Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412016 mal)

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Ich kann diese Namen nicht mehr ausschreiben. Die wiedern mich so an. Ich versuche es mal Berg muell er.
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Hm!
Ich hatte den Rauchverbots-Nazi schon erfolgreich aus meinem Gedächtnis verdrängt!  :shifty:
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Hoffentlich kann man den Säcken ordentlich an den Karren fahren!


Zitat
16.10.2018, 21:04 Uhr
Schulen in Brandenburg
Bildungsministerin Britta Ernst will Lehrerpranger der AfD prüfen

Noch in dieser Woche will die Brandenburger AfD-Fraktion ihre heftig umstrittene Meldeplattform für kritische Lehrer ins Internet stellen. Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) ist alarmiert und kündigt gegenüber den PNN eine rechtliche Prüfung des Portals an.  MARION KAUFMANN

Potsdam - Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) will rechtliche Schritte gegen den Lehrer-Pranger der AfD prüfen, sobald die Plattform online ist. „Das ist ein Angriff auf den Schulfrieden“, sagte Ernst in einem PNN-Interview. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern fühlen sich viele dabei zu Recht an Stasi-Überprüfungsmethoden erinnert.“ Lehrer, die auf der geplanten Internetseite als AfD-Kritiker angeprangert werden, würden unterstützt, auch durch Rechtsschutz, erklärte Ernst.

Spoiler
Portal soll diese Woche online gehen
Die Brandenburger AfD-Fraktion will das Internetportal, auf dem Schüler und Eltern Lehrer melden sollen, die sich abfällig über die AfD äußern, noch in dieser Woche ins Netz stellen. Das kündigte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Steffen Königer, am Dienstag vor Journalisten im Landtag an. „An wen soll sich ein Schüler wenden, wenn er linke Lehrer hat, wenn nicht an die AfD?“, so Königer. Er fordere eine „neutrale Schule“. Von AfD-nahen Lehrern, die gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht verstoßen, habe er noch nie gehört.

Auch die Landtagspräsidentin kritisiert das Vorhaben der AfD
Die Partei plant außer in Schleswig-Holstein in allen Bundesländern Beschwerdeportale. Vergangene Woche hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder die Einrichtung von Meldeseiten gegen missliebige Lehrer scharf kritisiert und von einer „Vergiftung des Schulklimas“ gesprochen.
Brandenburgs Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) warnte am Dienstag vor einer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Rechtspopulisten. Sie habe erhebliche Zweifel, dass eine Verwendung von Fraktionsmitteln für das Portal durch das Fraktionsgesetz gedeckt wäre. Über eine mögliche Rückforderung solcher Mittel von der AfD-Fraktion könne jedoch erst nach einer Prüfung der Vorgänge entschieden werden.
Auch die Grünen im Landtag kündigten eine „kritische Prüfung“ der Plattform an. Ihre Fraktion werde Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge einschalten, sollten Namen von Lehrern im Internet genannt werden, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher. „Lebhafte politische Debatten an Schulen gehören zur Demokratie“, so Nonnemacher. Die AfD kreiere hier einen „Opfermythos“. Mit dem Portal werde eine Linie in der politischen Debatte überschritten, „die zu Denunziation führt“, sagte Linksfraktionschef Ralf Christoffers.
„Die AfD wäre gut beraten, von dem Projekt Abstand zu nehmen“, sagte der Fraktionschef der CDU, Ingo Senftleben. „Wir wünschen uns keine unpolitischen Schulen, sondern lebhafte Debatten“, so Senftleben. Lehrer dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, ihre private politische Anschauung in den Unterricht hineinzutragen.

Ernst erwägt Ausweitung des Politikunterrichts

„Brandenburgs Schulen indoktrinieren nicht“, betonte auch Ministerin Ernst. Um den Schülern mehr Raum für politische Debatten zu geben, denke sie darüber nach, den Politikunterricht auszuweiten. „Es geht aber nicht nur um klassischen Politikunterricht, sondern auch um Podiumsdiskussionen und um den Besuch außerschulischer Lernorte“, sagte die Ministerin. Wenn Elternhäuser bestimmte politische Ansichten vertreten, ginge das auch an den Kindern nicht spurlos vorüber. Die jüngst vom Ministerium vorgestellte Brandenburger Jugendstudie kam zu dem Ergebnis, dass Zwölf- bis 14-Jährige im Land wieder empfänglicher für Rechtsextremismus sind. Schule habe einen „Bildungsauftrag für Demokratie“.

