https://www.youtube.com/watch?v=A__ZDYnI6xgDschämmes Bääker hat 1990 dit Jrundjesetz mit dem Artikel 23 außer Kraft jesetzt. Sämtliche Gerichtsdokumente sind seitdem Urkundenfälschung. Lothar Beck hat ein Verfahren mit einer Versicherung und hat mit juristischen Mitteln über "i.A." und "i.V." diskutiert. Und der GeschäftsHERR wollte einfach nicht die Versicherungssumme auszahlen.
Durch Lothar Beck fiel bei Mario am 1.4.2009 der Groschen. Der Termin wurde von den bösen Gerichten extra so gelegt, dass die Leute denken sollten, dass es sich um einen Aprilscherz von Lothar Beck handelt.
Und immer daran denken "latente Rechtsfähigkeit" ist ein ganz wichtiges Wort. Richter haben keine Rechtsgrundlagen gegen freie und natürliche Menschen und deswegen hat der Richter auch nicht auf Lothar Beck "zugegriffen", was auch immer das bedeuten soll.
Der Chef von der Versicherung hätte seine Mitarbeiter aufgefordert, Straftaten zu begehen, nämlich sie sollten Lothar Beck anzeigen wegen Nötigung. Aber die Leute waren schlau und haben mit i.A. und i.V . unterschreiben. Aber das waren dann laut Mario keine Willensbekundungen und die Forderungen (Hä, eine Anzeige ist doch keine Forderung) sind nichtig. Das Gericht hat aber wegen Verfahrensfehler eingestellt. Bei einer Anzeige müssen laut Mario volle Unterschriften unter einer Anzeige stehen.
Das ist Quatsch, für eine Straf
anzeige nach
§ 158 Abs. 1 StPO gibt es keine vorgeschriebene Form (sieht man ja an meiner Anzeige gegen Mario, die wurde online gestellt, da ist gar keine Unterschrift drauf). Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich gestellt werden, sie ist zu beurkunden (macht zum Beispiel die Polizei). Formvorschriften gibt es aber für den Straf
antrag nach § 158 Abs. 2 StPO. Dieser muss schriftlich oder zu Protokoll bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft bzw. schriftlich bei einer anderen Behörde (z.B. Polizei) gestellt werden. Nötigung ist aber kein Antragsdelikt, daher sind die Betrachtungen von Mario Quark. Die Verfahrenseinstellung ist wohl aus anderen Gründen erfolgt. Es ist ja auch nicht verboten, berechtigte Forderungen mit Nachdruck zu verfolgen.
Zu den Unterschriftszustätzen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verwendung bei Behörden und in der Privatwirtschaft. Bei Behörden unterschreibt nur der Behördenleiter ohne Zusatz. Alle anderen Mitarbeiter unterschreiben mit "im Auftrag", der Stellvertreter des Behördeleiters oder eine andere Person, die die Verantwortung für den Verwaltungsakt übernimmt, zeichnet mit "in Vertretung". Verwaltungsakte sind keine Willenserklärungen, daher sind die übrigen Ausführungen dazu eh Unfug.
In der Privatwirtschaft zeichnen nur Geschäftsführer oder Vorstände ohne Namenszusatz. Ansonsten sind die Zusätze "ppa", "i.V." und "i.A." üblich. Bei "i.A." (im Auftrag) handelt der Unterzeichnende als Erklärungsbote. Er gibt als den Inhalt einer fremden Willenserklärung weiter. Dies ist bei nicht formbedürftigen Willenserklärungen gegenstandslos. Bei Willenserklärungen, die der Schriftform bedürfen, wie zum Beispiel bei Kündigungen führt dies dazu, dass die Willenserklärung nichtig ist, da das Schriftformerfordernis desjenigen, der die Erklärung abgibt, nicht erfüllt ist.
Der Zusatz "i.V." steht für "in Vollmacht". Der Unterzeichnende handelt hier nicht als Bote sondern als Vertreter mit Vollmacht. Der Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen hab. Das Schriftformerfordernis bei der Zeichnung mit "i.V." ist daher gewahrt. Ansatzpunkt kann hier sein, dass der Unterzeichnende außerhalb der ihm erteilten Vollmacht gehandelt hat.
Hier kommt übrigens auch die Zurückweisung her, die Reichis so gerne benutzten. Der
§ 174 BGB bestimmt, dass bei einseitigen Rechtsgeschäften der Erklärungsempfänger die Erklärung zurückweisen kann, wenn ihm auf Verlangen keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Da Verwaltungsakte aber kein einseitiges Rechtsgeschäft sind, greift diese Regelung natürlich gegenüber Behörden nicht und schon gar nicht bei Gerichten.
Der Namenszusatz "ppa" steht für "per procura" und wird von den Prokuristen benutzt. Prokuristen sind nach
§ 49 HGB dazu bevollmächstigt sämtliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören. Dazu gehören nicht die Gründung oder Liquidation eines Unternehmens oder die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Für die Grundstücksgeschäfte kann der Prokurist aber gesondert bevollmächtigt werden.
