Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412039 mal)

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Jegliche soziale Ausgrenzung der AfD ist sinnvoll und angemessen.

So isses!
Schöne Vorstellung: 90% der Anwesenden verlassen den Raum, wenn der afd-Mann vorliest ...


Manchen grenzen sich auch selbst aus. "Die Geister, die ich rief ..."

Zitat
Flensburg
Der AfD-Kreisvorstand bleibt in der Öffentlichkeit anonym. Der Grund: Es seien in der Vergangenheit Häuser beschmiert und Autos beschädigt worden. Daher werde das Ergebnis der Nachwahl vom 14. Dezember, bei der über den Verbandsvize, den Kassenwart und Beisitzer entschieden worden sei, nicht publiziert, sagte der Kreisvorsitzende Lambert Gatzen. Intern würden die Parteimitglieder aber informiert.

Er wolle dem Vorstand vorschlagen, diese Praxis zu überdenken. Auf die Frage, warum denn sein Name öffentlich sei, sagte Gatzen: "Ich habe 40 Jahre Karate gemacht. Wenn die Antifa kommt, können wir gern gemütlich Tee trinken." Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" berichtet.

Von RND/dpa
http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Flensburg-AfD-Kreisvorstand-bleibt-in-Oeffentlichkeit-anonym?fbclid=IwAR01YH27A89oB6Bsl4z0fB_e9tYLfnMhxHMmYvSE1sZvlKWsu4mcaRE1cEY
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Ich habe die Geschäftsordnung von BaWü mal rausgesucht....Räpple und Gedeon können ganz eindeutig nicht lesen.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/rechtliche_grundlagen/Gesch%c3%a4ftsordnung%2016.%20LT.pdf
(ab Seite 152)

Zitat
§ 82
Wortmeldungen, Worterteilung und Reihenfolge
der Redner/Rednerinnen
(1)  Abgeordnete  und  Regierungsvertreter,  die  sich  an  der  Beratung beteiligen wollen, melden sich beim Präsidenten zum Wort.
Es wird eine Rednerliste geführt. Der Präsident erteilt das Wort.
(2) Der Präsident bestimmt die Reihenfolge der Redner/Rednerinnen. Hierbei sollen die Sorge für eine sachgemäße Erledigung und zweckmäßige  Gestaltung  der  Beratung  sowie  die  Rücksicht  auf die Stärke der Fraktionen maßgebend sein. Bei der Besprechung von  Anfragen  und  der  Beratung  von  selbständigen  Anträgen  soll  der erste Redner nach der Begründung des Antrags oder der Anfrage  nicht  derselben  Fraktion  angehören  wie  der  Antragsteller. 
Dem Berichterstatter steht das erste und das letzte Wort zu.
(3)  Regierungsvertreter  müssen  auf  ihr  Verlangen  jederzeit  gehört  werden.  Der  Präsident  des  Rechnungshofs  und  der  Landesbeauftragte für den Datenschutz erhalten zu ihren Jahresberichten im Landtag das Wort.
(4)  Ergreift  der  Ministerpräsident  zu  Beginn  oder  im  Verlauf  einer  Aussprache  das  Wort,  so  muss  anschließend  den  Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen auf ihr Verlangen das Wort erteilt werden.  Wird  von  diesem  Recht  Gebrauch  gemacht,  so  können  danach  auch  die  Vorsitzenden  der  anderen  Fraktionen  das  Wort  verlangen.  Ist  der  Vorsitzende  einer  Fraktion  an  der  Teilnahme  an der Sitzung verhindert, kann sein Stellvertreter nach Maßgabe der vorstehenden Sätze das Wort verlangen.
(5) Will sich der Präsident als Redner an der Beratung beteiligen, so  gibt  er  für  die  Dauer  dieser  Beratung  den  Vorsitz  an  seinen  Stellvertreter ab.
(6)  Die  Redner  richten  ihre  Ausführungen  ausschließlich  an  den  Landtag.
(7)
[aufgehoben]
(8)  In  Immunitätsangelegenheiten  soll  der  betroffene  Abgeordnete im Landtag das Wort zur Sache nicht ergreifen.

