Deswegen frage ich mich noch immer, was den Schachtschneider damals geritten hat, so einen Schwachfug zu verbreiten. Für so dämlich halte ich den nicht, dass er das tatsächlich glaubt.
Naja, also schnell mal aus dem Gedächtnis (daher alle Angaben ohne Gewähr, muss gleich los und habe weder Zeit und Lust wegen Schachtschneiders Thesen Google zu bemühen):
Meiner Erinnerung nach (Achtung, fünf Jahre her!) hat er damals gesagt, dass er da ziemlich falsch interpretiert wurde von den VTlern (was ihn nicht davon abgehalten hat, sich bei der Szene weiter anzubiedern, Interviews zu geben etc.) und er nicht gesagt habe, dass mit Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt würde, sondern dass der Vertrag von Lissabon ein "unzureichendes Verbot der Todesstrafe" beinhalten würde.
"Unzureichend" hat er dann meiner Erinnerung nach so argumentiert, dass wenn die EU unmittelbar mit eigenen militärischen Truppen außerhalb des Territoriums der EU Mitgliedstaaten Krieg führen würde und die EU eine eigene Strafjustiz hätte, dann könnte sie für dort dienende Soldaten die Todesstrafe wieder einführen.
Denn die EU ist ja selbst nicht EMRK Mitglied (wie wir seit Kurzem wissen, sagte der EuGH dass das auch noch einige Zeit so bleibt) und für EU unmittelbare militärische Truppen wären die EU MS nicht zuständig mit ihrer strafrechtlichen Zuständigkeit wenn die EU unmittelbar strafrechtlich zuständig wäre und die Version der EMRK an die sich die EU Grundrechtecharta anlehnt lässt die Möglichkeit der Todesstrafe in Kriegszeiten (!) nun mal offen.
Wie man da eine "unzureichendes Verbot" der Todesstrafe verorten kann, wenn die Voraussetzungen für die Todesstrafe eben gar nicht vorliegen (die EU hat je WEDER eigenes Militär NOCH eigene Strafjustiz und darf das nach Unionsrecht beides auch gar nicht haben, ist mir völlig schleierhaft.
Ich denke hat, er war immer jemand der in der zweiten oder dritten Reihe der Rechtsprofessoren gestanden hat und durch diese "Anti-Mainstream" Ansichten konnte er sich halt öffentliche Bekanntheit verschaffen, die er sonst nie bekommen hätte. Naja, wer sich für so etwas hergeben möchte.
Von Völkerrecht und Europarecht scheint er tatsächlich nicht sooo viel Ahnung zu haben, wie dem auch sei, machmal macht er Sachen bei denen er sich schlicht nicht auskennt. Ich kann mich noch erinnern, dass er in Österreich einmal beim Verfassungsgerichtshof eine von ihm formulierte (ziemlich lange) Klage gegen den Lissabon Vertrag eingebracht hat.
Das wurde schlicht zurückgewiesen von österreichischen Verfassungsgerichtshof, weil die Zulässigkeit der Klage nicht gegeben war. Auf die Art wie er es einbringen wollte, hätte er es nur machen können, wenn Lissabon damals schon in Kraft gewesen wäre. Das ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die dir jeder österreichische Jusstudent der die Fachprüfung Verfassungsrecht frisch gemacht hat, sagen kann.
Hat der Herr Prof. aber offensichtlich nicht gewusst.