Skandal: BRiD Unrechtsjustiz stellt dem DJ einfach einen Pflictverteidiger:
http://brdnazijustiz.wordpress.com/2014/11/10/nazi-party-wieder-neuigkeit-von-der-kolner-nazi-justiz-amtsgericht-koln/Und das, obwohl er sich dagegen so gewehrt hat
Angemerkt sei, dass vor allem die jederzeit durch einen Pflichtverteidiger Handelverträge eingehen können und mich über Jahre oder sogar über Jahrzehnte im Gefängnis behalten werden!!!
Wer weiß, ob die erfundene Straftat oder wahrscheinlich auch Verbrechen dazu führt, das ich z. B. für 5 bis 10 Jahre weggeknastet werde!!!!!!
Ist nicht doch ein Mitstreiter von uns bereit, sich das mal live zu geben?
Apropos Kölner Nazi-Justiz – Der Aburteilungstermin beim Amtsgericht Köln am 21.11.2014 wurde trotz meiner Strafanzeige nicht nach der ungültigen Strafprozessordnung (StPO) §154e Abs.2 eingestellt, womit die Nazi-Richterin Dorothee Pia Ettwig einen weiteren Beweis liefert, dass das Urteil bereits schon feststeht!!!
Daher suche ich nach wie vor Prozessbeobachter, die den Aburteilungstermin mit den Nazipraktiken mitverfolgen und gegebenenfalls das bezeugen können, wenn das Ganze u. a. vor dem Internationalen Gerichtshof kommt!
Der Aburteilungstermin ist für 9h30 in Saal 9 festgelegt worden.
http://brdnazijustiz.wordpress.com/2014/11/11/raumungsklage-vermieter-gag-liefert-beweis-dass-beim-amtsgericht-koln-das-urteil-bereits-schon-fest-steht/Noch größerer Skandal, der Vermieter fordert Gerichtskosten vom DJ, damit steht doch fest, dass der Prozess bereits abgesprochen ist und das Urteil feststehen würde
Untrüglicher Beweis:
Am 11.8. wurde das Mieterkonto vom DJ mit Gerichtskosten belastet. Der Beschluß über die Verfahrenseröffnung (siehe
https://brdnazijustiz.wordpress.com/2014/08/17/raumungsklage-gegen-mich-zufall-oder-von-scientologysekteamtsgerichtsprasident-henning-banke-gesteuert-vielleicht-letzter-artikel-von-mir/ )ist aber erst vom 12.8. daher MUSS das Urteil abgesprochen sein
Vielleicht sollte Schweinebacke mal den § 6 Gerichtskostengesetz (GKG) lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__6.html§ 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen
(1) In folgenden Verfahren wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig:
1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
2. in Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz,
3. in Insolvenzverfahren und in schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren,
4. in Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und
5. in Prozessverfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit.
Im Verfahren über ein Rechtsmittel, das vom Rechtsmittelgericht zugelassen worden ist, wird die Verfahrensgebühr mit der Zulassung fällig.
(2) Soweit die Gebühr eine Entscheidung oder sonstige gerichtliche Handlung voraussetzt, wird sie mit dieser fällig.
(3) In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen bestimmt sich die Fälligkeit der Kosten nach § 9.
Der Vermieter musste die Kohle erst einmal auf den Tisch legen. Und da er fest mit dem Obsiegen rechnet, hat er halt schonmal das Mieterkonto von DJ Durchblick damit belastet. Im unrealistischen Fall einer Niederlage würde dann wohl eine Giutschrift erfolgen.
Ich sollte Mario mal mit dem DJ bekannt machen. In Sachen sich selbst tief in die Kaka reiten in Räumungsverfahren kann die Spandauer Zahnfee noch viel lernen vom Kölner Zuckerhut.