Autor Thema: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek  (Gelesen 10014 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #15 am: 26. Januar 2015, 02:06:35 »
Da Herr Fitzek sich am laufenden Band auf § 92 StGB beruft, um seine wunderliche Vorstellung zu belegen, dass jede Gemeinde sich vom Land und vom Bund lösen könne, um seiner Phantasie-Monarchie beizutreten, sollte man sich diesen Paragraphen mal genau ansehen.

Er entspringt dem Strafgesetzbuch, Besonderer Teil, 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, 4. Titel - Gemeinsame Vorschriften und tituliert als "§ 92 Begriffsbestimmungen".

Wie Herr Fitzek aus Definitionen des Strafgesetzbuches angebliche Rechte von Gemeinden ableiten will, ist wieder einmal sein Geheimnis. Aber machen wir uns doch ruhig den Spaß und nehmen wir den Paragraphen so für bare Münze:

§ 92 - Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.


Da Fitzek die staatliche Einheit der Bundesrepublik beseitigen will und ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennen will, beeinträchtigt sein Streben (wenn man es ernst nimmt) den Bestand der Bundesrepublik.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

1.   das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,


Die sinngebende Einschränkung "In Sinne dieses Gesetzes" (also des Strafgesetzes), die für den ganzen Absatz gilt, hat Fitzek natürlich überlesen. Aber schon die erste Forderung von "freien, gleichen und geheimen Wahlen" will Fitzek erklärtermaßen abschaffen.

2.   die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3.   das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,


Wohingegen im wunderbaren Fitzek-Reich jede Opposition verboten ist.

4.   die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

Die Ablösbarkeit einer Fitzek-Diktatur ist extrem theoretisch (nur durch mehr als 50% aller Wahlberechtigten ohne Möglichkeit einer Opposition sich zu organisieren).

5.   die Unabhängigkeit der Gerichte und

Die Gerichte des KRD sind bei fehlender Gewaltentrennung natürlich voll abhängig. Die einzige Gerichtsbarkeit des Königreichs liegt derzeit nur bei der Person Fitzek!

6.   der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.   Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),


Was eindeutig das Streben Fitzeks ist.

2.   Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.   Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.


Was auch das erklärte Ziel der Person Fitzek sowie des sogenannten Königreichs Deutschland ist.

Die Fitzek-Phantasie aus diesem Paragraphen ein Recht der Gemeinden sich von Land oder Bund zu trennen, heraus zu lesen, ist hanebüchener Unsinn, hätte an der Stelle nichts zu suchen und könnte überhaupt keine daraus ableitbare Kraft entfalten. Epic Fail.

Vielmehr kann man in dem Paragraphen eine längere Liste guter Argumente finden, um Fitzeks Ziele als Gefährung des demokratischen Rechtsstaats zu qualifizieren. Die konkrete Strafbarkeit ist aber in anderen Paragraphen festgelegt.

Allerdings wird Fitzek wohl niemals die Ehre zuteil werden, nach diesem Teil des Strafrechts angeklagt zu werden. Denn ein Suppenkasper mit Gurkentruppe ist keine Bedrohung und er ist auch nicht, wie er in seinem egomanen Wahn meint, Staatsfeind Nummer Eins, sondern einfach nur eine besonders lautstarke Null.
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Offline hair mess

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #16 am: 26. Januar 2015, 06:35:31 »
Dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen.
-
Außer vielleicht - - - ?
- - -
Ändere Null in Doppelnull!!
Also: Fitzek = 00
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline hotztheplotz

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #17 am: 26. Januar 2015, 20:18:30 »

§ 92 - Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.

Da Fitzek die staatliche Einheit der Bundesrepublik beseitigen will und ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennen will, beeinträchtigt sein Streben (wenn man es ernst nimmt) den Bestand der Bundesrepublik.


Gerade in YT Kommentaren gefunden:

Zitat von: KönigreichDeutschlandTV

Schonmal darüber nach gedacht, daß §92 Abs 1 StGB nur in Anwendung kommt, wenn Abs2 verletzt wird?
Laut Abs 2 können sich nunmal Gemeinden von der Regierung ablösen.
 

