Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412056 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Broder empfand ich schon immer als einen widerlichen Hetzer mit wenig Berührungsängsten nach rechts.
Ein Lügner ist er außerdem.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Wenn Du reden darfst, aber zu Deiner eigenen Rede nicht erscheinst ...
Eigentlich hatte man doch den anderen Parteien vorgeworfen, nicht ausreichend anwesend zu sein?
Wird das jetzt kompensiert durch völlige Abwesenheit?    :facepalm:


Zitat
Islamischer Religionsunterricht
AfD verpasst im Landtag eigenen Antrag
Aktualisiert am 07.02.19 um 18:03 Uhr

Eigentlich hätte der Landtag über die umstrittene Kooperation mit dem Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht beraten sollen. Die AfD hatte ein Ende der Zusammenarbeit gefordert. Doch als ihr Antrag aufgerufen wurde, stand kein Redner bereit.

Die Forderung war klar, doch niemand war da, sie vorzutragen. Die für Donnerstagnachmittag erwartete Debatte im Landtag über die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht ist ausgefallen.

Grund ist ein Formfehler der AfD-Fraktion. Deren Antrag, in dem das Ende der Kooperation gefordert wurde, sollte Anlass für die Diskussion im Landtag sein. Die AfD hatte es nach Auskunft des Landtagspräsidiums aber versäumt, einen Redner anzumelden.

Kein Zettel zur Anmeldung der Rede
Auch als Vize-Landtagspräsidentin Karin Müller (Grüne) den Antrag im Wiesbadener Plenarsaal aufrief, meldete sich kein Redner. "Mir liegen keine Wortmeldungen vor", sagte Müller. "Damit kommen wir zum nächsten Punkt."

Eigentlich hätte der AfD-Abgeordnete Rolf Kahnt für seine Partei sprechen sollen. Redebeiträge werden im Plenum beim Landtagspräsidium mit einem Zettel angemeldet. Kahnt sagte dem hr kurz nach der abgesagten Debatte, er wisse nicht, was schiefgelaufen sei. Seine Fraktion wolle das prüfen.

Häme von anderen Abgeordneten
Andere Landtagsabgeordnete begriffen offenkundig schneller, dass die AfD ihren eigenen Antrag verpasst hatte. Die Häme ließ nicht lange auf sich warten: "Zu viel Hass schädigt offenbar die Aufmerksamkeit. Die AfD im Hessischen Landtag hat gerade ihren eigenen Antrag verschlafen", twitterte der Grünen-Abgeordnete Lukas Schauder.

Tim Dreyer, Mitarbeiter der Linksfraktion im Landtag, schrieb auf Twitter an die AfD gerichtet: "Parlamentarismus ist dann doch schwerer als gedacht, was?"

Debatte erst Ende Februar?
Mit einem Dringlichkeitsantrag versuchte die AfD, den Antrag am Nachmittag doch noch auf die Tagesordnung der laufenden Plenarsitzung zu bringen. Dieser Antrag wurde am Abend abgelehnt.

Für diesen Fall hatte die AfD-Fraktion angekündigt, den Antrag so schnell wie möglich auf die Tagesordnung einer der folgenden Landtagssitzungen bringen. Der Landtag tritt Ende Februar zu den nächsten Plenardebatten zusammen.

Veröffentlicht am 07.02.19 um 17:33 Uhr

Quelle: hessenschau.de/dmj/alb
https://www.hessenschau.de/politik/islamischer-religionsunterricht-afd-verpasst-im-landtag-eigenen-antrag-,afd-verpasst-ditib-debatte-100.html
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Wieder mal Juristerei. Staatsanwalt, Gericht und so.
Da kennt sich die afd aus.  :)


Zitat
Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen AfD-Politiker ein
WOLFENBÜTTEL.  Manfred Wolfrum (AfD) hatte Strafanzeige gegen die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser gestellt wegen übler Nachrede. Nun droht dem Politiker ein Prozess.

Maria Osburg

07.02.2019 - 16:47 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen den Wolfenbütteler AfD-Politiker Manfred Wolfrum von Amts wegen ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Das erfuhr unsere Zeitung auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft. AfD-Ratsherr Wolfrum hatte der SPD-Abgeordneten Dunja Kreiser aus Evessen üble Nachrede und Rufschädigung vorgeworfen und die Politikerin angezeigt.

