Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158822 mal)

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Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #375 am: 17. Februar 2015, 16:31:05 »
Zu seinem jetzt noch krasseren Gesichtsausdruck fällt mir mein Lieblingszitat ein:
Zitat
"Wenn Sie wüssten, wer in dieser körperlichen Hülle steckt, Sie würden Angst haben!"
Ich hab auch so langsam Angst.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #376 am: 17. Februar 2015, 17:23:43 »
Zu seinem jetzt noch krasseren Gesichtsausdruck fällt mir mein Lieblingszitat ein:
Zitat
"Wenn Sie wüssten, wer in dieser körperlichen Hülle steckt, Sie würden Angst haben!"

Wollen wir mal reinschauen?
 

Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #377 am: 17. Februar 2015, 18:58:48 »
Zitat
Wollen wir mal reinschauen?
Nö, lass mal. Ich bemühe mich schon jeden Tag auf der Straße, nicht in so was reinzutreten.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #378 am: 17. Februar 2015, 19:08:59 »
Bei der Borniertheit, die er so an den Tag legt, können wir nie sicher sein .... ob es sich nicht um einen Roboter handelt.
Dann hätte er eine Wartungsklappe. Mich würde der Teil der Software interessieren, die bei Interviews die Textbausteine zusammensetzt.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #379 am: 17. Februar 2015, 19:10:46 »
Bei der Borniertheit, die er so an den Tag legt, können wir nie sicher sein .... ob es sich nicht um einen Roboter handelt.
Dann hätte er eine Wartungsklappe. Mich würde der Teil der Software interessieren, die bei Interviews die Textbausteine zusammensetzt.

Ist der unkundige User Manuel nicht für die KRD-EDV zuständig (gewesen)?
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #380 am: 17. Februar 2015, 19:12:25 »
Ja, von sowas hat der Peter keine Ahnung. Dass er von sich selbst nicht so viel Ahnung hat, merkt man ja.

Mit dem Roboter stelle ich mir gerade vor, dass Peter gehackt wird, und die Spaßkekse tauschen kurz vor einem Interview einzelne Phrasen in der Datenbank aus. Zum Beispiel "internationales Finanzkartell" durch "lokale Peter-Sekte".
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #381 am: 17. Februar 2015, 20:46:31 »
Hab' mir mal den "Führerschein" von "König Peter" angeschaut, der auf der 1. Seite dieses Diskussionsstrangs verlinkt ist. Da sind die Fahrzeugklassen zu sehen, für die er ausgestellt sein soll. Demnach darf "König Peter" Fahrzeuge der Kategorien BE, C1 und A1 führen. Das ist eine merkwürdige Angabe, schon die Reihenfolge der Bezeichnungen ist eigenartig.
Demnach dürfte der "König" also Anhänger zur Kategorie B führen, aber nicht die Fahrzeuge der Kategorie selbst, dazu Kleintransporter und Motorräder mit Leistungsbegrenzung.
Sollte er ein Fahrzeug der Kategorie B führen, dürfte er das also nicht einmal mit diesem "Ausweis".
Wie man diesen für echt halten kann, ist mir schleierhaft. Schon die merkwürdigen Fahrzeugklassen-Angaben fallen auf, daneben fehlt der Familienname, auch anderes ist merkwürdig. Das sollte sogar eine Autovermietung in Paraguay merken.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #382 am: 17. Februar 2015, 21:02:11 »
Hab' mir mal den "Führerschein" von "König Peter" angeschaut, der auf der 1. Seite dieses Diskussionsstrangs verlinkt ist. Da sind die Fahrzeugklassen zu sehen, für die er ausgestellt sein soll. Demnach darf "König Peter" Fahrzeuge der Kategorien BE, C1 und A1 führen. Das ist eine merkwürdige Angabe, schon die Reihenfolge der Bezeichnungen ist eigenartig.
Demnach dürfte der "König" also Anhänger zur Kategorie B führen, aber nicht die Fahrzeuge der Kategorie selbst, dazu Kleintransporter und Motorräder mit Leistungsbegrenzung.
Sollte er ein Fahrzeug der Kategorie B führen, dürfte er das also nicht einmal mit diesem "Ausweis".
Wie man diesen für echt halten kann, ist mir schleierhaft. Schon die merkwürdigen Fahrzeugklassen-Angaben fallen auf, daneben fehlt der Familienname, auch anderes ist merkwürdig. Das sollte sogar eine Autovermietung in Paraguay merken.

