Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 63783 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #270 am: 17. Dezember 2020, 19:16:45 »
Wieder einer, den das herausragende "juristische Wissen" seiner "Freunde" und das Youtube-Jura-Studium so richtig weit gebracht haben.

Natürlich ist er erst gar nicht gekommen, schließlich begibt sich der "indigene Mensch" nicht so einfach auf hohe See um dann über die Planken geschickt zu werden. Für letzteres muss man erst mal nicht anwesend sein.  ;)

Spoiler
Gericht
Am Kulmbacher Amtsgericht galt die höchste Sicherheitsstufe
Im Verfahren gegen einen Reichsbürger hatte man am Amtsgericht Kulmbach alle Vorkehrungen getroffen, doch dann kam alles ganz anders.

 Seit vor acht Jahren in Dachau ein Staatsanwalt von einem Angeklagten erschossen worden ist, hat die bayerische Justiz massiv in die Sicherheit investiert: Zusätzliches Wachpersonal, Sicherheitsschleusen, Metalldetektoren und Einlasskontrollen sind Standard in jedem Gericht. Am Amtsgericht Kulmbach traf man gestern zusätzliche Vorkehrungen, um im Prozess gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger einen ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten. Es galt höchste Sicherheitsstufe.

Das Gericht hatte angeordnet, dass Zeugen, Zuhörer und Journalisten zu durchsuchen sind: Abtasten der Kleidung und Durchsicht von Taschen. Mit Metalldetektorschleuse oder Durchleuchtungsgerät solle nach Waffen und Gegenständen gesucht werden, mit denen die Hauptverhandlung gestört werden könnte. Bei der Durchsuchung seien Mäntel und Jacken abzulegen, auf Verlangen des Kontrollpersonals auch Pullover, Gürtel und Schuhe auszuziehen und Taschen zu entleeren. Bei begründetem Verdacht dürften Durchsuchungen am Körper vorgenommen werden.
Absolut sauber

Wer also gestern Vormittag ins Gericht reinkam, war absolut sauber. Die Hauptversammlung begann jedoch nicht pünktlich, denn die Hauptperson fehlte: der Angeklagte. Nach 20-minütiger Wartezeit stellte Richterin Sieglinde Tettmann fest, dass der Angeklagte nicht erschienen sei: "Eine Mitteilung mit einer ausreichenden Entschuldigung für sein Fernblieben liegt nicht vor." Er habe lediglich geschrieben, dass der Gerichtstermin und die Ladung für ihn keine Rechtswirksamkeit hätten.

So eine Argumentation kennt man von Reichsbürgern, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Staatsorgane nicht anerkennen. Hier verwundert allerdings die Begründung, denn der Angeklagte selbst hat durch seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl die mündliche Hauptverhandlung herbeigeführt. Laut Gerichtsaushang wird dem Mann, der im westlichen Landkreis Kulmbach wohnt, Erpressung zur Last gelegt. Da ohne den Angeklagten keine Hauptverhandlung durchgeführt werden konnte, wurden keine Einzelheiten zu dem Fall genannt. Allerdings war im Vorfeld zu erfahren, dass sich der Betreffende zunächst geweigert hatte, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Man kann davon ausgehen, dass sich die Auseinandersetzung längere Zeit hinzog und in die Höhe schaukelte. Bis schließlich der Bayerischen Rundfunk den Gerichtsvollzieher in Marsch setzte. Für gewöhnlich gehen Reichsbürger dann auf den Staatsbeamten los. Dazu kann man sich in einschlägigen Kreisen oder im Internet Rat holen. Es gibt regelrechte Anleitungen, wie Gerichtsvollzieher unter Druck gesetzt werden können und kleinzukriegen sind.
Staatsbeamte bedroht

In der Regel wird der Betreffende mit erpresserischen und ellenlangen Briefen bombardiert. Er wird aufgefordert, Bestallungsurkunde, Dienstausweis sowie die Police der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung vorzulegen. Außerdem eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde der Bundesrepublik. Falls die Legitimation unterbleibe und die Pfändung weiter betrieben werde, droht man astronomische Summen als Schadenersatzforderungen an. Nicht selten ist die Rede davon, dass man Klage in Malta erheben und Millionen Euro fordern werde.

