen
unter Beweis zu stellen. Einsprüche, die über Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von
Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht
enthalten, müssen als unsubstantiiert zurückgewiesen werden
(Bundestagsdrucksachen 15/1150, Anlagen
283, 284, 285; 15/1850, Anlage 25; 15/2400, Anlage 9; 17/1000, Anlagen 13 und 19; BVerfGE 48, 271
[276]; 66, 369 [379]; 85, 148 [159]; 122, 304 [309]; Hahlen, in: Schreiber, Bundeswahlgesetz, 9. Auflage
2013, § 49 Rn. 25).
Außerdem kann es schon keinen Wahlfehler darstellen, wenn die Nichtzulassungsentscheidung durch ein
gesetzliches Rechtsmittel aufgehoben
und dadurch zugleich die Zulassung gewährt wird.
 
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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #551 am: 3. Mai 2015, 14:41:28 »
Attentate kann man inszenieren, wenn keiner Lust hat, wirklich eins zu unternehmen. Meine Wenigkeit wüsste auch nicht, welchen Grund es gäbe, F. K. zu erschießen, denn er ist so unwichtig, dass der Aufwand nicht lohnt.

Wobei die Dummbirne hier eindeutig wieder Potential verschenkt hat. Wäre doch nicht so schwer sich schnell noch einen zusätzlichen Vornamen wie Johannes anzueignen.

Und voilà: Die Schlagzeile "Neues Attentat auf J.F.K." würde bestimmt in den Mainstream-Medien landen.
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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #552 am: 7. Mai 2015, 10:47:12 »
GROßE Neuigkeiten vom kleinen Ferdi!!!!

Zitat
Vor dem Hintergrund des NSA-Skandals und der Verstrickungen des BND in denselben, wird gerade dieser Satz des zur Zeit heftig den eigenen Koalitionspartner attackierenden Parteichefs Gabriel interessant, denn uns wurde durch unsere guten Verbindungen, zu insbesondere westlichen Geheimdiensten, umgehend die Selektorenliste zugespielt, die offiziell mittlerweile durch den BND geloescht worden sein soll.
Ferdi hat das bekommen was der Bundestag vermutlich nicht bekommen wird und zwar die Selektionsliste des BND mit den Suchbegriffe der NSA. Der Lügt doch nur wenn der den Mund auf macht.

Zitat
In den vierzigtausend Schluesselbegriffen befinden sich auch die Worte "r e c h t s" "deutsch(e)" und "national(versammlung)"
welche deckungsgleich mit unserer politischen Grundeinstellung sind - naemlich:
"politisch r e c h ts zu sein" und deckungsgleich mit unserem aussergewoehnlichen und provokanten Parteinamen sind:
"D e u t s c h e Nationalversammlung".
Und hier zeigt sich das der Ferdi keine Ahnung hat und offensichtlich auch nicht mal die "Mainstreammedien" richtig lesen kann. In den "Suchbegriffen" befanden sich so weit ich das weiß keine Wörter sondern nur IP-Adressen und E-Mail-Adressen. Den wenn das NSA/BND nach "deutsch" gesucht hätte, hätten Sie glaub ich mehr Ergebnisse als sie jemals auswerten können.[/quote]
Zitat
Die in der Selektorenliste in concreto aufgefuehrten Begriffe umfassen auch sogenannte Begriffskombinationen und damit sind auch wir, als nach Art.21 I GG, demnach dem Grundgesetz geschuetzte Partei, einer rechtswidrigen Ueberwachung durch ein Exekutivorgan des Bundes (BND) zum Vorteil einer fremden auslaendischen Macht (US-Geheimdienst) ausgesetzt worden.
Eher wird die Erde eine Scheibe als das Ferdis "Partei" irgendwo zugelassen wird.

Die ganze Mitteilung gibts hier im Spoiler:
Spoiler
Zitat
Die DNV in eigener Sache (030/2015)

Der BND und die Selektorenliste der NSA oder Das digitalisierte westalliierte Besatzungsrecht als staatlich inszenierte Bedrohung unserer deutschen Nation

Werte Waehlerinnen und Waehler,
Sie erinnern sich noch an Herrn Sigmar Gabriel, den Parteifuehrer der SPD, und seinem Interview beim Magazin "Der Stern" vom 04.02.2015?

http://www.stern.de/…/spd-chef-gabriel-im-stern-interview-z…

Sein wesentlicher Ausspruch lautete:

"Es gibt ein demokratisches Recht darauf, rechts zu sein oder deutschnational."

