Autor Thema: Reichsregierung vom Volk fürs Volk  (Gelesen 37991 mal)

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #135 am: 15. Juli 2015, 21:59:00 »
Ach ist das herrlich wenn die sich wieder selbst zerfleischen.
Da merkt man den Frust, weil ihr ach so tolles Projekt halt doch nicht so gut läuft.
Tja liebe Karina, ist halt doof wenn die Schlafschafe einfach nicht aufwachen wollen.
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 

Offline HagenF

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #136 am: 16. Juli 2015, 11:33:51 »
Ich habe die ganze Aktion von Anfang verfolgt. Interessanterweise gab es von Spaniol auch mal irgendwo die Behauptung, er habe eine Diplomarbeit in Osnabrück geschrieben. Der zuständige Professor konnte sich allerdings auf meine Anfrage hin an keinen Spaniol und auch nicht an diese Arbeit erinnern. Hat mich ehrlich gesagt nicht gewundert.
Aus der Gruppe bin ich leider schon vor einiger Zeit geflogen, weil ich als bezahlter NSA-Spitzel der jüdischen Weltverschwörung kritische Fragen gestellt habe. Umso mehr erheitert mich natürlich die derzeitige Entwicklung :)
 

Offline teobald.tiger

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #137 am: 8. August 2015, 19:18:45 »
Und weiter wird fleissig "gewaschen":
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline teobald.tiger

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #138 am: 10. August 2015, 00:17:15 »
zu "Dokumentationszwecken":

Die Reisregierung in besseren Zeiten noch glücklich vereint - unterdessen auch als Reichsfamilienclan bekannt:

"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline teobald.tiger

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #139 am: 14. August 2015, 14:45:40 »
Unsere mit vielen Herzchen  :-[ juristisch bewanderet Reichspräsidentin (oder welche Status sie derzeit krönt) hat mal wieder eine tolle Idee, wie man Zwangsversteigerungen "entkommen" kann! Irgendwer hat ein BGH Urteil zum Nießbrauchrecht im Internet gefunden:

https://openjur.de/u/227115.html

Spoiler
Zitat
Mal etwas weniger Worte „smile“-Emoticon

Karina Richter
Alfons Mustermann
Blumenstraße 2
20000 Berlin

Dienstgebäude
Bürgermeisterstraße 4

26000 Berlin

Ihr Zeichen unser Zeichen Datum

Antrag auf

Nießbrauch am eigenen Grundstück

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, unsere Interessen zu vertreten.

Nach der hiesigen Rechtsprechung des BGH Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10 ist der Antrag auf Nießbrauch zu genehmigen.

Somit stellen wir in unserem Namen den Antrag auf Nießbrauch am eigenen Grundstück und Wohnrecht.

Schutz bei Grundstücksverkauf oder Versteigerung:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Beschluss vom 14.07.2011, : V ZB 271/10), dass die Bestellung eines Nießbrauchs gemäß § 1030 BGB durch den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zu eigenen Gunsten rechtmäßig ist und ohne das Vorliegen eines besonderen Interesses an der Bestellung erfolgen kann.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Grundstückseigentümer verschuldet, so dass dann ein Gläubiger auf dessen Grundstück im Grundbuch im Wege der Zwangsvollstreckung zunächst eine Sicherungshypothek für seine Forderungen eintragen ließ.

Da es zu dieser Eintragung kam, hat der Grundstückseigentümer jedoch zu seinen Gunsten im Grundbuch einen Nießbrauch auf eigenen Namen eintragen zu lassen, was wir in seinen Namen hier mit machen.

Der Gläubiger kann verlangen über eine Klage die Löschung dieses Nießbrauchs zu begehren, aber mit dem Urteil des BGH sehen wir da gelassen entgegen.
Mit dem Urteil des BGH, ist dem Gläubiger jedoch eine klare Absage erteilt worden und entschied zugunsten des Eigentümers, dass der eingetragene Nießbrauch bestehen bleiben könne.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kann insoweit ein Grundstückseigentümer einen Nießbrauch bzw. eine Wohnrecht jederzeit zu eigenen Gunsten an seinem Grundstück bestellen, obwohl dies ansonsten regelmäßig nur für andere, dritte Personen vorgenommen wird.