§  82 a
Zwischenfrage, Zwischenbemerkung (Kurzintervention)
(1)  Zwischenfragen  an  den  Redner  können  von  Abgeordneten über  die  Saalmikrofone  gestellt  werden.  Wer  eine  Zwischenfrage  stellen  will,  meldet  sich  per  Handzeichen  von  seinem  Platz  aus  und  wartet  ab,  bis  der  Präsident  den  Redner  gefragt  hat,  ob  er  eine  Zwischenfrage  zulässt.  Wenn  der  Redner  bejaht,  erteilt  der  Präsident das Wort zur Zwischenfrage. Eine Zwischenfrage muss sich  auf  den  Verhandlungsgegenstand  beziehen  und  darf  bei  einer  Fraktionsredezeit  von  fünf  Minuten  zwei  Minuten,  im  Übrigen drei Minuten nicht überschreiten. Die Dauer der Frage wird
Geschäftsordnung nicht auf die Redezeit angerechnet. Der Präsident kann die Redezeit entsprechend der Inanspruchnahme für das Eingehen auf die Frage verlängern.
(2)  Für  Zwischenbemerkungen  von  Abgeordneten  gilt  Absatz  1  entsprechend  mit  der  Maßgabe,  dass,  wer  eine  Zwischenbemerkung machen möchte, sich unmittelbar zum Saalmikrofon begibt und dort wartet, bis der Präsident den Redner gefragt hat, ob er eine Zwischenbemerkung zulässt.

§  82 b
Persönliche Erklärungen
(1) Zu persönlichen Erklärungen erteilt der Präsident auf Verlangen am Ende der Beratung das Wort.
(2) Persönliche Erklärungen dürfen nur die Zurückweisung eines persönlichen  Angriffs  oder  die  Berichtigung  einer  unrichtigen  Wiedergabe von Ausführungen zum Gegenstand haben.
(3)  Wird  die  Beratung  durch  Vertagung  unterbrochen,  so  erteilt  der  Präsident  das  Wort  zu  einer  persönlichen  Erklärung  nach dem Vertagungsbeschluss.

§  82 c
Sachliche Richtigstellung Zu einer sachlichen Richtigstellung erteilt der Präsident am Ende der  Beratung  oder  vor  Schluss  der  Sitzung  außerhalb  der  Tagesordnung das Wort.

§ 83
1)
Reden und Berichte
Die  Redner  sollen  grundsätzlich  in  freiem  Vortrag  sprechen.  Sie  können hierbei Aufzeichnungen benutzen.

§ 83 a
Rededauer
(1) Das Präsidium kann Redezeiten für die Fraktionen und für die einzelnen  Redner  festlegen  oder  die  Beratungsdauer  eines  Gegenstandes  begrenzen.  Legt  das  Präsidium  zu  den  Beratungen  des  Staatshaushaltsgesetzes und der Einzelpläne zum Staatshaushaltsplan  für  die  Aussprache  Redezeiten  für  die  Fraktionen  fest,  kann  es zusätzlich für die Behandlung dazu gestellter Änderungsanträge weitere  Fraktionsredezeiten  festlegen.  Der  Landtag  kann  auf  An-
trag  einer  Fraktion  oder  auf  Vorschlag  des  Präsidenten  die  Beschlüsse des Präsidiums ändern. Der Präsident soll die Redezeiten der  Fraktionen  verlängern,  wenn  die  Regierungsvertreter  in  einer  Aussprache,  in  der  Redezeiten  für  die  Fraktionen  festgelegt  sind,  50 Prozent der Gesamtredezeit der Fraktionen überschreiten.
(2) Bei der Festlegung von Redezeiten wird allen Fraktionen grundsätzlich die gleiche Grundredezeit eingeräumt. Die Grundre
dezeit soll so bemessen werden, dass jede Fraktion ausreichend Gelegenheit hat, ihren Standpunkt darzulegen. Auf Verlangen einer Fraktion ist eine Zusatzredezeit einzuräumen, die dem Stärkeverhältnis  der  Fraktionen  entspricht.  Die  Zusatzredezeit  einer  Fraktion  darf 50 vom Hundert ihrer Grundredezeit nicht überschreiten.
(3) An eine Regierungserklärung und an eine kurzfristige Information durch die Regierung schließt sich die Aussprache darüber an.
Zur  Vorbereitung  darauf  soll  den  Fraktionen  48  Stunden  vor  der  maßgeblichen  Plenarsitzung  der  Inhalt  der Regierungserklärung  oder  der  Information  vertraulich  zur  Verfügung  gestellt  werden. 
Wenn  die  Regierung  die  Frist  nach  Satz  2  nicht  einhält,  können zwei  Oppositionsfraktionen  verlangen,  dass  die  Aussprache  erst  zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. Das gemeinsame Verlangen ist schriftlich bis spätestens 12:00 Uhr am Tag vor der Plenarsitzung  beim  Präsidenten  einzureichen.  Die  Aussprache  wird  stets  von  einem  Oppositionsredner  in  wechselndem  Turnus eröffnet. Im Übrigen gilt § 82 Absatz 2 Satz 2 entsprechend.

