Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412051 mal)

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Da hätte man halt wiedermal früher reagieren sollen:



Zitat

Gericht hebt Kündigung auf
:
AfD-nahe Dozentin muss wieder an Hochschule Niederrhein angestellt werden
Mönchengladbach/Düsseldorf Karin Kaiser darf wieder an der Hochschule Niederrhein lehren. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Von Alexandra Dahmen und Gabi Peters

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Kündigung der AfD-nahen Professorin Karin Kaiser für unwirksam erklärt. Ein vorangegangenes Güterrechtsverfahren war erfolglos geblieben, eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen – Karin Kaiser muss also wieder als Dozentin an der Hochschule Niederrhein zugelassen werden.

Der Professorin war am 27. November 2017 von Seiten der Hochschule fristlos gekündigt worden. Die Vorwürfe: Verletzung der Präsenzpflicht und eigenmächtiges Handeln. Unter anderem habe sich Karin Kaiser mit einem Schreiben an ihre Studenten gewandt, in dem sie um Spenden für einen Korrekturassistenten bat, den sie kurz darauf auch eigenmächtig engagiert habe.

Außerdem sei sie einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe stattdessen einen externen Lehrbeauftragten geschickt. Auch habe sie laut Hochschule gegen eine Nebentätigkeitsvereinbarung verstoßen, weil sie – parallel zu ihrem Lehrauftrag – als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin arbeitete.

Letzteres sei aber jahrelang bekannt gewesen und auch toleriert worden, so das Gericht. Auch die anderen Vorwürfe rechtfertigten einen Rauswurf nicht oder seien durch Abmahnungen verbraucht. „Zwar wird ein künftiges Arbeitsverhältnis nicht auf Rosen gebettet sein, aber ich sehe keinen ernsten Grund für eine Kündigung“, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Paßlick. Auch die parteipolitische Ausrichtung der Klägerin rechtfertige die Auflösung des Arbeitsvertrags nicht.

Hochschulpräsident Prof. Hans-Hennig von Grünberg war enttäuscht von dem Urteil, wie er selbst sagte. „Nun gilt es, eine Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben“, so von Grünberg.
https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/gericht-erklaert-kuendigung-von-afd-naher-dozentin-fuer-unwirksam_aid-35838141
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Ein Artikel in der Freien Presse berichtet über die Beobachtungen des Verfassungsschutzes im Fall der AfD. Prominent mit dabei der Landesvorstand der sächsischen AfD.

Zitat
Was der Verfassungsschutz über die Sachsen-AfD weiß

Der Geheimdienst zieht in der Analyse der Gesamtpartei auch Beispiele aus dem Freistaat heran. Vor allem ein Name wird genannt.
Dresden.

Eine Woche ist es her, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Entscheidung verkündete, die AfD zum Prüffall für eine Beobachtung zu erklären. Die parteiinterne Gruppe Der Flügel sowie die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wurden zu Verdachtsfällen. Basis für die Entscheidungen war ein mehr als 400-seitiges Gutachten. In dem Papier, das der "Freien Presse" vorliegt, gibt es auch Verweise auf Sachsen. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

Äußerungen von sächsischen AfD-Politikern: Gleich mehrere Statements von sächsischen AfD-Vertretern finden sich in dem Gutachten. Sie werden angeführt, um zu verdeutlichen, warum bei der Partei extremistische Bestrebungen vorliegen könnten. Vor allem der sächsische Partei- und Fraktionschef Jörg Urban wird zitiert. So weisen die Gutachter ihm nach, dass er Begriffe verwendet, auf die Rechtsextremisten zurückgreifen, um ihre fremdenfeindlichen Positionen zu verbreiten. Der Verfassungsschutz sieht bei Urban zudem Anzeichen für ein "völkisch-nationalistisches" Gesellschaftsbild, dem eine "strenge Hierarchie nach ethnischen Kriterien" zugrunde liegt. "So unterstellt Jörg Urban eine höhere Bildungsdisposition in der ,weißen europäischen Kultur'", heißt es. Zudem spreche der AfD-Chef dem Islam ab, "einen rechtmäßigen Platz in Deutschland einnehmen zu können". Er habe muslimische Flüchtlinge in Facebook-Einträgen "in völlig undifferenzierter Weise als Vergewaltiger und Mörder" dargestellt.

Auch Carsten Hütter, sächsischer Landtagsabgeordneter, hat einen Platz im Gutachten. Als "exemplarisch" gilt dem Verfassungsschutz einer von Hütters Facebook-Posts aus dem vergangenen Jahr. "Merkel ist nur auf dem Papier die Kanzlerin der Deutschen", schrieb Hütter im August. "Dem Land und seinen Bürgern hat sie längst den Kampf angesagt." Das Gutachten sieht nicht nur darin eine "nachhaltige Verächtlichmachung des demokratischen Systems und seiner Repräsentanten".

Neben Hütter und Urban werden aus der Landtagsfraktion und dem Landesvorstand noch Maximilian Krah, aktueller Kandidat für die Europawahl, und der Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese erwähnt. Bei Krah sieht der Bericht aufgrund von Zitaten Muslimfeindlichkeit und ein "Denken in geschlossenen ethnokulturellen Kategorien", "demzufolge sich Interessen zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren". Bei Droese stellt das Papier zum Beispiel fest, er habe laut Medien "mit Hand auf der Brust vor den Ruinen des ehemaligen Führerhauptquartiers ,Wolfsschanze' in Ostpreußen" posiert.

Verbindungen der AfD in die neurechte Szene: Der Bundesverfassungsschutz stellt in dem Bericht mehrere Verbindungen von der sächsischen AfD in die neurechte Szene fest. Das Projekt Ein Prozent, das maßgeblich von der - vom Verfassungsschutz beobachteten - Identitären Bewegung betrieben wird, sei einer der Anknüpfungspunkte. AfD-Landeschef Jörg Urban warb mittels Videos, die er teilte, für Ein Prozent. Auch der Dresdner Bundestagsabgeordnete Jens Maier und Maximilian Krah unterstützen das Projekt. Neben Pegida wird auch Pro Chemnitz als Anknüpfungspunkt genannt. Ebenso ist dem Verfassungsschutz aufgefallen, dass der Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla dem Rechtsextremisten Nikolai Nerling und dessen Youtube-Kanal Der Volkslehrer Rede und Antwort stand: "Das Video soll den Anschein der Spontanietät erwecken, doch ist Chrupalla in einer früheren Kameraeinstellung bereits wartend im Hintergrund zu sehen."