Ein Grundstückseigentümer kann sich auf diese Weise also ohne Weiteres zum Beispiel im Fall einer bevorstehenden Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Grundstücks dergestalt absichern, als dass dieser weiter im Hause wohnen oder auch die Nutzungen, zum Beispiel im Falle einer Vermietung, ziehen darf.

Die Wirksamkeit eines solchen Eigentümer Nießbrauchs ist nach den Ausführungen des BGH auch nicht vom Nachweis eines besonderen Interesses abhängig.

Dieses führt nicht zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung, weil die übrigen Gläubiger sich hieraus nicht hätten befriedigen können (BGH, Urteil v. 27.05.2003 – IX ZR 169/02).
Wenn auch der Insolvenzverwalter den Gläubiger befriedigt hätte, fehlt eine Gläubigerbenachteiligung, vgl. BGH, Urteil v. 19.07.2001 – IX ZR 36/99.

Begründung

Die Anfechtbarkeit der Bestellung dinglicher Rechte am eigenen Grundstück folgt aus einer unmittelbaren Anwendung des § 3 Abs. 1 AnfG (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung) .
2. Die Gläubigerbenachteiligung liegt schon in der Bestellung dinglicher Rechte, unabhängig von einer sich daran anschließenden Übertragung des Grundeigentums. Die Teilrechte verschlechtern im Fall einer Zwangsvollstreckung die Zugriffslage .
3. Der Anspruchsinhalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 AnfG ist nicht auf Fälle der Vermögensminderung durch Veräußerung, Weggabe oder Aufgabe von Vermögensbestandteilen an einen Dritten beschränkt.
4. Als bloße Rechtsfolgebestimmung ergänzt diese Vorschrift nicht die Anfechtungsnormen um eine abschließende Regelung der anfechtbaren Rechtshandlungen auf solche der Veräußerung, Weggabe und Aufgabe, sondern beschränkt das, was dem Gläubiger wieder "zur Verfügung gestellt" werden soll, nach Art und Umfang auf das, was "veräußert, weggegeben oder aufgegeben" worden ist .
5. Hat ein Vollstreckungsschuldner ein Nießbrauchsrecht oder ein dingliches Wohnrecht am eigenen Grundstück anfechtbar begründet, hat das FA einen schuldrechtlichen Anspruch auf Duldung des Vorrangs seiner Rechte in der Zwangsvollstreckung

Wir werden nach § 839 BGB eine Schadensersatzklage einreichen sollten Sie weiter gegen diese Gesetze verstoßen.

Ihre Entscheidung das Sie dieses nun auch unverzüglich veranlassen erwarten wir zum 20.08.2015 und uns das Schriftlich bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
[close]
(Quelle: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1686085751620636&id=100006576829153)

Und wie immer hat man das Urteil nicht verstanden/bis zum Ende gelesen...

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe/interpretiere, ging es wohl nur um den Eintrag im Grundbuch, gegen den der Gläubiger geklagt hatte. Das BGH hat wohl nur verneint, dass dort der Eintrag gelöscht werden soll. Und gleich den "richtigen" Weg ins Urteil geschrieben:

Zitat
Damit steht es in Einklang, dass die Absicht der Gläubigerbenachteiligung Berücksichtigung grundsätzlich nur im Anfechtungsverfahren (des Nießbrauchs), nicht aber im Rahmen der Grundbucheintragung findet.

Dem Schuldner dürfte also seine Hütte trotzdem wech gekommen sein...  :whistle: :whistle:

Wetten: Diejenigen, die jetzt auch vor ner Zwangsversteigerung stehen, werden reihenweise ein Nießbrauchrecht in Grundbuch eintragen lasen und sich dann wundern...  :facepalm:
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Offline aargks

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #140 am: 14. August 2015, 19:19:58 »
Wetten: Diejenigen, die jetzt auch vor ner Zwangsversteigerung stehen, werden reihenweise ein Nießbrauchrecht in Grundbuch eintragen lasen und sich dann wundern...  :facepalm:

Ähnliches hatten wir auch bei der JOH hier (https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=111.195) thematisiert. Kann mir ein Jurist das (verständlich  ;) ) erklären, warum das Blödsinn ist?

 

Offline teobald.tiger

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #141 am: 26. September 2015, 22:15:25 »
Derzeit tobt ja ein netter Familienstreit zwischen der Reisregieung aus Jade (Karina) und ihrem Bruder und derzeitigen Oberjuristen Spaniol mit Anhang (Reckzeh und so...)

