Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2015  (Gelesen 156557 mal)

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #225 am: 4. April 2015, 18:34:37 »
Ich schlage die USA als erstes Reiseziel vor.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline physik durch wollen

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #226 am: 4. April 2015, 19:01:56 »
Besser Somalia, Jemen oder Afghanistan...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #227 am: 4. April 2015, 21:02:44 »
Ich schlage die USA als erstes Reiseziel vor.

Dann wird er gar nicht erst von zuhause loskommen. Einmal wegen

https://esta.cbp.dhs.gov/esta/application.html?execution=e1s1

und dann müßte die EU ihre Software umstellen. Bis auf weiteres können reiselustige Reisdeppen bis zum Sanktnimmerleinstag ihre famosen Reisedokumente durch die mittlerweile üblichen Paß-Scanner ziehen - und das Türchen wird zubleiben. Früher oder später gibt es dann einen Schlag ins Genick von den Leuten, die durch diese Beklopptheiten aufgehalten werden.



Besser Somalia, Jemen oder Afghanistan...

In Afrika hat das mal funktioniert. Es gibt Fotos von Visastempeln in einem Reichsdeppenpaß (von den Germaniten?) aus Mosambik, Botswana und ?? Simbabwe? Wir haben sie hier irgendwo.
 

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #228 am: 4. April 2015, 22:13:53 »
Ich schlage die USA als erstes Reiseziel vor.

Dann wird er gar nicht erst von zuhause loskommen.

Genau deswegen. Die geplante Urlaubszeit könnte alternativ durch nachdenken genutzt werden.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #229 am: 4. April 2015, 22:46:57 »
Besser Somalia, Jemen oder Afghanistan...

Bitte nicht den da müssten dann im Zweifelsfall Leute rein (deren Verein ich auch lange angehörte) um sie rauszuholen.
Dass wäre dann Gefährlich und eine Verschwendung von Ressourcen, bzw. könnte ich mir vorstellen dass die Afghanen oder Somalies dies als Verstoß gegen die Genfer Konvention und das Biowaffenverbot auslegen könnten.

Das erinnert mich an die typisch Deutschen Touristen die ich 2005 in Sandalen, kurzen Hosen und sündhaft teurer Nikon Kamera um den Hals baumelnd in der Sniper Alley in Sarajevo rumlaufen gesehen hab. Bei der Personenkontrolle durch die MP fragten sie uns dann warum wir in Uniform Urlaub machen  :facepalm:
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Offline Olopax

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #230 am: 6. April 2015, 12:14:13 »
Warum steht Peter so oft vor Gericht?

Ein neuer Erklärungsversuch von Marco Ginzel im dortigen Blog.

(Vorsicht: Kindergartenniveau, kann Spuren von BaFin und Schergen enthalten)


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Offline hotztheplotz

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #231 am: 6. April 2015, 12:58:49 »
Finde den Beitrag ehrlich gesagt interessant.
Selten so einen guten Gedankeneinblick bei den Typen bekommen.

Ich bin juristischer Laie und halte diese Strategie "neues Recht" durch ein Strafverfahren zu schaffen für totalen Mumpitz. Aber das deckt sich ja mit dem Sing Sang von "das Gericht hat festgestellt, dass wir gar nichts illegales tun".
 
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Offline BlueOcean

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #232 am: 6. April 2015, 13:40:44 »
Ich finde den Beitrag auch erhellend in Bezug auf die reichsbürgerliche Denke in der KRD-Ausformung; zumal ziemlich klar durchschimmert, dass die ihrer Meinung nach juristisch geniale Strategie von dem Bauernschlauberger im Königskostüm stammt.

Zitat von: Marco
Peter sagte einmal in einem Interview sinngemäß, er würde sich niemals auf ein Spielfeld stellen, wenn er nicht wüsste, dass er auch gewinnen wird. Nach diesem Prinzip handeln alle im Königreich Deutschland und richten sich aus.

Woraus sich glasklar ergibt, dass Fitzek siegen wird. Die zuvor zu führenden Prozesse sind also eher eine Art Formsache mit längst bekanntem Ergebnis. Wörtlich:

Zitat von: Marco
Das Gericht wird ... zu dem Schluss kommen müssen, dass eine Aufsichtspflicht der BRD „Behörde“ BaFin nicht gegeben ist.

Weswegen es am "Endsieg" des KRD natürlich keinerlei Zweifel gibt:

Zitat von: Marco
Wenn dann am Ende die Freisprüche und Schadensersatzzahlungen durchgesetzt wurden, wird neues Recht geschaffen sein und alle Menschen können völlig rechtssicher die großen Vorzüge des neuen deutschen Staates nutzen und ihn mit Leben füllen!

Amen.

PS: Dass ihr juristisches Großgenie sich sogar selbst vor Gericht freimütig als Laie bezeichnet (und erwiesen) hat und in seiner Revisionsbegründung lauthals jammert, dass ihm kein Pflichtverteidiger gestellt worden sei, wird von den Hörigen irgendwie nicht wahrgenommen. Denn bekanntlich gilt:

Zitat
... Vor allem wenn der Angeklagte ohne Anwalt auftritt und das Recht sehr gut, oft sogar besser als viele Anwälte, kennt!
« Letzte Änderung: 6. April 2015, 23:11:58 von BlueOcean »
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #233 am: 6. April 2015, 15:48:43 »
Warum steht Peter so oft vor Gericht?