Die Junge Alternative Sachsen: Dass die Junge Alternative zum Verdachtsfall wurde, daran haben auch Aussagen aus dem Freistaat ihren Anteil. Laut dem Gutachten zeigen Äußerungen der sächsischen JA, dass ihr "Volksverständnis" auf "ethnischen Kriterien" fußt. Man wehre sich gegen den Traum der Grünen-Politikerin Claudia Roth, "unser Volk gegen eine Horde von identitätsleeren Konsumenten auszutauschen", wird der ehemalige JA-Vorsitzende Matthias Scholz zitiert. Andre Ufer, JA-Mitglied aus Dresden und persönlicher Referent des Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban, habe dem Islam abgesprochen, "mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein, und bezeichnet die islamische Religion folglich als verfassungswidrig", heißt es an anderer Stelle. Für den Verfassungsschutz ein Beispiel dafür, dass die JA eine Rechtslosstellung von Muslimen befürworte.

Antrag auf Akteneinsicht

Welche Erkenntnisse hat der sächsische Verfassungsschutz über die AfD gesammelt? Diese Information möchte der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter (AfD) haben, der in der Parlamentarischen Kontrollkommission sitzt und damit auch den Verfassungsschutz kontrolliert. Er hat Einsicht in alle Unterlagen und Informationen, die die Landesregierung und der Geheimdienst haben, beim Vorsitzenden des Gremiums beantragt.

Der Geheimdienst zieht in der Analyse der Gesamtpartei auch Beispiele aus dem Freistaat heran. Vor allem ein Name wird genannt.

Eine Woche ist es her, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Entscheidung verkündete, die AfD zum Prüffall für eine Beobachtung zu erklären. Die parteiinterne Gruppe Der Flügel sowie die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wurden zu Verdachtsfällen. Basis für die Entscheidungen war ein mehr als 400-seitiges Gutachten. In dem Papier, das der "Freien Presse" vorliegt, gibt es auch Verweise auf Sachsen. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

Äußerungen von sächsischen AfD-Politikern: Gleich mehrere Statements von sächsischen AfD-Vertretern finden sich in dem Gutachten. Sie werden angeführt, um zu verdeutlichen, warum bei der Partei extremistische Bestrebungen vorliegen könnten. Vor allem der sächsische Partei- und Fraktionschef Jörg Urban wird zitiert. So weisen die Gutachter ihm nach, dass er Begriffe verwendet, auf die Rechtsextremisten zurückgreifen, um ihre fremdenfeindlichen Positionen zu verbreiten. Der Verfassungsschutz sieht bei Urban zudem Anzeichen für ein "völkisch-nationalistisches" Gesellschaftsbild, dem eine "strenge Hierarchie nach ethnischen Kriterien" zugrunde liegt. "So unterstellt Jörg Urban eine höhere Bildungsdisposition in der ,weißen europäischen Kultur'", heißt es. Zudem spreche der AfD-Chef dem Islam ab, "einen rechtmäßigen Platz in Deutschland einnehmen zu können". Er habe muslimische Flüchtlinge in Facebook-Einträgen "in völlig undifferenzierter Weise als Vergewaltiger und Mörder" dargestellt.

Auch Carsten Hütter, sächsischer Landtagsabgeordneter, hat einen Platz im Gutachten. Als "exemplarisch" gilt dem Verfassungsschutz einer von Hütters Facebook-Posts aus dem vergangenen Jahr. "Merkel ist nur auf dem Papier die Kanzlerin der Deutschen", schrieb Hütter im August. "Dem Land und seinen Bürgern hat sie längst den Kampf angesagt." Das Gutachten sieht nicht nur darin eine "nachhaltige Verächtlichmachung des demokratischen Systems und seiner Repräsentanten".

Neben Hütter und Urban werden aus der Landtagsfraktion und dem Landesvorstand noch Maximilian Krah, aktueller Kandidat für die Europawahl, und der Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese erwähnt. Bei Krah sieht der Bericht aufgrund von Zitaten Muslimfeindlichkeit und ein "Denken in geschlossenen ethnokulturellen Kategorien", "demzufolge sich Interessen zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren". Bei Droese stellt das Papier zum Beispiel fest, er habe laut Medien "mit Hand auf der Brust vor den Ruinen des ehemaligen Führerhauptquartiers ,Wolfsschanze' in Ostpreußen" posiert.

Verbindungen der AfD in die neurechte Szene: Der Bundesverfassungsschutz stellt in dem Bericht mehrere Verbindungen von der sächsischen AfD in die neurechte Szene fest. Das Projekt Ein Prozent, das maßgeblich von der - vom Verfassungsschutz beobachteten - Identitären Bewegung betrieben wird, sei einer der Anknüpfungspunkte. AfD-Landeschef Jörg Urban warb mittels Videos, die er teilte, für Ein Prozent. Auch der Dresdner Bundestagsabgeordnete Jens Maier und Maximilian Krah unterstützen das Projekt. Neben Pegida wird auch Pro Chemnitz als Anknüpfungspunkt genannt. Ebenso ist dem Verfassungsschutz aufgefallen, dass der Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla dem Rechtsextremisten Nikolai Nerling und dessen Youtube-Kanal Der Volkslehrer Rede und Antwort stand: "Das Video soll den Anschein der Spontanietät erwecken, doch ist Chrupalla in einer früheren Kameraeinstellung bereits wartend im Hintergrund zu sehen."