§ 84
Bemerkungen zur Geschäftsordnung Zur  Geschäftsordnung  wird  das  Wort  auf  Verlangen  außerhalb  der   Reihenfolge   erteilt.   Bemerkungen   zur   Geschäftsordnung  müssen  sich  auf  die  geschäftliche  Behandlung  des  zur  Beratung 
stehenden Gegenstandes oder auf die Anwendung der Geschäftsordnung  beschränken.  Sie  dürfen  die  Dauer  von  fünf  Minuten  nicht überschreiten.

§ 85
Schluss der Beratung (1) Schluss der Beratung kann beantragt werden, wenn alle Fraktionen  zur  Darlegung  ihres  Standpunkts  Gelegenheit  hatten. 
Über den Antrag wird ohne Aussprache abgestimmt. Vor der Abstimmung wird die Rednerliste bekanntgegeben.
(2) Wird der Antrag auf Schluss der Beratung abgelehnt, so kann er, wenn mindestens ein weiteres Mitglied gesprochen hat, erneut gestellt werden.


§ 90 Verweisung zur Sache
Ein  Redner,  der  vom  Verhandlungsgegenstand  abweicht,  wird  vom Präsidenten zur Sache verwiesen.

§ 91
Ordnungsruf
Verletzt  ein  Abgeordneter  die  Ordnung,  so  erteilt  ihm  der  Präsident unter Nennung des Namens einen Ordnungsruf.

§ 91 a Wortentziehung
(1)  Bei  gröblicher  Verletzung  der  Ordnung  kann  der  Präsident  einem Redner das Wort entziehen.
(2) Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache verwiesen oder zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male durch den Präsidenten  auf  die  Folgen  einer  dritten  Verweisung  zur  Sache  oder  eines  dritten  Ordnungsrufes  hingewiesen  worden,  so  muss  ihm der Präsident das Wort entziehen.
(3) Nach der Wortentziehung wird dem Redner das Wort vor Erledigung  des  zur  Beratung  stehenden  Gegenstandes  nicht  mehr  erteilt.

§ 92
Ausschluss von der Sitzung
(1) Der Präsident kann einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen,  wenn  eine  Ordnungsmaßnahme  nach  §  91  oder  §  91 a  wegen der Schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht. Der Präsident fordert den Abgeordneten auf, den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen. Leistet der Abgeordnete dieser Aufforderung nicht  Folge,  so  wird  die  Sitzung  unterbrochen.  Der  Abgeordnete  ist  damit  ohne  Weiteres  für  die  nächsten  drei  Sitzungstage  von  der  Sitzung  ausgeschlossen;  der  Präsident  stellt  dies  bei  Wiedereintritt in die Sitzung fest.
(2)  In  besonders  schweren  Fällen  kann  der  Präsident  im  Einvernehmen  mit  dem  Präsidium  feststellen,  dass  der  Ausschluss  für  mehrere  Sitzungstage,  höchstens  jedoch  für  zehn  Sitzungstage  wirksam  ist.  Dasselbe  gilt  beim  erneuten  Ausschluss  eines  Abgeordneten, der sich innerhalb derselben Wahlperiode des Landtags bereits  einmal  den  Ausschluss  von  der  Sitzung  zugezogen  hat. 
Der  Präsident  gibt  vor  dem  Ende  der  Sitzung  bekannt,  für  wie viele Sitzungstage der Abgeordnete ausgeschlossen ist.
(3)  Ein  ausgeschlossener  Abgeordneter  darf  vor  Ablauf  des  Sitzungstages, für welchen der Ausschluss gilt, auch an keiner Ausschusssitzung teilnehmen. Bei einem Ausschluss für mehrere Sitzungstage ist der Ablauf des letzten Sitzungstages maßgebend.

§ 93
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
(1)  Gegen  den  Ordnungsruf,  die  Wortentziehung  und  den  Ausschluss  von  der  Sitzung  kann  der  Abgeordnete  bis  zum  Beginn  der  nächsten  Sitzung  beim  Präsidenten  schriftlich  Einspruch  einlegen.  Über  den  Einspruch  entscheidet  der  Landtag  in  dieser  Sitzung  ohne  Beratung.  Der  Einspruch  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.
(2)  Ordnungsmaßnahmen  sowie  der  Anlass  hierzu  werden  nicht  besprochen.