Ein neuer Erklärungsversuch von Marco Ginzel im dortigen Blog.

(Vorsicht: Kindergartenniveau, kann Spuren von BaFin und Schergen enthalten)

Ich bin so frei, den Text komplett rüberzukopieren. Angesichts der sich bereits mehrfach als wackelig bis kümmerlich herausgestellt habenden Lebenserwartung von KRD-Produkten bin ich auch hier bezüglich der Halbwertzeit mißtrauisch. Wäre doch ein Jammer, wenn dieses Kleinod an Brillianz verlustig gehen würde.


Spoiler
Zitat
Warum steht Peter so oft vor Gericht?

6. April 2015 gepostet in Erfahrungsberichte, Mitarbeiter KRD | Kein Kommentar

Oft höre ich von Menschen, die mit mir über das Königreich Deutschland sprechen und das Geschehen nur mit einem Auge oder nur durch die Massenmedien beobachten:

„Warum steht Peter ständig vor Gericht, wenn er denn doch behauptet, für eine positive Reformation zu stehen?! Warum verstößt er so oft gegen Gesetze?“

Dies ist eine berechtigte Frage!

Ich möchte hier mal aus meiner Sicht die Situation aufdröseln und hoffe, ich kann damit für mehr Verständnis sorgen.

Um den neuen deutschen Staat und die Menschen in ihm zu schützen, ist es unabdingbar die beiden Ordnungen rechtlich klar voneinander zu trennen. Dazu ist das Schaffen von neuem Recht erforderlich. Schließlich müssen alle Angestellten der BRD wissen, wie sie mit dieser neuen Situation umzugehen haben. Ein Polizist der BRD z.B. kann bei einer Verkehrskontrolle nur rechtssicher agieren, wenn er weiß, was er zu tun hat, wenn er jemanden mit einem Führerschein des Königreiches Deutschland anhält.

In der Rechtsordnung der BRD gibt es zwei Möglichkeiten neues Recht zu schaffen. Die erste Möglichkeit ist, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz (vorausgesetzt er ist dazu legitimiert) und damit ist Recht geschaffen. Die zweite Möglichkeit ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung vor einem ordentlichen (?) Gericht zu erwirken. Ein Oberlandesgericht beispielsweise kann durch sein Urteil neues Recht schöpfen. Die erste Möglichkeit neues Recht zu schöpfen ist im vorliegenden Fall leider eher unwahrscheinlich, da sich die BRD „Behörden“ in der Vergangenheit meist nicht gerade durch konstruktive Zusammenarbeit auszeichneten!

Folglich bleibt nur noch der Weg über die höchstrichterlichen Entscheidungen, um neues Recht zu schaffen. Wieder gibt es zwei Herangehensweisen, die gewählt werden können. Es kann dazu eine Feststellungsklage bei einem Verwaltungsgericht eingereicht werden um feststellen zu lassen ob die Absicherung im Krankheitsfall des Königreiches Deutschland als “anderweitige Absicherung im Krankheitsfall” und damit als vollwertiger Ersatz zu einer Krankenversicherung anzuerkennen ist. Das Gericht wird in diesem Fall zu dem Schluss kommen müssen, dass eine Aufsichtspflicht der BRD „Behörde“ BaFin nicht gegeben ist.

Auch um sog. “Bescheide” der BaFin (z.B. mit Zwangsgeldfestsetzungen in Millionenhöhe) aus der Welt zu schaffen taugt diese Methode, wenn die sog. “Bescheide” noch nicht “bestandskräftig” sind.

Ein „Problem“ an dieser Methode ist die große finanzielle Vorleistung, die für diese Art von Verfahren nötig ist. Diese kann schnell mal mehrere hunderttausend Euros betragen und ist nur von finanzstarken Menschen und Gruppierungen zu leisten. Des Weiteren kann die Dauer des Prozesses sehr leicht auf 5, 10 oder auch 15 Jahre „gestreckt“ werden. Das ist leider eine gängige Praxis im Rechtssystem der BRD, der Prozess wird solange verzögert, bis der Kläger mürbe oder pleite ist und aufgibt.

Wer diese Problematik umgehen möchte oder nicht ganze Abteilungen von Anwälten beschäftigen kann, der hat eine weitere Möglichkeit an sein Ziel zu gelangen.

Eine Verhandlung vor einem Strafgericht!

