Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412009 mal)

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Offline Tuska

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« Letzte Änderung: 28. September 2018, 19:16:55 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Evil Dude

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Das klingt, als würdest du versuchen die Gefahr AfD herunterzuspielen.

An "Fußpilz" "stirbt" man nicht. Auch wenn Dir das vielleicht nicht gefällt!  :whistle:
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Offline Grashalm

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Das klingt, als würdest du versuchen die Gefahr AfD herunterzuspielen.

An "Fußpilz" "stirbt" man nicht. Auch wenn Dir das vielleicht nicht gefällt!  :whistle:

Ich möchte dir wirklich nur zu gerne glauben, aber das ungut Gefühl dass da noch einiges auf uns zukommt. Insbesondere, da es sich um eine europaweite Bewegung handelt.

Außerdem ärgert es mich, dass man auf der "Gegenseite" kein wirkliche Konzept zu haben scheint, wie man mit dem Rechtsruck umgehen will. Die restliche politischen Akteure sitzen (so kommt es mir vor) schockstarr wie das Kaninchen vor der Schlange. Ok, zugegen das ist sicher keine einfache aufgabe, vorallem weil die Wurzeln dieser Entwicklung recht tief reichen und im wesentlichen (meine Einschätzung) in der Wirtschaftskrise der frühen 2000er ihren Ursprung haben.

Aber das einzige was ich sehe ist eine Art Opportunismus, wenn man die Damen und Herren von rechten Rand nicht los wird dann macht man eben gemeinsame Sache mit ihnen. In Sachsen werden wir möglicher weise nach der nächsten Wahl die erste Regierung in Deutschland mit AfD-Beteiligung haben. Die CDU hatte ja schon Interesse bekundet. Das macht es der AfD um einiges leichter.....

Aber noch etwas anderes:

Unter den AfD-Mitglieder und Sympathisanten gibt es ja auch eine nicht geringe Zahl an Ausländern. Ist denen nicht klar, wenn die da unterstützen?
Ein relativ Prominentes Beispiel wäre z.B.: Feroz Kahn (https://www.sz-online.de/nachrichten/wer-darf-das-sagen-3825185.html)
Aber auch viele Russlanddeutsch gibt es in der AfD. Ok, da scheint es aber auch eine recht große ideologische Schnittmenge zu geben. 
 

Offline Reichsschlafschaf

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Ganz was Neues! in der Kasseler afd gibt es Zoff:    :o
Nach dem Motto "Ich will ja nix sagen, aber ..."
Zitat
Materner sagt, er möchte keine schmutzige Wäsche waschen. An Werl lässt er aber kein gutes Haar.


Zitat
Vorwürfe gegen Fraktionschef Werl

Zoff in der Kasseler AfD: Fraktionsvize Thomas Materner zurückgetreten
28.09.18

Kassel. In der Rathausfraktion der Kasseler AfD rumort es kräftig. Grund sind der Rücktritt Thomas Materners als Fraktionsvize und die damit verbundenen Vorwürfe gegen den Fraktionsvorsitzenden Michael Werl.

Aktualisiert um 16.03 Uhr - Materner sieht in Werl einen Chef, der einen autoritären Führungsstil pflegt. Werl bezeichnet das als Quatsch. Er sieht vielmehr in Materners unabgesprochenen Aussagen ein Problem, weil sie der AfD in der Außenwirkung schadeten. So sprach Materner im Zusammenhang mit dem Obelisken auf dem Königsplatz von entstellter Kunst. Und nach den jüngsten Vorkommnissen in Chemnitz schlug Materner vor, die Stadt in Sachsen zu Kassels Partnerstadt zu machen.

Spoiler
Werl sagt, dass Materners Tonalität und Wortwahl die Fraktion nicht so erfreuten. Die sei gegen den Krawallton und für die sachliche Ebene. Materner verteidigt dagegen sein Vorgehen und behauptet, damit die großen Themen gesetzt zu haben. „Der Erfolg gibt mir recht.“

Materner sagt, er möchte keine schmutzige Wäsche waschen. An Werl lässt er aber kein gutes Haar. In seiner Pressemitteilung schreibt er, dass er oft von Kasseler Bürgern die Frage höre, wer dieser komische Kauz sei. Gemeint ist Werl. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat bei Materner, so bestätigt er es auch, eine Entscheidung, die kürzlich getroffen wurde. Da wurde er aus der Kulturkommission abberufen. Werl stellt das als Entscheidung der Fraktion dar, ohne näher darauf einzugehen, ob es auch Unterstützer für Materner gegeben hat. Materner spricht von einer 5:3-Entscheidung – gegen ihn.