Das Ermittlungsverfahren war eingestellt worden, weil die Aussagen der SPD-Politikerin über Wolfrum der Wahrheit entsprochen hatten. Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hans Christian Wolters hatte im November berichtet, dass eine Zeugin bestätigt habe, dass Wolfrum die Aussagen getätigt hatte, mit denen Kreiser ihn im Interview zitierte.

Die SPD-Abgeordnete hatte sich am Abend der Bundestagswahl 2017 in einem Interview kritisch zu dem damaligen AfD-Bundestagskandidaten Wolfrum geäußert. In dem Video hatte Kreiser wörtlich gesagt: „Wir versuchen eigentlich das erste Mal, die AfD auszukicken. Ich finde es eigentlich auch erschreckend, wenn jemand wie Herr Wolfrum so viele Punkte bekommen hat, den ich gestern Abend noch zum Schützenfest gesehen habe und der wahrhaftig gesagt hat, Dunja Kreiser begrüßt mich nicht mehr per Handschlag, sondern lieber beschnittene Muslime.“

Der AfD-Politiker hatte gegenüber unserer Zeitung bestritten, diese Aussage gemacht zu haben. „Ich habe das nicht gesagt. Ich weiß nicht, warum sie das behauptet.“ Der verrentete Radiologe und Nuklearmediziner will es auch zu keiner anderen Person gesagt haben.

Der niedersächsische Landtag hatte die Immunität der Abgeordneten auf ihren Wunsch im Mai 2018 aufgehoben und damit den Weg frei gemacht für Ermittlungen gegen die Politikerin. Ende des Jahres hatte sich dann herausgestellt, dass es keinen Grund zu einer Anklage gab. Nun droht dem AfD-Politiker Wolfrum ein Prozess. Das Strafmaß liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

„Immer wenn es zur Einstellung eines solchen Verfahrens kommt und wir wissen, dass es sich anders zugetragen hat, als der Anzeigenerstatter angegeben hatte, prüfen wir die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung“, erklärt Pressesprecher Hans Christian Wolters. Die Staatsanwaltschaft muss in dem Fall nachweisen, dass Wolfrum bei der Erstattung der Anzeige wusste, dass das nicht wahr ist, was er behauptet. Denn für den Tatbestand der falschen Verdächtigung ist der Vorsatz entscheidend. „Wenn er etwas falsch verstanden hat oder ihm etwas Falsches übermittelt wurde, kann er nicht belangt werden“, so Wolters weiter.

Die Ermittlungen liegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber derzeit auf Eis. Wolfrum hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Kreiser eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft nun, so Wolters, ob bei der Einstellung des Verfahrens ein Fehler gemacht wurde. „Wir warten die Entscheidung ab“, sagt Wolters. Wenn die Generalstaatsanwaltschaft das Urteil der Staatsanwaltschaft stützt, gehen die Ermittlungen weiter.
https://www.wolfenbuetteler-zeitung.de/wolfenbuettel/article216390211/Staatsanwaltschaft-leitet-Verfahren-gegen-AfD-Politiker-ein.html?fbclid=IwAR2PGxO-TEWWV5d-PHqdouex5zKXfUvtor8-rMgom-ie4ZF8tOOS9-Jtz50
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Und gleich wieder Juristerei!
Die afd hat nämlich wieder etwas zu klagen.
Die Stadt Münster/Westf. hat  diskriminiert.
D. h. sie hat einen Unterschied gemacht zwischen demokratischen und antidemokratischen Parteien.


Zitat

vor 14 Minuten
Verwaltungsgericht
Nicht hell genug - AfD verklagt Stadt Münster

Münster -
„Licht aus!”, hieß es am Prinzipalmarkt in Münster, während die AfD dort 2017 zum Neujahrsempfang lud. Die Stadt hatte sich dem Protest der Kaufleute angeschlossen und die Lampen am Historischen Rathaus ebenfalls ausgeschaltet. Durfte sie das?

Von lnw/jhu

Ein Protest gegen den Neujahrsempfang der AfD im Rathaus von Münster beschäftigt am Freitag (11.00 Uhr) die Justiz. Aus Protest gegen die AfD-Veranstaltung vor zwei Jahren hatten die Kaufleute am Prinzipalmarkt die Lichter ausgemacht und Europafahnen an die Hausgiebel gehängt. Tausende demonstrierten gegen die

Auch die Stadt hatte die Lampen am Historischen Rathaus ausgeschaltet - und das offiziell damit begründet, dass das Stadtbild einheitlich sein sollte. Die AfD hält den Schritt der Stadt dennoch für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht Münster.

