Autor Thema: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk  (Gelesen 37754 mal)

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Offline Danny black

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #75 am: 21. November 2017, 18:40:39 »
Es ist traurig zu sehen, wie das Internet zunehmend von Betrügern, Abzockern, ESOs und ähnlichem Gesocks missbraucht wird. Ja, ich selbst muss zugeben, auf derartige Leute reingefallen zu sein.  Es ist erschreckend, welche kriminelle Energie einige Leute aufbringen, um andere über den Tisch zu ziehen.
Ich jedenfalls hätte Hemmungen und Skrupel, sowas zu machen.
Und das mit dem Rosch ist ja nun ein Musterbeispiel für Betrug.
 
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #76 am: 21. November 2017, 18:59:32 »
Das ist leider nicht so einfach:

- Betrüger haben immer sehr viel Geld
- mit sehr viel Geld kann man sehr gute Rechtsanwälte bezahlen
- was hat der Anbieter wirklich versprochen und was hat der Käufer sich versprochen?
- Staatsanwälte wissen, dass die Welt voller Betrug ist
- man kann sich allerdings auch unbegrenzt Arbeit verschaffen, ohne, dass man etwas davon hat

Es fehlt in Deutschland eine Stelle, analog der Bafin, die gegen Internetbetrüger aktiv wird
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Offline Danny black

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #77 am: 21. November 2017, 22:13:07 »
Zitat
Es fehlt in Deutschland eine Stelle, analog der Bafin, die gegen Internetbetrüger aktiv wird

Ja, es müsste eine Zentralstelle geben. Das wäre eine gute Sache und die hätten viel zu tun. Dann wäre Schluss mit Rosch, Rüdi, Frühwald und wie sie alle heißen. In anderen Bereichen gibt es sowas schon, allerdings auf Länderebene und sehr zersplittert. Da wird dann das Internet nach illegalen Angeboten durchsucht, wie z.B. Asbestplatten, Halonfeuerlöschern, Eisenbahnschwellen mit Teer und was es da sonst noch so an verbotenem Zeug gibt.
Ist meist beim LKA Umweltdelikte oder bei den Arbeitsschutzbehörden angesiedelt.
Aber da diese Leute nun mal keine Wellasbestplatten anbieten, fallen sie durchs Raster.

 
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Offline physik durch wollen

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #78 am: 22. November 2017, 07:33:54 »
Ja, es müsste eine Zentralstelle geben. Das wäre eine gute Sache und die hätten viel zu tun.
Super Idee! Wir brauchen unbedingt ein Ministerium für WahrheitTM. Oder schauen wir nach China klappt auch gut mit der Internetkontrolle.




























Wer die Ironie findet darf sie behalten... Lest ihr euch eigentlich vorher mal durch was ihr hier im Forum schreibt... Freiheit bedeutet auch Unsicherheit und glaubt irgendwer, dass Leute die an das PP glauben sich durch eine Kontrolle beeindrucken lassen? Der Herr Schwartz hat eine "wahnhafte Störung" (1), er hat sich durch Flucht versucht einer Verurteilung zu entziehen und ist ein Reichbürger bzw. Staatleugner (3). Dem Herrn Schwartz unterstelle ich somit ein gespaltenes Verhältnis zu Demokratie, Tatsachen und Gleichheit... Auch sehe ich bei Herrn Schwartz eine eingeschränkte Urteilsfähigkeit hinischtlich der Fähigkeit des Abschätzens seiner Handlungen. So und jetzt alle immer weiternicken bei dem Müll den Herr Schwartz hier noch ablässt...

(1) Andreas Speit. Reichsbürger: Die unterschätzte Gefahr. Seite 57 siehe: https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=daniel+pyrotechniker+wahnhaft+neuk%C3%B6lln
(2) Kerstin Gehrke. Angeklagter schloss sich den Weg frei. http://www.tagesspiegel.de/berlin/angeklagter-schloss-sich-denweg-frei/8537722.html
(3) http://bfy.tw/FAW6
« Letzte Änderung: 22. November 2017, 07:36:40 von physik durch wollen »
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #79 am: 22. November 2017, 10:00:16 »
Dafür ein Karmapunkt an @physik durch wollen
 