Ein Riss geht durch die Kasseler AfD-Fraktion
Demnach geht ein Riss durch die Fraktion, wobei sich sowohl Werl als auch Materner einig darüber sind, dass die achtköpfige Gruppe sehr heterogen ist und aus sehr unterschiedlichen Charakteren besteht. Materners Ziel ist es nun, dass bei Neuwahlen des Fraktionsvorstandes Werl seinen Posten räumen muss. Aber: „Es ist nicht meine Intention, selbst Fraktionsvorsitzender zu werden.“

Neben ihm und Werl gibt es schließlich noch Sven R. Dreyer in gehobener Position. Er ist der erste Stellvertreter Werls – und damit noch höher gestellt als Materner. Dreyer ist auch derjenige von der AfD, der am häufigsten das Wort ergreift in den Stadtverordnetenversammlungen. Werl äußert sich dort sehr selten, Materner schon öfter, und er verweist darauf, dort noch keinen Skandal hervorgerufen zu haben.

Sven R. Dreyer erklärte gestern zu den neuesten Entwicklungen in der AfD im Übrigen, es handele sich um Fraktionsinterna. „Nichts für die Öffentlichkeit.“ Der Schritt Materners sei für ihn aber überraschend gekommen.

An einer Tatsache ändert sich aber nichts: Thomas Materner ist weiterhin AfD-Kandidat für die Landtagswahl. Auch deshalb sagt Michael Werl, dass es bessere Zeitpunkte für die aktuellen Unstimmigkeiten gibt.
[close]

https://www.hna.de/kassel/zoff-kasseler-afd-fraktionsvize-zurueckgetreten-ngz-10280654.html
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Offline dieda

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Die AfD Sachsen sagt jetzt offen der Pressefreiheit dem von ihr so betitelten:
"linkslastigen Nanny- und Sensationsjournalismus" mittels "Boykott" den "Kampf" an.

VorwandHintergrund: In einer Berichterstattung beim lokalen BL*D- Konkurrenten Tag24, zu einem Farbanschlag auf Jörg Urbans Wohnhaus wurde die Tat lediglich als "unschöne Aktion" abgetan. Daraus schließt die Partei, die schließlich selbst wiederholt mit "alternativen Fakten" aufgefallen ist, irgendeinen "Gesinnungsjournalismus".
#kannstedirnichtausdenken

Die Verlautbarungen lassen aber erschauern:

https://www.mdr.de/sachsen/afd-boykottiert-morgenpost-tag-vierundzwanzig-djv-protestiert-100.html

Spoiler
SachsenAfD Sachsen boykottiert "Morgenpost" und "Tag24.de"

Die AfD Sachsen will die "Dresdner Morgenpost“ und den Online-Ableger "Tag 24" boykottieren. Die sächsische Landespressekonferenz und der Deutsche Journalistenverband verurteilen das auf das Schärfste.

Ein Wimpel mit dem Parteilogo der Alternative für Deutschland (AfD) steht am 28.01.2017 auf dem AfD-Landesparteitag in Klipphausen auf einem Tisch. Bildrechte: dpa 

Die AfD Sachsen will die "Dresdner Morgenpost" und den Online-Ableger "Tag 24" ab sofort boykottieren. In einer Pressemitteilung heißt es: "Presseanfragen werden nicht mehr beantwortet, es wird keine Einladungen zu Pressekonferenzen mehr geben, die Redaktion wird aus dem Presseverteiler der Landespartei entfernt. Über die Teilnahme an sächsischen AfD-Parteitagen wird - dieses Medium betreffend - künftig die Mitgliedschaft explizit zur Abstimmung aufgerufen." In dem Papier wirft die sächsische AfD den Medien vor, "Schmutz, Häme und Halbwahrheiten über die AfD ausgekübelt" zu haben. Das Fass zum Überlaufen hätte der Bericht über den Farbanschlag auf das private, denkmalgeschützte Wohnhaus des AfD-Landesvorsitzenden, Jörg Urban. gebracht. Tag 24 hätte das zynisch als "unschöne Aktion" bezeichnet.

