Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158797 mal)

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Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #195 am: 13. August 2014, 10:38:42 »
Die Strafe war ja unbedingte Haft, oder irre ich mich? Wieso sitzt der nicht schon längst ein?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #196 am: 13. August 2014, 10:44:05 »
Die Strafe war ja unbedingte Haft, oder irre ich mich? Wieso sitzt der nicht schon längst ein?

Weil das Teil im Rechtsmittelverfahren in Hannover hängt.
Die StAen und Gerichte im Osten kommen nicht so schnell in die Pötte.
Müsste am AG Roßlau-Dessau längst ein Verfahren wegen der verlinkten Anklageschrift geben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #197 am: 13. August 2014, 10:44:44 »
Hallöle,

Verständnisfrage:
Könnte in einem solchen Fall auch eine MPU angeordnet werden oder müsste sie es sogar? Ob sie dann darüber hinaus "wirkt", ist noch eine ganz andere Sache.

Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #198 am: 13. August 2014, 10:48:44 »
Eine MPU wird angeordnet, wenn einem der Führerschein entzogen wird, als Auflage wenn man den wieder erhalten will. Weiss nicht wie das aussieht wenn er weder einen Führerschein hat, noch den neu machen will.
Normal wäre einer fällig bei wiederholtem auffallen.


Nachtrag: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php

Nachtrag 2: Auszug vom Link oben:

Übrigens Fahrerlaubnisentzug droht auch generell bei Ungeeignetheit oder Nicht-Befähigung des Fahrers. Gemeint sind damit körperliche und geistige Dispositionen, wie z.B. mangelnde Seefähigkeit oder Epilepsie aber auch der Charakter eines Menschen. Wer wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstößt, ist laut Gesetz ebenfalls ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen.

« Letzte Änderung: 13. August 2014, 10:51:50 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #199 am: 13. August 2014, 10:50:00 »
Könnte in einem solchen Fall auch eine MPU angeordnet werden oder müsste sie es sogar? Ob sie dann darüber hinaus "wirkt", ist noch eine ganz andere Sache.

Die Frage wird frühestens interessant, wenn der Fazek einen neuen Führerschein machen will, nach Ablauf der Sperrfrist und Verbüßung der Haftstrafe. Und auch nur, wenn vorher nicht etwas festgestellt wurde, was unter Punkt 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung fällt.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/Anlage%2004.pdf
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #200 am: 13. August 2014, 10:51:59 »
Hallöle,

Verständnisfrage:
Könnte in einem solchen Fall auch eine MPU angeordnet werden oder müsste sie es sogar? Ob sie dann darüber hinaus "wirkt", ist noch eine ganz andere Sache.

Brick

MPU wird angeordnet bei Erteilung und vor Entziehung der FE. Nach Ansicht der Behörde ist die FE längst entzogen/zurückgegeben. Das Rübenberger Gericht war der selben Ansicht und hat die Führerscheinsperre auf ein Jahr (glaub' ich) festgesetzt. Es steht derzeit also weder Erteilung noch Entzug an. Wenn es soweit ist, wird die Führerscheinstelle (wiewohl im Osten) hoffentlich reagieren. Sollen sich ein Beispiel an den Erfurtern nehmen, die dem Heerlein wegen seiner Dummschwurbelei den Führerschein gezwickt haben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #201 am: 13. August 2014, 11:23:46 »
Die Frage wird frühestens interessant, wenn der Fazek einen neuen Führerschein machen will, nach Ablauf der Sperrfrist und Verbüßung der Haftstrafe.

Na, einen neuen Führerschein wird er wohl kaum in der Bundesrepublik machen wollen, wenn er sich selbst für einen Sechser treu bleibt. Die Prüfung legt er dann vor den eigenen Behörden ab (mal sehen, wo die die vorgeschriebene Autobahnfahrt und die Überlandfahrt machen). Ob die Bundesrepublik das Dokument dann anerkennt, ist eine weitere Sache.
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #202 am: 13. August 2014, 13:00:04 »
U-Haft wäre echt mal ne gute Idee, denn wenn bei dem keine Wiederholungsgefahr besteht, bei wem dann?
 