Offline BlueOcean

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #18 am: 26. Januar 2015, 21:32:32 »
Aber auch andere Aussagen des Fitzek waren wieder sehr erfrischende Irrealitäten:

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Offline Pantotheus

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #19 am: 26. Januar 2015, 21:37:49 »
Oh, ich vermute mal, dass S. M. Fitze etwa so folgert:
In Absatz Zwei, Ziffer 2 steht "Ablösbarkeit der Regierung", das bedeutet, dass man sich von der Regierung ablösen kann. Wer kann sich von der Regierung ablösen? Im selben Satz steht die Antwort: die Volksvertretung, das ist die Gemeinde, denn diese vertritt ja das Volk.

Nun, dass "Ablösung der Regierung" bedeutet, dass die Regierung abgelöst, also die Personen, die bisher die Regierung bildeten, durch andere ersetzt werden, das hat S. M. Fitze wohl nicht begriffen. (In der Grammatik spricht man hier auch vom Genitivus obiectivus, wer der Ausdeutung Fitze folgt, nimmt hingegen einen Genitivus separativus an, den es in dieser Form im Deutschen aber gar nicht geben kann.) Auch dass unter Volksvertretung immer ein Parlament zu verstehen ist, zur Zeit also in Deutschland der Bundestag (und funktional teilweise auch der Bundesrat), eine Gemeinde hingegen bestenfalls eine Selbstverwaltung ist, dürfte S. M. Fitze entgangen sein. Aber solche feinen Unterschiede ... Na ja, RD eben.
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Offline Anti Reisdepp

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #20 am: 26. Januar 2015, 21:46:49 »
oh oh, sag nicht, dass eine Gemeinde eine Selbstverwaltung ist, dann könnten nämlich die Königreicher jetzt auf den Gedanken kommen eigene Gemeinden zu gründen, ;D jeder für sich in seinem Zimmer.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline hair mess

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #21 am: 26. Januar 2015, 21:48:24 »
Machen die Sürmelianer und einige Andere doch schon lange.
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Offline drxdsdrxds

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #22 am: 26. Januar 2015, 23:35:06 »
Das "Neue Königreich Deutschland"
http://hpd.de/artikel/11063
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Offline A.R.Schkrampe

Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #23 am: 26. Januar 2015, 23:42:30 »
Das "Neue Königreich Deutschland"
...

Wie sieht die Versorgungslage im Neuen(?) KRD aus, jetzt im Winter? Wie lange hat die Steige Tomaten, die die BRiD-Büttel nicht mitgenommen hatten, gereicht? Konnten die fünf Pfandflaschen gewinnbringend verwertet werden? Klappt es mit der Toastbrotversorgung? Glühen die Teelichtheizkraftwerke? Oder sollten tatsächlich mildtätige  bekloppte Zeitgenossen für reelles Heizmaterial gesorgt haben?

Sleep well in your Bettgestell! Oder wurde der Matratzenengpaß etwa auch schon beseitigt?
 

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #24 am: 27. Januar 2015, 00:35:49 »
oh oh, sag nicht, dass eine Gemeinde eine Selbstverwaltung ist

Oho, das Fitzel hat mehrfach erklärt, dass jede Gemeinde ihre eigenen Reisepässe ausgibt.

Ich werde so richtig stolz, wenn ich darüber nachdenke, dass ich im Büro meine eigenen Briefe herausgebe (steht auch mein Name drauf). Jahaa, kann nicht jeder!
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Pantotheus

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #25 am: 27. Januar 2015, 16:11:59 »
Nun ja, "Gemeinde" kann so gar manches sein: Eine politische Gemeinde und damit eine Gebietskörperschaft, die staatlich oder wenigstens öffentlich-rechtlich ist. Daneben gibt es je nach Land auch weitere Arten der Gemeinde, etwa die Schulgemeinde, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Bürgergemeinde. Daneben gibt es Gemeinden, die Gebilde eigener Art und nicht staatlicher Natur sind, etwa die Pfarr- oder Kirchengemeinden. Um die Angelegenheit richtig kompliziert zu machen, kann auch eine Versammlung als Gemeinde bezeichnet werden, so ist etwa in der Schweiz nicht immer klar, ob in einer Nachricht eine "Gemeinde" als unterste Ebene des Staates gemeint sei oder die Versammlung der Bürger einer Gemeinde zur Beratung und Beschlussfassung in den Angelegenheiten der Gemeinde im ersten Sinne. Auch im religiösen Bereich bezeichnet "Gemeinde" als Übersetzung des griechischen Wortes "ekklesia" oft nicht eine Institution, sondern die tatsächliche Versammlung der Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft.
Insofern können sich auch zwei oder drei Individuen, die sich zusammentun, als "Gemeinde" bezeichnen, was für sich genommen noch nicht einmal illegal oder strafbar zu sein braucht, da der Begriff ja eben vieldeutig ist. Nur wenn sie anfangen, sich als quasi-staatliches Organ aufzuführen und hoheitliche Gewalt zu beanspruchen, kann das sehr schnell zu Auseinandersetzungen mit dem echten Staat führen.
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Offline Dete