Wie es im Fall des Reichsbürgers aus dem westlichen Landkreis genau gewesen ist, wissen wir nicht. Jedenfalls beantragte Staatsanwalt Christoph Feulner, den Einspruch zu verwerfen. Das Gericht folgte den Antrag und verurteilte den Angeklagten zu der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.

Der Mann hätte die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Denkbar wären Berufung oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn er nachweisen kann, dass er nicht für das Fernbleiben verantwortlich war. Andernfalls muss er die Geldstrafe bezahlen.

Wenn nicht, geht's wieder von vorne los: Der Gerichtsvollzieher kommt ins Haus ...
[close]
https://www.infranken.de/lk/kulmbach/am-kulmbacher-amtsgericht-galt-die-hoechste-sicherheitsstufe-art-5133620
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #271 am: 26. Januar 2021, 16:24:46 »
Da kann man ja ahnen, was kommt ...   8)



Zitat
EuGH zum Rundfunkbeitrag Aus­schluss von Bar­zah­lung denkbar

26.01.2021


"In der Regel" müsse eine öffentliche Stelle Barzahlungen annehmen, so der EuGH. Beim deutschen Rundfunkbeitrag mit seinen viele Zahlungspflichtigen könne allerdings eine Ausnahme denkbar sein. Jetzt ist das BVerwG wieder am Zug.
Spoiler
Zahlungen an öffentliche Stellen können grundsätzlich in bar entrichtet werden. Im Fall der deutschen Rundfunkgebühren kann ein Ausschluss dieser Zahlungsmöglichkeit jedoch verhältnismäßig sein, da die Zahl der Beitragspflichtigen sehr hoch ist. Für die Rundfunkanstalten könnten nämlich durch Barzahlungen unangemessen hohe Kosten entstehen, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu einem Fall aus Hessen (Urt. v. 26.01.2021, Az. C-422, C-423/19).

Anlass der Entscheidung ist das Angebot zweier Männer aus Hessen an den Hessischen Rundfunk, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten. Das hatte der Hessische Rundfunk mit Verweis auf seine Satzung, die jede Möglichkeit der Beitragszahlung in bar ausschließt, abgelehnt. Der daraufhin entstandene Rechtsstreit ist bis vor das Bundesverwaltungsgericht gelangt. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter hatten daraufhin zunächst erkannt, dass der Ausschluss von Barzahlungen in der Satzung des hessischen Rundfunks gegen Bundesrecht verstoße. Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank sehe vor, so die Leipziger Verwaltungsrichterinnen und -richter, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel seien.

Allerdings ist sich das BVerwG nicht sicher gewesen, ob diese Bestimmung in Einklang mit der ausschließlichen Zuständigkeit der EU im Bereich der Währungspolitik steht. Zudem hat sich das BVerwG gefragt, ob der Status der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel es den öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten verbiete, die Barzahlungsmöglichkeit bei der Erfüllung von öffentlich auferlegten Geldleistungspflichten auszuschließen. Diese beiden Fragen hat das BVerwG dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Am Dienstag kam nun die Antwort.
Barzahlung muss "in der Regel" möglich sein

Die Luxemburger Richterinnen und Richter sind nun bei der Auslegung des Begriffs "Währungspolitik" zu dem Schluss gekommen, dass der Begriff auch eine "normative Dimension" enthalte. Diese ziele darauf ab, den Status des Euro als einheitliche Währung zu gewährleisten. Zudem sei nur in den von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken herausgegebenen Banknoten der offizielle Charakter als "gesetzliches Zahlungsmittel" verbürgt. Daher könne es nicht abgelehnt werden, dass eine auf diese Währungseinheit lautende Schuld mit dieser Währungseinheit beglichen wird.