Osterfahrung Mitgrund für Erstarken der AfD?
Zum Erstarken der rechtspopulistischen AfD, die in Brandenburg derzeit mit der SPD gleichauf bei 23 Prozent liegt, sagte Ernst: „Im Osten Deutschlands haben die Menschen kürzere Erfahrungen mit Demokratie. Das Aushalten von Unterschiedlichkeit ist noch nicht so eingeübt.“ Sie vermute, dass das einer der Gründe für das Ost-West-Gefälle beim Abschneiden der AfD sei. (mit Thorsten Metzner, Sabine Schicketanz, epd)
[close]

https://www.pnn.de/brandenburg/schulen-in-brandenburg-bildungsministerin-britta-ernst-will-lehrerpranger-der-afd-pruefen/23195324.html?fbclid=IwAR0yTQndnjJ7WOBbJ5y3j7FsakL0Fut_i8bssrLbIlHcSM-60CBsOziRkQk
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Ich habe jetzt mal den Versuch gemacht obwohl ich zuerst dachte, das geht doch gar nicht.

Anständig und Afd

Intelligent und AfD

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Edith sagt: habe noch eine Kombination gefunden die passt:
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2018, 23:26:31 von Noldor »
 
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Das kann doch nur Satire sein, oder?

Da legt sich Bernd für die NeoNazis so ins Zeug und jetzt wollen die gegen ihn demonstrieren?  :scratch: :scratch:


Spoiler
Nazis marschieren bei Höcke auf – AfD kritisiert Versammlungsbehörde
Äußerungen des AfD-Landeschefs auf dem Parteitag in Arnstadt könnten Anlass für eine Thügida-Demo in Bornhagen im Eichsfeld sein. Landessprecher Möller spricht von unerträglicher, neuerlicher Verletzung von Höckes Privatsphäre.
18. Oktober 2018 / 05:15 Uhr

 Bornhagen. Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke könnte erneut ungebetenen politischen „Besuch“ in seinem Wohnort bekommen – diesmal nicht von linken, sondern von rechten Demonstranten. Der Versammlungsbehörde im Landkreis Eichsfeld liegt eine Anmeldung für Sonntag in Bornhagen vor. Bis zu 50 Teilnehmer könnten von der Burg Hanstein durch von Ort zum Gemeindezentrum und wieder zurück ziehen. Die Demo sei für drei Stunden angemeldet, teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Die selbst ernannte „Volksbewegung Thügida“ ruft zum Protest in Bornhagen auf. Der richte sich gegen den „ein oder anderen eventuell fehlgeleiteten Lehrer und/oder BRD-Politiker“, heißt es in dem auf Facebook verbreiteten Aufruf, der am Montag veröffentlicht wurde. Man wolle dem Genannten „den Spiegel vorhalten und zur Besinnung verhelfen“, heißt es weiter, und deshalb in Bornhagen gegen eine „Politik ohne Rückgrat“ auf die Straße gehen. Höcke war vor seiner Zeit im Thüringer Landtag Lehrer in Hessen.

Anmelder der Demonstration ist nach Informationen der bekannte Neonazi David Köckert, der die Spitze des Vereins Thügida mit Jens Wilke (Niedersachsen) und Alexander Kurth (Sachsen) bildet und in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht hat.