Verlag prüft rechtliche Schritte
Robert Kuhne, Chefredakteur von Tag24 und und Morgenpost Sachsen, erklärt auf Anfrage von MDR SACHSEN dazu: "Die AfD lehnt also die 'mediale Zusammenarbeit' mit uns ab. Das ist überraschend, denn aus unserer Sicht hatten wir keine Zusammenarbeit. Über eine Partei zu berichten, ist keine Kooperation, sondern unsere Aufgabe als Journalisten, die wir weiter ausführen werden." Man werde  juristisch prüfen, ob eine Partei, die von Steuergeldern mitfinanziert wird und der demokratischen Grundordnung und damit auch der uneingeschränkten Pressefreiheit verpflichtet ist, überhaupt solch einen Boykott ausrufen dürfe, so Kuhne. Wenn die AfD grobe Ungerechtigkeiten in der Berichterstattung sehe, könne sie sich jederzeit bei entsprechenden Gremien wie Presserat oder Landespressekonferenz beschweren. "Soweit wir wissen, ist das nicht geschehen", betont Kuhne. "Der letzte Absatz der Pressemitteilung ist angesichts der gesamten Pressemitteilung der blanke Hohn. Da heißt es: 'Die AfD ist eine rechtsstaatliche Partei, die für uneingeschränkte Meinungsfreiheit einsteht.' Mit uneingeschränkter Meinungsfreiheit hat dieser ganze Vorgang allerdings nichts zu tun."

Protest der Arbeitsgemeinschaft landespolitischer Journalisten

Eine Frau schaut zu ihrem Gesprächspartner im Studio.
Uta Deckow ist Vorsitzende der Landespressekonferenz Sachsen e. V., der Arbeitsgemeinschaft landespolitischer Journalisten in Sachsen.
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Die Vorsitzende der Landespressekonferenz Sachsen, Uta Deckow, protestiert aufs Schärfste gegen die Ankündigung der AfD, das Mindestmaß an notwendiger Offenheit für eine journalistische Berichterstattung gegenüber der Morgenpost und Tag 24 aufzukündigen. Nach Ansicht der Landespressekonferenz gelte für Parteien eine Öffentlichkeitspflicht, da sie maßgeblich an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Dies sei im Grundgesetz verankert.

Wenn die AfD nun unliebsame Medien ausschließe, sei dies nicht mehr gewährleistet, so Deckow. "Die AfD sägt an zwei Grundpfeilern der Demokratie – der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit." Laut Deckow will sich der LPK-Vorstand zeitnah zu einer außerordentlichen Sitzung treffen, um über den Fall zu beraten.

Journalistenverband: Missachtung der Pressefreihet
 Ine Dippmann, Landeskorrespondentin in Sachsen
Ine Dippmann, Vorsitzende des DJV Sachsen
Bildrechte: MDR/Jan Bräuer
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) unterstützt die Einschätzungen der LPK sowie deren Vorgehen. Die Vorsitzende des DJV Sachsen, Ine Dippmann, sagte MDR SACHSEN: "Die AfD geriert sich als Opfer. Ich empfehle der Partei einen Blick ins Grundgesetz. Artikel 5 regelt nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch den Tendenzschutz." Dieser gestehe Verlegern zu, die politische Ausrichtung eines Blattes festzulegen. Insofern laufe die Kritik der AfD, die Dresdner Morgenpost und Tag24 seien von der SPD gesteuert, ins Leere, so Dippmann.

Abgesehen davon, zeuge das von einer Missachtung der Pressefreiheit, wenn die AfD in Sachsen meine, sie könne eine Redaktion an der kritischen Berichterstattung über die eigene Partei hindern.

