Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2015  (Gelesen 156500 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1095 am: 26. August 2015, 23:16:50 »
...
Na dann; der Plöngler beugt sich den (guten) Argumenten mit dem letzten Funken Verteidigung: Dann ist halt das Nummernschild 'gefotoshopped': Spiegelverkehrt sieht's richtiger aus.

Ohne weiter auf dem Plöngler seinen Ansichten weiter herumtrampeln zu wollen, erlaube ich mir, das hier

http://krd-blog.de/michaels-erfahrungsbericht/

mit dem Verweis auf die zuoberst befindliche Photographie zu verlinken, verbunden mit der Frage an die Anrainer, bzw. Kenner der schönsten ..., wie herum das Gebäude richtig herum ist.
Wobei die Photoshop-Frage damit nicht obsolet wird, den herumgefummelt kann durchaus worden sein, etwa als Versuch, das Schild unleserlich zu machen.
(was aber m. E. nicht die Britishness des Kennzeichens übertünchen konnte)
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1096 am: 26. August 2015, 23:21:23 »
Wie ich schon weiter oben geschrieben hab, das Gebäude ist nicht spiegelverkehrt.  :naughty:
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1097 am: 26. August 2015, 23:29:52 »
Wie ich schon weiter oben geschrieben hab, das Gebäude ist nicht spiegelverkehrt.  :naughty:

Gut, danke. Demnach war tatsächlich jemand aus dem Königreich im Königreich zu Besuch.

Was Spekulationen über den Grund, bzw. über eventuelle internationale Kontakte der KRD-Figurenschaft ins Kraut schießen läßt.
 

Offline Lisa

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1098 am: 26. August 2015, 23:59:06 »
"Peter" verhandelt mit dem Maharadscha von Indien die Details des Beitritts. Durch konzentriertes Trinken einer Tasse Darjeeling hat er in einer Nacht alle indischen Dialekte gelernt und sowie den weltweiten Marmorplattenmarkt koordiniert, weshalb sich die indische Bevölkerung gern unter die Ordnung des KRD stellt.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 
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Offline Fottzilla

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1099 am: 27. August 2015, 00:02:43 »
Autodidaktisch. Wie Quantenphysik.

Für einen genialen Verstand ist das überhaupt kein Problem.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1100 am: 29. August 2015, 12:43:45 »
Gerade eben hat das KRD eine Bedienungsanleitung für Überlassungen veröffentlicht.
Ich überlege, ob ich einen Komposter überlasse, um den ganzen gelaberten Scheiß zu recyceln.

"...Viele Menschen fördern die gemeinnützigen Projekte des Königreiches Deutschland mit Sachspenden. Von der Gartenscheere bis zum PKW ist vieles nützlich und hilfreich..."

« Letzte Änderung: 29. August 2015, 12:55:40 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Tano Cariddi

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1101 am: 29. August 2015, 17:42:41 »
Ich würde mal sagen, dass diese Überlassungsverträge als Scheingeschäfte (§ 117 Abs. 2 BGB) wertlos sind und nicht das von Fitzek erstrebte Ziel werden erreichen können.

Dies beginnt damit, dass der Überlassende bei Amazon einen Gegenstand bestellen soll, der direkt an das KRD geliefert wird, den der Überlassende also nie selbst in der Hand hatte. Auch geht die Bestellung auf einen "Wunsch" aus dem KRD zurück, das seinen Bedarf via Amazon kund tut.

Im Überlassungsvertrag heißt es dann:

Zitat
Das Staatsoberhaupt ist vollumfänglich befugt, über die Gegenstände nach freiem Ermessen zu verfügen, das Eigentumsrecht bleibt jedoch bei mir ...

Das bedeutet: Fitzek soll die alleinige Verfügungsmacht über den überlassenen Gegenstand bekomme, nicht einmal eine Zustimmung des Überlassenden ist erforderlich. Auch zur Laufzeit des Vertrags ist nichts zu finden. Das bedeutet: Fitzek wird Eigentümer. Wieder mal vergeigt.