Außerdem stellte der EuGH in seinem Urteil klar, dass aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit der Union diese allein zuständig sei, den Status der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel zu präzisieren. Das bedeute jedoch nicht, dass eine absolute Verpflichtung besteht, nur diese Banknoten als Zahlungsmittel zu statuieren. Es sei auch nicht erforderlich, dass die Union jede Ausnahme von dieser grundsätzlichen Verpflichtung festlegt. Die Zahlung mit Bargeld müsse nur "in der Regel" möglich sein.

Ausnahmen bei unangemessen hohe Kosten für die Barzahlung denkbar

Das bedeute, so der EuGH, dass Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zwar verpflichten können, Barzahlungen anzunehmen. Diese Verpflichtung könne jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden. Dazu müssten diese Einschränkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sein, was unter anderem bedeute, dass andere Mittel für die Begleichung von Geldschulden verfügbar sein müssen.

Schließlich ergeht in dem Urteil aus Luxemburg der Hinweis, dass es durchaus im öffentlichen Interesse stehen könne, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stelle für diese ohne unangemessen hohe Kosten beglichen werden können. Die Möglichkeit einzuschränken, bei öffentlichen Stellen bar zu zahlen, könne insbesondere damit gerechtfertigt werden, wenn die Zahl der Beitragspflichtigen sehr hoch ist. Die Frage, was das nun konkret für den deutschen Rundfunkbeitrag bedeutet, liegt jetzt wieder beim BVerwG.

Der EuGH folgt mit seinem Urteil vom Dienstag der Einschätzung aus den Schlussanträgen des Generalanwalts.

pdi/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c42219-c42319-rundfunkbeitrag-barzahlung-eingeschraenkt-ausschluss-moeglich/
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #272 am: 19. März 2021, 19:01:59 »
Olaf Kretschmann und Markus Mähler unterhalten sich über ihre Wirkungslosigkeit gegenüber dem WDR. Derweil hockt ihr Kumpel Georg Thiel noch immer in Erzwingungshaft., weil er die Vermögensauskunft verweigert. Einen Hungerstreik hat er inzwischen abgebrochen.

Olaf hat den WDR mit Telefon- und Emailterror überzogen. Alles was er erhalten hat ist eine Stellungnahme, dass es doch dem Deliquenten jederzeit möglich sei, seine Haft zu beenden. Er müsse nur zahlen oder die Vermögensauskunft unterschreiben. Viel Mimimi darüber, dass die Justiziarin mal gesagt hätte, dass Erzwingungshaft für Rundfunkgebühren unangemessen sei.

Nächster Plan: Das Thema auf der nächsten Sitzung des Rundfunkrates auf die Tagesordnung zu setzen. Olaf sagt selbst, dass er weiß, dass eigentlich der Verwaltungsrat für sowas das richtige Gremium wäre.



Die Sitzung war übrigens heute. Bisher gibt es noch keine jubelnden Erfolgsmeldungen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #273 am: 25. März 2021, 20:52:31 »
Das mit dem Rundfunkrat hat wohl nicht so geklappt, wie Olaf und Markus sich das gedacht haben. Des Thema Georg Thiel wurde kurz im Bericht des Vorsitzenden erwähnt, das war es aber auch schon. Olaf hatte zwei Heiopeis in der Sitzung, aber, Skandal, die durfte keine Fragen stellen. Als Zuschauer. Man stelle sich vor, auf den Sitzungen des Rundfunkrates kann nicht jeder Heiopei mitquatschen. Olaf bedauert, dass seine Heiopeis sich nicht getraut haben, Tom Buhrow in der Pause auf das Thema anzusprechen. Aber wenn Olaf dagewesen wäre, ja dann ...

Natürlich war der Bericht des Rundfunkrat-Vorsitzenden völlig falsch. Deswegen machen Olaf und Markus diesen Video, um das richtig zu stellen. Die Stellungnahme des WDR aus dem letzten Video ist inzwischen von der Homepage des WDR verschwunden. Für Olaf liegt das daran, dass die ihre Verantwortung vertuschen wollen. Könnte natürlich auch daran liegen, dass dem WDR aufgefallen ist, dass es nicht so schlau war, den Namen Olaf Thiel in den Link zu dieser Stellungnahme zu packen.

