Ich muss das noch im Ganzen noch mal zitieren, weil es zu dem Fall des erwähnten und wegen Bummelei des Landgerichts Dresden zwischenzeitlich aus der U- Haft entlassenen tschetschenischen Clanmitglieds schreckliche Neuigkeiten gibt.
Ach das Landgericht Dresden mal wieder. Petrys Meineid sind noch Kleinigkeiten und über 3 Jahre sind da auch nichts. Da gibt es ja noch ganz andere Verfahren:
Ganz kurz vor der Verjährung:
https://m.sz-online.de/sachsen/gericht-eroeffnet-fuenf-jahre-altes-verfahren-3947983.html
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Montag, 04.06.2018
Gericht eröffnet fünf Jahre altes Verfahren
Fünf mutmaßliche Mitglieder der „Faust des Ostens“ wurden im Juli 2013 angeklagt. Die Sache drohte nun zu verjähren.
Von Alexander Schneider
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© Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa
Dresden.
Im Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft fünf mutmaßliche Fußball-Hooligans unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und schweren Bandendiebstahls angeklagt. Sie sollen Mitglieder und Anführer der „Faust des Ostens“ (FdO) gewesen sein, einer Gruppe von mehr als 100 Mitgliedern, die zwischen 2010 und 2012 in Dresden und Umgebung Schrecken verbreitet hat.
Weil sich die damals 18 bis 29 Jahre alten Anhänger von Dynamo Dresden auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, landete das Verfahren bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Dann ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen.
Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht.
Der auch rechtsextremen FdO – Gründungstag ist angeblich der 20. April 2010, Hitlers Geburtsdatum – werden Angriffe auf Fans anderer Fußballteams, auf Ausländer und Polizisten sowie Schnapsdiebstähle vorgeworfen. Im Juli 2011 soll die Gruppe das damals frisch „Glücksgas“-Arena getaufte Dynamo-Stadion angegriffen und 100 000 Euro Schaden verursacht haben.
Derweil Teile die sich nahezu unantastbar fühlenden Täter der "Faust des Ostens" und ihres umfeldes in Heidenau mitgemischt hatten und Anfang 2016 an der Verwüstung eines ganzen Stadtteils in Leipzig beteiligt waren. Dafür gibt es dann im Verfahren sicher noch eine schönen Strafnachlass wegen Überlänge. Und wenn sie Glück haben, geht vielleicht auch noch kurz vor Ende noch ein Richter in Rente, dann war das erst richtig ein voller Erfolg!
Auch das traurige Ergebnis der Landgericht- Dresden- Kuscheljustiz mit den Tätern vom "Sturm 34" von 2008 und 2010 hatten wir gerade diese Woche wieder in Chemnitz gesehen.
Und sowas freut natürlich die braven Netto-Steuerzahler und die tapferen Ermittler ja immer ganz besonders:
https://m.sz-online.de/sachsen/blamage-fuer-sachsens-justiz-3964352.html
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Sachsen
Mittwoch, 27.06.2018
Blamage für Sachsens Justiz
Ein Angeklagter im Tschetschenen-Prozess sitzt seit 20 Monaten in U-Haft. Zu lange, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Von Karin Schlottmann
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Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© Symbolbild/dpa/Felix Kästle
Wenn die Justiz dauerhaft überlastet ist, sollen nicht die Angeklagten die Leidtragenden sein. Es ist Aufgabe der Justizverwaltung, die Gerichte rechtzeitig und so gut mit Personal auszustatten, dass ein rechtsstaatliches Verfahren möglich ist. In dem Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer räuberischer Erpressung, der am 6. Dezember vorigen Jahres begonnen hat, ist die sächsische Justiz dieser verfassungsrechtlichen Pflicht nicht nachgekommen. Mit deutlich kritischen Worten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde eines der Angeklagten stattgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun erneut entscheiden, ob der Mann weiter in Untersuchungshaft bleibt oder wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt wird.
Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft. Er wurde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen eine tschetschenische Schutzgeld-Erpresserbande mit vier weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden angeklagt. Am 6. Dezember 2017 hat der Prozess begonnen, das Gericht hat Prozesstermine bis Januar nächsten Jahres angesetzt.
Andrej Klein, der Verteidiger des Angeklagten, hatte beim Oberlandesgericht Dresden die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Er kritisierte, dass sich das Gericht bei der Terminfestsetzung zu viel Zeit gelassen habe. Das Verfahren hätte eher beginnen und zügiger fortgesetzt werden können. Mit Blick auf die geringe Straferwartung sitze Witalij R. zu lange in Untersuchungshaft. Sein Mandant, ein Spätaussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit, sei zwar auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden, gelte aber nur als Helfer, so Klein.
Das Oberlandesgericht wies seinen Antrag zurück und auch der Verfassungsgerichtshof in Leipzig sah keine Veranlassung, einzuschreiten. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte dagegen in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, dass das Landgericht erst zwei Monate nach Erhebung der Anklage für dieses Verfahren eine neue Strafkammer einrichtete. Die Überlastung der Strafrichter sei lange bekannt gewesen, mehrfach hatte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer mit Überlastungsanzeigen darauf aufmerksam gemacht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter genügt es zudem nicht, nur einmal pro Woche zu verhandeln.
Beim Oberlandesgericht muss nun in den nächsten Tagen ein anderer Senat über die Untersuchungshaft des Angeklagten entscheiden. Wenn das OLG den Haftbefehl erwartungsgemäß aufhebt, dürften auch die übrigen Angeklagten bald aus der U-Haft entlassen werden. Etwas anderes gilt jedoch für die Hauptangeklagten in dem parallel laufenden Strafverfahren ebenfalls wegen Schutzgeld-Erpressung. Dort geht es unter anderem auch um einen Mordversuch in Dresden. Die Aufhebung der Haftbefehle steht wegen der höheren Strafandrohung dort nicht zur Diskussion.
