Autor Thema: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung  (Gelesen 6531 mal)

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Offline Der Schwurbler

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"Vorwärts in die Vergangenheit" von Gerhard Schumacher oder „Eine Nebelwand für den reichsideologischen Durchblick?“

Nach eingehendem Studium des o.g. Pamphlets, will ich gleich mal in die sachliche Diskussion einsteigen und hoffe, dass der Verfasser (oder wer oder was auch immer es sein mag) konstruktiv mitliest aber auch alle anderen aufmerksamen Leser sind herzlich eingeladen, dieser Schrift die notwendige und konstruktive Kritik und Distanz zukommen zu lassen.

P.S. Ich freue mich schon auf den Punkt, an dem ich mal wieder als Reichsdepp oder Sonstiges beleidigt werde. (Anscheinend könnt Ihr dann einfach an einem gewissen Punkt nicht mehr inhaltliche Leistung bringen oder?)

Also, auf auf Ihr „Papnasen“ vom Sonnstaatland, es geht ran an die Diskussion.

Zitat: Seite 229, Recht, Gesetz und Gerichte in Deutschland

„Art. 116 (2) GG über die Nichtigkeit von Ausbürgerungen während der Nazizeit bezieht sich
auf Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wurde (s. u.) und hat
mit dem Wegfall der Staatsangehörigkeit der Länder nichts zu tun“


Frage: Auf welcher Grundlage (Quelle) ist diese Aussage zurückzuführen?   :dance:
 

Offline Richard Sharpe

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #1 am: 25. Mai 2015, 16:46:29 »
Vielleicht solltest du den Artikel 116 Absatz. 2 Grundgesetz mal lesen, dann erübrigt sich diese Frage. Zitat:

Zitat
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.

 Es ist mir unklar, was daran überhaupt falsch zu verstehen sein soll. Durch die Abschaffung der Zugehörigkeit zu den einzelnen Bundesstaaten hat nämlich  niemand seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline kairo

Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #2 am: 25. Mai 2015, 16:46:54 »
Also, auf auf Ihr „Papnasen“ vom Sonnstaatland, es geht ran an die Diskussion.

Zitat: Seite 229, Recht, Gesetz und Gerichte in Deutschland

„Art. 116 (2) GG über die Nichtigkeit von Ausbürgerungen während der Nazizeit bezieht sich
auf Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wurde (s. u.) und hat
mit dem Wegfall der Staatsangehörigkeit der Länder nichts zu tun“


Frage: Auf welcher Grundlage (Quelle) ist diese Aussage zurückzuführen? 

Pappnase an Durchblicker: ganz einfach, es geht darum, dass aus Kreisen unserer werten Kundschaft auf der Grundlage dieses Artikels immer wieder der Anspruch erhoben wird, die Staatsangehörigkeit von Baden oder Mecklenburg-Strelitz zurückzubekommen oder überhaupt erst einmal zu bekommen. Das war natürlich nicht gemeint.

Die weitere Lektüre des Abschnitts mag auch hilfreich sein. Da steht:

Zitat
Das kann man schon aus dem im GG genannten Zeitraum „zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945“ erkennen. Vom 30. Januar 1933 bis zum 5. Februar 1934 gab es ja die Staatsangehörigkeiten der Länder noch, dennoch konnte einem offenbar die deutsche Staatsangehörigkeit schon entzogen werden.
 
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Offline hxlprmf

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #3 am: 25. Mai 2015, 17:04:59 »
[...]

Nach eingehendem Studium [...]


Wie eingehend er studiert hat...   ::)
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Offline vollstrecker

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Gleich bei der ersten Frage nach "eingehendem Studium" beweisen, dass es schon am verstehenden Lesen scheitert - kann man mal machen!
 

Offline Alois

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #5 am: 25. Mai 2015, 17:30:12 »
Das also, geliebter Schwurbler, wäre abgehakt. Jetzt kannst Du Deinen nächsten Diskussionspunkt anschleppen.
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #6 am: 25. Mai 2015, 19:56:52 »
Anscheinend studiert er erst mal wieder, deshalb lässt der nächste Diskussionspunkt noch auf sich warten.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Walter Muster

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #7 am: 25. Mai 2015, 20:19:42 »
Immerhin hat er erst auf Seite 229 von 411 was Kritikwürdiges entdeckt. Dass er im verbleibenden Teil noch fündig wird, ist also rein statistisch gesehen nicht zu erwarten. ;-)
 

Müllmann

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Ich bezweifel, dass er die 228 Seiten davor am Stück gelesen hat.
 

