Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 411953 mal)

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Offline KarlKlammer

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Um das Ganze zusammenzufassen: Es gibt keinen Beleg dafür, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder betroffen sein muss, weil weder das Bundesverfassungsgericht noch Gesetze das explizit fordern? Das ist deine Interpretation der Bundesverfassungsrechtsprechung, obwohl sich das Bundesverfassungsgericht hierzu nicht geäußert hat?
Bekennender Reisburger
 

Offline contra legem

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Um das Ganze zusammenzufassen: Es gibt keinen Beleg dafür,

Doch, es muss potentiell jeder, insbesondere der Antragsteller natürlich, der das darlegen muss, betroffen sein, es sei denn, es handelte sich um Sonderfälle in denen

- es keinen Rechtsweg gibt oder

- ein wirksamer Rechtsschutz prinzipiell undenkbar oder mindestens so gut wie ausgeschlossen ist.

Dass die Grosskommentare das nicht herausarbeiten ist leider nicht meine Schuld.
UCC und CIC - des Souveränen gute Fee!
 

Offline KarlKlammer

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Um das Ganze zusammenzufassen: Es gibt keinen Beleg dafür,

Doch, es muss potentiell jeder, insbesondere der Antragsteller natürlich, der das darlegen muss, betroffen sein, es sei denn, es handelte sich um Sonderfälle in denen

- es keinen Rechtsweg gibt oder

- ein wirksamer Rechtsschutz prinzipiell undenkbar oder mindestens so gut wie ausgeschlossen ist.

Dass die Grosskommentare das nicht herausarbeiten ist leider nicht meine Schuld.

Es sind nicht nur die Kommentare, in denen das nicht steht, ich kenne auch keine Verfassungsgerichtsentscheidung, die das behaupten würde. Bislang hast du eine solche auch nicht zitiert. Richtig ist - soweit sind wir uns vermutlich einig - dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein muss. Darüber hinaus gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen weiter ausdehnen und eine Betroffenheit von jedermann verlangen würde. Die von dir konstruierten Ausnahmen ergeben auch überhaupt keinen Sinn: Diese "Sonderfälle" beschreiben die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für jede Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz. Darf ich fragen, ob du Jura studiert hast? Die bisherigen Ausführungen lassen mich nämlich sowohl von der Wortwahl als auch strukturell etwas daran zweifeln.
Bekennender Reisburger
 

Offline Rima882

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Ich stimme den Ausführungen von @KarlKlammer zu. Von einer die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde betreffenden Einschränkung dahingehend, dass prinzipiell jeder von dem Gesetz betroffen sein muss, habe ich noch nie etwas gehört, auch nicht im Rahmen meiner Examenshausarbeit, in der es u.a. um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ging.  Immerhin gibt es nicht wenige Gesetze, die recht spezielle Bereiche regeln und die nicht unbedingt jeden Bundesbürger unmittelbar betreffen. Soll da der Rechtsschutz gegen das Gesetz ausgeschlossen sein, obwohl das Gesetz bestimmte Gruppen einschneidend treffen kann ?

Ein spontan erdachtes Beispiel (in Anlehnung an den vielleicht bekannten Monty-Python-Sketch über den Tierhändler, der in Wirklichkeit lieber Holzfäller geworden ware): Ein "Gesetz zum Schutz der Tiere und Wälder" verbietet unter Androhung hoher Strafen jedweden Handel mit Tieren und jede Betätigung als Holzfäller  :jason:. Hier hätte ich keinen Zweifel daran, dass die Verfassungsbeschwerde eines Tierhändlers oder Holzfällers gegen das Gesetz zulässig ist, obwohl nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung diesen beiden Berufsgruppen angehört und auch bei weitem nicht jeder Bürger ein Tier- oder Holzkäufer und insoweit durch das Gesetz betroffen ist.
« Letzte Änderung: 28. August 2017, 10:26:00 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline SchlafSchaf

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Anzeige gegen den Gauleiter
Und wieder geht die AfD-Taktik auf   :'(

