Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 53032 mal)

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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #210 am: 22. Februar 2016, 13:31:07 »
Wichtige Zwischenmeldung:
Wie das AG Meißen heute mitteilte, schweigt Volker Schöne vor dem Haftrichter, macht nicht mal Angaben zu Person.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #211 am: 22. Februar 2016, 13:40:11 »
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Offline Richard Sharpe

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #212 am: 22. Februar 2016, 14:01:07 »
macht nicht mal Angaben zu Person.

Er ist ja auch keine Person, sonder ein lebendiger, beseelter Mensch (oder so ähnlich), allerdings war er zwischendurch ja mal verschollen.  :)
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #213 am: 22. Februar 2016, 14:13:31 »
Die SZ schreibt am Schluss:
Zitat
In den nächsten Wochen dürfte damit zu rechnen sein, dass Volker Schöne sich vor dem Amtsgericht in Meißen verantworten muss.
"In den nächsten Wochen" gibt Grund zur Hoffnung.

@Richard Sharpe, er war zwar verschollen, aber nicht auf See.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #214 am: 22. Februar 2016, 14:36:25 »
macht nicht mal Angaben zu Person.

Er ist ja auch keine Person, sonder ein lebendiger, beseelter Mensch (oder so ähnlich), allerdings war er zwischendurch ja mal verschollen.  :)

Herauszufinden aus welchem Hause er stammt, sollte auch ohne sein menschliches Zutun möglich sein. ;)
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #215 am: 22. Februar 2016, 21:54:50 »
Heute gab es in Meißen noch zwei Urteile.

Jetzt sind noch zwei Anklagen offen, die eine gegen Schöne und die andere gegen einen 74-jährigen der jetzt wohl erst mal für prozessfähig erklärt werden muss.

http://www.sz-online.de/nachrichten/panzer-mike-faehrt-ein-3330466.html

Das gefällt mir persönlich am Besten:

Zitat
Verhandelt wird auf alle Fälle gegen Volker Schöne, den Chef der DPHW. Dieser hatte sich der Justiz durch Flucht entzogen und wurde vorige Woche gefasst. Derzeit sitzt er eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldbuße ab.

D
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #216 am: 3. März 2016, 11:54:32 »
wichtige Info:

Für die Verhandlung gegen Volker Schöne am AG Meißen gibt es inzwischen einen Termin, dieser kann gegen Vorlage des SSL- Amtsausweises per pn angefordert werden.  ;)

Auch der ausführliche Prozessbericht zum Verfahren vom 22.02. wird noch nachgereicht, ich bitte aber noch um etwas Geduld, denn ich warte hier vor der Veröffentlichung noch auf eine wichtige Rückmeldung zu einem speziellen Sachverhalt.

Zudem wäre es für das allgemeine Verständnis ganz hilfreich, wenn zuvor noch der angekündigte Prozessbericht zum Verfahren in Weimar veröffentlicht wird. Bei irgendwelchen Problemen bitte auch pn. THX
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #217 am: 5. März 2016, 08:07:18 »
Prozessbericht vom 1. Verhandlungstag in Weimar.

Zitat
Tach!
Bisher war ich im SSL immer ein Hangaround.
Über die FB-Seite habe ich mich bereit erklärt, den DPHW-Prozess in Weimar als Prozessbeobachter zu begleiten und hoffe daher, mich mittlerweile als Prospect betrachten zu dürfen.


Vorab: leider sprachen die Beteiligten sehr leise und natürlich untereinander und nicht für das Publikum. Einiges war daher hinten nicht zu verstehen. Auch muss ich jetzt erstmal meine eigene Mischung aus Sauklaue und Abkürzungen entziffern.

18.01.2015 AG Weimar, Schöffensaal.
Vorneweg eine entsprechende sitzungspolizeiliche Verfügung. Zuschauer müssen sich mit Perso oder Reisepass ausweisen, werden gefilzt und alle Aufnahmegeräte, Kameras, Telefone, etc. werden einkassiert und kommen in nummerierte Schließfächer. Mir haben sie auch ein Schlüsselbund abgenommen, weil sich daran ein Kubotan befindet.

Angeklagte (anonymisiert):
HJU
AB
BRW
AK
SK
MZ
TZ

10:00 Uhr soll es losgehen.
Anwesend: 6 von 7 Angeklagten jeweils mit eigenem Verteidiger
Das Publikum besteht weitestgehend aus Zeugen, Justizwachtmeistern, Journalisten, ein Fernsehteam, einem halben Dutzend Reichsbürger-Supportern und ein paar SSL-Trollen, darunter eine Abfallentsorgungsfachkraft.

10:15 Uhr: Das Gericht mit einer Einzelrichterin betritt den Saal und verkündet, es habe sich ein Verteidiger wegen des Schnees verspätet und es gehe um 11:00 Uhr los.
Außerdem sei die geschädigte Gerichtsvollzieherin mit Magen-Darm erkrankt und werde ein entsprechendes Attest zur Akte reichen.
Draußen gibt der Vertreter der StA noch ein Fernsehinterview.

11:00 Uhr: Das Gericht erscheint.

11:15 Uhr: Der Angeklagte BRW erscheint mit seinem Verteidiger.

Feststellung der Personalien.

Verlesung der Anklageschrift:
Tatvorwurf: Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Nötung (gemeinschaftlich?)
Bei einem in Verbindung mit unbefugter Verwendung von Uniformen und Hoheitsabzeichen

Tatgeschehen nach Anklageschrift: Am 29.11.2012 wollten die Angeklagten eine Gerichtsvollzieherin in ihrem Büro festnehmen und an einen unbekannten Ort verbringen.
Dies gelang nicht, weil die GV sich in ihrem Büro einschloss und dann die Polizei kam.
Die GV wußte nämlich vorher durch ein Fax Bescheid, rief die Polizei, wurde aber von den Angeklagten am verlassen des Büros gehindert. Die Angeklagten hätten auch sturmgeklingelt. Einige von ihnen trugen dabei DPHW-Uniformen, zum Teil offen, zum Teil mit anderer Jacke drüber.
Bei der Feststellung der Personalien versuchten sie sich zum Teil mit Fantasiedokumenten auszuweisen.

Das Gericht fragt herum, welcher Angeklagte sich zum Tatvorwurf äußern möchte. Die meisten möchten nicht, ein paar vielleicht, einer will.