Diese Methode klingt vielleicht im ersten Moment ein wenig verrückt – ist aber eine durchaus gangbare Methode, vorausgesetzt man hat den Mut und das Wissen dazu. Die Vorteile gegenüber der ersten Variante sind schnell erläutert. In einem Strafverfahren gibt es einen sogenannten Amtsermittlungszwang, das bedeutet, der Richter ist gezwungen zu ermitteln und eine Verschleppung des Prozesses ist nur begrenzt möglich. Des Weiteren muss für ein solches Verfahren nicht in große finanzielle Vorleistung gegangen werden. Wer es versteht die Presse mit ins Boot zu holen und das Verfahren für sie interessant macht, hat einen weiteren großen Vorteil. Der Richter steht unter öffentlicher Beobachtung und kann nur schwer das Recht beugen. Vor allem wenn der Angeklagte ohne Anwalt auftritt und das Recht sehr gut, oft sogar besser als viele Anwälte, kennt! Das große mediale Interesse kann zudem genutzt werden, um die eigenen Strukturen bekannter zu machen, auch wenn dann scheinbar viel „negative“ Berichterstattung produziert wird. Da sehr viele Menschen nun mal eher negativ geprägt sind, interessieren Razzien, Gerichtsverhandlungen und Polizisten die mit gezogenen Waffen einmarschieren, die meisten Menschen am Anfang mehr als positive Alternativen zu gesellschaftlichen Problemen.

Diese Berichte erzeugen in ihnen eine emotionale Reaktion, die sie mit Freunden und Bekannten dann diskutieren und damit weiter für die Verbreitung sorgen. Es ist viel einfacher im Nachhinein die öffentliche Wahrnehmung in ein positives Licht zu drehen, als ohne die Hilfe der Mainstreammedien bekannt zu werden, denn mit der Zeit werden die Menschen genauer schauen und merken, dass wir echte Alternativen bieten und wir trotz der scheinbaren Probleme immer weiter machen und uns am Ende immer durchsetzen.

Natürlich sorgt dieses Vorgehen erst einmal für viel Gegenwind und ruft die Systemschergen auf den Plan. Im Falle des Königreiches Deutschland ist dies die BaFin, der verlängerte Arm des Bankenkartells. Diese werden dann vielleicht sogar mehrere Razzien veranstalten und vielleicht auch versuchen das Aufgebaute zu zerstören, denn diese Gruppierungen halten sich leider oft weder an das Recht, noch an die guten Sitten. Kann das Bankenkartell vielleicht anfangs scheinbare Siege einfahren, am Ende wird das Königreich Deutschland und die Wahrheit siegen! Wurde doch von Anfang an alles auf dieses Ziel ausgerichtet. Peter sagte einmal in einem Interview sinngemäß, er würde sich niemals auf ein Spielfeld stellen, wenn er nicht wüsste, dass er auch gewinnen wird. Nach diesem Prinzip handeln alle im Königreich Deutschland und richten sich aus. Wenn dann am Ende die Freisprüche und Schadensersatzzahlungen durchgesetzt wurden, wird neues Recht geschaffen sein und alle Menschen können völlig rechtssicher die großen Vorzüge des neuen deutschen Staates nutzen und ihn mit Leben füllen!

Es gibt keinen Grund Angst zu haben, wir könnten eines Tages durch die BaFin von unseren Tätigkeiten abgehalten werden! Wir werden immer weiter für eine positive Reformation einstehen und niemand kann das verhindern. Es ändern sich einfach nur die Gegebenheiten und der Weg. Die Reformation selbst bleibt dabei immer im ersten Rang des Handelns.

Das Leben ist wie ein großes Spiel. Fangen Sie an aktiv zu spielen und für Ihre Ideale einzustehen! Wir hier im Königreich Deutschland tun dies beständig – gerne auch mit Ihnen gemeinsam!

Marco Ginzel
Mitarbeiter im Königreich Deutschland
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Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #234 am: 6. April 2015, 16:41:54 »
Was Marco G. da von sich gibt, bewegt sich in der Tat auf Kinderniveau. Aber nehmen wir mal ein Stück davon auseinander:

Zitat
In der Rechtsordnung der BRD gibt es zwei Möglichkeiten neues Recht zu schaffen. Die erste Möglichkeit ist, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz (vorausgesetzt er ist dazu legitimiert) und damit ist Recht geschaffen. Die zweite Möglichkeit ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung vor einem ordentlichen (?) Gericht zu erwirken. Ein Oberlandesgericht beispielsweise kann durch sein Urteil neues Recht schöpfen. Die erste Möglichkeit neues Recht zu schöpfen ist im vorliegenden Fall leider eher unwahrscheinlich, da sich die BRD „Behörden“ in der Vergangenheit meist nicht gerade durch konstruktive Zusammenarbeit auszeichneten!
Schon der erste Satz verrät eine grundlegende Verkennung des Problems: Warum sollte es überhaupt um BRD-Recht gehen, wenn denn Fitzefatzkes "Reich" ein eigener Staat ist? Also, wenn wir einen Staat A und einen Staat B haben, dann setzt Staat A sein Recht fest und Staat B ebenfalls sein eigenes Recht. Nun stellt sich nur die Frage, was geschieht, wenn Leute aus Staat A auch mit Staat B zu tun haben und die Rechtsordnung der beiden Staaten sich unterscheidet.
Das ist zwischen real existierenden Staaten in der Tat öfter ein Problem. Nehmen wir einmal an, Staat A sei die BRD, Staat B sei zum Beispiel die Schweiz: Die BRD gestattet etwa die Durchführung von Klassenlotterien. Daher wirbt die Süddeutsche Klassenlotterie auch über die Grenze hinweg in der Schweiz. Die Schweiz verbietet derartige Glücksspiele aber gänzlich oder erlaubt sie nur in Einzelfällen unter Auflagen gegen vorherige Bewilligung. Die Süddeutsche Klassenlotterie aber hat nie eine Schweizer Bewilligung erhalten und auch nie darum nachgesucht. Daher begehen die Mitarbeiter der Süddeutschen Klassenlotterie aus Sicht der Schweiz dauernd Straftaten, nämlich immer dann, wenn sie Mitspielende in der Schweiz anwerben, aber jedes Amts- oder Rechtshilfeersuchen wird an der BRD scheitern, da nach deren Recht nichts Illegales geschieht.
Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Staatliche Gesetze gelten eben immer nur innerhalb des Staatsgebietes des betreffenden Staates. Daher kann es nun sein, dass die Schweizer Behörden dummerweise eine Gewinnanweisung aus Deutschland abfangen und einkassieren, wogegen sich ein Schweizer Mitspieler der Süddeutschen Klassenlotterie nicht wehren kann (natürlich kann er schon, wird aber nichts nützen, da das eben nach Schweizer Recht illegal ist). Zumindest die Geschäftsführer der Süddeutschen Klassenlotterie sind auch gut beraten, niemals in die Schweiz einzureisen, denn dort könnten sie verhaftet werden, und wie man spätestens seit der Sache um einen gewissen polnisch-französischen Filmregisseur wissen sollte: Die Schweizer tun das durchaus.
Wir können das Ganze auch umdrehen und etwa das Steuerrecht anschauen: Da ist dies und jenes in der BRD illegal, was in der Schweiz legal ist und umgekehrt. Doch das eben vorgeführte Exempel genügt schon, um zu erkennen, wo das wirkliche Problem liegt:
Gehen wir einfach einmal davon aus, das KRD sei tatsächlich ein Staat. Dann muss dieser auch ein Staatsgebiet haben. Nach eigenen Angaben handelt es sich um das besagte Krankenhausgelände nahe einer schönen deutschen Kleinstadt, somit also um eine Enklave innerhalb der BRD.
Dann gilt aber das Folgende: Das KRD kann sich natürlich seine eigenen Gesetze machen. Diese gelten dann natürlich, aber eben nur innerhalb des Staatsgebietes, also jener Enklave inmitten der BRD. Auf dem Gebiet der BRD gelten diese Gesetze aber nach wie vor nicht, sondern weiterhin das Recht der BRD.
Das bedeutet also, dass, immer vorausgesetzt, das KRD wäre ein echter Staat, das KRD-Recht zwar innerhalb des Staatsgebietes des KRD gälte, aber nicht im Mindesten auf BRD-Staatsgebiet.
Und genau hier irren sich die Fitzefatzke-Jünger grundlegend: Selbst wenn es so wäre, wie sie es gerne hätten, so könnte die Geltung von BRD-Recht auf BRD-Territorium nicht durch die Gründung eines eigenen Staates aufgehoben werden. Wenn wir als Vergleich die Klassenlotterie heranziehen, dann verhält es sich genau gleich: Auf dem KRD-Staatsgebiet wären nach KRD-Recht die "Anlagen" dann zwar legal, aber nach BRD-Recht wären sie es eben weiterhin in der BRD nicht. Auch ohne Erlaubnis der BaFin Kunden anzuwerben usw. wäre nicht legal. Würden die Verantwortlichen auf BRD-Gebiet reisen, was bei einer so kleinen Enklave zwangsläufig irgendwann der Fall sein müsste, dann könnten sie dort sofort festgenommen und der Strafverfolgung zugeführt werden. (Man denke nur mal an einen gewissen Julian A. in einer Botschaft in der schönen Stadt L.!)
Vielleicht könnten BRD-Organe dann nicht auf Vermögenswerte im KRD zugreifen oder auf dessen Staatsoberhaupt, aber zum Beispiel könnte die BRD Zahlungen ans KRD abfangen oder Rückzahlungen aus dem KRD einziehen u. dgl. mehr.
Der einzige Weg für ein solches KRD, innerhalb der BRD ungestört Geschäfte abzuwickeln, läge in einer staatsvertraglichen Regelung mit der BRD, die dann aber auch den Interessen der BRD entsprechen müsste und nicht einseitig vom KRD festgelegt werden könnte.
Die Vorstellung einer mickerig kleinen Enklave innerhalb der BRD ist übrigens nicht so absurd, wie es auf den ersten Blick scheinen mag: Italien enthält mit San Marino und dem Vatikanstaat gleich zwei winzige Enklaven innerhalb seines Territoriums, die beide auch völkerrechtlich anerkannte souveräne Staaten sind. Nur kommen auch diese beiden nicht darum herum, wichtige Angelegenheiten vertraglich mit Italien zu regeln.

