Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158836 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #465 am: 9. April 2015, 16:56:34 »
Der heute Show Typ wollte sich bei Peter als Hofnarr bewerben. Aber der Posten ist wohl schon vergeben.

Der wollte Peter seinen Posten? Die trauen sich was :)
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #466 am: 9. April 2015, 17:04:57 »
Der heute Show Typ wollte sich bei Peter als Hofnarr bewerben. Aber der Posten ist wohl schon vergeben.

Wer ist dieses nicht lizensierte Double? Sofort festnehmen! Das Gesetz dazu schreibe ich heute Nacht!
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 17:09:04 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #467 am: 9. April 2015, 17:06:01 »
Der heute Show Typ wollte sich bei Peter als Hofnarr bewerben. Aber der Posten ist wohl schon vergeben.

Der wollte Peter seinen Posten? Die trauen sich was :)

Der traut sich in der Tat was. Das war 'Lutz van der Horst', einer der besten Journalisten-Komiker nach Martin Sonneborn.
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #468 am: 9. April 2015, 17:06:07 »

Zitat
Der Typ auf Foto #2 schaut aber ganz schön grimmig zu dir  :D
[ /quote]

Der hat mich hinterher auch gleich zusammengeschissen, dass ich nicht fotografieren darf. War ein Justizwachtmeister in Zivil. Zu Marco hat er nix gesagt :(

Zitat
Wurde denn explicit erwähnt, dass die Berufung nicht zugelassen ist?

Umgekehrt. Nach § 124 VwGO ist eine Berufung nur in besonderen Fällen zulässig. Es muss also im Urteil erwähnt werden, dass die Berufung zugelassen ist. Ich habe keine Rechtsmittelbelehrung gehört. Kommt aber vielleicht noch im schriftlichen Urteil. 
Vielleicht kann Plöngler da ja noch Erhellung bringen, im Verwaltungsrecht bin ich nicht so sattelfest wie im Strafrecht.
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 17:08:08 von Müllmann »
 

Offline DerJurist

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #469 am: 9. April 2015, 17:22:43 »
Bin zwar nicht der Plöngler, kann aber aus der verwaltungsgerichtlichen Praxis berichten, dass die Zulassung von Rechtsmitteln tenoriert werden muss und somit auch wie alle anderen Nebenentscheidungen bei der Urteilsverkündung verlesen wird.

Vgl. dazu auch Kopp/Schenke, VwGO (20. Aufl), § 116 Rn. 4 u. § 117 Rn. 9

 
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Offline KugelSchreiber

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #470 am: 9. April 2015, 17:25:16 »
Die Freude wegen des Urteils wird sich im KRD in Grenzen halten. Allerdings könnte man seitens des KRD auch ein klein bisschen Verständnis für die Kammer und ihre Situation aufbringen. Ich habe gerade den Mitschnitt des vormittäglichen Telefonats zwischen dem jungen Rothschild und dem vorsitzenden Richter zu hören bekommen, den die Kollegen im 7. UG gefertigt haben. Das Urteil konnte nicht anders ausfallen. Glaubt's mir, Kollegen!
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #471 am: 9. April 2015, 17:28:00 »
Bin zwar nicht der Plöngler, kann aber aus der verwaltungsgerichtlichen Praxis berichten, dass die Zulassung von Rechtsmitteln tenoriert werden muss und somit auch wie alle anderen Nebenentscheidungen bei der Urteilsverkündung verlesen wird.

Vgl. dazu auch Kopp/Schenke, VwGO (20. Aufl), § 116 Rn. 4 u. § 117 Rn. 9
Danke. Ich hatte schon an mir gezweifelt wie mir Rico S einreden wollte, dass keine Rechtsmittelbelehrung bedeuten würde, dass Berufung und Revision zugelassen seien.
Das hatte ich den Königspudeln nämlich vorher so wie DerJurist schreibt erklärt und stand dann da wie ein Depp.