Aussage AK:
BRW rief an. Er solle zur GV, ob AK nicht als Zeuge mitkommen könne. Er sagte zu, fuhr hin. Dort sei er erstaunt gewesen, dass so viele da gewesen seien. Die GV öffnete die Tür nicht. Dann seien Zivilpersonen gekommen, hätten ihn geschubst, sich nicht ausgewiesen. Er habe ihnen seinen Ausweis vom ZEB, Zentralrat europäischer Bürger (Kennt das jemand? Sürmeli und Komplizen?) gezeigt. Dann kam uniformierte Polizei, man habe sie alle einkassiert und mitgenommen.
Sie alle hätten nur etwa eine Minute vor dem Büro der GV verbracht. Sie hätte nicht geöffnet, obwohl geklopft wurde. Es kam keine Reaktion von drinnen.
Dabei bleibt er auch nach Vorhalt der Aussage eines anderen Angeklagten aus der Akte.
Auch eine "Festnahmeanordnung" sei ihm unbekannt. Die dann erschienen "Zivilmänner" seien aufgebracht gewesen.
Auf Nachfrage StA:
Aufenthalt vor der Bürotür ist ihm unbekannt, vielleicht eine Minute. Er hat nur gesehen, dass drinnen Licht brannte. Ob jemand Polizeiuniformen trug, darauf hat er nicht geachtet. Aber sicher nicht mit Mütze. Es waren welche dunkel gekleidet. Aber dunkle Kleidung trägt doch jeder mal.
Auf Nachfrage seines RA:
BRW war ihm von Vorträgen und Versammlungen bekannt. Er war auch im Getränkestützpunkt der Familie Z. Dort habe er die jetzt mit ihm angeklagten Brüder ein paar Mal gesehen. Aber nicht mit ihnen gegrillt. (Grillen heißt in Thüringen "Braten"! Der Typ lügt!) Er habe sie nicht näher gekannt.

BRW folgt der hochbewährten Strategie: "Klappe halten, Verteidiger reden lassen."
Sein RA sieht keinen konkreten Tatvorwurf an RBW. Es läge kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Er habe das Vermögensverzeichnis erstellen wollen und sei sich wegen der rechtlichen Änderung der GV, die keine Beamten mehr seien, über den rechtlichen Status im Unklagen gewesen. Gründe, weshalb die GV die Tür nicht öffnete seien nicht bekannt.

TZ sagt aus, er sei als Zeuge dort gewesen, es wurde geklopft und nicht geöffnet. Ein Fax sei ihm unbekannt. Er ziehrt sich sichtlich.
Auf Nachfragen der Vorsitzenden: Es waren fast alle oben vor dem Büro. Das etwa 1-2 Minuten. Es wurde geklopft, nicht geklingelt.
Auf Vorhalt aus der Akte kann er sich daran erinnern, dass man draußen hören konnte, dass sich im Büro unterhalten wurde. Man habe aber nicht durch die Tür gesprochen.
Nachfrage StA: "Was hatten Sie an?" - "Eine Uniform des DPHW."
"Was heißt das?" - "Deutsches Polizeihilfswerk."
"Und was heißt das?" - "Was mit Unterstützung für die Polizei. Kann ich mir heute auch nicht mehr erklären."
"Die ganze Uniform?" - "Nur die Hose."
"Und Ihr Bruder?" - "Weiß ich nicht."
"Wer hat Sie dort hingerufen?" - Unklar.
"Wo war die Uniform her?" - "Auf der Seite des DPHW bestellt."
"Wie kamen Sie nach Weimar?" - "Im Auto."
"Und Ihr Bruder?" - "In einem anderen Auto."
"Sie fuhren mit zwei Autos?" - "Ja."
StA wundert sich.
Der eigene RA zeigt TZ das geheimnisvolle Fax. Er kennt es nicht.
Dann zeigt sich der RA des AK als Meister der subtilen Suggestivfrage: Zu TZ: "Der Sie angerufen hat, hieß Kraus, nicht Karl?" - "Häh?" - "Na, ich frage Sie, hieß der nicht Kraus?" - "Äh, ja."

Auf zur Zeugenbefragung!

1. P1:
Schutzpolizist
Sie bekamen einen Anruf bekommen. Es seien viele Menschen vor dem Büro der GV, diese habe Angst.
Die Gruppe seien Reichsbürger.
10-15 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sei er mit einem Kollegen vor Ort gewesen. Dort habe er 5-15 Personen im Obergeschoss im Flur vorgefunden. Der Flur war voll. Einer habe eine polizeiähnliche Uniform getragen, so dass er zunächst dachte: "Es sind schon Kollegen vor Ort." Es seien dunkelblaue Uniformen gewesen und hinten habe Polizei oder ähnliches drauf gestanden.
Vorhaltung der Fotos der beschlagnahmten Uniform. Er erkennt sie.
Eine Seitentür ging auf und durch die Seitentür kam man durch das Nachbarbüro in das Büro der GV.
Danach hätten mehrere Personen mit den Polizeikräften diskutiert.
Nachfrage StA: "Gab es Konversation durch die geschlossene Bürotür der GV?" - "Nein."
Nachfrage Verteidiger: "Wie viele waren in Uniform?" - "1-2. Wir kamen aus dem Fahrstuhl, im Flur standen viele Menschen, wir gingen durch das Nebenbüro. Vor dem Gebäude haben wir eine Gruppe nicht feststellen könnnen. Die Personalienfeststellung war schwierig, weil die Angeklagten sich weigerten, diskutierten und Fantasiedokumente vorzeigten." Die GV hatte Angst. Warum, weiß er nicht mehr.
Ein weiterer Verteidiger: "Wie groß ist der Flur?" - Unklar
"Wo wurden die Personalien aufgenommen?" - "Im Erdgeschoss."