Medienrechtler: Fall gesetzlich nicht geregelt
Nicht ganz so eindeutig schätzt der Medienrechtler Professor Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig die Situation ein. Es gebe diesbezüglich eine Lücke im Parteiengesetz. MDR SACHSEN sagte er: "Parteien sollten Medien in ihrer Arbeit nicht behindern. Für diesen speziellen Fall gibt es aber keine gesetzliche Regelung. Ein klarstellender Passus im Parteiengesetz fehlt." Gersdorf appellierte an den Gesetzgeber, den Auskunftsanspruch von Medien gegenüber Parteien festzuschreiben. Diese würden ja auch öffentlich finanziert. Daher könne man sie verpflichten.

Quelle: MDR
[close]

https://m.facebook.com/AfD.Check.Sachsen/posts/773686656308148?__tn__=K-R
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Noldor

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Ist doch gut wenn die AfD boykottiert.
Nur sollten sie alles boykottieren. Alle Ämter in die sie gewählt wurden, überall wo sie ihre NSAfD Pfoten drinhaben, Facebook, YouTube, das ganze Internet.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Über die afd wird viel zuviel berichtet. Jeder Pups von denen wird sofort aufgegriffen.


__________________________________

Nürnberg: 250 bis 300 Braunblaue, aber 1500 bis 2000 rechtschaffene und um den Rechtsstaat besorgte Bürger. So muß das!   :thumb:

Aber ohne HG geht's mal wieder nicht.

Was beweist, daß die Sorgen berechtigt sind:

Zitat
"Herz statt Hass": 1500 Nürnberger protestieren gegen AfD
Parteivorsitzender Jörg Meuthen sprach - Polizei ermittelt wegen Hitlergruß - vor 7 Minuten

NÜRNBERG - Es war friedlich und bunt: Bis zu 2000 Menschen protestieren am Samstag in Nürnberg gegen AfD. Parteivorsitzender Jörg Meuthen hat in der Meistersingerhalle gesprochen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann ein, der den Hitlergruß skandierte...


http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/herz-statt-hass-1500-nurnberger-protestieren-gegen-afd-1.8135025
« Letzte Änderung: 29. September 2018, 19:17:44 von Reichsschlafschaf »
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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Wenn die afd mit Reichsbürgermethoden lahmgelegt wird:       :hello2:






Zitat
„Die Lehrerin meines Sohnes kauft im Netto heimlich Bier aus dem Ausland. Habe ich was gewonnen?“

https://www.news4teachers.de/2018/10/hunderte-lehrer-nutzen-das-meldeportal-der-afd-aber-anders-als-sich-die-partei-das-vorstellt/
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Wieder mal ein voller Erfolg:    ;D

Zitat

Landtag muss Pöbeleien der AfD nicht hinnehmen

3. Oktober 2018 City Report - pnr24

Potsdam. Das Verfassungsgericht des Landes hat den Ausschluss eines AfD-Abgeordneten von einer Plenarsitzung im Dezember 2016 für rechtmäßig erklärt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, sieht durch die Entscheidung der Verfassungsrichter die Position des Parlaments im Umgang mit rechtspopulistischen Pöblern gestärkt.

„Die demokratischen Fraktionen im Parlament müssen sich grobe Beleidigungen durch die Rechtspopulisten nicht gefallen lassen. Es ist gut und wichtig, dass das Verfassungsgericht dies klar bestätigt hat. In der politischen Auseinandersetzung haben bewusst irreführende oder herabwürdigende Äußerungen, wie sie von der AfD häufig fallen, nichts zu suchen. Bedenklich stimmt, dass der heutige AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alexander Gauland, die Beleidigungen seines damaligen Stellvertreters im Brandenburger Landtag noch gerechtfertigt und unterstützt hat. Auch dafür hat es bisher leider keinerlei Entschuldigung gegeben. Herr Gauland sollte den Anstand zeigen, diese Entschuldigung nun nachzuholen“, so Björn Lüttmann.