Düsseldorfs Oberbürgermeister handelte rechtswidrig
Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte 2015 mit der Aktion „Licht aus!“ gegen eine Kundgebung der islamfeindlichen „Dügida“-Bewegung protestiert und auf der Internetseite der Stadt zu einer Gegen-Demo aufgerufen. Im September 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings festgestellt, dass der SPD-Politiker damit rechtswidrig gehandelt habe. Als kommunaler Wahlbeamter dürfe er sich zwar an der Meinungsbildung beteiligen, diese aber nicht lenken oder steuern.

In Münster könnte das Urteil schon bald Konsequenzen haben. In zwei Wochen (Freitag, 22. Februar) kommt der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen zum Neujahrsempfang des hiesigen Kreisverbandes ins münsterische Rathaus. Auch gegen diese Veranstaltung sind Proteste geplant.

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3647487-Verwaltungsgericht-Nicht-hell-genug-AfD-verklagt-Stadt-Muenster


Edith sagt: Freudentänze bei der afd.


Zitat
vor 4 Minuten
Entscheidung des Verwaltungsgerichts
AfD bekommt Recht: Stadt Münster durfte Licht nicht löschen

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3647487-Entscheidung-des-Verwaltungsgerichts-AfD-bekommt-Recht-Stadt-Muenster-durfte-Licht-nicht-loeschen
« Letzte Änderung: 8. Februar 2019, 12:30:10 von Reichsschlafschaf »
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Und wieder darf sich die AfD in der Opferrolle suhlen  >:(
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Evil Dude

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Und wieder darf sich die AfD in der Opferrolle suhlen  >:(

Was erwartest Du denn? Was anderes können die doch nicht!
Zumindest nicht bis zur "Machtergreifung" 2.0!
Aber dann gnade Dir Gott!  :P
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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Müll Mann

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EIne Runde Mitleid für Jens Ahnemüller, sein Ausschluss aus der AfD-Fraktion in RLP war rechtmäßig:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200296&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Spoiler
Zitat
Gericht/Institution:   Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Erscheinungsdatum:   08.02.2019
Entscheidungsdatum:   29.01.2019
Aktenzeichen:   VGH O 18/18

AfD-Abgeordneter bleibt aus Fraktion ausgeschlossen

Der VerfGH Koblenz hat entschieden, dass der Ausschluss eines AfD-Landtagsabgeordneten aus der Fraktion wegen Kontakten zur rechtsextremistischen Szene rechtmäßig war.

Der Antragsteller ist Mitglied der AfD (Alternative für Deutschland) und Abgeordneter des Landtags Rheinland-Pfalz. Mit seinem Antrag wandte er sich gegen den Ausschluss aus seiner Fraktion, der im September 2018 durch Beschluss der Fraktionsversammlung erfolgt war. Die antragsgegnerische Fraktion der AfD hatte den Ausschluss damit begründet, dass der Antragsteller das Vertrauensverhältnis zur Fraktion zerstört und dieser in der Öffentlichkeit großen Schaden zugefügt habe. Sie stützte dies insbesondere darauf, dass der Antragsteller Kontakte zur extremistischen Szene und mit dieser punktuell zusammengearbeitet habe. So habe er etwa einen Vortrag auf einer Veranstaltung gehalten, für die ein ehemaliges Mitglied der NPD geworben habe und bei der dieses auch anwesend gewesen sei. Mit dem ehemaligen NPD-Mitglied habe der Antragsteller zudem in einem WhatsApp-Chat kommuniziert. Dieses Verhalten sei mit der von der Fraktion verfolgten Abgrenzung zum politischen Extremismus nicht vereinbar.
Der Antragsteller machte zur Begründung seines Antrags eine Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter durch den Fraktionsausschluss geltend. Er rügte insbesondere, nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein; die ihm gemachten Vorwürfe seien ihm nicht hinreichend mitgeteilt worden. Zudem seien in der Sache keine Gründe ersichtlich, die den Fraktionsausschluss rechtfertigen könnten. Einen parallel zur Organklage gestellten Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Fraktionsausschlusses – hat der VerfGH Koblenz mit Beschluss vom 05.11.2018 (VGH A 19/18) abgelehnt.