Unter den Anhängern wird jedenfalls ziemlich viel dreckige Wäsche gewaschen und sich lustig verbal geprügelt!  :clap:
Während Spaniol wohl derzeit versucht, seine eigen Haut zu retten - es gab wohl schon Hausdurchsuchung wegen seiner "juristischen" Tätigkeit, bereitet Schwesterherz (mal wieder) den Sturm auf den Reichstag am 3.10. vor. Der dürfte aber alleine schon wegen mangelhafter geografischer Kenntnisse ausfallen. Und weil offenbar die wenigsten Mitglieder die Fahrtkosten nach Berlin aufbringen wollen können.

Für diejenigen bei FB hier ein Profil, indem an lustig nachlesen kann, wie man sich nett Dreck gegenseitig an den virtuellen Kopf wirft:

https://www.facebook.com/100001680128896/posts/920054494727213/?pnref=story
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=916303538435642&set=a.435878893144778.98750.100001680128896&type=3&theater

und die nette "Übersicht":

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #142 am: 27. September 2015, 01:28:39 »
Immer wieder schön mit anzusehen und zu lesen, wie die Pseudo-Volksdeutschen sich gegenseitig bekriegen. Die geistige Beschränkheit, das notorische Lügen und Erfinden von Geschichten, die Paranoia usw. usf. haben auch ihre Vorteile. Für den Rest der Gesellschaft. Die gewaltaffinen sind sich schneller einig aber deutlich in der Minderheit, herrlich ist es mitanzusehen, wie sich die größere Zahl der Rechtsintellektuellen immer wieder selbst bekriegen.
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Offline Rima882

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #143 am: 27. September 2015, 04:30:26 »
Wetten: Diejenigen, die jetzt auch vor ner Zwangsversteigerung stehen, werden reihenweise ein Nießbrauchrecht in Grundbuch eintragen lasen und sich dann wundern...  :facepalm:

Ähnliches hatten wir auch bei der JOH hier (https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=111.195) thematisiert. Kann mir ein Jurist das (verständlich  ;) ) erklären, warum das Blödsinn ist?

Aber gern doch. Mit  dem "verständlich" ist es nicht so einfach, das ist selbst für viele Juristen keine ganz leichte juristische Kost.

Wenn infolge einer drohenden Zwangsvollstreckung das Wasser bis zum Hals steht, kommen Grundstückseigentümer mit Hilfe der "Reichsregierung für das Volk", der JOH oder anderer Ratgeber zuweilen auf die grandiose Idee, sich selbst ein Nießbrauchsrecht an dem Grundstück im Grundbuch eintragen zu lassen, bevor dort die Zwangsvollstreckung vermerkt wird. Nießbrauch ist das Recht, die Nutzungen der Sache zu ziehen, also die Sache selbst zu benutzen und von den "Früchten" des Grundstücks zu profitieren. Früchte können ganz banal die Äpfel aus dem Garten sein, aber auch Einnahmen aus der Vermietung des Grundstücks sind damit gemeint.

Theoretische Folge: Das Grundstück kann dann zwar zwangsversteigert werden, aber der Eigentümer (= Schuldner) behält durch den vor der Zwangsvollstreckung eingetragenen Nießbrauch die Nutzungen des Grundstücks, also den eigenen Gebrauch und/oder die Mieteinnahmen. Das Leben geht für den Schuldner also praktisch weiter wie bisher.  :whistle:

Nun gibt es dagegen aber das sogenannte Anfechtungsgesetz (AnfG). :naughty:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/anfg_1999/gesamt.pdf

Dieses Gesetz hat mit der wahrscheinlich bekannteren Anfechtung einer z.B. bei einem Vertrag abgegebenen Willenserklärung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung (§§ 119, 123 BGB) nichts zu tun. Es betrifft vielmehr Fälle, in denen die Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel durch Handlungen des Schuldners verhindert oder erschwert wird, nämlich im Wesentlichen folgende Fälle:

1) Der Schuldner hat innerhalb von zehn Jahren vor der Anfechtung Rechtshandlungen mit dem Vorsatz vorgenommen, den Gläubiger zu benachteiligen, wenn die dritte Person (insbesondere der Vertragspartner des Schuldners) den Vorsatz kannte (§ 3 Abs.1 AnfG).
2) Der Schuldner hat innerhalb von zwei Jahren vor der Anfechtung (bei der Frist gibt es noch einen hier außen vor gelassenen Sonderfall) einen entgeltlichen Vertrag mit einer nahestehenden Person (Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Verwandter, in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schuldner lebende Person) abgeschlossen (§ 3 Abs. 2 AnfG).
3) Der Schuldner hat innerhalb von vier Jahren vor der Anfechtung unentgeltliche Leistungen des Schuldners an eine dritte Person, insbesondere Schenkungen, erbracht, § 4 Abs.1  AnfG.

