Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412011 mal)

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Offline Gutemine

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Die AfD zeigt wirklich wie es geht...

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98 Ermittlungsverfahren nach AfD-Facebookaktion
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Nachrichten aus Bayern 05.10.2018 12:10 CEST | Aktualisiert vor 41 Minuten

Deggendorf (dpa/lby) - Die Deggendorfer Staatsanwaltschaft hat nach einer Flut von Hasskommentaren auf der Facebook-Seite der örtlichen AfD 98 Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. In zwei Fällen haben die Ermittler Strafbefehle beim Amtsgericht beantragt, ein drittes wurde eingestellt, weil der Beschuldigte zwischenzeitlich gestorben ist. «Im Übrigen laufen die Ermittlungen noch», erklärte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf Anfrage. Bei örtlichen AfD-Funktionären prüft die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Vorermittlungen, ob es den Verdacht strafbaren Verhaltens gibt.

Die Ermittlungsverfahren sind das Nachspiel einer Facebook-Aktion der Deggendorfer AfD im vergangenen Dezember. Damals hatten afrikanische Asylbewerber im Deggendorfer Transitzentrum bei mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend zahlreiche Bürger ihrer Wut freien Lauf - bis hin zu Forderungen, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Konzentrationslager Auschwitz zu schicken.

AfD-Kreisvorsitzende in Deggendorf ist die stellvertretende Landesvorsitzende Katrin Ebner-Steiner, die bei der Landtagswahl auf Platz eins der niederbayerischen AfD-Liste kandidiert und nach den aktuellen Umfragewerten sicher in den Landtag einziehen wird. Ebner-Steiner hat bereits in der Vergangenheit den Vorwurf zurückgewiesen, die AfD habe die Hasskommentare bewusst organisiert.
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https://www.traunsteiner-tagblatt.de/startseite_artikel,-98-ermittlungsverfahren-nach-afdfacebookaktion-_arid,441673.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline dieda

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Ich muss das noch im Ganzen noch mal zitieren, weil es zu dem Fall des erwähnten und wegen Bummelei des Landgerichts Dresden zwischenzeitlich aus der U- Haft entlassenen tschetschenischen Clanmitglieds schreckliche Neuigkeiten gibt.

Ach das Landgericht Dresden mal wieder. Petrys Meineid sind noch Kleinigkeiten und über 3 Jahre sind da auch nichts. Da gibt es ja noch ganz andere Verfahren:

Ganz kurz vor der Verjährung:
https://m.sz-online.de/sachsen/gericht-eroeffnet-fuenf-jahre-altes-verfahren-3947983.html

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Montag, 04.06.2018

Gericht eröffnet fünf Jahre altes Verfahren
Fünf mutmaßliche Mitglieder der „Faust des Ostens“ wurden im Juli 2013 angeklagt. Die Sache drohte nun zu verjähren.

Von Alexander Schneider

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© Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa
Dresden.

Im Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft fünf mutmaßliche Fußball-Hooligans unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und schweren Bandendiebstahls angeklagt. Sie sollen Mitglieder und Anführer der „Faust des Ostens“ (FdO) gewesen sein, einer Gruppe von mehr als 100 Mitgliedern, die zwischen 2010 und 2012 in Dresden und Umgebung Schrecken verbreitet hat.

Weil sich die damals 18 bis 29 Jahre alten Anhänger von Dynamo Dresden auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, landete das Verfahren bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Dann ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen.

Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht.

Der auch rechtsextremen FdO – Gründungstag ist angeblich der 20. April 2010, Hitlers Geburtsdatum – werden Angriffe auf Fans anderer Fußballteams, auf Ausländer und Polizisten sowie Schnapsdiebstähle vorgeworfen. Im Juli 2011 soll die Gruppe das damals frisch „Glücksgas“-Arena getaufte Dynamo-Stadion angegriffen und 100 000 Euro Schaden verursacht haben.
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Derweil Teile die sich nahezu unantastbar fühlenden Täter der "Faust des Ostens" und ihres umfeldes in Heidenau mitgemischt hatten und Anfang 2016 an der Verwüstung eines ganzen Stadtteils in Leipzig beteiligt waren. Dafür gibt es dann im Verfahren sicher noch eine schönen Strafnachlass wegen Überlänge. Und wenn sie Glück haben, geht vielleicht auch noch kurz vor Ende noch ein Richter in Rente, dann war das erst richtig ein voller Erfolg!