Der VerfGH Koblenz hat den Antrag im Organstreitverfahren als unbegründet zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs ist der Fraktionsausschluss verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Fraktion habe durch den Ausschluss des Antragstellers aus der Fraktion dessen aus dem Statusrecht eines Abgeordneten folgenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung nicht verletzt.

Fraktionen seien für das Verfassungsleben notwendige und zugleich die das Parlament bestimmenden Einrichtungen. Sie organisierten das parlamentarische Geschehen arbeitsteilig und sicherten die parlamentarische Funktionsfähigkeit vor allem durch mehrheitsfähige Meinungsbündelung. Die Mitarbeit in einer Fraktion habe daher für die Wirkungsmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten eine gewichtige Bedeutung. Die Bildung einer Fraktion als freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament erfolge in Ausübung des freien Mandats der Abgeordneten. Sie seien frei in der Entscheidung, mit wem und unter welchen Bedingungen sie sich zur gemeinsamen politischen Arbeit zusammenschlössen. In Wahrnehmung ihrer Mandatsfreiheit könnten die Fraktionsmitglieder grundsätzlich einen Abgeordneten auch aus ihren Reihen wieder ausschließen. Angesichts der zentralen Bedeutung der Fraktionen für die parlamentarische Arbeit und die Wirkungsmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten stehe eine solche Entscheidung über den Verlust der Fraktionszugehörigkeit jedoch nicht im Belieben der Fraktion. Der Fraktionsausschluss setze vielmehr ein rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügendes Verfahren sowie einen willkürfreien Entschluss der Fraktionsversammlung voraus.

In verfahrensrechtlicher Hinsicht sei dem betroffenen Abgeordneten insbesondere die Möglichkeit einer Verteidigung gegen die ihm gegenüber namhaft zu machenden Vorwürfe einzuräumen. Gleichermaßen müssten die Fraktionsmitglieder so informiert werden, dass sie an der Entscheidung über den Fraktionsausschluss verantwortlich mitwirken könnten. Darüber hinaus bestünden rechtsstaatliche Mindestanforderungen betreffend die Einberufung der Fraktionsversammlung und die dortige Abstimmung über den Ausschluss.

Der vorliegend im Streit stehende Fraktionsausschluss genüge diesen formellen Anforderungen. Er sei in einem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ausschlussverfahren beschlossen worden. Insbesondere seien die von der Fraktion dem Ausschluss zugrunde gelegten Gründe dem Antragsteller vor der Abstimmung auf der Fraktionsversammlung in hinreichendem Maße mitgeteilt worden, so dass er dazu habe wirksam Stellung nehmen können. Der Vorwurf, der Antragsteller habe Kontakte zur extremistischen Szene und mit dieser punktuell zusammengearbeitet, sei bereits im Vorfeld in der Fraktion diskutiert worden. Zudem sei der Antragsteller seitens des Landesvorstands der Partei zwei Mal abgemahnt worden und habe nach alledem daher gewusst, was ihm vorgeworfen werde.

In materieller Hinsicht setze der Fraktionsausschluss das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" voraus. Als solcher komme nur ein Verhalten in Betracht, das die wesentlichen Grundlagen und Ziele der Fraktion nachhaltig beeinträchtige. Dies könne insbesondere dann der Fall sein, wenn das Fraktionsmitglied das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört habe, dass den anderen Fraktionsmitgliedern die weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden könne. Darüber hinaus könne ein "wichtiger Grund" darin bestehen, dass ein Fraktionsmitglied durch sein Verhalten das Ansehen der Fraktion in der Öffentlichkeit nachhaltig schädige und die Außenwirkung der Fraktion damit beeinträchtige. Bei der Beurteilung der Frage, ob das Verhalten eines Fraktionsmitglieds einen "wichtigen Grund" für einen Fraktionsausschluss darstelle, sei zu berücksichtigen, dass der Fraktion vermittelt durch die ihr zukommende Befugnis zur selbständigen und alleinigen Regelung ihrer inneren Angelegenheiten (Fraktionsautonomie) in der Einschätzung der Wirkung und der wertenden Beurteilung des Verhaltens der Abgeordneten ein weiter Spielraum zuzugestehen sei. Die Festlegung ihrer programmatischen Grundlagen und der Anforderungen in personeller Hinsicht unterliege nämlich weitgehend ihrer Definitionsmacht. Gleiches gelte für die Beurteilung, wann ein schwerer politischer Schaden für die Fraktion vorliege. Die gerichtliche Kontrolle habe daher die fraktionseigenen Wertungen zu achten und der Fraktion einen erheblichen Entscheidungsspielraum zu belassen. Es sei nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs, seine Beurteilung an die Stelle derjenigen politischen und sonstigen, an innerfraktionellen Maßstäben ausgerichteten, Wertungen zu setzen. Der Verfassungsgerichtshof betonte, dass sich daher die gerichtliche Prüfung eines „wichtigen Grundes“ insgesamt auf eine Willkürkontrolle zu beschränken habe. Als letztlich politische Entscheidung sei der Fraktionsausschluss verfassungsrechtlich alleine darauf überprüfbar, ob das Statusrecht des Abgeordneten in grundlegender Weise evident verkannt worden sei.

