Der Nazi-Anwalt, dem die Bürgermeister vertrauenDiverse Kommunen im Osten engagierten einen Anwalt, der sonst vor allem Nazis vertritt. Ein Beispiel dafür, wie tief rechte Strukturen in der Gesellschaft verankert sind.
Von Kai Biermann, Silvio Duwe und Andre Seifert
11. Juni 2014, 15:21 Uhr 97 Kommentare
Auf dem Grundstück des Einfamilienhauses in Zorbau parkt ein Geländewagen.
Die Europa-Fahne auf dem Nummernschild ist überklebt. Statt des gelben Sternenkranzes prangt dort ein schwarz-weiß-rotes Wappen über dem D. Schwarz, weiß und rot, das waren die Farben des Kaiserreiches und der Nationalsozialisten. Es ist nicht klar, wer der Halter des Autos ist. Aber das Wappen passt ins Bild. Denn in dem Haus hat Thomas Jauch seine Praxis. Jauch ist Anwalt. Mehr noch, er ist das, was man einen Szeneanwalt nennt. Jauch vertritt als Strafrechtler vor allem Neonazis.
Das ist eigentlich kein Problem. Jeder Bürger hat das Recht auf einen Anwalt und jeder Anwalt kann sich seine Klienten aussuchen. Wenn der Anwalt aber einerseits der Haltung seiner Klienten nahe steht, andererseits jedoch für verschiedene Kommunen arbeitet und dafür teuer aus Steuern bezahlt wird, dann wird es zum Problem. Recherchen von ZEIT ONLINE und dem MDR legen nahe, dass sich mindestens elf Gemeinden in Ostdeutschland von einem Nazi-Anwalt haben beraten und vertreten lassen. Gleich mehrere Kommunen haben ihm für zum Teil rechtswidrige Verträge Hunderttausende Euro an Honoraren bezahlt.
Nun kann man Gedanken nicht lesen. Niemand weiß, welche Überzeugungen Thomas Jauch tatsächlich hat. Doch lassen sich Handlungen beurteilen. Und so sind es vor allem Indizien, um die es hier geht.
Thomas Jauch kommt aus Nordrhein-Westfalen. Nach der Wende ging er nach Sachsen-Anhalt und eröffnete dort eine Kanzlei. Bei der Wahl seiner Klienten gibt es ein eindeutiges Muster. Jauch verteidigte beispielsweise zwei Mitglieder der 2001 verbotenen Kameradschaft "Skinheads Sächsische Schweiz". Er übernahm die Verteidigung des Dresdner Neonazis Karsten S., der in seiner Broschüre Rufe ins Reich einen Davidstern im Fadenkreuz verbreitet hatte. Er war der Anwalt von Lars K., der während einer Sonnenwendfeier 2006 in Pretzien Das Tagebuch der Anne Frank ins Feuer geworfen hatte und dafür wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er verteidigte einen Bezirksschornsteinfegermeister aus Laucha, der aus seinem Amt entfernt worden war, weil er sich an antisemitischen und rassistischen Veranstaltungen beteiligt hatte.
Auch Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund wandten sich an den Anwalt Jauch. Möglicherweise sollte er für die Hauptangeklagte im Münchener NSU-Prozess Beate Zschäpe verhandeln, wie sie sich der Polizei stellen könnte. Außerdem vertrat er mehrere Unterstützer des Mörder-Trios und ist deshalb im NSU-Prozess als Zeuge geladen. In einem Beweisantrag der Nebenkläger heißt es über Jauch: "Der Zeuge kennt aus seiner politischen und beruflichen Tätigkeit spätestens seit Mitte der 90er Jahre die Mitglieder der Kameradschaft Jena und die führenden Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes. Mit diesen hatte er in den 1990er Jahren und hat zum Teil bis heute engen Kontakt."
"Rechtsschulung im nationalen Spektrum"
Von den Rechtsradikalen wird Jauch als einer der ihren wahrgenommen. In einem internen Mailverteiler der NPD gab es beispielsweise Ende 2010 einige Irritation über Jauch. Ein Mitglied der NPD Göttingen schrieb dort an die NPD in Sachsen-Anhalt, man habe eine 1.800 Euro teure Unterlassungserklärung von einem Anwaltsbüro T. Jauch, Weißenfels, kassiert. Man sei darüber erstaunt, da der Anwalt dadurch auffalle, "Leute von uns zu vertreten" und auch schon "Rechtsschulungen im nationalen Spektrum" abgehalten habe. Ob der Landesverband vielleicht helfen könne? Immerhin sei es "mehr als eine Frechheit", eine solche Abmahnung zu schicken, wenn derjenige "sonst gut bei Leuten von uns verdient".