Steuerrechtlich dürfte die unentgeltliche Überlassung an den Verein "KRD", der ja allein wirtschaftlichen Zwecken dient, ebenfalls interessant sein.
 

Offline Rima882

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1102 am: 29. August 2015, 18:38:28 »
Zitat
Ich würde mal sagen, dass diese Überlassungsverträge als Scheingeschäfte (§ 117 Abs. 2 BGB) wertlos sind und nicht das von Fitzek erstrebte Ziel werden erreichen können.

Dies beginnt damit, dass der Überlassende bei Amazon einen Gegenstand bestellen soll, der direkt an das KRD geliefert wird, den der Überlassende also nie selbst in der Hand hatte. Auch geht die Bestellung auf einen "Wunsch" aus dem KRD zurück, das seinen Bedarf via Amazon kund tut.

Im Überlassungsvertrag heißt es dann:

Zitat

Das Staatsoberhaupt ist vollumfänglich befugt, über die Gegenstände nach freiem Ermessen zu verfügen, das Eigentumsrecht bleibt jedoch bei mir ...

Das bedeutet: Fitzek soll die alleinige Verfügungsmacht über den überlassenen Gegenstand bekomme, nicht einmal eine Zustimmung des Überlassenden ist erforderlich. Auch zur Laufzeit des Vertrags ist nichts zu finden. Das bedeutet: Fitzek wird Eigentümer. Wieder mal vergeigt.

Steuerrechtlich dürfte die unentgeltliche Überlassung an den Verein "KRD", der ja allein wirtschaftlichen Zwecken dient, ebenfalls interessant sein.

Ich stimme dieser Einschätzung im Ergebnis weitestgehend zu. Allerdings sind das eher keine Scheingeschäfte, sondern durchaus wirksame Verträge, die man am ehesten noch als Leihe (§ 598 BGB) qualifizieren kann, weil der Überlasser Eigentümer bleibt und der Königliche den Gegenstand nutzen soll. Weil die Dauer der Nutzungsüberlassung weder bestimmt noch aus dem Zweck der Leihe abzuleiten ist, kann der Überlasser den überlassenen Gegenstand theoretisch jederzeit zurückfordern (§ 604 Abs.3 BGB). Praktisch gibt es da aber ein paar Hindernisse:

- die Verleiher müssen erstmal das Bedürfnis entwickeln, die Sache zurückzuverlangen, aber nicht wenige von ihnen sind so überzeugt davon, etwas durch und durch Gutes zu tun, dass sie - zumindest für lange Zeit - gar nicht auf diese Idee kommen
- da ich vermute, dass es nicht gar so viele Unterstützer gibt und dass die wenigen überlassenen Sachen deshalb durch die Königspudel intensiv genutzt werden, dürften viele der Gegenstände innerhalb kurzer Zeit nur noch Schrottwert haben
- selbst wenn man die Rückgabe verlangt, wird es ohne gerichtlichen Prozess kaum abgehen, da Peter noch niemals etwas freiwillig herausgerückt hat

Steuerlich ist das auch nicht ganz eindeutig. Die bloße Entgegennahme kostenloser Zuwendungen dürfte als solche keine steuerpflichtige Einnahme sein (ein Bettler muss seine Einnahmen auch nicht versteuern). Natürlich verringern kostenlose Zuwendungen die Betriebsausgaben, aber bei dem bekannten ökonomischen Geschick des Bezopften ist zu erwarten, dass er trotz der Spenden immer noch reichlich Miese macht, ohne dass er da falsche Angaben machen müsste. Eine mehr akademisch interessante Frage wäre, ob nur der Wert der kostenlosen Nutzung der Sachen oder - z.B. infolge einer "wirtschaftlichen Betrachtungsweise" - der volle Sachwert der überlassenen Gegenstände in eine etwaige Bilanz eingebracht werden müsste. Aber ich schätze mal, der Umfang der Geschäfte der Firma Königreich Deutschland ist nicht derart groß, dass da schon eine Bilanzpflicht besteht. Und Peterle schert sich sowieso einen shice-drag um deutsche Steuergesetze.