Damit nun zum zweiten Satz:
Zitat
Die erste Möglichkeit ist, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz (vorausgesetzt er ist dazu legitimiert) und damit ist Recht geschaffen.
Dass der Gesetzgeber "Recht schaffen" kann, indem er ein Gesetz erlässt, ist eine Binsenweisheit. Die Einschränkung, dass er dazu legitimiert sein müsse, ist ebenfalls eine Binsenweisheit, denn entweder gibt es einen Gesetzgeber, dann ist er auch legitimiert, grundsätzlich beliebige Gesetze zu geben, oder es gibt (in einem bestimmten Gebiet) keinen Gesetzgeber. In einem verfassten Staat gibt es grundsätzlich immer einen Gesetzgeber, anderes kann eigentlich nur da gelten, wo ein Staat nicht besteht, zusammengebrochen ist oder wo die Zugehörigkeit eines Gebietes zu einem Staat umstritten ist, also vielleicht in der Westsahara, in Somalia oder vielleicht auch in Teilen der palästinensischen Autonomiegebiete (die, wie der Name schon sagt, eben gerade kein Staat sind, auch wenn das manche Vertreter der dortigen Autonomiebehörde anders sehen) der Fall, aber nicht in Deutschland. In einem verfassten Staat gibt es nur die Einschränkung, dass ein Gesetz im Widerspruch zur Verfassung stehen kann. Dann kann aber der Gesetzgeber gleichwohl legitimiert sein, das ändert aber nichts daran, dass ein Gesetz bei Verfassungswidrigkeit illegal wäre. Wie die Erfahrung zeigt, werden in der BRD ja immer wieder Gesetze oder einzelne Bestimmungen von Gesetzen als verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Was also die Illegalität von Gesetzen angeht, dürfte es in der BRD wenig zu verbessern geben, da die verfassungsgerichtliche Kontrolle schon sehr weit ausgebaut ist. In einem Bundesstaat gibt es noch eine weitere Einschränkung, nämlich die Abgrenzung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten. Doch auch dabei geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität, nämlich um die tatsächliche Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisungen.

Zum dritten Satz:
Zitat
Die zweite Möglichkeit ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung vor einem ordentlichen (?) Gericht zu erwirken.
Dieser Punkt ist, soweit ich sehe, selbst in der Rechtswissenschaft umstritten: Können Gerichte wirklich Recht schaffen? Faktisch wird man dies in einigen Fällen wohl bejahen müssen, doch die meisten höchstrichterlichen Leitentscheide und Grundsatzurteile klären nur eine strittige Auslegung, schaffen damit aber nicht neues Recht, sondern klären das bestehende Recht. Zudem kann der Gesetzgeber jederzeit eine unklare Regelung durch eine entsprechende Änderung des fraglichen Gesetzes in die von ihm gewünschte Richtung lenken. Wir haben derzeit gerade ein solches Beispiel vor Augen: Im Bundestag wird ein Gesetz über Tarifeinheit behandelt, das die Rechtsprechung korrigieren soll, die der Tarifeinheit eine Absage erteilt hat.
 
Marco G. scheint auch nicht genau zu wissen, was ein "ordentliches" Gericht ist. Im Rechtsleben der BRD sind zwei Verwendungsweisen denkbar und, soweit ich sehe, auch belegt: Einerseits kann ein ordentliches Gericht ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also der Privat- und Strafrechtspflege bezeichnen im Unterschied zu den Gerichten der anderen Justizzweige Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit, oder aber ein "ordentliches Gericht" ist in Abgrenzung zu einem Sondergericht zu verstehen. Da das Grundgesetz keine Sondergerichte gestattet, ist diese Abgrenzung allerdings trivial. Wenn die erste Unterscheidung gemeint ist, dann gilt natürlich in allen Gerichtszweigen dasselbe: Urteile, insbesondere höchstrichterliche können in allen Zweigen grundsätzliche Entscheidungen zuvor umstrittener bzw. ungeklärter Rechtsfragen enthalten und dadurch "neues Recht" schaffen. Ebenso kann der Gesetzgeber in allen diesen Fällen "nachbessern". Da nach dem Grundgesetz Sondergerichte nicht erlaubt sind und nicht ständige Gerichte nur in einem stark begrenzten Umfang errichtet werden dürfen, ist die zweite Unterscheidung für die BRD bedeutungslos und eigentlich nur von rechtsgeschichtlichem oder rechtsvergleichendem Interesse.

Zum vierten Satz:
Zitat
Ein Oberlandesgericht beispielsweise kann durch sein Urteil neues Recht schöpfen.
Über die grundsätzliche Möglichkeit, dass Gerichte "neues Recht schöpfen", habe ich bereits gesprochen. Dazu ist hier nur anzumerken, dass Marco G. offensichtlich keine Ahnung von der Gerichtsverfassung hat. Spricht er im dritten Satz von einer "höchstrichterlichen Entscheidung", so ist das nunmehr im vierten Satz erwähnte Oberlandesgericht kein höchstes Gericht. Urteile und sonstige Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind nur in bestimmten Fällen endgültig und in diesem Sinne vielleicht "höchstrichterlich". Höchste Gerichte oder zumindest oberste Gerichte sind in der BRD der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Je nach dem wie streng man "höchstrichterlich" definiert, sind diese Gerichte aber noch nicht höchste Gerichte, da über ihnen noch der Gemeinsame Senat und das Bundesverfassungsgericht stehen. Protokollarisch wird zumindest nur der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als höchster Vertreter der Justiz gewertet, was aber nichts für die tatsächliche Stellung bedeuten muss. Wie immer man das im Einzelnen auch sieht, jedenfalls sind die Oberlandesgerichte keine höchsten Gerichte, und für Auseinandersetzungen mit der BaFin sind sie schon mal gar nicht zuständig.