Jauch selbst schreibt in einer Email, es gehe wohl in Ordnung, ihn als rechten Szeneanwalt zu bezeichnen, da er Mitglieder der rechten Szene vertrete. "Der Unterzeichner verbittet sich allerdings die Schlussfolgerung darauf, dass eine Verteidigertätigkeit für Angehörige bestimmter Szenen voraussetzen könnte, selbst (...) verfassungsfeindlich gesinnt zu sein."
Das klingt gut. Doch weitere Indizien lassen vermuten, dass es ganz so einfach nicht ist.
Schon in seiner Jugend, damals noch als Mitglied der Jungen Union und als CDU-Stadtrat in Bad Salzuflen, war Jauch aufgefallen, weil er öffentlich den Hitlergruß gezeigt und rechte Lieder gesungen haben soll. Jauch schreibt, das hätten damals innerparteiliche Gegner über ihn behauptet, um ihm zu schaden. Die Behauptungen hätten nie bewiesen werden können. "Jedenfalls zog der Unterzeichner [Jauch, Anm. d. Red.] nicht mit 'Nazigesängen' durch die Düsseldorfer Altstadt." Im Übrigen sei er genau wegen dieser Beschuldigungen durch "Parteifreunde" 1987 aus der CDU ausgetreten und seitdem nie wieder Mitglied einer Partei gewesen.
Von 2001 bis 2003 fanden auf einem Grundstück in Lützen in Sachsen-Anhalt, das Jauch gehörte, Konzerte rechtsradikaler Bands wie Radikahl und Volkstroi statt. Dem Verfassungsschutz des Landes war das 2002 eine Erwähnung in seinem jährlichen Bericht wert. Jauch schreibt, er habe das Grundstück "an junge Leute vermietet". Die hätten dort "eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt". Die Polizei habe einige davon beobachtet, diese aber seines Wissens nach nie untersagt. Ob die Musikveranstaltungen "rechts" gewesen seien, habe er, Jauch, nie geprüft.
Dabei wäre ihm das wohl nicht schwergefallen. Jauch weiß, wie rechte Veranstaltungen aussehen. Er gab mindestens eine Rechtsschulung für NPD-Mitglieder und Neonazis, in der er ihnen erklärte, wie sie sich bei Verhaftung oder Vorladung gegenüber der Polizei verhalten sollten.
"An rechtsextremistisches Gedankengut heranführen"
Außerdem ist Jauch nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE zusammen mit dem Neonazi Thorsten Heise eines der Gründungsmitglieder des Vereins Deutsch-Russische Friedensbewegung Europäischen Geistes. In der Gründungssatzung ist er handschriftlich als zehntes Mitglied aufgeführt. Jauch sagt, er habe als Anwalt den Auftrag bekommen, die Vereinssatzung zu gründen. Ziel sei "die friedliche Verständigung zwischen den Völkern in Deutschland und Russland". Das habe ihm zugesagt, daher sei er Gründungsmitglied geworden.
Der Verein mit Sitz in Fretterode in Thüringen hat nach Aussage des thüringischen Verfassungsschutzes hingegen das Ziel, "bislang nicht politisch Interessierte über unverfänglich erscheinende Vereinsbezeichnungen als Mitglieder zu gewinnen, sie nach und nach an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuführen", um so das Anhängerpotenzial der rechten Szene zu vergrößern.
Interessant ist auch die Liste der übrigen Gründungsmitglieder. Es sind: der NPD-Funktionär David Petereit, der in Verbindung mit verbotenen Kameradschaften stehen soll. Der wegen Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag verurteilte NPD-Funktionär Patrick Wieschke. Der erwähnte Thorsten Heise, ebenfalls in der NPD und in der Kameradschaftsszene aktiv. Die rechten Liedermacher Philip Tschentscher und Robert Stange. Schließlich Alexander Kleber, Anmelder mehrerer Nazidemos zum 13. Februar in Dresden. Alle anderen Gründer haben ebenfalls einen solchen Hintergrund. Vorsitzender des Vereins war laut Vereinsregister Herbert Schweiger aus Österreich. Bis zu seinem Tod 2011 war der frühere SS-Mann ein bekannter rechtsextremer Publizist.
Kommunalaufsicht kritisiert die Verträge und fordert Geld zurück
All dies könnte man nun als unschöne Verwirrung am rechten Rand abtun, gäbe es da nicht ein weiteres Standbein, auf dem Jauchs anwaltliche Tätigkeit ruht. Das ragt tief in die Gesellschaft hinein. Nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE haben sich mindestens elf Gemeinden in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren von Jauch juristisch beraten lassen. Dafür haben sie ihm mehrere Hunderttausend Euro an Steuergeldern als Honorare überwiesen.