Zeuge wird entlassen

2. Zeuge
Streifenpolizist, Streifenführer
Es kam ein Anruf über die Leitstelle, die GV habe Angst.
Vor Ort konnte man die GV nicht erreichen, weil sie sich eingeschlossen hatte. Die Polizei ging dann durch das Nebenbüro in das Büro der GV.
Die GV sollte eine Maßnahme gegen BRW durchführen, dieser sei aber ein Reichsbürger und habe sich mit szenetypischen Maßnahmen gewehrt.
Die Personen vor der Tür hätten dann mit der Polzei diskutiert.
BRW wurde dann in das Büro der GV vorgelassen und hat dort ewig diskutiert und letztlich die Vermögensauskunft abgegeben.
Während dessen wurde der Rest der anwesenden Personen nach unten gebracht und ihre Personalien festgestellt.
Die Vorsitzende:
"Standen welche unten, als Sie ankamen?" - "Nein."
"Wie viele waren in Uniform" - "3-4."
"Wie sahen die Unoformen aus?" - "Wie Polizeiuniformen."
"Waren alle komplett uniformiert?" - "Ja".
"Gab es eine Konversation durch die geschlossene Tür?" - "Nein."
"Woher wußten Sie, was sie vorfinden würden?" - "Wir haben vorab über Funk erfahren, was die GV der Leitstellt mitgeteilt hat."
Die GV hatte Angst wegen der Umstände. Alle Angeklagten haben mit uns lange diskutiert.
Der StA hält vor:
"Beschlagnahmt wurde eine komplette Uniform und ein paar Jacken. Wie viele waren komplett uniformiert?" - "Mindestens 2"
Ein Verteidiger:
"Sie sind durch ein anderes Büro zur GV gekommen?" - "Ja." - Dann hätte doch die GV auch durch dieses Büro raus kommen können?" - "Die Tür war zu. Der Grund war die Angst vor BuRW.
Ein anderer Verteidiger (RA Kühn), verteidigt RBW:
"Woher hatten Sie die Infos?" - "Aus dem Funksprecher."
"Wie lange dauerte Ihre Anfahrt? - "7 Minuten?"
"Hatte die GV schon vorher Kontakt mit einigen Angeklagten?" - "Ja."
"Wie lange dauerte Ihre Anfahrt?" - "Etwa 7 Minuten."
"Hatten Sie mit der GV schon vorher Kontakt?" - "Ja, über Telefon."
"Sie sagten, die Angeklagten seien Reichsbürger. Woher wissen Sie das?" - "Das kam über den Funk. Und was die sind, ist Allgemeinbildung. Außerdem wird das bei uns gespeichtert."
Jetzt wird der Verteidiger (RA Kühn) aggressiv. Er brüllt fast den Polizisten an: "Mein Mandant verbittet es sich, als Reichsbürger bezeichnet zu werden! Wie kommen Sie dazu, so etwas zu speichern? Das dürfen Sie nicht! Wir werden dagegen vorgehen! Wissen Sie eigentlich, dass wir tatsächlich alle Reichsbürger sind? Das ergibt sich aus Art. 116 GG! Wissen Sie das?" Die Vorsitzende bremst ihn ein. Ich frage mich, wieso der eine Zulassung hat.
StA hält dem Zeugen das Protokoll vor, daraufhin bestätigt der Polizist, dass nur einer der Angeklagten eine komplette Uniform trug.

Zeuge wird entlassen.

3. Zeuge
KriPo
Die KriPo hat im Revier weiter vernommen.
Die GV habe Furcht gehabt, wegen der Bedrohung eines GV in Sachsen. Dazu habe sie ein Fax erhalten.
Der Angeklagte BRW sei behördenbekannt und vermutlich habe sie deshalb Angst gehabt.
Zunächst sei die SchuPo hingefahren und die Kollegen hätten dann nachgefordert. Sie hätten vor Ort Fantasieausweise und -uniformen gefunden.
Man habe die Personalien festgestellt, Ermittlungsverfahren eingeleitet, Vernehmungen und Sicherstellungen vorgenommen und die Angeklagten dann entlassen.
Die Personalienfeststellungen fanden im Erdgeschoss statt. Dabei habe man auch die polizeiähnlichen Uniformen festgestellt. Es waren 2-3 Informen. Ob diese komplett waren, weiß er nicht mehr. Er selbst hat 1-2 Vernehmungen durchgeführt.
Die Angeklagten sagten, sie seien da gewesen, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gehabt hätten.
Sicher hatte der Angeklagte MZ eine komplette Uniform an.
Woher das Fax, in dem es um den "Festnahmeversuch" eines GV in Sachsen ging, kam, weiß er nicht. Wurde auch nicht ermittelt.
Die Personalienfeststellung verlief tumultartig.
Auf Nachfrage eines Verteidigers:
Die GV hatte Angst, wegen des Faxes im Vorfeld des Termins mit BRW. Der Tumult fand erst unten im Erdgeschoss statt.
Auf Nachfrage eines anderen Verteidigers: Nein, es gab keine Ermittlungen zum Fax und dessen Absender.

Zeuge wird entlassen

4. Zeug(in)
KriPo
Sie hat Vernehmungen durchgeführt und eine Hose&Jacke sichergestellt. Ob da etwas drüber getragen wurde, weiß sie nicht.

Zeugin wird entlassen.

Ende Vernehmungen für den Tag
Der Verteidiger Thomas Jauch (Den mal googlen!) schlägt schonmal Freispruch vor.
Der StA verzichtet nicht auf die Vernehmung der GV.
Fortsetzungstermin: 8.2.2016


8.2.2016
AG Weimar
10:00 Uhr
Wieder die sitzungspolizeilichen Maßnahmen.
Auch heute ist die Abfallentsorung sichergestellt.
Das Gericht erscheint heute sehr lässig.
Die GV ist da, wird belehrt und es wird die Zeugenbefragung eingestiegen.
Der Angeklagte BRW war zunächst nicht erschienen, sollte das Vermögensverzeichnis abgeben. Sie erhielt ein Flugblatt per Fax, in dem es um die "Festnahme" eines GV in Sachsen ging. Zum nächsten Termin sah sie vor der Tür und vor dem Gebäude mehrere Personen in Uniform, sie habe sich dann eingeschlossen und die Polizei gerufen. Die sei dann durch die Verbindungstür gekommen.
Dann habe die Polizei den Angeklagten BRW allein hereingelassen. Dieser habe dann nach langer Diskussion wegen der Polzei das Vermögensverzeichnis erstellt und die Eidesstattliche abgegeben.
Die Polzei habe sie gerufen, weil sie durch das Fax vorgewarnt war.
Das Fax selbst habe keinen Absender getragen, aber aus dem Protokoll ihrer Fritzbox habe sich ergeben, es sei vom Angeklagten RBW gekommen.
Die Polizei habe Ihr am Telefon geraten, keinen hereinzulassen. Die Angeklagten hätten nicht sturmgeklingelt oder -geklopft.
Das Büro habe zwei Eingänge. Ein direkter und einen durch das Nachbarbüro, in dem ein Steuerberater sitzt.
Sie kennt den Angeklagten BRW von ehemaligen Verfahren.

Rest: Aufzeichnungen unklar. „frown“-Emoticon

Zeugin wird entlassen.


Auszug BZR:

1.:
90 TS wg Beleidigung

3.:
40 TS wg Beleidigung
80 TS wg Beleidigung
80 TS wg Körperverletzung

4.:
90 TS wg Beleidigung
90 TS wg Beleidigung
25 TS wg Beleidigung
35 TS wg unklar

Einer hatte auch noch Probleme mit der Fahrerlaubnis.

Einkommen: Alle ALG II

Anträge:
StA: 6 von 7 Freispruch
1 Mal (Angeklagter MZ) § 132 a II StGB -> 80 TS zu 60 €

Alle Verteidiger: Freispruch
Auch unter Verweis auf OLG Zweibrücken und OLG Jena (keine Irreführung bei Fantasieuniformen)

Urteil:
Freispruch, außer MZ. Der bekommt 60 TS wg § 132 a II StGB.