Ich gehe eher davon aus, daß sich das Fitzelchen in den unterschiedlichen deutschen Führerscheinklassen verheddert hat. Wenn man die DDR-Einteilung zugrundelegt

http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Fahrerlaubnis

würde das hinhauen. Andererseits weiß ich nicht, ob die Klassen weiter aufgeteilt waren, also nach Kubik bei Zweirädern und Gesamtgewicht bei LKW, sprich ob es dort BE, C1 und A1 gegeben hat.

Im westdeutschen Führerschein waren bis 1999 die Fahrzeugklassen mit römischen Ziffern benannt, nicht mit Buchstaben wie in der DDR und ab 1999 nach den EU-Bestimmungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_F%C3%BChrerscheins#Nachkriegszeit

Wir älteren westdeutschen Führerscheininhaber können mit den Buchstaben nicht viel anfangen, es sei denn, man hatte bei der Bundeswehr einen militärischen Führerschein gemacht. Da gab es die Klassifizierung mittels Buchstaben schon immer.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #383 am: 17. Februar 2015, 21:03:29 »
Jaein, die Führerscheinklasse BE kann man nur besitzen, wenn man die Klasse B schon hat. Auf dem Führerschein wird dann nur BE angegeben, das ist  in der BRD jedenfalls so, allerdings werden die Klassen vorne in alphabetischer Reihenfolge angegeben, das ist wohl beim Bezopften anders  ;D
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #384 am: 17. Februar 2015, 21:04:34 »
Hab' mir mal den "Führerschein" von "König Peter" angeschaut, der auf der 1. Seite dieses Diskussionsstrangs verlinkt ist. Da sind die Fahrzeugklassen zu sehen, für die er ausgestellt sein soll. Demnach darf "König Peter" Fahrzeuge der Kategorien BE, C1 und A1 führen. Das ist eine merkwürdige Angabe, schon die Reihenfolge der Bezeichnungen ist eigenartig.

Du hast wohl keinen Kartenführerschein. Bei mir steht: BE C1E CE MSL

BE enthält B; C1E enthält C1, CE enthält C1 und C1E.

Warum steht C1E extra da, wenn es in CE enthalten ist? Nun, weil CE zeitlich befristet gültig ist.

Das hat alles so seine Richtigkeit, hat Schellen-Piet von einer bundesdeutschen Fleppe abgepinselt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #385 am: 17. Februar 2015, 21:19:12 »
Die Reihenfolge sollte aber, nach den mir verfügbaren Informationen, alphabetisch sein. Isse aba nich.
Das erklärt die sonstigen Merkwürdigkeiten allerdings nicht.
Interessant wäre vor allem die Rückseite, denn dort müssten die erteilten Kategorien detailliert aufgeführt sein.

Übrigens steht auf meinem Kartenführerschein: A1 B D1 BE D1E F - in genau dieser Reihenfolge.
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #386 am: 17. Februar 2015, 21:20:49 »
Aber was lustig ist: Der Führerschein im letzten Bildartikel und hier auf der ersten Seite im Thread haben unter 5. die gleiche Führerscheinnummer, die Unterschriften sind aber nicht identisch. Wenn in der BRD ein neuer Führerschein (bei zB Verlust) ausgestellt wird, ändert sich die letzte Ziffer!
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #387 am: 17. Februar 2015, 21:23:30 »
Jaein, die Führerscheinklasse BE kann man nur besitzen, wenn man die Klasse B schon hat. Auf dem Führerschein wird dann nur BE angegeben, das ist  in der BRD jedenfalls so, allerdings werden die Klassen vorne in alphabetischer Reihenfolge angegeben, das ist wohl beim Bezopften anders  ;D

Das ist die aktuelle Regelung. Vor 1999 -und meines Wissens auch in der DDR- gab es keine Zusatzklasse für Anhänger, wie auch die erlaubte LKW-Klasse bei 7,5 t und nicht 3,5 t lag.

Von wann war Fitzeks ursprünglicher Führerschein?
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #388 am: 17. Februar 2015, 21:26:03 »
Übrigens steht auf meinem Kartenführerschein: A1 B D1 BE D1E F - in genau dieser Reihenfolge.

Das dürfte es erklären, Du bischt Ösi, da wird das möglicherweise anders gehandhabt. In der Richtlinie 2006/125/EG ist die Reihenfolge der Eintragungen nicht vorgegeben, kann jeder Staat regeln wie er lustig ist.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #389 am: 17. Februar 2015, 21:35:28 »
Falls das hier jemand ließt und morgen ganz zufällig dem Thilo S. über den Weg läuft, so möge man ihn ************

Nah Nah Nah...
« Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 21:36:47 von Sonnenstaatland »
 
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