Vor dem Hintergrund des NSA-Skandals und der Verstrickungen des BND in denselben, wird gerade dieser Satz des zur Zeit heftig den eigenen Koalitionspartner attackierenden Parteichefs Gabriel interessant, denn uns wurde durch unsere guten Verbindungen, zu insbesondere westlichen Geheimdiensten, umgehend die Selektorenliste zugespielt, die offiziell mittlerweile durch den BND geloescht worden sein soll.

In den vierzigtausend Schluesselbegriffen befinden sich auch die Worte

"r e c h t s"

"deutsch(e)"

und

"national(versammlung)"

welche deckungsgleich mit unserer politischen Grundeinstellung sind - naemlich:

"politisch r e c h ts zu sein" -

und deckungsgleich mit unserem aussergewoehnlichen und provokanten Parteinamen sind:

"D e u t s c h e Nationalversammlung".

Die in der Selektorenliste in concreto aufgefuehrten Begriffe umfassen auch sogenannte Begriffskombinationen und damit sind auch wir, als nach Art.21 I GG, demnach dem Grundgesetz geschuetzte Partei, einer rechtswidrigen Ueberwachung durch ein Exekutivorgan des Bundes (BND) zum Vorteil einer fremden auslaendischen Macht (US-Geheimdienst) ausgesetzt worden.

Welche politische Sprengkraft und welche Folgen sich aus dieser Tatsache, auch fuer die SPD und Herrn Gabriel selbst noch ergeben, steht derzeit aus, aber Sie koennen davon ausgehen, dass wir noch diese Woche eine Strafanzeige an den Generalbundesanwalt schicken werden, die erneut gegen die BReg gerichtet ist.

Warum also hat Herr Gabriel schon im Beginn des Monats Februar 2015 mit diesen drei wesentlichen Begriffen oeffentlich hantiert und diesen drei Begriffen ausdruecklich den Schutz des Grundgesetzes zugesprochen?

Hatte er eine Vorahnung vom sich ankuendigenden NSA-BND-Skandal und baute entsprechend vor, um am Ende selbst von Vorwuerfen weitestgehend frei zu sein bzw. werden zu koennen?

Wir gehen davon aus, dass die amtierende Bundesregierung uns keine Wahrheit bieten wird, sondern alles versucht auszusitzen und geheimzuhalten.

Herr Gabriel wird indessen versuchen, wie von uns bereits am 9.12.2013 angekuendigt und prognostiziert:

http://www.deutsche-nationalversammlung.de/…/EilbeschwerdeB…

die grosse Koalition vorzeitig platzen zu lassen, um spaeter auf Bundesebene Dunkelrot/Rot/Gruen etablieren zu koennen.

Sein Interview vom 4.2.2015 war ja auch eine Antwort auf unsere anhaengige Wahlanfechtungsbeschwerde beim BVerfG, der zunehmend mehr und mehr Aussicht auf Erfolg zugeht:

http://deutsche-nationalversammlung.de/…/BferGZwischenmitte…

Wir gehen berechtigt und begruendet davon aus, dass die gesamte Bundesregierung, die SPD ist von der Verantwortung fuer diesen Skandal nicht davon ausgeschlossen, zu Gunsten der Westalliierten auf deutschem Boden eine digitalisierte besatzungsrechtlich gestuetzte flaechendeckende Ueberwachung um- und durchgesetzt hat.

Die Wahlweiderholung kommt nun Stueck fuer Stueck naeher und wir von der DNV werden diesmal auf der Wahlliste stehen - ausgesprochen gut platziert.

Bleiben Sie also dran, an denen, die bisher Licht in jedes sozialistische Dunkel gebracht haben und nicht vergessen - nach der politischen Farbenlehre ergibt Dunkelrot/Rot und Gruen ein sattes Dunkelbraun.

Wir stehen fuer frische neue Farben - Hellgrau und Burgund, denn 150 Jahre "Braune Brut" sind einfach genug.

Ihre DNV und Ihr Ferdinand Karnath
[close]
« Letzte Änderung: 7. Mai 2015, 10:48:49 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #553 am: 7. Mai 2015, 16:30:32 »
GROßE Neuigkeiten vom kleinen Ferdi!!!!