§ 94
Unterbrechung der Sitzung
Bei  grober  oder  anhaltender  Störung  kann  der  Präsident  die  Sitzung  unterbrechen  oder  aufheben.  Kann  sich  der  Präsident  kein  Gehör  verschaffen,  so  verlässt  er  den  Präsidentenstuhl;  die  Sitzung ist dadurch auf eine halbe Stunde unterbrochen.

§ 95
Weitere Ordnungsmaßnahmen
(1)  Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerinnen,  die  nicht  Mitglieder  des  Landtags  sind,  und  Zuhörer  unterstehen  der  Ordnungsgewalt des Präsidenten.
(2) Den Zuhörern sind Zeichen des Beifalls und der Missbilligung sowie  sonstige  laute  Äußerungen  untersagt.  Zuhörer,  die  hiergegen  verstoßen  oder  die  Ordnung  in  anderer  Weise  verletzen,  können  auf  Anordnung  des  Präsidenten  entfernt  werden.  Bei störender Unruhe kann der Präsident den Zuhörerraum räumen lassen.
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Offline Reichsschlafschaf

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Die Typen raffen es nicht, dass das Parlament sich die Geschäftsordnung selbst gibt.

Dafür hat die Parlamentsmehrheit ganz gut gerafft, was da läuft.  ;)


Zitat
Räpple und Gedeon im Landtag
AfD-Abgeordnete müssen draußen bleiben
Von Maria Wetzel 19. Dezember 2018 - 12:05 Uhr

Die beiden AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon bleiben bis Ende Januar von Landtagssitzungen ausgeschlossen. Die Einsprüche der beiden gegen die Entscheidung von Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat die Landtagsmehrheit klar zurückgewiesen.

Stuttgart - Die Landtagsabgeordneten von Grünen, CDU, SPD und FDP haben am Mittwoch den Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon für drei Sitzungen bestätigt. Die beiden hatten Einspruch gegen ihren Ausschluss erhoben. Sie kündigten an, möglicherweise beim Verfassungsgerichtshof gegen den Ausschluss zu klagen.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte die beiden Abgeordneten vor einer Woche wegen beleidigender Zwischenrufe zur Ordnung gerufen und schließlich aus dem Saal gewiesen. Weil sie der Aufforderung nicht nachkamen, wurden sie von der Polizei aus dem Plenarsaal begleitet – ein bisher einmaliger Vorgang. Zudem verhängte Aras einen Ausschluss für drei Sitzungen gegen die beiden.

Auch ein AfD-Abgeodneter stimmt gegen Gedeon
Die Hausordnung des Landtags sieht solche Sanktionsmöglichkeiten vor. Bis Ende Januar dürfen die beiden AfD-Politiker weder an den Plenarsitzungen noch an Sitzungen der Landtagsausschüsse teilnehmen. Ihre Diäten werden allerdings nicht gekürzt. Im Wiederholungsfall könnte die Dauer des Ausschlusses auch länger ausfallen.

Bernd Gögel, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, kritisierte die Entscheidung am Mittwoch. „Die betroffenen Abgeordneten haben im Rahmen der aktuellen Debatte der AfD-Fraktion lediglich von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht.“ Das sehen nicht alle so. Auch ein AfD-Politiker stimmte am Mittwoch gegen den Antrag Gedeons, ihn ab sofort wieder zu den Sitzungen zuzulassen, ein weiterer enthielt sich. Für Räpples Antrag votierten alle AfD-Abgeordneten.

Gedeon gehört seit Ende 2016 nicht mehr der AfD-Fraktion an. Wegen seiner antisemitischen Einstellung hatte sich die AfD-Fraktion damals zeitweise gespalten, schließlich verließ Gedeon die Fraktion. Er hält allerdings weiterhin Kontakt zu vielen AfD-Abgeordneten und ist noch Mitglied der Partei. Gegen den 71-Jährigen läuft derzeit ein zweites Parteiausschlussverfahren, eine erstes war Anfang 2018 gescheitert. Stefan Räpple zählt zu Gedeons Freunden in der AfD-Fraktion. Auch gegen ihn hat die AfD vor kurzem ein Ausschlussverfahren eingeleitet.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.afd-muss-afd-abgeordnete-muessen-draussen-bleiben.7334f550-c5c4-4309-922b-bd38853ba5bc.html

https://bnn.de/nachrichten/suedwestecho/afd-abgeordnete-raepple-und-gedeon-muessen-draussen-bleiben?fbclid=IwAR3hzdKlNpZnv9Ts6LsgTCVMtCRCx4GICUeMNR6Z9oQcGYw_JhJZLoKSehw
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Die AfD hat nicht nur Lehrer, sondern auch Schüler im Visier. "Meinungsfreiheit" ist ja in Ordnung, aber nur, wenn die Meinung zugunsten der AfD ist. Alles andere muss verboten werden.