Fazit:
Da wäre mehr drin gewesen. Insbesondere hätte die Polizei ermitteln müssen, wann von wem das Fax versandt worden ist.
Aus der Kombination Fax+"Anrücken mit vielen Personen" hätte sich eventuell doch eine Nötigung ergeben.
Letztlich war die GV hier sehr vorsichtig und hat sich eingeschlossen. Damit hat sie sich selbst geschützt, was man ihr nicht vorwerfen kann. Wer weiß, was passiert wäre, hätte sie dies nicht getan.


Der FischkoppErich
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Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #218 am: 5. März 2016, 17:14:04 »
Der "Zentralrat europäischer Bürger Betrüger" ist bekannt und gehört zu Sürmeli, siehe z. B. da: http://de.verschwoerungstheorien.wikia.com/wiki/Zentralrat_Europ%C3%A4ischer_B%C3%BCrger, oder da: https://www.psiram.com/ge/index.php/Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli.
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Offline hair mess

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #219 am: 5. März 2016, 19:44:08 »
War ja anscheinend fast harmlos.
Man übersieht, was von einer Gruppe dieser Verwirrten für ein Druck ausgeht.
Die vertreten als Gruppe Ihren Wirrsinn mit einer Überzeugung aus der eine Welle entsteht, die man erst mal halten muss. Und dann noch Uniformen, die sogar eine Polizist auf ersten Blick für die eines Kollegen gehalten hat.
Da sehe ich eine Chance vertan.
Bei uns wird über solche Szenen gar kein Aufhebens gemacht, weil das Steuergeheimnis wichtiger als so ein wenig Nötigung etc. ist. Da muss einer schon mit harten Beleidigungen wie Nazi etc. oder Morddrohung kommen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline trapezoid

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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #221 am: 9. März 2016, 04:54:28 »
Da tun sich wirklich Abgründe auf. Wobei -auch in Anbetracht des Alters- eigentlich nicht zu verstehen ist, dass das Gericht in diesem Fall auch noch einen "Deal" ausgehandelt hat.

Teilweise fühlt man sich aber durchaus ein wenig an die "NS-Prozesse" erinnernt, so nach dem Motto "Ich habe ja nur Befehle befolgt".

http://www.sz-online.de/nachrichten/handgranate-im-schlafzimmer-3342481.html

Spoiler
Zitat
Handgranate im Schlafzimmer
Im sechsten Verfahren gegen falsche Polizisten gab es am Mittwoch das erste Geständnis.

 Meißen. Mühsam auf einen Stock gestützt betritt der Angeklagte am Montag den Gerichtssaal im Meißner Amtsgericht. Zum letzten Termin war er aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Er habe über Nacht extrem hohen Blutdruck bekommen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden, erklärte seine Verteidigerin. Schon stand im Raum, ob der 74-Jährige aus dem Vogtland überhaupt verhandlungsfähig ist.

Der Mann ist einer der falschen Polizisten, die am 23. November 2012 in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen bedrohten, festnahmen und verletzten. Der Mann gehörte dem Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW), einer polizeiähnlich strukturierten privaten Bürgerwehr, an. Mit seinen 74 Jahren droht dem Vogtländer ein Gefängnisaufenthalt. Im Ermittlungsverfahren zu diesem Fall wurde seine Wohnung durchsucht. Dabei wurden verschiedene Schusswaffen, auch eine Kalaschnikow, gefunden. Das Amtsgericht Auerbach hat ihn deswegen und wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er hat zu Recht große Angst, dass er bei einer weiteren Verurteilung ins Gefängnis muss.

Der Richter hat seiner Verteidigerin einen Deal angeboten. Im Falle eines Geständnisses werde er das alte Urteil einbeziehen, eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren verhängen und diese zur Bewährung aussetzen. Die Aussicht, dann nicht in Haft zu müssen, hat offenbar zur schnellen Genesung beigetragen.

„Ich dachte, wir unterstützen mit dem DPHW die Polizei bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. Ich fand das eine gute Sache, ahnte nicht, dass wir an der Nase herumgeführt wurden“, sagt der Mann. Bei der Aktion in Bärwalde soll er unter anderem den Gerichtsvollzieher am Bein festgehalten haben, um dessen Widerstand zu brechen. Er gibt das zu.

Auf „Befehl“ gehandelt

Was in Bärwalde geschehen sollte, habe er erst vor Ort erfahren. Warum er dann aus dem Vogtland nach Bärwalde gefahren sei, dafür sei die „1. vogtländische Einheit des DPHW“ doch gar nicht zuständige gewesen, will der Richter wissen. „Ich habe bei der NVA gelernt, Befehle sind dazu da, ausgeführt zu werden. Und wir hatten den Befehl, nach Bärwalde zu fahren“, sagt der 74-Jährige. Dabei hatte er nicht mal einen Dienstgrad beim DPHW. Der musste schriftlich beantragt werden und richtete sich nach dem Dienstgrad bei der NVA. Den aber habe er nicht preisgeben wollen.

Im Verlauf des Verfahrens wird deutlich, dass der Vogtländer eine Vorliebe für Uniformen und Waffen hat. Er hat ein Motorrad in Tarnfarben, hortet Waffen, doch auch zum Beispiel ein Stahlhelm mit Hakenkreuz wird bei ihm gefunden. Ebenso ein Gewerbeschein „Deutsches Reich“ auf der Rückseite mit dem Aufdruck „Eine Bank, frei vom Zugriff der BRD-Behörden“. Nein, ein Nazi sei er nicht, betont der Rentner immer wieder, gibt aber zu : „Ich stehe nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes“. Auch Fantasieausweise von Landtagsabgeordneten finden sich bei ihm, ebenso wie Visitenarten „Freies Deutschland“ in schwarz-weiß-roten Farben, zwei Handfesseln aus Metall, eine Kiste mit Reichsadler und Hakenkreuz. Im Schlafzimmer findet sich eine Übungshandgranate. Neben der Gründungsurkunde des DPHW gibt es einen Einsatzbericht zu dem Vorfall in Bärwalde. „Denen geht der Arsch auf Grundeis. Der Einsatz hat eingeschlagen wie eine Bombe“, heißt es darin.

Im rechten Bereich verwurzelt

Zwölf Beteiligte an der Aktion in Bärwalde wurden bisher verurteilt, alle zu Haftstrafen ohne Bewährung. Diesmal gibt es das erste Geständnis und die erste Bewährungsstrafe. Wie abgesprochen verhängt das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei wird das Urteil von Auerbach mit einbezogen.