Köckert sah sich noch vor nicht all zu langer Zeit eher an der Seite Höckes als auf der Gegenseite – wollte sogar in die AfD, wurde aber dort nicht aufgenommen. Später versuchte er es bei den Thüringer Republikanern, die ihn abblitzen ließen. Mittlerweile soll er doch bei den Republikanern gelandet sein, über eine Aufnahme im sächsischen Landesverband.
Linksextreme versetzten den Ort 2016 in Aufruhr

Höcke seinerseits kokettierte in der früheren und jüngeren Vergangenheit immer wieder mit den „parlamentarischen Vorfeldorganisationen“. Er schaffte es nicht, sich bei einer überschaubaren Anzahl von Versuchen glaubhaft von harten Rechtsextremisten zu distanzieren. Das gilt als einer der Hauptgründe, weshalb der Thüringer Verfassungsschutz den AfD-Landesverband zum Prüffall erklärt hat.

Seit einiger Zeit gibt es einen offiziellen Unvereinbarkeitsbeschluss der AfD mit Thügida, den Höcke nach Informationen im Landesvorstand mitgetragen haben soll. Die Vereinigung wird bereits seit einiger Zeit vom Verfassungsschutz in drei Bundesländern beobachtet.

Höcke zeigte sich allerdings erst jüngst bei einer AfD-Demonstration im September in Chemnitz, bei der zahlreiche Neonazis mitmarschierten. Darunter sollen Mitglieder von Thügida aus den drei Bundesländern Thüringen, Sachsen und Niedersachsen gewesen sein. Später hatte der AfD-Bundesvorstand einen Distanzierungsversuch unternommen und AfD-Mitglieder aufgefordert, nur noch an solchen Demos teilzunehmen, die von der AfD organisiert seien. Die Thügida-Rechtsextremisten könnte Höcke endgültig gegen sich aufgebracht haben, als er beim Landesparteitag in Arnstadt eine eindeutige Distanzierung von Rechtsextremisten gefordert hatte.

In Höckes Wohnort kündigt sich binnen weniger Monate mit dem Neonazi-Aufmarsch bereits die nächste politische Aktion nahe des Wohnhauses an. Bisher kamen diese gegen den umstrittenen AfD-Chef von der linken politischen Seite. So hatte die Aktivistengruppe „Zentrum für politische Schönheit“ das Berliner Holocaust-Mahnmal nachgebaut, das Höcke einst doppeldeutig als „Denkmal der Schande“ bezeichnet hat. Im Mai 2016, zu Christi Himmelfahrt, hatten Linksextremisten aus ganz Deutschland das Eichsfeld in Aufruhr versetzt und für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt, als sie in Bornhagen marschierten. Hunderte Beamte samt Reiterstaffel sicherten den Ort und die Umgebung.

Diesmal wird die Polizei von der geplanten Thügida-Demonstration offenbar überrascht. Erst an diesem Dienstag hatten die Beamten Kenntnis von der angemeldeten Veranstaltung erhalten.
AfD-Sprecher kritisiert Versammlungsbehörde

Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller hat gegenüber unserer Zeitung die Eichsfelder Versammlungsbehörde kritisiert. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie erneut eine Kundgebung in Hör- und Sichtweite vom Grundstück von Familie Höcke zugelassen werden konnte“, sagte Möller.
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https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Rechtsextreme-planen-Demo-in-Hoeckes-Wohnort-AfD-kritisiert-Versammlungsbehoer-1664569725
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Ich kann Höcki gut verstehen!

Spoiler
Wenn jeder NSAfDeppen-Depp bei den Harcore-Nazis mitmarschiert, ist das ja kein Alleinstellungsmerkmal mehr mit dem er provozieren kann.
Und was bleibt dann noch von diesem Nazi-Würstchen übrig? Er sieht doch aus wie ein lauwarmer Schluck Wasser in der Kurve, das gibt doch niemals einen "brauchbaren Ahrier" ab, der "neuen Lebensraum" für das "Thoitsche Folck" erobern könnte.
 ;D
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Anständig und Afd

Intelligent und AfD

Anständig und intelligent

Edith sagt: habe noch eine Kombination gefunden die passt:

wieso geht "anständig und AfD" bzw. "intelligent und AfD" nicht? Im einen Fall ist man dann halt dumm wie Bohnenstroh und im anderen Fall ein intrigantes rechtes Dreckschwein. Von beiden Sorten gibt es bei der NSDAfD bestimmt genug...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Für sein vorbildliches Verhalten hat sich  der Kölner Stadtrat, Wilhelm Geraedts  heute die verdiente Belohnung abholen dürfen.   ;D