 „Deutlich wird mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts abermals, dass die Selbstinszenierung der Rechtspopulisten als verfolgte Unschuld reines Theater ist. Mit Regel- und Rechtsverstößen will die AfD gezielt provozieren; die absehbaren Konsequenzen aber will sie nicht tragen, sondern wiederum für eigene Zwecke nutzen. Diesem Kalkül wurde im vorliegenden Einzelfall ein Riegel vorgeschoben – daraus können die Demokraten im Parlament lernen. Dass die AfD erneut vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist, zeigt: Die Demokratie kann und muss sich wehren gegen Demagogie und Hetze“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag.

https://city-report.pnr24-online.de/landtag-muss-poebeleien-der-afd-nicht-hinnehmen/CityReport-pnr24
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In Sachsen das übliche Schnarchen der Justiz:


Zitat
Petry-Prozess noch nicht entschieden
Erschienen am 04.10.2018

Meineid-Anklage wurde vor einem Jahr eingereicht
Dresden. Auf die Ausschreitungen am Rande der Proteste nach dem Tod eines 35-jährigen Chemnitzers hat Sachsens Justiz rasch mit beschleunigten Gerichtsverfahren reagiert - im Fall der früheren AfD-Chefin Frauke Petry mahlen ihre Mühlen aber offenbar wegen Überlastung noch immer langsam: "Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage ist nach wie vor noch nicht ergangen", teilte ein Sprecher des Landgerichts Dresden nun der "Freien Presse" mit.

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden heute vor einem Jahr bekanntgegeben, gegen "Frauke P." Anklage wegen Meineids erhoben zu haben. Darin werde ihr vorgeworfen, als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss des Landtags am 12. November 2015 - das ist inzwischen fast drei Jahre her - "falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben", hieß es in der Mitteilung vom 4. Oktober 2017. Demnach widerspricht ihre Aussage, dass den AfD-Listenkandidaten 2014 nach erfolgreicher Wahl in den Landtag selbst überlassen war, Wahlkampfdarlehen zurückzuzahlen oder in eine Spende umzuwandeln, den Darlehensverträgen. Petry hat den Irrtum längst eingeräumt. Bis zur Landtagswahl, bei der sie nun als Vorsitzende der Blauen Partei antreten will, sind es nur noch knapp elf Monate. (tz)

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/petry-prozess-noch-nicht-entschieden-artikel10327791?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1538634689
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Ach das Landgericht Dresden mal wieder. Petrys Meineid sind noch Kleinigkeiten und über 3 Jahre sind da auch nichts. Da gibt es ja noch ganz andere Verfahren:

Ganz kurz vor der Verjährung:
https://m.sz-online.de/sachsen/gericht-eroeffnet-fuenf-jahre-altes-verfahren-3947983.html

Spoiler
Montag, 04.06.2018

Gericht eröffnet fünf Jahre altes Verfahren
Fünf mutmaßliche Mitglieder der „Faust des Ostens“ wurden im Juli 2013 angeklagt. Die Sache drohte nun zu verjähren.

Von Alexander Schneider

6

© Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa
Dresden.

Im Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft fünf mutmaßliche Fußball-Hooligans unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und schweren Bandendiebstahls angeklagt. Sie sollen Mitglieder und Anführer der „Faust des Ostens“ (FdO) gewesen sein, einer Gruppe von mehr als 100 Mitgliedern, die zwischen 2010 und 2012 in Dresden und Umgebung Schrecken verbreitet hat.

Weil sich die damals 18 bis 29 Jahre alten Anhänger von Dynamo Dresden auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, landete das Verfahren bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Dann ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen.

Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht.

Der auch rechtsextremen FdO – Gründungstag ist angeblich der 20. April 2010, Hitlers Geburtsdatum – werden Angriffe auf Fans anderer Fußballteams, auf Ausländer und Polizisten sowie Schnapsdiebstähle vorgeworfen. Im Juli 2011 soll die Gruppe das damals frisch „Glücksgas“-Arena getaufte Dynamo-Stadion angegriffen und 100 000 Euro Schaden verursacht haben.
[close]

Derweil Teile die sich nahezu unantastbar fühlenden Täter der "Faust des Ostens" und ihres umfeldes in Heidenau mitgemischt hatten und Anfang 2016 an der Verwüstung eines ganzen Stadtteils in Leipzig beteiligt waren. Dafür gibt es dann im Verfahren sicher noch eine schönen Strafnachlass wegen Überlänge. Und wenn sie Glück haben, geht vielleicht auch noch kurz vor Ende noch ein Richter in Rente, dann war das erst richtig ein voller Erfolg!