Georg ist für die der Navalny von Deutschland. Die Haftbedingungen sind einfach skandalös. Man stelle sich vor, Olaf kann da nicht einfach anrufen und den Georg sprechen wollen. Die Bibliothek hat auch zu (wegen Corona). Nicht einmal Pakete schicken kann man. Nicht nur die Amazon-Bestellung für Georg kam zurück, nein auch eine Bibel die sie ihm schicken wollten. Eva würde jetzt sagen: "Das geht gar nicht."

Olaf findet, dass es an Folter grenzt, dass nicht einmal klar ist, was man in den Paketen schicken darf. Guck mal Olaf, da kann ich Dir helfen. Das hat keine 30 Sekunden gedauert und ich hatte die Information.

https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/brief_paket/index.php

Den Rest des Videos drehen sie sich immer im Kreis dabei sich gegenseitig zu erzählen, dass der WDR es doch in der Hand hätte, die Haft zu beenden. Er müsste nur seinen Vollstreckungsauftrag zurückziehen. Anhand eines Vollstreckungsersuchens aus Bayern belegt Olaf, dass es auch anders geht. In dem Brief steht drin, dass auf die Beantragung eines Haftbefehls verzichtet wird. Das Wort "vorerst" hat er dabei wohl übersehen. In einem aktuellen Brief aus Bayern fehlt dieser Passus. Auch wieder so ein Skandal. Aber in dem aktuellen Vollstreckungsersuchen steht drin, dass beim Bundesamt für Steuern Auskünfte eingeholt werden sollen. Das könnte der WDR doch auch machen, findet Olaf.

« Letzte Änderung: 25. März 2021, 21:01:47 von Gerichtsreporter »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #274 am: 8. April 2021, 17:37:09 »
Des Thema Georg Thiel ...


... wird bereits heute von den WN aufgegriffen.

Bezahlschranke, aber so direkt stört mich das gar nicht ...   :whistle:


Zitat
Borkener verweigert Zahlung für ARD und Co.
Keinen Rundfunkbeitrag gezahlt: Seit sechs Wochen im Knast

Borken/Münster - Es geht um 651,35 Euro – und wohl vor allem ums Prinzip: Seit Jahren weigert sich ein Mann aus Borken, die Rundfunkbeiträge zu zahlen. Weil er auch eine Vermögensauskunft verweigert, sitzt er seit sechs Wochen in der Justizvollzugsanstalt Münster – in „Erzwingungshaft“. Von Peter Berger
Donnerstag, 08.04.2021, 16:45 Uhr

„Hammer – ARD lässt wieder verhaften“ ist ein Video überschrieben, das den Fall des Borkener Rundfunkbeitrag-Verweigerers (im Bild) ausführlich aufgreift.

Es geht um 651,35 Euro – und wohl vor allem ums Prinzip: Seit Jahren weigert sich ein Mann aus Borken, die Rundfunkbeiträge zu zahlen. Weil er auch eine Vermögensauskunft verweigert, sitzt er seit sechs Wochen in der Justizvollzugsanstalt Münster – in „Erzwingungshaft“.

Erzwingungshaft beantragz und genehmigt
Der Westdeutsche Rundfunk hatte am 17. Februar 2020 einen Vollstreckungsauftrag auf den Weg gebracht und dabei die Stadt Borken eingeschaltet. Diese erhält als sogenannte Vollstreckungsbehörde in einem standardisierten Verfahren Amtshilfeersuchen, in diesem Fall vom WDR als Anstalt öffentlichen Rechts. „Diese Fälle werden einheitlich und unmittelbar an den Gerichtsvollzieher weitergegeben“, erklärt Stadtsprecher Markus Lask. Die Gerichtsvollzieher versuchen, die offenen Forderungen einzutreiben oder nehmen eine Vermögensauskunft ab.
https://www.wn.de/Muensterland/4399187-Borkener-verweigert-Zahlung-fuer-ARD-und-Co.-Keinen-Rundfunkbeitrag-gezahlt-Seit-sechs-Wochen-im-Knast