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #203 am: 13. August 2014, 13:08:27 »
Wenn ich das lese, dann ist Pluralpeter aber auch selbst beim Fahren ohne Fahrerlaubnis noch Adept:

http://strafblog.de/2014/02/21/das-gibts-auch-in-deutschland-7-jahre-knast-wegen-fahrens-ohne-fahrerlaubnis/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=das-gibts-auch-in-deutschland-7-jahre-knast-wegen-fahrens-ohne-fahrerlaubnis

Zitat
Das gibt´s auch in Deutschland: 7 Jahre Knast wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Wie rp-online berichtet, hat das Mönchengladbacher Amtsgericht gestern einen 65-jährigen  Firmenchef zu 5.400 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze á 60 Euro) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Zum 4. Mal war der Mann im Juni des vergangenen Jahres wegen desselben Delikts aufgefallen, bei den anderen drei Malen war auch jeweils Alkohol im Spiel gewesen. Er habe es halt eilig gehabt, soll der Angeklagte dem erstaunten Richter erklärt haben, der ihn darauf hinwies, dass es für solche Fälle auch Taxis gebe. Erst drei Monate vor der jetzt angeklagten Tat war der Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil diesmal kein Alkohol im Spiel war, habe der Sitzungsstaatsanwalt nur eine Geldstrafe beantragt, die dann auch verhängt wurde, heißt es in dem Beitrag. Außerdem sei eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von einem Jahr verhängt worden. Der Angeklagte habe das Urteil sofort angenommen.

Glück gehabt, kann ich da nur sagen, da sind mir ganz andere Fälle bekannt. Ich erinnere mich an einen Mandanten, den ich als noch junger Anwalt in den 80er Jahren reichlich oft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verteidigt habe. Der längst verstorbene Mann, nennen wir ihn Freddy Fröhlich, war Schrott- und Altwarenhändler und ist jahrzehntelang ohne Führerschein durch die Gegend gefahren. Bei der Polizei war er bekannt wie ein bunter Hund, und so ganz unauffällig war es nicht, wenn er sich mit seinem reichlich baufälligen LKW durch die Straßen bewegte und beim Klang einer Glocke “Lumpen da, Alteisen, Papier?” durch die Gegend trompetete. Nach anfänglichen Geld- und Bewährungsstrafen setzte es ab der soundsovielten Verurteilung jedesmal die Höchststrafe von einem Jahr, ohne Bewährung natürlich, weil die Sozialprognose ungünstig war. Der Mann war ja ersichtlich nicht lernfähig.

Einmal, als ich ihn verteidigte, hatte er mir treuherzig versichert, dass er nicht mehr Auto fahren werde. Er hätte seinen LKW verkauft, um gar nicht mehr in die Versuchung zu kommen, sich hinter´s Steuer zu setzen. Als Nachweis hat er mir die Abmeldebescheinigung vorgelegt, die ich in der Hauptverhandlung dem Amtsrichter Kraus präsentiert habe. Der war dann auch gnädig gestimmt und wollte trotz der zahlreichen einschlägigen Vorbelastungen eine Bewährungsstrafe verhängen, weil beim Angeklagten endlich so etwas wie Einsicht zu verzeichnen sei. Die Plädoyers waren bereits gehalten und der Richter war schon dabei, den Urteilstenor niederzuschreiben, da betrat ein Wachtmeister den Saal und flüsterte ihm  etwas zu, wobei er einen handgeschriebenen Zettel überreichte.

Mir schwante nichts Gutes, als der bisweilen etwas bärbeißige Richter den Blick erhob und mitteilte, dass er noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten wolle. “Ist Ihnen das Kfz-Kennzeichen MG – XY 123 bekannt?”, fragte er meinen Mandanten. Der nickte grinsend, sagte sonst aber nichts. Dann kam die Aufklärung: Der gute Freddy hatte unmittelbar nach der Abmeldung des alten LKWs einen neuen auf sich zulassen lassen, und mit dem war er höchstselbst am Steuer zur Verhandlung angereist. Ein Wachtmeister, der den Mann und den Fall wohl kannte, hatte beobachtet, wie er sein Gefährt auf dem damals unmittelbar neben dem Gericht befindlichen Parkplatz abstellte, und so nahm das Verhängnis seinen Lauf. Ein Jahr ohne Bewährung lautete das Urteil, da war Kraus unerbittlich.

