Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 135555 mal)

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Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #195 am: 4. März 2015, 20:23:28 »
Liane wettert gegen die pösen Systemanwälte, die die Erleuchteten in den Knast oder in die Klapse bringen, weil sie mit den noch pöseren illegitimen Richtern zusammenarbeiten.

"Lernt mal Völkerrecht!"

"Muss man wissen!"

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Offline teobald.tiger

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Re: Liane R.
« Antwort #196 am: 4. März 2015, 21:17:36 »
Liane verteilt derzeit auch lustige "Fragebögen" für ihren eigen bzw. wegen der Tochter:

Zitat
"Gerichtsprotokoll für Prozessbeobachter.."

Feld für Vorname und Kontaktdaten des Prozessbeobachters
Bitte leserlich schreiben „smile“-Emoticon .
Datum, Wochentag und Uhrzeit: …............................................................................
Gericht: ………………………………………....................................
Geschäftszeichen: ……………………………………….....................................................
Richter/in: ………………………………………...................................................................
Beklagte/r: ………………………………………..................................................................
Merke Prozess Beobachter: Unser höchstes Gebot ist ---->
.
Im Gerichtssaal hört man keine Bemerkungen oder Kommentare der Beobachter
.
Sich nicht von der Polizei oder anderer Personen provozieren lassen
.
Ruhig und sachlich bleiben
Immer freundlich sein
Zur Prüfung der Einhaltung fairer Gerichtsverfahren nach Maßgabe des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Zur Kontrolle für ein faires unparteiisches Gerichtsverfahren im Sinne des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs muß auf folgende Punkte geachtet werden:
1. Versucht der Richter, die öffentliche Kontrolle zu behindern oder auszuschließen, indem er:

Prozess Beobachter vor Eintritt in den Gerichtssaal von der Polizei durchsuchen läßt, um diesen Tonaufzeichnungsgeräte wegzunehmen, damit seine beabsichtigten Protokollfälschungen nicht dokumentiert werden können und dabei sogar Metalldetektor Schleusen einsetzen läßt.

2. Sitzplatz-Karten verteilen läßt oder die Verhandlung in einem zu kleinen Gerichtssaaldurchführt, um die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen.

3. Spricht der Richter die vier Worte beim Betreten des Gerichtssaals, „so wahr mir Gott helfe“ wie im DriG § 38?
Ja Nein