Da AfD-Spitzenpolitiker bekanntlich nur sinnvolles leisten und deshalb täglich die Parlamente mit kleinen Anfragen fluten, gibt es auch dazu eine.

Spoiler
Spruch auf Schüler-T-Shirt „Alternative für Dummheit": AfD greift Stadtteilschule an

    Von
    stephanielamprecht
    Stephanie Lamprecht
    19.12.18, 12:13 Uhr

Stellingen -

Ein von einer Stellinger Schülerin bedrucktes T-Shirt mit dem Spruch "AfD - Alternative für Dummheit" hat die Rechten dermaßen auf die Palme gebracht, dass der Hamburger AfD-Fraktionschef Alexander Wolf eine Anfrage an den Senat stellte. Überschrift: „Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an der Stadtteilschule Stellingen?"

Nach AfD-kritischen Lehrern geraten jetzt auch Schüler ins Visier der AfD: Der T-Shirt-Druck war Teil des Hamburg weiten Schulprojektes „Karolonia - Stadtlabor für temporäre Weltverbesserung", bei dem Schüler verschiedener Hamburger Schulen für ein paar Wochen eine Art fiktiven Mikrostaat gründen. Karolonias Staatsgebiet: Die Marktstraße im Herzen des Karoviertels. Gefördert wird das Projekt unter anderem von der Schulbehörde, der Kulturbehörde und der Kulturstiftung des Bundes.

Der 11. Jahrgang der Stadtteilschule Stellingen entwarf für „Karolonia" T-Shirts mit verschiedenen Sprüchen. Eine Schülerin bedruckte ihr Shirt mit dem AfD-Spruch, andere schrieben „Asyl ungleich Tourismus", oder „Bildung ohne Manipulation". Alles nicht im Sinne der Rechtspopulisten.

Der AfD-Fraktionschef wollte nun dazu wissen: „Hat die betreuende Lehrerin auf eine Versachlichung der Darstellung, insbesondere mit Blick auf den T-Shirt-Aufdruck „AFD Alternative für Dummheit“, hingewirkt?"

Ja, sagt der Senat - und setzt trocken hinzu: „Dieses T-Shirt gibt eine Schülermeinung wieder."

Ob das Anti-AfD- T-Shirt während der Projekttage „präsentiert" wurde, fragt die Partei weiter. Antwort: „Nein." Auch wie viele T-Shirts mit dem unneutralen Spruch bedruckt wurde, will die AfD besorgt wissen. Antwort: Eins.

Das Karolonia-Schülermagazin „New Renaissance" verursacht ebenfalls Schnappatmung bei den Rechtspopulisten. Auf Seite 14 etwa hatten Schüler der Stadtteilschule Stellingen Begriffe zusammengestellt, die die Bewohner des fiktiven „Karolonia" in ihrem Staat nicht haben wollen, zusammengetragen aus Straßeninterviews. „Unfreundliche Menschen" wurden da genannt, „Spinner, Schimmel und Müll", aber auch „Babys" fanden einige nicht so toll - und es taucht auch die „AfD" auf.

Diese AfD- und Kleinkindfreie Utopie, die die Schüler und ihre Interviewpartner sich da ausmalen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot, schäumt die Partei humorlos. Der Senat kontert: „Die Schulbehörde enthält sich einer Bewertung der Vorstellungen von einem fiktiven Stadtteil."

Die Stadtteilschule Stellingen wollte die Attacken der AfD auf MOPO-Anfrage zunächst nicht kommentieren.
[close]
https://www.mopo.de/hamburg/spruch-auf-schueler-t-shirt--alternative-fuer-dummheit---afd-greift-stadtteilschule-an-31757364?dmcid=sm_fb_p&utm_medium=social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1qOD2SjeOEiFD8zywiN95vrGd_FQF58e9FhVV1iJgjNtz5Au6sgw074s4#
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Kein Problem für die Alternative für Dumme; sie fordern einfach die Wiedereröffnung des Kindergefängisses Bad Freienwalde. Das würde ich den AfD-Deppen sogar zutrauen wenn sie mehr zu sagen hätten.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kindergefaengnis-in-der-ddr-hunger--durst-und-keine-hoffnung-24865028
 
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Wie ich schon vermutete: Das Leben als afd-ler ist sehr anstrengend.
Jetzt müssen schon die T-Shirts von Schülern kontrolliert werden!