Zitat
Vor dem Hintergrund des NSA-Skandals und der Verstrickungen des BND in denselben, wird gerade dieser Satz des zur Zeit heftig den eigenen Koalitionspartner attackierenden Parteichefs Gabriel interessant, denn uns wurde durch unsere guten Verbindungen, zu insbesondere westlichen Geheimdiensten, umgehend die Selektorenliste zugespielt, die offiziell mittlerweile durch den BND geloescht worden sein soll.
...

Hoppala, jetzt hat mir mein limitierter Bildungshintergrund wieder ein Schnippchen geschlagen. Als ich das las, dachte ich "Bääh, das ist ja mal was ganz Ekliges aus der widerlichen Welt des geldgierigen NWO-Kapitalismus!" aber dann merkte ich, daß den Begriff mit
http://de.wikipedia.org/wiki/Separatorenfleisch
verwechselt habe  :-[
 

Offline teobald.tiger

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #554 am: 7. Mai 2015, 20:13:40 »
Jetzt hats auch den DGB erwischt! Ferdi ist sauer, das sein Kindergarten ab morgen streikt!!!  :)) Kann er mit den anderen Kindern gar nicht Waterloo spielen oder aus den Legosteinen ein Bismarckdenkmal bauen...  :think:

Zitat
Die im Raum stehende Frage ist, welche Rolle der DGB schon wieder in dieser "gemeinsamen Erklaerung" von den vorgenannten drei Parteien spielt. Koennte es sein, dass der DGB laengst ein Bestandteil aller drei Parteien ist - eine Art Untergliederung, die im Austausch von Vorteilsgewaehrung (Spenden) und Vorteilsannahme (Umsetzung politischer Interessen) arbeitet?
Der Begriff "Buendnis" kommt nun alle Tage und nur bei diesen extrem nationalsozialistisch ausgepraegten Parteien vor,...
(Quelle: https://www.facebook.com/DIEDNV/posts/429428530566142)

Offenbar hat die DNV ihre eigene "Selektorenliste"! Und da leuchten nun alle Lampen auf, wenn von "Bündnis" die rede ist! Weil das ist wohl grundsätzlich ganz böse und sozialistisch: "Bündnis für Familie", "Bündnis Entwicklung Hilft", "Deutsches Bündnis gegen Depression e.V." usw.
Wird er alles nach Karlsruhe melden!

Bei der Erklärung der drei Parteien und des DGBs geht es übrigens um die Erklärung zum "Tag der Befreiung 8.Mai" - die aber Ferdi auch nicht gefällt:

Zitat
Uns politisch muendigen Buergerinnen und Buergern ist laengst bewusst und auch absolut klar, dass es den oben, in concreto genannten Protagonisten ausschliesslich darum geht, k e i n e differenziertere Ansicht vom 8.Mai gesellschaftlich aufkommen zu lassen, wie diese gerade beispielhaft von Frau Erika Steinbach vertreten wurde.
Auch wir von der DNV vertreten die Ansicht, dass es in Deutschland noch gar keine wirkliche Stunde "0" gegeben hat, denn der Sozialismus in allen Spielarten, vor dem uns schon Otto von Bismarck vor 135 Jahren warnte, hat deutsches Territorium noch nicht verlassen und haelt uns alle in einem eisernen alliiert fremdbestimmten Wuergegriff.

Also muss unser edler Ritter Ferdinand wohl angetrabt kommen, um dieses Deutschland aus dem "eisernen alliiert fremdbestimmten Wuergegriff" zu befreien"! Leider scheint er die Rüstung ("Ergänzungsbegründung") verlegt zu haben, um auch wirklich gerüstet zu sein... Aber was schert es einen echten preußischen Nationalhelden:

Zitat
Die Wahlweiderholung kommt nun Stueck fuer Stueck naeher und wir von der DNV werden diesmal auf der Wahlliste stehen - ausgesprochen gut platziert.

hat man Ferdi eigentlich erklärt, das das auf den Listen streng nach Alphabet geht? Aber das BVerfG wird für ihn da sicher eine "Ausnahme" durchboxen - ein extra Schmierzettel Wahlzettel nur für ihn und die DNV!  :scratch:

Vielleicht darf er da dann auch die "neuen" Farben seiner Partei drauf drucken????

Zitat
Wir stehen fuer frische neue Farben - Hellgrau und Burgund, denn 150 Jahre "Braune Brut" sind einfach genug.

Sehen ja echt hübsch aus die neuen Parteifarben  :whistle: :whistle: :whistle:
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"