Offline BlueOcean

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #9 am: 25. Mai 2015, 20:58:45 »
Hm. War das nun schon die "kritische Betrachtung" von »Vorwärts in die Vergangenheit« oder kommt da noch etwas?
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Der Schwurbler

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #10 am: 25. Mai 2015, 21:55:08 »
Das also, geliebter Schwurbler, wäre abgehakt. Jetzt kannst Du Deinen nächsten Diskussionspunkt anschleppen.

Leute, wenn Eure gedankliche Analysefähigkeit genauso messerscharf ist und den gesamten intellektuellen Stand dieser Sonnenkaspertruppe im breiten Spektrum zu 100% wiederspiegelt, dann sollte ich wohl aufhören, denn wer lesen kann, ist in diesem Kontext besonders bevorteilt. Aber für diese Pappnasentruppe nochmal:

Im 116.2 GG steht, „denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist“

Da steht nicht: „denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist“


Also nochmal, woher begründet Gerhard Schumacher seine oben genannte Aussage, dass der Artikel 116.2 angeblich den Verlust der „deutschen Staatsangehörigkeit“ explizit wiederspiegelt?


Ihr seid so eine Lachnummer Leute…wer euch ernst nimmt, hat anscheinend selber schuld. 





 

Offline hair mess

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #11 am: 25. Mai 2015, 22:08:44 »
Die Staatsangehörigkeit der Länder wurde weder aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen aberkannt.
Der Ersatz dieser Staatsangehörigkeit hat nichts mit nationalsozialistischem Gedankengut zu tun. Eine deutsche Einheit wollte undsah damals fast jede politische Couleur als zeitgemäß. Darüberhinaus kann ein deutsches Grundgesetz auch nur über die deutsche Staatsangehörigkeit Regelungen treffen.
Ich finde es im Übrigen gut, wenn Du am Rest nichts aussetzen hast.
Immerhin hast Du es ja eingehend studiert.
Wird also noch mit Dir.
Bin stolz auf Dich.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 22:34:49 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Bayjoe

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #12 am: 25. Mai 2015, 22:12:37 »
Eine deutsche Einheit wollte sah damals fast jede politische Couleur als zeitgemäß.

???
 
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Offline Pietchen

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #13 am: 25. Mai 2015, 23:08:58 »
Das Hauptproblem wird sein extremer DKE sein. Der Dunning-Kruger-Effekt ist das Phänomen, dass inkompetente
Menschen ihr Können häufig überschätzen und die Leistungen vonkompetenteren Personen meist unterschätzen. Justin Kruger und David
Dunning fanden heraus, dass bei Fähigkeiten, über die Menschen in höherem oder im geringen Grad verfügen können:

1. inkompetente Personen dazu neigen, ihre eigenen Fähigkeiten zu überschätzen,

2. inkompetente Personen überlegene Fähigkeiten bei anderen nicht erkennen,

3. inkompetente Personen das Ausmaß ihrer Inkompetenz nicht erkennen können,

4. inkompetente Personen durch Bildung nicht nur ihre Kompetenz
steigern, sondern auch lernen können, sich und andere besser
einzuschätzen.

Ich freu mich einfach mal auf sein weiteres Studium! ;-)

 

Offline Bayjoe

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Re: "Vorwärts in die Vergangenheit", eine kritische Betrachtung
« Antwort #14 am: 25. Mai 2015, 23:16:27 »
ein kleines "und" fehlt und schon schnall ich nix ;) . Ich hätte hier gerne mal die erste Seite des Buches "50 Jahre Deutschland" eingescannt (ja, das Buch ist von der "Bild" ;) ) aber es ist immer lesenswert, wenn man mal kurz kucken will, wann was wie noch mal war ;) . Da geht´s genau um die Einheit, die sowohl Adenauer als auch Grotewohl 1949 wollten und sie nicht mehr erlebt haben.

Leider krieg ich die Meldung "ungültiger Anhang"  :( . Schade.