Auch das traurige Ergebnis der Landgericht- Dresden- Kuscheljustiz mit den Tätern vom "Sturm 34" von 2008 und 2010 hatten wir gerade diese Woche wieder in Chemnitz gesehen.

Und sowas freut natürlich die braven Netto-Steuerzahler und die tapferen Ermittler ja immer ganz besonders:
https://m.sz-online.de/sachsen/blamage-fuer-sachsens-justiz-3964352.html

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Sachsen
Mittwoch, 27.06.2018

Blamage für Sachsens Justiz
Ein Angeklagter im Tschetschenen-Prozess sitzt seit 20 Monaten in U-Haft. Zu lange, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Von Karin Schlottmann

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Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© Symbolbild/dpa/Felix Kästle

Wenn die Justiz dauerhaft überlastet ist, sollen nicht die Angeklagten die Leidtragenden sein. Es ist Aufgabe der Justizverwaltung, die Gerichte rechtzeitig und so gut mit Personal auszustatten, dass ein rechtsstaatliches Verfahren möglich ist. In dem Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer räuberischer Erpressung, der am 6. Dezember vorigen Jahres begonnen hat, ist die sächsische Justiz dieser verfassungsrechtlichen Pflicht nicht nachgekommen. Mit deutlich kritischen Worten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde eines der Angeklagten stattgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun erneut entscheiden, ob der Mann weiter in Untersuchungshaft bleibt oder wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt wird.

Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft. Er wurde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen eine tschetschenische Schutzgeld-Erpresserbande mit vier weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden angeklagt. Am 6. Dezember 2017 hat der Prozess begonnen, das Gericht hat Prozesstermine bis Januar nächsten Jahres angesetzt.

Andrej Klein, der Verteidiger des Angeklagten, hatte beim Oberlandesgericht Dresden die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Er kritisierte, dass sich das Gericht bei der Terminfestsetzung zu viel Zeit gelassen habe. Das Verfahren hätte eher beginnen und zügiger fortgesetzt werden können. Mit Blick auf die geringe Straferwartung sitze Witalij R. zu lange in Untersuchungshaft. Sein Mandant, ein Spätaussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit, sei zwar auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden, gelte aber nur als Helfer, so Klein.

Das Oberlandesgericht wies seinen Antrag zurück und auch der Verfassungsgerichtshof in Leipzig sah keine Veranlassung, einzuschreiten. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte dagegen in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, dass das Landgericht erst zwei Monate nach Erhebung der Anklage für dieses Verfahren eine neue Strafkammer einrichtete. Die Überlastung der Strafrichter sei lange bekannt gewesen, mehrfach hatte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer mit Überlastungsanzeigen darauf aufmerksam gemacht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter genügt es zudem nicht, nur einmal pro Woche zu verhandeln.

Beim Oberlandesgericht muss nun in den nächsten Tagen ein anderer Senat über die Untersuchungshaft des Angeklagten entscheiden. Wenn das OLG den Haftbefehl erwartungsgemäß aufhebt, dürften auch die übrigen Angeklagten bald aus der U-Haft entlassen werden. Etwas anderes gilt jedoch für die Hauptangeklagten in dem parallel laufenden Strafverfahren ebenfalls wegen Schutzgeld-Erpressung. Dort geht es unter anderem auch um einen Mordversuch in Dresden. Die Aufhebung der Haftbefehle steht wegen der höheren Strafandrohung dort nicht zur Diskussion.

Die insgesamt vier sogenannten Tschetschenen-Verfahren stellen das Landgericht Dresden vor eine große Herausforderung. Die Sicherheitsvorkehrungen sind immens, die Beweislage schwierig. Die Gruppenmitglieder sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in größere, überregionale Strukturen der osteuropäischen Mafia eingebunden und schotten sich stark nach außen ab. Ein Zeuge musste während seiner Aussage von der Polizei beschützt werden, seine Mutter erhielt Morddrohungen.