Glauben die wirklich, auf die Art und Weise unter den Schülern eine namhafte Anzahl von Wählern zu gewinnen?
 :facepalm:
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Glauben die wirklich, auf die Art und Weise unter den Schülern eine namhafte Anzahl von Wählern zu gewinnen? :facepalm:

Klar, die gewinnen alle Schüler als Wähler die mit einem Hakenkreuz-T-Shirt in der Schule auftauchen.
 
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Offline dieda

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Kein Problem für die Alternative für Dumme; sie fordern einfach die Wiedereröffnung des Kindergefängisses Bad Freienwalde. Das würde ich den AfD-Deppen sogar zutrauen wenn sie mehr zu sagen hätten.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kindergefaengnis-in-der-ddr-hunger--durst-und-keine-hoffnung-24865028

Bei aller berechtigten Kritik an der ganzen AfD- Aktion und der richtigen Annahme, dass derartig autoritär eingestellte Menschen oft auch anderweitig zu Gewalt und Machtmissbrauch gegenüber Schwächeren neigen und damit der gedankliche Brückenschlag fast auf der Hand liegt, aber tut mir mal bitte den Gefallen und macht über das Thema Spezialkinderheime/ Durchgangsheime/ Umerziehung in der DDR keine Witze. Das, was sich da teilweise abgespielt hat, ist einfach zu schlimm und dabei noch immer nicht mal die Spitze des Eisbergs bekannt.

Zu den Abgründen von Freienwalde, wo Menschen richtig gebrochen werden sollten und wurden:
https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/video-249398.html
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Gelehrsamer

Eine kurze Anmerkung zur GO-Frage: IMHO bezieht sich § 91a GO-LT Ba.-Wü. auf den Redner, der gerade am Pult steht. Für Zwischenrufe gilt danach § 91. Danach ist der Ordnungsruf zulässig, der Ausschluss ebenfalls und die Sperre für drei Sitzungen eine gesetzliche Folge, die nicht von der Präsidentin angeordnet werden musste und auch nicht angeordnet wurde; sollte man den Leuten von der Zeitung mal mitteilen...
 
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Ein "Whisteblower" ...


Zitat
CHEMNITZER HAFTBEFEHL IM NETZ VERÖFFENTLICHT: JUSTIZBEAMTER IST JETZT BEI DER AFD
SUSPENDIERTER DANIEL Z. (39) ENGAGIERT SICH POLITISCH
Von Juliane Morgenroth

Dresden/Chemnitz - Der geleakte Haftbefehl in Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Chemnitzers Daniel H. (†35) sorgte für bundesweite Schlagzeilen.

Noch immer wird wegen der illegalen Veröffentlichung und Weiterverbreitung gegen zwölf Personen ermittelt, so die Dresdner Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen gegen sechs Personen wurden eingestellt.

Wie TAG24 berichtete, hatte der Dresdner Justizvollzugsbeamte Daniel Z. (39) den Haftbefehl eines vermutlichen Irakers fotografiert und im Netz veröffentlicht. Der Iraker steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei angeblichen Syrern Daniel H. getötet zu haben.

Gegen Z., der die Veröffentlichung öffentlich zugegeben hatte, wird wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Z. ist weiter vom Dienst suspendiert - und nutzt die Zeit, um sich politisch zu engagieren.

Auf Facebook teilt er mit, bei der AfD eingetreten zu sein. Demnach bemühte er sich auch um eine AfD-Direktkandidatur in einem Dresdner Wahlkreis, was aber scheiterte. Rechte Internetseiten feiern ihn als "Whistleblower".
https://www.ardmediathek.de/ard/live/Y3JpZDovLzNzYXQuZGUvTGl2ZXN0cmVhbS0zc2F0
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Offline SchlafSchaf

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Wir kamen
Wir sahen
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Offline Reichsschlafschaf

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droht ein Ermittlungsverfahren

Wenn sie es nicht öffentlich getan und wenn der Staatsanwalt eine Störung des Öffentlichen Friedens verneint, kann man sie leider nicht bestrafen.
Dann ist es nur widerlich und zeigt, wie sie tickt.


Zitat
Schleswig-Holstein
Hat Sayn-Wittgenstein den Holocaust geleugnet?
Schwere Vorwürfe gegen Doris Sayn-Wittgenstein: Die AfD-Politikerin bestreitet den Vorwurf der Holocaust-Leugnung.