Zitat
Auseinandersetzung bei Demo in Köln AfD-Politiker Geraedts zu Geldstrafe verurteilt
Von  Clemens Schminke
 18.10.18, 07:29 Uhr

Köln -
Der Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Stadtrat, Wilhelm Geraedts, ist am Mittwoch vom Amtsgericht wegen Körperverletzung zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem muss der 59-jährige Berufssoldat im Ruhestand, der auch Schatzmeister des AfD-Bezirksverbands und Mitglied der Bezirksvertretung Porz ist, 500 Euro Schmerzensgeld an den 37-jährigen Mann zahlen, den er am 31. Dezember 2017 auf dem Breslauer Platz verletzt hat. Drei Stunden dauerte die Verhandlung, die von Scharmützeln zwischen Verteidiger Knuth Meyer-Soltau und Nebenklage-Vertreter Sven Forst geprägt war.


Kundgebung am Hauptbahnhof
An jenem Tag hielt die AfD am Hauptbahnhof eine Kundgebung ab, um an die sexuellen Übergriffe durch ausländische junge Männer in der Silvesternacht 2015/16 zu erinnern. Dagegen demonstrierte das Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“. Die Polizei war zur Stelle, um die Gegner auseinanderzuhalten. Trotzdem gerieten Geraedts und Gewerkschaftssekretär Dirk H. aneinander; danach erteilte die Polizei dem AfD-Politiker einen Platzverweis.

Spoiler
Richter Wolfgang Schorn urteilte, Geraedts habe dem jüngeren Mann bei einem zunächst verbalen Streit vorsätzlich einen Kopfstoß verpasst. Der trug leichte Verletzungen davon. Die Behauptung des Angeklagten, er habe zur Bekräftigung einer Antwort bloß „genickt“ und ohne Absicht seinen Kontrahenten getroffen, ließ Schorn nicht gelten. In einem solchen „politischen Geschehen“ könne es „schnell passieren, dass die Sicherungen durchbrennen“, sagte Schorn; das hätte Geraedts verhindern können, wenn er einfach weggegangen wäre.

Rechtsextreme Haltung
Verteidiger Meyer-Soltau betonte, die Aggression sei vom Gegendemonstranten ausgegangen. Dirk H. habe Geraedts daran gehindert, zum AfD-Stand zu gehen, ihn aus Intoleranz gegenüber anderen politischen Meinungen vom Platz drängen wollen und sich bedrohlich und nötigend vor ihm aufgebaut. Dabei habe er „den Wohlfühlabstand deutlich unterschritten“ und sein Gesicht nah an das seines Mandanten herangebracht. Dessen Nicken sei ein „Reflex“. Deshalb sei er freizusprechen. Dass der andere verletzt wurde, tue ihm leid.

Dirk H. gab zu, in der Wortwahl nicht zimperlich gewesen zu sein. Er habe dem AfD-Politiker zugerufen, er solle sich verziehen, das heißt aus dem Bereich der Gegenkundgebung verschwinden, und ihn dann aus nächster Nähe zur Rede gestellt: „Ich fragte ihn, ob es ihm gefällt, von meinen Steuergeldern Hetze zu verbreiten.“ Unvermittelt habe er die Kopfnuss bekommen. Anwalt Forst sprach vom „mangelnden Demokratieverständnis“ des Angeklagten. Dessen „rechtsextreme Haltung“ habe sich darin „manifestiert“, dass er den Gegendemonstranten „körperlich angegangen“ sei.
[close]

https://www.ksta.de/koeln/auseinandersetzung-bei-demo-in-koeln-afd-politiker-geraedts-zu-geldstrafe-verurteilt-31456834?fbclid=IwAR0PdBi1a1EGn2AJdwiVBEFLJJbC8o2nNdKUDL1qP3CO0hgaXcOGwe0pVNM
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Zu den verschiedenen Meldeportalen der afd gibt es hier eine juristische Einschätzung:


Zitat
Melde-Portale der AfD
Keine Frak­ti­ons­gelder für Leh­rer­pranger

Gastkommentar von Prof. Dr. Klaus Herrmann

18.10.2018


 Die Portale der AfD, auf denen Schüler AfD-kritische Aussagen von Lehrern melden sollen, verstoßen gleich mehrfach gegen die Verfassung, meint Klaus Herrmann. Er fordert eine Verwendungsprüfung der Landesrechnungshöfe.