Die Anfechtung erfolgt immer durch Erhebung einer gerichtlichen Klage, man kann und muss also nichts vorher irgendwem gegenüber erklären. Die Klage wird in der Regel gegen den Empfänger der Leistung erhoben. Wenn der Schuldner eine durch die Handlung erlangte Gegenleistung herausgeben soll, richtet sich die Klage immer gegen ihn.

Das Gericht prüft bei einer solchen Klage, ob ein vollstreckbarer Titel und einer der Fälle 1) bis 3) vorliegt. Ist das der Fall, wird die beklagte Partei verurteilt, den durch die Leistung erlangten Gegenstand (Gegenstand kann eine Sache oder ein Recht sein) an den Kläger (= Gläubiger) herauszugeben. Der kann den Gegenstand dann verwerten.

Ähnliche Anfechtungstatbestände gibt es auch in der Insolvenzordnung für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In der Praxis ist die Insolvenzanfechtung der bei weitem häufigere Fall, beschert sie doch dem Insolvenzverwalter, der meist selbst Rechtsanwalt ist und sich bei der Klage selbst vertreten kann, zuweilen nicht geringe zusätzliche Einnahmen aus den Prozessen gegen Anfechtungsgegner.

In dem vorliegenden Fall müsste die Gläubigerin, die in das Grundstück vollstrecken will, also Anfechtungsklage gegen den Eigentümer erheben. Anfechtungsgrund wäre hier § 3 Nr.1 AnfG, also eine Handlung zur Benachteiligung des Gläubigers. Da der Schuldner hier sozusagen mit sich selbst ein Geschäft getätigt hat, gibt es keinen Dritten, der die böse Absicht des Schuldners gekannt haben muss (wie das sonst in den Fällen des § 3 Nr.1 AnfG erforderlich ist). Bei erfolgreicher Klage müsste der Schuldner das Nießbrauchsrecht an die Gläubigerin herausrücken, diese könnte das Recht im Grundbuch löschen und fröhlich weiter in das Grundstück vollstrecken :dance:.

Besonders dämlich ist diese juristische "Patentlösung" für klamme Grundstückseigentümer aber auch aus einem anderen Grund  :facepalm:. Der Eigentümer/Schuldner hat den Nießbrauch für sich selbst eintragen lassen. In der Praxis hat der Gläubiger in vielen Fällen aber nicht nur - aus einer Grundschuld oder Hypothek - das Recht zur Zwangsvollstreckung in das Grundstück, sondern einen Vollstreckungstitel für das gesamte Vermögen des Schuldners. In den meisten Grundschuldbestellungen für einen Immobilienkredit unterwirft sich der Schuldner z.B. wegen der Rückzahlung des Darlehens in notarieller Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Mit dieser Erklärung kann der Gläubiger gleich ohne weiteren gerichtlichen Titel los vollstrecken, wenn es mit der Rückzahlung des Kredits hapert. Zum gesamten Vermögen des Schuldners gehört natürlich auch der Nießbrauch, den der Schuldner sich selbst genehmigt hat.

Das Anfechtungsgesetz greift auch z.B. in folgendem Fall ein: Ein Grundstückseigentümer wird zu einer Leistung an jemanden verurteilt, der noch keine Grundschuld oder Hypothek an dem Grundstück des Schuldners hat. Der Schuldner lässt nun, bevor der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil eine Zwangsvollstreckungshypothek im Grundbuch eintragen kann, für sich selbst oder für eine nahestehende Person eine Grundschuld eintragen, die den gesamten Wert des Grundstücks erreicht oder übersteigt und die der später eingetragenen Hypothek des Gläubigers vorgeht. Der Gläubiger würde bei der Zwangsversteigerung also leer ausgehen :( und deshalb gar nicht erst die Vollstreckung betreiben. Hier hilft ihm das Anfechtungsgesetz aber weiter. :bounce:

Erfreulich ist an diesem Modell nur der Umstand, dass durch die Eintragung des Nießbrauches Gebühren in die Kassen der Notare und Grundbuchämter fließen. Allerdings ist dieses Spielchen des Schuldners für den Gläubiger durchaus lästig, denn die Anfechtung kostet Zeit (in der sich der Schuldner neue Tricks ausdenken kann) und - zumindest erst einmal - Geld, da der Gläubiger für die Klage - wegen des oft hohen Streitwerts erhebliche - Kostenvorschüsse an den Rechtsanwalt und das Gericht leisten muss und das Risiko trägt, dieses Geld von einem klammen Anfechtungsgegner nicht zurück zu bekommen. Gerade für Gläubiger, die nicht  - wie z.B. ein Kreditinstitut - dank Bankenrettung oder von Berufs wegen über reichlich finanzielle Mittel verfügen, ist das keine ganz einfache Situation.

Es gibt für solche Schuldner übrigens andere Strategien, bei denen man zur Verhinderung oder Erschwerung der Zwangsvollstreckung eine anfechtbare Handlung begeht, die aber in der Praxis vor Gericht relativ schwer nachweisbar ist und mit der man eventuell sogar "durchkommt". Aber ich werde hier doch nicht aus dem Nähkästchen plaudern und ich möchte auf gar keinen Fall unentgeltliche Rechtsberatung für unsere - hier sicher mitlesende - Kundschaft betreiben oder gar öffentlich zum Betrug auffordern.

Ich hoffe, das war verständlich genug.

« Letzte Änderung: 27. September 2015, 05:55:38 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #144 am: 9. November 2015, 14:43:47 »
Bei Eintragung des Nießbrauchs für sich selbst ist das ansonsten ja auch wieder ein herrlich pfändbares Recht  :clap:

Bei Nießbräuchen (alternativ beim Eigenheim auch Wohnrechten) für Dritte hat die Mehrzahl der Gläubiger eh ne vorrangige Grundschuld/Hypothek und brauchen sich in der ZVG um die nachrangigen und nach Zuschlag ohnehin erlöschenden Rechte nicht zu kümmern.

Erst, wenn man als Gläubiger zu spät kommt, muss man wohl auf den recht steinigen Weg der Anfechtungsklage abbiegen, wenn sich nicht noch eine pfändbare verdeckte vorrangige Eigentümergrundschuld/Rückgewähranspruch aus der teilweise abbezahlten Immobilienfinanzierung findet.

Aber da die meisten Reichsbrüder ja nicht einmal bis zum nächsten Blitzer vorausschauen können, ist derart planvolles Vorgehen wohl nur in Ausnahmefällen zu erwarten.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #145 am: 11. Dezember 2015, 16:11:21 »
Kleines Update zur (Rest) Reisregierung:

Nachdem sich das nette (Reis) Geschwisterpaar getrennt hat, ist es ja ein wenig ruhiger um unser Reispräsidentin Karina a.d.f. Richter geworden.  :salut:
Das gilt wohl auch für die Sammlung von Unterschriften zur/für die neue Verfassung. Jedenfalls ist man von der Zielmarke - die ominösen 21 Millionen - noch ein ganzes Stück weg: 18.153 (Stand ca. 4.12.2015)

Wir können uns also entspannt zurücklehnen, ein Schlückchen Glühwein trinken und Weihnachten geniessen! Und uns keine Sorgen machen, womöglich in einem Neuen Jahr im Reich mit Karina als Präsidentin aufzuwachen... :dance:
Da werden wohl noch viele Säcke Reis in Jade umfallen...
U.a. mag das daran liegen, dass man schon wieder eine neue Webseite gebastelt hat. Keine Ahnung, was die mit den ganzen "Alten" gemacht haben - vielleicht an Reichsdödel verkauft (wäre ja mal ein neues Modell)?

http://xn--vom-volk-frs-volk-c3b.org/index.html

Admin ist bis auf weiteres ein Leander van Hüte, der auch ein Interview mit Karina gemacht hat:

https://vimeo.com/130669443

jedenfalls gestalte sich das "Ausfüllen" der Unterschriftenliste weiterhin schwierig. Mag natürlich an uns liegen:

Zitat
Dann kannst auch die Offlinevariante nehmen - ausdrucken, unterschreiben und an die angegebene Adresse senden. Tja, diese Art Webseiten werden oft gestört und von Systemlingen gehackt. Ich surfe meist nur noch über Proxyserver, da ist mehr Ruhe...

oder einfach an der Dummheit der ganzen Truppe. Karina hat jedenfalls noch die "Killer" Idee:  :dance: :dance:

Zitat
Karina Richter: Man kann den Stimmzettel auch mit der Hand abschreiben wenn man keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung hat.

