Autor Thema: http://forum.koenigreichdeutschland.de/  (Gelesen 5030 mal)

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Müllmann

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #15 am: 22. Januar 2015, 20:33:51 »
Auf die Idee muss man erst einmal kommen. Das Gericht weist das Rechtmittel zurück und dagegen legt man dann wieder Rechtsmittel beim gleichen Gericht mit der gleichen Begründung ein.  :banghead:

Das geilste: Sie rügen, dass keine Rechtsmittelbelehrung an den ablehnenden Beschluss angefügt ist. Ja was kann das wohl bedeuten? Vielleicht, dass es kein Rechtsmittel dagegen gibt? Könnte ja sein. In diesem Fall ist das einzig noch mögliche Rechtsmittel die Verfassungsbeschwerde. Die wird aber nicht beim Amtsgericht erhoben.

Kann man sogar alles auf Nazi pardon Nationalisten-Webseiten nachlesen: http://www.s-f-n.org/sicherheitshinweise/hausdurchsuchung/5.html

 

Offline Ferkel

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #16 am: 22. Januar 2015, 20:56:09 »
Zitat
Wie bereits im Strafverfahren gegen Peter bzgl. des unerlaubten Versicherungsgeschäftes hat das Gericht bereits jetzt
festgestellt, daß lediglich in einem von 10 Fällen Versicherungsgeschäft vorgelegen hätte und es folgt somit nicht der Behauptung der BaFin. Auch ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß sich Peter sehr um eine kooperative Lösung mit der BaFin bemüht hat.

Je öfter die die Story wiederholen, desto toller wird sie. Wie mit dem Fisch, den ich mal gefangen. Der wächst mit jedem Vortrag um einen Meter.

GOTT DIE SIND BESCHEUERT, GLEICH PLATZT MIR DER KRAGEN.

Unter 1. behaupten sie, sie seien ein souveräner Staat und die Gesetze der BRD gehen sie nichts an und die BRD hat keine Befugnis und unter 2. geht es direkt mit dem Grundgesetz der BRD los.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #17 am: 22. Januar 2015, 22:00:06 »
In diesem Fall ist das einzig noch mögliche Rechtsmittel die Verfassungsbeschwerde. Die wird aber nicht beim Amtsgericht erhoben.

Mach dir nix draus, Müllmann. Die Richter rufen doch eh alle bei Frau Merkel an und fragen, wie sie heute urteilen sollen. Bei der armen Frau muss ja pausenlos das Telefon klingeln.  :scratch:
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Müllmann

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #18 am: 22. Januar 2015, 22:07:43 »
Mach dir nix draus, Müllmann. Die Richter rufen doch eh alle bei Frau Merkel an und fragen, wie sie heute urteilen sollen. Bei der armen Frau muss ja pausenlos das Telefon klingeln.  :scratch:

Und was soll das bringen? Die muss doch selbst ständig bei Obambi, den Illuminaten, den Rothschildts und was weiss ich wem noch anrufen.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #19 am: 22. Januar 2015, 22:18:50 »
Vielleicht ruft sie dann wieder bei Fitzek an, und seine Jünger sagen, er wär in die Schweiz ausgewandert?
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline BlueOcean

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #20 am: 22. Januar 2015, 22:57:27 »
Noch schöner und unendlich dumm ist aber doch wohl die Idee in einem Brief HTML-Links als reichsdeppen-typischen "Beweis"' einzubetten :) :) :)

Da wird der Richter verdutzt drei Mal mit dem Finger drauf tippen und nix passiert. Umfangreichere Erklärungen zu ihren Links hat das KRD wohlweislich weggelassen. Mega-LOL und -Fail.
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Offline drxdsdrxds

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #21 am: 22. Januar 2015, 23:05:03 »
Immer wieder für einen Lacher gut.


 
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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #22 am: 23. Januar 2015, 07:45:52 »
Neuigkeiten:
http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtgericht-wittenberg-20012015.html

"Mit ihrer Spenden können Sie dabei helfen, das widerrechtliche Verhalten der BaFin zu stoppen und
sie für Ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Auch tragen Ihre Spenden dazu bei, daß das zukünftige Universitätsgelände erhalten bleibt, welches die Grundlage für ein neues Bildungswesen im Königreich Deutschland ist."

Sehen wir da die nächste Geldsammelmaschine des Königreiches entstehen?

Eine neue, revolutionäre Privatschule / ~universität. Kommt jetzt nach Waldorf Apollensdorf?

Jedenfalls würde Peter damit neue Kreise der Verwaltung in seinem Fanclub begrüßen dürfen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Müllmann

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #23 am: 23. Januar 2015, 09:50:03 »
"Mit ihrer Spenden können Sie dabei helfen, das widerrechtliche Verhalten der BaFin zu stoppen und
sie für Ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Kann man auch irgendwo spenden um das widerrechtliche Verhalten von Peter zu stoppen und ihn zur Rechenschaft zu ziehen?
 

Offline Finanzbeamter

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #24 am: 23. Januar 2015, 10:01:27 »
Kann man auch irgendwo spenden um das widerrechtliche Verhalten von Peter zu stoppen und ihn zur Rechenschaft zu ziehen?

Ich kann dir gerne meine Bankverbindung geben. Ich gebe allerdings keine Erfolgsgarantie!  ;D
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- Gustl Bayrhammer -
 

Offline hotztheplotz

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #25 am: 23. Januar 2015, 12:59:15 »
Muss das AG die Ablehnung denn nicht begründen?
 

Müllmann

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Re: http://forum.koenigreichdeutschland.de/
« Antwort #26 am: 23. Januar 2015, 13:19:50 »
Muss das AG die Ablehnung denn nicht begründen?

Nein, da ein Widerspruch gegen einen Durchsuchungsbeschluss nur statthaft ist, wenn dieser noch nicht ausgeführt wurde oder die Durchsuchung noch andauert. Das könnte man hier so sehen, da wohl noch nicht alle Papiere durchgesehen wurden. Und eine Begründungg ist durchaus enthalten. Das AG Wittenberg verweist darauf, dass es bei seiner ursprünglichen Begründung für den DUrchsuchungsbeschluss bleibt.
Statthaft wäre ein Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme. Da ist die Argumentation aber, warum der beschlagnahmte Gegenstand nicht als Beweismittel taugt oder benötigt wird. Eine Verteidigung gegen den Tatvorwurf gehört hier nicht hin und ist unbeachtlich.

Beispiel: Vorwurf lautet auf verbotenen Waffenbesitz, beschlagnahmt wurde aber die Briefmarkensammlung. Hier kann man sich gegen die Beschlagnahme wehren, da die Briefmarken wohl nix mit dem Vorwurf des verbotenen Waffenbesitzes zu tun haben. Ein Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme der Briefmarken mit der Begründung, dass die Waffen im Keller gar nicht verboten waren bringt aber nix. Sowas gehört ins Hauptsacheverfahren.
 
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