Hetze

Öffentlichkeit

gefolgt von Relativierung

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexander-gauland-ex-bundesrichter-thomas-fischer-zeigt-afd-mann-wegen-volksverhetzung-an-a-1165180.html
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Offline KarlKlammer

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Verdacht auf Meineid: Frauke Petrys Immunität aufgehoben

Das dürfte allerdings ein relativ kurzes Vergnügen sein. Petry wird nahezu sicher als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag einziehen und vermutlich ihr Mandat für den Landtag niederlegen (zumindest entspricht das den bisherigen Gepflogenheiten im Bundestag, zwingend ist das meines Wissens allerdings nicht). Da mit der Mitgliedschaft im Bundestag Petry erneut Immunität genießt, wird das Procedere erneut im Bundestag durchgeführt werden müssen.
Bekennender Reisburger
 

dtx

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http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/bundestagswahl/id_82029792/afd-landesvize-flippt-aus-rot-gruenes-geschmeiss-auf-schafott-schicken-.html

Zitat
Er wollte "das rot-grüne Geschmeiß auf den Schafott schicken", Gegner "an die Wand stellen" und für sie "eine Grube ausheben". Nun tritt der Mecklenburger AfD-Fraktionsvize Holger Arppe aus Fraktion und Partei aus. Der NDR und die taz berichten ausführlich über die durchgestochenen Chat-Protokolle.
 

Offline SchlafSchaf

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Mir kommt gerade das Essen der letzten zwei Wochen gleichzeitig hoch, beim Lesen des TAZ-Artkels.

Frage an die Juristen unter uns: In welcher Form ist das justiziabel?
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Frage an die Juristen unter uns: In welcher Form ist das justiziabel?

Ich hoffe mal, dass da ohne uns etwas in Richtung Anklage läuft.

Also ich habe langsam, das Gefühl die NSAfD überholt die NPD rechts. Wirklich zum Kotzen was da an Nazi-Gedankentum in der Gesellschaft Fuss fassen soll.
 

Offline KarlKlammer

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Mir kommt gerade das Essen der letzten zwei Wochen gleichzeitig hoch, beim Lesen des TAZ-Artkels.

Frage an die Juristen unter uns: In welcher Form ist das justiziabel?

Nicht jede geschmacklose Mordfantasie muss auch justitiabel sein. Man könnte über Volksverhetzung nachdenken, ich hätte da allerdings Bauchschmerzen, weil die Gruppe, die er "an die Wand stellen" will, sich überhaupt nicht abgrenzen lässt. Für mich ist das eine (wenn auch extreme) Form der (noch) zulässigen Meinungsäußerung, die ganz klar geschmacklos und  moralisch falsch ist, an die man aber nicht mit dem scharfen Schwert des Strafrechts herangehen sollte (kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein Staatsanwalt oder ein Gericht das etwas anders sehen). Insgesamt bin ich ganz froh darüber, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht und auch extreme Ansichten bis zu einem gewissen Grad geäußert werden können. Ich sehe zwar auch die Probleme ("Keine Toleranz der Intoleranz"), allerdings lassen sich auch gegen rechts gerichtete Instrumente des Rechtsstaats ganz schnell modifizieren. Der Schritt von: "Den verurteilen wir, weil er extreme Gewaltfantasien gegen moderate Linke geäußert hat" hin zu: "Den sperren wir weg, weil er im Internet Sympathien dafür geäußert hat, Neonazis ins Gesicht zu schlagen" ("Punch a Nazi") ist ein sehr kurzer.
Bekennender Reisburger
 
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Offline Rima882

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Ich habe @KarlKlammer in rechtlicher Hinsicht nichts hinzuzufügen, da ist alles Relevante super erklärt.

Im Grunde genommen profitieren die AfDler am Ende vielleicht von genau der Gesetzesauslegung, welche die StA Hamburg in dem "Köterrasse"-Fall vertreten hat und die gerade von Seiten der AfD ja heftigst kritisiert und zerrissen worden ist. Kurz gesagt: "Mangels klar abgrenzbarer Personengruppe keine Volksverhetzung". Die Rechtsauffassung einer einzelnen Staatsanwaltschaft ist selbstverständlich weniger verbindlich als etwa eine BGH-Entscheidung, gleichwohl ist die Entscheidung der StA Hamburg auf der Grundlage des geltenden Rechts ziemlich gut nachvollziehbar (nur halt nicht für Rechte).

