Autor Thema: Erhard Lorenz  (Gelesen 43734 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #60 am: 30. April 2017, 19:10:27 »
Nach Fitzek und Thomas Mann (Preussen) will jetzt auch Lorenz ins Versicherungsgeschäft einsteigen.

Ob das jetzt endlich die Behörden auf den Plan rufen wird?
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Offline Gutemine

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #61 am: 15. Juli 2017, 15:45:51 »
Da ist jetzt mal was wirklich neues, hoffentlich gibt es da irgendwann das Urteil auch öffentlich.

Der "Minister für Kultur und Bildung" im "Deutschen Reich" von Erhard Lorenz, Thomas Schneider, möchte Arbeitslosengeld angelehnt an ein Richtergehalt bekommen. Er ist ja schließlich "Reichsrichter", wenn er da auch irgendwie wohl nicht viel zu tun hat oder Lorenz wohl nichts zahlt.  :o :facepalm:

Zu seinem Profil:
https://www.facebook.com/ministerialrat?lst=100003706705732%3A100000919219146%3A1500125826

Die Veranstaltung ist hier zu finden:

https://www.facebook.com/events/1373791819395342/?acontext=%7B%22ref%22%3A%224%22%2C%22feed_story_type%22%3A%22370%22%2C%22action_history%22%3A%22null%22%7D

Termin ist am 24.07.17, 10.15 h, Arbeitsgericht Berlin, Magdeburgerplatz 1.

Mehr Angaben sind nicht zu finden.
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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #62 am: 15. Juli 2017, 15:52:19 »
Was denn nun? Will er Richter beim Jobcenter sein oder im "Toitschen Reich"?  :facepalm:
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Offline Schattendiplomat

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #63 am: 15. Juli 2017, 16:25:34 »
...kann das Arbeitsgericht sich eigentlich nicht weigern sinnbefreiten Klagen zu behandeln? :o
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Offline Rima882

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #64 am: 15. Juli 2017, 16:47:20 »
...kann das Arbeitsgericht sich eigentlich nicht weigern sinnbefreiten Klagen zu behandeln? :o

Nein. Es wird den Kläger im Termin fragen, ob er Verweisung an das für solche Sachen zuständige Sozialgericht beantragt. Tut er das, wird die Sache durch Beschluss an das Sozialgericht verwiesen. Tut er das nicht (was gar nicht unwahrscheinlich ist, denn er wird seinen Wahn seine Meinung, Arbeitnehmer des Jobcenters zu sein, kaum kampflos aufgeben wollen) wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Ich vermute mal, dass das Gericht bei dem Kläger schon schriftlich wegen einer Verweisung angefragt hat (denn dann bräuchte man den Termin nicht) und dass dann entweder gar keine Antwort kam oder das übliche RD-Geschwafel.

Edith:
Wobei ich zugeben muss, dass diese Klage gar nicht so üblich ist. Einen RD, der sich als Arbeitnehmer des Jobcenters sieht, hat es - so weit mir bekannt - bisher nicht gegeben. Würden wir einen Innovationspreis für Wahnwichteltheorien vergeben, wäre er sicherlich ein aussichtsreicher Kandidat.

Dann warten wir mal darauf, dass der erste RD das Jobcenter vor dem Familiengericht auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Wäre gar nicht so fernliegend, denn bekanntlich gehen viele RD mit dem Jobcenter einen Bund fürs Leben ein.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 17:16:28 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Offline Evil Dude

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #65 am: 15. Juli 2017, 16:47:46 »
Man kann nur hoffen, dass er zu blöd oder borniert ist, Prozeßkostenhilfe zu beantragen, dann bleibt er wenigstens auf den Kosten sitzen!  :violent1:
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Offline echt?

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #66 am: 15. Juli 2017, 17:13:14 »
Ich glaube nicht, dass er hier Prozesskostenhilfe erhalten könnte. Bei offensichtlicher Sinnlosigkeit geht das - glaub ich - nicht.
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Offline Pantotheus

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #67 am: 15. Juli 2017, 18:01:30 »
Hatten wir hier nicht schon mal ein Urteil gegen einen RD, der das Sozialgericht bemühte, um seinen Kriegsgefangenensold zu erhalten, aber mangels Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit ans Verwaltungsgericht verwiesen wurde?
Ich denke, dass das Urteil des Arbeitsgerichts ähnlich aussehen wird.
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Offline Gutemine

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #68 am: 15. Juli 2017, 18:14:17 »
Hatten wir hier nicht schon mal ein Urteil gegen einen RD, der das Sozialgericht bemühte, um seinen Kriegsgefangenensold zu erhalten, aber mangels Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit ans Verwaltungsgericht verwiesen wurde?
Ich denke, dass das Urteil des Arbeitsgerichts ähnlich aussehen wird.

Eines? Zum Kriegsgefangenensold gibt es mindestens 5, eher mehr.

