Ich habe
@KarlKlammer in rechtlicher Hinsicht nichts hinzuzufügen, da ist alles Relevante super erklärt.
Im Grunde genommen profitieren die AfDler am Ende vielleicht von genau der Gesetzesauslegung, welche die StA Hamburg in dem "Köterrasse"-Fall vertreten hat und die gerade von Seiten der AfD ja heftigst kritisiert und zerrissen worden ist. Kurz gesagt: "Mangels klar abgrenzbarer Personengruppe keine Volksverhetzung". Die Rechtsauffassung einer einzelnen Staatsanwaltschaft ist selbstverständlich weniger verbindlich als etwa eine BGH-Entscheidung, gleichwohl ist die Entscheidung der StA Hamburg auf der Grundlage des geltenden Rechts ziemlich gut nachvollziehbar (nur halt nicht für Rechte).
Wir sollten uns bei aller - auch von mir geteilter - Abscheu über solche Typen wirklich davor hüten, hier in einen übersteigerten Verfolgerwahn nach dem Motto: "Ein unerträglicher Rechter/Nazi/Reichsbürger, der gehört einfach möglichst lange weggesperrt - egal warum!" zu verfallen. Genau diese Marschroute lag der politischen Justiz der DDR in den 1950er- und 1960er-Jahren oder - mit umgekehrten Vorzeichen - den "Urteilen" des Volksgerichtshofes zu Grunde - nur, dass die jeweils noch nicht mit unseren RDen zu tun hatten. So eine "Rechtsprechung" möchte ich wirklich nicht nochmal haben. Und die Meinungsfreiheit ist etwas, was ich noch mehr zu schätzen gelernt habe, seit ich mich regelmäßig in Ländern aufhalte, in denen es diese Freiheit nicht gibt.
Ich bin auch mal gespannt, wie die Strafanzeige und der Strafantrag von Herrn Thomas Fischer gegen Herrn Gauland wegen dessen Äußerungen über Frau Ösuguz ausgehen. Der Strafantrag ist eigentlich von vornherein Blödsinn, da Herr Fischer nicht selbst durch eine Straftat in Rechten verletzt wurde. Was die Strafanzeige wegen Volksverhetzung angeht, wird es wahrscheinlich wegen der klar abgrenzbaren Minderheit nach hinten raus wieder ein wenig eng. Denn Frau Ösuguz gehört, wenn die verfügbaren Informationen stimmen, selbst der von Herrn Malik Karabulut als "Köterrasse" bezeichneten Personengruppe an - und zwar offenbar ausschließlich.
Eine andere, hier nicht abschließend zu klärende Frage ist, ob man vielleicht unter dem Gesichtspunkt der bunter werdenden Gesellschaft, der daraus fast schon naturgemäß resultierenden steigenden Anzahl von kulturellen Konflikten, im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens der Kulturen sowie unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" Handlungen, die den Tatbestand des § 130 StGB erfüllen und gegen Deutsche begangen werden, unter Strafe stellen sollte. Wenn ich mir so manche gegen Deutsche gerichteten Internetbeiträge und sonstige Äußerungen vor allem türkischer bzw. türkischstämmiger Menschen oder Personen ansehe, wäre das vielleicht etwas, was man diskutieren könnte. Glaubt man den Horrorszenarien der Rechten, erledigt sich dieses Problem allerdings mittelfristig von selbst, wenn die von der Merkelpolitik gebeutelten Deutschen zur Minderheit im eigenen Land werden und so in den Schutzbereich des § 130 StGB gelangen.