Für die sächsische Justiz ist die Karlsruher Entscheidung eine schwere Blamage. Schnelle Lösungen sind nicht in Sicht. Einerseits ist das Landgericht Dresden verglichen mit den anderen sächsischen Gerichten personell gut ausgestattet. Andererseits ist das Gericht mit Mammutverfahren wie gegen die Infinus-Gruppe oder die Freie Kameradschaft Dresden besonders stark belastet. Und bei der Personalberechnung durch das Justizministerium spielen Umfang und Komplexität eines Verfahrens keine Rolle. Die von Karlsruhe kritisierte Kammer verhandele vier bis fünf Prozesse gleichzeitig, sagte Gerichtspräsident Martin Uebele. Sie soll vorerst keine neuen Haftsachen verhandeln.
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Achja:
Und die Akten Berufung zur DPHW kompostieren auch noch in irgendeiner Ecke des Landgerichts Dresden vor sich hin.

https://m.sz-online.de/nachrichten/verurteilte-noch-immer-auf-freiem-fuss-3882717.html

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Dienstag, 20.02.2018
Verurteilte noch immer auf freiem Fuß
In den Reichsbürger-Prozessen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.

Von Jürgen Müller

zurück Bild 1 von 3 weiter
Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
© Roland Bonss

Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
© Claudia Hübschmann

In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
© Jörg Richter

Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.

Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.

Noch kein Schadenersatz
Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.

Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.
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Der Vorfall war am 23.11.2012!


https://m.sz-online.de/nachrichten/auf-der-flucht-4026981.html

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Samstag, 06.10.2018

Auf der Flucht

Er soll zu einer Erpresserbande gehören und ist untergetaucht. Nun wird der Angeklagte aus Tschetschenien auch wegen versuchten Totschlags gesucht.
Von Alexander Schneider

Dresden.
Khadzhimurat F. muss sich wegen Mitgliedschaft in einer Schutzgelderpresser-Bande bereits seit Dezember 2017 vor dem Landgericht Dresden verantworten. Doch der 50-jährige Tschetschene ist schon vor Wochen untergetaucht – kurz nachdem er wegen überlangen Freiheitsentzugs aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Nun wurde bekannt: Gegen den Angeklagten wird auch wegen versuchten Totschlags ermittelt. Nach der Entlassung aus der Haft soll er seine Ehefrau angegriffen und in Todesgefahr gebracht haben, bestätigt die Staatsanwaltschaft Dresden. Nach dem Tschetschenen werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Seit Herbst vergangenen Jahres haben am Landgericht Dresden vier Prozesse gegen insgesamt 15 Angeklagte aus Osteuropa begonnen, die zu einer „tschetschenischen Schutzgeldmafia“ gehören sollen. Die teilweise muskulösen Angeklagten, darunter viele Asylbewerber und Wachmänner, sollen vor allem Landsleute erpresst und um viele Tausend Euro erleichtert haben. Im November 2016 hatte die Staatsanwaltschaft einen Großteil der Verdächtigen im Rahmen einer bundesweiten Razzia verhaftet. Den Männern wird nun Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung sowie unter anderem räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und dergleichen mehr vorgeworfen. Gegen sie verhandelt eine eigens neu gebildete Staatsschutzkammer. Ein Teil der Gruppe muss sich darüber hinaus wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht verantworten. Sie sollen sich im September 2015 an einer Schießerei in Dresden beteiligt haben.

Der 50-jährige Khadzhimurat F. wurde mit vier Mitangeklagten seines Verfahrens im Juli aus der U-Haft entlassen. Ein Verteidiger hatte gegen die überlange Haft Beschwerde eingelegt – und vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Wenig später reiste F. nach Tschetschenien. „Mein Mandant wollte sich um seinen sterbenskranken Vater kümmern“, sagte Verteidiger Thomas Zeeh. Schon der Tod seiner Mutter während seiner U-Haft habe F. schwer belastet. Der Staatsschutzkammer war die Reise bekannt. Nach Aufhebung des Haftbefehls hatte sie jedoch keine Möglichkeit, die Reise zu verhindern. Erst als F. Anfang September nicht zum Prozess erschienen war, erwägte das Gericht, ihn per Haftbefehl suchen zu lassen.

