Mir fällt es immer schwer, bei diesem Thema den Mund zu halten ...
Ich für meinen Teil halte in erster Linie die Aufteilung nach Haushalt und nicht nach Person oder finanzieller Leistungsfähigkeit für Willkür und deswegen nicht verfassungsgemäß. Es gibt keinen Grund, warum der Nutzen aus dem Rundfunk pro Haushalt anfallen sollte, und einfacher als die Abrechnung pro (ggf. steuerzahlender) Person ist das auch nicht. Leider ist meine Meinung dabei letztlich irrelevant, da ich die Richter nicht überzeugen kann.
Wenn man mal von der rein rechtlichen Schiene weggeht:
Daneben könnte man ohne Verluste für Demokratie, Bildung und Kultur sämtliche Liveübertragungen von Sportveranstaltungen streichen, außerdem den Kram, den die Privaten genausogut machen. Im Hörfunkbereich machen die meisten öffentlich-rechtlichen Formatsender nichts anders als die Privatsender, braucht man also nicht. Mit einer informationellen Grundversorgung hat das nichts zu tun.
Gegen hochwertige Nachrichten mit Trennung von Bericht und Kommentar, gegen gute Kindersendungen, gegen Politikmagazine, selbstproduzierte Fernsehspiele etc. habe ich überhaupt nichts einzuwenden. Her damit! Allerdings hat der ÖR den Anspruch auf hochwertiges schon lange aufgegeben und guckt nur noch auf die Quote. Danke, das machen die Privaten sowieso.
Dem Hartz-4ler wäre wahrscheinlich mit einem Internetanschluß viel mehr geholfen als mit kostenfreiem ÖR-Rundfunk. Ersteren halte ich heutzutage tatsächlich für eine informationelle Grundversorgung und Teilhabe in unserer Gesellschaft für unverzichtbar, der ÖR-Rundfunk dagegen ist meiner Meinung nach hauptsächlich Unterhaltung. Und für Unterhaltung lehne ich einen Anschlußzwang ab.
Trotzdem werde ich mich nicht hinstellen, mit dem Fuß aufstapfen und mich unter Gebrüll in eine Haftanstalt verbringen lassen, sondern halt viermal im Jahr laut aufseufzen und zahlen. Die erste Instanz habe ich noch probiert, das Erlebnis war dann allerdings ernüchternd bezüglich der Qualität, mit der man beim Verwaltungsgericht angehört wird. Der Rest war dann eine Kosten-Nutzen-Rechnung: Weiteres Klagen lohnt sich nicht.