Autor Thema: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.  (Gelesen 31664 mal)

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Offline Arkana

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #150 am: 9. März 2015, 23:17:13 »
Ich kann die Seite erreichen? Was ist da los?

Achso,  Hallo Freunde  :D
Bin nach langer Zeit mal wieder hier.
« Letzte Änderung: 9. März 2015, 23:18:59 von Arkana »
 

Müllmann

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #151 am: 9. März 2015, 23:44:46 »


Achso,  Hallo Freunde  :D
Bin nach langer Zeit mal wieder hier.

Wilkommen. Aber seit wann sind wir Deine Freunde?
 
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Offline Arkana

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #152 am: 9. März 2015, 23:46:45 »
Danke, das "Freunde" war mehr ironisch gemeint. Ich weiß ja das wir so unsere Schwierigkeiten hatten. Weiß jemand warum ich die Seite noch erreichen kann und hier die meisten nicht?
 

Müllmann

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #153 am: 9. März 2015, 23:58:07 »
Ich kann sie über den Mobilfunk erreichen und über den Festnetzprovider nicht.
Möglicherweise wird die Seite grad umgezogen. Wer die IP von der DNS Auflösung noch im Resolver-Cache hat kann sie Seite erreichen. Alle anderen erhalten bei der Namensauflösung die IP der Transferseite. Oder umgekehrt. Habe jetzt nich geschaut, welche IP die ältere ist.
 

Offline Arkana

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #154 am: 10. März 2015, 00:12:37 »
Danke für die Info
 

Offline hotztheplotz

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #155 am: 10. März 2015, 02:26:12 »
Die ch. Adresse scheint zu funktionieren.

Es geht voran


http://koenigreichdeutschland.ch/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-verwaltungsgericht-05032015.html#main_top
Diese Schreiben strotzen nur so vor Rechschreibfehlern. Benutzen die kein Word o.ä.?!

Die Typen fordern vom Verwaltungsgericht jetzt "einstweiligen Rechtsschutz". Was bedeutet das?
Im ersten Schreiben ist auch eine Kopie der sichergestellten Sachen drin (ich dachte die gibts gar nicht  ;)). Dort wird ersichtlich, dass die Jünger alle eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben mussten.

In Teil 2 sind auch entnommene Gegenstände von Peter aufgeführt. Ich lese nur Designeruhr. Einen Thermomix für 1100€ hatte er sich auch gegönnt und es lagen wohl 10kg Silber unter dem Bett. Der Herr bettet sich natürlich nur auf handgeschnitzten Teakholzmöbeln. Eines Königs würdig eben, entschuldige Souverän.

In Teil 3 gibts den Abschlussbericht von Oppermann (gabs den schon?).
Und auch aktuelle Sachen.
Es fliegen im Moment Rechnungen von Ärzten ein, die von Oppermann wohl nicht bezahlt werden (darunter eine Zahnarztrechnung über 10k€ wtf).
Die Mahnungen der Stadtwerke sind auch aufgeführt. Am 3.3. wurde wohl das Gas abgestellt.
« Letzte Änderung: 10. März 2015, 04:12:21 von hotztheplotz »
 
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Offline Lisa

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #156 am: 10. März 2015, 06:35:50 »
Fitzek hat seine eigene Rechtschreibung. Er hat ja auch seine eigene Welt.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Müllmann

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #157 am: 10. März 2015, 07:04:50 »
NeuDeutsche Rechtsschreibung halt.

Aber ich finde das genial. Da kann ich mir ja fast schon eine Wohnung suchen in Dessau oder Halle, das gibt genug Stoff für Prozessberichte die nächsten Jahre. Noch genialer wäre, wenn diese ominöse Arztrechnung eingeklagt werden würde. Dann gäbe es auch eine gerichtliche Klärung, ob jetzt ein Rechtsanspruch besteht oder nicht. Das ist aber eine lose-lose Situation für Peter. Wenn kein Anspruch besteht, dann merken seine Anhänger, dass sie behumst wurden. Besteht der Anspruch aber, dann ist es ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft.

Trotzdem genial eingefädelt. Der Dumme ist erst einmal Oppermann, der erst einmal die imperialen Schwurbelverträge durchfechten muss. Er ist jetzt der böse, weil er nicht zahlt. Andererseit vertritt Oppermann damit aber die Rechtsauffassung vom Zopf, so wie es laut der peterschen Darstellung vom AG Dessau festgestellt wurde. Und diese Rechtsauffassung widerspricht aber der Rechtsauffassung der BaFin, die ja vom Bestehen eines Rechtsanspruchs ausgeht.