Gemessen an diesen Maßstäben sei der Fraktionsausschluss auch materiell verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zunächst seien die von der Fraktion im maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung über den Ausschluss zugrunde gelegten tatsächlichen Annahmen nicht evident unzutreffend. Die Fraktion habe bei ihrer Entscheidung darauf abgestellt, dass der Antragsteller einen Vortrag auf einer Veranstaltung gehalten habe, für die ein ehemaliges NPD-Mitglied geworben habe und auf der dieses anwesend gewesen sei. Zudem habe die Fraktion der Entscheidung über den Ausschluss ein Chat-Protokoll zu Grunde gelegt, aus dem erkennbar werde, dass der Antragsteller das ehemalige NPD-Mitglied dort mit Vornamen angesprochen habe. Diesen und den weiteren tatsächlichen Annahmen der Fraktion sei der Antragsteller während des Ausschlussverfahrens nicht in einer substantiierten Weise entgegengetreten. Auf dieser Entscheidungsgrundlage habe die Fraktionsversammlung sodann in verfassungsrechtlicher nicht zu beanstandender Weise einen „wichtigen Grund“ für den Fraktionsausschluss bejaht. Unter Zugrundelegung des der Fraktion insoweit zukommenden Wertungsspielraums könne die Einschätzung, das Verhalten des Antragstellers beschädige die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Fraktion und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit, nicht als willkürlich beanstandet werden. Die Einschätzung, ob der dem Antragsteller vorgeworfene Kontakt zur extremistischen Szene, insbesondere zu einem ehemaligen aktiven Mitglied der NPD, mit ihrem politischen Selbstverständnis und ihren politischen Zielsetzungen vereinbar sei, unterfalle der Definitionsmacht der Fraktion. Die Annahme, dass eine Kooperation mit für die Fraktion nach ihrem selbst definierten Standpunkt untragbaren Personen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könne, sei jedenfalls nicht willkürlich. Darüber hinaus gehend sei es nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs, darüber zu befinden, inwieweit die Antragsgegnerin eine Abgrenzung zu der von als mit ihren Zielsetzungen unvereinbar erklärten extremistischen Szene tatsächlich verfolge, weil er damit seine politische Beurteilung an die Stelle derjenigen der Fraktion setzen würde.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des VerfGH Koblenz Nr. 3/2019 v. 08.02.2019

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Der Grund für den Ausschluss:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Wegen-Kontakten-zurechtsextremen-Kreisen-AfD-schliesst-Landtagsabgeordneten-Ahnemueller-aus,afd-schliesst-ahnemueller-aus-100.html

Spoiler
Zitat
Wegen Kontakten zu rechtsextremen Kreisen
AfD-Fraktion schließt Ahnemüller aus

Wegen Kontakten zu Rechtsextremisten hat die AfD-Fraktion den Abgeordneten Ahnemüller mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Dieser zeigte sich überrascht.

Die AfD-Fraktion begründete die Entscheidung damit, dass ihr eindeutige Hinweise vorlägen, dass Jens Ahnemüller wiederholt Kontakte zu rechtsextremen Kreisen unterhalten und deren Unterstützung in Anspruch genommen habe. Trotz zweimaliger Abmahnung auf Parteiebene und eindringlicher Ermahnung durch die Fraktion habe der Konz-Saarburger Abgeordnete diese Kontakte weiter aufrechterhalten.