Damals war der neue Vorwurf offenbar noch nicht bekannt. Nach SZ-Informationen habe F.s Frau sich von ihm trennen wollen. Nach F.s Freilassung soll es dann in der Wohnung zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen sein. Das spricht dafür, dass F. schon bei der Abreise ein neues Ermittlungsverfahren fürchten musste. Es ist schwer vorstellbar, dass er freiwillig nach Deutschland zurückkehren wird. Nach Angaben der Justiz sei es problemlos möglich, auch ohne den flüchtigen Angeklagten weiterzuverhandeln.
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Was ist das jetzt?  :o

Beihilfe zum versuchten Totschlag?

Muss man sich eigentlich wirklich noch wundern, dass viele Menschen in Sachsen (und zwar aus allen (!) Lagern) längst das Vertrauen in die hiesige Justiz verloren haben und einige Teile davon lieber gleich den thumben Populisten nachlaufen, angeführt von u.a. Maier und Co.?
 
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Solange die Justiz wie Anfang des letzten Jahrhunderts arbeitet und Richter de facto rechtlich unangreifbar sind, wird sich das nicht ändern.
 

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Solange die Justiz wie Anfang des letzten Jahrhunderts arbeitet und Richter de facto rechtlich unangreifbar sind, wird sich das nicht ändern.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
 
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Es sind zwei verschiedene Ursachen desselben Problems.
 

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Kinder zu schlagen ist eigentlich deutsche Ledkultur!   :facepalm:

Zitat
#wirsindmehr hat AfD-Veranstaltung am Aschenberg friedlich genutzt
GANZ GRUSELIG ARGUMENTIERTE MIERDELS AUS WIESBADEN ANGEREISTE VERSTÄRKUNG
5. Oktober 2018 5

Wir sind Fulda – #wirsindmehr – mehr Menschen, die für eine weltoffene Stadt, für ein friedliches, achtsames und respektvolles Miteinander, für Vielfalt statt Einfalt eintreten – mehr als diejenigen, die unsere Gesellschaft spalten wollen. Dies zeigte am vergangenen Sonntag bei strahlendem Sonnenschein eindrucksvoll der Demonstrationszug durch die Fuldaer Innenstadt und das daran anschließende bunte und fröhliche Fest auf dem Uniplatz.

Und auch am gestrigen Donnerstagabend zeigte sich #wirsindmehr: Die AfD-Wahlveranstaltung am Aschenberg wurde friedlich geentert von Frauen und Männern, die der menschenfeindlichen Hetze der AfD-Protagonisten sachliche Argumente entgegensetzten und Fragen zu den Zielen der selbst ernannten ‘Alternative für Deutschland’ stellten. Das Publikum bestand zu gut Zweidritteln aus der #wirsindmehr-Bewegung, auch zwei Direktkandidaten und Kandidatinnen demokratischer Parteien (Philipp Ebert, SPD und Wynonna Weber, Die PARTEI) waren darunter – entsprechend kritisch waren die Stellungnahmen und Fragen zu den polemischen und substanzlosen AfD-Thesen wie beispielsweise ohne Belege in den Raum geworfene Behauptungen à la ‘Kriminalität ist durch den Zuzug Geflüchteter gestiegen’.

Spoiler
Bei einigen der gestellten Fragen musste AfD-Kandidat Mierdel gleich ganz passen. So wusste er beispielsweise nicht, wie die AfD zu Tarifverträgen steht, wollte jedoch andererseits Menschen generell in “Faule” und “Fleißige” einteilen – sozusagen das Grimm’sche Märchen von Frau Holle als ‘Leitkultur für Lohnzahlungen’ zugrunde legen. Hier ließ Jens Mierdel zumindest auf eine gewisse literarische Bildung schließen – naturwissenschaftliches Wissen scheint ihm bedauerlicherweise völlig abzugehen, behauptete der AfD-Kandidat doch naiv und unbedarft, es gebe keinen von der Menschheit verursachten Klimawandel. So legte Herr Mierdel anschaulich die Mängel unseres Bildungssystems dar. In Erklärungsnot geriet Jens Mierdel auch bei den beharrlichen Nachfragen danach, wie die AfD den Mangel an bezahlbaren Wohnraum beheben wolle. Immerhin wurde dadurch deutlich, dass Menschen nicht hoffen dürfen, die AfD würde es schaffen oder auch nur wollen, allen Menschen zu einem bezahlbaren Dach über’m Kopf zu verhelfen. Auch seine wirtschaftspolitischen Bildungslücken offenbarte der AfD-Kandidat im Dialog mit SPD-Kandidat Philipp Ebert. So verwendete er lustig gegensätzliche Begriffe wie ‘freie Marktwirtschaft’ und ‘soziale Marktwirtschaft’ synonym.