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Offline Evil Dude

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #80 am: 22. November 2017, 10:30:41 »
Es fehlt in Deutschland eine Stelle, analog der Bafin, die gegen Internetbetrüger aktiv wird

Das gibt es doch schon. Nennt sich Staatsanwaltschaft! Nur wenn die Betrogenen sich gar nicht betrogen fühlen, weil sie den Schwachsinn, der ihnen aufgetischt wird, glauben wollen, wird es schwierig.
Ich erinnere nur an den GFE-"Skandal", in den die Kundschaft ja auch maßgeblich verwickelt war. Ein Teil der Anleger will heute noch glauben, dass die BHKWs funktiioniert hätten und der "pöhse Staat" die "kostengünstige Energiegewinnung" verhindern wollte damit "die Konzerne" weiter ihren Reibach machen können.
Das ist bei den Anlegern des Gaia/Rosch-Schwindels sicher nicht anders! Wo sollte die Staatsanwaltschaft da ansetzen?
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Offline Tuska

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #81 am: 22. November 2017, 10:46:42 »
Nicht jeder nutzlose Müll, der auf den Markt geschmissen wird, ist ein (versuchter) Betrug im Sinne des Strafrechts.
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #82 am: 22. November 2017, 11:23:53 »
Nicht jeder nutzlose Müll, der auf den Markt geschmissen wird, ist ein (versuchter) Betrug im Sinne des Strafrechts.

Stimmt. Zum Beispiel gerade wieder aktuell mein Lieblingsfeind: Laubbläser.
 ;D
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #83 am: 22. November 2017, 12:04:48 »
Nicht jeder nutzlose Müll, der auf den Markt geschmissen wird, ist ein (versuchter) Betrug im Sinne des Strafrechts.

Stimmt. Zum Beispiel gerade wieder aktuell mein Lieblingsfeind: Laubbläser.
 ;D
Gibt es eine Gesetzmäßigkeit, derzufolge im Spätjahr jede Diskussion irgendwann zum Thema Laubbläser kommt?  ;D

Was den (Nicht-)Betrug angeht: Rosch gibt auf ihrer Internetseite sehr konkret an, was ihre Auftriebskraftwerke leisten sollen.
Da ist nichts verklausuliert, wie bei Esos sonst üblich ("kann die Gesundheit fördern …").  Ich sehe da deutlich Versprechungen, die sie nicht halten können und das wohl auch selbst wissen. Das hat schon ein G'schmäckle.
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #84 am: 22. November 2017, 12:08:04 »
Ich sehe da deutlich Versprechungen, die sie nicht halten können und das wohl auch selbst wissen. Das hat schon ein G'schmäckle.

Die Frage ist (und da muss ich mich wieder als absoluten juristischen Laien outen): Ist das dann quasi ein "versuchter Betrug"? Und ist ein solcher versuchter Betrug dann bereits strafbar? Bei vielen strafbewehrten Taten ist das ja der Fall - aber auch beim Betrug? Oder ist es da erst erforderlich, dass jemand, der zu Schaden gekommen ist, diesen entstandenen Schaden einklagt?
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Offline Evil Dude

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #85 am: 22. November 2017, 12:44:31 »
Nach dem hier zu urteilen

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1545.msg145516#msg145516

ist es dann Betrug, wenn die folgenden "Voraussetzungen" erfüllt sind:

Spoiler
Das ist die Definition von Betrug nach dem Strafgesetzbuch?

§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Wenn Sie nach dem Lesen der Definition immer noch nicht wissen, was ein Betrug ist, muss Sie das nicht verwundern. Der Tatbestand des Betruges gilt weithin als verfehlt, da es letztlich sehr schwer ist, diese Norm nach dem konkreten Wortlaut anzuwenden.
Was sind die objektiven Voraussetzungen eines Betruges gem. § 263 StGB?

Da der Wortlaut der Norm missglückt ist, hat die Rechtsprechung festgelegt, welche objektiven Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Verhalten strafrechtlich als Betrug eingeordnet werden kann. Nach der Rechtsprechung müssen vorliegen:

    Täuschung über Tatsachen
    Irrtum
    Vermögensverfügung
    Schaden

1. Täuschung über Tatsachen

In objektiver Hinsicht muss zunächst eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.