AfD schweigt zu weiteren Vorwürfen gegen Ahnemüller

Die AfD nannte auf SWR-Anfrage bislang keine Details zu den Kontakten ihres Parteimitglieds Jens Ahnemüller in rechtsextreme Milieus. Auch Fraktionschef Uwe Junge wollte sich zunächst nicht öffentlich äußern. Dabei liegen der Partei neben den beiden bekannten Vorwürfen gegen Ahnemüller weitere vor, sagte SWR-Redakteur Landespolitik, Mathias Zahn.

Dem SWR sagte Ahnemüller am Dienstagnachmittag, er habe sich immer von rechtsextremem Gedankengut distanziert. Sicherlich seien ihm bei der Organisation einer Kundgebung Anfang September in Hermeskeil Fehler unterlaufen. Die dort eingesetzten Ordner seien ihm von Mitgliedern und Freunden vorgeschlagen worden. Darauf habe er vertraut.

SWR-Recherchen hatten ergeben, dass bei der Kundgebung Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung als Ordner eingesetzt wurden. Außerdem war er zwischenzeitlich Mitglied von Facebook-Gruppen, in denen nach SWR-Recherche Inhalte gepostet wurden, die nach Ansicht von Juristen zum Teil als verfassungsfeindlich einzustufen sind.

AfD prüft zurzeit Parteiausschluss

Ahnemüller erklärte, er werde seine Funktion als Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Trier-Saarburg weiter ausüben. Auch bleibe er Mitglied der Partei. Der AfD-Parteivorstand prüft hingegen ein Parteiausschlussverfahren. Da es dafür hohe Hürden gebe, würden auch Alternativen geprüft, wie etwa eine Ämtersperre.

Die Fraktion betonte in ihrer Pressemitteilung, dass sie jegliche Zusammenarbeit oder Kontakte zu extremen und extremistischen Vereinigungen entschieden ablehne. Dies widerspreche dem demokratischen Selbstverständnis von Partei und Fraktion, Extremismus in all seinen unterschiedlichen Ausprägungen zu bekämpfen. Der Trierer AfD-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Michael Frisch begrüßte den Ausschluss Ahnemüllers aus der Fraktion.

RP-Politiker halten Schritt für unglaubwürdig

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete die Reaktion der AfD als konsequente Maßnahme. Diese dürfe aber nicht davon ablenken, dass auch Fraktionschef Uwe Junge und andere aus der AfD an der Seite von Rechtsextremen bei Demonstrationen gesehen worden seien. SPD-Generalsekretär Daniel Stich sagte: Wenn Junge konsequent wäre, müssten weitere Schritte gegen andere AfD-Funktionäre folgen.

Ähnlich äußerte sich die Grünen-Abgeordnete Pia Schellhammer: Aus öffentlichen Quellen gehe hervor, dass auch andere AfD-Funktionäre intensive Verbindungen zu Rechtsextremen pflegten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, erklärte, der Beschluss der AfD-Landtagsfraktion spreche für sich und führe alle bisherigen Beteuerungen der Fraktionsführung "ad absurdum". Zu den wiederholten sprachlichen Entgleisungen in Parlamentsdebatten, die eine zunehmende Radikalisierung dokumentieren, treten immer wieder öffentliche Auftritte von AfD-Landtagsabgeordneten an der Seite von rechtsextremen Kräften. Offensichtlich stand die Angst vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz Pate bei der Entscheidung.

Verfassungsschutz sieht noch keinen Grund für Beobachtung

Die Causa Ahnemüller hatte in der vergangenen Woche bereits den Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Innenminister Roger Lewentz (SPD) sprach anschliessend von Hinweisen, "die auf Kontakte zwischen einzelnen rheinland-pfälzischen AfD-Funktionären und der Identitären Bewegung hindeuten". Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz sah bisher aber keinen hinreichenden Grund für eine Beobachtung der AfD.
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Es wäre ja nicht die afd, wenn da nicht

Zitat
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Wahlen

aufkämen!

 :rofl:


Zitat
ZWEIFEL AN RECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL

Rechtsruck im AfD-Kreisverband Weilheim-Schongau
von Sebastian Tauchnitz

Der neu gewählte Kreisvorstand der AfD im Landkreis Weilheim-Schongau lässt keine Zweifel an seiner politischen Ausrichtung aufkommen. Der neue Kreisvorsitzende Rüdiger Imgart holte sich zahlreiche Rechtsaußen-Vertreter an seine Seite.