Auch das traurige Ergebnis der Landgericht- Dresden- Kuscheljustiz mit den Tätern vom "Sturm 34" von 2008 und 2010 hatten wir gerade diese Woche wieder in Chemnitz gesehen.

Und sowas freut natürlich die braven Netto-Steuerzahler und die tapferen Ermittler ja immer ganz besonders:
https://m.sz-online.de/sachsen/blamage-fuer-sachsens-justiz-3964352.html

Spoiler
Sachsen
Mittwoch, 27.06.2018

Blamage für Sachsens Justiz
Ein Angeklagter im Tschetschenen-Prozess sitzt seit 20 Monaten in U-Haft. Zu lange, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Von Karin Schlottmann

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Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft - zu lange, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© Symbolbild/dpa/Felix Kästle

Wenn die Justiz dauerhaft überlastet ist, sollen nicht die Angeklagten die Leidtragenden sein. Es ist Aufgabe der Justizverwaltung, die Gerichte rechtzeitig und so gut mit Personal auszustatten, dass ein rechtsstaatliches Verfahren möglich ist. In dem Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer räuberischer Erpressung, der am 6. Dezember vorigen Jahres begonnen hat, ist die sächsische Justiz dieser verfassungsrechtlichen Pflicht nicht nachgekommen. Mit deutlich kritischen Worten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde eines der Angeklagten stattgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun erneut entscheiden, ob der Mann weiter in Untersuchungshaft bleibt oder wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt wird.

Witalij R. sitzt seit Anfang November 2016 in Untersuchungshaft. Er wurde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen eine tschetschenische Schutzgeld-Erpresserbande mit vier weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden angeklagt. Am 6. Dezember 2017 hat der Prozess begonnen, das Gericht hat Prozesstermine bis Januar nächsten Jahres angesetzt.

Andrej Klein, der Verteidiger des Angeklagten, hatte beim Oberlandesgericht Dresden die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Er kritisierte, dass sich das Gericht bei der Terminfestsetzung zu viel Zeit gelassen habe. Das Verfahren hätte eher beginnen und zügiger fortgesetzt werden können. Mit Blick auf die geringe Straferwartung sitze Witalij R. zu lange in Untersuchungshaft. Sein Mandant, ein Spätaussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit, sei zwar auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden, gelte aber nur als Helfer, so Klein.

Das Oberlandesgericht wies seinen Antrag zurück und auch der Verfassungsgerichtshof in Leipzig sah keine Veranlassung, einzuschreiten. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte dagegen in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, dass das Landgericht erst zwei Monate nach Erhebung der Anklage für dieses Verfahren eine neue Strafkammer einrichtete. Die Überlastung der Strafrichter sei lange bekannt gewesen, mehrfach hatte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer mit Überlastungsanzeigen darauf aufmerksam gemacht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter genügt es zudem nicht, nur einmal pro Woche zu verhandeln.

Beim Oberlandesgericht muss nun in den nächsten Tagen ein anderer Senat über die Untersuchungshaft des Angeklagten entscheiden. Wenn das OLG den Haftbefehl erwartungsgemäß aufhebt, dürften auch die übrigen Angeklagten bald aus der U-Haft entlassen werden. Etwas anderes gilt jedoch für die Hauptangeklagten in dem parallel laufenden Strafverfahren ebenfalls wegen Schutzgeld-Erpressung. Dort geht es unter anderem auch um einen Mordversuch in Dresden. Die Aufhebung der Haftbefehle steht wegen der höheren Strafandrohung dort nicht zur Diskussion.

Die insgesamt vier sogenannten Tschetschenen-Verfahren stellen das Landgericht Dresden vor eine große Herausforderung. Die Sicherheitsvorkehrungen sind immens, die Beweislage schwierig. Die Gruppenmitglieder sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in größere, überregionale Strukturen der osteuropäischen Mafia eingebunden und schotten sich stark nach außen ab. Ein Zeuge musste während seiner Aussage von der Polizei beschützt werden, seine Mutter erhielt Morddrohungen.