Ganz gruselig argumentierte Mierdels aus Wiesbaden angereiste Verstärkung. AfD-Politiker Dimitri Schulz erklärte dem staunenden Publikum, das Russlanddeutsche generell fleißiger und strebsamer als der Rest der Deutschen und noch viel fleißiger als Menschen mit Fluchthintergrund wären. Er belegte dies auch damit, dass die vor 250 Jahren von Deutschland nach Russland Emigrierten, ab Anfang der 1990er Jahre zurückkehrten – im Gepäck die in Russland konservierte deutsche Leitkultur der 1760er Jahre, die er wohl gerne wieder etablieren möchte – ungeachtet gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderte Normen. So konterte er eine Frage danach, warum viele Russlanddeutsche noch einen sehr strengen Erziehungsstil pflegten damit, dass das Schlagen von Kindern durch eine stark mennonitisch geprägte Glaubensausrichtung zu entschuldigen sei – eine Illustration dessen, wie die AfD unser weltoffenes Land als neues altes Deutschland umbauen möchte.

Tosenden Beifall erhielt eine Mitarbeiterin der ‘Flüchtlingsindustrie’ – so die Lesart der AfD für Sozialverbände wie AWO, Caritas, Diakonie und viele andere mehr. Frau O. war selber gezwungen, ihr Land zu verlassen und hat in Deutschland eine neue Heimat gefunden. Sie hat viele Jahre Russlanddeutschen auf dem Aschenberg geholfen, die hier bedauerlicherweise vielen Anfeindungen ausgesetzt waren. Sie betonte, wie unbegreiflich es sei, dass Menschen, die darunter leiden mussten, ‘ganz unten’ gewesen zu sein, nun bildlich auf Menschen treten, die bei uns Schutz und Heimat suchen – und von Jens Mierdel durchgehend als “kulturlose Menschen” bezeichnet wurden. Auch die Antwort auf die Frage, was genau er darunter verstehe, blieb der AfD-Protagonist schuldig, heißt es zum Schluß der Mitteilung +++ pm
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https://www.fuldainfo.de/wirsindmehr-hat-afd-veranstaltung-am-aschenberg-friedlich-genutzt/
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Poggenburg regt sich über Nivea auf. Wie war das mit dem Balken im Glashaus?

;)


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Das mit dem Balken vor den Augen ist ja klar.

Aber hoffen wir, dass die regierenden Parteien in den Gemeinden, Städten, Ländern überall in Deutschland mal Steine in die Hand nehmen um der NsAfD ihr durch Pseudodemokratie verdecktes faschistisches Glashaus einzuschmeissen.
 
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Poggenburg regt sich über Nivea auf. Wie war das mit dem Balken im Glashaus?
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Das mit dem Balken vor den Augen ist ja klar.

Aber hoffen wir, dass die regierenden Parteien in den Gemeinden, Städten, Ländern überall in Deutschland mal Steine in die Hand nehmen um der NsAfD ihr durch Pseudodemokratie verdecktes faschistisches Glashaus einzuschmeissen.
Das müsste dann aber schon flächendeckend erfolgen. In einigen Landesteilen sehe ich da allerdings schwarz.
 
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https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/apolda-weimarer-land/rechtsrockkonzert-104.html

Was da genau passiert ist. Apolda ist irgendwie kein gutes Pflaster für Nazis, da hat das Antikapitalistische Kollektiv (trotz des Names eine Nazi-Truppe) ja schon letztes Jahr am 1. Mai von der Polizei auf die Mütze bekommen.
 
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Was ist das für eine Taktik? Diejenigen Polizisten zu bewerfen, die das Abhalten des "Konzerts" überhaupt erst ermöglichen?