Die Junge Alternative Sachsen: Dass die Junge Alternative zum Verdachtsfall wurde, daran haben auch Aussagen aus dem Freistaat ihren Anteil. Laut dem Gutachten zeigen Äußerungen der sächsischen JA, dass ihr "Volksverständnis" auf "ethnischen Kriterien" fußt. Man wehre sich gegen den Traum der Grünen-Politikerin Claudia Roth, "unser Volk gegen eine Horde von identitätsleeren Konsumenten auszutauschen", wird der ehemalige JA-Vorsitzende Matthias Scholz zitiert. Andre Ufer, JA-Mitglied aus Dresden und persönlicher Referent des Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban, habe dem Islam abgesprochen, "mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein, und bezeichnet die islamische Religion folglich als verfassungswidrig", heißt es an anderer Stelle. Für den Verfassungsschutz ein Beispiel dafür, dass die JA eine Rechtslosstellung von Muslimen befürworte.
Antrag auf Akteneinsicht

Welche Erkenntnisse hat der sächsische Verfassungsschutz über die AfD gesammelt? Diese Information möchte der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter (AfD) haben, der in der Parlamentarischen Kontrollkommission sitzt und damit auch den Verfassungsschutz kontrolliert. Er hat Einsicht in alle Unterlagen und Informationen, die die Landesregierung und der Geheimdienst haben, beim Vorsitzenden des Gremiums beantragt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Ein vorangegangenes Güterrechtsverfahren war erfolglos geblieben
Also doch Handelsrecht?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Ich als Laie hätte Gueterrechtsverfahren dem Familiengericht zugeordnet oder war ein Guetegerichtsverfahren gemeint und der ursprüngliche Text stammt von unseren Verworrenen. Die nehmen es ja mit dem Deutschen viel genauer als mit der deutschen Sprache.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Güteverhandlung oder Schlichtungsverfahren fällt mir noch dazu ein.
Beim Güterrecht dachte ich auch zuerst an eine Scheidung.
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline Reichsschlafschaf

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Wo kommen eigentlich diese vielen Ermittlungsverfahren gegen die afd her ...?     :scratch:


Zitat
Nach dem Wirbel um einen Facebook-Beitrag der AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis im vergangenen Sommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf Bedrohung. Die Untersuchungen richteten sich gegen zwei Personen, sagte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Donnerstag, ohne Namen zu nennen. Der Post, in dem Journalisten indirekt bedroht wurden, hatte seinerzeit für Empörung gesorgt. Über die Ermittlungen berichtete zuvor der „Wiesbadener Kurier“.

In dem Facebook-Beitrag vom 27. August vergangenen Jahres hieß es nach Angaben des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV): „Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Pressehäuser gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt, ist es zu spät.“ Der DJV hatte deshalb gefordert, die AfD wegen des Eintrags vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Nach dem Facebook-Post hatte sich der hessische Landesverband der Alternative für Deutschland um Schadensbegrenzung bemüht. „Die AfD distanziert sich auf Schärfste von dem Facebook-Post der AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis“, erklärte seinerzeit Landesverbandssprecher Robert Lambrou und sagte zugleich: „Wir stehen hinter der Pressefreiheit. Sie ist ein sehr hohes Gut und nicht verhandelbar.“
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ermittlungen-gegen-afd-im-taunus-16005916.html
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Vier Autoren und die haben nicht bemerkt, daß "consulere" nicht nur "beratschlagen" bedeutet, sondern "consulere alicui", also mit Dativ bedeutet "sorgen für jemanden"? ^
Dort weiß man vermutlich, daß man mit geschönten Zahlen die Unentschlossenen dazu bringen kann, die scheinbare Erfolgspartei zu wählen.

Zitat
AfD
:
Meinungsforscher im postfaktischen Umfeld
Das Umfrageinstitut Insa präsentiert sich als überparteilich. Aber wie unabhängig kann es sein, wenn Insa und Insa-Chef Hermann Binkert der AfD Geld spenden?
Von Kai Biermann, Astrid Geisler, Andreas Loos und Sascha Venohr
24. Januar 2019, 17:07 Uhr

Am Stadtrand von Erfurt, wo die Häuserzeilen in den Landschaftspark der Löbervorstadt übergehen, liegt umrahmt von großen Bäumen das "Insa-Haus". So steht es an dem großen Blechschild vor dem Tor, hinter dem der Firmensitz des Umfrageinstituts liegt. Viele Namen sind auf der Metalltafel aufgelistet, es sieht nach einem Meinungsforschungsimperium aus, das hier in Thüringen gewachsen ist: Insa Consulere, Insa Stiftung, Insa Consulere Verlag, Insa Field.


Insa ist die Abkürzung für Institut für neue soziale Antworten. Die vier Buchstaben sind in den vergangenen Jahren schnell bekannt geworden. Das Unternehmen versorgt die Bild-Zeitung nahezu im Wochentakt mit den Ergebnissen politischer Wahlumfragen und zeigt dort, welche Partei in der Gunst der Bevölkerung gerade auf- und welche absteigt. Wann immer wichtige Wahlen bevorstehen, ist Firmeninhaber Hermann Binkert ein viel gefragter Interviewpartner. In diesem Jahr gilt das besonders – schließlich geht es um die Frage, ob die AfD im Herbst bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen erstmals vor allen anderen Parteien landen und stärkste Fraktion werden könnte.

Immer wieder weist Binkert darauf hin, wie unabhängig sein Institut sei. Aber genau daran gibt es seit längerer Zeit Zweifel. ZEIT ONLINE liegen neue Informationen vor, die diese Zweifel noch verstärken.

Unter den Meinungsforschern ein Zwerg
Der Branchenverband der Markt- und Meinungsforscher in Deutschland (ADM), dem auch Insa angehört, hat sich auf einen Ethikkodex verpflichtet. Darin heißt es, dass Forscher "keine falschen oder sonstigen irreführenden Behauptungen über ihre Fähigkeiten, Erfahrungen oder Aktivitäten oder die ihrer Organisation machen" dürfen. Wenn ein Meinungsforschungsunternehmen sich als politisch unabhängig bezeichnet, sollte es das also auch sein. Und es sollte auch seine Firmenaktivitäten korrekt darstellen.