Zitat
Georg Thiel zahlt keinen Rundfunkbeitrag und wurde am Donnerstag, den 25. Februar 2021, in Borken (NRW) verhaftet. Olaf Kretschmann von der Initiative Rundfunk-frei begleitete ihn während der letzten Stunden in Freiheit. Kretschmann telefonierte mit Georg Thiel sogar noch, während dieser bereits im Polizeiwagen in die JVA Münster gefahren wurde. Zum ersten Mal erfahren wir Hintergründe: Welche Verantwortung trägt hier die ARD, wer ging zu weit und erleben Bürger eine bürokratische Eskalation, die in kafkaeske Absurdität abgleitet?



https://www.youtube.com/watch?v=VBeYUXO7FTA


https://www.youtube.com/watch?v=v0G5iX1Gzqo


https://www.markus-maehler.de/post/olaf-kretschmann-spricht-%C3%BCber-den-neuen-haftfall-der-ard (auch schon vom 28. Februar, so eilig scheinen's die WN nicht zu haben).

https://rundfunk-frei.de/

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.30.html


Leider habe ich auch gerade weder Zeit noch Lust, mir das ewig gleiche Geschwurbel anzutun. ???
(So toll werden die Informationen aus dem Update auch nicht sein. Vermutung.)
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #275 am: 9. April 2021, 11:55:16 »
Der Nordkurier hat wieder mal eine ganz eigene Sicht auf die Dinge: Man will ein  „Imagedesaster“ herbeiphantasieren.

Bezahlartikel. Stört aber nicht.

Eingangs stellt der Autor sogar noch selbst fest, Thiel habe es ja drauf ankommen lassen ...     :doh:


Zitat
RUNDFUNKBEITRAG
GEZ-Verweigerer sitzt seit Wochen im Gefängnis

Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen sitzt seit Ende Februar in Erzwingungshaft, weil er Schulden bei ARD und ZDF hat. Das Vollstreckungsverfahren wird zunehmend zum Imagedesaster für den WDR.


Jörg Spreemann
https://www.nordkurier.de/aus-aller-welt/nervenkrieg-um-gez-haeftling-wegen-65135-euro-0943069904.html


Will man „Druck aufbauen“?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #276 am: 9. April 2021, 12:22:33 »
Der Nordkurier hat wieder mal eine ganz eigene Sicht auf die Dinge: Man will ein  „Imagedesaster“ herbeiphantasieren.

Wo ist da ein "Imagedesaster"? Das wäre für mich der Fall, wenn das Ergebnis wäre, dass man nur lange genug die (rechtmäßige) Zahlung verweigern muss und dann in Ruhe gelassen wird. Ich verstehe ja, wenn sich jemand wehrt, der zu falsche oder mehrfache Rechnungen bekommt. Aber so wird hier jemand zum Helden stilisiert, der einfach nur seine Rechnungen nicht zahlen will. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er es auch an anderer Stelle nicht so genau nimmt mit offenen Rechnungen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #277 am: 9. April 2021, 13:49:19 »
Bei den Quarkdenker-Demos klappt das doch aber auch: Die Polizei bevorzugt statt "unangenehmer" Bilder am Ende die Verweigerung des Vollzugs seuchenrechtlicher Bestimmungen, Imageschaden hin oder her.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #278 am: 9. April 2021, 18:10:55 »
Bei den Quarkdenker-Demos klappt das doch aber auch: Die Polizei bevorzugt statt "unangenehmer" Bilder am Ende die Verweigerung des Vollzugs seuchenrechtlicher Bestimmungen, Imageschaden hin oder her.

Punkt für Dich.
:'(
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #279 am: 10. April 2021, 18:18:18 »
...
Wo ist da ein "Imagedesaster"? Das wäre für mich der Fall, wenn das Ergebnis wäre, dass man nur lange genug die (rechtmäßige) Zahlung verweigern muss und dann in Ruhe gelassen wird. Ich verstehe ja, wenn sich jemand wehrt, der falsche oder mehrfach Rechnungen bekommt. Aber so wird hier jemand zum Helden stilisiert, der einfach nur seine Rechnungen nicht zahlen will. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er es auch an anderer Stelle nicht so genau nimmt mit offenen Rechnungen.


