nach der Fitness dann der "Schwachsinn der Woche" für die allerliebsten Truppenmitglieder - heute wieder inklusive der üblichen "Märchenstunde" und Lügnereien am laufenden Band:
Die DNV in eigener Sache (9)
Beitritt zum Wahleinspruch gegen die Bundestagswahl 2013
Werte Waehlerinnen und Waehler,
Wussten Sie, dass es seit Bestehen der Bundesrepublik noch keiner Partei tatsaechlich gelungen ist, nachtraeglich zu einer Bundestagswahl zugelassen zu werden, nachdem der Bundeswahlleiter diese abgelehnt hatte?
jepp, weil die "Partei" dies in einer begründeten Verfassungsklage vorm BVerfG durchgesetzt und der Gesetzgeber dies bei der letzten "Neufassung" entsprechend ergänzt hat!!!
Der "Deutschen Nationalversammlung" (DNV) ist dies als einzigste Partei ueberhaupt gelungen.
:blob5:
Nicht die "einzigste" sondern mal die erste - wobei ich mich schon wundere dass das BVerfG doch so grosszügig entschieden hat - laut der damals eingereichten Klage hätte da keine Notwendigkeit zu bestanden!
Wussten Sie, dass es noch nie einer wahlberechtigten Person und noch nie einer einspruchsberechtigten Partei gelungen ist, mit einem Wahleinspruch beim Bundestag Neuwahlen zu erreichen? Auch bei der letzten Bundestagswahl 2009, gab es, aehnlich wie jetzt, 163 Einsprechende, von denen n i c h t einer durchgedrungen ist.
tja, solange es keinen Hinweis auf Manipulationen im "größeren Umfang" gibt, die für eine Sitzverteilung entscheidend...
Wie Ihnen bekannt ist, haben wir als erste Partei und einzelnd Einsprechender am 23.9.2013 beim Bundestag einen Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben.
na toll: "Eäääärsterrrrr"
- leider bis heute
KEINE Begründung für den Einspruch abgeliefert! Ohne die aber kann unser juristischer Don Quichotte sich den Einspruch aufm Klo aufhängen!
Im Falle unserer Nichtzulassung sind wir beim BVerfG mit unserer Beschwerde durchgedrungen, in dem wir gegen den Bundeswahlleiter erfolgreich argumentiert haben und dessen rechtswidrige Entscheidung damit haben aufheben lassen koennen.
Im Falle dieser Bundestagswahl erheben wir als Neuling, der erst knapp ein Jahr im politischen Geschehen dabei ist, einen Einspruch gegen den Vorlauf der Bundestagswahl 2013, weil wir der Ansicht sind, dass unser Zugang zur Bundestagswahl ursaechlich durch die Fehlentscheidung des Bundeswahlausschusses vereitelt wurde, obwohl der Zugang nach Art.38 I GG als grundrechtsgleiches Recht uneingeschraenkt verbrieft ist. Das BVerfG selbst hat mit einer wichtigen Entscheidung nicht nur die fuenf Wahlgrundsaetze und ihre Einhaltung ausgelegt, sondern dem ungehinderten Zugang im Rahmen der Wahlvorbereitung eine eigene rechtliche Stellung zukommen lassen.
wie gesagt, bisher gibt es nur einen "Einspruch"
OHNE Begründung! Das sie angeblich "behindert" wurden, davon blubbert uns Staatenlenker schon seit Monaten! Aber da sie uneingeschränkt an der Wahl hätten teilnehmen können - nur eben zu blöd waren, genügend Unterschriften zu sammeln - das vergisst er grundsätzlich! Wie er darauf kommt, der Wahlleiter nun daran "Schuld" sei: unbegreiflich!! (naja oder typisch für die Logik des Oberreichsdeppen - immer sind die anderen...)