Zum Beispiel Zorbau, ein Dorf neben der Autobahn 9 nahe Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Die Gegend zwischen Leipzig und Erfurt haben früher Tagebaubagger umgegraben, heute bestimmt Landwirtschaft das Bild. Rund 800 Menschen leben in Zorbau, ein kleiner Teich in der Dorfmitte, eine Handvoll Straßen, rundherum Felder. Doch im Gegensatz zu vielen anderen kleinen Orten in der Region geht es Zorbau seit Jahren prächtig. Zwischen dem Dorf und der Autobahn liegt ein Gewerbegebiet. Es ist gut ausgelastet, dort steht unter anderem eine Müllverbrennungsanlage. Die Gewerbezone bringt jedes Jahr Millionen an Steuern ein.
Ursprünglich gehörten die Einnahmen Zorbau allein. Doch 2011 wurde der Ort in die Stadt Lützen eingemeindet. Seither muss Zorbau seine Einnahmen teilen. Dagegen wollte sich Zorbaus Bürgermeister 2010 wehren – mit der Hilfe von Thomas Jauch. Bürgermeister Dietmar Neuhaus (CDU) unterzeichnete einen Rechtsberatungsvertrag mit Jauch, der am 1. Januar 2010 in Kraft trat, Laufzeit zehn Jahre. Der Vertrag ist weder außerordentlich kündbar, was an sich schon seltsam ist, noch regelt er, was Jauch eigentlich für sein Geld tun soll. Ohne dass der Anwalt erkennbar etwas gegen die Eingemeindung unternahm, erhielt er bis zur Eingemeindung jeden Monat 1.000 Euro.
89.000 Euro für ein Rechtsgutachten
Am 9. März 2010 beschloss der Gemeinderat außerdem, mit Jauch noch einen weiteren fünf Jahre geltenden "Prozessführungsvertrag" abzuschließen. Dank diesem wurden Jauch weitere 89.000 Euro überwiesen. Nach den Regeln der Anwaltsvergütung hätten ihm dafür lediglich etwa 17.000 Euro zugestanden. Für ein Rechtsgutachten, das ausloten sollte, wie groß die Erfolgsaussicht einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Eingemeindung ist, erhielt Jauch noch einmal 59.000 Euro.
Damit nicht genug. Kurz vor der Eingemeindung übertrug der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Neuhaus die Grundstücke des so einträglichen Gewerbeparks an eine neu gegründete "Stiftung Zukunft Zorbau". Der Wert der Grundstücke: 3,6 Millionen Euro. Jauch erhielt einen Platz im Kuratorium der Stiftung. Drei Tage vor der Zwangseingemeindung bot die Gemeinde Jauch schließlich drei Grundstücke im Gewerbegebiet für einen Preis von acht Euro pro Quadratmeter zum Kauf an. Ein späteres Gutachten ergab, dass der Boden dort zwölf Euro pro Quadratmeter wert ist.
Bürgermeister Neuhaus sagt heute, er habe nichts von Jauchs politischem Hintergrund gewusst: "Uns gegenüber hat er sich nie so geäußert, dass wir gesagt haben, der ist uns zu radikal oder rechtssinnig."
Die Lokalpolitiker hätten es allerdings besser wissen können. Regelmäßig sorgen die Taten der Klienten, die Jauch vertritt, für großes Interesse in den Medien. Es geht um Anschläge auf Synagogen, Überfälle auf Ausländer, rechte Parolen. Es gibt diverse Berichte, in denen Jauch als Anwalt von Rechtsradikalen namentlich genannt wird. Niemand seiner öffentlichen Geschäftspartner störte sich daran.
So überwies die Gemeinde Sössen, die ungefähr zehn Kilometer Luftlinie von Zorbau entfernt liegt und nicht einmal 300 Einwohner hat, 2010 an Jauch 48.500 Euro. Auch Sössen wollte kein Ortsteil von Lützen werden. Jauch erstellte für Sössen nach Recherchen von MDR und ZEIT ONLINE ein Rechtsgutachten, in dem er die Chance einer Verfassungsklage positiv bewertete. Einen großen Teil des Geldes bekam er dafür. Der Sössener Bürgermeister war jedoch etwas vorsichtiger als sein Kollege in Zorbau. Dirk Könnecke, der heute Bürgermeister von Lützen ist, holte von einem Fachanwalt in Niedersachsen ein zweites Gutachten ein. Das riet von einer Klage ab, woraufhin Könnecke alle Verträge mit Jauch kündigte.
Einige Bürgermeister wurden irgendwann skeptisch
Noch zurückhaltender war man in Dehlitz, nördlich von Zorbau. Bürgermeisterin Christine Krößmann überwies 2010 an Jauch, der sie "juristisch beraten" sollte, insgesamt 5.300 Euro. Noch im gleichen Jahr aber distanzierte sie sich von ihm. Jauchs rechtsextremer Hintergrund habe sich in der Gemeinde herumgesprochen, sagt Krößmann.