Damit nun noch zum letzten Satz des eingangs zitierten Abschnittes:
Zitat
Die erste Möglichkeit neues Recht zu schöpfen ist im vorliegenden Fall leider eher unwahrscheinlich, da sich die BRD „Behörden“ in der Vergangenheit meist nicht gerade durch konstruktive Zusammenarbeit auszeichneten!
Nach dem zu Beginn Gesagten über das Verhältnis zweier souveräner Staaten und ihrer Rechtsordnungen zueinander, ist wohl auch klar, warum die BRD "Behörden" im vorliegenden Fall recht unkooperativ sind. Übrigens ist ein Parlament keine Behörde, auch wenn es ein Organ des Staates ist. Selbst wenn man annimmt, dass das KRD ein wirklicher Staat wäre, so wäre es nach den üblichen Gepflogenheiten unter Staaten Sache des KRD, mit Vorschlägen an die BRD heranzutreten, statt einfach auf dem Gebiet der BRD um Anleger zu werben.

Da das KRD aber nie auch nur im Entferntesten ein Staat sein konnte, erübrigen sich weitere Spekulationen. Jedenfalls zeigt nur schon dieser kurze Abschnitt, wie dumm und uninformiert dessen Verfasser ist. Da sich die weiteren Erörterungen seines Textes auf die Grundgedanken dieses Abschnittes stützen, erübrigt sich nach dem bisher Gesagten eine Auseinandersetzung mit diesen Weiterungen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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« Antwort #235 am: 6. April 2015, 19:45:32 »
Der Text beschreibt deren Denkweise wirklich gut.
Erst durch Ginzels Erklärungsversuch wurde mir u.a. klar, daß es sich bei Fitzes Eskapaden
im Straßenverkehr nicht etwa um blindwütige Raserei handelt, sondern lediglich um geniale juristische Spitzfindigkeiten, die eine Anerkennung des KRD als Staat zur Folge haben werden. ::)

Spaß beiseite, die von Ginzel beschriebene Denkweise scheint ein Kerngedanke der KRDler zu sein. Schlussendlich geht immer es nur um die eine Erlösungsvorstellung: Fitzes angebliche Genialität in juristischen Belangen ermögliche es irgendwann das Hintertürchen zu finden, welches die Bundesrepublik dazu zwingen würde dem Zirkus Peter die Krone aufzusetzen, sprich das KRD anzuerkennen.
Daß dies bisher nicht geschehen ist, dürfte mitlerweile auch zum letzten KRD-Schlafschaf durchgedrungen sein.

Hier noch ein schönes Beispiel für einen Versuch, der dieser Denkweise geschuldet ist. Absurdistan läßt grüßen.
Diesmal über den Umweg USt. sollte die Anerkennung des KRD als Staat erwirkt werden. Karma Singh und eine
Birgit Karstens beschreiben in Ihrem Handbuch- Gründung und Führung eines Unternehmens
http://koenigreichdeutschland.ch/de/inhalt-anzeigen/handbuch-gruendung-und-fuehrung-eines-steuerfreien-unternehmens-ausgabe-2014.html#main_top die angeblichen Möglichkeiten im steuerfreien Firmenparadies KRD.
Auf S. 24 relativieren Sie die auf den 23 vorherigen Seiten gemachte Äußerungen bezgl. der Souveränität und der
damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten im KRD beträchtlich. Der Hintergedanke bei der Ansiedlung von Unternehmen, die keine Steuern an die Bundesrepublik abführen sollen, wird klar.

Zitat
Exportieren und Mehrwertsteuer
Theoretisch verkaufen Sie aus einem Land außerhalb der EG, und alles, was Sie für Kunden mit Wohnsitz außerhalb des Gebietes des Königreiches Deutschland liefern, sollte einer Zollabwicklung, Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer oder anderen Verkaufssteuern unterliegen.
Warum ist das hier nicht der Fall?
Würde einer der EG-Mitgliedsstaaten und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland beginnen, eine der oben genannten Steuern zu erheben, dann würden sie ipso-facto das Königreich Deutschland als unabhängigen Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der EG anerkannt haben. Eine solche Anerkennung würde dann dem Königreich Dinge ermöglichen, die derzeit noch etwas schwer durchzuführen sind.
Was passiert also, wenn Sie außerhalb der EG verkaufen? Nach wie vor werden Ihre Kunden Einfuhrzoll und lokale Steuern zahlen müssen. Das heißt: Für Ihre Kunden wird sich gar nichts
ändern. Ob diese sich von den aktuell erhobenen Steuersätzen unterscheiden werden, bleibt abzuwarten. Da das Königreich Deutschland keine Handelsabkommen hat, hat es auch keine Handelshemmnisse. Es könnte auch einige Zeit dauern, bevor den Zollbeamten auf der ganzen Welt bekannt ist, daß "Deutschland" und "Das Königreich Deutschland" nicht das Gleiche ist.