Es war die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, die im September 2018 das Informationsportal "Neutrale Schule Hamburg" startete. Dort sollen Schüler AfD-kritische Aussagen von Lehrern melden. Laut Fraktionschef Dr. Alexander Wolf dient die Initiative dazu, "Schüler und Eltern (zu) unterstützen, sich im Falle von Neutralitätsverstößen oder parteipolitischen Einflussnahmen zu wehren." Dazu gibt die Internetseite Hinweise zu Rechtsvorschriften rund um das "Neutralitätsgebot" und Empfehlungen zum Vorgehen bei Rechtsverstößen. Per E-Mail oder über ein Textfeld im Kontaktformular können Besucher mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot vertraulich melden. Die Betreiber der Seite bieten an, den Vorgang unter Wahrung der Anonymität an die Schulbehörde weiterzuleiten, die verpflichtet sei, dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Seit Anfang Oktober 2018 unterhielt in Baden-Württemberg der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple ein Kontaktformular auf seiner Landtags-Homepage, in dem Besucher unter der Überschrift "Mein Lehrer hetzt" Namen von Lehrern und die Schule angeben konnten. Ziel war es laut Räpple, dass sich "betroffene Schüler und Studenten über politisch agierende Lehrer und Professoren beschweren".

Spoiler
Auch wenn diese Seite nach einem Mail-Flashmob abgeschaltet werden musste und die Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich zunächst nicht anschließen wollen, machen diese Beispiele Schule: Die AfD-Fraktionen in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben bereits Pläne bekannt gegeben, ähnliche Portale einzurichten. Lehrerverbände, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie die Kultusministerkonferenz sind alarmiert, politische Gegner der AfD lehnen die "Lehrerpranger" mit verschiedenen, ebenso Aufmerksamkeit heischenden Formulierungen ab.
Unparteiisch und gerecht: Was das Neutralitätsgebot wirklich gebietet

Für die Landesbeamten statuiert § 33 Abs. S. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die – auch für angestellte Lehrkräfte geltende – Dienstpflicht, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Die Schulgesetze der Länder sehen entsprechende Generalklauseln zum Schutz vor einer politisch geprägten Unterrichtsgestaltung vor.

Das Neutralitätsgebot zählte schon für die Gründungsväter des Grundgesetzes zu den hergebrachten Prinzipien des Berufsbeamtentums: Die Beamten sollen, so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1957, "gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darstellen" (BVerfG, Beschl. v. 17.10.1957, Az. 1 BvL 1/57).

Damit ist jedoch keine Lehrkraft gemeint, die sich jeder Äußerung zu politischen Themen enthalten muss: Der staatliche Bildungsauftrag nach Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und die im Landesrecht ausgestaltete pädagogische Gestaltungsfreiheit decken Lehreinheiten und Diskussionen über Programme und Äußerungen politischer Parteien allemal ab.

Es geht vielmehr darum, die Schüler auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und ihnen die dazu notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln. Weil den Lehrkräften dabei keine bestimmte Darstellung einzelner politischer Richtungen vorgeschrieben oder verboten werden kann, verstößt es auch gegen die Neutralitätspflicht, ihnen beispielsweise AfD-kritische Äußerungen zu verbieten.
Lehrerpranger aus Mitteln der Landtagsfraktionen unzulässig

Die Meldeportale der Landtagsfraktionen sind aber noch aus einem anderen Grund unzulässig: So wird eine Beziehung zur parlamentarischen Arbeit zwar behauptet, liegt aber eher fern. Dabei dürfen die Fraktionen Zuwendungen der Landeshaushalte nur für die Parlamentsarbeit einsetzen.