Also bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde. Verfahrensfehler sind mir nicht aufgefallen und eine grundsätzliche Bedeutung sehe ich auch nicht. Der Sachverhalt war unstreitig gestellt, somit auch keine tatsächlichen Schwierigkeiten.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #472 am: 9. April 2015, 17:29:06 »
 
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Syssi

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #473 am: 9. April 2015, 17:32:21 »
Die Freude wegen des Urteils wird sich im KRD in Grenzen halten. Allerdings könnte man seitens des KRD auch ein klein bisschen Verständnis für die Kammer und ihre Situation aufbringen. Ich habe gerade den Mitschnitt des vormittäglichen Telefonats zwischen dem jungen Rothschild und dem vorsitzenden Richter zu hören bekommen, den die Kollegen im 7. UG gefertigt haben. Das Urteil konnte nicht anders ausfallen. Glaubt's mir, Kollegen!


Die olle Sau! Erst lässt er sich von mir im Auftrag der NWO-BRiD-Unrechts-GmbH kaufen um das Recht zu beugen - und nun höre ich, dass der eindeutige Anweisungen von oben erhalten hat. Sind die ganzen Bestechungsgelder also verschwendet! Ich prangere das an!
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #474 am: 9. April 2015, 17:36:52 »

Danke. Ich hatte schon an mir gezweifelt wie mir Rico S einreden wollte, dass keine Rechtsmittelbelehrung bedeuten würde, dass Berufung und Revision zugelassen seien.
Das hatte ich den Königspudeln nämlich vorher so wie DerJurist schreibt erklärt und stand dann da wie ein Depp.

Also bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde. Verfahrensfehler sind mir nicht aufgefallen und eine grundsätzliche Bedeutung sehe ich auch nicht. Der Sachverhalt war unstreitig gestellt, somit auch keine tatsächlichen Schwierigkeiten.

Ach Sch(m)uhmännchen..... :facepalm:
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #475 am: 9. April 2015, 17:37:38 »
Ausführlichen Bericht gibt es erst morgen. Anläßlich des erfreulichen Ausgangs der heutigen Rechtsbeugung des heutigen Verfahrens sowie des Jahrestages meiner Konvertierung zum freien und natürlichen Menschen nach § 1 BGB findet heute eine kleine Betriebsfeier der lokalen Ortsgruppe der NWO statt.

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #476 am: 9. April 2015, 17:40:26 »
Bin zwar nicht der Plöngler, kann aber aus der verwaltungsgerichtlichen Praxis berichten, dass die Zulassung von Rechtsmitteln tenoriert werden muss und somit auch wie alle anderen Nebenentscheidungen bei der Urteilsverkündung verlesen wird.

Vgl. dazu auch Kopp/Schenke, VwGO (20. Aufl), § 116 Rn. 4 u. § 117 Rn. 9

Ergänzend:

...... und selten vorkommt.
Insbesondere ist hier kein Zulassungsgrund des § 124 VwGO ersichtlich. Möglichkeiten, das Verfahren aufzuhalten hat der Zopf genauso wie im Zivilprozeß:
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hemmt die Rechtskraft des Urteils, § 124a Abs. 4 VwGO; je nachdem, wie schnell die vom OVG den Fall vom Tisch fegen, wird es also noch ein wenig dauern, bis das Urteil rechtkräftig wird (zwei Monate + x, Zustellungsdauer plus Antragsbegründungsfrist plus Entscheidungsdauer).
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 18:02:40 von Der Plöngler »
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #477 am: 9. April 2015, 17:48:12 »
Nun ja, das Tomtom benötigen sie jetzt vielleicht nicht mehr?

http://www.amazon.de/gp/registry/wishlist/25918ILDK201H/ref=cm_wl_sortbar_v_page_1

Dafür könnten sie ja mal anfangen, gesunden Menschenverstand zu sammeln.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline echt?

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #478 am: 9. April 2015, 17:49:19 »
Unsere Ortsgruppe geht auch feiern!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #479 am: 9. April 2015, 17:53:16 »
Ach ja, die Wunschliste. Möchte jemand eine Küchenrolle spenden? Oder zwei?
Wenn euch das zu viel ist, könnt ihr auch ein MacBook Pro spenden. Wir werden euch nicht schief angucken, versprochen.
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 17:57:06 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"