Vor 28 Minuten

Ein Mitarbeiter der AfD-Fraktion Schleswig-Holstein bezichtigt die kaltgestellte Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein, den Holocaust geleugnet zu haben. In einer Eidesstattlichen Versicherung eines Fraktionsmitarbeiters, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, wird Sayn-Wittgenstein mit den Sätzen zitiert: „Diese Lager gab es gar nicht. Das ist alles von den Amerikanern und Engländern getürkt worden.“ Gemeint sind die deutschen Vernichtungslager im Zweiten Weltkrieg.

Die Eidesstattliche Versicherung lag auch dem AfD-Bundesvorstand vor. Der hatte am Montag mit großer Mehrheit ein Parteiausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein beschlossen. Zudem muss sie „vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge“ ihre Parteiämter ruhen lassen. Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland nach Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch strafbar, wenn sie öffentlich geschieht. Ein Gespräch zwischen zwei Personen auf Landtagsfluren fällt nicht darunter.

Dennoch ist mit den „mutmaßlich strafrechtlichen Vorgängen“ das Gespräch gemeint, das im November zwischen der 64-Jährigen und einem 70-jährigen früheren Oberstaatsanwalt in Kiel geführt worden sein soll. Das bestätigen mehrere Mitglieder des AfD-Bundesvorstands dem RND. Der Jurist, der die Eidesstattliche Versicherung unterschrieben hat, ist auf Honorarbasis für die AfD-Landtagsfraktion tätig, soll selbst aber kein Parteimitglied sein. Er habe „häufiger Gespräche mit der Abgeordneten Sayn-Wittgenstein“ geführt, versichert der Mitarbeiter. Es sei um Politik gegangen und auch um die deutsche Vergangenheit.

In einem dieser Gespräche hatte er von seinem Vater erzählt, der für die Wehrmacht an der Ostfront gekämpft habe. „Nur weil er für Hitler kämpfte, war er kein schlechter Mensch“, habe der 70-Jährige gesagt. Es sei auch nicht alles im NS-Regime schlecht gewesen. „Aber eins steht fest: Die Judenvernichtung war das größte Verbrechen der Menschheit. Grausam diese Vernichtungslager.“ An dieser Stelle habe Sayn-Wittgenstein widersprochen und die Existenz der Lager geleugnet. „Da gibt es genügend andere Literatur“, soll sie gesagt haben.

Gegenüber dem RND bezichtigt die Politikerin den Mitarbeiter, den Dialog erfunden zu haben. „Dieses Gespräch habe ich nie geführt. Wir haben ausschließlich über dienstliche Themen gesprochen. Den Holocaust hat es gegeben, das ist erwiesen. Das ist erneut eine Holzhammermethode der Fraktion, um mich endgültig fertigzumachen.“

Die Kieler AfD-Fraktion hat Sayn-Wittgenstein Anfang Dezember ausgeschlossen. Sie soll für den vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Verein „Gedächtnisstätte“ im thüringischen Gutmannshausen geworben haben. Der Verein wurde von der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründet. Diese Woche berichtete die „taz“, dass die 64-Jährige seit Jahren einen E-Mail-Verteiler unterhalte, mit dem sie sich an Rechtsextreme wendet.
http://www.fr.de/politik/schleswig-holstein-hat-sayn-wittgenstein-den-holocaust-geleugnet-a-1642949?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR06Hq3myNGo3GBPI5ls9T96YpT5l_OP_4_1jO-v9MRxy9kWks6t0kUZIuc#Echobox=1545471379
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Gutemine

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Ohne NSDAP-Adler ist ein deutscher Weihnachtsbaum nicht richtig geschmückt.

Die Polizei musste man allerdings zum Jagen tragen.

Spoiler
Rassismus-Skandal Rohes Fest bei der AfD

Berlin -

Dem AfD-Bundesverband steht Ärger mit der Berliner Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Polizeiliche Staatsschutz hat eine Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt, weil an einer Tür der AfD-Bundesgeschäftsstelle ein mieser Aufkleber angebracht worden war. Er zeigt auf gelbem Hintergrund die Symbole eines Hundes und einer Frau in Burka sowie den Satz: „Wir müssen draußen bleiben.“
Staatsschutz ermittelt

Ein Mitarbeiter einer Firma, die Büros im selben Haus an der Tiergartener Schillstraße 9 hat, war über den Aufkleber empört, der vom Treppenhaus durch die gläserne Eingangstür gut zu sehen war. Der Mann berichtete dem KURIER: „Ich muss mir gezwungenermaßen das Gebäude mit der Alternative für Deutschland teilen. Auch wenn das eigentlich schon schlimm genug sein müsste, habe ich beobachten müssen, wie Mitarbeiter der Bundeszentrale der Alternative für Deutschland den sehr grenzwertigen Aufkleber angebracht haben.“ Das habe er der Polizei mitgeteilt. Die habe ihm aber gesagt, dass es sich dabei um keinen Straftatbestand handeln würde.