Der Richter würdigt nicht nur das Geständnis, sondern auch den Gesundheitszustand des Mannes und dessen Alter. „Es ist zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht erforderlich, einen alten, gebrochenen Mann einzusperren“, begründet er die Bewährung. Dennoch sei der Angeklagte stärker im staatsfeindlichen, rechtsorientierten Bereich verwurzelt, als er zugebe oder wahrnehme.

Auf eine Geldauflage verzichtet das Gericht. Immerhin fordert der Freistaat von den Angeklagten 81 000 Euro zurück, der Gerichtsvollzieher will 12 000 Euro Schmerzensgeld.
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Offline trapezoid

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #222 am: 9. März 2016, 07:17:37 »
Zitat
Das Amtsgericht Auerbach hat ihn [...] wegen fahrlässiger Tötung [...] verurteilt.
 

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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #223 am: 9. März 2016, 09:03:14 »
Ups, der kurzfristig Termin ist an mir vorbeigegangen, hätte ich aber auch nicht wahrnehmen können. Aber gut, denn der Termin sollte wohl auch noch schnell vor dem Schöne- Prozess eingeschoben werden.  ;D

Ja, genau diese ganzen privaten Abgründe bei der "1. Voigtländischen Einheit" des DPHW taten sich eigentlich schon am 22.02. auf, nicht nur bei diesem Angeklagten. Deswegen habe mich irgendwie immer noch schwer mit dem Bericht, bin aber gerade dran. Wer immer auch diese DPHW gegründet und befehligt hat und was immer auch hinter der Idee dieser falschen Polizei und des "Hilfswerks deutscher Soldaten" und "Hilfswerk deutscher Juristen" stand, es hat nicht nur über den Gerichtsvollzieher in Meißen, sondern auch über die so "befehligten Kampfschweine", mit welcher Vorgeschichte auch immer, ganz großes Unglück gebracht, siehe oben, Stichwort: "gebrochener Mann".
Am 22. kam, das will ich an der Stelle schon mal verraten, ja übrigens auch heraus, wer das Opfer dieser fahrlässigen Tötung war: die Lebenspartnerin eines anderen Mitangeklagten.

Dann kam noch der Auftritt des Herrn Jauch, der nicht nur auf die Freispüche von Weimar verwies und teilweise eigenartige Rechtsansichten vertrat, ich hatte zudem den Eindruck, dass der sich auch noch für die Identität der überschaubaren Prozessbeobachter interessierte.

Dann bestätigte mir noch eine Entsorgungsfachkraft, dass Herr Jauch ja auch der gleiche Verteidiger war, wie derjenige, der ihm in Weimar schon entsprechend aufgefallen war. Google spuckte mir dann aus, dass Jauch nicht nur Szeneanwalt, sondern auch der letzte Anwalt des NSU- Trios vor dem Abtauchen 1998 war und vor einer Weile vertrat genau dieser Thomas Jauch den Ex- V- Mann im Umfeld des NSU Tino Brandt, der mit den Geldern seiner V- Manntätigkeit (immerhin fast 200.000DM!) den THS erst aufgebaut hatte, in dessen eigenen Kinderschänderprozess. Nun hat ja jeder Angeklagte das Recht auf eine Verteidigung, aber die Entsorgungsfachkraft hatte mir im übrigen auch noch erzählt, dass es in Weimar im Anschluss an die Verhandlung noch eine Ankündigung in Richtung der Gerichtsvollzieherin gegeben haben soll, dass man nun und nach diesen Freisprüchen auch noch gegen diese Gerichtsvollzieherin vorgehen wolle.

Ich spoiler hier mal den aus meiner Sicht viel bemerkenswerteren Artikel der ZEIT zu Thomas Jauch ein, der wiederum auch noch Hinweise auf die lieben Nummernschildspielchen unserer Klientel hat:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-06/neonazi-anwalt-jauch-sachsen-anhalt/komplettansicht
Spoiler
Der Nazi-Anwalt, dem die Bürgermeister vertrauen

Diverse Kommunen im Osten engagierten einen Anwalt, der sonst vor allem Nazis vertritt. Ein Beispiel dafür, wie tief rechte Strukturen in der Gesellschaft verankert sind.
Von Kai Biermann, Silvio Duwe und Andre Seifert
11. Juni 2014, 15:21 Uhr 97 Kommentare

Auf dem Grundstück des Einfamilienhauses in Zorbau parkt ein Geländewagen. Die Europa-Fahne auf dem Nummernschild ist überklebt. Statt des gelben Sternenkranzes prangt dort ein schwarz-weiß-rotes Wappen über dem D. Schwarz, weiß und rot, das waren die Farben des Kaiserreiches und der Nationalsozialisten. Es ist nicht klar, wer der Halter des Autos ist. Aber das Wappen passt ins Bild. Denn in dem Haus hat Thomas Jauch seine Praxis. Jauch ist Anwalt. Mehr noch, er ist das, was man einen Szeneanwalt nennt. Jauch vertritt als Strafrechtler vor allem Neonazis.

Das ist eigentlich kein Problem. Jeder Bürger hat das Recht auf einen Anwalt und jeder Anwalt kann sich seine Klienten aussuchen. Wenn der Anwalt aber einerseits der Haltung seiner Klienten nahe steht, andererseits jedoch für verschiedene Kommunen arbeitet und dafür teuer aus Steuern bezahlt wird, dann wird es zum Problem. Recherchen von ZEIT ONLINE und dem MDR legen nahe, dass sich mindestens elf Gemeinden in Ostdeutschland von einem Nazi-Anwalt haben beraten und vertreten lassen. Gleich mehrere Kommunen haben ihm für zum Teil rechtswidrige Verträge Hunderttausende Euro an Honoraren bezahlt.

Nun kann man Gedanken nicht lesen. Niemand weiß, welche Überzeugungen Thomas Jauch tatsächlich hat. Doch lassen sich Handlungen beurteilen. Und so sind es vor allem Indizien, um die es hier geht.

Thomas Jauch kommt aus Nordrhein-Westfalen. Nach der Wende ging er nach Sachsen-Anhalt und eröffnete dort eine Kanzlei. Bei der Wahl seiner Klienten gibt es ein eindeutiges Muster. Jauch verteidigte beispielsweise zwei Mitglieder der 2001 verbotenen Kameradschaft "Skinheads Sächsische Schweiz". Er übernahm die Verteidigung des Dresdner Neonazis Karsten S., der in seiner Broschüre Rufe ins Reich einen Davidstern im Fadenkreuz verbreitet hatte. Er war der Anwalt von Lars K., der während einer Sonnenwendfeier 2006 in Pretzien Das Tagebuch der Anne Frank ins Feuer geworfen hatte und dafür wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er verteidigte einen Bezirksschornsteinfegermeister aus Laucha, der aus seinem Amt entfernt worden war, weil er sich an antisemitischen und rassistischen Veranstaltungen beteiligt hatte.