« Letzte Änderung: 29. August 2015, 18:40:20 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Mr. Devious

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1103 am: 29. August 2015, 18:57:52 »
Vielleicht dachte der gute Tano auch an die Schenkungsteuer. Aber da gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline hotztheplotz

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1104 am: 29. August 2015, 21:14:21 »
Ich sehe das recht unproblematisch. Vielleicht nicht rechtlich, aber ich glaube nicht, dass der Abwickler nun noch einmal in Wittenberg einmarschiert. Das wäre bei dem Umfang nicht verhältnismäßig.
Anders sieht es meiner Meinung nach aus, wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Um ehrlich zu sein warte ich da schon die ganze Zeit drauf. Evtl. lassen uns die Königspudel auch darüber im Unklaren.
 
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Offline Mr. Devious

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1105 am: 29. August 2015, 21:44:43 »
Über Insolvenzverfahren kann sich jeder unter www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren. Da steht bisher nichts.

Ich wüsste auch nicht, wer derzeit einen Insolvenzantrag stellen sollte. Auf einen Eigenantrag des Monarchen können wir lange warten. Und ein Gläubiger stellt einen Insolvenzantrag nur, wenn er damit rechnen kann, im Insolvenzverfahren über die Quote mehr Geld zu sehen als im Weg der Einzelvollstreckung.

Die BAFin hat sicher die besten Erkenntnise über Einzelvollstreckungsmöglichkeiten, von dieser Seite rechne ich nicht mit einem Antrag. Andere Gläubiger wie Richard Gantz oder diese alte Dame, die wenigstens einen Teil ihres Geldes bereits zurückbekommen haben, müssten bei einem Insolvenzverfahren fürchten, das bisschen, das sie zurückbekommen haben, durch eine Anfechtung des Insolvenzverwalters wieder zur Masse leisten zu müssen.
« Letzte Änderung: 29. August 2015, 21:54:09 von Mr. Devious »
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Offline hotztheplotz

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1106 am: 30. August 2015, 01:11:02 »
Aber was ist bspw. mit den Stadtwerken oder dem Finanzamt?
Die Einzelvollstreckung macht imo keinen Sinn, wenn nichts zum Vollstrecken da ist.
« Letzte Änderung: 30. August 2015, 01:18:03 von hotztheplotz »
 

Offline Mr. Devious

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1107 am: 30. August 2015, 06:45:25 »
Dann macht aber auch ein Insolvenzantrag keinen Sinn.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1108 am: 30. August 2015, 07:02:10 »
Machen wir uns nichts vor; das Geld, das reingepumpt wurde, ist höchstwahrscheinlich verbrannt.

Die Leihverträge, mit denen Verblendete alles denkbare überlassen können, sind aus zivilrechtlicher Sicht nicht angreifbar. Strafrechtlich schützen sie jedoch nicht vor einer Beschlagnahme, wenn die überlassenen Gegenstände zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Vielmehr ist daran zudenken, dass der Überlassende sich der Beihilfe strafbar machen könnte, wenn er die Nutzung zur weiteren Begehung von Straftaten in Kenntnis dieser duldet.

Da fällt mir gerade ein, dass man zur Erhaltung der Mobilität der Königlichen ja Bobby Cars überlassen könnte - Peter, völlig legal, mit einem roten Flitzer. Ich hab gerade gesehen, dass es die auch in einem zarten Pink gibt.  :)

Das Problem wäre allenfalls dann in den Griff zu bekommen, wenn man der "Sache" die Basis entzieht. Gerade angesichts des nunmehrigen Schulungswahns müsste das Krankenhaus geräumt werden. Solange sich jedoch kein Käufer für das Grundstück findet, wird der gute Herr Oppermann sich auch nicht rühren und gutes Geld dem schlechten Gelde nachwerfen.

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Offline hotztheplotz

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #1109 am: 30. August 2015, 16:55:48 »
Dann macht aber auch ein Insolvenzantrag keinen Sinn.

Doch. Die Vereinsmitglieder haften ja alle gemeinschaftlich, wie wir aus dem Zivilrechtsurteil wissen.