Fr FB Mitglieder - hier gibt es noch weitere lustige Diskussionen ums ausfüllen:
https://www.facebook.com/gabriele.kuschick.3/posts/863736480392295?pnref=story

Also: Notfalls das ganze Web abschreiben... oder einfach nur ein paar Weisheiten aus dem Hause Richter:

Zitat
Das was fehlt,st die Legitimation dafür und die gibt Uns die Verfassung, denn sobald diese vom Volk ratifiziert worden ist, das heißt Sie hat die Zustimmung vom Volk bekommen, siehe Online Abstimmung, haben wir unseren eigenen Staat gegründet. ... Geheimverträge (z.B. TTIP, CETA, TISA, Fracking), NATO-Mitglidschaft und EU-Zugehörigkeit werden durch die neue Verfassung ungültig, und wir treten automatisch in den Friedensstatus ein.
(Es wird kein Friedensvertrag mehr benötigt!).

Staat gründen quasi leichter als Reis kochen (der kann schliesslich anbrennen!). Wusste wieder keiner! Tja und sogar FFE (Friede Freude Eierkuchen) gibts noch obendrauf! Und natürliche alle Gebiete des "Deutschen Reichs" von 1937. Jetzt brächte man/frau also nur noch ein Dummvolk, das den Unsinn der Reisregierung auch glaubt und unterschreibt!

Zitat
Wir brauchen keinen Friedensvertrag, da es eine Neustaatengründung ist.

http://vom-volk-fürs-volk.org/machen.html

Offenbar aber hat man auch sein eigenes "Volk" gleich mitgebracht! Also jedenfalls diese 21 Millionen (ab 16 Jahren) ...da kann sich selbst der Bezopfte noch eine ordentliche Scheibe abschneiden! Der hat ja nur ein (Rest-) Völkchen und (noch?) ein Krankenhaus Gelände.
Leider ist unklar, wo dann die restlichen ca. 61 Millionen (plus Polen und Österreicher) leben sollen, wenn sich Tante Karina und ihr Reisvolk ausbreiten.

Vielleicht aber wird die sich wundern, wenn es sich der "Altstaat" BRD nicht einfach so gefallen lässt - von Polen etc. mal ganz abgesehen. Da wird dann wohl schnell Ende mit lustig und Frieden (FFE). Womöglich reicht es sogar für eine Anklage beim IGH wegen schwerwiegender Verstösse gegen das Menschenrecht (Angriffskrieg, Vertreibung...)
Und ob Onkel Putin der Karina beistehen wird bezweifle ich auch - der hat gerade andere Baustellen:

http://vom-volk-fürs-volk.org/dateien/Schutzantrag%20bei%20der%20Russischen%20Foederation.pdf

Auch mit der "Sammelklage" scheint es nicht wirklich voran zu gehen:

Zitat
Wir werden eine Sammelklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einreichen... Ihr könnt alles schicken, was unsere Menschenrechte verletzt.
Die Kosten betragen ca. 2 Euro für jeden um den Gerichtshof, Kopien usw. zu bezahlen.
Wenn wir eine 2000 Fallklage einreichen, sinken die Kosten des Einzelnen.
Lasst uns anfangen sie zu stoppen, denn es reicht.

Nachtrag:
Bei der derzeit (offenbar noch) gültigen "Verfassung" - über die ja erstmal abgestimmt werden soll - also deshalb NICHT gültig sein kann, zeigt sich wie gut die Kreisregierung c&p beherrscht!
In der Verfassung wird die ganze Zeit von:

Zitat
Artikel 15. Die deutsche Regierung übt die Aufsicht in den Angelegenheiten aus, in denen den Ländern das Recht der Gesetzgebung zusteht.

geschwurbelt. In Artikel 18 dann dies:

Zitat
Auch wenn es sich nur um Abtrennung eines Teiles eines Regierungsbezirkes, eines bayerischen Kreises oder in anderen Ländern eines entsprechenden Verwaltungsbezirkes handelt, ist der Wille der Bevölkerung des ganzen in Betracht kommenden Bezirkes festzustellen.