Wir sollten uns bei aller - auch von mir geteilter - Abscheu über solche Typen wirklich davor hüten, hier in einen übersteigerten Verfolgerwahn nach dem Motto: "Ein unerträglicher Rechter/Nazi/Reichsbürger, der gehört einfach möglichst lange weggesperrt - egal warum!" zu verfallen. Genau diese Marschroute lag der politischen Justiz der DDR in den 1950er- und 1960er-Jahren oder - mit umgekehrten Vorzeichen - den "Urteilen" des Volksgerichtshofes zu Grunde - nur, dass die jeweils noch nicht mit unseren RDen zu tun hatten. So eine "Rechtsprechung" möchte ich wirklich nicht nochmal haben. Und die Meinungsfreiheit ist etwas, was ich noch mehr zu schätzen gelernt habe, seit ich mich regelmäßig in Ländern aufhalte, in denen es diese Freiheit nicht gibt.

Ich bin auch mal gespannt, wie die Strafanzeige und der Strafantrag von Herrn Thomas Fischer gegen Herrn Gauland wegen dessen Äußerungen über Frau Ösuguz ausgehen. Der Strafantrag ist eigentlich von vornherein Blödsinn, da Herr Fischer nicht selbst durch eine Straftat in Rechten verletzt wurde. Was die Strafanzeige wegen Volksverhetzung angeht, wird es wahrscheinlich wegen der klar abgrenzbaren Minderheit nach hinten raus wieder ein wenig eng. Denn Frau Ösuguz gehört, wenn die verfügbaren Informationen stimmen, selbst der von Herrn Malik Karabulut als "Köterrasse" bezeichneten Personengruppe an - und zwar offenbar ausschließlich.

Eine andere, hier nicht abschließend zu klärende Frage ist, ob man vielleicht unter dem Gesichtspunkt der bunter werdenden Gesellschaft, der daraus fast schon naturgemäß resultierenden steigenden Anzahl von kulturellen Konflikten, im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens der Kulturen sowie unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" Handlungen, die den Tatbestand des § 130 StGB erfüllen und gegen Deutsche begangen werden, unter Strafe stellen sollte. Wenn ich mir so manche gegen Deutsche gerichteten Internetbeiträge und sonstige Äußerungen vor allem türkischer bzw. türkischstämmiger Menschen oder Personen ansehe, wäre das vielleicht etwas, was man diskutieren könnte. Glaubt man den Horrorszenarien der Rechten, erledigt sich dieses Problem allerdings mittelfristig von selbst, wenn die von der Merkelpolitik gebeutelten Deutschen zur Minderheit im eigenen Land werden und so in den Schutzbereich des § 130 StGB gelangen.
« Letzte Änderung: 1. September 2017, 09:20:15 von Rima882 »
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Offline Rolly

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Netter Artikel mit dazugehöriger Forumsdiskussion bei SPON:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-alice-weidel-will-angela-merkel-vor-ordentliches-gericht-stellen-a-1165614.html
Die Argumentation der AfD Jünger ist nur noch peinlich. Besonders schön einer der behauptet, Angie hätte mit "ihrer" Öffnung der (eigentlich ja sowieso offenen) Grenzen gegen Art. 16a des GG verstossen (und dafür dann auch noch implizit eine Strafe fordert). Wie wird eigentlich ein Verstoss gegen das GG bestraft?
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 


Offline Aloysius

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Das hat offensichtlich Methode, und wird zumindest in der Führungsebene der AfD auch genau so betrieben, aß es immer an die Grenze geht, oder ein bißchen weiter, so ist der Erfolg so sicher wie bei Trump. Es gibt ordentlich Geschrei im ganzen Land, und das ist gratis