Auf die Genialität des Gedankens, die Bundesrepublik erkenne durch Einzug von USt. bei Firmen die in der
Bundesrepublik ansäßig sind, es aber eigentlich irgendwie lieber nicht wären, das KRD als Staat an, möchte ich lieber nicht weiter eingehen...

Der bereits von Pantotheus aufgegriffene Widerspruch (Die Behauptung völlig souverän zu sein aber das KRD benötige gleichzeitig noch der Anerkennung durch Bundesdeutsches Recht) ist auch hier zu finden und legt die Taktik der KRDler bezgl. einer Anerkennung offen.

Behauptungen aufstellen. Im Sinne der Behauptungen Rechtsvestöße begehen (oder auch lassen).
Sich dann toastbrotkauend zurücklehnen und die Arbeit durch die Behörden der Bundesrepublik erledigen lassen. Irgendwann wird es schon funktionieren. Soweit der Gedanke, dieser überaus fleißigen Erschaffer.

Die Möglichkeit, daß man mit dieser Taktik auch vor dem Erreichen des Zieles auf die Nase fallen kann, hat anscheinend keiner dieser genialen Spieler richtig einkalkuliert. Deren überaus heftige Reaktionen auf die Abwicklung zeigen, es wurden sowohl der Mitspieler unter-, als auch die eigene Kenntnis der Spielregeln völlig überschätzt.

« Letzte Änderung: 6. April 2015, 20:01:09 von Autsch ! »
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« Antwort #236 am: 6. April 2015, 22:35:11 »
Noch ein paar kleine Ergänzungen zu den wirklich hervorragenden Ausführungen von @Pantotheus

1. Warum werden die Oberlandesgerichte bei Marco so betont?

Bisher hat Petrus Pluralis nur Eierdiebereien begangen, die erstinstanzlich beim Amtsgericht behandelt werden (zu erwartende Strafe bis zu 4 Jahren Haft). Der Instanzenzug geht dann über das Landgericht zum Oberlandesgericht und endet dort (außer es geht eine Urteilsverfassungsbeschwerde ans Bundesverfassunggsgericht). Bei schwereren Delikten wird erstinstanzlich am Landgericht verhandelt und die Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof (eine Berufung gibt es in diesem Fall nicht), das OLG wird übersprungen. Seine Durchsichtigkeit müssten also noch einige Führerscheinverfahren anstrengen, um sämtliche 24 Oberlandesgerichtsbezirke abzudecken. Seine einzieg Möglichhkeit an den BGH zu kommen ist, wenn ein OLG von der Entscheidung eines anderen OLG abweichen will. Dann hat nach § 121 Abs. 2 GVG eine Vorlage an den BGH zu erfolgen.

Für Fitzek endet der Instanzenzug also beim OLG Naumburg. Mit der Führerscheingeschichte in Niedersachsne könnte er es ans OLG Celle schaffen. Wenn nun ein Gericht der Meinung ist der teiffliegende Imperator hätte eine Fahrerlaubnis und das andere Gericht sähe dies nicht so, dann könnte die Vorlage erfolgen. Zu beachten ist hier aber, dass Oberlandesgerichte keine Tatsacheninstanzen sind. Die OLGs sind daher an die entsprechenden Feststellungen der vorherigen Instanzen gebunden und würden nur über Rechtsfragen entscheiden. Daher wird oben geschilderter Fall wohl nur eintreten, falls ein Gericht der Meinung ist, dass Staatsoberhäupter von Krankenhäusern keine Fahrerlaubnis benötigen würden.

2. "Recht schaffen" durch Strafgerichte

Wie schon erläutert können Gerichte sowohl bestehende Normen auslegen als auch das Recht fortbilden. Instumente der Rechtsfortbildung sind die Analogie und die teleologische Reduktion. Beide setzen voraus, dass es eine Regelungslücke gibt und diese Regelungslücke auch planwidrig ist, der Gesetzgeber es also schlicht übersehen hat, einen Sachverhalt zu regeln.

Richter sind aber verpflichtet, eine ihnen vorgelegte Frage zu entscheiden und können sich nicht auf die Lücke berufen. Sie müssen diese Lücke füllen. Bei der Analogie wird eine Vorschrift genommen, die eine ähnliche Interessenlage abdeckt, aber deren Tatbestände nicht auf den aktuellen Fall zutreffen. Hier werden also die Tatbestände erweitert.

Bei der teleologischen Reduktion dagegen wird der zu entscheidende Fall vom Tatbestand der Norm erfasst. Jedoch würde die Rechtsfolge zu einem unvertretbaren Ergebnis führen. Daher wird hier der Tatbestand der Norm nicht wie bei der Analogie erweitert sondern reduziert.

Der Rechtsfortbildung verdanken wir große Teile des Arbeitsrechtes und im Zivilrecht Konstruktionen wie "culpa in contrahendo", die von den Gerichten erschaffen und erst später vom Gesetzgeber ins BGB integriert wurden.