Der Insa-Chef erzählt gerne die Erfolgsgeschichte seines Unternehmens. Es ist die eines furchtlosen Newcomers aus einer ostdeutschen Landeshauptstadt, der sich gegen die großen, altgedienten Meinungsforschungsinstitute und deren Vormachtstellung in einem hart umkämpften Markt durchsetzen muss. Schaut man auf das Firmenschild am Eingang zum Insa-Haus, scheint er das geschafft zu haben. Doch offenbar gehört es zum Geschäft, sich ein wenig größer zu machen, als man selber ist. Denn bei näherem Hinsehen schrumpft das vermeintliche Umfrageimperium ein wenig zusammen.
Spoiler
"Niemand in der Branche hat auf Insa gewartet, aber auch in der Meinungsforschung ist Wettbewerb sehr notwendig", sagte Binkert in einem Artikel über Insa, der im Thüringer Magazin Besser Leben in Thüringen erschienen ist. Doch Binkert macht den Großen der Branche nicht wirklich Konkurrenz, dazu ist sein Unternehmen zu klein. Beim Branchenverband ADM, bei dem auch Insa Mitglied ist, lassen sich die verschiedenen Institute miteinander vergleichen; nach Mitarbeitern, nach Zahl der Interviewer oder nach der Menge an Telefon-Befragungsplätzen in ihren Studios. Insa ist demnach ein Zwerg. Forsa, Infas, Allensbach, GfK – sie alle beschäftigen viel mehr Interviewer, manche zehn oder zwanzigmal mehr, und haben viel größere Befragungsstudios.

"Mit dem Insa-Meinungstrend erheben wir wöchentlich online die politische Sonntagsfrage für die Bild-Zeitung", heißt es in einer Insa-Eigenwerbung bei YouTube. Doch dieser Meinungstrend basiert nicht allein auf Insa. Die zugrunde liegenden Daten werden von YouGov erhoben, einem international aktiven Umfrageinstitut, das sich auf Onlineumfragen spezialisiert und dabei auch schon mit der ZEIT und ZEIT ONLINE zusammengearbeitet hat. Insa kauft die Daten von YouGov, reichert sie an und veröffentlicht die verarbeiteten Ergebnisse anschließend in der Bild.

YouGov bestätigt auf Nachfrage von ZEIT ONLINE: Insa bezahle sie dafür, "das YouGov-Deutschland-Panel in eigenem Namen zur Erhebung von Rohdaten des Insa-Meinungstrends zu nutzen". Das ist ein üblicher Deal, doch damit gebührt zumindest ein Teil des Ruhmes, den Binkert für sich beansprucht, einem anderen Meinungsforschungsinstitut.

Überparteilich?
Vor allem aber sind die Firma und ihr Inhaber Binkert mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie nicht ganz so überparteilich seien, wie sie behaupten. Die Insa-Website listet insgesamt zwanzig Parteien, Medien, Institutionen und Firmen als Referenzen auf – Organisationen, für die das Meinungsforschungsinstitut schon tätig war. Darunter sind die Union, die SPD, die FDP und die Freien Wähler. Die AfD fehlt, obwohl Binkerts Firma immer wieder für diese Partei im Einsatz war.

Im Frühjahr 2014 beispielsweise suchte die damals noch junge AfD unter ihrem Chef Bernd Lucke eine Strategie, um erstmals in ostdeutsche Landesparlamente einzuziehen. Hermann Binkert konnte der Partei in dieser Aufbauphase einiges bieten. Der langjährige CDU-Politiker kennt wie kein anderer Demoskop die Politik aus eigener Erfahrung: Er hat im Bundesfamilienministerium gearbeitet, war persönlicher Referent zweier Ministerpräsidenten und in Thüringen zuletzt Staatssekretär in der Staatskanzlei. 2009 verließ er den Staatsdienst und wechselte in die Umfragebranche.

In der Huffington Post veröffentlichte er zwischen 2013 und 2015 Meinungsbeiträge über die Umfrageergebnisse zur AfD. Sie können wie Analysen der beobachteten Situation gelesen werden. Aber man kann sie auch als Berichte über eine neue Partei verstehen, für die der Autor Binkert Sympathie hegt. So heißt es im Text mit der Überschrift "Neue Volkspartei AfD?": "Die Wähler der AfD, die Wähler der anderen Parteien und die Bevölkerung insgesamt (...) sehen die Alternative für Deutschland als gemäßigte Partei im Mitte-Rechts-Spektrum, politisch nahe bei Union und FDP. (...) Versuche, die AfD mit dem rechten Rand in Verbindung zu bringen, scheitern offensichtlich an der gegenteiligen Einschätzung der Bürger." Binkert interpretiert darin die Wahlumfragen auch mit den Worten: "Ein Vierteljahrhundert nach der friedlichen Revolution in der damaligen DDR, in der sich viele hoffnungsvolle Initiativen bürgerlichen Engagements entwickelten, (...) scheint es in der politischen Landschaft der Bundesrepublik einen neuen demokratischen Aufbruch zu geben (...). Und dabei kann man sich auf Wahlumfragen und Wahlergebnisse stützen, die dokumentieren, dass es einer für die Parlamentsfähigkeit ausreichend breiten Wählerschaft gefällt, wenn es diese politische Alternative gibt."

Als die AfD im März 2014 zu einem hochkarätig besetzten Strategietreffen in ihre Bundesgeschäftsstelle lud, bereicherte neben Vertretern aller ostdeutscher Landesvorstände und der Bundesgeschäftsführung auch ein externer Gast diesen Ostgipfel: Hermann Binkert. Der Insa-Chef hatte Umfrageergebnisse mitgebracht und einen Vortrag für die Politneulinge vorbereitet.

"Sehr gut" sei das Strategietreffen gewesen, berichtete Holger Arppe kurz darauf seinen Mitstreitern. Arppe verließ später die AfD-Fraktion wegen seiner rassistischen und extrem rechten Äußerungen. Zur Zeit des Strategietreffens aber war er noch Landessprecher der Partei in Mecklenburg-Vorpommern – und fand: "Es gab eine Menge toller Anregungen für den Wahlkampf." Das zumindest geht aus Chatprotokollen hervor, die ZEIT ONLINE vorliegen.

Befragungen im Auftrag der AfD
Der Insa-Beiname Consulere ist ein Hinweis darauf, dass die Firma sich ursprünglich mit Beratung beschäftigen wollte. Der Begriff ist die Ableitung des lateinischen consulo, was "sich beratschlagen" oder "um Rat fragen" heißt. Binkert gründete das Unternehmen 2009 zusammen mit einem Berliner Journalisten und Berater für Öffentlichkeitsarbeit – zunächst unter dem Namen Consulere als Meinungsforschungs- und Beratungsagentur. So steht es auch im Gründungsdokument der GmbH. Mehrfach beriet Binkert in der Folge politische Meinungsmacher, statt nur politische Meinungen zu erheben.