So wirds sein. Dann lebt er wahrscheinlich auch in einem Bundesland, in dem die Gläubiger die Haftkosten vorstrecken müssen, bevor der GV zur Erzwingung der EV mit dem roten Zettel wedelt. Das schreckt Privatiers ab. Großkonzerne, wie dazumal Neckermann oder Quelle und die ehemalige GEZ eher nicht. Wobei letztere bzw. ihre Auftraggeber auch nur ungeschickt genug sind, sich mit dem faulen Ei "Haft wegen Rundfunkbeitrag" bewerfen zu lassen, anstatt den Schreiberlingen klar zu machen, daß das bei Beitragsschulden nicht anders läuft als bei den Forderungen anderer Gläubiger auch.

Zitat
BERLIN taz | „Sehr geehrter Herr Möschl, in oben genannter Sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls, der gegen Sie ausgestellt ist!“ So steht es bedrohlich auf rotem Papier. Am Mittwoch, den 9.5.2018, soll Andreas Möschl beim Obergerichtsvollzieher von Lübeck erscheinen und Auskunft über sein Vermögen geben.
Möschl wird das aber nicht tun, sagt er, und das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl und der Polizei zu Möschl kommen kann, um ihn mit ins Gefängnis zu nehmen.

...

https://taz.de/Gefaengnis-bei-GEZ-Beitragsverweigerung/!5501422/

Btw.: "Obergerichtsvollzieher von Lübeck" ist genauso eine Posse wie "Hauptmann von Köpenick". Der Schuster schmückte sich zu Unrecht mit dem Dienstrang, hieß aber auch nicht "von Köpenick", sondern Voigt.

 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #280 am: 30. April 2021, 08:23:16 »
Thiel ist offenbar obstinat und sitzt  noch immer.

Er ist jetzt „GEZ-Häftling“.

Obwohl es die GEZ gar nicht gibt.
(Bezahlschranke)


Zitat
GEBÜHREN NICHT GEZAHLT
GEZ-Häftling rechnet nicht mit Freilassung

Noch immer sitzt Georg T. in Haft, weil er seine Rundfunkgebühren nicht zahlen will. Unterstützer erhöhen den Druck auf den WDR. Hinter den Kulissen zeichnet sich in anderen Fällen Bewegung ab.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #281 am: 30. April 2021, 08:29:40 »
Die ahnungslose Lügenpresse geht mir auf den Sack. Er ist nicht deswegen im Kittchen, weil er nicht zahlen möchte. Was er möchte, interessiert schlicht niemanden. Ich will auch nicht, trotzdem sperrt mich keiner ein.

Thiel ist in Erzwingungshaft, weil er keine Vermögensaufstellung abgibt, die dann entweder eine Vollstreckung ermöglicht oder eben zeigt, dass nichts da ist zum Vollstrecken.

Das dann auch nicht mehr so heldenhaft.

Und für diesen unsauberen und ahnungslos dahingeschriebenen Artikel dann auch noch 'ne Bezahlschranke? Nee, Nordkurier, das ist albern.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #282 am: 30. April 2021, 08:36:50 »
Anscheinend hat der Nordkurier nicht nur bei den Corona-Maßnahmen Sympathie für unsere Kundschaft. Bald haben die sich einen eigenen Faden verdient.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #283 am: 30. April 2021, 08:50:29 »
Bald haben die sich einen eigenen Faden verdient.

Ja, die ham's bald beieinander.

Ist Thiel eigentlich Hartzer?

Wie läuft das bei HIV? Unabhängig von Thiel.

Bei Inknastierung zahlt ja die Arge nicht weiter.

Wer übernimmt dann die Wohnungsmiete? Wird dann geräumt, wenn zwei Monate lang nicht die Miete gezahlt wird?

Oder wie läuft das?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #284 am: 30. April 2021, 09:23:11 »
Wer übernimmt dann die Wohnungsmiete? Wird dann geräumt, wenn zwei Monate lang nicht die Miete gezahlt wird?

Bei Kurzzeitstrafen übernimmt das Sozialamt die Wohnungmiete, wie das bei Erzwingungshaft ist weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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