Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 63774 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #540 am: 29. April 2023, 19:53:58 »
Also rund 2,5 % mehr bei unverändertem Auftrag. Das wird bei der derzeitigen Inflation interessant.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Seb

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #542 am: 1. Mai 2023, 16:59:45 »
Aus dem Artikel
Zitat
Eine Finanzierung über Steuern wäre jedoch der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Rechtsprechungen vorgezeichnet hat.
Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte das Bundesverfassungsgericht hat a) bisher Einwände gegen den Rundfunkbeitrag immer abschlägig beschieden und b) der Finanzierung durch Steuern (und damit ja gerade der weitreichenden Eingriffsmöglichkeit in die Finanzierung) eine Absage erteilt.

https://www.teltarif.de/ard-zdf-rundfunkbeitrag-klage/news/73320.html
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #543 am: 18. Mai 2023, 19:18:50 »
Da gibt's nun eine Doktorarbeit, die den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält:


Heute auch als Link  beim Merkur.

Der gleiche Artikel, den auch @Seb gepostet hat.

Was ist eine „Wirtschaftsjuristin“?

Eine Frau, die zunächst BWL studiert und dann ein Schmalspur-Jura-Studium drangehängt hat oder wie darf man sich das vorstellen?

Warum führt die Frau keine Beschwerde?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #544 am: 18. Mai 2023, 19:26:09 »
Was ist eine „Wirtschaftsjuristin“?

Janko in weiblich...

Zitat aus Wikipedia:
Zitat
Wirtschaftsjurist ist die Bezeichnung eines Hochschulabschlusses, der von Universitäten und Fachhochschulen vergeben wird. Der Abschluss wird entweder durch die Zusatzqualifikation einer Person mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist) erworben oder mit den Abschlüssen Diplom-Wirtschaftsjurist, Bachelor of Laws oder Master of Laws als eigener Hochschulabschluss des Studiengangs Wirtschaftsrecht angeboten.

Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikation neben der juristischen Ausbildung aus, die sich auf das Wirtschaftsrecht konzentriert. Die oben genannten Wirtschaftsjuristen besitzen aufgrund dieser Ausbildung keine Befähigung zum Richteramt, weswegen in Deutschland für ihre Tätigkeit die nachfolgend genannten Einschränkungen der Rechtsberatung gelten.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #545 am: 18. Mai 2023, 22:30:59 »
Also Wirtschaftsjuristen sind Menschen, die eigentlich Richter werden könnten, aber weil sie zu viel wissen, dürfen sie nicht.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #546 am: 19. Mai 2023, 08:03:41 »
Also Wirtschaftsjuristen sind Menschen, die eigentlich Richter werden könnten, aber weil sie zu viel wissen, dürfen sie nicht.

Dann führt die Gute also bereits ein Beschwerdeverfahren vor dem BVerfG?   :think:

___________________________





Ah! Das ist der Trick!

Den Brief seitlich zu öffnen.  :D


(Gesetz? Welches Gesetz?)
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Offline kairo

Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #547 am: 19. Mai 2023, 08:46:35 »
Ah! Das ist der Trick!

Den Brief seitlich zu öffnen. 

Raffiniert. Den Trick kannte noch nicht mal ich. Also, merken für die Zukunft. Und wenn man ihn hinterher seitlich wieder zuklebt, ist er dann ungeöffnet?
 
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Offline Neubuerger

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #548 am: 19. Mai 2023, 08:53:26 »
Ah! Das ist der Trick!

Den Brief seitlich zu öffnen. 

Raffiniert. Den Trick kannte noch nicht mal ich. Also, merken für die Zukunft. Und wenn man ihn hinterher seitlich wieder zuklebt, ist er dann ungeöffnet?

Ist das dann wie bei Onlinebestellungen? Zur Ansicht und wenn das nicht gefällt, kann man es wieder zurückschicken?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Rabenaas

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #549 am: 19. Mai 2023, 08:57:36 »
Nicht ganz: es handelt sich um ein Angebot, welches man ganz einfach ignorieren oder besser noch ablehnen kann.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #550 am: 19. Mai 2023, 09:02:20 »
Nicht ganz: es handelt sich um ein Angebot, welches man ganz einfach ignorieren oder besser noch ablehnen kann.

Bloß nicht ablehnen, denn das bedeutet implizite Annahme (wenn ich die Reichsfuzzi-Logik richtig begriffen habe). Zumindest wäre es ein Zugeständnis, dass solche Forderungen grundsätzlich auch berechtigt sein könnten.

Ignorieren ist gut, noch besser ist Zurückweisen. Hilft unfehlbar.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #551 am: 21. Mai 2023, 10:24:11 »



Jawoll ...!

 Nur so geht's!   :clap:

Mal sehen, wer länger durchhält: Eine Einzelperson oder ein Ableger der GmbH mit mehreren hundert Mitarbeitern ...

(rechte obere Ecke vorbildlich abgeschnitten, damit der Zauber auch wirken kann)


 :facepalm:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #552 am: 21. Mai 2023, 10:47:25 »
Hat die fehlende Ecke oben rechts eine geheime Bedeutung, die ich als absoluter Änfänger in Zurückweisungen noch nicht kenne?
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #553 am: 21. Mai 2023, 10:54:08 »
Ist Reichsbürgerverständnis der "four corners rule" aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Korrekt: es gilt nur das, was zwischen den 4 Ecken des Blattes steht, aka Nebenabreden sind unbeachtlich.

Reichis: ich mach durch abschneiden 5 Ecken draus und... keine Ahnung, irgendwie können sie dann frei bestimmen,  was gildet
 
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Offline Anmaron

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #554 am: 21. Mai 2023, 10:57:56 »
In der Schweiz sagt man "hesch en Egge ab?", das heißt "bis deppat?".
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