Insa pflegte auch geschäftliche Beziehungen zur AfD. Im Auftrag der Partei machte das Unternehmen Telefonbefragungen, Fokusgruppengespräche und erhob Meinungstrends. Allein im Jahr 2014, so zeigen es interne Unterlagen, die ZEIT ONLINE einsehen konnte, stellte Insa der AfD für solche Befragungen mehr als 50.000 Euro in Rechnung.

Eine von Binkerts Firmen hat sogar Reden für die AfD geschrieben: 2014 bot sein Unternehmen DO Dienstleistungsoffice der thüringischen AfD-Landtagsfraktion die "Ausarbeitung von Redeentwürfen" an, wie der Spiegel bereits 2015 berichtete. Auch ein "Arbeitsprogramm" und Pressemitteilungen entwarf Binkerts Firma demnach gegen Geld für die Thüringer AfD-Fraktion. Die DO Dienstleistungsoffice heißt heute nicht mehr so, sie wurde 2017 umbenannt in Insa Field GmbH – einer der Namen auf dem Schild am Eingang.

7.000 Euro an die AfD gespendet
Binkert und die AfD verbindet noch mehr. Im September 2013, nach eigenen Angaben war Binkert zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht aus der CDU ausgetreten, lief nach Informationen von ZEIT ONLINE auf einem Konto der AfD eine Überweisung ein: 3.300 Euro, gespendet von Hermann Binkert und seiner Ehefrau – "mit der Bitte um Sendung einer Spendenquittung".

Auch Binkerts Firma Insa Consulere überwies wenig später eine Spende in Höhe von 2.000 Euro an die AfD. Dabei blieb es nicht. Im November 2013 schloss sich eine leitende Mitarbeiterin an. Von ihr erhielt die AfD 1.700 Euro als Spende. Insgesamt also flossen in diesen drei Monaten 7.000 Euro aus dem Insa-Kosmos als Spenden an die junge Partei.

Die leitende Insa-Mitarbeiterin verbreitete auf ihrem Facebook-Profil auch wiederholt Darstellungen, die auf politische Sympathie für die AfD hindeuten. Kurz vor der Bundestagswahl 2017 etwa teilte sie ein Video von Alice Weidel unter dem Betreff "Merkel-Regierung stürzt Deutschland immer weiter ins Chaos!" Ein anderer Beitrag lautete: "So zerstören die Medien unsere Demokratie!" Zudem teilte die Insa-Führungskraft einen Beitrag von der Facebook-Seite "Grüne! Nein danke", auf der Hetze gegen Grünen-Politikerinnen wie Claudia Roth verbreitet wird. Die Mitarbeiterin hat laut Handelsregister seit November 2013 Prokura für Insa. Und seit 2014 ist sie Mitinhaberin von DO Dienstleistungsoffice beziehungsweise Insa Field – der Firma, die für Insa Umfragen durchführt.

Binkert betont stets seine Unabhängigkeit. Zumindest in den Anfangsjahren der AfD aber war die Partei für sein Unternehmen ein wichtiger Umsatzbringer, und auch Binkert selbst war ihr offensichtlich gewogen. Bis heute pflegt er gute Beziehungen zur Neuen Rechten.

Treffen mit der Neuen Rechten
Im November 2017 lädt der Deutschland-Kurier zu einer Veranstaltung mit dem Titel "Redaktionskonferenz, Workshop und Erfahrungsaustausch" in Frankfurt am Main. Chefredakteur dieser Zeitung ist der PR-Berater David Bendels, der zugleich Vorsitzender des Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten e.V. ist. Dieser Verein wiederum steht in der Kritik, weil er millionenschwere Werbekampagnen für die Alternative für Deutschland organisiert hat. An dem Redaktionstreffen nehmen neben Chefredakteur Bendels nicht nur Erika Steinbach, Maximilian Krah und Nikolaus Fest für die Deutschland-Kurier-Redaktion teil, sondern auch der Meinungsforscher Binkert.

Wenig später sieht man sich wieder, diesmal hat Binkert eingeladen. Sein Unternehmen veranstaltet im Januar 2018 einen Jahresempfang, es hat dafür einen Saal in der "Arena" gemietet, einer Veranstaltungshalle in der Nachbarschaft des Erfurter Firmensitzes. Der Domberg-Kinderchor singt und neben Thüringer Politprominenz ist auch David Bendels unter den Gästen, der Vorsitzende des dubiosen AfD-Unterstützervereins und Deutschland-Kurier-Macher. Im Internet postet Bendels stolz ein Foto, auf dem ein Einladungsflyer zu sehen ist: "Werden Sie Kooperationspartner des Insa-Jahresempfangs 2018", steht darauf. Daneben liegt eine "Ehrenkarte" für die Feierlichkeit.

Etwa zwei Wochen später, im Januar 2018, folgt das nächste Treffen, diesmal in Berlin. Die zwei Hauptredner des Neujahrsempfangs der neurechten Zeitung Junge Freiheit sind deren Chefredakteur Dieter Stein und Hermann Binkert. Binkert hält einen Vortrag über "Meinungsforschung in postfaktischer Zeit", wie die JF auf ihrer Facebook-Seite schreibt. Geschäftlich ist er dem Blatt ebenfalls verbunden, ein ehemaliger Insa-Mitarbeiter sagt, er habe eine Leserbefragung bearbeiten müssen, die Insa im Auftrag der Jungen Freiheit durchgeführt habe.

Kurz vor der Landtagswahl in Bayern im Oktober 2018 arbeitete Insa auch für Bendels Publikation. Bendels bewarb auf Twitter und auf seiner Website eine "exklusive Insa-Umfrage" für den Deutschland-Kurier.
Wie unabhängig sind angesichts solcher Nähe die Wahlumfragen von Insa, wenn es um die AfD geht? Hermann Binkert selbst kann man dazu nicht fragen. Er hat über mehrere Monate hinweg sämtliche Gesprächsanfragen von ZEIT ONLINE ausgeschlagen und fand keine Zeit, über die Arbeitsweise seiner Firma zu reden. Auch schriftliche Fragen dazu ließen er und seine Mitarbeiterin unbeantwortet. Binkert ließ einen Anwalt antworten, der jedoch nicht detailliert auf die Fragen einging.
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/insa-consulere-hermann-binkert-afd/komplettansicht
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Mal ein kleines "Schmankerl".