Für das Bundesverfassungsgericht sind die Fraktionen Teil der "organisierten Staatlichkeit" mit eigenen spezifischen Aufgaben (BVerfG, Urt. v. 13.06.1989, Az. 2 BvE 1/88): Sie steuern und erleichtern die parlamentarische Arbeit, organisieren eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern, bereiten gemeinsame Initiativen vor und stimmen sie aufeinander ab und unterstützen eine umfassende Information der Fraktionsmitglieder. Dafür erhalten sie Fraktionszuschüsse, die sie für ihre in der Verfassung und Geschäftsordnung beschriebenen Aufgaben einsetzen können; insofern sind die Mittel für die Parlamentsarbeit bestimmt und zweckgebunden.

Die politische Arbeit der Fraktionen, die keine Regierungsverantwortung tragen, ist auf Informationen angewiesen, die nicht von der Regierung stammen, die sie kontrollieren soll.  Die Informationsbeschaffung durch Recherchen, Anhörungen, Enqueten, Ausschussreisen usw. fällt daher noch in den Bereich der zulässigen Parlamentsarbeit und darf aus den Fraktionszuschüssen bezahlt werden. Steht aber die Informationsbeschaffung nicht im Vordergrund – wie etwa bei Meinungsumfragen, Kinderfesten oder den Parteizwecken untergeordnete Wahlkampfunterstützung –, müssen die Landesrechnungshöfe diese Verwendung der Fraktionszuschüsse beanstanden. Das schreibt der Landesrechnungshof Baden-Württemberg in einer beratenden Äußerung vom November 2008.

Dahinter steht die aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Forderung, dass die politische Willensbildung des Volkes von staatlichen Einflüssen – auch von solchen der staatlich finanzierten Fraktionen - freigehalten werden muss. Es muss eine strikte Trennung zwischen den Sphären der Fraktionen, der politischen Parteien und der ihnen nahestehenden Stiftungen geben: Was Aufgabe des einen ist, darf nicht mit öffentlichen Mitteln des anderen übernommen oder beeinträchtigt werden (sog. Distanzgebot, BVerfG, Urt. v. 5.11.1975, Az. 2 BvR 193/74.
Fraktionen riskieren Pflicht zur Rückzahlung   

Nun behaupten nicht einmal die AfD-Abgeordneten selbst, dass sie sich aus den Meldeportalen Informationen für die parlamentarische Arbeit beschafften. Ihnen geht es vielmehr um die Unterstützung von Schülern und Eltern, die sich gegen mutmaßliche Missstände in den Schulen vor Ort zur Wehr setzen sollen – also um Rechtsverfolgung und Interessendurchsetzung außerhalb des Parlamentsbetriebs. Die für Fraktionsaufgaben vorgesehenen Fraktionsmittel werden demnach in der Praxis für Aufgaben verwendet, die anderen Institutionen obliegen, etwa Gewerkschaften oder politischen Parteien.

Gelangen die Landesrechnungshöfe bei ihrer Prüfung der Verwendung von Fraktionsmitteln zu dem Ergebnis, dass diese nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden, müssen die Landtagspräsidenten die Haushaltsmittel zurückfordern (§ 4 Abs. 1 Fraktionsgesetz Baden-Württemberg; Art. 4 Abs. 1 Bayerisches FraktG; § 9 Abs. 5 FraktG Berlin; § 5 Abs. 1 FraktG NRW). Die Fraktionen riskieren also, die Geldmittel, die sie für die Lehrerportale  eingesetzt haben, wieder an die Landtage zurückzahlen zu müssen.

Auch organisatorisch ergeben sich bei diesen Fraktionsportalen noch viele Fragen: Was geschieht mit den Daten am Ende der Legislaturperiode, wenn die Abgeordneten ihr Mandat verlieren und die Fraktionen aufgelöst werden? Eine Übergabe der Portale an außenstehende Dritte – wie die nahestehende Partei oder eine Stiftung – wäre datenschutzrechtlich und wegen des verfassungsrechtlichen Distanzgebots unzulässig.