Unter einer Tatsache versteht man alle gegenwärtigen oder vergangenen Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die dem Beweis zugänglich sind. Wenn bei einem Autokauf der Verkäufer mitteilt, dass der Wagen unfallfrei sei, dann handelt es sich bei dieser Aussage um einen überprüfbaren Zustand einer Sache. Wer zum Beispiel im Rahmen der Erlangung von Bafög falsch angibt, kein Vermögen oder Einkommen zu haben, täuscht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Grundsätzlich kann man über zukünftige Umstände nicht täuschen, soweit die zukünftigen Umstände nicht bereits gegenwärtig eine Wahrscheinlichkeitsaussage enthalten.

Ein häufiges Bespiel ist der Betrug im Internet (Onlinebetrug). Wenn z. B. eine Ware bei E-Bay angeboten wird, dann enthält dieses Angebot die Erklärung des Verkäufers, die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer zu liefern. Im Rahmen des Vertragsschlusses erklärt der Verkäufer, er werde die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer liefern.

Abzugrenzen sind Tatsachen von Werturteilen. Ein Werturteil ist dadurch gekennzeichnet, dass es nicht überprüfbar ist, sondern nur subjektive Bewertungen des Erklärenden enthält.

Die Abgrenzung zwischen Tatsache und Werturteil kann im Einzelfall sehr schwierig sein. In der Regel enthalten z. B. Werbeaussagen lediglich Werturteile und keinen überprüfbaren Tatsachenkern.
2. Der Irrtum beim Betrug

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden, wobei unter einem Irrtum jeder Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit verstanden wird. Für einen Irrtum ist erforderlich, dass sich der „Getäuschte“ eine konkrete Vorstellung gemacht hat. Diese Fehlvorstellung muss auf der Täuschungshandlung beruhen.
3. Die Vermögensverfügung beim Betrug

Ohne dass sich diese Voraussetzung im Gesetz wiederfindet, ist anerkannt, dass bei einem Betrug der Getäuschte eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen muss. Eine Verfügung ist jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Vermögensverfügungen sind in Form aktiven Tuns oder aber auch durch Unterlassen möglich.
4. Der Schaden beim Betrug

Aufgrund der Vermögensverfügung muss ein Schaden entstanden sein. Zur Berechnung eines Schadens ist der Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung zu vergleichen. Ergibt sich bei diesem Vergleich ein negativer Saldo, liegt ein Schaden vor.
[close]

Es müssen also 1. falsche Tatsachen vorgespiegelt werden. Das dürfte eindeutig der Fall sein, da offensichtlich ein Perpetuum Mobile vorgeführt wird!
Das muss der Staatsanwalt nur erkennen! Dass es ein Perpetuum Mobile nicht geben kann, (sollte) muss er imho wissen! Dummheit des Anbieters schützt hierbei (hoffentlich) nicht!

2. muss "ein Irrtum erregt werden" (Wieso sprechen Juristen in Deutschland eigentlich kein deutsch?), was imho auch erfüllt sein dürfte, denn beim (zweifellos dummen) Opfer wird der "Irrtum erregt", er könnte für einen (vergleichsweise) geringen Betrag dauerhaft viel elektrische Energie gewinnen!

3. muss "Vermögen verfügt" worden sein! In die Sprache "normaler" Menschen übersetzt heisst das wohl, dass das Opfer zumindest eine Anzahlung geleistet haben muss

und 4. muss auch noch ein Schaden entstanden sein.

Was wohl heissen soll (Diese Juristen mal wieder! Wieso nicht gleich chinesisch?) dass es gar kein Betrug wäre, wenn der Anbieter nach 2 Wochen "zur Besinnung" kommt, und sagt, dass er sein Opfer reingelegt hat und das Geld (samt Zinsen) zurückzahlt, es immer noch kein Betrug wäre?

 :seeingstars:

Zum Versuchten Betrug wird es dann noch verwirrender!

Zitat
Was ist ein versuchter Betrug?