Vorab: Der Film ist insgesamt hochinteressant, zeigt es doch den -meiner Meinung nach- Extrem-Betrüger Höller dabei, wie man eine Sekte aufbaut und Menschen extrem manipuliert. Er ist ein typischer MLMler, der einfach heiße Luft verkauft. Aber, egal...

Bei 1.01.08 (ungefähr) tritt der Spitzenpolitiker Räpple auf. Zu gut, das ist sogar Höller zuviel, wie man deutlich sieht. Der "hartnäckigste Heilhypnotiseur".

Die Szene sollte man ausschneiden und so hochladen und möglichst weit verbreiten...zu genial!

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzUzZWM5MDRkLTJiNzQtNDhhMi1iY2EyLTVjNTk1ZDg0Mjk4MA/?fbclid=IwAR1Lb88QS0xF5R7MwvfCNtIE8NrEJLdW9hDgnv48wI8GiSFlaTDNkVOgdHk

Edit:
Ich sehe gerade, ist auch bei YOutube verfügbar.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 20:09:03 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Daß im Parlament eine weit höhere Schmerzgrenze gilt als im normalen Leben, war hier im Forum schon öfter mal Thema.
Man sollte also nicht allzu empfindlich sein und der afd keinen Sieg gönnen.
Dennoch zeigt der Fall die Rechtsstaatlichkeit der Entscheidung, die nicht nach sympathischen oder mehrheitsfähigen Aussagen unterscheidet.


Zitat
Erfurt. Die linke Thüringer Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuß äußert scharfe Kritik am Thüringer Verfassungsgerichtshof. Dessen Beschluss vom 9. Januar 2019 zur Rede- und Meinungsfreiheit von Landtagsabgeordneten „lässt die Verrohung der Debatte ihren Lauf nehmen, anstelle dieser Grenzen zu setzen“, teilte Frau König-Preuß unserer Zeitung am Mittwoch auf Anfrage mit. Mit diesem Beschluss habe sich das Verfassungsgericht „erstmals umfassend zur Freiheit der Rede von Abgeordneten im Landtag geäußert“, ordnete ein Sprecher des höchsten Gerichts im Freistaat die Bedeutung der Entscheidung ein.

In dem seit drei Jahren vor mehreren Instanzen durchgefochtenen Verleumdungsstreit zwischen den Thüringer Politikern Katharina König-Preuß (Linke) und Stephan Brandner (AfD) hat das Thüringer Verfassungsgericht nun in letzter Instanz im Sinne Brandners entschieden und festgestellt: Der AfD-Politiker durfte im Dezember 2015 im Landtag über Frau König-Preuß und deren Vater, den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, sagen: „Die wahren Politrambos, die sitzen bei Ihnen links, dieses Duo Infernale, der Straßenchaotenvater und Tochter König beispielsweise, die dafür verantwortlich sind, dass Polizisten grün und rot geschlagen werden. Sie sind nicht die Brandstifter. Sie sind die wahren Väter aller Probleme.“
Spoiler
Werturteil, das nicht strafbar sei

Für das höchste Thüringer Gericht – wie zuvor für das Thüringer Oberlandesgericht – stellt diese Äußerung keine verleumderische Beleidigung dar, sondern ein herabwürdigendes Werturteil, das, sofern im Parlament geäußert, nicht strafbar sei.

Das Recht der Abgeordneten auf Meinungsfreiheit reicht für das Gericht sogar so weit, dass diese unter Umständen den politischen Gegner sogar verleumderisch beleidigen dürfen. Selbst wenn Herr Brandner Frau König-Preuß verleumdet hätte, sei dies im Parlamentsbetrieb nur unter einer Voraussetzung strafbar, so das Gericht: Brandner hätte „sichere Kenntnis von der Unwahrheit“ seiner Behauptung haben müssen.

Diese Rechtslage, so die Thüringer Verfassungsrichter, entspreche nicht nur der des Grundgesetzes, sondern auch der in den meisten Landesverfassungen. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Hessen bezögen sogar verleumderische Beleidigungen in den Indemnitätsschutz der Abgeordneten ein.

Verfassungsgerichtshof beschreibt Parlament als ein privilegiertes Debattenforum

In seinem Beschluss beschreibt der Verfassungsgerichtshof das Parlament als ein privilegiertes Debattenforum, in dem die gewählten Volksvertreter das Recht besitzen müssen, frei zu reden, ohne strafrechtliche Repressalien fürchten zu müssen. Dieses so genannte Indemnitätsprinzip – Indemnität bedeutet Freiheit vor Strafverfolgung bei Äußerungen im Parlament – diene zum einen der ungestörten sachgerechten Parlamentsarbeit, zum anderen der Ausübung des freien Mandats der Abgeordneten.

„Die repräsentative Demokratie fordert parlamentarische Rede- und Abstimmungsfreiheit“, stellt das Verfassungsgericht fest. „Sie kann nur verwirklicht werden, wenn die Ausübung dieses Rechts von Sanktionen freigestellt ist. Allein die Möglichkeit des Betreibens von Verfahren, die an Äußerungen des Abgeordneten anknüpfen, schränkt die parlamentarische Diskussion und damit auch die parlamentarische Willensbildung ein.“

Es sei nicht vorrangig die Justiz, die einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang im Parlament sicherzustellen und für die Wahrung der Werte und Verhaltensweisen zu sorgen habe, befindet das Verfassungsgericht. Dies sei die Aufgabe der parlamentarischen Ordnungsgewalt. So darf das Landtagspräsidium Sanktionen gegen Abgeordnete verhängen, die die Regeln des Parlaments verletzen.

Darüber hinaus, so das Gericht, gebe es eine zweite Sicherung gegen einen Missbrauch der Indemnität: die „Möglichkeit, dass andere Abgeordnete den Äußerungen entgegentreten und die zurückweisen“.

König-Preuß erscheint Rechtsposition des Verfassungsgerichts wenig nachvollziehbar

Der Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuß, die ihren Kollegen Brandner auch schon mal „sexistisches ♥♥♥“ nannte, erscheint diese Rechtsposition des Verfassungsgerichts wenig nachvollziehbar. Das Gericht öffne „diffamierenden Behauptungen, welche durch die AfD mit dem Ziel, politische Gegner zu stigmatisieren und auszugrenzen, verbreitet werden, Tür und Tor“, teilte sie unserer Zeitung auf Anfrage mit.