Für die sächsische Justiz ist die Karlsruher Entscheidung eine schwere Blamage. Schnelle Lösungen sind nicht in Sicht. Einerseits ist das Landgericht Dresden verglichen mit den anderen sächsischen Gerichten personell gut ausgestattet. Andererseits ist das Gericht mit Mammutverfahren wie gegen die Infinus-Gruppe oder die Freie Kameradschaft Dresden besonders stark belastet. Und bei der Personalberechnung durch das Justizministerium spielen Umfang und Komplexität eines Verfahrens keine Rolle. Die von Karlsruhe kritisierte Kammer verhandele vier bis fünf Prozesse gleichzeitig, sagte Gerichtspräsident Martin Uebele. Sie soll vorerst keine neuen Haftsachen verhandeln.
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Achja:
Und die Akten Berufung zur DPHW kompostieren auch noch in irgendeiner Ecke des Landgerichts Dresden vor sich hin.

https://m.sz-online.de/nachrichten/verurteilte-noch-immer-auf-freiem-fuss-3882717.html

Spoiler
Dienstag, 20.02.2018
Verurteilte noch immer auf freiem Fuß
In den Reichsbürger-Prozessen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.

Von Jürgen Müller

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Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
© Roland Bonss

Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
© Claudia Hübschmann

In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
© Jörg Richter

Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.

Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.

Noch kein Schadenersatz
Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.

Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.
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Der Vorfall war am 23.11.2012!
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2018, 11:31:05 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Vermutlich reine Spiegelfechterei:

Zitat

AfD-Landesvorstand geht gegen Vorstandsmitglied Przybylla vor

Erschienen am 04.10.2018

Dresden/Zwickau. Der sächsische AfD-Landesvorstand geht gegen das Vorstandsmitglied Benjamin Przybylla vor. Nach Informationen der "Freien Presse" hat das Gremium bei seiner Sitzung am Dienstagabend Przybylla aufgefordert, binnen 48 Stunden sein Amt niederzulegen. Da Przybylla der Aufforderung nicht sofort nachkam, entband ihn der Vorstand von allen seinen Aufgaben und Funktionen.

Auslöser für den Beschluss war nach Informationen der "Freien Presse" das jüngste Verhalten von Przybylla. Der Landesvorstand wirft ihm unter anderem vor, unabgesprochen die Nähe zu "Pro Chemnitz" gesucht zu haben. Przybylla trat am vergangenen Freitag bei der Kundgebung der rechtsextremen Bewegung "Pro Chemnitz" auf. Die AfD wolle nicht dulden, dass ein Vorstandsmitglied bei "Pro Chemnitz" spreche, heißt es. Die sächsische AfD hatte auf ihrem Parteitag Mitte September in Markneukirchen mehrheitlich beschlossen, dass sie keinen Schulterschluss mit Pegida und ähnlichen Organisationen möchte.

Zudem hatte Przybylla Anfang der Woche im Kreisverband Zwickau für Aufsehen gesorgt. In einer E-Mail warf er den früheren Kreisvorsitzenden Sven Itzek und Frank-Frieder Forberg Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Geldern vor. Die aktuelle Kreisvorsitzende Janin Klatt-Eberle distanzierte sich anschließend davon. Auch das kam im Landesvorstand zur Sprache.

Der Pressesprecher der sächsischen AfD, Andreas Harlaß, wollte die Informationen der "Freien Presse" nicht bestätigen. Sitzungen des Landesvorstandes seien generell nicht-öffentlich, sagte er. Zudem äußere man sich zu etwaigen Personalangelegenheiten nie.

Unklar ist, was passiert, falls Przybylla der Aufforderung zum Rücktritt aus dem Landesvorstand nicht nachkommt. Einfach ausschließen kann der Landesvorstand sein Mitglied nicht, da Przybylla vom Parteitag gewählt wurde. (kok)

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/afd-landesvorstand-geht-gegen-vorstandsmitglied-przybylla-vor-artikel10328517?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1538647812
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline kairo

Zitat
Nach Informationen der "Freien Presse" hat das Gremium bei seiner Sitzung am Dienstagabend Przybylla aufgefordert, binnen 48 Stunden sein Amt niederzulegen. Da Przybylla der Aufforderung nicht sofort nachkam, entband ihn der Vorstand von allen seinen Aufgaben und Funktionen.

Ein recht souveränes Verständnis von Chronologie.
 
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