Ihnen ist ja die Aussage: "Es gibt immer ein erstes Mal" hinlaenglich bekannt. Koennte es sein, dass es uns als Einspruchsberechtigter, erstmalig, wie im Falle der Nichtzulassung durch den Bundeswahlausschuss, gelingen wird, Neuwahlen zu bedingen? Sind wir insbesondere deshalb mit unserer freiheitlich-patriotischen Bewegung "DNV" existent, weil es einfach unsere Bestimmung ist, in diesem Moment fuer die Rettung der Nation vor Ort zu sein?
und er träumte und ein grosser böse Kater weckte ihn dann...
Übrigens: Nicht das erste mal wurde eine Klage vom Staatsleerer vom BVerfG abgelehnt - die zweite Klage (gut es war eher eine Erpressung von Verfassungsorganen) wurde gleich in die Tonnen geschleudert - ohne sie zur Beratung überhaupt an zu nehmen! Wieso soll das jetzt anders sein?
Sollte es zu einer grossen Koalition kommen, haben die nationalistischen Sozialisten unter CDU/CSU/SPD eine komfortable 2/3 Mehrheit, die als Initiative aus der Mitte des Bundestages heraus sogar eigenstaendig das Verfassungsgesetz "Grundgesetz" abaendern koennte - z. B. zu Gunsten der EU/WU durch endgueltige Abgabe aller verbliebenen Hoheitsrechte unseres "Deutschen Reiches 1871", welches nach wie vor laut BVerfG - Entscheidung in Ermangelung einer amtierenden Reichsregierung suspendiert hinter dem GG steht. Diese Koalition muesste dazu noch nicht einmal S i e als Waehlerschaft und damit Buergerinnen und Buerger, befragen - sie koennten es einfach bestimmen!
dumm gelaufen! Oder die DNV verbieten?
Wir haetten unter dieser Koalition auch keine funktionsfaehige Opposition im Bundestag mehr, denn die verbleibenden beiden sozialistischen Parteien aus Linken und Gruenen wuerden diese Entscheidungen der Koalition sogar mittragen. Selbst der Bundesrat waere ein nationalistisch sozialistischer Machtblock, der dann endgueltig auch die Hoheitsrechte den einzelnen Bundeslaendern entziehen koennte und auch wird, wenn der Druck der Westalliierten entspechend erhoeht wird. Warum denken Sie, ist die NSA - Bespitzelung "Prism" durch die USA, die Bespitzelung durch England als "Tempora" und die Bespitzelung durch Frankreich als "Bellevue", gerade im Vorfeld der Bundestagswahl - eben dieser Bundestwagswahl 2013 - bekannt geworden - ja geradezu aufgeflogen?
Die politischen Entwicklungen in unserem Land liessen die Westalliierten hyperaktiv werden, denn immer mehr kleine Parteien fanden und finden sich, immer mehr Menschen entzogen und entziehen sich willentlich der politischen Umerziehung, immer mehr Menschen holen sich ihre politische Muendigkeit zurueck und das ruft natuerlich das noch fortgeltende Besatzungsrecht auf den Plan und natuerlich auch dessen Anwender.
Is er nich süß unser kleiner Ex Schupo und seine handvoll Anhänger? Buhlen um die "Aufmerksamkeit" der Alliierten! Büdde büdde!
Im übrigen ist er in Mathe mit Abstand nicht so gut wie sein Sohn: Wenn man die Stimmen für die AfD und Piraten mal abzieht, haben der Rest
WENIGER
Stimmen als vor vier Jahren bekommen!
Nicht ohne grosses Bauchgrimmen und besonders schlechtem Vorgeschmack sehen sowohl das BVerfG, als auch die meisten Staats- und Verfassungsrechtler die Demokratie durch dieses Wahlergebnis zur Bundestwagswahl 2013 "beschaedigt" und schon fast fuer funktionslos erklaert. Kumuliert mit dem verfassungswidrigen EU/WU-Recht zur alliierten Bankenkrise ergibt sich eine gefaehrlich diktatorisch anmutende Einparteienstaatdiktatur, denn die SPD ist schon lange ihrer politischen Bedeutung entzogen und durch die Sozialisten aus CDU/CSU geschliffen worden.
und seit wann bitte hat das BVerfG denn nun "Bauchgrimmen"! Vielleicht weil sie gesehen haben, dass die jur. Nullnummer eine neue Klage plant?