Verfahrensrechtlich ist ohnehin unklar, wie die AfD-Fraktionen als Portalbetreiber die zugesagte Vertraulichkeit der sich dort meldenden Personen gewährleisten sollten. Als öffentliche, Daten verarbeitende Stelle unterliegen sie umfangreichen Dokumentations- und Auskunftspflichten, von der Herausgabepflicht in Straf- und Disziplinarverfahren ganz zu schweigen.
Wenn schon Meldeportale, dann lieber in der Hand des Dienstherren

Eine Möglichkeit, der aktuellen Debatte den Wind aus den Segeln zu nehmen, wären Meldeportale, welche von den jeweiligen Schulverwaltungen selbst betrieben werden. Sie könnten Hinweise aufnehmen und den Ausgangspunkt für rechtsstaatlich geführte Ermittlungen des Dienstherrn bilden. Schüler und Eltern, die sich über dienstpflichtwidrige Äußerungen und Verhaltensweisen von Lehrkräften – egal mit welcher politischen oder religiösen Zielrichtung – beschweren wollen, müssten damit nicht den Umweg über parteinahe Fraktionen nehmen.

Davon würden auch die Lehrkräfte profitieren. Nach der Spickmich.de-Entscheidung des BGH (Urt. v. 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08) können sie den Bewertungsportalen aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nichts entgegensetzen. Bei einem dienstlichen Evaluations- und Beschwerdeportal lägen die Daten immerhin in der Hand des Dienstherrn, der Anhaltspunkten für Dienstpflichtverletzungen nachgehen und die Daten im Übrigen binnen kurzer Zeit löschen müsste. Auch die betroffenen Lehrkräfte haben aus ihrem Dienstverhältnis heraus Anspruch darauf, dass unbelegte Anschuldigungen und wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen schnell gelöscht werden müssen. Wenn überhaupt über solche Meldeportale nachgedacht wird, dann sind sie Sache der Schulaufsicht und nicht einer Parteifraktion.

Der Autor Prof. Dr. Klaus Herrmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner von Dombert Rechtsanwälte PartmbB, Potsdam sowie Honorarprofessor für Verwaltungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Er veröffentlicht zum öffentlichen Dienstrecht und Beamtendisziplinarrecht und ist Lehrbeauftragter für öffentliches Dienstrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-meldeportale-lehrer-verfassungswidrig-neutralitaetsgebot-fraktionsmittel-landesrechnungshoefe-beanstanden/
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Naja, juristische Einschätzung schön und gut - wenn es der nsafd darum ginge rechtmäßig zu handeln, würde sie solche Portale nie aufmachen. Es geht schlicht um Listen für die Züge in die Lager nach der Machtergreifung.
Und allem jetzigen Aktionismus zum Trotz: Die Portale werden von den Schülern überflutet werden. Mit der Zeit werden sie die Namen kriegen.
 
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Immerhin hat es Thügida mit ihrer Demo gegen Höcke unter dem niedlichen Motto "Verrat am Volk" geschafft die linken Kreise schwer zu verunsichern:

Zitat von: MZ
Linke Gruppen sind verunsichert, wie sie mit der Situation in Bornhagen umgehen sollen. Einige fürchten, eine Gegendemo gegen den Thügida-Aufmarsch könnte als Solidarität für Höcke interpretiert werden. Polizei und Landkreis haben derzeit keine Kenntnisse über geplante Gegenaktionen.
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Naja, juristische Einschätzung schön und gut

Man braucht schon vorher eine Abschätzung, ob man so etwas eventuell wegklagen kann.



Wieso darf ein extremer Funktionär (jetzt egal von welcher Seite) eigentlich überhaupt für den VS arbeiten? Aber was frag ich, wir sind in Sachsen ...