Ein versuchter Betrug liegt vor, wenn ein Mangel im objektiven Tatbestand vorliegt, die subjektiven Voraussetzungen aber erfüllt sind.  :hanged: Dies ist z. B. der Fall, wenn vor Erlass eines Bafög-Bescheides der Beamte aufgrund eines Datenabgleichs Kenntnis von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen erlangt. Bei einem versuchten Betrug kann die Strafe gemildert werden. Es gilt dann nicht mehr das Strafmaß eines vollendeten Betruges. Ob die Strafe gemildert werden soll, entscheidet das Gericht

Was wohl in unserem Fall heissen würde, dass der Käufer erkennt, dass das ganze ein Schwindel ist und trotzdem kauft?!? Daher ist es imho recht unwahrscheinlich, dass es beim Gaia-/Rosch-Betrug zum versuchten Betrug kommt. Aber ich bin ja auch kein Jurist.

Was mir aufgefallen ist, ist, dass auf der deutschen Webseite nur jede Menge Geschwurbel, aber kein konkretes Angebot zu finden ist. Womöglich will man so dem Betrugsvorwurf vorbeugen, da man sich da ja rausreden kann, dass man nur "von der Wundermaschine" berichtet.

Zumindest scheinen die Hürden für die Staatsanwaltschaft, von sich aus zu ermitteln, recht hoch (unüberwindbar) zu sein, denn ohne Betrugsopfer ist es ja kein Betrug.
Also reicht es wohl nicht, einen Schwindel zu inszenieren, es muss auch noch einer darauf reinfallen und es muss ihm ein finanzieller Schaden entstehen.

Dieser Irre
https://www.psiram.com/de/index.php/Thomas_Hornauer
wurde sogar reich, obwohl das Angebot imho eindeutig Betrug war!
Meines Wissens nach wurde er noch nicht einmal angeklagt, obwohl das verkaufen von "Beratungen", in denen die Zukunft vorhergesagt wird, imho nur Betrug sein kann! Da soll sich noch einer auskennen?  :scratch:
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #86 am: 22. November 2017, 13:12:44 »
@Evil Dude

Ganz kleine Korrektur. Hornauer wurde nicht mit Astro-Beratungshotlines reich (da musst du bei Astro-TV und ähnlichem Schwachfug nachsehen), der hat da dann vor allem Geld verbrannt.

Reich wurde er mit Sexhotlines. Mit denen verdient er auch heute noch sein Geld. :D
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Offline Helvetia

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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #87 am: 22. November 2017, 13:14:17 »
@Evil Dude
Zu unserem bekannten Bonmot "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" muss man in diesem Fall hinzufügen: "Ein Blick in die Gesetzeskommentare und die bisherige Rechtsprechung erleichtert das Verständnis des Gesetzeswortlautes".

Es funktioniert oft nicht, vom blossen Gesetzeswortlaut ausgehend zu dem Verständnis zu gelangen, das auch der in der Praxis herrschenden Rechtsanwendung entspricht. Denn oft sind einzelne, teils unscheinbare Wörter des Gesetzestexts genau definiert und die Definitionen sind oft viel enger und ausgeklügelter als das, was man sich intuitiv vorstellt, wenn man diese Wörter liest. Dasselbe betrifft auch Fachbegriffe, die in der Sekundärliteratur zu den Gesetzestexten vorkommen.

Zum Beispiel sind die Begriffe "objektiver und subjektiver Tatbestand" unter Juristen sehr geläufig, sie sind zentral im gesamten Strafrecht.

Hier zwei kürzestmögliche Erklärungen der Begriffe von der (mir bisher unbekannten) Seite rechtswörterbuch.de:

Zitat
Der objektive Tatbestand kann sowohl beschreibende, sinnlich wahrnehmbare (deskriptive) Merkmale als auch wertausfüllungsbedürftige (normative) Merkmale enthalten. Der objektive Tatbestand umschreibt den Täterkreis, die Tatsituation, das Tatobjekt, die Tathandlung und sonstige Tatmodalitäten.

Bei einem vollendeten Tötungsdelikt gehört es zum Beispiel zu den objektiven TB-Merkmalen, dass eine Person gestorben ist, und dass ihr Tod durch eine andere Person bewirkt wurde - entweder durch ein "Tun" oder "Unterlassen".

Zitat
Der subjektive Tatbestand umfasst den Tatvorsatz, die Motive des Täters und evt. Absichten.