4. Sind alle Beteiligten der Verhandlung anwesend?
Ja Nein
5. Wer fehlt?
6. Fragte der Angeklagte, ob er als MENSCH oder SACHE erkannt wird?
Ja Nein
7. Welche Antwort gab der/die Richter/in darauf?
Ich erkenne Sie als MENSCH ….................. SACHE ….............................
8. Wurde vom Angeklagten die Frage gestellt, ob er sich in einem STAATSGERICHT befindet?
Ja Nein
Antwort Richter/in:
Ja ….............................. Nein …...................... Antwort wird abgelehnt ….......................
9. Fragte der Angeklagte, nach welcher Rechtsgrundlage diese Verhandlung geführt werden sollte?
Ja Nein
Antwort Richter/in:
10. Hat der Richter die korrekte Identität des Angeklagten festgestellt?
Staatsangehörigkeit Ja ….............. Nein ….....................
11. Ist die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten festgestellt worden?
Ja …............................ Nein …................................
12. Hat der Angeklagte Angaben seiner Einkommen, familiäre Situation, Ausbildung usw. gemacht?
Ja …..................... Nein …............................
13. Hat der Angeklagte Anträge gestellt, um diese dann im Protokoll aufnehmen zu lassen?
Ja …................. Nein …..............................
Seite 2
14. Wenn ja, welche Anträge wurden gestellt?
15. Wurden die Anträge vom Angeklagten vorgelesen und dann dem Richter übergeben?
Ja …................... Nein …..............................
16. Wurden diese Anträge vom Richter angenommen?
Ja …................. Nein …................. Abgelehnt …..........................
17. Wurde die Ablehnung begründet?
Ja …................... Nein ….............................
Begründet wie folgt:
18. Verweigerte der Richter die Eidesstattliche Versicherung, dass er ein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG?
Ja …....................... Nein …................................
19. Ignoriert der Richter die Anträge und führt die Verhandlung weiter?
Ja ….................. Nein …...............................
20. Wurde vom Staatsanwalt der Anklagesatz verlesen?
Ja …...................... Nein …........................
21. Wird dem Angeklagten rechtliches Gehör gegeben nach Art. 103 GG?
Ja ….................. Nein …..........................
22. Redet der/die Richter/in von Meinungen oder belegt er/sie dies tatsächlich durch Angaben von Gesetzen?
Meinungen ….................... Angaben von Gesetzen …..........................
23. Hatte der Angeklagte den Richter wegen Befangenheit abgelehnt?
Ja …...................... Nein …............................
Seite 3
24. Wird in dieser Verhandlung jemand beleidigt?
Ja …........................ Nein …........................
Wer?
Richter …..... Staatsanwalt ..….... Schöffen …....... Angeklagter …...... Zeugen ......
25. Hat der Angeklagte das letzte Wort?
Ja …........................ Nein …........................
26. Hat der Richter nach der Urteilsverkündung das Urteil unterschrieben?
Ja …................. Nein ….....................
27. Um wieviel Uhr endete die Verhandlung ? …....................................................
28. Hatten Sie das Gefühl, daß der/die Angeklagte/r eine faire Verhandlung bekam, die von einem unabhängigen Richter geführt wurde?
Ja …................. Nein …..............................
29. Werden Sie schriftlich und EIDESSTATTLICH nach §294 ZPO bestätigen, dass Sie an dieser Verhandlung teilgenommen haben und dies jederzeit wiedergeben können, was Sie gesehen und gehört haben?
Ja …................. Nein ….............................
30. Bitte das Protokoll der Angeklagten/dem Angeklagten abgeben zur Auswertung und Speicherung zur Beweisvorlage. Vielen herzlichen Dank.
Ich ……………………………………............................................................. versichere unter EIDESSTATT nach §294 ZPO,
dass meine Angaben auf diesem Gerichtsprotokoll von mir persönlich ausgefüllt wurden. Mit meiner Unterschrift versichere und bestätige ich den Vorgang dieser Gerichtsverhandlung und werde dies zu jeder Zeit als Zeuge vor Gericht aussagen.
Unterschrift:
-Rufname aus der Familie-"

Keine Ahnung von wem sie das kopiert hat? Gelesen/verstanden hat sie es jedenfalls nicht: Oder will sie tatsächlich die Tochter "versteigern" lassen? Und wer bitte ist so Wahnsinnig und biete was für die Göre??? :facepalm: :facepalm:
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Re: Liane R.
« Antwort #197 am: 4. März 2015, 21:58:14 »
Eigentlich wollte ich etwas kommentieren, doch der Irrtümer sind so viele, dass es lange dauern würde und wenig brächte. Daher zitiere ich lieber einen meiner ehemaligen (vor wenigen Jahren verstorbenen) Professoren: "Aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen!"

Schon immer war ich der festen Überzeugung, dass man Kinder niemals schlagen dürfe. Als junger Erwachsener keimte in mir der Gedanke, dass man aber manche Eltern schlagen sollte. Liane R. bringt mich wiederum zu einer neuen Einschätzung: Man sollte auch keine Eltern schlagen, denn es bringt ja keinerlei Besserung oder Einsicht.
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Re: Liane R.
« Antwort #198 am: 5. März 2015, 00:40:59 »
@teobald.tiger

Den Bullshit hat sie entweder von der "Justiz-Opfer-Hilfe" oder von so einer Naziseite (hab den Namen vergessen, irgendwas mit Wahrheit bla).

Das geistert auf Facebook bei vielen Reichsdeppen rum.
Derzeit wird Liane ja von Leuten wie K. Richter und R. Resch "beraten", die teilen so was gerne.
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Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #199 am: 5. März 2015, 00:46:34 »
Liane sagt für den Freitag (der Tag ihres Gerichtstermins) einen historischen Tag voraus!  ;D
Da hat der "Pater Isidor" in den Kommentaren aber mehr den Durchblick mit seiner Glaskugel.
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Offline PeterPetersen

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Re: Liane R.
« Antwort #200 am: 5. März 2015, 11:37:49 »
Man darf gespannt sein. Wird sie jetzt doch hingehen? Mit einer Horde mutiger einfältiger Prozessbeobachter, die - wenn ich Müllmann richtig verstanden habe - vor verschlossener Tür stehen werden, da Familiensachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden?
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Re: Liane R.
« Antwort #201 am: 5. März 2015, 11:41:53 »
@PeterPetersen
Ja genau so hab ich das auch verstanden. Aussschluss der öffentlichkeit wegen Familiensache.