Zitat

AfD-Funktionär darf nicht mehr für sächsischen Verfassungsschutz arbeiten

von Robert Bongen und Fabienne Hurst

Der AfD-Funktionär Hendrik S., der im September Panorama ein Interview gegeben hatte, muss den sächsischen Verfassungsschutz verlassen. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen teilte auf Anfrage mit: "Herr S. ist nicht mehr für das LfV tätig, sondern wurde zunächst befristet in eine andere Behörde versetzt." Hendrik S. hatte im Interview über seine Tätigkeit beim Nachrichtendienst gesprochen und unter anderem die Beobachtung der rechtsextremen "Identitären Bewegung" (IB) in Frage gestellt. Dies war offenbar Hauptgrund für die Versetzung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürften laut LfV keine weiteren Informationen veröffentlicht werden.

Hendrik S. ist Mitglied der Landesprogrammkommission der AfD und dort als Leiter des Fachausschusses 5 zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz. Mit seiner Expertise als Verfassungsschützer wollte er bei der AfD ganz offen punkten, wie Panorama in seiner Ausgabe vom 20. September berichtete. So bewarb er sich im Jahr 2014 um einen Listenplatz bei der sächsischen Landtagswahl und betonte dabei, dass er "mit dem Schwerpunkt Extremismus" entsprechende Analysen verfasse: "Ich bin Sicherheitsüberprüfter der höchsten Sicherheitsstufe SÜ3 und habe Umgang mit Verschlusssachen mit Einstufungsgrad ‚geheim’."

Spoiler
Diese Sicherheitseinstufung hat er nun offenbar verloren. Vor allem seine Kritik an der Beobachtung der "Identitären Bewegung" durch seine eigene Behörde scheint dafür laut Panorama-Informationen ausschlaggebend gewesen zu sein. Die Organisation wird sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen als "rechtsextrem" eingestuft. Im Interview hatte Hendrik S. der IB unter anderem "intelligente Aktionsformen" attestiert: "Die ketten sich an keine Schienen, an keine Baufahrzeuge, an nichts. Die hängen Plakate auf, da steht nichts Verbotenes drauf, soweit ich das feststellen kann."

In diesem Interview betont S. auch, dass er kein Problem darin sehe, seine Arbeit als Verfassungsschützer mit seinem Engagement bei der AfD zu vereinbaren: "Ich als Verfassungsschützer, das ist vielleicht noch etwas Sensibleres, aber ich kann sehr wohl auch durch mein Dasein Hinweise geben oder schon mal sagen: So geht es nicht. Hier müssen wir besser aufpassen."

Mit dem Listenplatz für die Landtagswahl hat es für Hendrik S. 2014 nicht geklappt. Er engagierte sich fortan weiter als Vize-Vorsitzender des Kreisverbands Mittelsachsen, den er mitbegründet hatte, schrieb unter anderem am Wahlprogramm der sächsischen AfD mit und ging zuletzt beim so genannten "Trauermarsch" der AfD am 1. September in Chemnitz auf die Straße.
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https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/AfD-Funktionaer-darf-nicht-mehr-fuer-saechsischen-Verfassungsschutz-arbeiten,afdverfassungsschutz118.html?fbclid=IwAR3be8gs4oMX-tBVxpqtmnLBRKhu4Rg8hkmCsGGKgCogoDdjFfoAlGrdcxA
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Syssi

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Klar kann man das wegklagen, aber es nützt doch nichts. Dann wird 5 Minuten später die nächste Seite aufgemacht. Im Zweifel hilft Putin. Verwendungsverbot für die Daten - blablubb, sinnlos, die Listen sind längst bei den Führern sicher verstaut.
 

Offline Rabenaas

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Erstaunlich: Manchen ist selbst Höcke noch zu links. Oder sie ihm zu rechts. Oder was?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline theodoravontane

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Funfact am Rande: Die ganz bestimmt Anfang dieser Woche wieder "nutzbar" (soweit der Mist einen Nutzen hat) sein sollende Seite von Räpple ist wohl immer noch nicht gehärtet. Muss ein ganz schlimmer Hackerangriff gewesen sein … oder Räpple hat den "Schnellschuss und Alleingang"-Rüffel seiner Schlumpfkollegen doch ernst genommen.
Da er wohl auch dicke mit Gedeon ist, den andere Schlümpfe ja auch weg haben wollen, ist er vielleicht im Moment etwas vorsichtiger. Da kommen so böse "Hacker" doch ganz gelegen …
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