Auch Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund wandten sich an den Anwalt Jauch. Möglicherweise sollte er für die Hauptangeklagte im Münchener NSU-Prozess Beate Zschäpe verhandeln, wie sie sich der Polizei stellen könnte. Außerdem vertrat er mehrere Unterstützer des Mörder-Trios und ist deshalb im NSU-Prozess als Zeuge geladen. In einem Beweisantrag der Nebenkläger heißt es über Jauch: "Der Zeuge kennt aus seiner politischen und beruflichen Tätigkeit spätestens seit Mitte der 90er Jahre die Mitglieder der Kameradschaft Jena und die führenden Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes. Mit diesen hatte er in den 1990er Jahren und hat zum Teil bis heute engen Kontakt."
"Rechtsschulung im nationalen Spektrum"

Von den Rechtsradikalen wird Jauch als einer der ihren wahrgenommen. In einem internen Mailverteiler der NPD gab es beispielsweise Ende 2010 einige Irritation über Jauch. Ein Mitglied der NPD Göttingen schrieb dort an die NPD in Sachsen-Anhalt, man habe eine 1.800 Euro teure Unterlassungserklärung von einem Anwaltsbüro T. Jauch, Weißenfels, kassiert. Man sei darüber erstaunt, da der Anwalt dadurch auffalle, "Leute von uns zu vertreten" und auch schon "Rechtsschulungen im nationalen Spektrum" abgehalten habe. Ob der Landesverband vielleicht helfen könne? Immerhin sei es "mehr als eine Frechheit", eine solche Abmahnung zu schicken, wenn derjenige "sonst gut bei Leuten von uns verdient".

Jauch selbst schreibt in einer Email, es gehe wohl in Ordnung, ihn als rechten Szeneanwalt zu bezeichnen, da er Mitglieder der rechten Szene vertrete. "Der Unterzeichner verbittet sich allerdings die Schlussfolgerung darauf, dass eine Verteidigertätigkeit für Angehörige bestimmter Szenen voraussetzen könnte, selbst (...) verfassungsfeindlich gesinnt zu sein."

Das klingt gut. Doch weitere Indizien lassen vermuten, dass es ganz so einfach nicht ist.

Schon in seiner Jugend, damals noch als Mitglied der Jungen Union und als CDU-Stadtrat in Bad Salzuflen, war Jauch aufgefallen, weil er öffentlich den Hitlergruß gezeigt und rechte Lieder gesungen haben soll. Jauch schreibt, das hätten damals innerparteiliche Gegner über ihn behauptet, um ihm zu schaden. Die Behauptungen hätten nie bewiesen werden können. "Jedenfalls zog der Unterzeichner [Jauch, Anm. d. Red.] nicht mit 'Nazigesängen' durch die Düsseldorfer Altstadt." Im Übrigen sei er genau wegen dieser Beschuldigungen durch "Parteifreunde" 1987 aus der CDU ausgetreten und seitdem nie wieder Mitglied einer Partei gewesen.

Von 2001 bis 2003 fanden auf einem Grundstück in Lützen in Sachsen-Anhalt, das Jauch gehörte, Konzerte rechtsradikaler Bands wie Radikahl und Volkstroi statt. Dem Verfassungsschutz des Landes war das 2002 eine Erwähnung in seinem jährlichen Bericht wert. Jauch schreibt, er habe das Grundstück "an junge Leute vermietet". Die hätten dort "eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt". Die Polizei habe einige davon beobachtet, diese aber seines Wissens nach nie untersagt. Ob die Musikveranstaltungen "rechts" gewesen seien, habe er, Jauch, nie geprüft.

Dabei wäre ihm das wohl nicht schwergefallen. Jauch weiß, wie rechte Veranstaltungen aussehen. Er gab mindestens eine Rechtsschulung für NPD-Mitglieder und Neonazis, in der er ihnen erklärte, wie sie sich bei Verhaftung oder Vorladung gegenüber der Polizei verhalten sollten.
"An rechtsextremistisches Gedankengut heranführen"

Außerdem ist Jauch nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE zusammen mit dem Neonazi Thorsten Heise eines der Gründungsmitglieder des Vereins Deutsch-Russische Friedensbewegung Europäischen Geistes. In der Gründungssatzung ist er handschriftlich als zehntes Mitglied aufgeführt. Jauch sagt, er habe als Anwalt den Auftrag bekommen, die Vereinssatzung zu gründen. Ziel sei "die friedliche Verständigung zwischen den Völkern in Deutschland und Russland". Das habe ihm zugesagt, daher sei er Gründungsmitglied geworden.

Der Verein mit Sitz in Fretterode in Thüringen hat nach Aussage des thüringischen Verfassungsschutzes hingegen das Ziel, "bislang nicht politisch Interessierte über unverfänglich erscheinende Vereinsbezeichnungen als Mitglieder zu gewinnen, sie nach und nach an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuführen", um so das Anhängerpotenzial der rechten Szene zu vergrößern.

Interessant ist auch die Liste der übrigen Gründungsmitglieder. Es sind: der NPD-Funktionär David Petereit, der in Verbindung mit verbotenen Kameradschaften stehen soll. Der wegen Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag verurteilte NPD-Funktionär Patrick Wieschke. Der erwähnte Thorsten Heise, ebenfalls in der NPD und in der Kameradschaftsszene aktiv. Die rechten Liedermacher Philip Tschentscher und Robert Stange. Schließlich Alexander Kleber, Anmelder mehrerer Nazidemos zum 13. Februar in Dresden. Alle anderen Gründer haben ebenfalls einen solchen Hintergrund. Vorsitzender des Vereins war laut Vereinsregister Herbert Schweiger aus Österreich. Bis zu seinem Tod 2011 war der frühere SS-Mann ein bekannter rechtsextremer Publizist.
Kommunalaufsicht kritisiert die Verträge und fordert Geld zurück

All dies könnte man nun als unschöne Verwirrung am rechten Rand abtun, gäbe es da nicht ein weiteres Standbein, auf dem Jauchs anwaltliche Tätigkeit ruht. Das ragt tief in die Gesellschaft hinein. Nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE haben sich mindestens elf Gemeinden in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren von Jauch juristisch beraten lassen. Dafür haben sie ihm mehrere Hunderttausend Euro an Steuergeldern als Honorare überwiesen.