Insgesamt überwiesen Sössen, Dehlitz und Zorbau allein 2010 Steuergelder in Höhe von knapp 240.000 Euro an Jauch. Das meiste Geld kam von Zorbau, dem Ort, in dem Jauch seine Kanzlei betreibt und in dem er offensichtlich die unkritischsten Kontakte hat. Daneben beriet er noch andere Kommunen, oft ging es dabei um den eigentlich nahezu sinnlosen Versuch, sich gegen eine Eingemeindung zu wehren. Die Orte Burgwerben und Wengelsdorf engagierten ihn zum Beispiel, die ebenfalls nicht zu Lützen gehören wollten. Oder das Dorf Westerhausen im Harz. Die Stadt Nienburg an der Saale ließ sich von ihm in anderen einem Verfahren ein Gutachten schreiben. Mit Güsten bei Aschersleben hatte Jauch elf Jahre lang einen Rechtsberatungsvertrag, mit Förderstedt im gleichen Landkreis einen über die Laufzeit von sechs Jahren.
Niemand störte sich an den prominenten Verfahren des Anwalts. In manchen Orten kamen dem Gemeinderat dann aber doch irgendwann Zweifel. In einem Fall nur, weil die Bürgermeisterin Jauch in seiner Kanzlei aufsuchen wollte, und ihr dort ein Mann in "Bomberjacke und Springerstiefeln" die Tür öffnete, wie sie sagt. Als Lützen die drei Dörfer Sössen, Dehlitz und Zorbau schluckte, erbte die Stadt auch die Verträge mit Jauch. Bürgermeister Könnecke – einer der frühen Zweifler –, kündigte sie, damit nicht weiter Steuergelder an den Anwalt fließen. Außerdem zeigte Lützen Jauch und weitere Beteiligte an.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat inzwischen Anklage gegen Zorbaus früheren Bürgermeister Neuhaus und andere Gemeinderatsmitglieder erhoben; gegen Jauch wird gesondert ermittelt. In einem Prozess vor dem Landgericht Halle wurde Jauchs vertraglicher Anspruch auf die drei Grundstücke im Zorbauer Gewerbegebiet aufgelöst. Zudem stufte das Landesverwaltungsamt in Halle den Prozessführungsvertrag der Gemeinde Zorbau mit Jauch als "rechtswidrig" ein. Die Kommunalaufsicht verlangt nun 70.000 Euro von Jauch zurück.
Wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" verklagt
Jauch schreibt dazu in seiner Email: "Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zum Prozessführungsvertrag mit Zorbau vermag der Unterzeichner [Jauch, Anm. d. Red.] nicht zu teilen. Die Gründe für die neuerdings abweichende Rechtsauffassung müssen Sie bei der Kommunalaufsicht erfragen." Deren Haltung ist eindeutig: Sie hat Jauch wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" vor dem Landgericht Halle verklagt.
Die Frage, ob es nicht seltsam sei, wenn Gemeinden einen Anwalt engagieren, der als Vertreter der rechten Szene bekannt ist, beantwortet die Kommunalaufsicht vorsichtiger. Michael Wersdörfer, Referatsleiter Kommunalaufsicht im Landesverwaltungsamt, sagt: "Es ist überlegenswert, ob es gerechtfertigt ist, einen Vertrag mit einem Anwalt abzuschließen, der eine gewisse Affinität zu diesen Kreisen hat." Eine Handhabe besitze die Kommunalaufsicht aber nicht, die Gemeinden dürften das allein entscheiden. Doch sei es wohl ein Punkt, "den die Wähler bei ihrem Wahlverhalten" berücksichtigen sollten.
Trotzdem sagt es viel, wenn sich Gemeinderäte und Bürgermeister nicht daran stören, dass ihr Rechtsbeistand sonst hauptsächlich Nazis vertritt. "Mir fällt keine Kommune ein, die den politischen Hintergrund von Herrn Jauch nicht kannte", sagt Rüdiger Erben. Er ist stellvertretender SPD-Fraktionschef im Landtag von Sachsen-Anhalt und war davor unter anderem Landrat des früheren Kreises Weißenfels, in dem die Geschichte vor allem spielt: "Sie hätten es nicht nur wissen können", sagt er. "Ich bin überzeugt, sie wussten es."
Die Recherche ist ein gemeinsames Projekt von MDR und ZEIT ONLINE. Der MDR berichtet in mehreren Beiträgen über den Fall. Mehr dazu gibt es bei MDR Info und bei Sachsen Anhalt heute, am 11. Juni um 19 Uhr.
Quelle:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-06/neonazi-anwalt-jauch-sachsen-anhalt/komplettansicht