Jedenfalls mir wird nicht klar, gegen welchen Entscheid er sich eigentlich wendet. Man kann sich aber nur gegen einen Entscheid (urteil, Beschluss) mit Revision wenden, der ein Endentscheid ist und gegen den die Revision als Rechtsbehelf gesetzlich vorgesehen ist. Man kann sich aber nicht gegen ein Verhalten eines Gerichts allgemein wenden oder gegen ein laufendes Verfahren.
Überdies muss ein Entscheid rechtsfehlerhaft sein, damit eine Revision dagegen durchkommt. Dass ein Entscheid eines höheren Gerichts nicht in allen Punkten einwandfrei ist, dass es vielleicht sogar den einen oder anderen Fehler enthält, ist an und für sich noch kein Revisionsgrund. Es muss sich um einen Rechtsfehler handeln, und nicht jeder kleine Fehler ist auch schon ein Rechtsfehler.
Dazu muss der Rechtsfehler, der beanstandet wird, aber auch eindeutig benannt werden. Im dem konfusen Geschwurbel des DJ kann ich diesen klaren Rechtsfehler allerdings nicht finden.
Daher ist mir nicht klar, ob das Gericht bisher nicht geantwortet hat, weil es noch nach einem Sinn in dem ganzen Geschreibsel sucht, weil es das, was der DJ vorbringen will, für ohnehin abwegig hält oder weil dieser schlicht vergessen hat, eine eindeutige Anschrift anzugeben, an die ihm geantwortet werden könnte.