Die insgesamt vier sogenannten Tschetschenen-Verfahren stellen das Landgericht Dresden vor eine große Herausforderung. Die Sicherheitsvorkehrungen sind immens, die Beweislage schwierig. Die Gruppenmitglieder sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in größere, überregionale Strukturen der osteuropäischen Mafia eingebunden und schotten sich stark nach außen ab. Ein Zeuge musste während seiner Aussage von der Polizei beschützt werden, seine Mutter erhielt Morddrohungen.
Für die sächsische Justiz ist die Karlsruher Entscheidung eine schwere Blamage. Schnelle Lösungen sind nicht in Sicht. Einerseits ist das Landgericht Dresden verglichen mit den anderen sächsischen Gerichten personell gut ausgestattet. Andererseits ist das Gericht mit Mammutverfahren wie gegen die Infinus-Gruppe oder die Freie Kameradschaft Dresden besonders stark belastet. Und bei der Personalberechnung durch das Justizministerium spielen Umfang und Komplexität eines Verfahrens keine Rolle. Die von Karlsruhe kritisierte Kammer verhandele vier bis fünf Prozesse gleichzeitig, sagte Gerichtspräsident Martin Uebele. Sie soll vorerst keine neuen Haftsachen verhandeln.
Achja:
Und die Akten Berufung zur DPHW kompostieren auch noch in irgendeiner Ecke des Landgerichts Dresden vor sich hin.
https://m.sz-online.de/nachrichten/verurteilte-noch-immer-auf-freiem-fuss-3882717.html
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Dienstag, 20.02.2018
Verurteilte noch immer auf freiem Fuß
In den Reichsbürger-Prozessen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.
Von Jürgen Müller
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Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
© Roland Bonss
Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
© Claudia Hübschmann
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
© Jörg Richter
Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.
Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.
Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.
Noch kein Schadenersatz
Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.
Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.
Der Vorfall war am 23.11.2012!
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Samstag, 06.10.2018
Auf der Flucht
Er soll zu einer Erpresserbande gehören und ist untergetaucht. Nun wird der Angeklagte aus Tschetschenien auch wegen versuchten Totschlags gesucht.
Von Alexander Schneider
Dresden.
Khadzhimurat F. muss sich wegen Mitgliedschaft in einer Schutzgelderpresser-Bande bereits seit Dezember 2017 vor dem Landgericht Dresden verantworten. Doch der 50-jährige Tschetschene ist schon vor Wochen untergetaucht – kurz nachdem er wegen überlangen Freiheitsentzugs aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Nun wurde bekannt: Gegen den Angeklagten wird auch wegen versuchten Totschlags ermittelt. Nach der Entlassung aus der Haft soll er seine Ehefrau angegriffen und in Todesgefahr gebracht haben, bestätigt die Staatsanwaltschaft Dresden. Nach dem Tschetschenen werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Seit Herbst vergangenen Jahres haben am Landgericht Dresden vier Prozesse gegen insgesamt 15 Angeklagte aus Osteuropa begonnen, die zu einer „tschetschenischen Schutzgeldmafia“ gehören sollen. Die teilweise muskulösen Angeklagten, darunter viele Asylbewerber und Wachmänner, sollen vor allem Landsleute erpresst und um viele Tausend Euro erleichtert haben. Im November 2016 hatte die Staatsanwaltschaft einen Großteil der Verdächtigen im Rahmen einer bundesweiten Razzia verhaftet. Den Männern wird nun Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung sowie unter anderem räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und dergleichen mehr vorgeworfen. Gegen sie verhandelt eine eigens neu gebildete Staatsschutzkammer. Ein Teil der Gruppe muss sich darüber hinaus wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht verantworten. Sie sollen sich im September 2015 an einer Schießerei in Dresden beteiligt haben.
Der 50-jährige Khadzhimurat F. wurde mit vier Mitangeklagten seines Verfahrens im Juli aus der U-Haft entlassen. Ein Verteidiger hatte gegen die überlange Haft Beschwerde eingelegt – und vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Wenig später reiste F. nach Tschetschenien. „Mein Mandant wollte sich um seinen sterbenskranken Vater kümmern“, sagte Verteidiger Thomas Zeeh. Schon der Tod seiner Mutter während seiner U-Haft habe F. schwer belastet. Der Staatsschutzkammer war die Reise bekannt. Nach Aufhebung des Haftbefehls hatte sie jedoch keine Möglichkeit, die Reise zu verhindern. Erst als F. Anfang September nicht zum Prozess erschienen war, erwägte das Gericht, ihn per Haftbefehl suchen zu lassen.
Damals war der neue Vorwurf offenbar noch nicht bekannt. Nach SZ-Informationen habe F.s Frau sich von ihm trennen wollen. Nach F.s Freilassung soll es dann in der Wohnung zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen sein. Das spricht dafür, dass F. schon bei der Abreise ein neues Ermittlungsverfahren fürchten musste. Es ist schwer vorstellbar, dass er freiwillig nach Deutschland zurückkehren wird. Nach Angaben der Justiz sei es problemlos möglich, auch ohne den flüchtigen Angeklagten weiterzuverhandeln.
Muss man sich eigentlich wirklich noch wundern, dass viele Menschen in Sachsen (und zwar aus allen (!) Lagern) längst das Vertrauen in die hiesige Justiz verloren haben und einige Teile davon lieber gleich den thumben Populisten nachlaufen, angeführt von u.a. Maier und Co.?