Es hatten sich ueber 58 Parteien an der Bundestagswahl beteiligt - 15% der Waehlerstimmen, also so viel, wie fuer eine an der Regierungkoalition zu beteiligenden Partei notwendig sind, bzw. eine echte Oppositionpartei bilden zu koennen, versanken einfach sang- und klanglos in der systemeigenen Sperrklausel und den Mechanismen dieses, die Wahl bestimmenden Systems "M" mit dem alliierten System dahinter...
tja, "Demokratie" ist gaaanz böse! Und den Vätern der Verfassung ist es hoch anzurechnen, diese aufgenommen zu haben!
Im Uebrigen haben unsere Besatzungsmaechte Frankreich und England ueberhaupt k e i n e Sperrklausel und keinen Unterschriftenzwang fuer neu antretende Parteien, fragen Sie sich einmal, w a r u m dies so ist.
Tja die hatten ja auch keine verbrecherische Partei, die nicht nur ganz Europa in Schutt und Asche gelegt hat und Millionen unschuldiger Menschen nur aufgrund ihrer Herkunft ermordet hat! (Aber das wird ja unser Reichsdepp sowieso nie kapieren!)
Ein dermassen grosse und offensichtlich fremdgesteuerte Entmuendigung eines ueberaus exorbitanten grossen Teiles des deutschen Wahlvolkes hatte es nie zuvor gegeben und sollte bei Ihnen a l l e Warnlampen und Warnsirenen im Kopfe angehen lassen!
Bei den en sind sie offenbar schon angegangen und haben dort oben böse Verwüstungen angerichtet!
Wir werden alles in unserer Macht stehende versuchen, Neuwahlen zu erzwingen, denn in diesem Jahr jaehrt sich nicht nur zum 200. Mal die Schlacht von Leipzig, also die Beendigung der Vorherrschaft Frankreichs in Europa und damit der deutsche Befreiungskampf, sondern viele andere politischen Ereignisse, die unser Land lange Zeit praegten.
naja, dann zwingt mal schön - ordentlich mit zusammengekniffenen Pobacken!
Morgen ist übrigens der 75 Jahrestag der Reichskristallnacht! Passt da sicher gut mit rein in die historischer Ereignisse!
Geben Sie uns deshalb Ihre Stimme, zum Beispiel durch Ihren Beitritt zu unserem Wahlanfechtungseinspruch:
um Neuwahlen zu bedingen und dieses System zum Einloesen der uns zustehenden Buergerrechte, insbesondere aus Art.3 I GG und Art.38 I GG zu zwingen. Der zweite Senat des BVerfGes sieht dies sicher aehnlich wie wir...
Ihre DNV und Ihr Ferdinand Karnath
Ob "Der zweite Senat des BVerfGes sieht dies sicher aehnlich..." steht ja erstmal gar nicht zur Diskussion! Weil er nichts sehen wird! Denn ohne Begründung keine Klage!
Wen man mit den 20 "Wahlanfechtungseinspruch" beeindrucken will? Aber das wir in einem demokratischen und Rechtsstaat leben - das wird er ja eh nie kapieren! Bei der Wahlprüfung geht es um begründete Beweise und nicht wer am meisten "Einsprüche" abliefert! Wie es vor der Wahl darum ging, Unterstützerunterschriften zu sammeln und
NICHT eine "Bundesliste" einreichen zu wollen - die es zwar nicht gibt - die aber im Hirn des DNV
Nach ähh Vorsitzenden umhergeistert wie der olle Bismarck... :toothy9:
Offenbar ist man dort selbst unfähig, einfachste logische Zusammen zu verstehen...