Allerdings gilt im Strafrecht das Analogieverbot (und somit auch das Verbot der teleologischen Reduktion) nach Art. 103 GG bzw. § 1 StGB. Eine Weg durch die Strafgerichte ist daher der falsche Weg, wenn es einem auf die Rechtsfortbildung ankommt. Weiterhin ist die Anerkennung eines Staates auch keine Rechtsfrage und daher ein nicht tauglicher Gegenstand für die Rechtsfortbildung.

Das Strafrecht ist mit Absicht fragmentarisch gehalten. Lücken führen automatisch zur Straffreiheit. Deswegen kann aus einem Freispruch noch lange nicht geschlossen werden, dass eine Handlung legal ist. Sie kann dann nur nicht bestraft werden. Solche Urteile regeln den Einzelfall und nicht alle vergleichbaren Fälle.

Von daher ist die von Marco vorgestellte Strategie wohl zum Scheitern verurteilt. Und eine Vorabentscheidung am Verwaltungsgericht kostet auch keine mehrere 100.000 EUR.
 

Offline BlueOcean

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #237 am: 6. April 2015, 23:00:25 »
Ja, Menno! Aber irgendeinen guten Grund muss es doch gegeben haben, dass der Mann, der das Recht oft besser kennt als Rechtsanwälte, die Widerspruchsfristen der BaFin hat ablaufen lassen wodurch die Bescheide bestandskräftig geworden sind. Was war denn jetzt "sein genialer Schachzug"?
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Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #238 am: 7. April 2015, 17:44:28 »
Nachtrag: Ein Fehler ist mir gestern unterlaufen: Statt zwei Male das Bundesverwaltungsgericht zu nennen, hätte natürlich das Bundessozialgericht erwähnt werden müssen. Damit sind dann die fünf obersten Gerichtshöfe der fünf Zweige der Gerichtsbarkeit vollzählig. Das Bundesverfassungsgericht hat daneben eine ganz eigene Stellung.

Zu Müllmanns Hinweis 1: Mir ging es vor allem darum, auf den Unterschied zwischen einem Endurteil bzw. einem Urteil letzter Instanz und einem höchstrichterlichen Urteil hinzuweisen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sonstiger Bagatellen kann man eigentlich in keinem Land der Welt bis zum höchsten Gericht vordringen.

Zu seinem Hinweis 2: Auf die Problematik von Gesetzeslücken wollte ich gar nicht eingehen, was für die Aussage, dass Recht durch Gerichte nur ausnahmsweise geschaffen werde, auch nicht nötig erscheint. Sehr oft wird davon gesprochen, dass ein Urteil "Recht geschaffen" habe, wenn es zuvor streitige Auslegungen einer Gesetzesbestimmung gab. Das hat allerdings nichts mit einer Gesetzeslücke zu tun, auch wird kein wirklich neues Recht geschaffen, sondern nur bestehendes Recht ausgelegt. In den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen wird Recht eher selten durch Urteile neu geschaffen. Wann das der Fall ist, darüber wird auch unter den Gelehrten gestritten. In bestimmten Bereichen hat sich der Gesetzgeber wohlweislich zurückgehalten und nicht alle Einzelheiten geregelt, sondern den Gerichten bewusst einen weiten Spielraum gegeben. Dann wird aber eben Recht nur ausgelegt, angewandt, appliziert usw., aber nicht grundlegend neu geschaffen. Sog. "echte" Gesetzeslücken dürften dagegen eher selten sein.
Es gibt ja auch die Meinung, dass "Recht" auch durch Private geschaffen werde, etwa durch Vertrag, Satzung, durch Standesregeln, Verhaltenscodices u. dgl. Doch auch dagegen gibt es gute Einwände: Verträge schaffen kein Recht, sondern binden nur die beteiligten Parteien. Sie wenden vielmehr Recht an. Auch eine Satzung schafft Recht nur unter den Beteiligten, aber nicht für jedermann. Verhaltensregeln u. dgl. richten sich üblicherweise nur an einen beschränkten Personenkreis, z. B. an die Mitglieder von Berufskammern. Sie sind also vergleichbar einer Satzung. Jedenfalls fehlt allen diesen Formen der autonomen Regelung der allgemeine Adressat. Gesetze und sonstiges staatliches Recht richtet sich hingegen an jedermann und gilt auch gegenüber unbeteiligten Dritten.
Wie Müllmann zutreffend bemerkt hat, stellt sich diese Frage aber im Strafrecht anders, denn Strafbarkeit muss in jedem Fall im Voraus gesetzlich bestimmt worden sein. Das bedeutet nicht, dass es keine Leiturteile geben könnte, jedoch ist die Schaffung neuen Rechts jedenfalls in einer Richtung ausgeschlossen.

So, das wäre nun nahezu eine juristische Einführungsvorlesung geworden, dabei bin ich nicht einmal Jurist.
Aber das spielt ja für die Fitzefatzkes alles eigentlich keine wirkliche Rolle: Sie können sich auch ganz gut ohne unsere Hilfe selbst in die Pfanne hauen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Lisa

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #239 am: 7. April 2015, 17:50:12 »
Der Ginzel macht sich als ♥♥♥ auch nicht schlecht.
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