Der arme Oppermann. Aber vielleicht fehlt uns auch nur wieder einmal Information. Vielleicht wurde schon ein Insolvenzverfahren für die NDGK eröffnet und die Arztrechnung muss als Forderung an die Insolvenz"masse" angemeldet werden.

Ich rate zum Popcirn-Abo, das wird so oder so lustig. Nur in Bonn und Nürnberg werden wohl ein paar neue Büromöbel fällig, das hält doch keine Schreibtischkante aus.
 

Offline Ferkel

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #158 am: 10. März 2015, 07:46:53 »
Und der Zahnarzt kriegt jetzt für seine Arbeit kein Geld? Macht er dann einen Prozess gegen den Patienten? Und der Patient dann gegen Oppermann/Fitzek?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #159 am: 10. März 2015, 08:23:28 »
Und der Zahnarzt kriegt jetzt für seine Arbeit kein Geld? Macht er dann einen Prozess gegen den Patienten? Und der Patient dann gegen Oppermann/Fitzek?

Genau. Vertragspartner des Arztes ist der Patient. Wo der patient sein Geld hernimmt ist nicht das Problem des Arztes. Im Zivilrecht gilt "Geld hat man zu haben.
 

Müllmann

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #160 am: 10. März 2015, 08:53:31 »
Naja, das mit den Anträgen ans verwaltungsgericht üben wir aber nochmal. Das wird er wohl genauso wie der kahle Peter um die Ohren gehauen bekommen. Erst behaupten, das KWG gelte nicht, da von einem nicht verfassungsmässigem Gesetzgeber beschlossen und sich dann aber wieder auf andere vom gleichen Gesetzgeber beschlossene Vorschriften zu berufen wird wohl als nicht schlüssiger Vortrag zurückgewiesen werden.

Weiterhin sind Antragssteller und Antragsgegner nicht korrekt bezeichnet.

Und das verwaltungsgericht befindet auch nicht über die Zulässigkeit der srafrechtlichen Beschlagnahme. das Verwaltungsgericht entscheidet nur über die Wirksamkeit der Abwicklungsanordnung.

Ein schönes Beispiel für die königspudelige Inkompetenz. Seite 5 in der ersten Datei, polizeiliches Beschlagnahmeprotokoll von Geld. Benjamin M (wenn ich die Unterschrift richtig dechiffriert habe) stimmt als Betroffener der Durchsuchung zu und will andererseits gerichtliche Klärung über die Beschlagnahme  :facepalm:

Mal abgesehen davon, dass die Beschlagnahmeprotokolle aus dem Steuerstrafvefahren stammen und damit für die Klage gegen den BaFin-bescheid nicht erheblich sind.
 

Offline KugelSchreiber

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #161 am: 10. März 2015, 09:22:51 »
Mir tun die Bäume leid, die für diese erbärmliche königliche Tintenpisserei sterben mussten...
« Letzte Änderung: 10. März 2015, 09:25:01 von KugelSchreiber »
"Nichts kann Uns aufhalten. Garnichts!" (Peter F., derzeit wohnhaft Roter Ochse zu Halle - demnächst Verschubung an die JVA Burg)
 
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Offline Brick_Bradford

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #162 am: 10. März 2015, 09:29:59 »
Hallöle,

Diese Schreiben strotzen nur so vor Rechschreibfehlern. Benutzen die kein Word o.ä.?!
Stand nicht auf der Amazon Wunschliste.  ;D
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Ferkel

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #163 am: 10. März 2015, 11:07:08 »
Haben sie sich nicht immer beschwert, dass es keine Beschlagnahmeprotokolle gab? War das etwa eine dreiste dreckige Lüge von der moralischen Instanz KRD? Ich kann es nicht glauben.

Inspektor @Manuel definieren Sie!
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Offline Der Plöngler

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Re: Die Webseiten nach der Abwicklung: koenigreichdeutschland.ch etc.
« Antwort #164 am: 10. März 2015, 11:34:40 »
Ein Glück für den Zopf, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Gegend Jagdhunde sind, die zur Jagd getragen werden müssen, ansonsten würde die Veröffentlichung der Beschlagnahmeprotokolle ein weiteres Steinchen zum Bau der königlichen Zelle bilden.
Zitat
§ 353d
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.   entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,
2.   entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
3.   die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Vielleicht haben die im Osten einfach keine Kugelschreiber um ordentliche Ermittlungsarbeit zu leisten.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 
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