Nachdem der KURIER jedoch nachfragte und ein Foto des Aufklebers an die Polizei geschickt hatte, gab es eine andere Reaktion – die Anzeige durch den Staatsschutz, die zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft ging.
NSDAP-Adler am Baum: Ohne Hakenkreuz nicht strafbar

Nichts Strafbares sieht die Polizei aber in einem Adler, der auf der Spitze eines kleinen Weihnachtsbaums im Vorraum der AfD-Geschäftsstelle prangte und der dem Mitarbeiter den Kragen platzen ließ, wie er sagte. Es ist ein NSDAP-Adler, der im Gegensatz zum Reichsadler nach links blickt. Eine Polizeisprecherin teilte auf Anfrage mit, dass im Eichenlaub-Kranz, den der Adler in den Fängen hält, ein Hakenkreuz zu sehen sein müsste, damit er unter ein Verbot fiele. Wer auch immer diesen Adler auf den Weihnachtsbaum gesteckt hatte, scheint das gewusst zu haben: Statt des Hakenkreuzes ist im Blätterkranz das Pfeil-Symbol der AfD zu erkennen.

Eine Anfrage des Berliner KURIER bei der Pressestelle der AfD blieb unbeantwortet.
[close]
https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/rassismus-skandal-rohes-fest-bei-der-afd-31787826

https://www.huffingtonpost.de/entry/weihnachts-skandal-bei-berliner-afd-staatsschutz-hat-anzeige-erstattet_de_5c1fd237e4b0407e907c3267
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline SchlafSchaf

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Die Polizei musste man allerdings zum Jagen tragen.

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Rassismus-Skandal Rohes Fest bei der AfD

Berlin -

Dem AfD-Bundesverband steht Ärger mit der Berliner Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Polizeiliche Staatsschutz hat eine Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt, weil an einer Tür der AfD-Bundesgeschäftsstelle ein mieser Aufkleber angebracht worden war. Er zeigt auf gelbem Hintergrund die Symbole eines Hundes und einer Frau in Burka sowie den Satz: „Wir müssen draußen bleiben.“
Staatsschutz ermittelt

Ein Mitarbeiter einer Firma, die Büros im selben Haus an der Tiergartener Schillstraße 9 hat, war über den Aufkleber empört, der vom Treppenhaus durch die gläserne Eingangstür gut zu sehen war. Der Mann berichtete dem KURIER: „Ich muss mir gezwungenermaßen das Gebäude mit der Alternative für Deutschland teilen. Auch wenn das eigentlich schon schlimm genug sein müsste, habe ich beobachten müssen, wie Mitarbeiter der Bundeszentrale der Alternative für Deutschland den sehr grenzwertigen Aufkleber angebracht haben.“ Das habe er der Polizei mitgeteilt. Die habe ihm aber gesagt, dass es sich dabei um keinen Straftatbestand handeln würde.

Nachdem der KURIER jedoch nachfragte und ein Foto des Aufklebers an die Polizei geschickt hatte, gab es eine andere Reaktion – die Anzeige durch den Staatsschutz, die zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft ging.
NSDAP-Adler am Baum: Ohne Hakenkreuz nicht strafbar

Nichts Strafbares sieht die Polizei aber in einem Adler, der auf der Spitze eines kleinen Weihnachtsbaums im Vorraum der AfD-Geschäftsstelle prangte und der dem Mitarbeiter den Kragen platzen ließ, wie er sagte. Es ist ein NSDAP-Adler, der im Gegensatz zum Reichsadler nach links blickt. Eine Polizeisprecherin teilte auf Anfrage mit, dass im Eichenlaub-Kranz, den der Adler in den Fängen hält, ein Hakenkreuz zu sehen sein müsste, damit er unter ein Verbot fiele. Wer auch immer diesen Adler auf den Weihnachtsbaum gesteckt hatte, scheint das gewusst zu haben: Statt des Hakenkreuzes ist im Blätterkranz das Pfeil-Symbol der AfD zu erkennen.

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https://www.huffingtonpost.de/entry/weihnachts-skandal-bei-berliner-afd-staatsschutz-hat-anzeige-erstattet_de_5c1fd237e4b0407e907c3267

Es gibt wohl Zweifel ob der von der NSAfD aufgestellt wurde

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