Landkreis – Die einen nennen es Zoff, für Christof Schramm, Pressesprecher des AfD-Kreisverbandes, ist es „Beleg für die Debattenkultur innerhalb der Partei“. Fakt ist, dass die Neuwahlen des AfD-Kreisvorstands vor einigen Tagen nicht ganz so reibungslos abgelaufen sein dürften, wie es die Partei im Nachhinein gern darstellen würde.

„Bei den Vorstandswahlen des AfD-Kreisverbands Weilheim-Schongau konnte sich Rüdiger Imgart mit seinen Wunschkandidaten durchsetzen“, schreibt Schramm im Nachgang der Wahlveranstaltung, zu der die Presse nicht eingeladen war.

AfD-Mitglieder zweifeln an Rechtmäßigkeit der Wahlen des Kreisvorstands   
Direkt im Nachgang der Wahl meldeten sich AfD-Mitglieder bei der Heimatzeitung und äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahlen. Kurz vor der Versammlung seien zahlreiche Familienmitglieder der einzelnen Kandidaten in die AfD aufgenommen worden, um die Mehrheiten für Imgarts „Wunschkandidaten“ zu organisieren, behaupten sie.

Pressesprecher Schramm streitet das nicht einmal ab. „Wir haben mittlerweile über 70 Mitglieder, die Zahl steigt langsam, aber stetig.“ Dass es im Vorfeld der Vorstandswahlen Beitritte von Familienmitgliedern gegeben habe, sei „keine große Sache“. „Es kommt vor, dass sich drei oder vier Mitglieder einer Familie gemeinsam in der AfD engagieren“, sagt er. Das komme auch bei anderen Parteien vor. Vehementer stritt er indes ab, dass es nach dem Rechtsruck der Landkreis-AfD Austritte von gemäßigten Mitgliedern gegeben habe: „Die Austritte, die wir verzeichnen müssen, sind vor allem dadurch begründet, dass unsere Mitglieder Druck seitens ihrer Arbeitgeber ausgesetzt sind.“

Ehemaliger Landtagskandidat der AfD, Rüdiger Imgart aus Weilheim, setzt sich durch
Der ehemalige Landtagskandidat der AfD, Rechtsanwalt Rüdiger Imgart aus Weilheim, hatte sich bei der Wahl zum 1. Vorsitzenden der Landkreis-AfD gegen den ehemaligen 2. Vorsitzenden und Bezirkstagskandidaten Alexander Neumeyer durchgesetzt.

Neumeyer ist im neuen Vorstand gar nicht mehr vertreten. Der bisherige 1. Vorsitzende Reno Schmidt ist nun 2. Vorsitzender, neue Schatzmeisterin ist die stellvertretende Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, Katrin Filser. Ihr wird von den bayerischen Ermittlungsbehörden vorgeworfen, Kunstblut vor der CSU-Landeszentrale verschüttet zu haben. Deswegen gab es auch eine Hausdurchsuchung bei Filser. Zudem wird die „Junge Alternative“ bereits seit einiger Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Alter und neuer Schriftführer im Vorstand ist Markus Böck.

Imgart ordnet sich selbst dem rechtsnationalen AfD-Flügel zu
Sie alle sind nun laut AfD-Pressemitteilung die „Wunschkandidaten“ von Rüdiger Imgart, der bereits im Landtagswahlkampf keine Zweifel daran aufkommen ließ, dass er zum rechtsnationalen AfD-Flügel gezählt werden möchte. So sprach er auf einer Demonstration der rechten Gruppierung „Kandel ist überall“ in Lenggries, nachdem die AfD-Landtagskandidatin Anne Cyron, die in Lenggries eigentlich ihren Stimmkreis hatte, einen Auftritt abgelehnt hatte. Cyron sitzt übrigens mittlerweile im Landtag, Imgart nicht.