Hat Karina wohl aus irgendeinem BRD Gesetz geklaut.  :facepalm:
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #146 am: 11. Dezember 2015, 17:24:50 »
Die Verfassung ist ohnehin die Lachnummer schlechthin. Dagegen ist die vom Imperator ja gradzu ein Meisterwerk.

Zitat
Artikel 68. Die Gesetzesvorlagen werden von der Regierung oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht. Diese Gesetze werden dann vom Volk ratifiziert und danach werden die Gesetze vom Bundestag verkündet.

Zitat
Artikel 70. Der Bundespräsident hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und binnen Monatsfrist in dem deutschen Gesetzblatt zu verkünden

Wer verkündet den nun die Gesetzt?


Zitat
Artikel 68. Die Gesetzesvorlagen werden von der Regierung oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht. Diese Gesetze werden dann vom Volk ratifiziert und danach werden die Gesetze vom Bundestag verkündet.

Zitat
Artikel 73. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Verkündung zum Volksentscheid zu bringen.

Ein Gesetz, dessen Verkündung auf Antrag von mindestens einem Drittel des Bundestags ausgesetzt ist, ist dem Volksentscheid zu unterbreiten.
 

Und was ist hier für ein Chaos? Wieso muss ein Gesetz, dass ohnehin schon vom Volk "ratifiziert" wurde bevor es verkündet wird nochmal zum Volksentscheid. Und wieso sollte ein Gesetz das ausgesetzt ist auch zum Volksentscheid kommen, dass würde doch zum selben Ergebis wie beim normalen Verfahren führen. Spaniol hat sich wahrscheinlich einfach gedacht er klatsch überall nen Volksentscheid hin, dass ist echte Demokratie und so.  ::)

Die Domain wird übrigens auch noch von den Deppen benutzt: http://www.demokratiefuerdeutschland.de/ Ist aber praktisch das Selbe in leicht verändertem Design.
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2015, 17:30:15 von GeneralKapitalo »
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 
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Offline teobald.tiger

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #147 am: 11. Dezember 2015, 17:30:23 »
Die Verfassung ist ohnehin die Lachnummer schlechthin. Dagegen ist die vom Imperator ja gradzu ein Meisterwerk....
Wer verkündet den nun die Gesetzt?


Zitat
Artikel 68. Die Gesetzesvorlagen werden von der Regierung oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht. Diese Gesetze werden dann vom Volk ratifiziert und danach werden die Gesetze vom Bundestag verkündet.

Zitat
Artikel 73. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Verkündung zum Volksentscheid zu bringen.

Ein Gesetz, dessen Verkündung auf Antrag von mindestens einem Drittel des Bundestags ausgesetzt ist, ist dem Volksentscheid zu unterbreiten.
 

Und was ist hier für ein Chaos? Wieso muss ein Gesetz, dass ohnehin schon vom Volk "ratifiziert" wurde bevor es Verkündet wird nochmal zum Volksentscheid. Und wieso sollte ein Gesetzt das ausgesetzt ist auch zum Volksentscheid kommen, dass würde doch zum selben Ergebis wie beim normalen Verfahren führen.

Die Domain wird übrigens auch noch von den Deppen benutzt: http://www.demokratiefuerdeutschland.de/ Ist aber praktisch das Selbe in leicht verändertem Design.

naja, bei der übersichtlichen Truppe reichen wahrscheinlich Handzeichen! Verkünden tut dann Frau Präsidentin auf FB in ner geschlossenen Gruppe (damit niemand den Unsinn sieht)!
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline Gutemine

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #148 am: 16. Dezember 2015, 15:16:40 »
Es gärt weiter in der "Regierung Richter". Gott sei Dank ist die nächste in Form der "Verfassunggebenden Versammlung Uwe Voßbruch" schon da.

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Re: Reichsregierung vom Volk fürs Volk
« Antwort #149 am: 15. Januar 2016, 18:50:06 »
Das Jahr fängt richtig gut an....DPHW, Spaniol, Dennis, das Silberfischchen, der König...bald haben wir keinen mehr....

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« Letzte Änderung: 15. Januar 2016, 18:52:16 von Gutemine »
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