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #26 am: 28. Januar 2015, 00:20:17 »
Aber auch andere Aussagen des Fitzek waren wieder sehr erfrischende Irrealitäten:

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"Für mich ist das alles ein großes Spiel."

Das ist so schön, dass man auch mal antworten sollte.

Zitat
"Das Königreich Deutschland ist eine echte Demokratie."

Natürlich Peter,  „L’État c’est moi“, oder besser, Du bist das Volk!

Zitat
"Die meisten Menschen sind für mich Wahnsinnige."

Ja Peter, Du bist das Volk. Du und die anderen Stimmen in deinem Kopf.
Zitat
"Wir sind der Staatsfeind Nummer Eins."

Da Deiner Meinung nach die BRD kein Staat ist. Richtig, Du bist der "Staatsfeind Nummer Eins" in deinem Staat.

Zitat
"Wir sind vollkommen autonom."

Das glaube ich Dir sogar, dass Du das Glaubst. Aber im Sinne von Kant:

„Die Autonomie des Willens ist das alleinige Prinzip aller moralischen Gesetze und der ihnen gemäßen Pflichten […]. Also drückt das moralische Gesetz nichts anders aus, als die Autonomie der reinen praktischen Vernunft, d.i. die Freiheit, und diese ist selbst die formale Bedingung aller Maximen, unter der sie allein mit den obersten praktischen Gesetzen zusammenstimmen können.“

Aber, es mangelt Dir sowie an der Moral, als auch an der reinen praktischen Vernunft.
Solltest Du, lieber Peter, aber Autark meinen, so mangelt es Dir an einer Toastbrot-Maschine.

Zitat
"Wir sehen: Das ist alles legal."

Ich sehe, dass Richter das anders sehen. Noch nicht Rechtskräftig ist nicht Legal.

Zitat
"In nur sieben Monaten die Schulbildung von elf Jahren."

HiHi, dass Du das Glaubst, glaube ich Dir, Selbstversuch?

Zitat
"Wir zeigen ja immer völlig transparent was wir mit den Geldern machen, die die Leute auf unserer Bank anlegen."

Jepp, Kohle weg. Kann jeder sehen!

Zitat
"Für mich ist das alles ein großes Spiel."

Glaube ich Dir auch Peter, nur Spieler sind selten die Gewinner.

Gruß Dete
« Letzte Änderung: 28. Januar 2015, 00:22:12 von Dete »
 
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Offline hair mess

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #27 am: 28. Januar 2015, 05:59:08 »
Zitat
Zitat

"Für mich ist das alles ein großes Spiel."
 
Das betrachte ich sogar als Kernsatz seiner Philosophie.
Wenn man das mit der Angst mal begriffen hat und wirklich keine mehr hat, wird Alles zu einem Spiel.
Das kann ich sogar nachvollziehen.
Aber wenn man noch ein wenig mehr begriffen hat, dann spielt man fair.
Und das tut er sicher nicht.
Nicht nur, dass er seine eigenen Regeln ausruft, er definiert offensichtlich auch Begriffe um.
Wenn es Not tut, erst hinterher.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #28 am: 28. Januar 2015, 17:14:56 »
Ich bekomme immer das große Staunen, wenn Peter von den Verfassungsgrundsätzen in § 92 StGB spricht.

Dieser Paragraph enthält nur Begriffsbestimmungen, die die Straftatbestände in diesem Abschnitt konkretisieren.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: „Alles, was Recht ist!“ mit dem Studigast Peter Fitzek
« Antwort #29 am: 28. Januar 2015, 17:32:45 »
Aha, Peter ist also gleich noch in der Schweiz gewesen.

Hat er seine Konten dort geprüft?
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