Dass die Wahl Imgarts zum Kreisvorsitzenden parteiintern umstritten ist, bestätigt auch AfD-Pressesprecher Christof Schramm. „Es gibt Vorsitzende, die sind ausgleichend zwischen den einzelnen Flügeln innerhalb einer Partei. Und dann gibt es Vorsitzende wie Rüdiger Imgart, die sind führungsstark und treten dabei ein paar Leuten auf die Füße.“

Imgart wurde dieser Tage übrigens auch auf Vorschlag der bayerischen AfD hin als ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vereidigt. „Dabei wird meine Parteizugehörigkeit bei der Entscheidungsfindung mit Sicherheit keine Rolle spielen“, lässt sich Imgart von Pressesprecher Schramm zitieren.
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/afd-kreisverband-weilheim-schongau-driftet-nach-rechts-11747905.html
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Diese verirrten jungen Leute!
Erst protestieren sie am gestrigen Freitag für das Klima und heute gegen das wunderschöne Petzportal der afd!
Wohin soll das nur führen?   ;)
(mit Video)


Zitat
Stand: 09.02.2019 13:47 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.
Schüler protestieren gegen AfD-Lehrer-Pranger

In Hannover haben am Mittag Schüler gegen das Lehrermeldeportal der AfD protestiert. "Freigeist statt Geistfrei" - unter diesem Motto sollte gleichzeitig "für Toleranz, Menschlichkeit und Bildungsfreiheit" demonstriert werden, sagte die Schülervertreterin und Mitinitiatorin Leonie Hardt von der IGS-Roderbruch. Auf der AfD-Plattform zum Neutralitätsgebot von Lehrern können "mutmaßliche Neutralitätsverstöße" von Lehrern gemeldet werden. Beispiele seien etwa "plumpes AfD-Bashing" oder "fehlerhaftes und unsachliches Unterrichtsmaterial", so die Partei. Nach Informationen von NDR 1 Niedersachsen nahmen etwa 200 Jugendliche an der Veranstaltung in der Innenstadt teil, weit weniger als erwartet. Unterstützt wurden die Schülervertreter von der Grünen Jugend und den Jusos in Niedersachsen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Schueler-protestieren-gegen-AfD-Lehrer-Pranger,afd2176.html
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Aufnahme einer „Bürgersprechstunde“ mit der AfD

Und da wundern sich manche noch immer, das man sie Rechtspopulisten bezeichnet?

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Wieso stellt die Maria und Martha Kirche sich für sowas zur Verfügung?

Beim schnellen Durchspringen hab ich aber glücklicherweise mitbekommen, dass es einige gibt, die sich der AfD da entgegengestellt haben. Immerhin etwas.
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Wieso stellt die Maria und Martha Kirche sich für sowas zur Verfügung?

Ist mir auch nicht ganz verständlich.

Ohne einseitige Schuldzuweisungen tätigen zu wollen, scheinen  die Evangelen im Osten manchmal etwas schräg drauf zu sein. Mir ist ein brandenburgischer evangelischer Pfarrer persönlich bekannt, der nach der Wende so einiges auf die Beine gestellt hat. Hat evangelische KiTas und Grundschulen gegründet, auch eine Oberschule übernommen.
Löbliches Engagement also.

Da sagt er mir, er finde das Auftreten der afd ganz gut.
Warum das, habe ich noch nicht herauszubekommen können.

Er ist auch der Meinung, es sollten möglichst viele Kinder gezeugt werden. Ob die dann in einer Ehe groß werden oder unehelich, ist ihm wurscht. Hauptsache da und das in großer Anzahl. Und getauft natürlich.

Finde ich merkwürdig.

Vielleicht hat ja die Veranstaltung bei Maria und Martha etwas mit "Toleranz" zu tun.   :dontknow:
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Müll Mann

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Das war eine Veranstaltung der Stadt und der Landeszentrale für politische Bildung, keine Veranstaltung der AfD. Wobei man bei "Veranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung"  dank Pegida-Versteher Patzelt da nie sicher sein kann.

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/diskussion-bautzen-wir-muessen-reden-100.html
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Das war eine Veranstaltung der Stadt und der Landeszentrale für politische Bildung, keine Veranstaltung der AfD.

Sicher.
Aber durch das Abhalten in einer Kirche wird die afd aufgewertet und "geadelt".
Hat Bautzen keine schöne Stadthalle?
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Offline Rabenaas

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Die AfD-Spitze versucht Mitglieder am rechten Rand loszuwerden. Die versammelten sich in Burladingen, trugen Nazi-Symbole und sprachen von „Überfremdung“.

taz.de, 10.02.2019

Was die Angst vor dem VS so alles bewirken kann... Aber daß die AfD sich ernsthaft von den Ultras trennen will, das glauben die doch selbst nicht!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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