Das hohe Gut des Indemnitätsrechts zur Verteidigung der ungehinderten und freien Rede von Abgeordneten umfasse nicht das Recht, andere in persönlichkeitsschädigender Weise öffentlich herabzuwürdigen und zu diffamieren, erklärte König-Preuß. „Es ist zu befürchten, dass die Entscheidung erheblich zu Lasten des Persönlichkeitsschutzes von Abgeordneten geht.“

Persönlichkeitsrecht von Politikern schützen

Die Politikerin der Linken forderte den Landtag am Mittwoch auf, sich mit der Gerichtsentscheidung zu befassen und Maßnahmen zu ergreifen, um das Persönlichkeitsrecht von Politikern gegen Diffamierungen zu schützen.

Der Landtag wolle den Gerichtsbeschluss vor einer öffentlichen Stellungnahme zunächst eingehend prüfen, teilte Landtagssprecher Fried Dahmen auf Nachfrage mit.

Der AfD-Politiker Stephan Brandner, inzwischen Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, kommentierte den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs auf Anfrage so: „Jeder, der linke Gewalt – insbesondere in Jena, wo Frau König-Preuß mit ihrem Vater ihr Unwesen treibt – beobachtet, erkennt, dass dort zuhauf Straf- und Gewalttaten begangen werden. Das muss klar ausgesprochen werden. Wer diese Umtriebe öffentlich verurteilt, darf nicht durch die Justiz mundtot gemacht werden.“

Frau König-Preuß, so Brandner, habe letztlich vergeblich zu verhindern versucht, die für sie unangenehme Wahrheit zu unterdrücken. „Nach meiner Auffassung weiß Frau König-Preuß, dass von ihren Jüngern Gewalt verübt wird, und billigt das. Sie ist die Spinne im linken Straßenterroristennetzwerk.“
Fünf Tage, bevor Brandner in der Landtagssitzung am 17. Dezember 2015 die linke Abgeordnete Katharina König-Preuß und deren Vater heftig bis beleidigend attackierte, hatten bei einer Demonstration in Leipzig bis zu 1200 vermummte Linksextremisten Jagd auf Polizeibeamte gemacht und Dutzende Beamte krankenhausreif verletzt.

Mitten durch das Demonstrationsgeschehen rollte am 12. Dezember ein blauer Kleinbus aus Jena, über dessen Dach, auf dem große Lautsprecherboxen festgemacht waren, oft eine schwarze Fahne mit weißem Totenkopf weht.

Polizeibeamter erläutert möglichen Zusammenhang

Wo Barrikaden brannten und Steine flogen, war Kleinbus „Lauti“ oft nicht weit entfernt. Am Lenkrad saß Lothar König, daneben seine Tochter Katharina. „Man hätte erwarten können, dass ein Pfarrer und eine Landtagsabgeordnete mäßigend einwirken“, sagte ein Beamter, der das Demonstrationsgeschehen detailliert verfolgen konnte. „Aber das ist nicht geschehen.“ Statt dessen habe sich „Lauti“ im Umfeld offensichtlich gewaltbereiter Linksextremisten bewegt.

Ein Polizeibeamter erläutert den möglichen Zusammenhang: „Zu Demonstrationen kommen immer auch Autonome, die sich in der Stadt nicht auskennen. Der Wagen mit der Totenkopffahne ist wie ein Orientierungspunkt für Ortsunkundige. So kann man die Massen ein Stück weit führen.“

König-Preuss bestreitet Kontakt zu Autonomen

Katharina König-Preuss hat gegenüber unserer Zeitung den Kontakt zu Autonomen, die offenkundig dem linksextremen „schwarzen Block“ zuzuordnen, kategorisch bestritten. Ihre Antwort auf die Frage nach Extremistenkontakten lautete: „Nein.“

Das Ermittlungsverfahren gegen Jugendpfarrer König und andere Mitfahrer wegen des „Lauti“-Einsatzes in Leipzig wurde im Dezember 2016 eingestellt. Zwar sei durch im Einsatz befindliche Polizeibeamte das Fahrzeug „mehrfach in der Nähe einer Gruppe vermummter Personen festgestellt“ worden, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig unserer Zeitung damals mit. Doch nach Auswertung umfangreichen Beweismaterials sei ein strafbares Handeln nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

„Im Kern habe ich mit meiner Aussage recht“, sagte Brandner am Mittwoch. „Aber leider lässt sich das derzeit noch nicht hundertprozentig beweisen.“

[close]
https://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Verleumdungsstreit-Koenig-Preuss-uebt-scharfe-Kritik-am-Thueringer-Verfassungsg-363772904?utm_medium=Social&utm_campaign=Echobox&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR0WOfzJvI3_KoE468FHDqD9x0bMEVyCR6INyyPTqzEtrJtEuOavsMO8zuw#Echobox=1548339911
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Gegen "Ich habe mit Reichsbürgern nichts zu tun und bin kein NeoNazi"-Härle läuft jetzt ja angeblich ein Parteiausschlußverfahren.

Das wird sicher richtig erfolgreich sein, immerhin ist er ja mit einem Mitglied des Ausschusses (Theo Gottschalk), der im übrigen seine Ansichten teilt, befreundet. Die beiden teilen auch gerne gegenseitig ihre Beiträge und sind absolut einer Meinung.

Meine Einschätzung: Die fliegen eher die "Störer" als Härle.

Hier bei der Hessenschau mit Video
https://www.hessenschau.de/tv-sendung/afd-reagiert-nach-verfassungsschutz-gutachten,video-82340.html

Den Post seinerzeit hatte Thomas Langnickel zu vertreten. Auch der hat bestimmt weniger als gar nichts zu befürchten, das ist mal wieder reine Schaumschlägerei.
https://www.landeszeitung.de/blog/nachrichten/politik/2276872-facebook-eintrag-der-afd-wird-fall-fuer-den-staatsanwalt

Auf FB mit Links zu vielen Vorfällen mit Härle, der auch schon bei uns kommentiert hat und auch angekündigt hatte Strafanzeige zu stellen und Schaaanersatz zu verlangen. Ein wirklich lustiges Kerlchen mit lupenreinem "Reichsbürgerverstand" und -bildung.