Freddy Fröhlich hat insgesamt 7 Jahre seines Lebens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Knast gesessen, zum Schluss musste er immer Endstrafe verbüßen. Aber damit hatte er sich irgendwie arrangiert, die Freiheitsstrafen schienen ihn nicht sonderlich zu bedrücken. “Ist schon in Ordnung, mein Junge!”, sagte er zu mir, als er mein betretenes Gesicht nach dem Urteilsspruch von Richter Kraus sah, “aber wir legen erst einmal Berufung ein!”

Man hätte dem Mann frühzeitig zur Auflage machen müssen, die Fahrerlaubnis zu erwerben, anstatt Sperrfristen zu verhängen, habe ich mir damals gedacht, denn Autofahren konnte er ja offensichtlich. 7 Jahre Haft für Fahren ohne Fahrerlaubnis – ein absurdes, wenngleich irgendwie auch selbst gewähltes Schicksal. Den Steuerzahler haben die 7 Jahre Hunderttausende gekostet, dem wäre vielleicht besser damit gedient gewesen, wenn der Freddy den Führerschein zwangsweise verliehen bekommen hätte. Aber da stand wohl die Gesetzeslage im Wege…
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #204 am: 13. August 2014, 13:12:23 »
.... mangelnde Seefähigkeit.

Ups! Wo ich doch so leicht seekrank werde! Muss ich jetzt den Lappen abgeben?
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #205 am: 13. August 2014, 13:20:14 »
.... mangelnde Seefähigkeit.

Ups! Wo ich doch so leicht seekrank werde! Muss ich jetzt den Lappen abgeben?

Behalte den besser, zum Aufwischen, wenn Du Dir noch mal alles hast durch den Kopf gehen lassen.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #206 am: 13. August 2014, 15:49:16 »
Könnte in einem solchen Fall auch eine MPU angeordnet werden oder müsste sie es sogar? Ob sie dann darüber hinaus "wirkt", ist noch eine ganz andere Sache.

Die Frage wird frühestens interessant, wenn der Fazek einen neuen Führerschein machen will, nach Ablauf der Sperrfrist und Verbüßung der Haftstrafe. Und auch nur, wenn vorher nicht etwas festgestellt wurde, was unter Punkt 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung fällt.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/Anlage%2004.pdf

Schließt nicht unabhängig von Anlage 4 die nachhaltige Begehung von verkehrsrelevanten Straftaten die Neuerteilung ohne MPU aus? In § 11 FeV steht ja noch der nette Satz:

Zitat
Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.

Zur Unterbindung weiterer Fahrten wäre erst mal die (erneute?  ::)) Beschlagnahme des Fahrzeugs und ein Verfahren gegen den Halter zweckmäßig.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #207 am: 13. August 2014, 16:40:52 »

.... mangelnde Seefähigkeit.

Ups! Wo ich doch so leicht seekrank werde! Muss ich jetzt den Lappen abgeben?

Der Text ist copy&paste von der verlinkten Seite, der Fehler ist mir gar nicht aufgefallen
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline echt?

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #208 am: 13. August 2014, 19:16:32 »
Oberster Fitzek hat doch im Video zur Verhandlung selber betont, dass er an keinerlei Vorschriften beim Fahren gebunden sei. Wenn das die Führerscheinstelle hört, ist unabhängig von jedem Urteil, eh endgültige Asche in Sachen BMW.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #209 am: 13. August 2014, 19:31:50 »
Er ist in allererster Linie psychisch nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet. Auch  wenn sich vorhin einige nur an dem Schreibfehler im Text aufgehangen haben, wird das wohl der Hauptgrund sein, seiner pluralen Einbildung weiteren Führerscheinerwerb zu verwehren. Das tolle ist, wenn er dagegen ankommen will, muss er, soweit ich informiert bin, ein psychisches Gutachten machen lassen.

Lasse mich aber gerne belehren wenn ich falsch liege.
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