Und nun weiter zu Marios Film
Weiter Gelaber darüber, welche Verfahren angeblich wegen Paraphe eingestellt wurden. Lothar Beck wurde nicht darüber informiert, aber er hat das auch nicht gefordert, um nicht in einen Vertrag mit dem Gericht zu treten.
Beim Verfahren in Potsdam hat Mario dem Richter auch erklärt, dass er kein gesetzlicher Richter sei. Wenn es kein Staatsrecht gibt, dann gilt Gemeinderecht. Und das Gemeinderecht sieht seine Straftaten nicht vor, die können daher nicht verfolgt werden, laut Mario. Daher wurde die Besatzungsverwaltung beaufragt für den Verein Finanz-GmbH die Zivil- und Srafprozessordnung in Anwendung zu bringen, Helmut Kohl hat die Staatshaftung aufgehoben, die tatsächlich wirksamen Regeln sind nicht für die Fnanz-GmbH wirksam. Hä?
Nicht unterschreiben ist Urkundenfälschung. :
Wer Widerspruch leistet macht eine mündliche Zusage
Dann weiter mit Werner May zum Thema Unterschriften ohne Rechtskraft. Werner May war der Einzige, der bisher Marios Schadenersatzdatei haben wollte. Weiter mit Werner May zu den Themen, Einkomenssteuergesetz, Ausweis, Staatsanwalt, Bundesverfassungsgericht etc.
Grundgesetz war bis 1990 gültig und ist eine Folgeerscheinung der HLKO. Die Deutschen waren dann so doof die Rechtsgrundlage, die sie selbst erstellt haben, zu nutzen. Man soll doch das besetzte Volk nach seinen Sitten und Gebräuchen leben lassen. Die vehaftung der Reichsregierung 1945 war ungesetzlich. Das deutsche Saatsrecht wurde dadurch auf Eis gelegt, es kann nichts hinzugefügt oder weggenommen werden.
Warum regt er sich dann auf, dass Hitlergesetzte angewandt werden? Nach dieser Argumentation geht es doch gar nicht anders. *DOPPELFACEPALM*
Staatsrecht ist, was einen Staat ausmacht. Wenn hundert Gemeinden zum Beispiel sagen, dass sie wegen Ruhe und Ordnung Staatsdiener arbeiten lassen. Wir haben aber keinen Staat sondern nur eine private Finanz-GmbH. Nach "Sitten und Gebräuchen" leben lassen geht aber nicht, weil dazu Staatsrecht gehört. Das geht aber nicht mehr, weil Kohl die Staatshaftung außer Kraft gesetzt hat. Die Aliierten haben daher gesagt, liebe Verwaltung im Aufrag der UNO Feindstaatenklausel, benutzt bitte die Hitler-Gesetze um das deutsche Volk ökonomisch zu zerstören.
Mario muss rauskriegen was am 15.4. passiert ist. Vielleicht wurde das Besatzungsrecht wegen der Dschermanwings-Katastrophe aufgehoben. Mittlerweile sind vielleicht Zivil- und Strafprozessordnung wieder rechtsgültig. Es fehlt aber noch der Überbau, die Amtsdiener. Mario überlegt, ob im nächsten Verfahren der Richter sagt, dass er wieder legitimiert sei. Aber solange kein Reichskanzler ernannt wurde und dies nicht öffentlich ist, wird im Privatrecht gehandelt und er braucht keinen Verrag einzugehen. Aber da Mario doch im öffentlichen Interesse gehandelt hat, sollte doch "Milde vor Recht" gehen
Is ja richtig, sehe ick ein, och ditte mit dem Axel Stoll. Da hab ich nicht eindeutig gewusst, dass wenn mans macht eine Straftat ist. Wenn man die Beweismittel nehmen möchte, muss man so schlau sein die Beweismittel mit dem § 201 nicht in seinem Lebensumfeld abzulagern.
Er wollte doch nur öffentlich machen, dass wir im tiefsten Mittelalter sind, wie seine Lehrerin sagte. Hartz IV ist Menschenhandel.
Ein Typ aus Berlin-Lichtenberg (er meint wohl KHK Denzau) hat ihn genötigt auf seine Rechte zu verzichten. Weil der hat ihm kein Adresse gegeben wo er hinschreiben konte. Gibt es den Menschen Denzau überhaupt, hat vielleicht irgend eine Mafia Axel Stoll entsorgt?
Mario wollte das doch nur ablichten, damit später mal Amtsdiener das beurteilen können. Axel sollte doch zur Belichtung bereitgelegt werden, damit man nach 100 Jahren noch feststellen kann, dass es kein natürlicher Tod war.
... ich möchte da nicht an Tonnen erinnern ... nicht wahr, in Tonnen können Pommes sein, wie der damit umgegangen ist ...
Wie der damit umgegangen ist, da haben die Usaas (er meint wohl User) gesagt, da stimmt was nicht. Und auch KaWi Schneider hat bestätigt, dass eine bestimmte Person nicht ans Gemeinwohl denkt.
Prüft Eure Urkunden, die Euch zugeschickt werden ... das sind garantiert Urkundenfälschungen ... anzunehmen