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1957798214276134
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 23:16:00 von Gutemine »
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Offline Rabenaas

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Zitat
Die bayerische Behörde des Verfassungsschutzes beobachtet künftig die AfD-Gruppe "Flügel" und die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative", darf also Telefone abhören und V-Leute einsetzen.

Zu dieser Einordnung führte unter anderem ein internes Gutachten des Bundesamts.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und NDR sind dort auch der AfD-Landesvorsitzende Martin Sichert und sein Vorgänger Petr Bystron aufgeführt.

Johann Osel und Reiko Pinkert, sueddeutsche.de am 24.01.2019

Daß ausgerechnet die Bazis so schnell ernst machen...
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Daß ausgerechnet die Bazis so schnell ernst machen...

Wie bei den Reichis eben.   ;)


Weil sich die afd nicht benehmen kann, wie sie in Bayern wieder gezeigt hat, ist sie von der Gedenkveranstaltung in Buchenwald ausgeschlossen:

Zitat
Weimar. Politiker der AFD sind bei der Kranzniederlegung der Landesregierung und des Thüringer Landtages für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem ehemaligen Appellplatz des Konzentrationslagers Buchenwald anlässlich des Holocaust-Gedenktages nicht willkommen. Dies teilte Stiftungsdirektor Volkhard Knigge der AfD-Fraktion am Donnerstag in einem zweitseitigen Brief mit.

Begründet wird das Hausverbot mit der Dresdner Rede von Landeschef Björn Höcke von 2017. Höcke hatte seitdem auf dem Ettersberg Hausverbot. Das Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke sei 2018 eingestellt worden. Bis heute halte der AFD-Politiker an seiner Haltung fest. Auch aus der Fraktioin sei keinerlei Distanzierung von seinen Positionen bekannt geworden.

Inzwischen werde das von der Thüringer AFD initiierte Netzwerk „Der Flügel“ vom Verfassungsschutz als „extremistische Bestrebung“ beobachtet. „Wir halten es daher für geboten, dass Sie an der feierlichen Ehrung in der Gedenkstätte Buchenwald nicht teilnehmen“, so Knigge.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Gedenkstaette-Buchenwald-schliesst-AfD-von-Holocaust-Gedenktagaus-775410449

_____________________________________________________________

In Dresden belügt und betrügt man sich fröhlich gegenseitig:

Zitat
Ehemaliger AfD-Fraktions-Chef fordert Gehaltsnachzahlung in sechsstelliger Höhe
Seit über einem Jahr angeblich ohne Gehalt: AfD-Mann Harald Klaebe hat deshalb zum 31. Dezember 2018 seinen Posten als Fraktionsgeschäftsführer der Stadtratsfraktion beendet. Sollte die Fraktion seinen Forderungen nicht nachkommen, dann will er diese vollstrecken lassen.

Dresden
Auf die AfD-Stadtratsfraktion kommen Forderungen in sechsstelliger Höhe zu. Das kündigte der ehemalige Fraktionsgeschäftsführer Harald Klaebe am Donnerstag gegenüber DNN an. Er habe sich nach einem mehr als einjährigen Rechtsstreit entschlossen, seine Aufgabe als Fraktionsgeschäftsführer der AfD-Stadtratsfraktion zum 31. Dezember 2018 zu beenden, so Klaebe. „Seit mehr als einem Jahr sind die mir zustehenden Gehälter vorenthalten worden. Sollte die Fraktion nicht zahlen, werde ich meine Forderungen vollstrecken“, kündigte Klaebe an.

Hintergrund ist ein interner Machtkampf in der AfD-Fraktion. Die Stadträte Stefan Vogel und Gordon Engler beanspruchen das Amt des Fraktionsvorsitzenden für sich. Klaebe gilt als Vertrauter von Vogel. Die anderen drei Fraktionsmitglieder sprachen Klaebe mehrere Kündigungen aus, die jedoch in arbeitsrechtlichen Verfahren für unwirksam erklärt worden sind.

Klaebe hat jetzt einen Schlusstrich gezogen und will seine Ansprüche durchsetzen. Er forderte Engler auf, das Trachten nach dem Fraktionsvorsitz aufzugeben. „Sein Verhalten hat Ansehen und effektive Arbeit einer ganzen Fraktionsgeschäftsstelle auf Eis gelegt“, erklärte Klaebe.

Von tbh
http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Dresden-Ehemaliger-AfD-Fraktions-Chef-Klaebe-fordert-Gehaltsnachzahlung-in-sechsstelliger-Hoehe
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Offline Reichsschlafschaf

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Das wundert mich jetzt grad überhaupt nicht:

Zitat
Jens Maier spricht für AfD-Flügel
Erschienen am 25.01.2019
 
Bundestagsabgeordneter nun offiziell Obmann
Dresden. Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Jens Maier spricht ab sofort in Sachsen für die rechtsnationale AfD-Organisation Der Flügel um Björn Höcke. Maier, der seit 2017 für die AfD im Bundestag sitzt, wurde am Mittwoch beim Flügel-Treffen in Klipphausen offiziell von Höcke zum sogenannten Obmann ernannt. Entsprechende Informationen der "Freien Presse" bestätigte Maier am Donnerstag.
Der Flügel will sich mit dem Obmann in Sachsen "festere Strukturen" geben, so Maier. Vor allem solle die Kommunikation dadurch verbessert werden: "Wir streben eine Professionalisierung in der Außendarstellung an. So wollen wir gewährleisten, dass die Wahrheit über unsere politischen Auffassungen verbreitet wird. Wir wollen klarstellen, wofür wir stehen, und unser Profil schärfen." Der Flügel wurde wegen "gewichtiger Anhaltspunkte" auf extremistische Bestrebungen vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt. Außer dem Obmann gibt es keine Strukturen der AfD-Organisation in Sachsen.

Maier will unterdessen nach einer Verurteilung zu 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines rassistischen Tweets gegen den Künstler Noah Becker in Berufung gehen. Sein Anwalt bestätigte einen Beitrag des Magazins "Der Spiegel". (kok/dpa)
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/marienberg/jens-maier-spricht-fuer-afd-fluegel-artikel10428785
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Offline hair mess

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Der Ausschluß von Buchenwald ist ein Fehler. Eine weitere Gelegenheit, in der sie sich selbst die Maske von der Fratze reißen können geht verloren.
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