Nach Darstellung der TLZ hat nicht die Polizei, sondern der Veranstalter das "Konzert" abgebrochen:

Zitat
Apolda. Nach unseren Informationen hatten wartende Gäste des Hass-Konzertes in Apolda am Abend damit begonnen, Flaschen gegen die Polizisten zu werfen. Offensichtlich wurden dabei vier Polizisten verletzt. Laut Angaben der Polizei ist daraufhin das Konzert, zu dem mehrere Hundert Teilnehmer aus ganz Deutschland angereist waren, unterbrochen. Einem vollständigen Abbruch von Seiten der Polizei kam der Veranstalter zuvor, indem er von sich aus das Konzert für beendet erklärte.

https://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Hass-Konzert-in-Apolda-nach-Flaschenwuerfen-beendet-559709413
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@Reichsschlafschaf

Es ist beides richtig. Erst hat die Polizei die Veranstaltung abgebrochen und angefangen die NeoNazis zu sammeln. Dann gab es einen sehr eindrucksvollen Auftritt des Veranstalters/Anmelders, der damit endete, dass er der Polizei drohte: "Ihr werdet noch einmal froh sein, dass wir nur ein Konzert abgehalten haben" (oder so ähnlich) und dann hat er die Veranstaltung für beendet erklärt.

Da die Polizei zu diesem Zeitpunkt noch damit beschäftigt war die Leute inzukesseln und es außerdem noch Angriffe auf die Polizei gab, gilt dadurch -wohl rechtlich gesehen- die Veranstaltung durch den Veranstalter aufgelöst.

Kann man schön im Tweet der Polizei bzw. in diesem Video verfolgen.


Zitat
Polizei Thüringen
‏Verifizierter Account @Polizei_Thuer
14 Std.Vor 14 Stunden

Nachdem der #Polizeiführer die Versammlung aufgelöst hat, läuft aktuell die #Räumung des Versammlungsgeländes auf dem #Marktplatz in #Apolda.

Unsere Kollegen stoßen hierbei weiterhin auf massive #Gegenwehr durch die Versammlungsteilnehmer.


Zitat
Polizei Thüringen
‏Verifizierter Account @Polizei_Thuer
13 Std.vor 13 Stunden

Korrektur: Während wir Maßnahmen zur Auflösung trafen, erklärte der Versammlungsanmelder seine Versammlung eigenständig für beendet.

Formell hat also der Anmelder selbst beendet.
https://twitter.com/Polizei_Thuer

Zum Video
https://www.pscp.tv/w/1MnGnZpgLrLGO?t=22m15s
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Die afd so: "Mimimi!"

Und Hefter:
Zitat
„Auf Seite 40/41 geht es um die Haltung der AfD zu Schwulen und Lesben. Auf Seite 44 geht es um die Inklusion behinderter Kinder in Schulen. Auf Seite 48 geht es um die Abschaffung der Kulturförderung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ All das sind Textfragmente aus seinem „Mia ned“-Song. Hefter weiter: „Die AfD jammert, dass die Meinungsfreiheit (...) eingeschränkt wird. Aber wenn wir unsere Meinung sagen, dann flippen sie aus. Und wissen Sie, warum? Weil alles stimmt, was wir singen und sagen, weil es so im Parteiprogramm steht.“
http://www.maz-online.de/Nachrichten/Kultur/Nach-Anti-AfD-Song-Saenger-wettert-bei-Facebook-gegen-Kritiker

Um dieses Video geht's (für diejenigen, die es noch nicht kennen):



Hefters Stellungnahme:
[facebook]https://www.facebook.com/wirsindmehra/videos/1547722935329111/[/facebook]
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline theodoravontane

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Die afd so: "Mimimi!"
Das Mimimi unter dem Video war allerdings wirklich enorm. Ich habe es als (vermutlich das) Original unter https://www.youtube.com/watch?v=EZsEnInFZY0 gefunden, dort ist die Kommentarfunktion inzwischen abgeschaltet. Und die bösen Antworten, die ich vorher noch auf meine Fragen an die AfD-Fans bekommen habe zeigen deutlich, warum.

AfD: Nix in dem Lied stimmt!
Ich: Was stimmt denn nicht? Steht das so etwa nicht im Parteiprogramm?
AfD: Darum geht's doch gar nicht, aber was stimmt denn noch im Land? Dä Joooodn Die Ausländer, heul, kreisch, und alles scheixxe …

Dämliches rechtes Pack, diese blaunen …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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