PS: Karmapunkt für deine Signatur  ;D
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Re: Liane R.
« Antwort #202 am: 5. März 2015, 11:51:57 »
ich erkenne Liane als "Sache" an.
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Re: Liane R.
« Antwort #203 am: 5. März 2015, 14:36:53 »
Wenn es sich um eine Familiensache handelt, dann handelt es sich aber schwerlich um ein Strafverfahren. Angeklagte kann es aber nur in einem Strafverfahren geben (in anderen Verfahren kann es Beklagte, Antragsgegner oder Gegenparteien geben, aber keine Angeklagten). Die "Beobachter" werden daher ihr blaues Wunder erleben, wenn sie mit den falschen Vorstellungen kommen. Man sollte sich eben vielleicht doch erst einmal kundig machen, wie so ein Verfahren läuft.
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Re: Liane R.
« Antwort #204 am: 5. März 2015, 14:41:34 »
Wenn es sich um eine Familiensache handelt, dann handelt es sich aber schwerlich um ein Strafverfahren. Angeklagte kann es aber nur in einem Strafverfahren geben (in anderen Verfahren kann es Beklagte, Antragsgegner oder Gegenparteien geben, aber keine Angeklagten). Die "Beobachter" werden daher ihr blaues Wunder erleben, wenn sie mit den falschen Vorstellungen kommen. Man sollte sich eben vielleicht doch erst einmal kundig machen, wie so ein Verfahren läuft.

Hätten die Leute in Lianes Dunstkreis - oder Liane selbst - das auch nur einmal wirklich gemacht, hätten wir hier viel weniger zu lästern.
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Re: Liane R.
« Antwort #205 am: 5. März 2015, 18:04:07 »
Wenn es sich um eine Familiensache handelt, dann handelt es sich aber schwerlich um ein Strafverfahren. Angeklagte kann es aber nur in einem Strafverfahren geben (in anderen Verfahren kann es Beklagte, Antragsgegner oder Gegenparteien geben, aber keine Angeklagten). Die "Beobachter" werden daher ihr blaues Wunder erleben, wenn sie mit den falschen Vorstellungen kommen. Man sollte sich eben vielleicht doch erst einmal kundig machen, wie so ein Verfahren läuft.

Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich um KEIN Verfahren sondern eine ganz normale Anhörung beim Familiengericht! Also wie das Sorgerecht weiter  geregelt wird! Da werden alle Beteiligten ihre Erklärungen abgeben und dann wird wohl das Familiengericht entscheiden...  :whistle:

Da sollte man/frau also eigentlich einen "guten" Eindruck auf das Gericht/Richter machen! Liane R. versteht offenbar darunter, mit einer ganzen Horde Wahnwichtel auf zu kreuzen, das Gericht mit allerlei juristischen Nonsens zu beplappern und wilde Verschwörungen zu verbreiten!  :doh:

Vielleicht erkennt das Gericht ja sofort auf "Kindeswohl Gefährdung" und lässt sie gleich in Obhut nehmen...  >:D
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Re: Liane R.
« Antwort #206 am: 5. März 2015, 19:56:21 »
Wenn es sich um eine Familiensache handelt, dann handelt es sich aber schwerlich um ein Strafverfahren. Angeklagte kann es aber nur in einem Strafverfahren geben (in anderen Verfahren kann es Beklagte, Antragsgegner oder Gegenparteien geben, aber keine Angeklagten). Die "Beobachter" werden daher ihr blaues Wunder erleben, wenn sie mit den falschen Vorstellungen kommen. Man sollte sich eben vielleicht doch erst einmal kundig machen, wie so ein Verfahren läuft.

Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich um KEIN Verfahren sondern eine ganz normale Anhörung beim Familiengericht! Also wie das Sorgerecht weiter  geregelt wird! Da werden alle Beteiligten ihre Erklärungen abgeben und dann wird wohl das Familiengericht entscheiden...  :whistle:

Da sollte man/frau also eigentlich einen "guten" Eindruck auf das Gericht/Richter machen! Liane R. versteht offenbar darunter, mit einer ganzen Horde Wahnwichtel auf zu kreuzen, das Gericht mit allerlei juristischen Nonsens zu beplappern und wilde Verschwörungen zu verbreiten!  :doh:

Vielleicht erkennt das Gericht ja sofort auf "Kindeswohl Gefährdung" und lässt sie gleich in Obhut nehmen...  >:D

Wie gemunkelt wurde, gibt es bezüglich ihrer Person und Sache staatlicherseits aufmerksame Mitleser im Fratzenbuch, womöglich auch hier. Man könnte unken, daß der Drops für sie jetzt schon gelutscht sein könnte, wenn dieses Hintergrundwissen in eine Entscheidung einfließen würde. Zumindest dürfte man orientiert sein.
 

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Re: Liane R.
« Antwort #207 am: 5. März 2015, 19:56:54 »
Wenn es sich um eine Familiensache handelt, dann handelt es sich aber schwerlich um ein Strafverfahren. Angeklagte kann es aber nur in einem Strafverfahren geben (in anderen Verfahren kann es Beklagte, Antragsgegner oder Gegenparteien geben, aber keine Angeklagten). Die "Beobachter" werden daher ihr blaues Wunder erleben, wenn sie mit den falschen Vorstellungen kommen. Man sollte sich eben vielleicht doch erst einmal kundig machen, wie so ein Verfahren läuft.

Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich um KEIN Verfahren sondern eine ganz normale Anhörung beim Familiengericht! Also wie das Sorgerecht weiter  geregelt wird! Da werden alle Beteiligten ihre Erklärungen abgeben und dann wird wohl das Familiengericht entscheiden...  :whistle:

Da sollte man/frau also eigentlich einen "guten" Eindruck auf das Gericht/Richter machen! Liane R. versteht offenbar darunter, mit einer ganzen Horde Wahnwichtel auf zu kreuzen, das Gericht mit allerlei juristischen Nonsens zu beplappern und wilde Verschwörungen zu verbreiten!  :doh:

Vielleicht erkennt das Gericht ja sofort auf "Kindeswohl Gefährdung" und lässt sie gleich in Obhut nehmen...  >:D

Wäre zu wünschen, aber so lahmarschig, wie die bisher waren, fürchte ich, dass Liane und ihre Tochter erstmal wieder fein nach Hause gehen können und das dann als Sieg feiern...
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Re: Liane R.
« Antwort #208 am: 5. März 2015, 20:04:11 »
Wenn ich es die letzten Tage richtig mitbekommen habe, so wissen wir nur, dass ein Termin vor Familiengericht anberaumt ist. Über die genaue Art dieses Termins und der damit verbundenen Vorgehensweise scheint hingegen nichts bekannt zu sein. Daher habe ich sehr allgemein und als Oberbegriff von "Verfahren" gesprochen (ja, z. B. ist auch eine bestimmte Methode, einen Rohling in eine Maschine zu spannen und mit dieser zu bearbeiten, ein "Verfahren").
Kennt irgendwer hier genauere Einzelheiten? Gibt es z. B. ein Bild von der entsprechenden Mitteilung des Gerichts auf Lianes Seiten?
Wenn wir einen bestimmten Fachbegriff oder einen Paragraphen hätten, könnten wir damit mehr sagen.

Wenn man einmal einen Paragraphen kennt, dann gibt es ein sehr einfaches Mittel, mehr zu erfahren: Man beschafft sich das betreffende Gesetz (z. B. über die BMJ-Seiten), schlägt darin den Paragraphen nach und schaut sich auch in dessen Umfeld um, dann hat man schon eine Ahnung. Das setzt natürlich voraus, dass man 1.) lesen kann und 2.) auch halbwegs versteht, was die Sätze bedeuten. Beides ist aber wohl bei den Lianes dieser Welt nicht vorauszusetzen.
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Re: Liane R.
« Antwort #209 am: 5. März 2015, 20:09:02 »
@Pantotheus

Ja, gibt es habe ich weiter vorne schon zweimal gepostet.
Moment ich such mal eben... *kram*
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