Hier sind ein paar gesammelt im Thread:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3236.msg119861#msg119861

Weitere (ich hab nicht nachgesehen, ob die auch im ersten Thread zu finden sind)
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2147.msg61577#msg61577

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1941.msg56541#msg56541

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2000.msg57784#msg57784

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=585.msg8718#msg8718

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=100.msg476#msg476

Es gibt aber eine Menge mehr Urteile, so hat ja z.B. der Freistaat Preussen mal geschlossen geklagt (also jeder für sich natürlich), von Frühwald haben es einige versucht, auch bei Schäbels Truppe (der trotzdem immer wieder dafür Werbung macht), die Zwillinge hatten es versucht und viele, viele mehr.
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Offline Tuska

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #69 am: 15. Juli 2017, 18:17:46 »
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dtx

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #70 am: 15. Juli 2017, 19:15:26 »
Ich glaube nicht, dass er hier Prozesskostenhilfe erhalten könnte. Bei offensichtlicher Sinnlosigkeit geht das - glaub ich - nicht.

Im Juristendeutsch sagt man wohl, daß "die Klage keine Aussicht auf Erfolg" habe. Im Übrigen ist es ein unausrottbarer Irrglaube, daß jeder Hartzer zwangsläufig PKH zugebilligt bekäme. Denn da gelten die Vermögensgrenzen des SGB XII.

Hatten wir hier nicht schon mal ein Urteil gegen einen RD, der das Sozialgericht bemühte, um seinen Kriegsgefangenensold zu erhalten, aber mangels Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit ans Verwaltungsgericht verwiesen wurde?

Kann mich nicht erinnern, die Sozialgerichte haben das meistens in eigener Zuständigkeit abgeschmettert. Aber das zu verweisen ist auch keine blöde Idee, schließlich fallen beim VG Gerichtskosten an.

...kann das Arbeitsgericht sich eigentlich nicht weigern, sinnbefreite Klagen zu behandeln? :o

Nein. Es wird den Kläger im Termin fragen, ob er Verweisung an das für solche Sachen zuständige Sozialgericht beantragt. Tut er das, wird die Sache durch Beschluss an das Sozialgericht verwiesen. Tut er das nicht (was gar nicht unwahrscheinlich ist, denn er wird seinen Wahn seine Meinung, Arbeitnehmer des Jobcenters zu sein, kaum kampflos aufgeben wollen) ...

Edith:
Wobei ich zugeben muss, dass diese Klage gar nicht so üblich ist. Einen RD, der sich als Arbeitnehmer des Jobcenters sieht, hat es - so weit mir bekannt - bisher nicht gegeben. Würden wir einen Innovationspreis für Wahnwichteltheorien vergeben, wäre er sicherlich ein aussichtsreicher Kandidat.

Sehe ich nicht so. Tatsache ist, daß das JobCenter den Schneider als Ein-Euro-Jobber zu Lorenz geschickt hat, damit er die Amtsräume putzt (s. § 16d Abs. 2 Satz 2 SGB II: "Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden."). Die Zuweisung kannst Du im Sonnenstaatländischen Vaterlandsmuseum bewundern, die hängt im Großen Reichsdeppensaal in der dritten Vitrine rechts.

Lorenz hat den Schneider wohl als Richter eingesetzt, damit steht dem ein Ausgleichsanspruch zur Höhe der ortsüblichen Entlohnung eines Richters im "Deutschen Reich" gegen das JobCenter zu (BSG B14 AS 98/10 R vom 13.April 2011 sowie B4 AS 1/10 R vom 27.August 2011). So etwas kommt ziemlich häufig vor, nach den Angaben des Bundesrechnungshofes sei jede zweite Arbeitsgelegenheit rechtswidrig*. Da ist dann tatsächlich das Sozialgericht zuständig, da hast Du Recht.

@echt? @Pantotheus @Rima882

* http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/083/1708374.pdf
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 19:33:08 von dtx »
 

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #71 am: 15. Juli 2017, 21:34:28 »
Ich habe noch zwei nette Sachen von Thomas aus der Familie Schneider, Minister für Bildung und Kultur des "Deutschen Reichs" von Erhard Lorenz gefunden.  ;D :facepalm:
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Müll Mann

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #73 am: 15. Juli 2017, 21:47:37 »
Ich hätte  gerne ein Foto von seinem Gesichtsausdruck gehabt, als der Rechtspfleger nach Aufnahme des Antrags den Gerichtskostenvorschuss ausgerechnet hat. Im schriftlichen Verfahren sind dies 1,5 Gebühren, also bei dem Streitwert von 1,8 Mio schlappe 12.324 EUR.   :dance:
 

dtx

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Re: Erhard Lorenz
« Antwort #74 am: 15. Juli 2017, 22:03:18 »
Ich hätte  gerne ein Foto von seinem Gesichtsausdruck gehabt, als der Rechtspfleger nach Aufnahme des Antrags den Gerichtskostenvorschuss ausgerechnet hat. Im schriftlichen Verfahren sind dies 1,5 Gebühren, also bei dem Streitwert von 1,8 Mio schlappe 12.324 EUR.   :dance:

Es ist eine Rechtspflegerin, aber das macht nichts. In den von mir angestrengten Verfahren wurden die Kostenvorschüsse vom Richter festgesetzt, die Beschlüsse kamen mit der Post. Mag sein, daß er nach seinem Antrag unter 3. glaubte, daß ihn das nichts kosten werde und sein Mobiliar dann infolge der Lektüre der Kostenanforderung Schaden nahm.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 22:10:56 von dtx »