In der Schweiz (zumindest) wird der subjektive TB mit den Begriffen "Wissen" und "Willen" des Täters umschrieben.
Bei einem Tötungsdelikt gehört dazu z.B. das Wissen des Täters, dass die andere Person durch seine Handlung sterben wird oder dies zumindest wahrscheinlich ist, und sein Wille, diese Handlung (trotzdem oder gerade deswegen) auszuführen.
« Letzte Änderung: 22. November 2017, 13:16:22 von Helvetia »
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #88 am: 22. November 2017, 13:15:45 »
Also mein Verdacht (den ich schon etwas länger habe) dazu ist, dass zumindest ein Teil der Entwickler geglaubt hat damit der Physik ein Schnippchen schlagen zu können. Das hat dann nicht so recht geklappt (was ja absehbar war) und so langsam ging dann doch das Geld aus.
Also hat man beim Prototypen etwas "gemogelt" um Investoren zu finden und zu überzeugen. Tatsächlich ist das in reduzierter Form gar nicht so unüblich nur sagt man dann, dass das eben noch ein Prototyp ist und das Endmodell ist deutlich besser oder man erwähnt nur auf Nachfrage (teure) Maßnahmen die aktuelle Probleme lösen aber nicht serientauglich sind. Aber man präsentiert trotzdem einen Prototypen erst wenn er wirklich die Funktion hat die man sich erhofft auch leisten kann - das ist hier mMn* nicht der Fall.
Ich gehe davon aus, dass man überzeugt war zu 80% schon fertig zu sein und nur noch ein klein wenig mehr Entwickeln/Forschen muss damit das funktioniert (das sogenannte "Paretoprinzip"). Deshalb war man dann auch mutig und hat den Vorverkauf gestartet um weiteres Geld reinzuholen und hier steckt man nun fest. Man kann nicht mehr sagen, dass es nicht funktioniert ohne investiete Gelder zurückgeben zu müssen (immerhin war es ja ein Vorverkauf) aber man kann auch nicht ausliefern eben weil es keiner neutralen Prüfung standhalten würde. Beides würde vermutlich zu verstärkten Betrugsvorwürfen führen. Daher ist man aktuell auch eher still und vorsicht, man steckt sozusagen in einer Zwickmühle was nun tun und kann sich jetzt nicht entscheiden - also werkelt man verzweifelt weiter in der Hoffnung doch noch das Problem zu lösen.

Ich schließe aber auch nicht aus, dass hier durchaus einige Betrüger sich untergemischt haben aber rein von dem was man beobachten kann ist nicht auszuschließen, dass man ursprünglich wirklich daran geglaubt hat. Sofern das wirklich so ist dürfte ein vorsätzlicher Betrug schwer nachweisbar sein zumindest bis zu einem bestimmten Punkt wo man sagen kann "das hätten sie aber kommunizieren müssen".
Mal sehen wie lange das so weiter geht aktuell versucht man sich ja im Bereich der eMoblität (https://rosch.ag/index.php) wobei mich wirklich wundert, dass man trotz so spärlicher Ergebnisse scheinbar Geld einnimmt. Die scheinbar bereits fertig entwickelten eBikes findet man auch nirgends etwas darüber ausser auf deren Homepage.
« Letzte Änderung: 22. November 2017, 13:38:26 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Gaia Rosch Auftriebskraftwerk
« Antwort #89 am: 22. November 2017, 13:26:25 »
@Evil Dude

Ganz kleine Korrektur. Hornauer wurde nicht mit Astro-Beratungshotlines reich (da musst du bei Astro-TV und ähnlichem Schwachfug nachsehen), der hat da dann vor allem Geld verbrannt.

Reich wurde er mit Sexhotlines. Mit denen verdient er auch heute noch sein Geld. :D

Hm! Und ich dachte immer, es wären diese Astrologie-Nummern gewesen, die es sehr zu meinem Missfallen auch heute noch gibt.  :banghead:

@Helvetia:
Danke für Deine Ausführungen, aber warum kriege ich immer nur Kopfschmerzen und Lust auf mindestens 5 Bier, wenn ich juristische Texte lese?  :drunken_smilie:
Ich habe (musste mich) im Laufe meiner Ausbildung schon häufiger mit Gesetzen, Verordnungen und Erlassen etc. befassen und manchmal frage ich mich, ob der Verfasser nicht beim Schreiben einen oder mehrere Schlaganfälle hatte!  :whistle:
Aber ich hoffe zumindest, dass meine laienhaften Ausführungen zum Betrug zutreffend waren!
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