Zum Beispiel Zorbau, ein Dorf neben der Autobahn 9 nahe Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Die Gegend zwischen Leipzig und Erfurt haben früher Tagebaubagger umgegraben, heute bestimmt Landwirtschaft das Bild. Rund 800 Menschen leben in Zorbau, ein kleiner Teich in der Dorfmitte, eine Handvoll Straßen, rundherum Felder. Doch im Gegensatz zu vielen anderen kleinen Orten in der Region geht es Zorbau seit Jahren  prächtig. Zwischen dem Dorf und der Autobahn liegt ein Gewerbegebiet. Es ist gut ausgelastet, dort steht unter anderem eine Müllverbrennungsanlage. Die Gewerbezone bringt jedes Jahr Millionen an Steuern ein.

Ursprünglich gehörten die Einnahmen Zorbau allein. Doch 2011 wurde der Ort in die Stadt Lützen eingemeindet. Seither muss Zorbau seine Einnahmen teilen. Dagegen wollte sich Zorbaus Bürgermeister 2010 wehren – mit der Hilfe von Thomas Jauch. Bürgermeister Dietmar Neuhaus (CDU) unterzeichnete einen Rechtsberatungsvertrag mit Jauch, der am 1. Januar 2010 in Kraft trat, Laufzeit zehn Jahre. Der Vertrag ist weder außerordentlich kündbar, was an sich schon seltsam ist, noch regelt er, was Jauch eigentlich für sein Geld tun soll. Ohne dass der Anwalt erkennbar etwas gegen die Eingemeindung unternahm, erhielt er bis zur Eingemeindung jeden Monat 1.000 Euro.
89.000 Euro für ein Rechtsgutachten

Am 9. März 2010 beschloss der Gemeinderat außerdem, mit Jauch noch einen weiteren fünf Jahre geltenden "Prozessführungsvertrag" abzuschließen. Dank diesem wurden Jauch weitere 89.000 Euro überwiesen. Nach den Regeln der Anwaltsvergütung hätten ihm dafür lediglich etwa 17.000 Euro zugestanden. Für ein Rechtsgutachten, das ausloten sollte, wie groß die Erfolgsaussicht einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Eingemeindung ist, erhielt Jauch noch einmal 59.000 Euro.

Damit nicht genug. Kurz vor der Eingemeindung übertrug der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Neuhaus die Grundstücke des so einträglichen Gewerbeparks an eine neu gegründete "Stiftung Zukunft Zorbau". Der Wert der Grundstücke: 3,6 Millionen Euro. Jauch erhielt einen Platz im Kuratorium der Stiftung. Drei Tage vor der Zwangseingemeindung bot die Gemeinde Jauch schließlich drei Grundstücke im Gewerbegebiet für einen Preis von acht Euro pro Quadratmeter zum Kauf an. Ein späteres Gutachten ergab, dass der Boden dort zwölf Euro pro Quadratmeter wert ist.

Bürgermeister Neuhaus sagt heute, er habe nichts von Jauchs politischem Hintergrund gewusst: "Uns gegenüber hat er sich nie so geäußert, dass wir gesagt haben, der ist uns zu radikal oder rechtssinnig."

Die Lokalpolitiker hätten es allerdings besser wissen können. Regelmäßig sorgen die Taten der Klienten, die Jauch vertritt, für großes Interesse in den Medien. Es geht um Anschläge auf Synagogen, Überfälle auf Ausländer, rechte Parolen. Es gibt diverse Berichte, in denen Jauch als Anwalt von Rechtsradikalen namentlich genannt wird. Niemand seiner öffentlichen Geschäftspartner störte sich daran.

So überwies die Gemeinde Sössen, die ungefähr zehn Kilometer Luftlinie von Zorbau entfernt liegt und nicht einmal 300 Einwohner hat, 2010 an Jauch 48.500 Euro. Auch Sössen wollte kein Ortsteil von Lützen werden. Jauch erstellte für Sössen nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE ein Rechtsgutachten, in dem er die Chance einer Verfassungsklage positiv bewertete. Einen großen Teil des Geldes bekam er dafür. Der Sössener Bürgermeister war jedoch etwas vorsichtiger als sein Kollege in Zorbau. Dirk Könnecke, der heute Bürgermeister von Lützen ist, holte von einem Fachanwalt in Niedersachsen ein zweites Gutachten ein. Das riet von einer Klage ab, woraufhin Könnecke alle Verträge mit Jauch kündigte.
Einige Bürgermeister wurden irgendwann skeptisch

Noch zurückhaltender war man in Dehlitz, nördlich von Zorbau. Bürgermeisterin Christine Krößmann überwies 2010 an Jauch, der sie "juristisch beraten" sollte, insgesamt 5.300 Euro. Noch im gleichen Jahr aber distanzierte sie sich von ihm. Jauchs rechtsextremer Hintergrund habe sich in der Gemeinde herumgesprochen, sagt Krößmann.

Insgesamt überwiesen Sössen, Dehlitz und Zorbau allein 2010 Steuergelder in Höhe von knapp 240.000 Euro an Jauch. Das meiste Geld kam von Zorbau, dem Ort, in dem Jauch seine Kanzlei betreibt und in dem er offensichtlich die unkritischsten Kontakte hat. Daneben beriet er noch andere Kommunen, oft ging es dabei um den eigentlich nahezu sinnlosen Versuch, sich gegen eine Eingemeindung zu wehren. Die Orte Burgwerben und Wengelsdorf engagierten ihn zum Beispiel, die ebenfalls nicht zu Lützen gehören wollten. Oder das Dorf Westerhausen im Harz. Die Stadt Nienburg an der Saale ließ sich von ihm in anderen einem Verfahren ein Gutachten schreiben. Mit Güsten bei Aschersleben hatte Jauch elf Jahre lang einen Rechtsberatungsvertrag, mit Förderstedt im gleichen Landkreis einen über die Laufzeit von sechs Jahren.

Niemand störte sich an den prominenten Verfahren des Anwalts. In manchen Orten kamen dem Gemeinderat dann aber doch irgendwann Zweifel. In einem Fall nur, weil die Bürgermeisterin Jauch in seiner Kanzlei aufsuchen wollte, und ihr dort ein Mann in "Bomberjacke und Springerstiefeln" die Tür öffnete, wie sie sagt. Als Lützen die drei Dörfer Sössen, Dehlitz und Zorbau schluckte, erbte die Stadt auch die Verträge mit Jauch. Bürgermeister Könnecke – einer der frühen Zweifler –, kündigte sie, damit nicht weiter Steuergelder an den Anwalt fließen. Außerdem zeigte Lützen Jauch und weitere Beteiligte an.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat inzwischen Anklage gegen Zorbaus früheren Bürgermeister Neuhaus und andere Gemeinderatsmitglieder erhoben; gegen Jauch wird gesondert ermittelt. In einem Prozess vor dem Landgericht Halle wurde Jauchs vertraglicher Anspruch auf die drei Grundstücke im Zorbauer Gewerbegebiet aufgelöst. Zudem stufte das Landesverwaltungsamt in Halle den Prozessführungsvertrag der Gemeinde Zorbau mit Jauch als "rechtswidrig" ein. Die Kommunalaufsicht verlangt nun 70.000 Euro von Jauch zurück.
Wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" verklagt

Jauch schreibt dazu in seiner Email: "Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zum Prozessführungsvertrag mit Zorbau vermag der Unterzeichner [Jauch, Anm. d. Red.] nicht zu teilen. Die Gründe für die neuerdings abweichende Rechtsauffassung müssen Sie bei der Kommunalaufsicht erfragen." Deren Haltung ist eindeutig: Sie hat Jauch wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" vor dem Landgericht Halle verklagt.

Die Frage, ob es nicht seltsam sei, wenn Gemeinden einen Anwalt engagieren, der als Vertreter der rechten Szene bekannt ist, beantwortet die Kommunalaufsicht vorsichtiger. Michael Wersdörfer, Referatsleiter Kommunalaufsicht im Landesverwaltungsamt, sagt: "Es ist überlegenswert, ob es gerechtfertigt ist, einen Vertrag mit einem Anwalt abzuschließen, der eine gewisse Affinität zu diesen Kreisen hat." Eine Handhabe besitze die Kommunalaufsicht aber nicht, die Gemeinden dürften das allein entscheiden. Doch sei es wohl ein Punkt, "den die Wähler bei ihrem Wahlverhalten" berücksichtigen sollten.

Trotzdem sagt es viel, wenn sich Gemeinderäte und Bürgermeister nicht daran stören, dass ihr Rechtsbeistand sonst hauptsächlich Nazis vertritt. "Mir fällt keine Kommune ein, die den politischen Hintergrund von Herrn Jauch nicht kannte", sagt Rüdiger Erben. Er ist stellvertretender SPD-Fraktionschef im Landtag von Sachsen-Anhalt und war davor unter anderem Landrat des früheren Kreises Weißenfels, in dem die Geschichte vor allem spielt: "Sie hätten es nicht nur wissen können", sagt er. "Ich bin überzeugt, sie wussten es."

Die Recherche ist ein gemeinsames Projekt von MDR und ZEIT ONLINE. Der MDR berichtet in mehreren Beiträgen über den Fall. Mehr dazu gibt es bei MDR Info und bei Sachsen Anhalt heute, am 11. Juni um 19 Uhr.
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-06/neonazi-anwalt-jauch-sachsen-anhalt/komplettansicht
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Ein so ganz richtiges "Geständnis" kann ich zwar in o.g. Bericht noch nicht erkennen, aber "auf Befehl" gehandelt, dürfte dann für den Schöne- Prozess schon sehr interessant werden, allein durch diese Art der Prozessführung in Meißen wurde schon viel zur Aufklärung dieser Strukturen beigetragen.

Edith sagt:
Jepp @Gutemine, so kam ich mir das auch bisweilen schon vor: https://de.wikipedia.org/wiki/Eichmann_in_Jerusalem

Edith sagt nochmal: noch eine interessante Personalie im Zusammenhang mit Jauch:
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Enge KooperationNazi-Trio hatte Kontakte zur NPD-Spitze
Sonntag, 11.12.2011, 08:03

NPD, Neonazi, Nazi-Terror, Nazi
dpa Klingelschild der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenick

Die Verbindungen zwischen dem 1998 untergetauchten Neonazi-Trio aus Jena und der NPD waren intensiver als bislang bekannt. Nach FOCUS-Informationen reichten sie bis in die Spitze der Bundespartei.

Bereits die Verhaftung des einstigen Parteifunktionärs Ralf Wohlleben aus Jena galt vielen als Beleg, dass die Neonazi-Zelle innerhalb der NPD Helfer hatte. Nun stellt sich heraus, dass die Kontakte der Radikalen bis in die Spitze der Bundespartei reichten: Beate Zschäpe nahm sich 1999 den NPD-Justiziar Hans Günter Eisenecker als Anwalt.

Der 2003 verstorbene Eisenecker war viele Jahre NPD-Chef in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretender Vorsitzender der Bundes-NPD. Der promovierte Jurist galt als Top-Anwalt der Neonazi-Szene. Zusammen mit Horst Mahler vertrat er die Partei erfolgreich im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verbindung zwischen Zschäpe und Eisenecker zeigt, wie eng die Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) mit Top-Leuten der NPD kooperierten.

Verwirrung um Szeneanwalt Jauch

Eisenecker, der eine Kanzlei in Mecklenburg-Vorpommern betrieb, meldete sich nach FOCUS-Recherchen Anfang März 1999 bei der Staatsanwaltschaft Gera. Er teilte mit, er vertrete Zschäpe juristisch und legte eine von der Mandantin unterschriebene Vollmacht bei. Zugleich beantragte er Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab, die Akten seien „erst nach Abschluss des Verfahrens“ einzusehen. „Danach hat sich der Anwalt nicht mehr gemeldet“, so Oberstaatsanwalt Hans-Otto Niedhammer von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zu FOCUS. Zschäpe war wie ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos per Haftbefehl gesucht worden. Die Polizei hatte im Januar 1998 in der Jenaer Garage des Trios Rohrbomben und Sprengstoff gefunden.

Verwirrung gibt es um die Rolle eines weiteren Szeneanwalts, den Verteidiger Thomas Jauch aus Weißenfels. Jauch sagte FOCUS, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos seien Anfang 1998 bei ihm gewesen. Er habe gegen Zahlung eines Vorschusses von 800 D-Mark Zschäpes Verteidigung übernommen. Die Vertretungsanzeige will er an die Polizei in Jena geschickt haben. Das Schreiben enthielt angeblich den Vermerk, Zschäpe sei bereit, sich zu den Vorwürfen gegen sie zu äußern, jedoch nur nach Akteneinsicht. Bei den zuständigen Justizbehörden ist Jauchs Schreiben offensichtlich nicht angekommen. Nach FOCUS-Recherchen findet sich in den Ermittlungsakten der Geraer Staatsanwaltschaft kein Hinweis auf Jauchs Brief. Unklar ist, ob die Polizei es möglicherweise versäumt hat, das Dokument an die Justizbehörden weiterzuleiten.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/enge-kooperation-nazi-trio-hatte-kontakte-zur-npd-spitze_aid_692867.html
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« Letzte Änderung: 9. März 2016, 10:42:25 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #224 am: 9. März 2016, 09:18:18 »
Naja. 74, gesundheilich angeschlagen - lieber Bewährungsstrafe als haftunfähig.